Fritz Wallner meldet sich zurück
Im oberpfälzischen Schierling haben die Kirchenverwaltungswahlen am letzten Wochenende zu einem spektakulären Ergebnis geführt.

Dabei wurde der ehemalige Vorsitzende des Regensburger Diözesanrates, Fritz Wallner, als Quereinsteiger gewählt.
Insgesamt waren sechs Mitglieder zu wählen. Wallner wurde mit 296 Stimmen bei rund 530 Wählern an vierter Stelle gewählt.
Das bedeutet, daß 296 Stimmberechtigte Wallners Namen zusätzlich auf den Wahlzettel geschrieben haben.
Offiziell fungierte Wallner nicht auf der Kandidatenliste und auf dem Stimmzettel.
Fritz Wallner wurde im Sommer 2005 bekannt, als ein Konflikt des von ihm geleiteten Diözesanrates mit dem Regensburger Bischof, Mons. Gerhard Ludwig Müller (58), entbrannte.
Wallner hat die Öffentlichkeit gestern in einer Stellungnahme über seine Wahl informiert:
„Ich bin sehr froh und dankbar über und für dieses Votum der Gläubigen und Bürger aus Schierling.“
In Schierling war eine Diskussion um die Frage entbrannt, wie dem vorausgegangenen Entzug des passiven Wahlrechts durch Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller und Generalvikar Michael Fuchs begegnet werden könnte.
Viele wollten nicht akzeptieren, daß die Regensburger Diözesanleitung ihnen verbieten wollte, die gewünschten Kandidaten zu wählen.
Die Möglichkeit, den Namen von Fritz Wallner auf dem Stimmzettel dazuzuschreiben, wurde erstmals öffentlich in einem Leserbrief eines Schierlinger Ehepaars genannt.
In diesem Sinn äußerten sich auch verschiedene Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens – unter ihnen Bürgermeister Otto Gascher.
Sie erklärten, bei der Wahl den Namen Wallners auf der Kandidatenliste hinzufügen zu wollen.
Diese Idee wurde am Samstag mit einer in zwei Tageszeitungen erschienenen Anzeige verbreitet.
Gleichzeitig erging an die Diözesanleitung die Bitte um Rückkehr zum Gespräch und zum Frieden gerade in der Zeit vor Weihnachten.
Wallner ist selber erstaunt: „Vom überwältigenden Ergebnis bei der Wahl bin ich fast ein wenig beschämt.“
Doch das zeige, „daß wir in den letzten 25 Jahren in der Pfarrei Schierling so gearbeitet haben, daß es für die Gläubigen hilfreich war und daß diese die ehrenamtliche Arbeit anerkannt haben“.
Er nehme das gerne als persönlichen Vertrauensbeweis.
Wallner dankt auch allen, „die sich in den letzten Wochen verstärkt Gedanken über die Zukunft der Kirche gemacht und auch den Wahlaufruf initiiert haben“.
In der dogmatischen Konstitution über die Kirche Lumen Gentium habe das Zweite Vatikanum festgehalten, daß „wir Laien bisweilen sogar verpflichtet sind, den Hirten zu sagen, was zum Wohl der Kirche ist“.
Das sei bei der Wahl in Schierling in eindrucksvoller Weise geschehen.
Er hoffe, daß der Wahlausschuß und die Diözesanleitung das Wahlergebnis respektieren werde:
„Das könnte ein Meilenstein auf dem Weg des Neuanfangs sein, auf den wir alle sehnsüchtig warten.“
In seiner Stellungnahme versichert Wallner, daß er nach wie vor sehr gerne Mitglied der Katholischen Kirche und seiner Heimatpfarrei sei.
© Bild: Roland Noé, Creative Commons Licence
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Donnerstag, 21. Dezember 2006 17:49
amicus_crucis: @ clarissa colonia
Entzug des passiven Wahlrechts nicht vorgesehen?
Art. 9 der Satzung für die gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen behandelt ausdrücklich den Ausschluss von der Wählbarkeit (GStVS Art. 9, in diesem Fall ist Zf. (1) 3 relevant).
[link]http://www.bistum-regensburg.de/…dia0398205.PDF[link]
Warum täuschen Sie Fachwissen vor, das Sie offensichtlich nicht haben?
Art. 9 der Satzung für die gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen behandelt ausdrücklich den Ausschluss von der Wählbarkeit (GStVS Art. 9, in diesem Fall ist Zf. (1) 3 relevant).
[link]http://www.bistum-regensburg.de/…dia0398205.PDF[link]
Warum täuschen Sie Fachwissen vor, das Sie offensichtlich nicht haben?
Donnerstag, 21. Dezember 2006 14:35
clarissa colonia: @Pünktchen
Wir könnten gerne (z. B. via mail) über die Unterschiede zwischen den beiden „Fällen“ diskutieren.
