Kinderschlachtung
„Mit der Fristenlösung kann die Bischofskonferenz auch leben“
Dem Erzbischof von Wien, Christoph Kardinal Schönborn, wurde kürzlich eine präzise Frage gestellt. Was war seine Antwort? Ein Kommentar.
Die österreichische Bischofskonferenz
Die österreichische Bischofskonferenz
© Pressebild Bischofskonferenz.at
(kreuz.net) Am 3. Dezember 2006 stand der Erzbischof von Wien, Christoph Kardinal Schönborn, im Fernsehen vor der Frage:

„Werden Sie auch soweit gehen, daß man sagt, es soll eine Gesetzesänderung geben bei der Fristenlösung?“

Die Fristenlösung ist ein Blutgesetz, das in Österreich dem Menschen in seinen ersten zwölf Lebenswochen das Recht auf Leben wegnimmt.

Alleine in den letzten sechs Regierungsjahren sind in Österreich mit der Fristenendlösung rund 360.000 ungeborene Menschen vernichtet worden.

Dann wäre die Antwort klar gewesen

Herr Kardinal, die Frage an Sie hat gelautet: „Werden Sie auch soweit gehen, daß man sagt, es soll eine Gesetzesänderung geben bei der Fristenlösung?“

Wären Sie, Herr Kardinal, ein Sprecher der christdemokratischen ‘Österreichischen Volkspartei’, dann wäre Ihre Antwort klar gewesen:

Für diese politische Gruppierung steht die Fristenregelung „nicht zur Debatte“.

Eine passende Einleitung

Aber Sie sind kein Politiker.

Sie sind ein katholischer Bischof und stehen angeblich auf dem Boden des Zweiten Vatikanums: „Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen“ – sagt die Konstitution ‘Gaudium et Spes’.

Das wäre eine passende Einleitung für die Antwort auf die Ihnen gestellte Frage gewesen.

Zuviel Glühwein getrunken?

Im Dezember 2004 protestierte die österreichische Lebensschutzbewegung ‘Jugend für das Leben’ gegen die Einführung der Kinderabtreibung im staatlichen Krankenhaus in Salzburg.

Damals produzierten Sie einen internationalen Skandal, als Sie die Proteste der tapferen Jugendlichen als „Aktionismus“ und „Polemik“ abtaten.

Die menschliche Seele – auch die Seele eines Kardinals – ist ein Abgrund. Wer weiß, was damals in Sie gefahren war.

Vielleicht hatten Sie an diesem kalten Wintertag zuviel Glühwein getrunken.

Eine zweite Gelegenheit

Im Dezember 2006 bekamen Sie eine zweite Gelegenheit:

„Werden Sie auch soweit gehen, daß man sagt, es soll eine Gesetzesänderung geben bei der Fristenlösung?“ – wurden Sie gefragt.

Schon klar. Die ‘Österreichische Volkspartei’ hat Angst, Stimmen zu verlieren.

Wichtiger als Kinder und Menschen ist der ÖVP die Macht.

Die tragische Antwort

Sie, Herr Kardinal, müssen die nächsten Wahlen nicht fürchten.

Sie sind kein Volksvertreter, sondern ein Vertreter Christi: „Wer euch hört, der hört mich“ – sagt unser Herr und Meister.

Sie wurden also nach einem Gesetz gefragt, das alleine in den letzten sechs Jahren in ihrem Land 360.000 Kindern das Leben gekostet hat.

Ihre tragische Antwort: „Wir plädieren nicht für das Bestrafen von Frauen in Not.“

Er kann damit leben

Die in der Abtreibungspropaganda führende österreichische Tageszeitung ‘Der Standard’ hat Sie verstanden:

„Mit der Fristenlösung kann die Bischofskonferenz auch leben.“

Das Blut der Kinder wird über ihn kommen

„Wir plädieren nicht für das Bestrafen von Frauen in Not“ ist die berüchtigte Verdrehung, die von Lebensfeinden verwendet wird, um die blutige Fristenlösung zu rechtfertigen.

Seit Ihrem Amtsantritt als Erzbischof von Wien sind in Österreich aufgrund der Fristenlösung über eine halbe Million Kinder geschlachtet worden.

Und Sie drücken sich um eine unmißverständliche Beantwortung der Frage:

„Werden Sie auch soweit gehen, daß man sagt, es soll eine Gesetzesänderung geben bei der Fristenlösung?“

Herr Kardinal, Sie sind Ihres hohen und ehrbaren Amtes unwürdig.

Das Blut der abgetrieben Kinder wird über Sie kommen.
      
