Der Erzbischof von Wien hat in einem Skandal-Interview vor dem ‘Österreichischen Rundfunk’ die Kinderabtreibung akzeptiert. Der Ausschnitt im Wortlaut.
Opfer der Kinderabtreibung mit knapp drei Monaten
(kreuz.net, Wien) Am 3. Dezember trat der Erzbischof von Wien, Christoph Kardinal Schönborn, in der Sendung
‘Pressestunde’ des ‘Österreichischen Rundfunks’ auf.
Dabei sprach er mit den zwei Journalisten Andreas
Koller von der Tageszeitung ‘Salzburger Nachrichten’ und Mathilde Schwabeneder vom ‘Österreichischen
Rundfunk’.
Unter anderem stellte Andreas Koller die Frage:
„Herr Kardinal, Sie haben das Ja zum Leben
vorhin formuliert. Wie ist das hinsichtlich der Fristenlösung zu verstehen? Die gibt es seit geraumer
Zeit – die Katholische Kirche war nicht glücklich damit. Ich habe den Eindruck, die Katholische Kirche
hat sich mit der Situation abgefunden. Jetzt gibt es aber einen Abgeordneten, Ewald Stadler, der gesagt
hat, man könnte sogar über die Fristenlösung diskutieren – respektive dieselbe in Frage stellen. Werden
Sie auch soweit gehen, daß man sagt, es soll eine Gesetzesänderung geben bei der Fristenlösung?“
Hier
die Antwort von Kardinal Schönborn auf die Frage des Journalisten:
„Unsere Position – von den Bischöfen,
von den Katholischen Familienorganisationen, Lebensschutzorganisationen – war immer sehr klar in dieser
Hinsicht:
Wir plädieren nicht für das Bestrafen von Frauen in Not.
Aber wir erwarten zu Recht, das,
was seit der Regierung Kreisky immer wieder gesagt und nie eingehalten worden ist: die sogenannten flankierenden
Maßnahmen.
Das heißt: In einem Land, in dem die demographische Frage wirklich eine ernste Frage wird,
einfach zuzuschauen, daß – wir haben ja keine Statistiken, aber die Schätzungszahlen sind doch erschreckend
–, daß auf ein geborenes Kind ein getötetes Kind (kommt), das muß uns, besorgen. Das muß uns erschrecken.
Was sind die flankierenden Maßnahmen? Maßnahmen, die fördern, die ermutigen, die helfen, nicht zu
diesem Schritt zu greifen – nicht diesen Schritt zu tun.
Ich denke, daß sind vor allem drei Maßnahmen,
die wirklich notwendig wären:
Das eine ist die Trennung von Beratung und Abtreibung. Das ist seit langem –
seit dreißig Jahren – eine Forderung, die einfach helfen soll, den Schritt wirklich, wirklich noch einmal
gut zu überlegen.
Das zweite ist, was in anderen Ländern selbstverständlich ist: eine Statistik.
Wenn schon die Abtreibung nicht unter Strafe gestellt ist – unter gewissen Bedingungen – dann sollte wenigstens
Klarheit herrschen, was in unserem Land tagtäglich geschieht in dieser Hinsicht.
Das dritte ist etwas,
über das viel zu sehr geschwiegen wird: das Post-Abortion-Syndrom.
Wir wissen das aus zahlreichen Erfahrungen
von Beraterinnen und Begleitung von Frauen in dieser Situation, daß das oft wirklich eine große Not
darstellt.
Darüber [müßte man] besser aufklären: daß das [= die Kinderabtreibung] oft mit großen
seelischen Belastungen verbunden ist.
Das erbitten und das halten wir auch für sinnvoll, weil das Ja
zum Leben so etwas Wichtiges für jeden Einzelnen und für ein Land ist.
Daher hoffen wir, daß es gelingt,
über diese Frage mit der notwendigen, mit dem notwendigen Mitgefühl – aber auch mit der notwendigen
Offenheit – zu sprechen.“
Der Journalist der ‘Salzburger Nachrichten’ hakt nach: „Warum glauben Sie denn,
ist in den letzten sechs, sieben Jahren in dieser Frage nichts passiert? Immerhin war ja die christlich-soziale
ÖVP an der Regierung. Haben Sie da den Kontakt gesucht? Gab es da Gespräche in diese Richtung?“
Kardinal
Schönborn: „Es gab intensive Gespräche. Es gibt auch einen Gesetzesentwurf für die flankierenden Maßnahmen,
der immer noch in einer Schublade liegt.
Es wäre schön, wenn dieser Gesetzesentwurf, der von sehr guten
Juristen erarbeitet worden ist, wenn dieser Gesetzesentwurf einmal herauskäme.
Es geht wirklich nur
um eine Forderung und Stärkung des Ja zum Leben.“
Im weiteren lenkt der Kardinal von der anfangs gestellten
Frage auf die Euthanasierung ab:
„Zu diesem Ja zum Leben gehört ja – Gott sei Dank – was in Österreich
vorbildlich geregelt ist durch einen Allparteienkonsens.
Das ist das Ja zum Leben am Ende.
Wir haben
in Österreich, Gott sei Dank, einen klaren Konsens. Wir in Österreich wollen nicht den Weg Hollands
oder Belgiens gehen, in dem die Euthanasie freigegeben wird.
Wir wollen, wie Kardinal König in dem berühmten
Wort gesagt hat, kurz vor seinem Tod: Es soll ein Mensch nicht durch die Hand eines anderen sterben, sondern
an der Hand eines anderen.
Ich halte das Ja zum Leben für etwas Verständliches. Ich habe das auch schon
in Frankreich und in Belgien ganz öffentlich im Fernsehen sagen können als ein Lob für unser Land,
daß es gelungen ist, hier wirklich einen Konsens zum Ja zum Leben zu haben.“
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97 Lesermeinungen
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@ Pünktchen Da wind wir uns ja wieder einmal einig. Ich wollte den anderen Aspekt nur auch angesprochenh
haben, weil zwischen beiden Aspekten ein gewisser, innerer Zusammenhang besteht.
#96 Pünktchen 16:10:27 | Sonntag, 10. Dezember 2006
Christian Hüller akzeptieren, dass manche Menschen, AUS Verantwortung vor dem Leben, keine eigenen Kinder
wollen, oder dies zumindest zu einem bestimmten Zeitpunkt ausschließen möchten. Das können sie auch,
solange sie kein Kind gezeugt/empfangen haben! Ein Kind mit Vorastz zu töten ist Mord! Wer immer nur
verbieten und bestrafen will Wer sagt denn, man solle NUR bestrafen? Das natürliche Lebensrecht jedes
Menschen fordert den staatlichen (auch strafrechtl.) Lebensschutz! Außerdem kann jedoch eine ganze Menge
getan werden, was mit dem rechtlichen Lebensschutz nicht im Widerspruch steht! Es geht hier aber m. E.
um einen Bereich der persönlichen Lebensgestaltung, der von Gängelung und moralischer Vorschriftshuberei
weitgehend freigehalten werden sollte, weil der Mensch ansonsten entmündigt wird. Das Lebensrecht eines
anderen ist NIE Teil Ihrer „Lebensgestaltung“! Oder würden Sie es billigen, daß mit Berufung auf die
„persönliche Lebensgestaltung“ pflegebedürftige Angehörige mit der Giftspritze entsorgt werden? Die
persönliche Verantwortung und die Gewissensentscheidung des Einzelnen … kann nach katholischer Auffassung
NIEMALS eine Vorsatztötung einschließen! Wenn das klar ist, kann über die Art und Weise von „Lebensplanung“
und Verhütung diskutiert werden. Der kategorische Charakter des Tötungsverbotes steht jedoch für einen
Katholiken nicht zur Debatte!
@ Udalricus Wer einerseits so sehr die totale Verantwortung gegenüber dem Leben postuliert, wie die una
sancta, muss andererseits auch akzeptieren, dass manche Menschen, AUS Verantwortung vor dem Leben, keine
eigenen Kinder wollen, oder dies zumindest zu einem bestimmten Zeitpunkt ausschließen möchten. Darin
sehe ich auch eine Form der Verantwortung. Wer immer nur verbieten und bestrafen wil, ist m. E. auf dem
falschen Dampfer. Natürlich haben Verhütungsmittel wie Kondome Aids nicht substantiell reduzieren können
(in Homokreisen wird ja, wie ich neuerdings lesen konnte, in fataler Verschätzung der Situation ganz
bewusst darauf verzichtet), und auch eine Reduktion von Abtreibung aufgrund Verhütung lässt sich sicher
nicht diagnostizieren; vielleicht haben Verhütungsmittel wie Kondome sogar in der Tat eher zu einer Geringschätzung
des ungeborenen Lebens beigetragen (beweisen lassen wird sich dies indessen kaum). Es geht hier aber m.
E. um einen Bereich der persönlichen Lebensgestaltung, der von Gängelung und moralischer Vorschriftshuberei
weitgehend freigehalten werden sollte, weil der Mensch ansonsten entmündigt wird. Die persönliche Verantwortung
und die Gewissensentscheidung des Einzelnen hat für mich einen höheren Stellenwert als irgendein Gemeinschafts-
(erhaltungs)kodex oder eine unkritische Lesart des Schöpfungssegens aus der Genesis. Die Kirche sollte
auch akzeptieren, dass manche Paare keine eigenen Kinder wollen oder dies zumindest zu einem bestimmten
Zeitpunkt ausschließen.
#94 methusalix † 17:46:19 | Donnerstag, 7. Dezember 2006
Ihr katholisches Wunschdenken konvergiert leider nicht mit den wissenschaftlichen Fakten, Stephanus! Stephanus:
die kondome und co. würden nur schützen wenn sie auch gut sitzen und halten würden, ihr restrisiko
auch was den schutz vor ansteckenden krankheiten angeht ist viel zu hoch, als das man sie als kalkulierbar
bezeichnen dürfte, auch schützen sie bei zig spielarten beim sex nicht,… Six years later, we have
strong evidence that condom use reduces the risk of transmission of HIV,2 gonorrhea and chlamydia,3 and
herpes simplex virus4 in both women and men; in this issue of the Journal,… content.nejm.org/…/extract/354/25/2642?andorexacttitl…
Wenn Sie wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu Kondomen und Infektionsverhinderung haben wollen (was
ich angesichts Ihrer Aussage oben bezweifle, aber vielleicht interssiert es weniger „gut katholische“
Mitleser) dann gehen Sie zum NEW ENGLAND JOURNAL of MEDICINE www.nejm.org/ und geben „condoms“ in deren
Suchmaske ein. Viel Erfolg!
