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Montag, 6. November 2006 10:23
Betraf die Liturgiereform nur Unwesentliches?
Kürzlich bezeichnete der Liturgiker der neokonservativen Ordensgemeinschaft Legionäre Christi die päpstliche Bulle ‘Quo Primum’ als zeitgebundenes, disziplinäres Dekret.
Alte Messe - organisiert von der britischen 'Latin-Mass-Society'
Alte Messe – organisiert von der britischen ‘Latin-Mass-Society’
(kreuz.net) Pater Edward McNamara ist Mitglied der Ordensgemeinschaft ‘Legionäre Christi’ und Liturgieprofessor an der ordenseigenen päpstlichen Hochschule ‘Regina Apostolorum’ in Rom.

Am 31. Oktober sprach er mit dem römischen Nachrichtendienst ‘Zenit’ über die päpstliche Bulle ‘Quo Primum’.

Mit dieser Bulle führte der heilige Papst Pius V. im Juli 1570 das auf apostolische Tradition zurückgehende Missale Romanum für die ganze Kirche ein.

Pater McNamara
Pater McNamara
Eine Bulle ist ein päpstliches Dekret, in dem verschiedenen theologische, liturgische oder disziplinäre Fragen geklärt werden können.

Die lehramtliche Autorität einer Bulle – so Pater McNamara – hänge von ihrem Inhalt ab.

Bullen würden sowohl verbindliche als auch nur disziplinäre Angelegenheiten behandeln.

Als Beispiel nennt der Legionär das Dokument ‘Dominici Gregis Custodiae’ von Papst Pius IV. aus dem Jahr 1564.

Diese Bulle behandle die Frage, ob Übersetzungen des Alten Testamentes gelesen werden dürften. Der Papst habe eine solche Lektüre nur studierten und frommen Männern mit Erlaubnis des Bischofs gewährt.

Der Heilige Papst Pius V.
Der Heilige Papst Pius V.
„Solche Normen sind offensichtlich an die Umstände der Zeit und des Ortes gebunden und können von zukünftigen Päpsten angepaßt, abgeschwächt oder abgeschafft werden“ – erklärt Pater McNamara.

Ebenso enthalte die Bulle ‘Quo Primum’ laut dem Legionär nur einige definitiv verbindliche Elemente.

Papst Pius V. habe nicht beabsichtigt, eine ihn selber oder zukünftige Päpste lehramtlich bindende Definition zu verabschieden.

Vielmehr habe er in einer Zeit, als die in der Bulle geforderte Einheit dringend notwendig gewesen sei, die liturgische Einheit garantieren wollen.

Pater McNamara begründet seine Interpretation von ‘Quo Primum’ mit der in der Bulle festgehaltenen Sonderregelung, daß Riten, die wenigstens 200 Jahre alt sind, neben der Römischen Messe bestehen bleiben können.

Doch Pater McNamara glaubt, daß das Dokument eine buchstäbliche Interpretation widerlege, wenn es gleichzeitig definiere:

„Von nun an soll in allen kommenden Zeiten auf dem christlichen Erdkreis nicht anders als nach dem von Uns herausgegebenen Missale gesungen oder gelesen werden.“

Damit geht der Liturgiker offenbar davon aus, daß Ausnahmen die Regel aufheben.

Der Legionär nennt eine weitere angeblich disziplinäre Formulierung aus ‘Quo Primum’:

„Wir setzen fest, daß diesem Unserem gerade herausgegebenen Missale niemals etwas hinzugefügt, weggenommen oder an ihm etwas verändert werden darf.“

Am 7. Oktober 1571 siegten die christlichen Mittelmeermächte in der Seeschlacht von Lepanto zum ersten Mal über das Osmanische Reich.
Am 7. Oktober 1571 siegten die christlichen Mittelmeermächte in der Seeschlacht von Lepanto zum ersten Mal über das Osmanische Reich.
Pater McNamara vertritt die Meinung, daß diese Ausage angesichts verschiedener Änderungen im Heiligenkalender nicht als buchstäblich bindend verstanden werden könne.

Damit betreffe sie nur den, der ohne die nötige Autorität handle.

Andernfalls hätte sich Papst Pius V. selber exkommuniziert, als er nach der Schlacht von Lepanto im Jahr 1571 – kurz nach der Veröffentlichung von ‘Quo Primum’ – das Rosenkranzfest einführte.

Als weitere Beispiele für Änderungen im Römischen Meßbuch nennt der Liturgieprofessor die Heiligsprechung von Pius V. im Jahr 1712 und die Kalenderreform unter dem Heiligen Papst Pius X. († 1913).

Er erwähnt auch die drei großen liturgischen Änderungen bis zur Liturgiereform Paul VI.:

• Pius XI. († 1939) führte zum Christkönigsfest erstmals nach Jahrhunderten eine neue Präfation ein.

• Pius XII. († 1958) arbeitete die Liturgie der Karwoche völlig um und vereinfachte die Rubriken.

• Der Selige Johannes XXIII. († 1963) fügte den Namen des Heiligen Joseph in den Römischen Kanon ein.

Pater McNamara gesteht ein, daß die Reform unter Paul VI. „natürlich“ weitreichender war, als irgendeine Änderung der früheren Päpste seit Pius V.:

„Aber Paul VI. handelte mit derselben Autorität wie alle anderen.“

Ein disziplinäres päpstliches Dekret, das „nicht-wesentliche Elemente liturgischer Riten“ betreffe, sei niemals in Stein gemeißelt – schließt Pater McNamara.

