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Sehr betrübt + Türkisch-vatikanisch + Der jüngste + Eine beschlossene Sache + Dringend notwendige Textkritik?
© N. Manginas/Vom ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel veröffentlichtes Pressefoto
Sehr betrübt

Vatikan. Papst Benedikt XVI. ist über die illegale Bischofsweihe in China sehr betrübt. Das berichtete ‘Radio Vatikan’. Es handle sich hier um einen äußerst schwerwiegenden Vorgang. Dieser werde vom Kirchenrecht mit weitreichenden Sanktionen sowohl für die Geweihten als auch für die Weihenden geahndet, heißt es in einer Mitteilung des Heiligen Stuhl. Der schismatische Akt verletze die religiösen Gefühle jedes Katholiken in China und auf der Welt.

Türkisch-vatikanisch

Vatikan. In der Türkei wird eine paritätisch besetzte Kommission mit Vertretern der türkischen Regierung und des Vatikan gebildet. Das kündigte Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone im italienischen Fernsehen an. Die Kommission soll Themen wie die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für ausländische Geistliche sowie das Eigentumsrecht von kirchlichen Grundstücken und Gebäuden klären.

Der jüngste

Deutschland. Mons. Gregor Maria Hanke – bisheriger Abt des Benediktinerklosters Plankstetten – wurde am gestrigen Samstag zum Bischof geweiht. Er wird in Zukunft die Diözese Eichstätt leiten. Mons. Hanke wurde vom Bamberger Erzbischof Ludwig Schick im vollbesetzten Eichstätter Dom geweiht. Mons. Hanke ist 52 Jahre alt und somit der jüngste deutsche Diözesanbischof und der einzige Ordensmann in der deutschen Bischofskonferenz.

Eine beschlossene Sache

Deutschland. Der Kauf des Gutes Reichenstein ist abgeschlossen. Damit steht der Gründung eines traditionalistischen Benediktinerklosters nichts mehr im Weg. Das erklärte Pater Franz Schmidberger – Distriktoberer der ‘Priesterbruderschaft St. Pius X’. für Deutschland – vor der Lokalredaktion der ‘Aachener Zeitung’: „Das Bauen im Bestand des Gutes ist genehmigt.“ Am 5. Dezember werde der Stadtrat von Monschau lediglich noch darüber entscheiden, ob die Mönche einen Kreuzgang anbauen dürfen oder nicht: „Die Klostergründung an sich ist von diesem Beschluß aber nicht abhängig.“

Dringend notwendige Textkritik?

„Es ist zu hoffen, daß der Islam den Weg zu einer höheren Rationalität des Glaubens mitgehen wird und seine geschichtliche Dimension entdeckt. Dann könnte eine dringend notwendige Textkritik des Koran erfolgen, wie wir Christen sie im Umgang mit unserer Heiligen Schrift lange schon betreiben. Im Islam kann das, was im Koran steht, ja nicht hinterfragt werden. Doch der Koran ist eben auch ein geschichtliches Buch. Darüber muß geredet werden.“

Joachim Kardinal Meisner am 1. Dezember im Gespräch mit der Rheinischen Post.
      
