11:26:14 | Donnerstag, 9. November 2006
Der Mythos von der hexenjagenden Inquisition beruhte auf verschiedenen Vermutungen und Fehlern, die in den letzten 25 Jahren alle widerlegt wurden. Von Jenny Gibbons.

Darstellung einer Inquisition durch den spanischen Maler Francisco Goya († 1828)
(kreuz.net) Aber was ist mit der Inquisition? Für viele sind die Begriffe „Inquisition“ und „Hexenverbrennung“
im wesentlichen synonym.
Der Mythos von der hexenjagenden Inquisition beruhte auf verschiedenen Vermutungen
und Fehlern, die in den letzten 25 Jahren alle widerlegt wurden.
1. Dieser Mythos war die logische Schlußfolgerung
der Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts, welche sich bemühte, die Hexenverfolgungen der Katholischen
Kirche in die Schuhe zu schieben.
Wenn die Kirche Hexen verfolgt hat, dann muß die Inquisition der Hammer
gewesen sein, den sie dabei geschwungen hat.
2. Ein häufiger Übersetzungsfehler verwirrte die Geister
zusätzlich. Viele Unterlagen sprachen davon, daß eine Hexe „durch Inquisition“ verurteilt wurde. Viele
Autoren nahmen an, daß dieser Ausdruck „die“ Inquisition bezeichnete. Und in einigen Fällen war es tatsächlich
so.

Inquisitionsgericht unter Vorsitz des Heiligen Dominikus. Gemälde von Pedro Berruguete, 1475
Aber „Inquisition“ – auf Deutsch: Untersuchung – war auch der Name eines Gerichtsmodus, der zu jener
Zeit von fast allen Gerichten in Europa verwendet wurde.
Als Historiker die historischen Quellen später
genauer untersuchten, stellte sich heraus, daß die Mehrheit der Fälle sich nicht auf die Inquisition,
sondern einfach auf eine gerichtliche Untersuchung bezogen.
Heute sind die meisten Historiker in diesem
Punkt sehr vorsichtig.
Aber in älteren und divulgativen Texten – wie zum Beispiel in der „Enzyklopädie
zu Hexerei und Dämonologie“ von Rossell Hope Robbins – tötet die Inquisition Hexen zu Zeiten und an
Orten, wo es sie nicht einmal gab.
3. Das einzige Handbuch für die Hexenjagd, der ‘Malleus Maleficarum’ –
Hexenhammer –, das die meisten Leute kennen, wurde von einem Inquisitor geschrieben.
In den 1970er Jahren –
als Feministen und neoheidnische Autoren ihre Aufmerksamkeit den Hexenprozessen zuwandten – war dieses
Werk das einzige Handbuch, das in Übersetzung leicht zur Hand war.
Autoren gingen naiverweise davon
aus, daß das Buch ein zuverlässiges Bild davon zeichnete, wie die Inquisition Hexen verurteilte.
Heinrich
Kramer – der übergeschnappte Autor des Textes – wurde als typischer Inquisitor hingestellt. Seine ziemlich
wunderliche Sexbesessenheit wurde als die „offizielle“ Position der Kirche zur Hexerei hingestellt.
Doch
in Wahrheit lehnte die Inquisition die von Kramer empfohlenen rechtlichen Vorgangsweisen sofort ab und
zensurierte den Inquisitor nur wenige Jahre nach der Veröffentlichung des Hexenhammers.
Hexenhammer
Die
Inquisition lehnte die im berühmten „Hexenhammer’ empfohlenen rechtlichen Vorgangsweisen sofort ab und
zensurierte den Autor nur wenige Jahre nach der Veröffentlichung seines Werkes.
Weltliche Gerichte –
nicht die Gerichte der Inquisition – nahmen Zuflucht zum „Hexenhammer“.
Nachdem Historiker im Laufe der
Forschung mehr und mehr auf das sprachliche Mißverständnis des Ausdrucks „Inquisition“ aufmerksam geworden
waren, wurden inquisitorische Hexenjäger bald seltene Vögel.
Die von
Lamothe-Langon angeführten Prozesse
wurden schließlich als letzte Beweise dafür vorgebracht. Nachdem sie als Fälschungen entlarvt worden
waren, erfolgte eine wissenschaftliche Neubeurteilung der Rolle der Inquisition während der Hexenverbrennungen.
Das Ergebnis war ziemlich überraschend.
Im Jahr 1258 lehnte es Papst Alexander IV. ausdrücklich ab,
der Inquisition zu erlauben, Vorwürfe der Hexerei zu untersuchen:
Neubeurteilung der Inquisition
Im Jahr
1258 lehnte es Papst Alexander IV. ausdrücklich ab, der Inquisition zu erlauben, Vorwürfe der Hexerei
zu untersuchen.
