Ein bayerisches Gericht hat beschlossen, in der Bundesrepublik, die Todesstrafe wiedereinzuführen. Das jüngste Todesurteil wird in zwei Wochen von einem Henker-Team vollstreckt – an einer unschuldigen Frau.
(kreuz.net, München) Behinderte Menschen sollen zukünftig in Deutschland als Schwerverbrechen behandelt
werden.
So will es das Landesgericht Traunstein.
Das Richtergremium verurteilte eine behinderte 74jährige
Frau zum Tod durch Verhungern.
Das berichtete der regionale Nachrichtendienst ‘Bayern heute’ am Fest
der Unbefleckten Empfängnis.
Die zum Tode Verurteilte ist geistig behindert, blind, taubstumm und angeblich
todkrank. Die Frau ist ferner auf künstliche Ernährung mittels einer Magensonde angewiesen.
Sie lebt
seit fünfzig Jahren in einem Heim in Neuötting. Die Ortschaft befindet sich knapp hundert Kilometer
östlich von München.
Vor rund vier Wochen entschied der gesetzlich verantwortliche Bruder der Verurteilten
gemeinsam mit dem behandelnden Arzt, die Frau nicht mehr länger zu ernähren.
Nach Informationen von
‘Bayern heute’ erfuhr der Vormundschaftsrichter „zufällig“, daß seine Patientin dem Hungertod übergeben
worden war. Zu dem Zeitpunkt erhielt die Frau nur noch Flüssigkeit und Medikamente.
Der Vormundschaftsrichter
ordnete an, der Hungernden Nahrung zuzuführen. Ferner entzog er ihrem Bruder die Rechtsbefugnisse über
sie und setzte eine neue Betreuerin ein.
Der Bruder klagte mit der auf Medizinrecht spezialisierten Münchner
Anwaltskanzlei Wolfgang Putz und Beate Steldinger.
Die Anwälte behaupteten, daß es beim ersten Entzug
der Nahrung nicht nötig gewesen sei, den Vormundschaftsrichter zu informieren. Das sei nur erforderlich,
wenn Arzt und Betreuer nicht übereinstimmten.
Das Amtsgericht in Altötting wies die Klage ab.
Der
Fall gelangte sodann an das Traunsteiner Landgericht. Dieses will nun, daß die Frau verhungert.
Die
Richter versteckten sich hinter einem fachärztlichen Gutachten, den Leitlinien der ‘Deutschen Gesellschaft
für Ernährungsmedizin’ sowie der ‘Deutschen Gesellschaft für Geriatrie’ und auf sogenannte ärztliche
Standards.
Der Skandal-Beschluß des Traunsteiner Landgerichts wird in zwei Wochen rechtskräftig.
Danach
soll – nach Angaben der Anwaltskanzlei Putz und Steldinger – der sogenannte Hausarzt der Frau die „lebensverlängernden
Maßnahmen“ beenden.
Schon seit Jahren ist ethisch klar, daß die bloße Ernährung eines Menschen keine
„lebensverlängernde“ sondern eine normale „lebenserhaltende“ Maßnahme darstellt.
Jeder Mensch – ob
gesund oder krank – hat ein Recht auf Ernährung.
Der Gipfel des Zynismus: Das Traunsteiner Gericht verlangt,
der verhungernden Frau schmerzstillende Medikamente zu verabreichen.
Sie solle „sanft und ohne quälende
Symptome“ verenden.
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39 Lesermeinungen
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#36 methusalix † 17:26:49 | Dienstag, 12. Dezember 2006
@Gastus Sagen Sie bloss als Intensivmediziner in der Schwarzwaldklinik? Die Schwarzwaldklinik im Glottertal
war eine Rehaklinik der LVA. Nix Intensivstation.