49 Lesermeinungen
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#49   Doritta   21:52:00 | Samstag, 3. Februar 2007
„Werden Sie auch soweit gehen, daß man sagt, es soll eine Gesetzesänderung geben bei der Fristenlösu
Diese Frage alleine ist schon ein Untergriff und sehr
hinterhältig! Was hat ein Kardinal mit der Politik zu tun, frage ich mich? Dann noch dieser Artikel, der jedes Wort auf die Goldwaage legt und halbwahr wiedergibt. Waren Sie bei der Fernsehdiskussion dabei? Es werden immer Sätze aus dem Gesamtzusammenhang gerissen und dann kommt so ein Unsinn heraus.
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#48   pfarrverweser1   04:13:44 | Samstag, 3. Februar 2007
Verdauungsbeschwerden
Selbst mir als absolutem Abtreibungsgegner stößt es übel auf, wie da polemisiert wird! Trotz mrinrd ambivalenten Verhältnisses zu Sr. EM (ich kenne unseren Kardinal seit vielen Jahren) finde ich es empörend, wie hier „argumentiert“ wird. Natürlich sind wir Katholiken gegen Abtreibung! Genauso richtig ist es aber auch, Frauen, die sich in einer Notsituation befinden, vor dem Gefängnis zu bewahren! Ich möchte doch bitte gerne die Männer kennenlernen, die das Kind, das nach einer Vergewaltigung ihrer Frau oder Freundin im Mutterleib heranwächst, als das ihre annehmen und aufziehen!
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#47   Reflektor   20:49:37 | Freitag, 8. Dezember 2006
Ist Religion friedenstiftend?
Wenn man liest, wie hier einige aufeinander losgehen und wie sie dies jeweils im Namen ihrer/einer Religion tun, kommt man zwangsläufig zu oben gestellter Frage. Ständig wird hier gezündelt und eine beschämende Form des Dialogs
geradezu heraufbeschworen: Durch tendenziöse Artikel, aus dem Zusammenhang gerissene Zitate, nicht überprüfbare Statistiken etc. etc. Wer wirklich gläubig ist, der versucht seinem Gegenüber mit Respekt zu begegnen!
Davon sind hier einige sehr weit entfernt. Somit verkommt diese Seite zu einem Spektrum unwürdiger, gegenseitiger Anfeindungen. Das ist in gewisser Weise sogar dekadent. Zeigt es doch, dass viele Menschen nicht mehr wahrnehmen, wo sich heute das wirkliche Elend abspielt. Lauter Platzhirsche, die ihren Meinungs-Mikrokosmos verteidigen und verlernt haben, über den Tellerand zu blicken.
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#46   Pünktchen   08:48:11 | Freitag, 8. Dezember 2006
Da das Evangelium keine „Drohbotschaft“ ist,
kann aus ihm auch keine Bestrafung derer abgeleitet werden, die wehrlose Kinder im Mutterleib töten lassen und solche, die diese Tötung im Widerspruch zu jeder ärztlichen Ethik vornehmen?
Ja, welches Evangelium meinen Sie denn? Das Evangelium der straflosen Abtreibung ist selber eine“Drohbotschaft“! Für Hundertausende Kinder im Jahr, die daran glauben müssen!
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#45   Ydefix   01:47:42 | Freitag, 8. Dezember 2006
Und wieder einmal…
„…es ist wie bei Ihnen keine Drohbotschaft, sondern eine Frohbotschaft! Sagen Sie doch endlich, was Sie wollen anstatt anständige Kirchenvertreter in die Ecke zu drängen und Politiker, die ihre Meinung nicht teilen als Mörder darzustellen! Es ist einfach nur zum Kotzen, so etwas zu lesen!“
…tobt sich bei den Kreuz.nattern ein Feind von Wahrheit und Gerechtigkeit aus.
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#44   Protestant   22:42:38 | Donnerstag, 7. Dezember 2006
Gotterbärmlich…!
Herr Kardinal, Sie sind Ihres hohen und ehrbaren Amtes unwürdig.
Das Blut der abgetrieben Kinder wird über Sie kommen.
Alles dass-und der gesamte Unsinn, der hier geschrieben wird, zeugt von einer gotterbärmlichen Polemik gegenüber einem Kirchenvertreter, dem das Leben unendlich wichtiger ist, als Ihnen- da Sie außer Ihrem polemischen Blödsinn nichts tun, um wirklich auch nur ein ungeborenes Kind zu schützen!
Hetzen über die Volkspartei und den Kardinal-dass können Sie! Sie sollten sich schämen! Ja, wenn der Kardinal sagt, er wolle die Frauen nicht kriminalisieren-ja,was wollen Sie denn? Sollen die Frauen vielleicht gefoltert und abschließend verbrannt werden! Da haben ja einige aus der Geschichte ihre Vorbileder gezogen! Sie sind doch um keinen Deut besser als professionelle Abtreiber und Engelmacher! Sie unterstützen diese Leute durch ihre gotterbärmliche Selbstherrlichkeit und Selbstgerechtigkeit!
Ihnen würde ich das Evangelium empfehlen…es ist wie bei Ihnen keine Drohbotschaft, sondern eine Frohbotschaft! Sagen Sie doch endlich, was Sie wollen anstatt anständige Kirchenvertreter in die Ecke zu drängen und Politiker, die ihre Meinung nicht teilen als Mörder darzustellen! Es ist einfach nur zum Kotzen, so etwas zu lesen!
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#43   methusalix †   17:34:15 | Donnerstag, 7. Dezember 2006
Spott, Herr Stöhr, wird der Sache nicht gerecht und Wahrheit kann nicht befohlen werden,
Haha. Haben Sie schon mal etwas davon gehört, dass Wahrheit und Gerechtigkeit nicht an die Zustimmung der Mehrheit gebunden ist.
so wie das bisher von der katholischen Hierarchie gemacht wurde, als man noch, koste es was es wolle, an der Seite der Regenten stand.
Jetzt müssen die Menschen überezugt werden; das ist zwar schwieriger, aber bdeutend nachhaltiger.
Vor allem muss dazu die Arroganz gegenüber Frauen abgelegt werden. Dazu sehe ich, in Einzelfällen, gute Ansätze bei den Kirchenbeamten.