#93 Stephanus 02:29:43 | Donnerstag, 7. Dezember 2006
udalricus und andere: wenn man die möglichkeit hat einmal alle beipackzettel von verhütungsmitteln zu
studieren, dann fällt auf, daß so ziemlich alle in deutschland zugelassenen mittel keine reinen verhütungsmittel
mehr sind, sie verhindern also nicht nur die verschmelzung von ei und samen, sondern zu einem mehr oder
weniger grossen Prozentsatz verhindern sie die einnistung des befruchteten eies, bzw. des gezeugten neuen
mitmenschen, der in seiner art einzig ist unter all den schon vorhandenen milliarden usw. das heißt dann
aber nichts anderes, als das die sogenannten verhütungsmittel auch mehr oder weniger starke abtreibungsmittel
sind, also nicht nur mittel wie die pille danach, nein auch die anderen chemischen präparate davor. die
mechanischen verhütungsinstrumente sind ebenfalls tödlicher natur und verhindern in vielen fällen nicht
einmal die einnistung, sondern verwachsen mit dem grösser werdenden menschen und führen oft zu irreparablen
schäden. die kondome und co. würden nur schützen wenn sie auch gut sitzen und halten würden, ihr restrisiko
auch was den schutz vor ansteckenden krankheiten angeht ist viel zu hoch, als das man sie als kalkulierbar
bezeichnen dürfte, auch schützen sie bei zig spielarten beim sex nicht,das ganzkörperkondom wurde noch
nicht erfunden. was bleibt unterm strich: ein ja zur gottgewollten sexualität, aber immer mit hoher achtung
vor dem mitmenschen und noch höherer achtung vor dem gottgewollten eigendlichen ziel!!!
#92 Udalricus 22:32:48 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
@Christian Hüller Wo sehen Sie den Zusammenhang zwischen Abtreibung und Verhütung? Die Propaganda-Aussage,
die Verbreitung künstlicher Verhütungsmethoden würde die Abtreibungen reduzieren, hat sich doch als
völlig unrealistisch herausgestellt. Statistisch gesehen ist es doch eher so, dass seit der zunehmenden
Verbreitung von Pille und Kondom auch die Abtreibungen mehr geworden sind. Wie das eine vom anderen abhängt,
weiß ich nicht, ich habe aber schon die leise Vermutung, dass die Verbreitung künstlicher Verhütungsmittel
die Ehrfurcht vor dem Leben erlahmen lässt. Das hat schon Paul VI. befürchtet, aber alle haben ihn ausgelacht.
Abtreibung und Sexualmoral >>Nicht wenige junge Frauen werden sogar von den eigenen Eltern zur Abtreibung
geschleift. In so einem Fall sind de Eltern und die Ärzte zu bestrafen. Die Frau ist meist schon durch
das Post-Abortion-Syndrom bestraft genug. Wir Menschen müssen die Abtreibung klar als Übel erkennen
und benennen.<< Absolute Zustimmung. Wenn eine Frau abtreibt, haben andere vielleicht mehr versagt als
die Frau. Eines möchte ich an dieser Stelle auch klar und deutlich sagen, auch wenn man mich hierfür
eventuell einer Abkehr vom kath. Glauben bezichtigen wird: Wer Abtreibung radikal bestrafen will, als
Totschlag oder Mord, muss der Ausgestaltung der Sexualität durch Sexualpartner wesentlich mehr Eigenverantwortung,
auch im Sinne von Verhütung, einräumen als dies die gegenwärtige offzielle kath. Lehre zulässt. Jedenfalls
ist es absolut reduktionistisch, zu behaupten, Sexualität müsse grundsätzlich UNEINGESCHRÄNKT offen
für die Zeugung neuen Lebens sein und allenfalls nichttechnische Hilfsmittel von diesem Ausschluss auszunehmen.
#90 obelix † 17:34:22 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
@Pünktchen, Benedikt und no comment Pünktchen: Offensichtlich war das „entzückend“ ironisch gemeint!
In der päpstlichen Verurteilung des zitierten Satzes sieht m. sicher auch sein Recht begründet, ständig
von „Kirchenbeamten“ zu reden. Von der neueren kirchl. Soziallehre will er natürlich nichts wissen. Vollkommen
richtig, Pünktchen. Es war ironisch gemeint und daher (aber nicht nur daher) auch die Titulierung „Kirchenbeamte“.
Die sancta ecclesia hat sich die weltliche Macht gründlichst verscherzt, aber ich sehe darin eher die
Chance für einen geistigen und, wenn Sie so wollen, auch geistlichen Neubeginn. Was das angebliche „nicht-wissen-wollen“
der katholischen Soziallehere angeht, muss ich Ihnen aufs heftigste widersprechen, Pünktchen. Ich glaube
ich bin so ziemlich der einzige, der immer wieder auf Hengsbach und seinen grossen Vorgänger in St. Georgen,
Oswald von Nell-Breuning hinweist und die Veröffentlichungen dort verlinkt, so wie hier www.sankt-georgen.de/nbi/index.html:
Leider werden diese beiden von konservativen, „antimodernistischen“ und fundamentalistischen Kräften
in der Kirche, wie zum Beispiel dem Opus Dei, recht gering geschätzt. Weil sie Jesuiten sind? @no comment:
Herzlichen Dank für die Erklärung!
#89 wolfgang e. 17:17:13 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
@ Maledica Stimmt, ich habe hier das fehlende „t“ übersehen. Meine Schuld (Überreste einer Legasthenie)
und hielt Maledicta für eine Art Anti-Benedikt Trotzdem kann ich mir darauf keinen Reim machen: maledire =
verfluchen (ital.) maledica = ich würde (möchte) verfluchen Warum diese Bezeichnung? Wenn Sie mir das
Sie-Wort anbieten, schlage ich gerne ein und biete ihnen im Gegenzug ebenfalls gerne das Sie-Wort an,
kein Problem.
#86 No Comment 15:50:45 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
@Pünktchen Der Syllabus (daraus unten, Nr. 24) wurde schon kurz nach Erscheinen heftigst diskutiert.
Papst Pius IX. hat die eher liberale Interpretation des Msgr. Dupanloup explizit gebilligt, d.h. überzogene
Interpretationen, als sei im Syllabus „unfehlbar“ das katholische Gesellschaftsbild aller Zeiten niedergelegt,
wurden vom Urheber des Syllabus (formell nur eine Beilage zur Enzyklika Quanta cura!) selbst relativiert.
Die „kontradiktorische“ Methode verursachte (auch wieder bei „Lamentabili“ 1907) so viele Missverständnisse
(siehe unten!), dass sie seit Benedikt XV. nicht mehr üblich ist. Der Kern des damaligen Urteils ist
aber gültig und besagt (in etwa): Die Kirche lässt sich nicht aus dem öffentlichen Raum abdrängen,
sie hat einen „Weltauftrag“. Insoweit kann der Syllabus, der erstmals über theol. Fragen ins Gesellschaftliche
„übergriff“, sogar eine Art „Geburtsurkunde“ der (noch holprigen) kath. Soziallehre genannt werden.
#85 Pünktchen 15:37:56 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Offensichtlich war das „entzückend“ ironisch gemeint! In der päpstlichen Verurteilung des zitierten
Satzes sieht m. sicher auch sein Recht begründet, ständig von „Kirchenbeamten“ zu reden. Von der neueren
kirchl. Soziallehre will er natürlich nichts wissen. Darin kann er einem Marcel die Hand reichen! Auf
ihre je eigene Weise wollen sie beide: Marcel und Methusalix nicht über den Syllabus hinaus!
#84 Benedikt 15:26:08 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
@ Pünktchen Allerdings. Ich frage mich, ob es methusalix klar ist. Ansonsten verstehe ich nicht, warum
er den Satz entzückend fand. Er wäre doch gar nicht auf seiner Linie.
#82 Benedikt 14:43:06 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
@ methusalix Aber zu Ihrer Lieblingsenzyklika muss ich sagen, dass der Syllabus Errorum schon entzückend
war! Besonders gelungen fand ich dies: 24. Die Kirche ist weder zur Anwendung politischer Amtsgewalt befähigt,
noch hat sie irgendeine mittelbare oder unmittelbare Amtsgewalt Wieso fanden Sie das entzückend?
@wolfgang e. Ob es auch vor einem Puplikum Pflicht ist, das nur auf diesen Hinweis wartet um ihn für
die eigenen Zwecke zu verwerten. Gerade vor diesem Publikum ist es angebracht, – ausser dem Kardinal ist
es angenehmer von diesem Publikum als „Zeichen des Zuspruchs“ erkannt zu werden.
#80 wolfgang e. 11:40:23 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Ok, hab ich falsch verstanden Die Exkommunikation war nicht auf Schönborn gemünzt. Im Interview ging
es allerdings nicht um die kirchliche Strafe, sondern um die gesetzliche Regelung der weltlichen Strafe.
Sowohl bei der kirchlichen, als auch bei der weltlichen Strafe sollte allerdings die NOT berücksichtigt
werden. Um eine Totsünde zu begehen muss man – um die Schwere der Sünde wissen (kann man bei Abtreibung
mehr oder weniger voraussetzen.) – die Sünde freiwillig begehen. Je größer der äußere Zwang ist,
desto geringer ist die persönliche Schuld. Im Kirchenrecht wird also auf die Not Rücksicht genommen,
denn die automatische Exkommunikation setzt wohl auch voraus, dass es sich tatsächlich um eine persönliche
Totsünde handelt. Es gab ja unlängst diesen Inzest-Fall in Lateinamerika, wo der Bischof die Exkommunikation
aller Beteiligten an der Abtreibung, außer des betroffenen Mädchens, offiziell bestätigt hat. Und man
kann sich schon überlegen, in Fällen stark eingeschränkter Schuld der Abtreibungs-Mutter auf eine weltliche
Bestrafung zu verzichten. Nicht verzichten möchte ich auf eine Bestrafung er anderen Beteiligten. Und,
ja, es ist seine Pflicht auf die Kirchenstrafe der Exkommunikation und die Schwere des begangenen Verbrechens
hinzuweisen. Die Frage ist aber schon auch, ob es immer und überall seine Pflicht ist. Ob es auch vor
einem Puplikum Pflicht ist, das nur auf diesen Hinweis wartet um ihn für die eigenen Zwecke zu verwerten.
Wie oft ist das Bischof Krenn so passiert.
@Wolfgang e. Vielleicht ist der Zusammenhang nicht ganz eindeutig. Selbstverständlich werden Frauen und
Mittäter bestraft. Da kann der Kardinal nicht dafür plädieren, daß Frauen eben nicht bestraft werden,
wenn dieses Zitat von ihm original wiedergegeben wurde. Es ist seine Pflicht auf die Kirchenstrafe der
Exkommunikation und die Schwere des begangenen Verbrechens hinzuweisen, von der auch der Kathechismus
spricht.
#78 wolfgang e. 10:55:34 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
formelle Mitwirkung Dieser Tatbestand ist bei Kardinal Schönborn nicht gegeben, jede Rede von automatischer
Exkommunikation hier also nicht angebracht. formelle Mitwirkung bedeutet ein aktives mitwirken (z.B. durch
Ausstellung eines Beratungsscheines) Man kann Kardinal Schönborn höchstens ein passives „Mitwirken“
unterstellen, da er sich zu wenig entschieden gegen die Abtreibungsgesetze in Österreich wehrt.
@ Kard. Schönb. Wir plädieren nicht für das Bestrafen von Frauen in Not. Merkwürdig, für was wir
so alles plädieren, wenn im Kathechismus etwas ganz anderes steht und nicht nur für die Frauen gilt!
Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen
gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation. „Wer eine Abtreibung vornimmt,
zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu“ (CIC, can 1398,“ so daß sie
von selbst durch Begehen der Straftat eintritt ( CIC, can 1314) unter den im Recht vorgesehenen Bedingungen.