@An Dr. Methusalix den Intensivmedizinhäuptling Dreimal dürfen Sie raten, wo ich arbeite; recht erfolgreich
seit über fünfundzwanzig Jahren. Sagen Sie bloss als Intensivmediziner in der Schwarzwaldklinik? Na,
dann haben wir ja hier, wenn ich richtig geraten habe, einen überaus kompetenten Ansprechpartner.
#34 methusalix † 00:42:54 | Dienstag, 12. Dezember 2006
Find’ ich putzig, Gastus Sie haben keine Ahnung und davon eine ganze Menge! Dreimal dürfen Sie raten,
wo ich arbeite; recht erfolgreich seit über fünfundzwanzig Jahren.
@Methusalix Eine Magensonde, wie Sie es sich belieben vorzustellen, ist zur Dauerernährung herzlich ungeeignet.
Nur haben Sie in Ihrer Aufregung überlesen, dass es darum nicht ging. Wie lange kann ich denn mit einer
Magensonde, wie ich sie mir beliebe vorzustellen künstlich ernnähren? Dazu wird eine PEG gemacht (extra
für Sie: percutane, endoskopische Gastrostomie) und das ganz bestimmt nicht vom Notarzt. Ach, nicht doch!
Dort kommt die Doktorin drauf, dass Opa eine entsprechende PV hat. Und dann? Geht sie einfach drüber
weg, oder hält sie sich dran? Was könnte Opa denn haben, dass die Frau Doktorin über die PV sogar hinwegsehen
muss, Sie Schlaumeier? Sie haben keine Ahnung und davon eine ganze Menge!
#32 methusalix † 22:42:28 | Montag, 11. Dezember 2006
Dachte ich mir doch, dass Sie von Medizin, speziell Intensivmedizin, keine blasse Ahnung haben Gastus:
@Obelix Wo habe ich das geschrieben? Und so verrückt ist die Idee nicht, wenn Sie wissen, dass eine Magensonde
nicht allein der Ernährung dienen muss. Eine Magensonde, wie Sie es sich belieben vorzustellen, ist zur
Dauerernährung herzlich ungeeignet. Dazu wird eine PEG gemacht (extra für Sie: percutane, endoskopische
Gastrostomie) und das ganz bestimmt nicht vom Notarzt. Na und wenn der Opa röchelt und die lieben Verwandten
lassen ihn intubieren landet er auf der Intensivstation. Dort kommt die Doktorin drauf, dass Opa eine
entsprechende PV hat. Und dann? Geht sie einfach drüber weg, oder hält sie sich dran? Dreimal dürfen
Sie raten. PS Nochmal extra für Sie, Gastus. Nein, Opa wird nicht „abgespritzt“ wie es bei den kreuz.nettern
immer so nett formuliert wird.
@Obelix Wie kommen sie auf die verrückte Idee, dass eine Notärztin einem Notfallpatienten eine Magensonde
verpasst? Wo habe ich das geschrieben? Und so verrückt ist die Idee nicht, wenn Sie wissen, dass eine
Magensonde nicht allein der Ernährung dienen muss. Die Patientenverfügung soll Intensivmediziner davon
abhalten, den natürlichen, gottgewollten Tod einer Patientin durch eine geballte Ladung Apparatemedizin
zu verhindern. Was glauben Sie, was trotz Patientenverfügung die Oma oder der Opa machen, wenn Abends
einer röchelnd vor der Glotze sitzt. Die rufen den Notarzt, mein lieber Obelix, da sie den letzten Willen
nicht ertragen können und wenn der Notarzt dann fragt, ob er intubieren darf, damit der geliebte Angehörige
besser Luft bekommt und die Angehörigen zustimmen, weil sie ja nur das Beste wollen, dann kommt der Opa
in die Klinik auf eine Intensivstation. Und da bekommt er dann eine Magensonde, worüber er nicht unbedingt
ernährt werden muss. Und wenn der Notarzt gut ist, dann hat er diese Magensonde schon gelegt, bevor der
Patient in der Klinik ist. Und wenn es dem lieben Angehörigen wieder besser geht und der Arzt den Enkelchen
Hoffnung macht, wird auch keiner so schnell die geballte Ladung Apparatemedizin wieder abstellen.