Aber ich rate ihnen, zu bedenken, dass auch Sie einmal sterben müssen. Und das ist keine Polemik sondern sehr ernst gemeint!
Wirklich niedlich, dass Sie sich um mein Seelenheil kümmern wollen. Seien Sie versichert, dass ich das, zusammen mit meinem Beichtiger, sehr gut selbst kann.
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#42   Ydefix   01:05:32 | Donnerstag, 7. Dezember 2006
„nicht durchsetzen“
„Unser Rechtssystem sieht eine beendete Schwangerschaft auch nicht als „Abtreibungsmord“ und „Babycaust“. Mit dieser Einordnung stehen Sie alleine da und können das in unserer Demokratie auch nicht durchsetzen.“
Haha. Haben Sie schon mal etwas davon gehört, dass Wahrheit und Gerechtigkeit nicht an die Zustimmung der Mehrheit gebunden ist. Aber ich rate ihnen, zu bedenken, dass auch Sie einmal sterben müssen. Und das ist keine Polemik sondern sehr ernst gemeint!
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#41   methusalix †   00:11:29 | Donnerstag, 7. Dezember 2006
@D. Stöhr Teil 2
So wurde der Bevölkerungsschwund verhindert.
Aber war Republikflucht wirklich ein schweres Verbrechen? Das haben, genau wie beim Schwangerschaftsabbruch auch, sehr viele Menschen nicht so gesehen. Unser Rechtssystem sieht eine beendete Schwangerschaft auch nicht als „Abtreibungsmord“ und „Babycaust“. Mit dieser Einordnung stehen Sie alleine da und können das in unserer Demokratie auch nicht durchsetzen.
Solche Leute wie Sie sind es, die am gesellschaftlichen Klima kräftig mitarbeiten, das ein deratiges „Rechtsbewußtsein“ zulässt.
Richtig Herr Stöhr. So wie Sie daran arbeiten alle „Abtreiberinnen“ zu Schwerkriminellen zu machen und versuchen mit Ihren Argumenten eine Schwangerschaftsunterbrechung zum „schlimmsten aller Morde“ hoch zu stilisieren, so schreibe ich hier im Sinne unseres gültigen Strafrechts und verweise immer wieder darauf, dass Deutschland ein kinderfeindliches Land ist, so wie die katholische Kirche eine frauenfeindliche Organisation ist und nur eine Änderung dieser beider Faktoren einen Rückgang der Abbrüche bewirken kann.
Gott sei Dank haben manche Kirchenfürsten dies erkannt und nehmen sich der Probleme der Frauen und ihrer Kinder an.
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#40   obelix †   00:08:54 | Donnerstag, 7. Dezember 2006
@Udalricus @D. Stöhr Teil 1
Udalricus: Im Übrigen würde ich nicht von einem katholischen Strafrecht sprechen, sondern von einer konkreten Umsetzung der universalen Menschenrechte.
Ganz abgesehen davon, dass die von mir aufgezählten Despoten mitsamt ihren Schreckensherrschaften, genauso wie die kommunistischen Diktaturen, vollkommen zu Recht auf dem Misthaufen der Geschichte gelandet sind, sollten Sie im Zusammenhang mit der katholischen Kirche besser nicht von „konkreter Umsetzung universaler Menschenrechte“ schreiben. Damit ist es nämlich in unserer Kirche nicht ganz so weit her. Mit Frauen kommt man nicht so gut zurecht, vor allem dann, wenn die Frauen eine andere Rolle einnehmen, als es ihnen die Kirchenmänner zugestehen wollen und mit der Unterzeichnung der Menschenrechtscharta lässt man sich lieber auch noch Zeit bis zum Sankt Nimmerleinstag. Man will halt den Menschen ja nicht zuviel Freiheit geben, wo bliebe da der Machtanspruch der Kirche, nachdem wir sie schon aus unseren Ehebetten rausgeworfen haben.
Daniel Stöhr: Das ist Quatsch
Wenn schon das Rechtsbewußtsein, also das Bewußtsein, dass man einen Menschen ermordet, fehlt, dann können sehr hohe Strafen sehr wohl helfen, den Mord zu verhindern. Das ist doch eine Binsenweißheit.
Das ist vollkommen richtig, Herr Stöhr. Es wurde von der DDR vorexerziert. Die Machthaber der verflossenen DDR wollten nicht, dass die Bürger das Land verlassen. Daher haben sie die Republikflucht erfunden und diesen Straftatbestand mit hohen Strafen sanktioniert.
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#39   Ydefix   23:21:40 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Das ist Quatsch
Zitat, Obelix:
„Das einzige was es tut, es verschafft den Fundamentalisten das richtige Gefühl etwas gegen den „Abtreibungsmord“ unternommen zu haben. Auch wenn das nicht stimmt.“
Wenn schon das Rechtsbewußtsein, also das Bewußtsein, dass man einen Menschen ermordet, fehlt, dann können sehr hohe Strafen sehr wohl helfen, den Mord zu verhindern. Das ist doch eine Binsenweißheit. Solche Leute wie Sie sind es, die am gesellschaftlichen Klima kräftig mitarbeiten, das ein deratiges „Rechtsbewußtsein“ zulässt. Damit sind auch Sie ein Verbrecher.
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#38   Udalricus   22:45:14 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
@obelix
Haben Sie genaue Statistiken über Abtreibungen in Chile, Spanien und Rumänien und anderen Ländern vor und nach der Erlaubnis von Abtreibungen?
Falls ja, müsste man wohl andere Faktoren auch noch berücksichtigen (sozialer Standard, religiöse Situation, Sexualmoral etc.), um diese Statistiken richtig auswerten zu können.
Und selbst dann bleibt die Frage: Soll das Strafrecht nur vom praktischen Erfolg abhängig sein.
Im Übrigen würde ich nicht von einem katholischen Strafrecht sprechen, sondern von einer konkreten Umsetzung der universalen Menschenrechte.