#76 wolfgang e. 10:45:39 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
st. polterer hat offenbar noch immer nicht nachgelesen, was ich unten geschrieben habe… Ich bin nicht
dafür, KEINE Frau zu strafen. (Wo hätte ich das geschrieben?) Ich bin allerdings sehrwohl dafür, die
real existierende Not strafmildernd (bis zur Nichtbestrafung) zu berücksichtigen. Das ist allerdings
bei allen Verbrechen sowieso bis zu einem gewissen Grad Rechtsstandard. Erkundigen Sie sich doch einmal
bei HLI: In nicht wenigen Fällen ist die Schuld der Frau stark eingeschränkt. Nicht wenige junge Frauen
werden sogar von den eigenen Eltern zur Abtreibung geschleift. In so einem Fall sind de Eltern und die
Ärzte zu bestrafen. Die Frau ist meist schon durch das Post-Abortion-Syndrom bestraft genug. Wir Menschen
müssen die Abtreibung klar als Übel erkennen und benennen. Und wir müssen uns für eine Verbesserung
des Lebensschutzes auch vor dem Gesetz einsetzen. Auf lange Sicht ist auf jeden Fall die Straffreiheit
abzuschaffen. Kurzfristig ist momentan (wir leben in einer Demokratie mit all ihren Vor- und Nachteilen)
nur eine geringfügige „Verbesserung“ des Gesetzes vielleicht möglich. Daher ist es auch legitim, diese
jetzt mögliche Verbesserung einzufordern. Und es ist vielleicht nicht unklug, vor Journalisten das Endziel,
das momentan (noch) keinen gesellschaftlichen und politischen Konsens findet, nicht allzu deutlich anzusprechen.
Kardinal Schönborn hat sehr unklar gesprochen. Aber er hat weder die Fristenregelung befürwortet, noch
die Abtreibung akzeptiert.
Ich glaub ich bin doof Kann mir mal jemand die Stelle im Zitat zeigen, wo sich der Kardinal für die Abtreibung
ausspricht? Vielleicht hab ich’s zu schnell durchgelesen, oder es wurde nicht alles abgedruckt. Ansonst
muss ich „wolfgang e“ zustimmen, dass die Überschrift eine Unterstellung ist, und das hat kreuz.net ja
wirklich nicht nötig. Das wäre dann ja wie die verleumdnerischen Artikel von kath.net über die Priesterbruderschaft
St. Pius X.
#74 st. polterer 10:06:17 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
wolfgang e … ein jammer Und die Frauen die ins Ausland fahren, um ihre kleinen Kinder innerhalb einer
Frist umbringen zu lassen? Auch nicht bestrafen? Merkst du nicht, dass du für die Fristenregelung eintrittst?
Und ja, wenn Bischof Laun meint, Frauen solle man nicht bestrafen, wenn sie ihr Kind innerhalb einer Frist
umbringen lassen, ist er auch für die Fristenregelung.
#73 wolfgang e. 09:48:27 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
schade… dass St Polterer nicht gelesen hat, was ich weiter unten zur Bestrafung geschrieben habe. schade,
dass er nicht gemerkt hat, dass das mit dem vom zwobbel geschriebenen ziemlich übereinstimmt. schade,
dass ST Polterer nicht weiß, dass auch Bischof Laun nicht für eine Bestrafung der Frauen eintritt (sehrwohl
aber für eine Bestrafung der Ärzte.) schade, dass auch dem Polterer nicht auffällt, dass der Titel
und der Untertitel zu diesem Artikel grob unrichtige Unterstellungen aufwirft. Ich stimme zu, Kardinal
Schönborn hat sich wieder zu wenig konkret ausgedrückt. Dafür ist er zu kritisieren. Aber diese Überschrift
und diese Karikatur hat er nicht verdient! Kein vernünftiger Mensch ist für „die Bestrafung von Frauen
in Not“ (auch zwobbel offenbar nicht.) Dieser Passus ist genaugenommen eine Nicht-Antwort. Kardinal Schönborn
hat die Frage des Journalisten eben NICHT beantwortet, weder negativ, noch positiv. Dieser Satz: Wenn
schon die Abtreibung nicht unter Strafe gestellt ist – unter gewissen Bedingungen – dann sollte wenigstens
Klarheit herrschen, was in unserem Land tagtäglich geschieht in dieser Hinsicht. klingt keineswegs so,
als wäre Kardinal Schönborn mit der Fristenregelung einverstanden (darauf hat auch Turk hingewiesen)
Der Redakteur wirft dem Kardinal Feigheit vor, zu recht. Er unterstellt ihm aber zu unrecht, dass er die
Abtreibung akzeptiere. Hier auf Erden kann sich die Redaktion, ebenfalls feige, in der Anonymität verstecken,
nicht vor dem Ewigen Richter
#72 Regina 1961 09:44:57 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Wo steht was? Liebe Leute, vielleicht stehe ich ja wegen der bevorstehenden Feiertage etwas auf dem „Schlauch“,
aber WO steht, daß Kardinal Schönborn ein Ja zur Fristenregelung sagt? Außer in der Überschrift natürlich…
#71 Benedicta 08:51:52 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Kontext Man beachte auch den Kontext der Frage. Schönborn wird auf den Stadler angesprochen – der ein
gesetzliches Abtreibungsverbot forderte. Anstatt ihm in dieser Frage zu Hilfe zu eilen, sagt er: „Wir
denken anders.“
#70 st. polterer 08:25:54 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
schade… dass sich wolfgang e schwer tut die Mörder zu bestrafen. Wer dafür ist, daß Frauen, die ihr
Kind innerhalb einer Frist umbringen, dafür nicht bestraft werden, ist ebenso wie dieser Kardinal Anhänger
der Fristenregelung.
Manche werden immer so tun als ob sie es nicht verstünden: Es geht um die Bestrafung der Abtreiber!!
„Unsere Position war immer sehr klar in dieser Hinsicht: Wir plädieren nicht für das Bestrafen von Frauen
in Not. Aber wir erwarten… keine Verhinderung des Mordens. Es geht doch sowieso gar nicht um die Bestrafung
der Frauen! Es geht um die Bestrafung der Abtreiber!!! (meist „Ärzte“) Ich wiederhole, es ging früher
nicht und auch heute nicht um die Bestrafung der Frauen! Es geht um die Bestrafung der Abtreiber!!! Denn
diese sind es, die die Tötungshandlung ausführen. Den Tätern muß nun wirklich nicht geholfen werden.
Die haben schon viel zu lange viel zu gut an Abtreibungen verdient! Ärzte die ungeborene Menschen töten
gehören meiner Meinung nach in den Knast!
#66 Benedicta 23:59:08 | Dienstag, 5. Dezember 2006
schade… Die Verteidigung des Kardinals in diesem Forum kommt leider aus einer unglaubwürdigen Ecke.
Niemand, der für die Bestrafung der Abtreibung eintritt, hat den Kardinal verteidigt.
Maximale Impertinenz Nimmt man die Überschrift und die Karikatur zusammen, kommt einem als Kommentar
ein Zitat des ehemaligen deutschen Außenministers in den Sinn: Mit Verlaub, Herr Redakteur, Sie sind
ein A…
Ja zur Fristenregelung ???? Wo wollen Sie ein Ja zur Fristenregelung hineininterpretieren? Ihr Beitrag
entspricht einfach nicht dem Wortlaut des Interviews. Bitte noch einmal genau lesen! Außerdem gebrauchen
Sie die Wortwahl „Skandalinterview“, die auch nicht in Ordnung ist.
#62 methusalix † 22:51:48 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Auweia Herr Stöhr, danach müssten wir ja alle zu katholischen Terroristen werden, um unseren Staat mit
Gewalt abzuschaffen und einen klerikalfaschistischen Ständestaat zu gründen. Wird wohl nur mit Waffengewalt
gehen und wie das schief gehen kann, hat uns die Rote Armee Fraktion ja nachhaltig vor Augen geführt.
Aber zu Ihrer Lieblingsenzyklika muss ich sagen, dass der Syllabus Errorum schon entzückend war! Besonders
gelungen fand ich dies: 24. Die Kirche ist weder zur Anwendung politischer Amtsgewalt befähigt, noch
hat sie irgendeine mittelbare oder unmittelbare Amtsgewalt
Ich bin wohl zu dumm, um das zu checken Vielleicht bin ich ja zu dumm, aber ich konnte dem Interview jetzt
nicht entnehmen, dass der Bischof „Abtreibung akzeptiert“. Mein Eindruck war eher das Gegenteil. Unglaublich,
wie man Leuten das Wort im Munde herumdrehen kann. Grins.
#60 Pater Lingen 20:31:38 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Wenn Ratzinger das erfahren würde… … was Schönborn da verzällt hat! Ratzinger würde Schönborn
sicherlich noch in derselben Minute seines Amtes entheben und sonstige Strafen gegen ihn verhängen! Oder
etwa nicht…?
#59 Gotthard 18:51:36 | Dienstag, 5. Dezember 2006
@stöhr Lesen Sie lieber einmal die Enzyklika „Cuanta cura“ von Papst Pius IX. um sich über die Lehre
der Kirche zu informieren! gab es eigentlich vor Pius IX. auch schon lehramtliche Äußerungen?
So ein erbärmlicher Schwachsinn! „Das geschieht bereits, Herr Stöhr; sogar im katholisch-konservativen
Sinn, was z. B. Sexualität und Homosexualität angeht; in Saudi Arabien und im Iran ist das so. Die haben
eine Religionspolizei, die die Einhaltung der „Sittengesetze“, so wie die Ajatollahs sich dies vorstellen,
erzwingen. Schlimmstenfalls mit dem Galgen. PS: Dürfen alle Religionen ihr jeweiliges „Sittengesetz“
mit dem Strafgesetzbuch durchsetzen? Dürfen die Zeugen Jehovas verlangen, dass Bluttransfusionen verboten
werden? Dürfen die Juden Schinkensemmeln verbieten?“ Sie haben offensichtlich vom Begriff des Sittengesetzes
keinen blassen Schimmer. Das galt nämlich schon, seit es die ersten Menschen gab. Lesen Sie lieber einmal
die Enzyklika „Cuanta cura“ von Papst Pius IX. um sich über die Lehre der Kirche zu informieren!
#57 obelix † 18:35:50 | Dienstag, 5. Dezember 2006
katholisches „Sittengensetz“ mit dem Strafgesetzbuch durchsetzen clarissa colonia: Politik und Moral Die
Kirche im säkularen Staat hat also nur die Chance, auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung einzuwirken.