Mehr als diese Unterschiede sehe ich jedoch das Verbindende, das man ohne Beachtung der „kirchenpolitischen
Wertungen“ konstatieren muss: In beiden Fällen brechen Oberhirten ihr eigenes Kirchenrecht (das habe
ich geprüft und mehr auf Anfrage), um ihre (kirchenpolitischen) Ziele durchzusetzen. Weder das allgemeine
Kirchenrecht, noch das regensburger Partikularrecht sehen einen Entzug des passiven Wahlrechts vor. Weder
das allgemeine Kirchenrecht noch das fuldaer Partikularrecht ermächtigen den Bischof, öffentlich die
Unwahrheit zu sagen.
uiogD.
uiogD.
Dienstag, 19. Dezember 2006 09:42
Pünktchen: Vox populi: Nur Verblendete
können den Unterschied zwischen causa Wallner und dem Fall Algermissen nicht sehen!
Dienstag, 19. Dezember 2006 09:37
Laurentius2: Jetzt sind wir Schlauer / vox populi
Wir sind heute schlauer als gestern. Doch kein Punktsieg für den Sowjetkatholizismus : die Wahl war ungültig.
Dennoch bleibt festzuhalten, wieviel Ärger einem römisch-katholischen Bischof ein paar Dutzend medial verblendete Quertreiber durch das System der Räte machen können.
zu Vox populi(st):
1. Es ist, wie hier schon von einigen meiner Glaubensgenossen hinreichend dargelegt, ein Riesenunterschied, ob man die Lehre Jesu Christi = der katholischen Kirche an sich (!) kritisiert oder man kirchenpolitische Kritik am Kurs seines Bischof äußert …
2. Zeigen Sie durch Ihr Vokabular („Verblendete“), daß Sie als Vertreter der Herren Liberalen in ihrer Polemik keinen Deut zurückhaltender sind als unsereiner („Sowjetkatholizismus“).Warum verirren Sie sich eigentlich immer in dieses Forum bei kreuz.net statt bei SPIEGEL-Online zu bleiben ? Bekommen Sie anonsten nirgendwo mehr ernsthaft Paroli geboten ? Das spricht gegen die Predigten Ihres Pfarrers … Oder sind Sie überhaupt kein Katholik ? Die Grenzen zwischen bekennenden Atheisten und Sowjetkatholiken sind ja in diesem Forum in punkto Kirchenpolitik oftmals nur schwer zu bestimmen. Letztere wollen sich ersteren ja unbedingt öffnen (wiederum das Ur-Beispiel Rahner und Rinser …).
Dennoch bleibt festzuhalten, wieviel Ärger einem römisch-katholischen Bischof ein paar Dutzend medial verblendete Quertreiber durch das System der Räte machen können.
zu Vox populi(st):
1. Es ist, wie hier schon von einigen meiner Glaubensgenossen hinreichend dargelegt, ein Riesenunterschied, ob man die Lehre Jesu Christi = der katholischen Kirche an sich (!) kritisiert oder man kirchenpolitische Kritik am Kurs seines Bischof äußert …
2. Zeigen Sie durch Ihr Vokabular („Verblendete“), daß Sie als Vertreter der Herren Liberalen in ihrer Polemik keinen Deut zurückhaltender sind als unsereiner („Sowjetkatholizismus“).Warum verirren Sie sich eigentlich immer in dieses Forum bei kreuz.net statt bei SPIEGEL-Online zu bleiben ? Bekommen Sie anonsten nirgendwo mehr ernsthaft Paroli geboten ? Das spricht gegen die Predigten Ihres Pfarrers … Oder sind Sie überhaupt kein Katholik ? Die Grenzen zwischen bekennenden Atheisten und Sowjetkatholiken sind ja in diesem Forum in punkto Kirchenpolitik oftmals nur schwer zu bestimmen. Letztere wollen sich ersteren ja unbedingt öffnen (wiederum das Ur-Beispiel Rahner und Rinser …).
Montag, 18. Dezember 2006 23:13
wiener: @ „graf v galen“
nicht alles vermeintliche „übel“ hat mit dem II. vatikanum zu tun:
die kirchenverwaltungsräte (mancherorts auch kirchenvorstände genannt) sind bereits lange vor dem erwähnten konzil eingeführt worden, da sie konkordatsbestandteil sind. aber man kann ja nicht alles wissen …
die kirchenverwaltungsräte (mancherorts auch kirchenvorstände genannt) sind bereits lange vor dem erwähnten konzil eingeführt worden, da sie konkordatsbestandteil sind. aber man kann ja nicht alles wissen …
Montag, 18. Dezember 2006 22:41
vox populi: Nur Verblendete…
…fordern im einen Fall (Regensburg) ein hartes Durchgreifen des Bischofs, während sie im anderen Fall
(Fulda) mit Mahnwachen gegen den Oberhirten sympathisieren.
Leute, wacht auf!
Leute, wacht auf!
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