@Gastus Dann tragen Sie die Erklärung auch bitte weit sichtbar um den Hals. Wie kommen sie auf die verrückte
Idee, dass eine Notärztin einem Notfallpatienten eine Magensonde verpasst? Das ist doch gar nicht ihre
Aufgabe. Deswegen ist die Patientenverfügung für sie vollkommen uninterssant und auch nicht für sie
gedacht. Die Patientenverfügung soll Intensivmediziner davon abhalten, den natürlichen, gottgewollten
Tod einer Patientin durch eine geballte Ladung Apparatemedizin zu verhindern. Dazu genügt es vollkommen,
wenn die Patientenverfügung von der Bevollmächtigten des Patienten nach einigen Tagen vorgelegt wird.
Damit die Ärzte allerdings wissen, dass eine solche Verfügung vorliegt (und wo sie danach fragen müssen),
sollte man eine Hinweiskarte beim Personalausweis mit sich führen. Mein Hinweis auf die Patientenverfügung
steht zum Beispiel auf meinem Organspenderausweis. Und nach dem suchen die Ärzte im Falle eines Falles
immer.
#29 landorganist 14:14:19 | Montag, 11. Dezember 2006
Immer wieder herrlich, wie sich die üblichen kreuznattern über Dinge äußern, von denen Sie nicht die
geringste Ahnung haben. Der Artikel sagt nichts aus, er liefert keine Fakten sondern verurteilt, eben
das typische Kreuznet-Schema. Ich maße mir kein Urteil in diesem Fall an, gebe aber zu bedenken, dass
es so etwas wie Patientenverfügungen gibt. Vielleicht hat sich die alte Dame entsprechend geäußert
und Verfügungen getroffen? Hat sich der Verfasser mal damit auseinander gesetzt? Es wäre also besser,
nur über solche Sachen zu berichten, wenn man alle Fakten zusammen hat, das Gleiche gilt natürlich für
die Forumsschreiberlinge, die, auch wenn Sie den Tradis, oder Sedis, oder den Pius-Brüdern oder sonstigen
Sekten angehören, nicht in Besitz der allumfassenden Wahrheit sind, auch wenn Sie ein anderes Selbstverständnis
haben.
@Gerhard – keine Situation ist vergleichbar! Schon vor 15 Jahren habe ich eine schriftliche Erklärung
verfasst, dass ich – sollte ich in eine der im Artikel geschilderten vergleichbare Situation kommen –
eine künstliche Ernährung per Magensonde ausdrücklich ablehne, weil mich diese daran hindern würde,
das irdische, vergängliche, Leben hinter mir zu lassen. Dann tragen Sie die Erklärung auch bitte weit
sichtbar um den Hals. Sollten Sie nämlich in der Stadt bewusstlos zusammenbrechen, wird der herbeigerufene
Notarzt nicht erst in Ihren Taschen wühlen oder Ihre Angehörigen anrufen und um Genehmigung bitten,
Sie wiederbeleben zu dürfen. Sie hängen schneller an Maschinen als Ihnen vielleicht lieb ist und kein
Arzt oder Angehöriger kann einschätzen, wie lange je nach Krankheitsbild eine künstliche Ernährung
notwendig sein kann, von weiteren Komplikationen die sich im Lauf einer längeren Behandlung ergeben ganz
abgesehen. Also, wenn Sie jedwede Form der künstlichen Ernährung über eine Magensonde ablehnen, dann
tackern Sie sich das auf die Brust verbunden mit einem Reanimationsverbot. Nur auch das wird der herbeigerufene
Notarzt nicht akzeptieren können, da spätestens die gaffende Menge ihn dazu auffordern wird, dieser
nach Luft japsenden Kreatur doch endlich zu helfen, da es sonst eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung
gibt. Sie haben nur eine Möglichkeit: Ziehen Sie in die Einöde, lassen Sie sich von niemandem besuchen
oder legen Sie zeitlich fest, wie lange Sie eine Magensonde wünschen. Alles Theorie.