Pünktchen: clarissa Diese „Einwirkung“ setzt aber eine Klarheit im Prinzipiellen voraus! Gerade darin
hätte die eindeutige Verurteilung der Fristenlösung ihren Platz gehabt, Genau das versucht die gute
Mutter Kirche seit zweitausend Jahren und hatte damit einigen Erfolg. Da aber die Kirchenbeamten den Bogen
weit überzogen haben mit ihrer Angstmache, ist er in ihren Hände gebrochen. Eine wunderbare neue Chance,
sich neues „Werkzeug“ zu beschaffen. Daniel Stöhr: Kern des Problems: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke
aus“ Und genau dieses Staatsverständnis der Naturalisten ist kirchlich verurteilt… Die Herrscher müssen
demnach Religion und die Einhaltung des Sittengesetzes beschützen. Das geschieht bereits, Herr Stöhr;
sogar im katholisch-konservativen Sinn, was z. B. Sexualität und Homosexualität angeht; in Saudi Arabien
und im Iran ist das so. Die haben eine Religionspolizei, die die Einhaltung der „Sittengesetze“, so wie
die Ajatollahs sich dies vorstellen, erzwingen. Schlimmstenfalls mit dem Galgen. PS: Dürfen alle Religionen
ihr jeweiliges „Sittengesetz“ mit dem Strafgesetzbuch durchsetzen? Dürfen die Zeugen Jehovas verlangen,
dass Bluttransfusionen verboten werden? Dürfen die Juden Schinkensemmeln verbieten? Oder dürfen das
nur Katholiken verlangen?
#56 Benedikt 18:24:11 | Dienstag, 5. Dezember 2006
@ Stöhr Und genau dieses Staatsverständnis der Naturalisten ist kirchlich verurteilt. Das heißt konkret,
dass der Satz des Grundgesetzes „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ eine Häresie ist. Dumm nur, dass
man eine Verfassung nicht exkommunizieren kann. Auch sollten Sie sich bewusst machen, dass dort, wo Missionsgebiet
ist, die Verfassung selten nach den Wünschen der Missionare ausgestattet ist.
Kern des Problems: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ „Das in diesem Artikel angeschnittene aber bislang
nicht wirklich diskutierte Problem ist die Differenzierung zwischen Recht (bzw. Politik) und Moral. Der
säkulare, demokratische Rechtsstaat entscheidet nicht am Maßstab der Moral über Recht und Unrecht,
sondern wertet (seiner repräsentativen Demokratie entsprechend) das als Recht, was von einer bestimmten,
repräsentativen Bevölkerungsmehrheit als Recht empfunden wird. Wenn es also dem Rechtsempfinden einer
relativen Bevölkerungs- bzw. Wählermehrheit Aborte oder aktive Sterbehilfe straffrei zu stellen, wird
dies geschehen.“ Und genau dieses Staatsverständnis der Naturalisten ist kirchlich verurteilt. Das heißt
konkret, dass der Satz des Grundgesetzes „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ eine Häresie ist. Denn
nach katholischer Lehre geht alle Staatsgewalt von Gott aus. Die Herrscher müssen demnach Religion und
die Einhaltung des Sittengesetzes beschützen.
#54 Pünktchen 17:42:18 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Beste clarissa, kein Widerspruch von meiner Seite! Es ging mir nur um die Klarstellung, daß notwendige
und zulässige „Güterabwägungen“ eine bestimmte Grenze haben! Mfg . p.
@Pünktchen – res intrinsece mala Ich bin weit davon entfernt zu leugnen, dass es die res intrinsece mala
gibt, die jede Güterabwägung verbietet und ich sehe auch, dass man diesbezüglich klare Positionen vertreten
muß. Auch bestreite ich nicht, dass Abtreibung nach moraltheologischer Auffassung als solche einzustufen
ist, was man zweifelsfrei auch deutlich benennen muß. Aber auch dann bleibt immer noch die Frage, wie
man mit einem Sachverhalt (un vor allem seinen Folgen) umgeht, den man nicht oder nur sehr indirekt beeinflussen
kann. uiogD.
#52 wolfgang e. 17:31:22 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Was er gesagt hat: „Wir plädieren nicht für das Bestrafen von Frauen in Not.“ Wo siehst du hier die
„Frist“? man könnte das Gesetz auch ganz anders gestalten: – Bestrafung dejenigen, die zur Abtreibung
raten oder drängen. – Bestrafung der Durchführenden (Arzt, Klinikpersonal, Krankenhausbetreiber,…)
– Bestrafung der Mütter unter starker Berücksichtigung der Not als mildernden Umstand (d.h., Bestrafung,
wenn keine Not, kein Zwang, etc. vorlag) In all diesen Fällen wird die „Frau in Not“ nicht bestraft.
Bevor das Gesetz dahingehend geändert werden kann, brauchen wir in der Bevölkerung und bei den Politikern
eine Bewusstseinsänderung. Dazu können auch die „flankierenden Maßnahmen“ (Statistik, Erforschung des
PAS) einen Beitrag leisten. Übrigens bräuchten wir auch für diese Maßnahmen eine Gesetzesänderung,
dann wäre das erste mal seit 35 Jahren die gesetzliche Regelung wenigstens einen kleinen Schritt verbessert.
Die SPÖ will in Österreich das Gegenteil: statt Straffreiheit sondern ein „Recht auf Abtreibung“ Im
Untertitel steht sogar, Schönborn „akzeptiere“ die Abtreibung… – wo steht das im Interview? Lest die
Meinung von „Turk“ zu diesem Thema. Sie stellten ihm eine Frage, um ihn eine Falle zu stellen. Hier auf
dem aalglatten Parkett des politischen Journalismus nicht auszurutschen ist nicht leicht. Hier ist Kardinal
Schönborn ein Stück zu sehr in Richtung „zu weich“ gerutscht. Als anonymer Redakteur hat man es leicht,
hier zu richten. Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet!
#51 Pünktchen 17:14:13 | Dienstag, 5. Dezember 2006
clarissa Die Kirche im säkularen Staat hat also nur die Chance, auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung
einzuwirken. Diese „Einwirkung“ setzt aber eine Klarheit im Prinzipiellen voraus! Gerade darin hätte
die eindeutige Verurteilung der Fristenlösung ihren Platz gehabt, um das allgemeine Rechtsempfinden für
die durch die Fristenlösung verletzten Rechtsgüter zu schärfen! Diese Cjance hat Schönborn leichtfertig
verspielt! . … wäre zu sagen, dass Christen (durchaus im Sinne Platons) jederzeit zu einer Güterabwägung
verpflichtet sind Katholische Christen sind nicht zu einer Güterabwägung verpflichtet, wenn eine in
sich schlechte Handlung als Mittel zu einem Zweck dienen soll. Es gibt demnach universale Pejorative:
Vorsatztötung zur Erreichen irgendwelcher angeblich guter Zwecke sind kategorisch verboten! Entsprechende
Güterabwägungen unerlaubt. Insoweit ist Ihre Behauptung, Christen seien „jederzeit“ zu einer Güterabwägung
verpflichtet, falsch und mit der Lehre der Kirche von unbedingten Unterlassungspflichten (im Gegensatz
zu bedingten Handlungspflichten) unvereinbar!
#50 doublemax 17:06:08 | Dienstag, 5. Dezember 2006
@wolfgang e. Sag mal, kapierst du das nicht?? Wenn jemand sagt: „Ich bin dafür, dass Frauen, die innerhalb
einer Frist Kinder abtreiben, nicht bestraft werden“ ist er für die Fristenregelung. Denn genau das sagt
die Fristenregelung.
#49 wolfgang e. 17:01:59 | Dienstag, 5. Dezember 2006
„helfen statt strafen“ Die Realität in Österreich sieht so aus: „weder helfen, noch strafen“ Es gibt
in Österreich: – Keine Trennung zwischen „beratendem“ und abtreibenden Arzt. – Keine Frist zwischen „Beratung“
und Abtreibung. – nicht einmal eine Statistik – praktisch bis zur Geburt keinen Schutz des Ungeborenen
(bei „Behinderung“ oder ähnlichem) Es gibt nichts. Kardinal Schönborn fordert jetzt wenigstens das „helfen“
ein. – Durch Trennung von „Berater“ und Abtreiber (+ Bedenkfrist könnte man hier noch erwähnen) – Durch
Statistik (macht Motivforschung möglich) Wenn schon die Abtreibung nicht unter Strafe gestellt ist –
unter gewissen Bedingungen – dann sollte wenigstens Klarheit herrschen, was in unserem Land tagtäglich
geschieht in dieser Hinsicht. (Zitat Schönborn; so unklar ist das nicht!) Er erwähnt das Post-Abortion-Syndrom
(für Abtreibungsbefürworter ein Rotes Tuch) Richtig, er ist etwas zu „weich“ in der Aussage. Berechtigt
das zu diesem Artikel-Titel? Ich sage es nocheinmal: der Redaktör wird sich bei seinem persönlichen
Gericht wundern. Und nocheinmal: Die Journalisten haben ihre Hintergedanken, vor allem in den österreichischen
Medien (Salzburger Nachrichten, ORF) Es ist nicht immer klug, allen alles zu beantworten. auch Christus
selbst hat das nicht immer getan. Ob es Klugheit oder Feigheit war wage ich nicht zu beurteilen. Wenn
du es für zu feige hältst, dann sage es ihm. Verleumden und übel Nachreden ist nicht der Christliche
Weg
Politik und Moral Das in diesem Artikel angeschnittene aber bislang nicht wirklich diskutierte Problem
ist die Differenzierung zwischen Recht (bzw. Politik) und Moral. Der säkulare, demokratische Rechtsstaat
entscheidet nicht am Maßstab der Moral über Recht und Unrecht, sondern wertet (seiner repräsentativen
Demokratie entsprechend) das als Recht, was von einer bestimmten, repräsentativen Bevölkerungsmehrheit
als Recht empfunden wird. Wenn es also dem Rechtsempfinden einer relativen Bevölkerungs- bzw. Wählermehrheit
Aborte oder aktive Sterbehilfe straffrei zu stellen, wird dies geschehen. Die Kirche im säkularen Staat
hat also nur die Chance, auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung einzuwirken. Das zum ersten. Zum zweiten
wäre zu sagen, dass Christen (durchaus im Sinne Platons) jederzeit zu einer Güterabwägung verpflichtet
sind, wenn in einer Entscheidung unterschiedliche Güter miteinander kollidieren. Wenn es objektiv nicht
möglich ist, ein der christlichen Lehre widersprechendes Gesetz zu verhindern, geht die sittliche Verantwortung
des Christen aber dahin, mögliche Folgen zu mindern, also, das geringere zweier Übel zu wählen. Selbst
wenn man Abort und Euthanasie verurteilt, muss man die Möglichkeiten nutzen, deren Folgen zu minimieren.
Hierbei hat sich die kirchliche Praxis bewährt, die Sünde und nicht den Sünder zu verurteilen. Wenn
man Sündern hilft heisst das noch lange nicht, man machte gemeinsame Sache mit der Sünde, wie vorstehender
kreuz.net Artikel unterstellt. uiogD.
#47 Pünktchen 16:52:00 | Dienstag, 5. Dezember 2006
„nichts wäre passiert …“ Was langfristig die Interviewäußerung eines Kardinals bewirkt, ist schwer
einzuschätzen. Diejenigen, die in dieser Frage eine Sicherheit vortäuschen, verbinden damit nur ihre
eigenen Ziele und Zwecke! Daß ein Kardinal in einer normativen und rechtsethischen Grundsatzfrage seine
Antwort von realpolitischen Wirkungskalkülen und opportunistischen Abwägungen abhängig macht und Mehrdeutiges
statt die geforderte Klarheit im Prinzipiellen anbietet, das darf einem katholischen Nachrichten- und
Meinungsportal schon übel aufstoßen …
#46 Gotthard 16:41:50 | Dienstag, 5. Dezember 2006
korrekt hätte der Kardinal gesagt: „Ja, es soll in Sachen Fristenlösung eine Gesetzesänderung geben.“
hätten sich alle hier entspannt zurückgelehnt – und nichts wäre passiert. x.net korrekt hätte er sich
ausgedrückt – und alles wäre geblieben wie bisher.
