Der Bischof von Linz hat vertraut – und verloren. Sein Skandaldiakon mutiert trotz Ermahnungen zu einem Skandalpriester. Für dessen Suspendierung sei eine genaue kirchenrechtliche Prüfung notwendig.
Das Online-Portal der Diözese Linz nahm heute Stellung zum „Fall Golatz, zweiter Teil“
(kreuz.net, Linz) Der Bischof von Linz, Mons. Ludwig Schwarz, hat Stellung genommen.
Auf der Webseite
der Linzer Diözese äußerte er sich zum jüngsten Verhalten des als Skandaldiakons bekanntgewordenen
Jungpriesters Andreas Golatz.
Im vergangenen Juni hatte der damalige Diakon unter anderem öffentlich
zu einem „Aufstand gegen Rom“ aufgerufen.
Der Aufruf erzeugte einen Medienskandal. Die Weihe des Diakons
wurde verschoben. Vorher gelobt er seinem Bischof Besserung – und wiederholte letzten Samstag seine Parolen.
„Ich selbst bin enttäuscht darüber, daß er [Hw. Golatz] sich nicht an unsere gemeinsamen Vereinbarungen
gehalten hat“ – kommentiert Mons. Schwarz die neuerlichen Ausfälle.
„Ich habe in den wenigen Monaten
des Kennenlernens Vertrauen in ihn gesetzt und bin über diese jüngsten Ereignisse enttäuscht.“
Nach
einer Reihe von persönlichen Gesprächen mit dem Weihekandidaten und mit Rom hatte Bischof Schwarz den
umstrittenen Diakon im vergangenen September nach einem dreimonatigen Aufschub zum Priester geweiht.
Die jüngsten Aussagen von Hw. Golatz seien widersprüchlich. Sie würden von einer „gewissen Unsicherheit“
zeugen, so Mons. Schwarz.
Zur Forderung nach einer sofortigen Suspendierung – wie sie von der Linzer
Gruppierung ‘Kirchentreu’ – erhoben wurde, erklärt der Bischof, daß dafür eine genaue kirchenrechtliche
Prüfung notwendig sei.
Dafür müßten alle Fakten rund um seine Person und seine Tätigkeiten einbezogen
werden:
„Das umfaßt mehr als die zum Teil widersprüchlichen Aussagen in diesem Zeitungsinterview“,
so Mons. Schwarz.
Großer persönlicher Einsatz
Auch der Generalvikar der Diözese Linz, Pater Severin
Lederhilger, kann die Enttäuschung von Bischof Schwarz verstehen.
„Es ist noch nicht lange her, daß
Bischof Dr. Ludwig Schwarz sich mit großem persönlichem Einsatz auf viele Gespräche mit ihm eingelassen
hat.“
Dabei habe Hw. Golatz ihm versprochen, seine provozierenden Aussagen zu überdenken.
Im Vertrauen
auf seine Einsicht habe der Bischof einer Priesterweihe im Herbst zugestimmt.
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33 Lesermeinungen
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Lefebvre nicht exkommuniziert@Katharina L. Unsinn. Das hat mit Jurisdiktion überhaupt nichts zu tun.
Das ist schlichter Irrtum. Das Schisma setzt eine neue Jurisdiktion voraus. Sie haben außer Unsinn keine
Gegenargumente geliefert. Wieso hätten die Abtreibungen nicht ohne die Mitwirkung der Bischöfe begangen
werden können? Selbst hätte auch ohne Beratungsschein eine Abtreibung begangen werden KÖNNEN. Es geht
schließlich darum, daß nur mit diesem bischöflichen Schein (z.B. in Bayern exklusiv) die Abtreibung
kostenlos und straflos durchgeführt werden konnte und der Schein nur dafür bei den Abtreibungskliniken
eingesetzt werden konnte. Und diese Strafe der Mittäterschaft ist für den Bischof in Can. 1331 §1 festgelegt:
Er darf keine Eucharistie mehr feiern, keine Sakramente mehr spenden, keine Ämter mehr ausüben und keine
Leitungsgewalt ausüben. Das Kirchenrecht ist da eindeutig, deshalb sind alle von ihnen geweihten Bischöfe
und Priester illegal und ebenfalls exkommuniziert. Natürlich bleibt es Ihnen überlassen das Kirchenrecht
argumentationslos als „Unsinn“ zu bezeichnen. Es ändert nur nichts an den Tatsachen. Rätselhaft, wieso
Kardinal Ratzinger Mittäter an Abtreibungen war… Weil er die Abtreibungserlaubnisscheine ausgegeben
hat, ohne die die Frauen nicht kostenlos und straflos abtreiben konnten. Schlußfolgern ist wohl nicht
Ihre Stärke. Dann lesen Sie mal den Can. 1331 §1 …
#31 thaumaturgos 21:39:21 | Donnerstag, 18. Januar 2007
@pius xter auch das ppstliche schreiben wird von ihnen und ihresgleichen ignoriert wir stehen zum primat,
so lange es uns passt gleich wie alle häretiker und schismatiker ung’belehrbar, ihr gott ist der stolz
sie reden nur von gehorsam!
