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Donnerstag, 4. Januar 2007 13:39
Hat der Pornojäger Minderwertigkeits-Komplexe?
Der Münchner Staatsanwalt hat eine Ermittlung gegen Pornojäger Martin Humer (81) wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet.
Am 3. Mai 1946/2006 verfaßte Martin Humer im Namen von Julius Streicher einen Brief
Am 3. Mai 1946/2006 verfaßte Martin Humer im Namen von Julius Streicher einen Brief
(kreuz.net) In Deutschland herrscht Recht und Ordnung.

Das erfuhr der österreichische Pornojäger Martin Humer (81) am 8. Dezember.

An diesem Tag erhielt Humer aus München einen Brief von Dr. Lutz, der sich „Staatsanwalt als Gruppenleiter“ nennt.

Dem Brief war der Ausdruck einer Veröffentlichung des Pornojägers im Internet beigelegt.

Darin hatte er im Namen des nationalsozialistischen Propagandisten Julius Streicher († 1946) dem Landgericht München für die Gestattung der Ausstrahlung eines antikirchlichen Haßfilms gedankt.

Der Hetzfilm ‘Papststadt’Der Hetzfilm 'Papststadt'Klicken Sie auf das Bild, um die Photomeile mit 6 Bildern zu starten.

Staatsanwalt Lutz hat die Botschaft verstanden.

Darum teilte er dem Pornojäger mit, daß man gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gemäß Paragraph 86a des deutschen Strafgesetzbuches eingeleitet habe.

Als Beschuldigtem stehe es dem Pornojäger nach dem Gesetz frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit einen von Ihnen zu wählenden Verteidiger zu befragen.

Er könne zu seiner Entlastung auch einzelne Beweiserhebungen beantragen:

Zu Angaben zu Person sei der Pornojäger dagegen verpflichtet:

„Ich fordere Sie deshalb auf, Ihren Vor-, Familien- und Geburtsnamen, den Tag und den Ort Ihrer Geburt, Ihren Familienstand, Ihren Beruf, Ihren Wohnort und Ihre Wohnanschrift sowie Ihre Staatsangehörigkeit bis spätestens 10.01.2007 anzugeben.“

Nach Empfang des Schreibens war der Pornojäger gerührt:

„Hin und wieder hatte ich schon begonnen, mich mit Minderwertigkeits-Komplexen herum zu plagen“ – antwortete er dem Staatsanwalt am 1. Januar in einem Schreiben:

„Endlich wieder ein Staatsanwalt, der Interesse an mir hat.“

Die österreichischen Kollegen kümmerten sich nur noch ganz selten um ihn. Sie wüßten bereits alles über ihn und das reiche ihnen offenbar aus.

„Sie möchten als wissen“ – schreibt der Pornojäger dem Staatsanwalt – „woher ich das »stürmische Dankschreiben« habe, daß ich an die gnädige Frau Constanze Angerer – Präsidentin des Landesgerichtes München – und an ihre Senatsräder schickte.“

„Herr Julius Streicher, der ehemalige Herausgeber der nationalsozialistischen Zeitung ‘Der Stürmer’ hat, hat mir, hat, hat mir, dieses Dankschreiben mit dem Zeitungskopf ‘Der Stürmer’ zukommen lassen.“

Das sei trotz des Stotterns die pure Wahrheit eines verzweifelten Beschuldigten.

Herrn Julius Streicher habe es sehr gefallen, daß auch in unserer demokratischen „Periode“ Papst und Kirche ebenso niederträchtig verhöhnt werden dürften wie ehemals in seiner Zeitung ‘Der Stürmer’ im Tausendjährigen Reich:

„Madame Constanze und ihre Senatsräder fanden den Zeichen-Dreckfilm ‘Popetown’ durchaus „gesetzeskrumform“, aufgeschlossenen Demokraten zumutbar und lehnten daher eine Strafverfolgung ab.“

Er habe Herrn Streicher anrufen und ihm sagen wollen: „Die Zeiten haben sich nicht geändert!“

Doch die Hölle habe keine Telefonverbindung: „Die Hölle ist nur über Internet erreichbar.“

Als Notwehr habe er darum den Brief ins Internet gestellt:

„Ich fürchtete, die Muslime könnten den Christen zuvorkommen und der Madame Mühlemann, MTV-Chevin aus Bern – die den Spott ausstrahlen ließ – den Sender anzünden.“

Kurz vorher hätten die dänischen Demokraten die Muslime beleidigt, indem sie den Propheten Mohammed mit Karikaturen lächerlich machten.