#45 st. polterer 16:38:07 | Dienstag, 5. Dezember 2006
@Wiener, @wolfgang e Dem Kardinal wird die folgende Frage gestellt: „Werden Sie auch soweit gehen, dass
man sagt, es soll eine Gesetzesänderung geben bei der Fristenlösung?“ Jeder der gegen die Fristenlösung
ist, würde antworten: „Ja, es soll in Sachen Fristenlösung eine Gesetzesänderung geben.“ Sagt das der
Kardinal auch?? Wenn er es nicht sagt, dann frage ich wiener und wolfgang e.: Was ist falsch am Titel
des Artikels? Ergo: Wenn sich jemand vor dem Ewigen Richter verantworten muß, dann sind das der Kardinal
und seine Speichellecker.
#44 Pünktchen 16:24:09 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Lieber Wolfgang, Dir habe ich gar nichts unterstellt! Daß ein Kardinal „mixed messages“ aussendet zu
einem Thema, bei dem eher das Jesuswort zu gelten hat: „Deine Rede sei: Ja, Ja – Nein, nein“ wird „realpolitisch“
eher als Erfolg der Abtreibungsbefürworter verbucht! In diesem Sinne hat die polemische Überspitzung
durch kreuz.net zumindest eine aufrüttelnde Wirkung: „Schau her, so kommen Deine Interviewäußerungen
an!“ Außerdem gebe ich eines zu bedenken. Alle Abtreibungsbefürworter umgeben sich gewöhnlich mit dem
Heiligenschein: „Persönlich bin ich zwar gegen die Abtreibung, aber diese >Entscheidung< müsse der Frau
überlassen sein und deswegen sollte es die >Möglichkeit< einer straffreien Abtreibung im Rahmen einer
Fristen“lösung“ geben etc.pp… Die Äußerung des Kardinals, insbesondere die Nähe zu der heuchlerischen
Scheinalternative „Helfen statt strafen“ müssen sehr bedeklich stimmen … Sorry! Mfg . pünktchen
#43 wolfgang e. 16:14:26 | Dienstag, 5. Dezember 2006
maledicere benedicere = segnen maledicere = fluchen, schlecht sprechen maledictus = verflucht Maledicta =
die Verfluchte Ich habe keine Ahnung, welchen Reim ich mir darauf machen soll. Darum frage ich ja.
#41 wolfgang e. 16:00:42 | Dienstag, 5. Dezember 2006
@ Pünktchen „Schönborn dagegen lechzt nach Beifall von falscher Seite, er versucht möglichem Ungemach
auszuweichen, vertritt eine weichgespülte Lehre … Und das alles, obwohl er zu solchen Kompromissen
nicht genötigt ist“ Dieser Kritik kann ich zum Teil zustimmen. Trotzdem wird Kardinal Schönborn im Titel
dieses Artikels nicht für Feigheit oder „weichgespülte Lehre“ kritisiert, sondern es wird ihm unterstellt,
– Er sage Ja zur Fristenregelung – Er akzeptiere die Abtreibung Diese Unterstellung wird durch den folgenden
Interviewausschnitt völlig widerlegt. Nein, Schönborn ist Bischof, und mir wäre auch lieber, er würde
etwas klarer sprechen (Wenn keine Journalisten zugegen sind, tut er es auch). Nenne es, wenn du willst,
Feigheit Nenne es Diplomatie Nenne es falsche Bescheidenheit. Mit all dem könnte ich leben. Aber die
falschen und ehrabschneiderischen Unterstellungen in diesem Titel werden dem „Redakteur“ vor dem Ewigen
Richter noch Probleme bereiten. Dass es von Seiten der (deutschsprachigen) Bischöfe sehr viele Versäumnisse
gab in den letzten 35 Jahren, ist ein anderen Thema. Kard. Schönborn spricht wenigstens über den Schutz
des Lebens. Und er stellt Forderungen, die als erster Schritt richtig sind. Viele andere Bischöfe sprechen
garnicht mehr davon. Wieso unterstellst du mir eigentlich, ich sei für die Fristenregelung sei, wenn
ich die „flankierenden Maßnahmen“ fürs erste für sinnvoll halte? Wir haben in Österreich sicher mehr
Abtreibungen als in Deutschland!
#40 Pünktchen 15:39:18 | Dienstag, 5. Dezember 2006
wolfgang e. Der Kardinal ist aber kein Abgeordneter, wolfgang e.! (darauf wurden Sie schon mehrfach hingewiesen!)
Er steht vor keiner problematischen Güterabwägung. An seine Adresse bleibt die Frage gerichtet: Wer,
wenn nicht ein Kardinal der römisch-katholischen Kirche, wäre berufener, die ewig gültigen Wahrheiten
z.B. über das fünfte Gebot, in Erinnerung zu rufen und zu verkünden? Paulus ermahnt seinen Mitarbeiter
Timotheus (in dessen Funktion als „Bischof“/ Gemeindevorsteher) mit beschwörender Eindringlichkeit: „Ich
beschwöre dich vor Gott und vor Christus Jesus, der einst richten wird die Lebendigen und die Toten,
und bei seinem Erscheinen und seiner Königsherrschaft: verkünde das Wort, tritt auf, sei es gelegen
oder ungelegen, stelle zur Rede, tadle, tröste … Es wird eine Zeit kommen, da man die gesunde Lehre
nicht ertragen mag und sich seine Lehrer nach eigener Willkür zusammenlesen wird, weil man nach Ohrenkitzel
verlangt … Du aber sei besonnen in allem, halte aus in Ungemach…„(2 Tim. 4 übers.O. Karrer) Schönborn
dagegen lechzt nach Beifall von falscher Seite, er versucht möglichem Ungemach auszuweichen, vertritt
eine weichgespülte Lehre … Und das alles, obwohl er zu solchen Kompromissen nicht genötigt ist (wie
vielleicht ein Abgeordneter, der „das kleinere Übel“ zwischen Gesetzesvorlagen wählt…)!
absolut verlogene überschrift! kreuz.net fabriziert wieder einmal völlig an den haaren herbeigezogene
und verleumderische überschriften. kardinal schönborn hat mit keinem wort und in keiner weise „ja“ zur
fristenregelung gesagt. ihm das hier zu unterstellen – das interview widerlegt diese behauptung ja auch
(wer lesen kann, ist klar im vorteil …) eindeutig. also: weg mit dieser überschrift und diesem hetzerischen
artikel. anstatt unseren bischöfen den rücken zu stärken in sachen lebensschutz, übt sich die redaktion
wieder einmal darin, ihnen lieber in den rücken zu fallen mit falschen und verleumderischen aussagen.
wahr ist vielmehr: der kardinal hat sich eindeutig für den schutz des lebens ausgesprochen. er hat darauf
hingewiesen, dass der gesetzgeber seit jahrzehnten die eigenen gesetze (stichwort „flankierende maßnahmen“)
nicht umsetzt. er stellt klare forderungen für eine verbessereung des lebensschutzes (trennung v. beratung
u. abtreibung; hinweise auf post-abortion-syndrom etc.).
#38 wolfgang e. 15:22:10 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Oder Das: Evangelium Vitae 73: Ein besonderes Gewissensproblem könnte sich in den Fällen ergeben, in
denen sich eine parlamentarische Abstimmung als entscheidend dafür herausstellen würde, in Alternative
zu einem bereits geltenden oder zur Abstimmung gestellten ungleich freizügigeren Gesetz ein restriktiveres
Gesetz zu begünstigen, das heißt ein Gesetz, das die Anzahl der erlaubten Abtreibungen begrenzt. Solche
Fälle sind nicht selten. Man kann nämlich Folgendes feststellen: Während in manchen Teilen der Welt
die nicht selten von mächtigen internationalen Organisationen unterstützten Kampagnen für die Einführung
von Gesetzen zur Freigabe der Abtreibung weitergehen, werden dagegen in anderen Nationen – besonders in
jenen, die bereits die bittere Erfahrung mit derartigen freizügigen Gesetzen hinter sich haben – Anzeichen
eines Umdenkens sichtbar. In dem hypothetisch angenommenen Fall ist es einleuchtend, daß es einem Abgeordneten,
dessen persönlicher absoluter Widerstand gegen die Abtreibung klargestellt und allen bekannt wäre, dann,
wenn die Abwendung oder vollständige Aufhebung eines Abtreibungsgesetzes nicht möglich wäre, gestattet
sein könnte, Gesetzesvorschläge zu unterstützen, die die Schadensbegrenzung eines solchen Gesetzes
zum Ziel haben und die negativen Auswirkungen auf das Gebiet der Kultur und der öffentlichen Moral vermindern.
Auf diese Weise ist nämlich nicht eine unerlaubte Mitwirkung an einem ungerechten Gesetz gegeben; vielmehr
wird ein legitimer und gebührender Versuch unternommen, die ungerechten Aspekte zu begrenzen. www.vatican.va/…gelium-vitae_ge.html
#37 Pünktchen 15:11:29 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Philomena „die Realität anerkennen“ Unsinn! Die Realität kann man erkennen, an-erkennen muß man sie
nie! Eine Normativität des Faktischen kann es für einen Kardinal nicht geben. Die Realität „erkennen“
gerade die radikalen Abtreibungsgegner. Die Abtreibungsbefürworter dagegen verschleiern sie mit Worten
wie: Schwangerschaftsunterbrechung, Entscheidungsfreiheit, Frauenrecht, Selbstbestimmungsrecht, Familienplanung,
Wahlmöglichkeit, Fristenlösung, Verantwortung, Gewissensentscheidung …
#36 wolfgang e. 15:07:22 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Lest einmal das: In Kontinuität der beständigen Lehre der Kirche hat Johannes Paul II. mehrmals unterstrichen,
dass jene, die direkt in den gesetzgebenden Versammlungen tätig sind, die „klare Verpflichtung“ haben,
sich jedem Gesetz zu widersetzen, das ein Angriff auf das menschliche Leben ist. Für sie, wie für jeden
Katholiken, ist es nicht erlaubt, sich an einer Meinungskampagne für solche Gesetze zu beteiligen oder
sie mit der eigenen Stimme zu unterstützen[19]. Das hindert nicht daran – wie Johannes Paul II. in der
Enzyklika Evangelium vitae für den Fall lehrte, in dem eine vollständige Abwendung oder Aufhebung eines
bereits geltenden oder zur Abstimmung gestellten Abtreibungsgesetzes nicht möglich wäre –, „dass es
einem Abgeordneten, dessen persönlicher absoluter Widerstand gegen die Abtreibung klargestellt und allen
bekannt wäre, … gestattet sein könnte, Gesetzesvorschläge zu unterstützen, die die Schadensbegrenzung
eines solchen Gesetzes zum Ziel haben und die negativen Auswirkungen auf das Gebiet der Kultur und der
öffentlichen Moral vermindern“[20]. Fundstelle www.vatican.va/…124_politica_ge.html Ich gebe gerne
zu, dass ich mich manchmal unklar ausdrücke. Ist aber keine Absicht. (Daher gestehe ich auch anderen
zu, manchmal ungewollt unklar zu sein). Noch immer ist fast niemand darauf eingegengen, dass der Titel
ein Skandal ist! Hier wird etwas behauptet, was nicht stimmt. Und Benedicta: Wissen sie, was Anführungszeichen
in einem Zitat bedeuten?: Nur das zwischen den Anführungszeichen ist Originalzitat von Schönborn!