#30 Katharina L. † 18:21:36 | Donnerstag, 18. Januar 2007
Ganz falsch E.B. Lefebvre hat ja keine Bischöfe mit Jurisdiktion geweiht. Somit fällt das schismatische
Element komplett aus. Unsinn. Das hat mit Jurisdiktion überhaupt nichts zu tun. Can. 1398 – Wer eine
Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu. Kein Bischof
hat eine Abtreibung begangen. Jedenfalls nicht dass jemand von uns es wüsste. In Can. 1329 CIC heißt
es, wenn die Straftat ohne die Mitwirkung der Mittäter gar nicht hätte begangen werden können Wieso
hätten die Abtreibungen nicht ohne die Mitwirkung der Bischöfe begangen werden können? Selbst hätte
auch ohne Beratungsschein eine Abtreibung begangen werden KÖNNEN. (Ansonsten müssten Sie ja sogar Gott
exkommunizieren, denn durch die Erschaffung der Welt wäre er dann Mittäter an den vielen Abtreibungen –
ohne Schöpfung wären die ja gar nicht möglich!). Alle von ihnen geweihten Bischöfe und Priester sind
illegal und ebenfalls exkommuniziert. Großer Unsinn. Auch Kardinal Ratzinger hat diese Scheine von 1977-1981
vergeben, etwa 20000 pro Jahr, zusammen etwa 80000. Das Blut der Kinder schreit zum Himmel! Rätselhaft,
wieso Kardinal Ratzinger Mittäter an Abtreibungen war…
#29 stat crux 18:06:54 | Donnerstag, 18. Januar 2007
Wer mal Wegweisendes über Priesterbildung lesen will, sollte sich das Apostolische Schreiben „Summi Dei
Verbum“ von Papst Paul VI. vornehmen (vom 4. Nov. 1963); topaktuell.
#28 Pius X. 17:51:30 | Donnerstag, 18. Januar 2007
Keine Exkommunikation von E.B. Lefebvre@wolfgang e. @thaumaturgos Keineswegs habe ich behauptet, daß
E.B. Lefebvre schuldhaft des Notlagenirrtums verfallen war. Ganz im Gegenteil, die Notlage liegt vor.
Der CIC von 1983 sieht nun mal das subjektive Element als strafmindernd vor. Daran können Sie nichts
ändern. E.B. Lefebvre hat ja keine Bischöfe mit Jurisdiktion geweiht. Somit fällt das schismatische
Element komplett aus. Ihre Interpretation würde auf die chinesischen Bischöfe zutreffen, von denen aber
90% vom mod. Vatikan nachträglich, obwohl schismatisch, von der Exkommunikation befreit wurden. Viel
interessanter ist die Exkommunikation der deutschen Bischöfe (West) seit 1976 und auch Ost seit 1990,
da sie die Abtreibungserlaubnisscheine ausgegeben haben (bis 2000), mit denen die Frauen ihre Kinder kostenlos
und straflos abtreiben konnten. Can. 1398 – Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung
die Tatstrafe der Exkommunikation zu. In Can. 1329 CIC heißt es, wenn die Straftat ohne die Mitwirkung
der Mittäter gar nicht hätte begangen werden können und wenn dafür eine Tatstrafe angedroht ist, trifft
diese auch bei den Mittätern zu… Und diese Strafe ist für den Geistlichen in Can. 1331 §1 festgelegt:
keine hl. Messe, keine Sakramente, keine Ämterausübung und keine Leitungsgewalt mehr. Alle von ihnen
geweihten Bischöfe und Priester sind illegal und ebenfalls exkommuniziert. Auch Kardinal Ratzinger hat
diese Scheine von 1977-1981 vergeben, etwa 20000 pro Jahr, zusammen etwa 80000. Das Blut der Kinder schreit
zum Himmel!
