13:39:01 | Donnerstag, 4. Januar 2007
Der Münchner Staatsanwalt hat eine Ermittlung gegen Pornojäger Martin Humer (81) wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet.

Am 3. Mai 1946/2006 verfaßte Martin Humer im Namen von Julius Streicher einen Brief
(kreuz.net) In Deutschland herrscht Recht und Ordnung.
Das erfuhr der österreichische Pornojäger Martin
Humer (81) am 8. Dezember.
An diesem Tag erhielt Humer aus München einen Brief von Dr. Lutz, der sich
„Staatsanwalt als Gruppenleiter“ nennt.
Dem Brief war der Ausdruck einer
Veröffentlichung des Pornojägers
im Internet beigelegt.
Darin hatte er im Namen des nationalsozialistischen Propagandisten Julius Streicher
(† 1946) dem Landgericht München für die Gestattung der Ausstrahlung eines antikirchlichen
Haßfilms
gedankt.
Staatsanwalt Lutz hat die Botschaft verstanden.
Darum teilte er dem
Pornojäger mit, daß man gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gemäß Paragraph 86a des
deutschen Strafgesetzbuches eingeleitet habe.
Als Beschuldigtem stehe es dem Pornojäger nach dem Gesetz
frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit einen von Ihnen
zu wählenden Verteidiger zu befragen.
Er könne zu seiner Entlastung auch einzelne Beweiserhebungen
beantragen:
Zu Angaben zu Person sei der Pornojäger dagegen verpflichtet:
„Ich fordere Sie deshalb
auf, Ihren Vor-, Familien- und Geburtsnamen, den Tag und den Ort Ihrer Geburt, Ihren Familienstand, Ihren
Beruf, Ihren Wohnort und Ihre Wohnanschrift sowie Ihre Staatsangehörigkeit bis spätestens 10.01.2007
anzugeben.“
Nach Empfang des Schreibens war der Pornojäger gerührt:
„Hin und wieder hatte ich schon
begonnen, mich mit Minderwertigkeits-Komplexen herum zu plagen“ – antwortete er dem Staatsanwalt am 1.
Januar in einem Schreiben:
„Endlich wieder ein Staatsanwalt, der Interesse an mir hat.“
Die österreichischen
Kollegen kümmerten sich nur noch ganz selten um ihn. Sie wüßten bereits alles über ihn und das reiche
ihnen offenbar aus.
„Sie möchten als wissen“ – schreibt der Pornojäger dem Staatsanwalt – „woher ich
das »stürmische Dankschreiben« habe, daß ich an die gnädige Frau Constanze Angerer – Präsidentin
des Landesgerichtes München – und an ihre Senatsräder schickte.“
„Herr Julius Streicher, der ehemalige
Herausgeber der nationalsozialistischen Zeitung ‘Der Stürmer’
hat, hat mir, hat, hat mir, dieses Dankschreiben
mit dem Zeitungskopf ‘Der Stürmer’ zukommen lassen.“
Das sei trotz des Stotterns die pure Wahrheit eines
verzweifelten Beschuldigten.
Herrn Julius Streicher habe es sehr gefallen, daß auch in unserer demokratischen
„Periode“ Papst und Kirche ebenso niederträchtig verhöhnt werden dürften wie ehemals in seiner Zeitung
‘Der Stürmer’ im Tausendjährigen Reich:
„Madame Constanze und ihre Senatsräder fanden den Zeichen-Dreckfilm
‘Popetown’ durchaus „gesetzeskrumform“, aufgeschlossenen Demokraten zumutbar und lehnten daher eine Strafverfolgung
ab.“
Er habe Herrn Streicher anrufen und ihm sagen wollen: „Die Zeiten haben sich nicht geändert!“
Doch die Hölle habe keine Telefonverbindung: „Die Hölle ist nur über Internet erreichbar.“
Als Notwehr
habe er darum den Brief ins Internet gestellt:
„Ich fürchtete, die Muslime könnten den Christen zuvorkommen
und der Madame Mühlemann, MTV-Chevin aus Bern – die den Spott ausstrahlen ließ – den Sender anzünden.“
Kurz vorher hätten die dänischen Demokraten die Muslime beleidigt, indem sie den Propheten Mohammed
mit Karikaturen lächerlich machten.
Der energische Protest der Muslime habe die Demokraten der halben
Welt erschreckt: „Man entschuldigte sich dann gekonnt und ausgiebig.“
Doch die „Christen“ seien wie immer
„very peaceful“ geblieben:
„Verehrter Herr Doktor Lutz. Sie möchten als wissen, wo, wann und warum ich
geboren wurde? – fährt der Pornojäger in seinem Schreiben weiter:
„Bei uns in Österreich werden nicht
nur die Daten von Pornojägern geschützt, sondern sogar die Taten von Politikern und of auch die Taten
von »Staatsanwälten«:
Ich weiß also nicht ob der Datenschutz es mir erlaubt, fremden Staatsangehörigen,
Brüdern aus Germanystan vormals Deutschland, über meine Taten in Ostarrichi zu berichten.“
Der Pornojäger
beendet seinen Brief an Staatsanwalt Lutz mit „freundlichen Grüßen von Haus zu Haus.“
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