#35 Maledica 15:04:40 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Zustimmung bleibt Zustimmung @Wolfgang Euer Ja sei ein Ja. Wo bitte sagt DIE Kirche und nicht irgendein
Schönborn oder Lehmann, daß man wenn man innerlich nicht zustimmt, äußerlich dies aber bekunden könnte.
Ich glaube Sie meinen einen Luther- dieser gehört aber nicht zur Kirche! Eine äußerliche Zustimmung
bekundet für die Allgemeinheit die Haltung der zustimmenden Person. Eine Zustimmung bleibt eine Zustimmung.
Damit wird der Mord billigend in Kauf genommen. So etwas hat DIE Kirche nie erlaubt und DIE Kirche wird
dies auch nicht tun. Charakterlose Bischöfe tun dies, dabei stehen diese jedoch nicht in Einklang mit
dem Lehramt
Wer weiß wie viele Frauen sich in eine Abtreibung fügen, bloß… weil von den Bischöfen wischi waschi
Stellungnahmen kommen. Würde der Bischof Manns genug sein und Klartext reden, dann würde den Frauen
der Rücken gestärkt sich nicht zu einer Abtreibung zwingen zu lassen. Aber so… Da haben viele Bischöfe
und Pfarrer viele und schwere Schuld auf sich geladen. Und abtreibende Ärtze gehören in den Knast.
#32 Pünktchen 14:43:34 | Dienstag, 5. Dezember 2006
wolfgang e. Dass man aber nur helfen kann, wenn die Abtreibung straffrei bleibt, hat Kard. Schönborn
nicht gesagt Aber Sie haben einem entsprechenden Zitat zugestimmt und den Eindruck erweckt, damit Kard.
Schönborn zu verteidigen!
wolfverdrehgang Sie erzeugen nur Unklarheiten. Vernebeln ist ja Ihre Taktik. Sie sagen: „man darf nicht
zustimmen, aber man darf doch zustimmen“. Sie geben mir recht um danach völligen Unsinn zu konstruieren
um zu suggerieren man könnte doch widersprechen. Sie haben eine Behauptung aufgestellt, die gleichbedeutend
ist mit: „Formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist erlaubt.“ Das ist eine klare Häresie. Und außerdem
ist dieser Kardinal glücklicherweise kein Abgeordneter. Den Abgeordneten aber wurde es damals vom Prinzip
her etwa so präsentiert:Jetzt wird noch kein Kind straffrei ermordet. Aber das muß geändert werden.
Du kannst wählen ob x Kinder nach Bratung ermordet werden oder y Kinder ohne Beratung. Welche Mordvariante
gefällt Dir besser. Und jetzt soll ein Katholik wirklich einer der beiden Mordorganisationsvarianten
zustimmen?
#30 Benedicta 14:21:58 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Kardinal doch für Abtreibung. Mit der Fristenlösung kann die Bischofskonferenz auch leben, „wir plädieren
nicht für das Bestrafen von Frauen in Not“, aber man erwarte „zu Recht, was seit Kreisky versprochen
wurde – flankierende Maßnahmen“, sagte Schönborn. Quelle: Standard. Wer – wie Kardinal Schönborn –
die Fristenlösung nicht abschaffen will, hat die Abtreibung akzeptiert: „Unsere Position war immer sehr
klar.“ Mein Kommentar: Eben nicht.
#29 wolfgang e. 14:13:00 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Maledicta Die Unklarheit besteht darin, dass „Zustimmen“ hier meinersets in zwei verschiedenen Bedeutungen
verwendet wurde. Natürlich darf ich auch dem kleineren Übel nicht „innerlich“ zustimmen. Ein Politiker
im Parlament darf aber sehr wohl dem geringeren Übel „äußerlich“ zustimmen (indem er seine Stimme abgibt),
hat aber sehrwohl die Verpflichtung, dazu zu sagen, dass er das nur tut, um das noch größere Übel zu
verhindern. Wenn eine völlige Stimmenthaltung genügt, hat er sich der Stimme zu enthalten. Wenn durch
Stimmenthaltung die Gefahr bestünde, dass das schlechtere Gesetz beschlossen wird, darf er seine Stimme
für das weniger schlechte abzugeben. Das ist keine „Zustimmung“ im eigentlichen Sinn. Das hat auch die
Kirche ausdrücklich festgestellt. Der Knackpunkt bei der Beratung in Deutschland war ein anderer: Hier
wurde aktiv am System mitgewirkt durch die Ausstellung des Scheins. In meinem Fall geht es um Verhinderung
(passiv) des größeren Übels. Pünktchen: Wir reden aneinander vorbei (Zeichenbeschränkung): Die (seit
35 Jahren) geforderten flankierenden Maßnahmen können nur ein erster Schrittsein hin zu endgültigen
Abschaffung der Fristenregelung. Wenn die weiteren Schritte dann nicht folgen, ist nur wenig geholfen.
Dass man aber nur helfen kann, wenn die Abtreibung straffrei bleibt, hat Kard. Schönborn nicht gesagt.
(Und: „Frauen nicht strafen“ schließt nicht auß, die Ärzte zu strafen!) Immer noch geht fast keiner
auf die Ungeheuerlichkeit des Titels ein!
#28 Maledica 13:50:48 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Mord bleibt Mord ob Einer oder 100.000 @Wolfgang Man darf nicht einen Menschen aktiv umbringen, um 10
andere zu retten. richtig Anders schaut es allerdings aus, wenn du die Wahl hast, entweder einen Menschen
zu retten, oder zehn andere. Hier darfst du dich sehrwohl für die zehn entscheiden. Richtig, dies ist
ja keine Zustimmung zum Tod der Anderen Auf die Politik umgelegt: wenn ein Abgeordneter die Wahl hat,
zwischen einem Unrechts-Gesetz, dass das Leben der Ungeborenen nur zum Teil schützt, und einem, das den
Ungeborenen überhaupt nicht schützt, dann darf er dem ersteren Gesetz zustimmen, wenn er damit (und
nur so) das zweite verhindern kann. Falsch Das ist Lehre der Kirche. Noch falscher. Für ein kleineres
Übel, darf ich keinem Gesetz zustimmen, welches wiederum Übel beinhaltet- damit stimme ich diesem Gesetz
zu und dem Mord von dann 10.000 statt vielleicht 100.000
#27 Pünktchen 13:50:24 | Dienstag, 5. Dezember 2006
wolfgang e. verheddert sich wieder in der falschen Logik …die Wahl…, zwischen einem Unrechts-Gesetz,
dass das Leben der Ungeborenen nur zum Teil schützt, und einem, das den Ungeborenen überhaupt nicht
schützt, … Dieses Junktim besteht nicht und auch durch gebetsmühlenhafte Wiederholung wird es nicht
glaubwürdiger oder realer! Der Kardinal ist kein „Abgeordneter“. Wenn er nicht laut und vernehmlich verkündet
was recht ist und was nicht, wer dann …
#26 wolfgang e. 13:44:19 | Dienstag, 5. Dezember 2006
@ zwobbel „Man darf nie der Ermordung unschuldiger wehrloser Kinder im Mutterleib zustimmen, bloß weil
es noch größere Übel gibt.“ Stimmt! Um Zustimmung zur Abtreibung geht es auch nicht. Kardinal Schönborn
hat auch nicht der Abtreibung zugestimmt, ich auch nicht. Man darf nicht einen Menschen aktiv umbringen,
um 10 andere zu retten. Anders schaut es allerdings aus, wenn du die Wahl hast, entweder einen Menschen
zu retten, oder zehn andere. Hier darfst du dich sehrwohl für die zehn entscheiden. Auf die Politik umgelegt:
wenn ein Abgeordneter die Wahl hat, zwischen einem Unrechts-Gesetz, dass das Leben der Ungeborenen nur
zum Teil schützt, und einem, das den Ungeborenen überhaupt nicht schützt, dann darf er dem ersteren
Gesetz zustimmen, wenn er damit (und nur so) das zweite verhindern kann. Das ist Lehre der Kirche. Ebenso
darf ein Bischof flankierende Maßnahmen fordern, um das Übel etwas zu verringern. Kardinal Schönborn
geht mit seine Forderung nach Verbesserung der Gesetze somit auch in die richtige Richtung. Es ist der
richtige erste Schritt (dem dann weitere folgen müssen, aber man muss nicht gleich alles verraten, schon
gar nicht gegenüber Journalisten, die die Wahrheit gar nicht hören wollen. – Pünktchen: so ein Interview
ist Politik, sonst nichts.) Den kreuz.nettern wäre die Holzhammermethode lieber. Ich bezweifle aber,
dass damit mehr erreicht würde. Mich wundert, dass turk so ziemlich der einzige ist, der die Ungeheuerlichkeit
des Titels dieses Artikels zugibt
@turk Anstatt hier positiv zu interpretieren und so weiterzubauen bei der großen Trendwende in Richtung
JA ZUM LEBEN und in Richtung Bestrafung der für die Abtreibungen Verantwortlichen wird ein all zu vorsichtiger
Kardinal auch noch „fertig gemacht“. Dies ist nicht gerecht und hilft niemandem. Darüber sollten auch
die Redaktion und so mancher Diskutant nachdenken. Völlig richtig. Aber vergessen Sie nicht: hetz.net
ist nicht zum Denken da und auch nicht, um das Denken anzuregen, sondern eben zur Hetze, Verunglimpfung,
Pauschalisierung und Beleidigung. Das nennt sich nach Ausweis der Redaktion „katholisch“. Es beweist aber
nur, dass hetz.net nichts weiter ist als eine antikatholische, sedisvakantistische, noch dazu anonyme
(und schon deswegen nicht den Glauben bezeugende) Hetzpostille.
#24 Pünktchen 13:30:10 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Wolfgang e. Merkwürdigerweise haben Sie die logische Falle des folgenden von Ihnen zustimmend präsentierten
Zitates nicht bemerkt und sich selber darin verfangen, wolfgnag e.: „Wisst ihr nicht, dass ein Christ
dem kleineren Übel (Abtreibung straffrei, aber Gegenmaßnahmen) zustimmen darf, um ein noch größeres
Übel (die jetzige Abreibungssituation ohne Maßnahmen) abzuwehren?“ Daß ein sachlicher oder logischer
Zusammenhang (sogar Konditionalität: wenn nicht – dann) bestünde zwischen der „Zustimmung“ zur straffreien
Abtreibung bei gleichzeitigen Hilfsangeboten und der Verhinderung einer straffreien Abtreibung ohne Hilfsangebote
ist überhaupt nicht zu erkennen! Das Zitat täuscht eine logische Konsequenz vor, wo keine ist. Wie konnten
Sie darauf hereinfallen, wolfgang e.? Daß Zitat sagt ja: Ihr könnt „flankierend“ nur helfen, wenn ihr
auf die Strafforderung beim Lebensschutz verzichtet. Handelt ihr anders, dann gibt es nur noch die straflose
Abtreibung und keine Hilfsangebote mehr. Was für ein Unsinn… Bitte überdenken Sie alles nochmals,
wolfgang e.!