#27 wolfgang e. 11:15:21 | Donnerstag, 18. Januar 2007
lieber Pius X! „Selbst wenn objektiv keine Notlage vorläge, bliebe der „Täter“ straffrei, da er subjektiv
eine richtige Intention hatte.“ Wie bei jeder Sünde können wir auch bei der unerlaubten Bischofsweihe
nur die objektive Sündhaftigkeit feststellen, nicht jedoch die subjektive Schuld des Täters. Ob daher
die Intention subjektiv richtig war kann letztlich alleine Gott beurteilen, Sie und ich jedoch nicht.
„Auch wenn die irrige Notlagenannahme verschuldet wäre, könnte keine Tatstrafe, und schon gar keine
Exkommunikation eintreten.“ Das Widerspricht doch eindeutig dem von Ihnen zitierten Can. 1323, n. 7: „Straffrei
bleibt, wer […] 7° ohne Schuld geglaubt hat, einer der in n. 4 aufgeführten Umstände liege vor.“
Die objektive Schuld des Erzbischofs bei der unerlaubten Weihe ist leicht festzustellen. Objektiv mildernde
Umstände könnte man einige anführen, wohl aber nicht genügend, um die Tat vollständig zu rechtfertigen.
Die subjektive Schuld ist von uns nicht beurteilbar. Da Lefebvre jedoch sowohl vor, als auch nach der
Tat vom Papst(!) auf die Sündhaftigkeit und die Folgen hingewiesen wurde, kann ich mir eine subjektive
Schuldlosigkeit schwer vorstellen. Daran, dass sich Erzbischof Lefebvre durch die Tat selbst die Tatstrafe
der Exkommunikation zugezogen hat, ändert auch eine formal unvollständige Verlautbarung wenig. Ihre
subjektivistischen Rechtfertigungsversuche lassen sich mit der katholischen Tradition kaum vereinbaren.
Überlassen wir den Subjektivismus doch den Protestanten!
#26 thaumaturgos 10:41:44 | Donnerstag, 18. Januar 2007
@pius den xten also, es taugt mir gut, dass du es besser weisst als der den marcellus exkommunizierende
papst johannes paulus II: „Die Tat als solche war Ungehorsam gegenüber dem Römischen Papst in einer
sehr ernsten und für die Einheit der Kirche höchst bedeutsamen Sache, wie es die Weihe von Bischöfen
ist, mit der die apostolische Suksession sakramental weitergegeben wird. Darum stellt dieser Ungehorsam,
der eine wirkliche Ablehnung des Römischen Primats in sich schließt, einen schismatischen Akt dar. Da
sie diesen Akt trotz des offiziellen Monitums vollzogen, das ihnen durch den Kardinalpräfekten der Kongregation
für die Bischöfe am vergangenen 17. Juni übermittelt wurde, sind Msgr. Lefebvre und die Priester Bernard
Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta der schweren Strafe
der Exkommunikation verfallen, wie die kirchliche Disziplin vorsieht“ (Ecclesiam Dei, 1998) und … wie
üblich, die schismatiker anerkennen den papst, so lange er ihrer meinung ist was für ein stuss!
#25 wolfgang e. 10:27:09 | Donnerstag, 18. Januar 2007
Lieber Heinrich! Seit wann wären schlechte Bischöfe ein Spezifikum der „VII“-Kirche? Mietlinge im Klerus
und im Bischofsamt hat es in der Kirche (neben vielen Heiligen) immer gegeben, selbstverständlich auch
miserable Päpste. Sogar Petrus musste von Paulus zurechtgewiesen werden, weil er sich vor den Menschen
fürchtete. Insoferne war die Kirche immer schon eine „schlechte Firma“. Und die deutlichen Verbesserungen,
die das Konzil von Trient auf diesem Gebiet gebracht hat, sind im Deutschen Reich von Josef II und anderen
wieder gründlich zunichte gemacht worden. Der „Rauch des Satans“ ist zu allen Zeiten durch alle möglichen
(menschlichen) Ritzen in die Kirche eingedrungen. Es wird Zeit, hier die „traditionalistischen Scheuklappen
abzulegen, und dieser Wahrheit ins Auge zu sehen. Der Hl. Bischof Wolfgang von Regensburg hat im 10.Jh.