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#37   Hoffnung   21:46:53 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Perverse Bilder
Das Thema in Ehren, Aber wer lässt Sie solch perverse Bilder hier einfallen? Jemand der die Leser dieser Zeilen (wohl auch viele Geistliche) zu sexuellen Gelüsten anreizen möchte?
Na, mit der Zeit muß auch ich traditionalist werden wenn die Wahrheit nur so vermittelt werden kann, da dies bisher nicht mein Weg ist. Zum Glück kann Wahrheit so nicht vermittelt werden. Man muss jedoch befürchten, das die traditionalistischen Redakteure so Ihrer Sexuellen Phantasie ausdruck verleihen.
Wer katholische Nachrichten würdig verbreiten möchte sollte sich zumindest Christlich gebärden. Oder ist das nicht katholisch?
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#36   Ydefix   21:10:27 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Man könnte
einfach den § 218 abschaffen. Dann wäre wegen fehlender Spezialität der Zugang zu den Tötungsdelikten unproblematisch. Oder nein: Man müsste zusätzlich noch den Beginn des menschl. Lebens im AT des StGB korrekt definieren. Nach ggw. Rechtsprechung ist das Ungeborene nämlich gar kein Mensch sondern nur eine „Leibesfrucht“.
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#35   Benedicta   20:48:06 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
@ Udalricus:
Schlagen Sie Ihre Strafen irgendeinem Juristen einmal für einen Raubmord vor. Was würde er Ihnen antworten?
Die Abtreibung ist ein gezielter, geplanter Auftragsmord. Auftraggeber ist die Mutter. Killer der Abtreiber.
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#34   obelix †   20:14:05 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
So schlimm das für sie klingen mag, Udalricus, katholisches Strafrecht hat sich nicht bewährt,
Udalricus: @sirilo: Welche Strafe für Abtreibung?Nachdem Sirolo einfach nicht locker lässt und genau die Strafen wissen möchte (Seit wann ist die Kirche ein Strafrechtsspezialist?), möchte ich konkrete Vorschläge dazu machen:
weder bei Pinochet, noch bei Salazar, auch nicht bei Franco und im klerikal-faschistischen Ständestaat österreichs unter Engelbert Dollfuss auch nicht. Am schlimmsten war es unter Ceausecu in Rumänien, der das berüchtigte Dekret 770 erliess, das Ihren Vorschlägen sehr ähnlich war.
Dagegen war die Geburtenrate in einem Land, das den Schwangerschaftsabbruch praktisch komplett aus dem Strafgesetzbuch geworfen hatte, sehr hoch. Sie fragen wo das war? In der DDR. Jetzt dürfen Sie noch raten, wann die Geburtenraten dort in den Keller rauschten. Genau, ab dem 3. Oktober 1990.
Jetz dürfen Sie wieder behaupten, das Strafgesetzbuch würde Schwangerschaftsabbrüche verhindern.
Das tut es nicht. Das einzige was es tut, es verschafft den Fundamentalisten das richtige Gefühl etwas gegen den „Abtreibungsmord“ unternommen zu haben. Auch wenn das nicht stimmt.
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#33   Gotthard   18:38:28 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Hilfen
Freilich gebe ich denen recht, die meinen, soziale Hilfe und intensive Aufklärung seien ebenso wichtig wie juristische Maßnahmen,
und genau diese Hilfen hat der Kardinal massiv eingefordert und deren bisheriges Fehlen in Austria ausdrücklich bedauert.
Wo also liegt das Problem?
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#32   Udalricus   18:34:56 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
@sirilo: Welche Strafe für Abtreibung?
Nachdem Sirolo einfach nicht locker lässt und genau die Strafen wissen möchte (Seit wann ist die Kirche ein Strafrechtsspezialist?), möchte ich konkrete Vorschläge dazu machen:
1.) Jeder Arzt oder im medizinischen Bereich Tätige verliert seine Anstellung, wenn er der Durchführung oder Beteiligung bei der Abtreibung überführt wird.
2.) Bei Hinweisen auf Abtreibung tritt dasselbe Prozedere in Kraft, wie bei den Fällen, bei denen ermordete Säuglinge in Mülltonnen oder unter der ERde verscharrt entdeckt wurden.
3.) Für die Mütter von abgetriebenen Kindern soll beim ersten Mal eine mehrjährige Bewährungsstrafe ausgesprochen werden, bei Wiederholung Haftstrafe.
4.) Betreibt ein Arzt Abtreibung gewerbsmäßig, sollen auch hier längere Haftstrafen in Aussicht gestellt werden.
5.) Jede WErbung für Abtreibung wird mit harten Geldstrafen geahndet.
6.) Wer Druck auf Personen in Richtung einer Abtreibung ausübt, soll zu Geldstrafen, die der betreffenden Person zu Gute kommen, bestraft werden.
7.) Jeder medizinisch Tätige soll vor seiner Anstellung einen Eid leisten, dass er sich nicht an einer Abtreibung beteiligt.
Freilich gebe ich denen recht, die meinen, soziale Hilfe und intensive Aufklärung seien ebenso wichtig wie juristische Maßnahmen, aber hoffentlich gibt jetzt sirilo endlich silentium?!
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#31   obelix †   18:04:48 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
„Wir plädieren für das Bestrafen von Frauen in Not“
„Wir plädieren nicht für das Bestrafen von Frauen in Not“ ist die berüchtigte Verdrehung, die von Lebensfeinden verwendet wird, um die blutige Fristenlösung zu rechtfertigen.
Schön, es soll also wieder bestraft werden. Ja was hätten die Herren Fundamentalisten denn gerne wieder?