Formale Mitwirkung am Bösen ist immer schwere Sünde Man darf nie der Ermordung unschuldiger wehrloser
Kinder im Mutterleib zustimmen, bloß weil es noch größere Übel gibt. Man darf erst recht dann nicht
zustimmen wenn dies industriemäßig, gewerbetreibend und staatlich organisiert millionenfach geschieht!!!
Formale Mitwirkung am Bösen ist immer schwere Sünde. (Materielle Mitwirkungen kann unter gewissen Ausnahmen
erlaubt sein.) Dieser Sünde haben sich kirchliche Mitarbeiter die Tötungslizenzen ausgestellt haben
und auch Bischöfe, unter deren Verantwortung dies geschah, schuldig gemacht. Die Bischöfe haben mit
ihrer formellen öffentlichen Zustimmung und Mitwirken am Ungeborenenmord schwere Schuld auf sich geladen,
aber bisher nicht öffentlich um Vergebung gebeten.
Ueberschrift ist falsch Die Aussage des Kardinals „Wenn schon die Abtreibung nicht unter Strafe gestellt
ist ? unter gewissen Bedingungen ? dann sollte wenigstens Klarheit herrschen, was in unserem Land tagtäglich
geschieht in dieser Hinsicht.“ zeigt deutlich, daß er sicher nicht ein Ja zur Fristenregelung spricht.
Das „Wenn schon nicht“ zeigt deutlich, wie es sein sollte: auch das Strafrecht muß nach kirchlicher Lehre
(Evangelium vitae!!!) den Schutz des ungeborenen Lebens wirksam garantieren helfen. Anstatt hier positiv
zu interpretieren und so weiterzubauen bei der großen Trendwende in Richtung JA ZUM LEBEN und in Richtung
Bestrafung der für die Abtreibungen Verantwortlichen wird ein all zu vorsichtiger Kardinal auch noch
„fertig gemacht“. Dies ist nicht gerecht und hilft niemandem. Darüber sollten auch die Redaktion und
so mancher Diskutant nachdenken.
Nicht „Schlauheit“ dieser Welt „Wir dürfen und sollen im Umgang mit der Welt auch eine bestimmte Schlauheit
an den Tag legen.“ Nein, Klugheit ist christliche Schläue. Und das ist ein fundamentaler Unterschied.
Ein Christ, der sich offen für die Straffreiheit von Abtreibung einsetzt, begeht objektiv eine Todsünde.
Denn bereits das Verbrechen an sich fordert eine Sühnung, die der Staat als „Vertreter“ Gottes hier auf
Erden zu vollziehen hat. Die Todesstrafe für das Verbrechen des Kindermordes wäre zumindest zu diskutieren!
#20 Maledica 13:21:13 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Handeln @Wolfgang Ja, es ist beides nötig: Laut schreien und im Stillen handeln. Korrekt! Aber nicht
einem Übel zustimmen, sei es auch noch so gering! „Wisst ihr nicht, dass ein Christ dem kleineren Übel
(Abtreibung straffrei, aber Gegenmaßnahmen) zustimmen darf, um ein noch größeres Übel (die jetzige
Abreibungssituation ohne Maßnahmen) abzuwehren?“ Nein, das ist nicht Lehmann-Logik, das ist Lehre der
Kirche. (Vor allem und ausdrücklich im Bezug auf die Haltung eines Katholiken zur Abtreibungsgesetzgebung:
Wenn man ein schlimmeres Übel verhindern kann, indem man einem geringeren zustimmt Das war und ist niemals
Lehre der Kirche. Das ist Lehmannsche Lehre, wofür dieser oft genug von Rom gerügt wurde und er die
Kirche durch seine Weigerung der Unglaubwürdigkeit preisgegeben hat. Man kann nicht größeres Unheil
durch kleineres Unheil versuchne zu verhindern
#19 wolfgang e. 13:12:18 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Fortsetzung: Ja, es ist beides nötig: Laut schreien und im Stillen handeln. Wer laut schreit, nimmt sich
aber in vielen Fällen die Möglichkeit, im stillen zu handeln. Daher ist es oft besser, der eine schreit
laut, der andere hält sich bedeckt und handelt still. Nicht jeder muss alles tun! Wir dürfen und sollen
im Umgang mit der Welt auch eine bestimmte Schlauheit an den Tag legen. (Findet ihr auch in der Bibel!)
Weiterhin bleibt die Überschrift dieses Artikels der eigentliche ungeheuerliche Skandal, für den sich
die Redaktion vor dem Ewigen Richter wird verantworten müssen. Schönborn hat mit keinem Wort die Abtreibung
„akzeptiert. Man kann Kardinal Schönborn vieles vorwerfen, wenn mann will, z.B. zu viel Diplomatie, zu
wenig klares Sprechen, vielleicht Feigheit (doch wer bin ich, um hier zu urteilen?) Aber die Behauptung,
er „akzeptiere“ die Abtreibung, ist ungeheuerlich, das wird vielleicht sogar Pünktchen zugeben. @Maledicta:
„Wisst ihr nicht, dass ein Christ dem kleineren Übel (Abtreibung straffrei, aber Gegenmaßnahmen) zustimmen
darf, um ein noch größeres Übel (die jetzige Abreibungssituation ohne Maßnahmen) abzuwehren?“ Nein,
das ist nicht Lehmann-Logik, das ist Lehre der Kirche. (Vor allem und ausdrücklich im Bezug auf die Haltung
eines Katholiken zur Abtreibungsgesetzgebung: Wenn man ein schlimmeres Übel verhindern kann, indem man
einem geringeren zustimmt, so ist das erlaubt. Weiterhin muss natürlich darauf hingewiesen werden, das
auch das geringere Übel ein Übel ist.) Warum nennst Du dich eigentlich „Die Verfluchte“?
#18 Pünktchen 13:03:21 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Wolfgang: Was wäre passiert? Die Medien wären …samt den „Grünen“ den „Roten“, den Frauenpolitikerinnen,
die ÖVP hätte … Die Leienamtskatholiken hätten … „Wir sind Kirche“ hätte…, jeder bestehende
Kontakt zu Politikern wäre … Wie sehr mein Pauluszitat zutraf, zeigt Deine Erwiderung, wolfgang e.!
All diese Konjunktive verraten eine ungebührliche Angst vor der Zeitgenossenschaft und vor der Welt.
Man/Frau soll aber Gott mehr fürchten als die Menschen! In Kardinalfragen des Glaubens und der Sittenlehre
soll ein Kardinal kein Politiker sein, sondern wirklich Kardinal! – Wie vielen Ungeborenen wäre damit
geholfen worden? Weißt du das, Pünktchen? Die Frage ist falsch gestellt! Wieviele Kinder werden vor
dem Abtreibungstod gerettet dadurch, daß der Kardinal verschweigt, daß die Abtreibung ein strafwürdiges
Verbrechen ist?
Nein! Wisst ihr nicht, dass ein Christ dem kleineren Übel (Abtreibung straffrei, aber Gegenmaßnahmen)
zustimmen darf, um ein noch größeres Übel (die jetzige Abreibungssituation ohne Maßnahmen) abzuwehren?
Nein! Das ist ein durch und durch Anti-Christliches Prinzip! Es ist niemals erlaubt, das Sittengesetz
zu brechen.
#16 Maledica 12:56:19 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Schönborn & Lehmann Kardinal Schönborn ist Realist genug, um zu wissen, das momentan in Österreich
auf direktem Weg in Punkto Abtreibung politisch nichts zu erreichen ist. Wenn man schweigt und mit Regierung
versucht zu Kuscheln, dann ist reell nichts zu erreichen, das stimmt. Schönborn ist wie sein Amtskollege
Lehmann Politiker, aber kein Hirte: Viel labern, aber wenig sagen, um ja keinen auf den Fuß zu treten.
Lehmann unterstreicht dies ja stets in seinen Predigten, um ja nicht anzuecken, blos nicht den eigenen
Glauben zu sehr zeigen! Die ahnungslos-dummen kreuz.netter machen ihm nun daraus einen schwerwiegenden
Vorwurf. Nun ja, sie werden sich dafür auch vor dem Ewigen Richter verantworten müssen. Schönborn wohl
eher, denn er hat mehr Verantwortung Und erst recht der Lehmann, mit seiner renitenten antirömischen
Hartnäckigkeit, aus der unsäglichen Scheinausstellung auszusteigen Wisst ihr nicht, dass ein Christ
dem kleineren Übel (Abtreibung straffrei, aber Gegenmaßnahmen) zustimmen darf, um ein noch größeres
Übel (die jetzige Abreibungssituation ohne Maßnahmen) abzuwehren? Das ist Lehmannlogik: Um 10 Menschen
zu retten, darf ich einen umbringen! Genauso könnte ich den Teufel mit Beelzebub austreiben Zweck heiligt
nicht die Mittel, sondern trägt zur Unglaubwürdigkeit bei
#15 wolfgang e. 12:50:42 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Immer schnell ein Bibilzitat parat! Kann ich auch: Wie war das, als Paulus, vor Gericht gestellt, sagte:
„Ich stehe hier wegen der Auferstehung der Toten“? – War das nicht ein schlauer Schachzug, um seine Ankläger
zu entzweien? Und hat nicht Christus selbst immer wieder auf verschiedene Fragen nicht geantwortet, oder
ausweichend geantwortet, oder mit einer Gegenfrage geantwortet? Christus wusste genau, dass die Fragesteller
nur versuchten, ihm eine Falle zu stellen! Wie sehr hätten sich die Journalisten im wohl gefreut, wenn
Kardinal Schönborn dezitiert geantwortet hätte: „Die Fristenregelung ist sofort abzuschaffen“? Was wäre
passiert? Die Medien wären über ihn hergefallen, samt den „Grünen“ den „Roten“, den Frauenpolitikerinnen,
die ÖVP hätte sich distanziert, Die Leienamtskatholiken hätten sich „betroffen“ gezeigt, „Wir sind
Kirche“ hätte von „Drohbotschaft gesprochen, jeder bestehende Kontakt zu Politikern wäre sofort auf
Eis gelegt. – Wie vielen Ungeborenen wäre damit geholfen worden? Weißt du das, Pünktchen? Mir ist die
klare Linie von Bischof Laun auch lieber, natürlich, aber Bischof Laun hat genau deswegen in der Politik
nichts zu melden. (Leider, ich wünschte es wäre anders.) Soll Kardinal Schönborn die wenigen Möglichkeiten,
die er hat, zumindest ein paar Verbesserungen zu erwirken, durch eine unbedachte Äußerung vor Leuten,
die die Wahrheit gar nicht hören wollen, aufs Spiel setzen? – Gäbe es dann weniger Abtreibungen? – Wer
wagt, das zu beurteilen? Ja, Pünktchen, es ist beides not wendig. Wer
Daniel, Sie stö(h)ren ja schon wieder… den Versuch, hier halbwegs zivilisiert miteinander zu diskutieren:
verlogenes Natterngezücht Hatte ich ihnen gestern nicht geschrieben, sich in der Wortwahl mal etwas zurückzunehmen…!!!???