Nicht alles, was heute möglich ist, ist auch gut Schon vor 15 Jahren habe ich eine schriftliche Erklärung
verfasst, dass ich – sollte ich in eine der im Artikel geschilderten vergleichbare Situation kommen –
eine künstliche Ernährung per Magensonde ausdrücklich ablehne, weil mich diese daran hindern würde,
das irdische, vergängliche, Leben hinter mir zu lassen. Mir würde lediglich ein weiteres Dahinvegetieren
künstlich aufgezwungen. Die Möglichkeiten, die die neuere Medizin bietet, sind oft sehr grausam und
unmenschlich! Nicht alles, was heute möglich ist, ist auch gut! Ich kann mir nur wünschen, dass ich
in einem solchen Fall einen gesetzlichen Vertreter hätte, der sich so verhielte, wie der Bruder der erwähnten
Frau.
@ HvO Nun, immerhin gilt nach deutschem Recht das Anlegen einer Magensonde ohne Einwilligung des Patienten
(oder dessen Bevollmächtigten) als Körperverletzung…
Lieber Sirilo, so arg künstlich kann ich die Magensonde nicht finden. Zumal es ja wie ich schon andeutete,
dass aus Ersparnisgründen vielen verwirrten alten Personen eine Magensonde gelegt wird. Reinfüttern
ist halt sehr personalintensiv. Dann aber zu sagen, dat is künstlich, da können wir auch drauf verzichten,
das ist halt schlicht und ergreifend Mord, Mord mit ner interessanten Legende ja, aber halt doch Mord.
#24 Stephanus 02:07:34 | Sonntag, 10. Dezember 2006
dem lieben gott sei dank ich bin seit über 25 jahren mitstreiter in einer der grossen deutschen lebensrechtsorganisationen,
aber es gibt vorkommnisse, da bin ich dem lieben herrgott so unendlich dankbar, daß ich hier nicht eine
entscheidung treffen und vertreten muß. bin ich deshalb inkonsequent????? was alle themen rund ums thema
abtreibung angeht, so ist für mich die angelegenheit klar: im zweifelsfalle für den angeklagten, also
das kind. bei menschen die sich in keinster weise mehr selber helfen können und die mangels technik noch
vor wenigen jahren auch mehr oder weniger früh entschlafen wären, auch damals gab es max. schmerzmittel,
da steht man heute mit einem lachenden und einem weinenden auge davor: unser ziel ist es in den himmel
zu kommen, daß gilt aber für beide, für den schwerstkranken wie auch für seinen pfleger, letzterer
kann sich hier in viellerlei tugend zum wohle des ihm anvertrauten üben und sich wie man so schön sagt,
den himmel verdienen. aber hier geht es ja um menschen die wie auch in zahlreichen anderen fällen totsicher
nicht wieder soweit gesund werden, daß sie wieder menschlich handeln könnten und wenn ich mich nicht
irre, dann vertritt in solchen fällen sogar die katholische morallehre die auffassung, daß hier nicht
mit unendlichem (auch sehr sehr teurem aufwand, den die angehörigen vielleicht selber bezahlen müssen
und woher das viele geld nehmen wenn nicht stehlen???) aufwand leben künstlich verlängert werden darf,
oder liege ich hier falsch??????
@ Heinrich von O. Sie schreiben: „Wenn Sie’s schon einmal gemacht hätten…“ Nun, ich habe zwei Kinder
großgezogen und gefüttert (mit Fläschchen etc.), und da war nichts mühsam oder künstlich, und nicht
zu vergleichen mit einer Magensonde, bei der es zu erheblichen Schleimhautverletzungen kommen kann. Daß
ein Kind gestillt oder gefüttert wird, ist natürlich; daß ein Mensch mit einer Magensonde ernährt
wird, ist künstlich. (Das ist keine Stellungnahme zu dem erwähnten Gerichtsurteil, nur eine Anmerkung
zu „künstlich“.)