12 Lesermeinungen
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#12   warwohlnix   06:52:56 | Dienstag, 5. Dezember 2006
„in Springerstiefeln Heiden bekehren… „
Bin schon auf dem Weg nach München.
Man erkennt mich an der Keule links und dem Weissbier rechts – oder umgekehrt. Man ist ja anpassungsfähig.
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#11   Breze   01:38:41 | Dienstag, 5. Dezember 2006
@ verpasse Chance
Na, dann sag mir doch Deine Alternative zu der von Dir bekrittelten „Charme-Offensive“…
Lass mich nicht in Unkenntnis mein Lieber! Sonst denk ich wirklich, Du gehst in Springerstiefeln Heiden bekehren…
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#10   Brigitte Bussmann   09:15:09 | Montag, 4. Dezember 2006
Dringend notwendige Textkritik
wie recht doch Erzbischof Kardinal Meisner hat, wenn es um den Koran geht. Aber es sollte auch biblische Textkritik ernster genommen werden und sonstige Kritik z.B. an der Leitung in der Erzdiözese Köln. Hier wurde ja kürzlich jede Kritik verboten. Schade, eigentlich, denn Kardinal Meisner ist mit seinen Gedanken schon auf dem richtigen Weg. o^/
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#9   warwohlnix   08:54:25 | Montag, 4. Dezember 2006
Ach, arme rotlackierte Breze
nichts verstanden? Beißreflex? Pawlow?
So ist das. Wenn die Schublade voll ist, fällt die eigene Dummheit daneben.
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#8   Breze   00:39:49 | Montag, 4. Dezember 2006
@ warwohlnix
Hättest Du Kreuzüge lieber?
Kann ich mir lebhaft vorstellen…
Nur, der modernen Zeit angepasst, mit Baseballschlägern und Springerstiefeln… Na, dann, viel Glück auch auf Deiner Mission…
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#7   warwohlnix   18:05:28 | Sonntag, 3. Dezember 2006
Türkisch-vatikanisch
„Die Kommission soll Themen wie die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für ausländische Geistliche sowie das Eigentumsrecht von kirchlichen Grundstücken und Gebäuden klären.“
Ich verstehe nicht, wieso niemand diese absolute Sensation als solche begreift und kommentiert. Es scheint, als ob eine Lösung für das Überleben des stärkstens bedrohten Christentums in der Türkei angestoßen ist – ein gigantischer Erfolg, schon der Anfang!
S o macht man heute Kreuzzüge: als Charmeoffensive!
Herr und Vater im Himmel, stärke den Heiligen Vater. Bitte.
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#6   Karl Murx   15:01:26 | Sonntag, 3. Dezember 2006
Rore Sanctifica nicht meine persönliche Seite
Ich bin daran mit beteiligt, aber das ist alles.
Athas Einwände, die ich zigmal beantwortet habe, finden sich alle auf der Internetseite behandelt.
Ein weiterer Hauptgrund war und ist, daß die Form gegen den Kanon 9 des Konzils von Ephesus verstößt. Oft genug behandelt, erst recht der Blödsinn, daß das Wort „principalis“ als Adjektiv genügen würde. Das Adjektiv ist eine nähere Beschreibung des Substantives, in diesem Falle „Spiritus“. So gesehen könnte „Spiritus principalis“ eine Standesgnade beschreiben, aber mehr auch nicht. Das Amt selbst ist eben keine Gnade, sondern mit dem Charakter identisch. Sonst könnte niemand gültig geweiht werden, der in Todsünde ist. Auch das wurde x-mal behandelt. Atha ist ein Dummkopf, der von Dogmatik keine Ahnung hat. Pius XII. und auch die „Vindication“ der englischen Bischöfe legen eindeutig fest, daß Amt und Gnade in der Foerm bezeichnet werden müssen. Amt und Gnade sind verschieden.
Die Annahme der Wahl zum Papst durch einen Kandidaten kann logischerweise nur erfolgen, wenn diese Erklärung im Hinblick auf die Verpflichtungen erfolgt, die damit verbunden sind. Nehmen wir das Beispiel eines Kardinaldiakons (der letzte starb vor etwa 100 Jahren), der zum Papst gewählt wird. Die Annahme der Wahl zum Papst kann logischerweise nur gültig sein, wenn sie mit dem Vorsatz verbunden ist, sich zum Priester und Bischof weihen zu lassen. Ebenso ist es mit dem Eid. Ein Kandidat, der dem Eid nicht gerecht werden will, ist halt von Kanon 188 betroffen.