Den Galgen? Die Guillotine? Die eher nicht, die erinnert zu sehr an die bürgerliche Revolution in Frankreich, igitt, igitt.
Dann doch lieber was modernes? Giftspritze? Zu amerikanisch sagen sie?
Na dann greifen wir doch lieber auf den guten alten Scheiterhaufen zurück.
Da weiss man, was man hat. Und vorher noch ein wenig Folter gefällig? Man muss ja sicher sein, dass man die richtige verheizt.
Sirilo: Verhinderung von Abtreibungen durch das Strafrecht?
Wie will man sicherstellen, daß der Strafbehörde keine illegal erfolgte Abtreibung entgeht? Müssen sich dann alle Frauen monatlich zur Kontrolle auf Schwangerschaft einfinden? Und die Schwangeren durch regelmäßige Untersuchung nachweisen, daß sie nicht abgetrieben haben? Und wenn eine Frau einen Abgang hat, muß sie dann vor einer Kommission erscheinen, die entscheidet, ob es natürlich war oder durch einen Eingriff?
Das wurde schon mal versucht de.wikipedia.org/wiki/Dekret_770; bezeichnender Weise in einer ganz üblen Diktatur. Hat nicht funktioniert, nicht einmal dort.
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#30   bonifatius   15:39:45 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
@Sirilo: Bewußtseinswandel ja!
Kann zunächst nur bei den „Glaubenswächtern“ beginnen. Aber was war bis jetzt? Warum haben die deutschen Kardinäle und Bischöfwe außer Dyba erst im allerletzten Moment (und vermutlich widerwillig) dem Papst Folge geleistet, aus der staatlichen Beratung auszusteigen? Der Papst wollte doch Bewußtseinswandel! Wie haben die CSU-Politiker (zum Teil heute noch!) auf das Schreiben anno domini…des Kardinals Ratzinger an Ministerpräsident Stoiber getobt?!
Es bleibt dabei: Kardinal Schönborn verhält sich genauso skandalös wie viele seiner Amtsbrüder in (zeit)geistiger Gesellschaft. „Paßt euch nicht dem Äon an“! Gott möge ihnen gnädig sein!
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#29   Ansgar   15:19:11 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Pünktchen…
… ist hier wieder vorbehaltslos zuzustimmen. Gutes Schlußwort.
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#28   Pünktchen   14:53:32 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Sirilo
Wie Sie ja selber sagen, sind an dem Geschehen einer Abtreibung immer mehrere beteiligt. Mit der Zahl der Beteiligten wächst auch immer die Chance (das Risiko), daß Straftaten bekannt (gemacht) werden.
In Strafgesetzen werden i.a. keine Strafverfolgungsmaßnahmen geregelt. Daß eine große Zahl von Straftaten (Beispiele hatte ich genannt: Steuervergehen, Wirtschaftskriminalität, …) unentdeckt bleiben, kann kein Argument für ihre Straflosstellung sein, sondern es müßte die entsprechende Strafverfolgung inensiviert werden. Wenn man bei der Verfolgung von Abtreibungsverbrechen stärker auf Ärzte fokussieren wollte, dann wäre dies ein durchaus erfolgversprechender Weg, denn Ärzte müssen einen gewissen Aufwand betreiben, um ihr Gewerbe auszuüben: Apparaturen, Räume, Sprechstundenhilfen, Kommunikationsmittel, Werbung etc.pp…Hier sind sehr wohl Anknüpfungspunkte für eine effektive Strafverfolgung von Abtreibungsverbrechen, ohne daß das Gespenst eines Überwachungsstaates an die Wand gemalt werden muß.
Unwiderlegt bleibt auch die von mehreren Lesern vorgetragene Argumentation, daß die Existenz einer Strafnorm bewußtseinsbildend wirkt. Weiterhin spricht nichts gegen eine Bewußtseinbildung bei gleichzeitigem umfassenden Rechtsschutz für ungeborenes Leben!
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#27   Sirilo   14:38:33 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
@Pünktchen
Meine Fragen und Einwürfe bezogen sich nur auf die Strafandrohung gegen die Frauen, nicht gegen Abtreiber, Nötiger, Erpresser…
Ich werde mich jedoch weiterer Beiträge zu diesem Thema enthalten, da ich die gewünschten Aussagen zur konkreten Ausgestaltung der Strafverfolgung hier offensichtlich nicht bekomme.
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#26   Pünktchen   14:32:17 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Sirilo
„…Bei Strafe meine ich hier immer…“
Schon damit liegen Sie schief! Wie aus vielen Beiträgen hervorgeht, geht es sehr wohl auch um die Strafandrohung für Abtreibungsmediziner, für all jene, die Frauen zur Abtreibung drängen, überreden, nötigen usw.
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#25   No Comment   14:28:43 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
@Panne
Und wie nennen sie „Skandal“, wenn Sie sich nicht „gelinde“ ausdrücken?
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#24   Rodolfo Panetta   14:25:48 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Ein Skandal!
Das Verhalten von Kardnial Schönborn ist, gelinde ausgedrückt, ein Skandal!
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#23   Sirilo   14:25:24 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
@Ansgar, Pünktchen
Durch Androhung einer Strafe, von der jeder weiß, daß sie – ohne gigantischen Kontrollapparat – nicht durchführbar ist, soll ein Bewußtseinswandel erreicht werden? (Bei Strafe meine ich hier immer eine Bestrafung der abtreibungswilligen Frauen.)
Der Bewußtseinswandel muß eine positive Einstellung zur Elternschaft und zum Kinderhaben bringen, und die bekommt man nicht durch Strafandrohung. Strafen bewirken höchstens eine Perfektionierung der Verhütungsmethoden.