Lieber Daniel Stöhr, ich sagte ja über den Einzelfall kann ich nichts sagen. Ich dachte mit schon, dass
es schlimmer stand, als Sie das angedeutet haben.
Ich sollte noch hinzufügen: Sie litt unter Atemnot (beinahe schon Erstickungssanfälle) und war 90 Jahre
alt. Hier geht es nicht darum, „sich zum Herr über Leben u. Tod aufzuschwingen“. Gott zudem quasi einfach
zu unterstellen, er aktzeptiere alle Möglichkeiten der modernen Medizin bzw. fordere auch immer ihre
Umsetzung, halte ich für einigermaßen kühn Noch vor ein paar Jahrzehnten hätte man es auch bei Wasser
bealssen (weil es gar nicht anders ging…).
über den Einzelfall kann ich natürlich nichts sagen, hört sich aber nicht so an, als ob das gerechtfertigt
gewesen wäre. Eine nahe Angehörige von mir ist jahrelang von Klosterschwestern gepflegt worden, die
Ihr die Nahrung löffelweise zugeführt haben obwohl sie jeden zweiten Löffel wieder ausspuckte und obwohl
auf 5 Versuche nur ein erfolgreicher Versuch kam, bei dem sie den Löffel nicht ausschüttete und verschmierte.
Ja mit Alzheimer ist das ein Problem. Die Schwestern lehnten aber die Magensonde ab, weil das kaum einer
lange aushalte. Und das einzige wo meine Angehörige einen zufriedenen Eindruck machte, war wenn sie satt
war. Sie verhungern zu lassen wäre trotz der erheblichen Schwierigkeiten niemandem in den Sinn gekommen,
auch wenn das Leben für einen Gesunden nichts lebenswertes mehr hatte. Wer ist schon berechtigt sich
zum Herrn über Leben und Tod aufzuschwingen?
Moncraluncalla „kann ich ohne Probleme zustimmen, auch wenn ich mit dem Wort Moncraluncalla nichts anfangen
kann.“ Es war in Richtung eines bunten Scheinpapstgemisches gedacht… Aber nochmal zum Thema: Ich habe
selbst miterlebt, wie meine Familie vor der Entscheidung stand einer Angehörigen, die einen Schlaganfall
erlitten, halbseitig gelähmt und offensichtlich völlig ihre Vernunft verloren hatte, eine sogenannte
Magensonde legen zu lassen oder nicht. Man hat es schließlich bei Wasserzufuhr belassen. Und es war die
Richtige Entscheidung! Alles andere wäre sinnlose Menschenquälerei gewesen für die es keine moralische
Rechtfertigung gibt und die im Gegenteil den Tatbestand der schweren Körperverletzung erfüllt hätte.
Lieber ExBochumer, genau das sagte ich. Maßstab ist das Sittengesetz. Die staatlichen Gesetze sollten
damit übereinstimmen, tun das aber zur Zeit nicht.
#17 ExBochumer † 20:03:43 | Samstag, 9. Dezember 2006
@ Herr von Ochterdingen Mord bleibt MORD. Ob nun staatlich abgesegnet oder sonstwas. Für den staatlich
abgesegneten Mord schäme ich mich und ich kann in keinster Weise legalisierte Morde – wie auch die Abtreibungen –
gutheißen.
Tja, Sie ehemaliger Bewohner Bochums, Mord nach Staatsgesetz und nach Sittengesetz ist zur Zeit halt wieder
mal nicht das Gleiche. Darin liegt das Übel.