Jahrzehnte gebraucht, um seine Diözese wieder auf Vordermann zu bringen. Bischof Krenn hat es, trotz
übermenschlicher Anstrengung, nicht geschafft, sein Bistum wirklich zu erneuern (Pater Udo und andere
konnten fröhlich weiter schalten und walten…) Aber in Linz, der verkommensten Diözese Österreichs,
soll jetzt alles innerhalb eines Jahres mit einem Paukenschlag anders werden? Bischof Schwarz hat wenigstens
guten Willen (so, wie ich ihn kenne), und er hat an der echten Kirchenbasis jetzt eine große Unterstützung
für echte Reformen. Beten wir für ihn, dass er die notwendigen Schritte mit dem notwendigen Mut und
der notwendigen Bedachtheit und Klugheit setzt
#23 Pius X. 02:11:10 | Donnerstag, 18. Januar 2007
Exkommunikation von thaumaturgos Lefebvre war natürlich nicht exkommuniziert! Bei der Exkommunikation
würde es sich um eine Tatstrafe handeln, die aber nicht eintreten kann, wenn ein Strafmilderungsgrund
vorliegt. Selbst wenn objektiv keine Notlage vorläge, bliebe der „Täter“ straffrei, da er subjektiv
eine richtige Intention hatte. Auch wenn die irrige Notlagenannahme verschuldet wäre, könnte keine Tatstrafe,
und schon gar keine Exkommunikation eintreten. Can. 1323 – Straffrei bleibt, wer bei Übertretung eines
Gesetzes oder eines Verwaltungsbefehls: 4° aus schwerer Furcht, wenngleich nur relativ schwer, aufgrund
einer Notlage gehandelt hat, sofern jedoch die Tat nicht in sich schlecht ist oder zum Schaden der Seelen
gereicht; 7° ohne Schuld geglaubt hat, einer der in n. 4 aufgeführten Umstände liege vor. Auch müßten
Schisma und Exkommunikation nach Canon 1400 § 1 Nr. 1 durch ein sogenanntes Feststellungsurteil erklärt
werden, welches nicht durch eine simple Verlautbarung des vatikanischen Pressesprechers ersetzt werden
kann. Die Voraussetzungen dieses Feststellungsurteils sind ebenfalls nicht erfüllt worden, wie Voruntersuchung,
Terminsetzung und Vorladung, Beweiserhebung usf. Gerade hier wäre dann auch die rechtlich vorgeschriebene
Möglichkeit gegeben, Beweise für das Vorliegen einer Notlage zu erbringen, die allerdings schwer zu
widerlegen gewesen wären. Bitte das Kirchenrecht besser studieren!
#22 wolfgang e. 00:07:07 | Donnerstag, 18. Januar 2007
Soso… „In einer mittelmäßigen Firma würde keiner von denen ins mittlere Management kommen.“ Haben
Sie eine Ahnung, was sich im mittleren Management so alles tummelt…
HeinrichvonOfterdingen Viele, die Bischöfe geworden sind, haben sich durch Anpassung und schöne Redensarten
hervorgetan und nicht durch ein solides und fundiertes geistliches Profil. Wo soll denn das sein bei Lehmann
und Konsorten. Das müsste man lange suchen und findet erst nichts.
Lieber Wolfgang E, Man kann ihm vielleicht seine etwas zu naive Gutmütigkeit vorwerfen, die ihn glauben
ließ, das alles regeln zu können, indem er mit allen gütige Gespräche führt und allen ins Gewissen
redet. Der Unglaube unserer Bischöfe ist ein Ärgernis! Aber sie sind einfach auch grottig schlecht.
In einer mittelmäßigen Firma würde keiner von denen ins mittlere Management kommen. Es ist wirklich
eine verdrehte Welt. Die schlechtesten, die unheiligsten, die anpassungsfähigsten, die opportunistischsten
Priester werden Bischöfe. Und dann wundert man sich, warum der Laden so schlecht läuft.
Hw. Golatz Keine Ahnung, was die Aufregung soll. Es steht doch sehr zu vermuten, das Hw. Golatz seine
Ideen aus seinem Religionsunterricht oder gar dem Priesterseminar hat. Keine Ahnung, warum sich in Linz
jetzt einige über die Früchte ihrer eigenen Arbeit wundern. Sollen die halt mal das Bildungssystem reformieren.