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#22   Pünktchen   14:10:44 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
sirilo
Das Problem ist nicht strafrechtlich lösbar, sondern nur durch einen Bewußtseinswandel.
Falsch! Nicht: entweder-oder, sondern: sowohl – als auch!
Es spricht nichts gegen einen Bewußtseinswandel und wie man an Ihren falschen Argumenten ablesen kann: es spricht zugleich nichts gegen die Strafandrohung!
Daß eine Strafnorm auf das Bewußtsein Einfluß hat, ist außerdem sicher! Mit der Straflosstellung der Abtreibung hat in Deutschland ein gewaltiger Bewußtseinswandel eingesetzt nach dem Motto: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Auf die Frage, ob die Abtreibung nach Beratung in Deutschland „legal“ sei, würde die Mehrheit sicher Antworten: „ja“ ! In Wahrheit ist sie aber illegal, wenn auch straffrei. („Rechtswidrig, aber straffrei“) Daran können Sie ermessen, sirilo, welche Bedeutung für das Rechtsbewußtsein eine Strafnorm hat.
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#21   Ansgar   14:09:47 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
@ Sirilo
Der Bewußtseinswandel könnte durch Strafandrohung eintreten.
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#20   Sirilo   14:00:14 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
@Ansgar
Durch bloße theoretische Kriminalisierung wird keine Abschreckung erreicht. Wie sollen die Strafbehörden von heimlich durchgeführten Abtreibungen erfahren? Etwa wie früher durch einen Todesfall bei der Engelmacherin oder durch eine Erpressung?
Die schlaueren Frauen werden ins Ausland fahren; nur die saudummen werden auffliegen.
Ich wiederhole mich: Eine konsequente strafrechtliche Verfolgung von Abtreibungen ist nur mit einem gigantischen Kontroll- und Überwachungsapparat möglich.
Meine Meinung: Das Problem ist nicht strafrechtlich lösbar, sondern nur durch einen Bewußtseinswandel.
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#19   Maledica   13:59:48 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Mord bleibt Mord- auch wenn der Mensch noch nicht geboren ist
@Sirilo
Abtreibende Ärzte nicht belohnen, sondern bestrafen
Wieviele Mörder und Diebe bleiben unentdeckt…
deshalb berechtigt dies noch nicht diese straffrei ausgehen zu lassen.
Heutzutage glaubt fast die ganze Bevölkerung, das das „Wegmachen“ etwas ganz normales ist- es ist ja straffrei!
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#18   Pünktchen   13:52:31 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
„Wie wollen Sie nachweisen, daß …“
Daß Reiche z.B. mehr Möglichkeiten haben, unerkannt Verbrechen zu begehen als Arme, stimmt! Soll daraus folgen, daß die Strafandrohung für Verbrechen ganz aufgegeben wird … ? Daß ein Verbrechen erst geahndet werden kann, wenn es irgendwie manifest wird, ist auch richtig. Kann das bedeuten, daß alle Verbrechen einer bestimmten Art straflos gestellt werden, weil sie einen Anteil nicht dokumentierter Fälle kennt? (Man denke etwa an Wirtschaftskriminalität oder Steuervergehen…!)
Nochmals: wo bleibt die Logik in Ihren Ausführungen, sirilo!?
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#17   Ansgar   13:49:47 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
@ sirilo
Durch eine konsequente Kriminalisierung wäre immerhin zweierlei erreicht: 1. Das Bewußtsein, etwas Unrechtes zu tun, wäre viel stärker. Und damit der Anreiz, das Unrechte zu unterlassen. 2. An der Abtreibung Beteiligte müßten Repressalien fürchten und wären weniger leicht zur Mithilfe bereit.
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#16   Unschuld   13:49:01 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Skandalös
Liebe Mitchristen,
Skandalös ist das Verhalten des Kardinals, der sich scheinbar mit der Fristenlösung abgefunden hat und sein Kreuz nicht aufnehmen will, um dagegen zu kämpfen. Und ich dachte immer, dass Kardinäle zum Märtyrertum berufen sind! Herr Schönborn scheint sich lieber im Blitzlichtgewitter der Öffentlichkeit zu sonnen!
Skandalös ist aber auch der Kommentar und da besonders die Aussage, dass das Blut der ermordeten Kinder über ihn kommen solle. Wissen denn die Autoren nicht, dass dieser Ausspruch einem Fluch gleichkommt und damit eine Sünde wider dem Heiligen Geist ist? Also eine ganz schlimme Verfehlung!
Kritik darf und muss sein, aber nicht um diesen miesen Niveau!
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#15   wolfgang e.   13:46:11 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
@ Sirilo: Ganz verhindern kann kein Strafrecht, wohl aber eindämmen.
Natürlich gab es schon immer Abtreibungen (genauso wie es auch schon immer Diebstahl gab.)
Die oft gehörte Behauptung allerdings, es hätte vor Einführung der Fristenregelung genau so viele (oder sogar mehr) Abtreibungen gegeben, hat sich inzwischen als relativ plumpe Fälschung von Planned Parenthood herausgestellt.
Sinn des Strafgesetz ist eigentlich nicht so sehr die Strafe (daher auch nicht: jeden einzelnen finden…), sondern die Abschreckung vor der Tat.
Im übrigen möchte ich mich Ansgar anschließen.
Hat jemand von STANDARD etwas anderes erwartet?
Mich wundert nur, das kreuz.net mit Standard gemeinsame Sache macht.
Wichtig wäre es jetzt, Kardinal Schönborn um eine Richtigstellung der STANDARD-Interpretation zu bitten.
