10:23:08 | Montag, 6. November 2006
Kürzlich bezeichnete der Liturgiker der neokonservativen Ordensgemeinschaft Legionäre Christi die päpstliche Bulle ‘Quo Primum’ als zeitgebundenes, disziplinäres Dekret.

Alte Messe – organisiert von der britischen ‘Latin-Mass-Society’
(kreuz.net) Pater Edward McNamara ist Mitglied der Ordensgemeinschaft ‘Legionäre Christi’ und Liturgieprofessor
an der ordenseigenen päpstlichen Hochschule ‘Regina Apostolorum’ in Rom.
Am 31. Oktober sprach er mit
dem römischen Nachrichtendienst ‘Zenit’ über die päpstliche Bulle
‘Quo Primum’.
Mit dieser Bulle führte
der heilige Papst Pius V. im Juli 1570 das auf apostolische Tradition zurückgehende Missale Romanum für
die ganze Kirche ein.
Eine Bulle ist ein päpstliches Dekret, in dem verschiedenen theologische, liturgische
oder disziplinäre Fragen geklärt werden können.
Die lehramtliche Autorität einer Bulle – so Pater
McNamara – hänge von ihrem Inhalt ab.
Bullen würden sowohl verbindliche als auch nur disziplinäre
Angelegenheiten behandeln.
Als Beispiel nennt der Legionär das Dokument ‘Dominici Gregis Custodiae’
von Papst Pius IV. aus dem Jahr 1564.
Diese Bulle behandle die Frage, ob Übersetzungen des Alten Testamentes
gelesen werden dürften. Der Papst habe eine solche Lektüre nur studierten und frommen Männern mit Erlaubnis
des Bischofs gewährt.

Der Heilige Papst Pius V.
„Solche Normen sind offensichtlich an die Umstände der Zeit und des Ortes gebunden
und können von zukünftigen Päpsten angepaßt, abgeschwächt oder abgeschafft werden“ – erklärt Pater
McNamara.
Ebenso enthalte die Bulle ‘Quo Primum’ laut dem Legionär nur einige definitiv verbindliche
Elemente.
Papst Pius V. habe nicht beabsichtigt, eine ihn selber oder zukünftige Päpste lehramtlich
bindende Definition zu verabschieden.
Vielmehr habe er in einer Zeit, als die in der Bulle geforderte
Einheit dringend notwendig gewesen sei, die liturgische Einheit garantieren wollen.
Pater McNamara begründet
seine Interpretation von ‘Quo Primum’ mit der in der Bulle festgehaltenen Sonderregelung, daß Riten,
die wenigstens 200 Jahre alt sind, neben der Römischen Messe bestehen bleiben können.
Doch Pater McNamara
glaubt, daß das Dokument eine buchstäbliche Interpretation widerlege, wenn es gleichzeitig definiere:
„Von nun an soll in allen kommenden Zeiten auf dem christlichen Erdkreis nicht anders als nach dem von
Uns herausgegebenen Missale gesungen oder gelesen werden.“
Damit geht der Liturgiker offenbar davon aus,
daß Ausnahmen die Regel aufheben.
Der Legionär nennt eine weitere angeblich disziplinäre Formulierung
aus ‘Quo Primum’:
„Wir setzen fest, daß diesem Unserem gerade herausgegebenen Missale niemals etwas
hinzugefügt, weggenommen oder an ihm etwas verändert werden darf.“

Am 7. Oktober 1571 siegten die christlichen Mittelmeermächte in der Seeschlacht von Lepanto zum ersten Mal über das Osmanische Reich.
Pater McNamara vertritt die Meinung,
daß diese Ausage angesichts verschiedener Änderungen im Heiligenkalender nicht als buchstäblich bindend
verstanden werden könne.
Damit betreffe sie nur den, der ohne die nötige Autorität handle.
Andernfalls
hätte sich Papst Pius V. selber exkommuniziert, als er nach der Schlacht von Lepanto im Jahr 1571 – kurz
nach der Veröffentlichung von ‘Quo Primum’ – das Rosenkranzfest einführte.
Als weitere Beispiele für
Änderungen im Römischen Meßbuch nennt der Liturgieprofessor die Heiligsprechung von Pius V. im Jahr
1712 und die Kalenderreform unter dem Heiligen Papst Pius X. († 1913).
Er erwähnt auch die drei großen
liturgischen Änderungen bis zur Liturgiereform Paul VI.:
• Pius XI. († 1939) führte zum Christkönigsfest
erstmals nach Jahrhunderten eine neue Präfation ein.
• Pius XII. († 1958) arbeitete die Liturgie der
Karwoche völlig um und vereinfachte die Rubriken.
• Der Selige Johannes XXIII. († 1963) fügte den
Namen des Heiligen Joseph in den Römischen Kanon ein.
Pater McNamara gesteht ein, daß die Reform unter
Paul VI. „natürlich“ weitreichender war, als irgendeine Änderung der früheren Päpste seit Pius V.:
„Aber Paul VI. handelte mit derselben Autorität wie alle anderen.“
Ein disziplinäres päpstliches
Dekret, das „nicht-wesentliche Elemente liturgischer Riten“ betreffe, sei niemals in Stein gemeißelt –
schließt Pater McNamara.
Im Neuen Ritus von Papst Paul VI. sind sogar die Wandlungsworte verändert
worden.
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