Der energische Protest der Muslime habe die Demokraten der halben Welt erschreckt: „Man entschuldigte sich dann gekonnt und ausgiebig.“

Doch die „Christen“ seien wie immer „very peaceful“ geblieben:

„Verehrter Herr Doktor Lutz. Sie möchten als wissen, wo, wann und warum ich geboren wurde? – fährt der Pornojäger in seinem Schreiben weiter:

„Bei uns in Österreich werden nicht nur die Daten von Pornojägern geschützt, sondern sogar die Taten von Politikern und of auch die Taten von »Staatsanwälten«:

Ich weiß also nicht ob der Datenschutz es mir erlaubt, fremden Staatsangehörigen, Brüdern aus Germanystan vormals Deutschland, über meine Taten in Ostarrichi zu berichten.“

Der Pornojäger beendet seinen Brief an Staatsanwalt Lutz mit „freundlichen Grüßen von Haus zu Haus.“
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 36 Lesermeinungen:
Freitag, 9. Februar 2007 19:24
Agathenon †: Strafbefehl über 1200 € verhängt
aber noch nicht rechtskräftig: klick
Dienstag, 9. Januar 2007 17:03
Benedikt: @ Rolfi Lingen
Also um Benni hier richtig zu verstehen: Weil jemand mit solchen Totschlägern wie „hirnverbrannter Teufelsanbeter“ um sich schlägt, müssen seine Opfer Satanisten sein.

Wie üblich haben Sie wahrscheinlich wieder ganz richtig verstanden, aber dann in Ihrer üblichen Weise alles ins Groteske verfälscht. Ihre „Schlussfolgerung“ ist einfach abenteuerlicher Blödsinn.
Samstag, 6. Januar 2007 13:28
Lauschi: @ PhilomenaWolkenstein
Danke, das wäre sicher interessant.
Forscht man genauer nach, landet man beim Infoladen Wels. Dem Artikel zufolge hatte der Pornojäger schon 1993 eng mit dem wenigstens in Österreich weithin bekannten Neonazi Ludwig Reinthaler gemeinsame Sache gemacht. Ein Schutz der Öffentlichkeit und des Herrn Humer selbst wäre also nicht die schlechteste Idee!
Samstag, 6. Januar 2007 12:58
PhilomenaWolkenstein: besachwaltert
Die Gerichtsakten füllen mittlerweile einen Kleinlaster. Ich werd mal schauen, ob ich die relevanten Urteile in digitalisierter Form beschaffen kann.
Die Besachwalterung erfolgte schrittweise, erst hat man ihm aktive und passive Legitimation zur Prozeßführung entzogen, weil er zig Verfahren geführt, endlos Strafanzeigen erstattet hat und alle verloren, und sich damit bis ans Lebensende verschuldet hat. Dann ist eine gesamte Vermögensobsorge verfügt worden.
Da er jedoch nicht aufhört, Straftaten zu begehen, aber haftunfähig ist, wird über kurz oder lang eine Heimunterbringung wohl notwenig werden, um ihn selbst und die Öffentlichkeit zu schützen.
Samstag, 6. Januar 2007 12:54
Lauschi: @ balu68at – Zwar bin ich nicht PhilomenaWolkenstein,
aber Ihre Frage kann ich beantworten. Es gibt eine zitierbare Quelle. Die Google-Suche führt (wenn man den Austrizismus „Sachwalter“ vermeidet) zu Vienna Online. Philomenas Angaben sind also belegt!
Freitag, 5. Januar 2007 20:04
balu68at: @PhilomenaWolkenstein / besachwaltert
Gibt es zu diesem Fakt eine schön zitierbare Quelle?
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