Sanftes Verenden
Ein bayerisches Gericht hat beschlossen, in der Bundesrepublik, die Todesstrafe wiedereinzuführen. Das jüngste Todesurteil wird in zwei Wochen von einem Henker-Team vollstreckt – an einer unschuldigen Frau.
(kreuz.net, München) Behinderte Menschen sollen zukünftig in Deutschland als Schwerverbrechen behandelt
werden.So will es das Landesgericht Traunstein.
Das Richtergremium verurteilte eine behinderte 74jährige Frau zum Tod durch Verhungern.
Das berichtete der regionale Nachrichtendienst ‘Bayern heute’ am Fest der Unbefleckten Empfängnis.
Die zum Tode Verurteilte ist geistig behindert, blind, taubstumm und angeblich todkrank. Die Frau ist ferner auf künstliche Ernährung mittels einer Magensonde angewiesen.
Sie lebt seit fünfzig Jahren in einem Heim in Neuötting. Die Ortschaft befindet sich knapp hundert Kilometer östlich von München.
Vor rund vier Wochen entschied der gesetzlich verantwortliche Bruder der Verurteilten gemeinsam mit dem behandelnden Arzt, die Frau nicht mehr länger zu ernähren.
Nach Informationen von ‘Bayern heute’ erfuhr der Vormundschaftsrichter „zufällig“, daß seine Patientin dem Hungertod übergeben worden war. Zu dem Zeitpunkt erhielt die Frau nur noch Flüssigkeit und Medikamente.
Der Vormundschaftsrichter ordnete an, der Hungernden Nahrung zuzuführen. Ferner entzog er ihrem Bruder die Rechtsbefugnisse über sie und setzte eine neue Betreuerin ein.
Der Bruder klagte mit der auf Medizinrecht spezialisierten Münchner Anwaltskanzlei Wolfgang Putz und Beate Steldinger.
Die Anwälte behaupteten, daß es beim ersten Entzug der Nahrung nicht nötig gewesen sei, den Vormundschaftsrichter zu informieren. Das sei nur erforderlich, wenn Arzt und Betreuer nicht übereinstimmten.
Das Amtsgericht in Altötting wies die Klage ab.
Der Fall gelangte sodann an das Traunsteiner Landgericht. Dieses will nun, daß die Frau verhungert.
Die Richter versteckten sich hinter einem fachärztlichen Gutachten, den Leitlinien der ‘Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin’ sowie der ‘Deutschen Gesellschaft für Geriatrie’ und auf sogenannte ärztliche Standards.
Der Skandal-Beschluß des Traunsteiner Landgerichts wird in zwei Wochen rechtskräftig.
Danach soll – nach Angaben der Anwaltskanzlei Putz und Steldinger – der sogenannte Hausarzt der Frau die „lebensverlängernden Maßnahmen“ beenden.
Schon seit Jahren ist ethisch klar, daß die bloße Ernährung eines Menschen keine „lebensverlängernde“ sondern eine normale „lebenserhaltende“ Maßnahme darstellt.
Jeder Mensch – ob gesund oder krank – hat ein Recht auf Ernährung.
Der Gipfel des Zynismus: Das Traunsteiner Gericht verlangt, der verhungernden Frau schmerzstillende Medikamente zu verabreichen.
Sie solle „sanft und ohne quälende Symptome“ verenden.
Sämtliche Artikel weiterlesenWeiterlesen:
Mittwoch, 13. Dezember 2006 02:11
Gastus: @Methusalix
Gut, ich stimme Ihnen zu. ER versteht mehr davon als ich.
Mittwoch, 13. Dezember 2006 00:48
methusalix †: Nö Gastus
Gott ist Ihnen über, nicht ich.
Dienstag, 12. Dezember 2006 17:53
Gastus: @Methusalix
Ich gebe klein bei. Sie sind mir über.
25 Jahren Intensiverfahrung kann ich nichts entgegensetzen.
25 Jahren Intensiverfahrung kann ich nichts entgegensetzen.
Dienstag, 12. Dezember 2006 17:26
methusalix †: @Gastus
Sagen Sie bloss als Intensivmediziner in der Schwarzwaldklinik?
Die Schwarzwaldklinik im Glottertal war eine Rehaklinik der LVA. Nix Intensivstation.
Die Schwarzwaldklinik im Glottertal war eine Rehaklinik der LVA. Nix Intensivstation.
Dienstag, 12. Dezember 2006 00:47
Gastus: @An Dr. Methusalix den Intensivmedizinhäuptling
Dreimal dürfen Sie raten, wo ich arbeite; recht erfolgreich seit über fünfundzwanzig Jahren.
Sagen Sie bloss als Intensivmediziner in der Schwarzwaldklinik?
Na, dann haben wir ja hier, wenn ich richtig geraten habe, einen überaus kompetenten Ansprechpartner.
Sagen Sie bloss als Intensivmediziner in der Schwarzwaldklinik?
Na, dann haben wir ja hier, wenn ich richtig geraten habe, einen überaus kompetenten Ansprechpartner.
Dienstag, 12. Dezember 2006 00:42
methusalix †: Find’ ich putzig, Gastus
Sie haben keine Ahnung und davon eine ganze Menge!
Dreimal dürfen Sie raten, wo ich arbeite; recht erfolgreich seit über fünfundzwanzig Jahren.
Dreimal dürfen Sie raten, wo ich arbeite; recht erfolgreich seit über fünfundzwanzig Jahren.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen sowie Leser aus der Debatte auszuschließen.