Außerdem: das macht Ihre Aussagen auch nicht richtiger: natürlich i s t Schönborn „Kardinal“.
@ zwobbel Was ist denn das für ein Laaberbischof. Als Hirte muß er klare Weisung geben! Hihi. Und wenn
Paul VI. die klare Weisung gibt, dass man das Messbuch von 1969/70 zu benutzen habe, dann ist hier aber
die Hölle los! Und wenn Bischof Algermissen die klare Weisung gibt, welche Priester in seiner Diözese
welche Aufgaben wahrzunehmen haben und welche Gestellungsverträge mit welchen Ordenspriestern abgeschlossen
oder gekündigt werden, dann ist hier aber die Hölle los! Schönborn hat gesagt: WIr sind nicht für
die Bestrafung von Frauen in Not. Wieso ist das ein Votum pro Fristenlösung? Das ist es nur dann, wenn
die Fristenlösung ein sicheres Verfahren wäre, Notlagen herzustellen.
#10 thaumaturgos 12:21:48 | Dienstag, 5. Dezember 2006
@wolfgang e. ich stimme ihnen zu, aber die sektiererrischen kreuznattern finden immer etwas, den es bleibt
ja immer was hängen, wenn man einen bischof anpatzt … es ist halt die übliche sedisvakantisttische
propaganda. und, die abtreibenden und abtreiber sind eh meist schon so weit von der kirche weg, dass es
ihnen egal ist was papst und bischöfe sagen oder nicht … das weiss auch unsere bundesregierung und
rüttelt darum nicht am status quo … auch die spö wird da nichts tun!
#9 Pünktchen 12:18:32 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Keine falsche Logik, bitte! sich gegen ein Unrecht zu wehren: Laut aufschreien und darauf hinweisen (Bischof
Laun), oder versuchen, im Stillen etwas zu ändern. Welche Form die bessere (erfolgreichere) ist, weiß
man meistens erst im nachhinein. Es ist daher gut, wenn beides von verschiedenen Bischöfen probiert wird.
Es gibt hier kein „Entweder-Oder“, sondern nur ein „Sowohl, als auch“. Die Kirche tut schon jetzt – auch
ohne Schönborn – recht viel „im Stillen“. Daraus folgt aber kein Gebot zum Verschweigen grundlegender
Wahrheiten und zum Kuschen vor dem Zeitgeist. Pius XII. hat sich vor Gewaltherrschern entschieden zu „schweigen“,
um Tausende Menschenleben zu retten! Dieses Kalkül ist keineswegs auf die heutige Situation übertragbar,
denn das Verschweigen heute rettet kein Kind vor der Tötung. Die „flankierenden Maßnahmen“ haben momentan
als ersten Schritt mehr Aussicht auf Erfolg. Dies schließt logisch aber nicht aus, daß auch andere erfolgversprechende
Wege gefordert werden. Auch wenn diese Forderung „ungelegen“ kommt. Der Apostel mahnt: „Verkündige die
Botschaft; sei zur Stelle, ob du gelegen oder ungelegen kommst. Überführe die Leute, rede ihnen ins
Gewissen und mahne sie in unendlich geduldiger Belehrung. Denn es wird eine Zeit kommen, da man die gesunde
Lehre nicht erträgt und sich statt dessen nach den eigenen Wünschen seine Lehrer zusammensucht, die
einem die Ohren kitzeln. Von der Wahrheit werden sie allerdings die Ohren abkehren.“(Apostel Paulus an
Timotheus, 2.Timotheus 4,2-4)
#8 doublemax 12:18:23 | Dienstag, 5. Dezember 2006
@wolfgang e. Ich wundere mich über eine derartige Unkenntnis. Natürlich hat der Kardinal die „Fristenregelung“
akzeptert: „Wir plädieren nicht für das Bestrafen von Frauen in Not.“ Auf Deutsch: „Fristenregelung
akzeptieren“. Fristenregelung heißt: „man wird für das Umbringen der Kinder in einem Zeitraum nicht
bestraft“.
#7 wolfgang e. 11:59:49 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Pius XII hat außerordentlich viel für die Juden getan, in Wort und Tat, so viel, dass der damalige Oberrabbiner
von Rom aufgrund dieses Beispiels Katholik wurde und den bürgerlichen Namen des Papstes als Taufnamen
annahm: Eugen Zolli! Als aber nach dem deutlichen Hirtenwort der holländischen Bischöfe 1942 alle bis
dahin verschonten katholischen Juden in Holland sofort abgehohlt und vernichtet wurden, verbrannte Pius
XII die bereits vorbereitete Enzyclika zum Nationalsotialismus und zog es vor, von nun an nur noch durch
die Tat zu helfen, da er fürchtete, durch Worte mehr Menschen in Gefahr zu bringen, als ihnen zu nutzen.
Vorgeworfen wurde ihm das erst viele Jahre später. Falsch war es aus damaliger Sicht wohl kaum. Es gibt
verschiedene Möglichkeiten, sich gegen ein Unrecht zu wehren: Laut aufschreien und darauf hinweisen (Bischof
Laun), oder versuchen, im Stillen etwas zu ändern. Welche Form die bessere (erfolgreichere) ist, weiß
man meistens erst im nachhinein. Es ist daher gut, wenn beides von verschiedenen Bischöfen probiert wird.
Die „flankierenden Maßnahmen“ haben momentan als ersten Schritt mehr Aussicht auf Erfolg. Die völlige
Abschaffung der Fristenregelung hat momentan gar keine Aussicht auf Erfolg. Was sollen wir hier als Christen
tun? – Die Entscheidung ist nicht leicht! (Ich weiß, wovon ich spreche, ich war jahrelang im Lebensschutz
tätig, und weiß daher auch ein bisschen, das Kardinal Schönborn viel im Stillen versucht hat.) Tatsache
bleibt, dass der Titel eine ungeheure Unterstellung ist!
#6 Pünktchen 11:55:15 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Der Kardinal ist nicht danach gefragt, wie er die Situation in Österreich (angeblich:) „realistisch“
(d.h. im Hinblick auf derzeitige politische Durchsetzbarkeit) einschätzt, sondern als einem der höchstrangigen
Vertreter der Römisch-katholischen Kirche ist von ihm ein prinzipielles Wort über die Zulässig und
rechtsethische Problematik der Fristenlösung zu fordern! In dieser Hinsicht äußert sich der Kardinal
in dem Interview so, daß die Formel „Helfen statt strafen“ als katholische Wortmeldung erscheinen muß,
was sie nicht ist! Katholisch ist viel eher: Das eine tun und das andere nicht lassen!
Warum faseln die Bischöfe so oft unausgegorenes Zeug? „Unsere Position war immer sehr klar in dieser
Hinsicht: Wir plädieren nicht für das Bestrafen von Frauen in Not. Aber wir erwarten… keine Verhinderung
des Mordens. Was ist denn das für ein Laaberbischof. Als Hirte muß er klare Weisung geben! Es geht doch
sowieso gar nicht um die Bestrafung der Frauen! Es geht um die Bestrafung der Abtreiber!!! (meist „Ärzte“)
Entweder ist er schon so gehirngewaschen, das er den Sprüchen der Weltbevölkerungskontrolleure aufgesessen
ist. Oder er versucht sogar mit zuhelfen unser aller Gehirne zu waschen? Ist der wirklich Kardinal? Ich
dachte früher immer die Elite würde zu Kardinälen gemacht. Aber diese Einlassung dokumentiert, daß
Schönborn nicht zur Elite gehört. Ich wiederhole, es ging früher nicht und auch heute nicht um die
Bestrafung der Frauen! Es geht um die Bestrafung der Abtreiber!!! Denn diese sind es, die die Tötungshandlung
ausführen. (Und daran viel zu gut verdienen.)
wolfgang e Kardinal Schönborn ist Realist genug, um zu wissen, das momentan in Österreich auf direktem
Weg in Punkto Abtreibung politisch nichts zu erreichen ist. Ich weiß, daß Vergleiche oft hinken, deshalb
möge man die nachfolgende Frage als Analogie betrachten. Wie war das bei Pius XII., dem die Dauerkritiker
und Besserwisser bis heute vorhalten, er habe sich nicht laut genug für die Juden in der Zeit der Nazidiktatur
eingesetzt. Was berechtigt in der Frage des Lebens zu politischem Realismus?
#3 wolfgang e. 11:24:52 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Aha, jetzt richtet sich der Fokus wieder auf Kardinal Schönborn: „Der Erzbischof von Wien hat in einem
Skandal-Interview vor dem ‘Österreichischen Rundfunk’ die Kinderabtreibung akzeptiert.“ Diese Aussage
in der kreuz.net-Überschrift ist schlicht und einfach falsch und findet sich so nicht im geringsten im
Interview-Ausschnitt. Mit keinem Wort hat der Kardinal die Abtreibung „akzeptiert“, ganz im Gegenteil!
Will man an der Abtreibungsgesetzgebung in Österreich etwas ändern, wären tatsächlich die erwähnten
„flankierenden Maßnahmen“ ein guter erster Schritt. Als zweites brauchen wir eine Bewusstseinsänderung,
zu der die flankierenden Maßnahmen auch einen Beitrag leisten können. Dann erst kann und muss man auch
über eine tiefgreifende Gesetzesändeung zum Schutz der Ungeborenen nachdenken. Kardinal Schönborn ist
Realist genug, um zu wissen, das momentan in Österreich auf direktem Weg in Punkto Abtreibung politisch
nichts zu erreichen ist. Die ahnungslos-dummen kreuz.netter machen ihm nun daraus einen schwerwiegenden
Vorwurf. Nun ja, sie werden sich dafür auch vor dem Ewigen Richter verantworten müssen. Das einzige,
was an Vorwurf an den Kardinal bei näherem Hinsehen übrig bleibt, ist, dass er die Dinge vielleicht
ein wenig zu sehr durch die Blume sagt. Sonst ist alles, was er hier sagt zu unterstreichen. Wisst ihr
nicht, dass ein Christ dem kleineren Übel (Abtreibung straffrei, aber Gegenmaßnahmen) zustimmen darf,
um ein noch größeres Übel (die jetzige Abreibungssituation ohne Maßnahmen) abzuwehren?
#2 Pünktchen 11:17:42 | Dienstag, 5. Dezember 2006
Dagegen Weihbischof Andreas Laun: Nach katholischer Lehre hat der Staat die Pflicht, den noch nicht geborenen
Menschen vom ersten Augenblick seiner Existenz an durch ein Strafgesetz zu schützen. Wer also unter anderem
auch einen strafrechtlichen Schutz fordert und die Fristenlösung ablehnt, ist einfach katholisch und
weder ein Extremist noch ein Rechtsradikaler. Daß diejenigen, die den katholischen Standpunkt vertreten,
dennoch diffamiert werden, zeigt, wie groß der Abfall und wie groß die Verwirrung ist. www.stjosef.at/…fen-strafen-laun.htm
Die Formel „Helfen statt Strafen“ ist gescheitert! Das Strafrecht sensibilisiert für die Norm und bietet
in vielen Fällen eine wirksame Abschreckung. „Hilfen und Rechtsschutz der ungeborenen Kinder“ – das wäre
die erfolgversprechende Formel!