„Die Inquisitoren, die beauftragt sind, Häresien zu überprüfen, dürfen sich nicht
in Untersuchungen von Zukunftsvorhersagen oder Hexerei einmischen, sofern ihnen nicht bekannt ist, daß
sie mit offensichtlicher Häresie verbunden sind.“Eine Glosse – Erklärung – dieser Aussage verdeutlicht,
was mit „offensichtlicher Häresie“ gemeint ist: „Gebet vor Götzenaltaren, Darbringung von Opfern, Befragung
von Dämonen, Vermittlung ihrer Antworten… oder wenn sich [die Hexen] öffentlich mit Häretikern verbinden.“
Mit anderen Worten, im 13. Jahrhundert betrachtete die Kirche die Hexen nicht als Häretiker oder Mitglieder
einer rivalisierenden Religion.
Erst im Jahr 1326 – also fast hundert Jahre später – änderte die Kirche
ihre Haltung und erlaubte der Inquisition, Fälle von Hexerei zu untersuchen. Aber die einzige bedeutende
Beitrag, der daraus entstand, war die Entwicklung einer „Dämonologie“ – einer Theorie des teuflischen
Ursprungs der Hexerei.
John Tedeschi zeigt in seinem Aufsatz „Inquisitionsgesetzgebung und die Hexe“ –
publiziert in „Frühe moderne europäische Hexerei“ von Bengt Ankarloo und Gustav Henningsen –, daß die
Inquisition während der Hexenverfolgungen nach wie vor eine sehr kleine Rolle spielte.
Von 1326-1500
gab es nur sehr wenige Hinrichtungen. Nach Richard Kieckhefer – „Europäische Hexenprozesse“ – fanden
von 1300 bis 1500 in ganz Europa 702 Exekutionen statt.
Von diesen wurden nur 137 von kirchlichen Gerichten
oder Gerichten der Inquisition ausgesprochen.
In der Zeit, als Hexenprozesse üblich wurden – im frühen
16. Jahrhundert –, konzentrierte sich die Inquisition auf die Aufspürung von Proto-Protestanten.
Als
die Hexenprozesse im 16. und 17 Jahrhundert ihren Höhepunkt erreichten, war die Inquisition nur in zwei
Ländern tätig: in Spanien und Italien.
Beide Länder wiesen damals extrem tiefe Todesraten auf.
In
Spanien arbeitete die Inquisition eifrig, um Hexenprozesse auf ein Minimum zu reduzieren.
Was wirklich
geschah:
In Spanien arbeitete die Inquisition eifrig, um Hexenprozesse auf ein Minimum zu reduzieren.
Um das Jahr 1609 bewirkte ein Ausbruch von Hexenwahn im französischen Grenzgebiet auch eine Panik in
den baskischen Regionen von Spanien. Gustav Henningsen – „Der Anwalt der Hexen“ – hat die Arbeit der Inquisition
während dieses Vorfalls brilliant und im Detail dargestellt.
Obwohl verschiedene Inquisitoren die Hexen-Anschuldigungen
für glaubwürdig hielten, genügte ein einziger skeptischer Inquisitor um die Suprema – die Leitung der
spanischen Inquisition – davon zu überzeugen, daß es sich um eine grundlose Hysterie handelte.
Die
Suprema antwortete, indem sie ein „Schweigeedikt“ erließ, daß jede Rede über Hexerei verbot. Dazu erklärte
der skeptische Inquisitor: „Es gab weder Hexen noch Verhexte, solange man darüber nicht zu reden und
zu schreiben begann.“
Das Edikt verfehlte seine Wirkung nicht. Hexenwahn und Anklagen waren bald vom
Tisch. Bis zum Ende der Großen Hexenjagd beharrte die Spanische Inquisition darauf, daß alleinige Recht
zu besitzen, Hexen zu verurteilen – und sie weigerte sich, das zu tun.
Ein andere Hexenwahn brach im
Jahr 1616 in Vizcaya aus.
Als die Inquisition das Schweigeedikt erneuerte, setzten sich die weltlichen
Behörden über die Inquisitoren hinweg und forderten vom König das Recht, die Hexen selber richten zu
dürfen.
Der König gewährte das Begehren und eilig wurden 289 Menschen verurteilt.
Zum Glück gelang
es der Inquisition, ihr Monopol über die Hexenprozesse schnell wieder zu erlangen, und alle Anklagen
wurden fallengelassen.
Nicht so glücklich waren die „Hexen“ von Katalonien. Den weltlichen Behörden
gelang es, 300 Menschen zu töten, bevor die Inquisition die Prozesse stoppen konnte.
Jenny Gibbons,
die Autorin des Beitrages studierte Mittelalterliche Geschichte und ist Anhängerin eines modernen Hexenkultes.
Nächstes Mal: Wer war am stärksten in Gefahr, unter Hexenverdacht zu fallen?
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