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#5   Sulpicius   14:20:40 | Sonntag, 3. Dezember 2006
Chile: Pinochet erhielt letzte Ölung
Chile: Pinochet erhielt nach Herzinfarkt letzte Ölung
Nach einem in der Nacht erlittenen Herzinfarkt ringt der frühere chilenische Militärmachthaber Augusto Pinochet offenbar mit dem Tode. Der 91-Jährige habe im Militärkrankenhaus die letzte Ölung erhalten, teilte der Sprecher der Familie mit.
Oremus.
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#4   AthanasiusII   12:28:01 | Sonntag, 3. Dezember 2006
@Karl Murx
Die Chinesische Patriotische Vereinigung benutzt übrigens nicht den neuen hyppolitischen Weiheritus Pauls VI. (18.6.1968), sondern eine sozialistische angepasste (ohne Treuespruch dem Papst, mit Versprechen der Treue dem Staate gegenüber) Version des überlieferten römischen Weiheritus mit der Form von „1947“. Dieser ist zweifellos gültig (zwar unwürdig, aber sakramentell immer noch gültig), wurde so auch 1981 bestätigt vom Hl. Stuhl.
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#3   Athanasius   12:24:54 | Sonntag, 3. Dezember 2006
@Karl Murx
Seit wann erfolgt die Annahme des Papsttums durch einen gewählten Kardinal, Bischof erst durch die Krönung (die es erst seit dem Mittelalter gab) oder gar durch den Amtseid (5. Jahrhundert)? Die Päpste davor waren keine gültigen Päpste. So ein Scheinargument.
Rore Sanctifica ist quasi deine persönliche Netzseite. Dass Du im principalis keinen Hinweis zu pro episcopis siehst, ist Dein Problem. Das summum sacerdotium ist sowieso gegeben (um ganz klar den Forderungen zu erfüllen).
Für eine ungültige Wahl muss – so Cum ex apostolatus – zuerst eine hartnäckige und öffentliche (nach Diekamp von 2/3 der Gemeinschaft anerkannten) Häresie existieren die klar ist und nicht pro re erklärt werden kann. Was aber bei den Konzilspäpsten noch nie der Fall war.
Daneben zitiere ich noch ein bisschen aus der Bulle Cum ex:
„that the Roman Pontiff, who is the representative upon earth of God and our God and Lord Jesus Christ, who holds the fulness of power over peoples and kingdoms, who may judge all and be judged by none in this world, may nonetheless be contradicted if he be found to have deviated from the Faith.“ Da steht nicht, dass er dann automatisch das Amt verliert, weil die Hartnäckigkeit nicht festgestellt werden kann.
Zudem ist die Diskussion zweckslos, da keine Leugnung von Dogmen und Konzilien durch JP II. oder gar Paul VI. vorliegt, auch nicht bei Benedikt XVI. Was die Dimonds sich da lügnerisch eindenken, ist mir egal. Ich lese immer auch den Verteidiger.
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#2   Karl Murx   11:16:04 | Sonntag, 3. Dezember 2006
Die Episkopen von Frank’nchurch besitzen keine gültige Bischofsweihe
Die Besatzungsmacht im Vatikan möge sich bedeckt halten.
Das neue Kirchenrecht ist sowieso von jemandem promulgiert worden, der weder zum Papst gekrönt worden war, noch einen Amtseid abgelegt hatte.
Bezüglich der neuen „Weihen“ verweise ich wie üblich auf:
www.rore-sanctifica.org/
Für alles weitere auf die Bulle Pauls IV. zur Frage des „papa haereticus“. Auf diese Bulle wird im CIC von 1917 vierzehnmal in den Fußnoten verwiesen. Insbesondere wichtig ist hier der Kanon 188, der auf die §§3 und 6 der Bulle verweist:
virgo-maria.org/…hed/doc6/node96.html
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#1   rebekka   09:07:55 | Sonntag, 3. Dezember 2006
Alle Tradis bitte beachten!
Zur Bischofsweihe:
Es handle sich hier um einen äußerst schwerwiegenden Vorgang. Dieser werde vom Kirchenrecht mit weitreichenden Sanktionen sowohl für die Geweihten als auch für die Weihenden geahndet, heißt es in einer Mitteilung des Heiligen Stuhl. Der schismatische Akt verletze die religiösen Gefühle jedes Katholiken in China und auf der Welt.
Die Botschaft an alle FSSPXler ist ja wohl mehr als eindeutig.
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