(Wenn möglich nicht im kreuz.net-Stil!)
Eine allgemeine Frage: Was will kreuz.net eigentlich? Hier gibt es über die Kirche nur negative Meldungen, und die meist stark überzeichnet. Wo bleiben die Vorbilder, die Heiligen, die positiven Entwicklungen?
Man hat das Gefühl, hier herrscht „der Geist, der stets verneint“.
Kann man nur mit dem Vorhalten negativer Beispiele erziehen?
Geht es hier nur darum, Spaltungen zu vertiefen, diejenigen Katholiken, die ihren Glauben noch ernst nehmen, endgültig zu entzweien.
Hat nicht kreuz.net schon mehr Leuten den Glauben geraubt, als zum Glauben geholfen?
Ich hätte auch von der Redaktion gerne eine Antwort darauf.
Aus der Anonymität heraus anderen Feigheit vorwerfen… das fällt wohl eher auf die Redaktion zurück.
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#14   Sirilo   13:42:19 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
@Maledica, Pünktchen
Leider ist außer Polemik in Ihren Einlassungen keine Antwort auf meine Frage enthalten. Mir geht es nicht um Widerstreit der Meinungen, sondern um konkrete Vorstellungen.
Deshalb noch einmal: Welche konkreten Kontrollmaßnahmen schlagen Sie vor, um sicherzustellen, daß alle abtreibungswilligen Frauen strafrechtlich an ihrem Vorhaben gehindert bzw. nach begangener Tat aufgespürt werden?
Der Hinweis auf Mord, Diebstahl und Erpressung hilft hier nicht, denn bei diesen Fällen ist ein objektiv feststellbares Opfer da, von dem die Ermittlungen ausgehen. Wie aber wollen Sie ermitteln, wenn eine Frau, von deren Schwangerschaft niemand weiß außer ihr selbst, z.B. ins Ausland fährt und „unschwanger“ zurückkehrt?
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#13   Pünktchen   13:24:19 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Eine Variante des „Argumentes“
lautet übrigens:
„x, y, z … hat es schon immer gegeben!“
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#12   Maledica   13:21:16 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Verhinderung durch StGB
@Sirilo
Genau und weil trotz StGB gemordet und gestohlen wird, werden wir zukünftig auch Diebstahl und Mord als rechtswidrig betrachten und den Täter straffrei belassen
Super Logik!
Das ist die Intelligenz der Linken!
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#11   Pünktchen   13:13:36 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Sirilo fragt:
Wie will man sicherstellen, daß der Strafbehörde keine illegal erfolgte Abtreibung entgeht?
Wie wollen Sie sicherstellen, daß der Staat jeden Raubmord (Diebstahl, Erpressung …) verhindert? Das kann er nicht? Dann soll es auch keine Strafandrohung für Raubmord (Diebstahl…) geben!? Das ist die Logik Ihrer Einlassung, Sirilo!
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#10   Sirilo   13:09:34 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Verhinderung von Abtreibungen durch das Strafrecht?
Ich würde einmal gern von denen, die eine strafrechtliche Verfolgung abtreibender Frauen fordern, hören, wie sie sich das in der Praxis vorstellen. (Man vergißt zu gern, daß es auch vor der „Reform“ des § 218 jede Menge Abtreibungen in Deutschland gab; die „Engelmacherinnen“ hatten große Konjunktur etc.)
Wie will man sicherstellen, daß der Strafbehörde keine illegal erfolgte Abtreibung entgeht? Müssen sich dann alle Frauen monatlich zur Kontrolle auf Schwangerschaft einfinden? Und die Schwangeren durch regelmäßige Untersuchung nachweisen, daß sie nicht abgetrieben haben? Und wenn eine Frau einen Abgang hat, muß sie dann vor einer Kommission erscheinen, die entscheidet, ob es natürlich war oder durch einen Eingriff?
Wie soll das aussehen?
(Damit kein Mißverständnis aufkommt: Ich lehne die Abtreibung bzw. vorgeburtliche Menschentötig ab. Aber wie will man die Sache strafrechtlich in den Griff bekommen?)
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#9   Ansgar   13:07:14 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
ecclesia…
… hat recht, Pünktchen liegt diesmal leider daneben. Der Fehler des Kardinals ist diese „Eines vorweg“-Floskelei, nach dem Muster: „Ich bin ja nicht ausländerfeindlich, aber…“ Das hätte Schönborn sich verkneifen müssen. Ihm daraus, wie im „Kommentar“ geschehen, einen bluttriefenden Strick zu drehen, ist böswillig. Denn anschließend an die überflüssige Floskel vertritt der Kardinal ja vernünftige Standpunkte. Hätte der Anonymus etwas mehr Wohlwollen, hätte er gerechter kommentiert. So ist der Text verkürzend, tendenziös, schlecht.
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#8   Udalricus   13:01:54 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Schönborn und der Katechismus
der von Kardinal Schönborn mitverfassten Katechismus sagt:
2273 Das unveräußerliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf das Leben bildet ein grundlegendes Element der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Gesetzgebung.
„Die unveräußerlichen Rechte der Person müssen von der bürgerlichen Gesellschaft und von der staatlichen Macht anerkannt und geachtet werden: Diese Rechte des Menschen hängen weder von den einzelnen Individuen noch von den Eltern ab und stellen auch nicht ein Zugeständnis der Gesellschaft und des Staates dar. Sie gehören zur menschlichen Natur und wurzeln in der Person kraft des Schöpfungsaktes, aus dem sie ihren Ursprung genommen hat. Unter diese fundamentalen Rechte muß man in diesem Zusammenhang zählen: das Recht auf Leben und auf leibliche Unversehrtheit jedes menschlichen Wesens vom Augenblick der Empfängnis an bis zum Tod“ (DnV 3).