Na Herr Stöhr, nicht traurig sein, teilweis haben Sie ja ganz gesunde Ansichten: Assisi war ein synketistisch-apostatisches
Teufels-Spektakel, wie es die Welt bisher noch nicht gesehen hatte. Auch Ihrem Bonmot Was irgendwelche
„Heiligen-V2-Väter“ des Zirkus Moncraluncalla lehren, hat für einen Katholiken sowieso keinerlei Bedeutung.
kann ich ohne Probleme zustimmen, auch wenn ich mit dem Wort Moncraluncalla nichts anfangen kann. Hier
jedoch haben Sie sich offensichtlich etwas vergaloppiert. Wieso Sie aber nicht einsehen wollen, wieso
es nicht vergleichbar sein soll, einen hilfebedürftigen aber nicht totkranken Menschen verhungern zu
lassen und einen hilfebedürftigen und quietschgesunden Säugling verhungern zu lassen, das wird Ihr Geheimnis
bleiben. Erklären wollen Sie ‘s ja offenbar auch nicht. Macht nichts, die Menschheit wird das überleben.
Es ist eine boshafte Lüge mich des Humanismus zu bezichtigen. Sagen Sie selbst von sich. Ich gebe zu,
es ist etwas platt und schlicht, aber nicht unlogisch Sie deshalb des Inhumanismus zu verdächtigen. Da
es für Sie vielleicht immer noch etwas zu kompliziert ist: Ok es sollte witzig sein. War es wohl auch,
nur nicht für Sie. Macht ebenfalls nichts.
@H.v.O.: Nehme alles zurück, tut mir traurig,bezichtige Sie des Inhumanismus. Besser? Ehrlich gesagt
rätsle ich etwas, wie Sie das nun genau meinen. Eins sollten Sie natürlich vorweg einsehen: Was irgendwelche
„Heiligen-V2-Väter“ des Zirkus Moncraluncalla lehren, hat für einen Katholiken sowieso keinerlei Bedeutung.
Und ihr Vergleich mit Säuglingen ist -zurückhaltend ausgedrückt- völlig unpassend.
Rechtsanspruch auf Minimalversorgung verweigert Die bisherigen Stellungnahmen zu dem Fall der zum Verhungern
bestimmten schwerbehinderten Dame verwundern – oder auch schon nicht mehr. Selbstverständlich hat die
Patientin Anspruch auf Ernährung. Es handelt sich nicht um eine unzumutbare Belastung weder für die
Patientin noch für die Solidargemeinschaft. Sie zu unterlassen kommt einer absichtlichen Tötung gleich.
Hätten diejenigen, die die Minimalversorgung Ernährung als eine den Anspruch der Patientin überschreitende
„lebensverlängernde Maßnahme“ ansehen möchten, vielleicht auch dem sterbenden Jesus, als ihn dürstete,
etwas zu trinken verweigert, weil es womöglich nur eine „lebensverlängernde Maßnahme“ gewesen wäre?
Die Kritik des Autors an dem Urteil und damit am „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland besteht vollkommen
zu Recht. MfG Christoph Heger
Wie so oft… Leider wurde auch in diesem Beitrag (wie so oft hier) kaum Fakten geliefert. Es wurde nicht
gesagt, warum der Bruder „plötzlich“ den Tod seiner Schwester will. Es wurde nicht gesagt, was für eine
Erkrankung bei der Frau vorlag. Es wurde nicht gesagt, ob ihr jetziger Zustand vielleicht mit unendlichen
Schmerzen verbunden ist und die Entscheidung des Bruders nur ein Ende dieses letztendlich Todeskampfes
beschleunigen sollte. Es wird in Frage gestellt, ob die Frau tatsächlich todkrank ist ohne dafür einen
Anhaltspunkt zu haben. Aber ganz wichtig ist natürlich, dass der Bericht ausgerechnet am Fest der Unbefleckten
Empfängnis zu lesen ist. Als ob das in irgendeiner Weise relevant für den Artikel wäre… Wie gesagt,
wie so oft…
Nein nicht mit Magensonde, das versteht sich, aber mit Fläschchen und erheblichem Aufwand (wenn Sie ‘s
schon mal gemacht hätten, dann wüssten Sie ‘s). Künstlich zumindest in dem Sinn von mühsam hineingefüttert.
