Bischof exkommuniziert säumige Wähler
Es sei „heilige Pflicht“ eines Bürgers zu wählen, meint ein Bischof. Wer dieser Pflicht nicht nachkomme, habe sich automatisch aus der Gemeinschaft der Kirche ausgeschlossen.

Das berichtete die nigerianische Tageszeitung ‘This Day’ am Dienstag.
Mons. Francis Okobo (70) – Bischof von Nsukka im südlichen Teil des Landes – erklärte am vergangenen Sonntag in einem Schreiben, daß die Gläubigen an der diesjährigen nigerianischen Präsidentschaftswahl teilnehmen müßten – trotz der Wahlmanipulationen, die im Land üblich sind.
„Wer sich bis 7. Februar keine Wahlkarte abholt, hat sich automatisch der Gemeinschaft, der Kirche, der Nation entfremdet. Ihm ist nicht gestattet, die heilige Kommunion oder andere Sakramente zu empfangen“, heißt es in der diözesanen Mitteilung.
Es liege in der Verantwortung jedes Bürgers und sei eine „heilige Pflicht“, sich für die Wahlen registrieren zu lassen.
„Als Erwachsener – 18 Jahre und älter – fügen Sie der Kirche und der Nation einen großen Schaden zu, wenn Sie sich nicht registrieren lassen“, mahnt der Bischof die Gläubigen.
Mons. Okobo gibt auch eine Erklärung für sein strenges Vorgehen.
Der Bevölkerung werde von den Medien eingeredet, daß ihre Stimme nichts wert sei und daß sie durch die Wahl nur kostbare Zeit verlieren würde.
Das sei eine gezielte politische Propaganda, welche das Ziel habe, bei der Bevölkerung Mutlosigkeit auszulösen.
Dadurch wolle sich die Regierung einen leichten Wahlsieg erschwindeln.
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Freitag, 19. Januar 2007 16:57
Benedikt: @ Ofterdingen
Von einer Opposition der Kirche zur deutschen Demokratie von 1949 – 1962 ist mir nichts bekannt, ebensowenig
wie von einer Opposition der Kirche gegenüber dem Staat von 1919 – 1933. Dort saß ein gewisser Prälat
Ludwig Kaas für die Dt. Zentrumspartei im Reichstag. Als Fraktionsvorsitzender.
Auch eine Tradi-Position erfordert zumindest geringe Stichhaltigkeit. Hier aber nur Fehlanzeige.
Auch eine Tradi-Position erfordert zumindest geringe Stichhaltigkeit. Hier aber nur Fehlanzeige.
Donnerstag, 18. Januar 2007 11:51
HeinrichvonOfterdingen: Na, liebe Hoffnung,
deshalb habe ich es ja auch in Anführungszeichen gesetzt.
Mittwoch, 17. Januar 2007 22:36
Hoffnung: HeinrichvonOfterdingen
Lieber Hein,
wenn Sie das Kirchenvolk und damit auch jeden alten Mann und Frau, die vertrauend auf die Hirten, mit V2Sekte titulieren, dann bitte ich Sie dies einmal in Ruhe mit ein wenig Abstand neu zu überdenken.
wenn Sie das Kirchenvolk und damit auch jeden alten Mann und Frau, die vertrauend auf die Hirten, mit V2Sekte titulieren, dann bitte ich Sie dies einmal in Ruhe mit ein wenig Abstand neu zu überdenken.
Mittwoch, 17. Januar 2007 21:43
HeinrichvonOfterdingen: Na die „V2-Sekte“ hat doch
zur Demokratie ein Verhältnis wie die Deutschen Christen zum nationalsozialistischen Staat. Als Annex. Das war ja wohl auch Sinn der Sache. Und für die, die bisher zu dumm waren das zu erkennen nun die Bestätigung von Mons. Francis Okobo, Bischof von Nsukka. Schönen Dank auch Herr Bischof.
Mittwoch, 17. Januar 2007 19:51
Benedikt: @ adoro te devote
Die Einmischung besteht darin, die Gläubigen unter Zwang zum Wählen zu nötigen.
Genau, das ist eine Einmischung – in die Selbstbestimmung der Gläubigen, aber nicht in die Politik.
Allerdings bin ich ansonsten Ihrer Meinung. Ich kann zwar verstehen, dass der Bischof angesichts der von korrupten Autokraten zerstörten Gesellschaft zu drastischen Mitteln greift, dennoch glaube ich nicht, dass sein Kurs kirchenrechtlich haltbar ist.
Genau, das ist eine Einmischung – in die Selbstbestimmung der Gläubigen, aber nicht in die Politik.
Allerdings bin ich ansonsten Ihrer Meinung. Ich kann zwar verstehen, dass der Bischof angesichts der von korrupten Autokraten zerstörten Gesellschaft zu drastischen Mitteln greift, dennoch glaube ich nicht, dass sein Kurs kirchenrechtlich haltbar ist.
Mittwoch, 17. Januar 2007 19:41
adoro te devote: @Benedikt
Nein. Die Einmischung besteht darin, die Gläubigen unter Zwang zum Wählen zu nötigen. Das ist etwas
anderes als eine Aufforderung. Gewiss kann der Bischof eindringlich die Gläubigen zum Wählen auffordern.
Die Strafe der Exkommunizierung ist aber unstatthaft.
Ich bin überzeugt, dass eine derartige Praxis in de
kirchenrechtlich nicht gedeckt ist.
Der KKK sprich in Nummer 2240 von der Stimmabgabe als sittlicher Pflicht, übrigens ist dort auch Landesverteidigung aufgeführt. Sollten jetzt auch Zivildiener exkommuniziert werden?
Ich bin überzeugt, dass eine derartige Praxis in de
kirchenrechtlich nicht gedeckt ist.
Der KKK sprich in Nummer 2240 von der Stimmabgabe als sittlicher Pflicht, übrigens ist dort auch Landesverteidigung aufgeführt. Sollten jetzt auch Zivildiener exkommuniziert werden?
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