Im Neuen Ritus von Papst Paul VI. sind sogar die Wandlungsworte verändert worden.
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 33 Lesermeinungen:
Sonntag, 12. November 2006 02:59
elkeschoenhofen: liturgie
Was würde JESUS wohl sagen?
Mittwoch, 8. November 2006 17:50
Tridentinus: @Benedikt
Es geht eindeutig um neue und andere Riten!
Es gibt eine Studienausgabe von 1474 und eine von 1570 im Vatikan zu beziehen. Trotz oder wegen der Quellenkonsultation substantiell minimale Differenzen. Ich denke man muß dem Konzil von Trient auch liturgiegeschichtlich eine ganz besondere, auch dogmatisch bindende Qualität zuerkennen. Liturgisch natürlich besonders für die Ordines Missae, die als ritus recepti et approbati kodifiziert sind. Vergleichbar dem Kanonisierungsprozeß der hl. Schrift und ihrer dogmatisch bindenden Gestalt im biblischen Kanon (als geschlossenes Ganzes und Einzelbuch). Bis morgen vielleicht
Mittwoch, 8. November 2006 17:40
Benedikt: @ Tridentinus
Ganz im Sinne von DH 1613 hat Scheffczyk bestätigt, daß auch der Papst die überkommenen und anerkannten Riten der Kirche nicht zu neuen und anderen verändern darf.

Damit sind dann wohl eher Sachen wie die Schaffung eines Ersatzes für die Messe etc gemeint. Auch ist ein neuer Ritus ja rein rechtlich nciht promulgiert worden. Dieser Zusatz von Kardinal Scheffcyk passt schon eher.

Vergleichen Sie einmal das Messbuch der Römischen Kurie von 1474 mit dem Missale von 1570, dann können wir besser weiterdiskutieren

Ein Messbuch von 1474 steht mir leider nicht zur Verfügung, daher behauptete ich ja auch nichts, sondern vermutete aufgrund von Quo Primum.
Mittwoch, 8. November 2006 17:30
Tridentinus: @Benedikt
Ganz im Sinne von DH 1613 hat Scheffczyk bestätigt, daß auch der Papst die überkommenen und anerkannten Riten der Kirche nicht zu neuen und anderen verändern darf. Er fügte allerdings hinzu, dies sei beim NOM seiner Ansicht nicht der Fall, was ich hingegen zumindest für zweifelhaft und untersuchungswürdig halte. Vergleichen Sie einmal das Messbuch der Römischen Kurie von 1474 mit dem Missale von 1570, dann können wir besser weiterdiskutieren (eher morgen oder privat, da demnächst off-line). Ohnehin bestreite ich nicht, daß der Kodifizierung eine Rstaurierung vorausging!
Mittwoch, 8. November 2006 17:16
Benedikt: @ Tridentinus
Also hab ich das richtig verstanden? Kardinal Scheffcyk hat behauptet, der papst dürfe keine liturgischen Änderungen vornehmen? Mehr als erstaunlich, denn etliche Päpste vor und nach dem Tridentinum warn offenbar ganz anderer Ansicht.

Pius V. hat den Ritus der röm. Kurie kodifiziert und dann dahin ausgedehnt, wo ritus novi et alii die ritus cecepti et approbati mißbräuchlich verdrängt oder zumindest verdorben hatten.

Pius V. brauchte dafür offenbar den Ratschluss von Liturgiewissenschaftlern und die Hilfe zusammengetragenen Quellenmaterials (vgl. Quo Primum). Es ist mehr daher als unwahrscheinlich, dass er einfach das bestehende Römische Missale kodifiziert hat. Er hat vielmehr den Ritus restauriert, auch das wäre nach Ihrer Auslegung von DH 1613 nicht erlaubt.

Außerdem hat Pius V. Riten, die von solchen verderblichen Einflüssen nachweißlich frei waren, also selbst wie der römische Ritus ritus recepti et approbati darstellten ausdrücklich geschützt, getreu der Weisung Trients „cuiusque ecclesiae antiquus ritus“ zu bewahren

Naja, man sieht ja, was von solchen römischen Garantien schon immer zu halten war: Nichts. Liturgische Eigenständigkeiten waren den Römern seit jeher ein Dorn im Auge. Rühmliche Ausnahmen wie Benedikt XIV. bestätigen die Regel.
Mittwoch, 8. November 2006 17:07
Tridentinus: @Benedikt
Zunächst der genaue Wortlaut Scheffczyks: „Selbstverständlich ist auch der Papst hier eingeschlossen.“
Pius V. hat den Ritus der röm. Kurie kodifiziert und dann dahin ausgedehnt, wo ritus novi et alii die ritus cecepti et approbati mißbräuchlich verdrängt oder zumindest verdorben hatten. Etwa die lutherische Formula Missae oder die Wormser Deutsche Messe, äusserlich oft katholischer als manche Gemeindemesse nach dem NOM.
Außerdem hat Pius V. Riten, die von solchen verderblichen Einflüssen nachweißlich frei waren, also selbst wie der römische Ritus ritus recepti et approbati darstellten ausdrücklich geschützt, getreu der Weisung Trients „cuiusque ecclesiae antiquus ritus“ zu bewahren (o(aus dem Gedächtnis, daher ohne Gewähr: DH 1748).
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