Bei vielen Menschen mit Behinderungen, Alzheimer usf. funktioniert das so auch noch. Ist halt sehr mühsam.
Es wird aus angeblichen Wirtschaftlichkeitsgründen auf Magensonde umgestellt, die dann per Gerichtsbeschluß
als „künstlich“ vorenthalten werden kann.
@Heinrich von O. Jeder Säugling wird künstlich ernährt – mit Magensonde? (Die Ernährung eines Säuglings,
ob mit Brust oder Flasche, ist immer natürlich. Ernährung mit Magensonde ist künstlich!)
Grüß Gott, es ist eine boshafte Lüge mich des Humanismus zu bezichtigen, also mich zum Apostaten zu
stempeln! Dafür haben Sie nicht den geringsten Grund.
Lieber Daniel Stöhr, jeder Säugling wird künstlich ernährt. Wollen Sie Ihren Humanismus auch auf die
Überlebenden des Babycausts ausdehnen, oder sind Sie dazu zu feige?
@Alle Gerade weil die Wissenschaft so weit fortgeschritten ist, ist es in Ordnung das man künstlich ernährt
und dergleichen. Lebenserhaltend ist eben nicht Lebensverlängernd. Hier ist ein typsicher Kirchenhaß
bemerkbar. Wissenschaft beruht auf Fakten und nicht auf Theorien und Hypothesen. Weil die Kirche nicht
jede Hypothetische Irrlehre gleich anerkennt wirft man ihr vor sie lehne die Wissenschaft ab. Typisches
vorgehen von Ketzern ist immer etwas schlechtes in der Kirchengeschichte herausstöbern und dies dann
ausnutzen um die Kirche schlecht zu machen. Die Geschichtswissenschaften und die Theologie als Wissenschaft
läßt man einfach weg. Es geht bei Ketzereien sowieso nur um Haßpredigen.
idiotischer artikel der Autor scheint nicht über die Volksschule hinausgekommen zu sein, den der Stil
und der Informationsgehalt dieses Artikels sind noch schlechter als sonst… eigentlich kaum zu glauben
Wenn einer Todkranken… …die künstliche (!) Ernährung entzogen wird, dann ist das selbstverständlich
kein „Todesurteil“. Noch ist es Sterbehilfe, wenn man der Natur ihren Lauf lässt. Da zeigt sich wieder
deutlich, dass krez.net eben gerade kein katholisches Organ ist!
#2 taizebesucher 14:20:56 | Samstag, 9. Dezember 2006
Spielt doch… … nicht den Moralapostel. Unter eurer Herrschaft wäre diese Frau schon längst verendet.
Immerhin erfordert das setzen einer Magensonde einen größeren medizinischen Eingriff sowie Kenntnisse
über die Anatomie des Menschen… Ich weiß garnicht, helft mir mal kurz auf die Sprünge: Vor wem musste
DaVinci nochmal zittern, als er Leichen sezierte? Ich weiß es nicht, ich weiß es nicht. Ich glaube aber,
dass es eine Insitution war, die schon seit Anbeginn ihrer Existenz gegen Wissenschaft, Forschung und
Fortschritt war… Ihr seid so scheinheilig…
wieder nur kreuz.net Geschwafel Es wäre schön, wenn mal Infos in einem Artikel stehen würden! An was
ist die Frau erkrankt? Und wenn die Frau nur mehr dahinvegetiert, warum sie weiter quälen? Ist das christliche
Nächstenlieben? Vor ein paar Jahren noch wäre die Frau wahrscheinlich schon längst eines „natürlichen“
Todes gestorben, ohne die Qualen eines an medizinische Geräte angeschlossenen Dahinvegetierens.