„In dem Augenblick, in dem ein positives Gesetz eine Kategorie von Menschen des Schutzes beraubt, den die bürgerliche Gesetzgebung ihnen gewähren muß, leugnet der Staat die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Wenn die Staatsmacht sich nicht in den Dienst der Rechte jedes Bürgers stellt, und in besonderer Weise dessen, der am schwächsten ist, dann werden die Grundmauern des Rechtsstaates untergraben. Als Folge der Achtung und des Schutzes, die man dem Ungeborenen vom Augenblick seiner Empfängnis an zusichern muß, muß das Gesetz die geeigneten Strafmaßnahmen für jede gewollte Verletzung seiner Rechte vorsehen“
Das wär’s gewesen!
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#7   Maledica   12:55:24 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Glühwein
Kreuz.net entlastet doch den Schönborn, wenn es die Möglichkeit des Glühweinusus als Möglichkeit darstellt.
Bei Trunkenheit würden ihm vielleicht mildernde Umstände gewährt.
Ist dieses politische, nichtssagende, rausredende, die Hinmordung akzeptierende Gefasel aber unter vollem Bewußtsein geschehen, so kann man nur sagen:
Gnade Ihnen Gott…
Gott bewahre uns vor Bischöfen wie Schönborn, Algermissen, Lehmann, Kamphaus…
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#6   Gotthard   12:43:38 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
mutig?
und es ist mutig, so etwas zu publizieren.
was soll denn gefährlich sein an einem solchen Geschreibsel?
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#5   Salomonius   12:39:16 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Das Blut der Abgeschlachteten wird kommen über…
… den Herrn Kardinal, natürlich, aber auch über uns alle, die in den Mördersystemen stecken, die sich wagen, freiheitlich demokratische Staaten zu nennen.
Das Blut wird in dem Maße über uns kommen, wie die von uns geduleten Untaten schrecklich.
Das zeigt die Geschichte. Man muß nur das Alte Testament und das Neue lesen.
Der Beitrag von kreuz.net ist sauber formuliert, verständlich, und es ist mutig, so etwas zu publizieren. Das findet sich anderswo leider nicht mehr. Um so mehr verdient die Redaktion dafür ein großes Lob: Für Ihren unermüdlich katholischen Einsatz für die schutzlosesten Menschen in unseren Ländern und der Welt. Gott schütze sie und Sie.
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#4   Pünktchen   12:24:22 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Unter einem anderen thread
wurde heute geistreich unterschieden zwischen der semantischen Oberfläche einer Aussage und der von der Aussage repräsentierten „Pragmatik“, d.h. der durch die Aussage im Rede- und Diskurszusammenhang erzeugten, vorhersehbaren und gewollten Wirkung! Es bleibt dabei, daß der Kommentar die Aussagepragmatik des Bischofswortes richtig und angemessen herausgearbeitet hat. Der Kardinal will an der Fristenlösung nichts ändern, weil er die „realpoltische“ Sichtweise mit der rechtsethischen verwechselt. Nach letzterer ist er aber als Kardinal in erster Linie gefragt! Der Titel im Standard belegt, daß die Aussagepragmatik der Schönbornschen Sätze begriffen wurde: Der Kardinal
rüttelt nicht an der Fristenlösung.
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#3   ecclesia-semper-reformanda   12:14:16 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Pünktchen, das glaub ich nicht:
Ich habe Sie eigentlich immer als scharfzüngige – manchmal dabei leider auch sehr verletztende – Beobachterin hier erfahren, die sehr genau zwischen Schein und Sein zu differenzieren weiß, auch wenn wir beiden in Angelgenheiten unserer Kirche so weit auseinander sind, wie man nur sein kann: aber dieses Geschreibsel wollen Sie doch wohl nicht ernsthaft als „Kommentar“ stehen lassen? Allein schon der mißglückte Versuch mit dem Glühwein (haha – das ist echt lustig) entwertet den selbsternannten „Kommentar“ (es ist nichts anderes als ein populistisches und polemisches Pamphlet) völlig. Die Sache hätte etwas Besseres verdient. Der berechtigte Ansatz, nach zu fragen, was der Kardinal genau gemeint hat, geht bei so einer Tirade verloren. Schade: krutz.net hat wieder einmal – nichts Neues hier – eine Chance verpasst. Sachlich diskutieren: diese Gefahr will die Redaktion lieber erst gar nicht aufkommen lassen.
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#2   wolfgang e.   12:02:45 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Ein weiterer dämlicher und unnötiger Kommentar
Ich verweise auf die Diskussion zu vorigen Artikel.
Die Karikatur lässt deutlich erkennen, wessen Geistes Kind kreuz.net eigentlich ist.
Kleiner Tipp: Der Hl. Geist ist es wohl nicht.
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#1   Pünktchen   12:00:49 | Mittwoch, 6. Dezember 2006
Hervorragender Kommentar!
Er kontextualisiert die Aussage des Bischofs in angemessener Weise und arbeitet die – vermutlich gewollte – Aussageabsicht heraus: „wir sind zwar gegen die Abtreibung, wollen aber die gesetzliche Fristentötung unangetastet lassen“!
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