Zeit wird’s.
#17 wolfgang e. 16:36:34 | Mittwoch, 17. Januar 2007
lieber Sünder! Ich weiß nicht, wie Sie zu diesem Gefühl kommen, Bischof Schwarz stehe hinter all diesen
Ferkeleien (Schweinereien wäre wohl ein zu großes Wort für die kindischen linzer Wichtigtuereien).
Ich habe eher das Gefühl, dass ihn das ganze schön langsam ziemlich stinkt. Man kann ihm vielleicht
seine etwas zu naive Gutmütigkeit vorwerfen, die ihn glauben ließ, das alles regeln zu können, indem
er mit allen gütige Gespräche führt und allen ins Gewissen redet. Vielleicht hat es sein gutes, wenn
er jetzt gleich mehrmals hintereinander massiv enttäuscht wird und auf die harte Realität der linzer
Diözese gestoßen wird. Die „Aktion Kirchentreu“ wir es ihm erleichtern endlich Maßnahmen zu setzen,
denn das Geld ist der wunde Punkt dieses ganzen Wichtigtuer-Apparates. Schließlich leben ja alle herrlich
vom Kirchenbeitrags-Geld. Die „Jugend-CD“ sollte ja auch hauptsächlichdazu dienen, bei der Jugend den
Kirchenbeitrag einzutreiben. (Die „Kirchenvolksbegehrer“ haben deshalb nie einen Kirchenbeitrags-Bojkott
versucht, da alle ihre Haupt-Wichtigtuer kirchlich bezahlte Funktionäre sind, die sich damit nur selbst
aufs Trockene gesetzt hätten.)
Angst vor Kirchensteuerboykott Es ist schade, daß man bei dem Bischof von Linz, Mons. Ludwig Schwarz,
ständig das Gefühl haben muß, daß er in Wahrheit voll hinter seiner Schweine-CD, seinem neuen Priester
Glotz und den übrigen ungeheuerlichen Mißständen in seiner Diözese steht. Es ist doch offensichtlich,
daß hier nur eine gewisse Beschwichtigungspolitik gegenüber den Gläubigen betrieben wird, weil man
Angst vor einem Kirchensteuerboykott hat.
#15 thaumaturgos 15:54:30 | Mittwoch, 17. Januar 2007
excommunicatio marcelli et socii Bischöfe, die von Erzbischof Marcel Lefebvre illegitim geweiht wurden,
sind wie dieser selbst gemäß c. 1382 CIC exkommuniziert. Es sind dies Richard Williamson, Bernard Tissier
de Mallerais, Alfonso de Galareta und Bernard Fellay. Gegen diese als Tatstrafe eintretende Exkommunikation
kann nicht geltend gemacht werden, dass diese Handlung aus höchster Not des Glaubens vollzogen worden
wäre, da diese Situation objektiv nicht bestand. Priester, die von Erzbischof Marcel Lefebvre oder von
einem von ihm geweihten Bischof die Priesterweihe empfangen haben, sind von Rechts wegen suspendiert,
da ihnen kein Weiheentlass-Schreiben eines Ordinarius eines lnkardinationsverbandes ausgestellt worden
ist. (vgl. c. 2373 CIC/1917; c. 1383 CIC/1 983). Darüber hinaus tritt gemäß c. 1364 CIC die Tatstrafe
der Exkommunikation in Kraft, da sie durch den Weiheempfang ihre Zustimmung zum durch Erzbischof Marcel
Lefebvre verursachten Schisma geben. Diesen Priestern ist es in jedem Fall untersagt, in einem Gotteshaus
der Diözese eine priesterliche Handlung vorzunehmen. Da sie durch ihre Exkommunikation nicht mehr als
katholische Priester gelten, darf ihnen auch nicht gestattet werden, außerhalb von Gotteshäusern liturgische
Handlungen vorzunehmen, welche den Eindruck einer vollen Kirchengemeinschaft unter den Gläubigen hervorrufen
könnten. VBl Innsbruck 75 (2000) 4,43.
Sehr gut! Die Forderung nach einer sofortigen Suspendierung, die jetzt von einzelnen Katholiken erhoben
wird, verlangt aber eine genaue kirchenrechtliche Prüfung unter Einbeziehung aller Fakten So heißt es
in der Presseerklärung. Und das ist richtig! Gerade hetz.net wehrt sich immer gegen vermeintliche bischöfe
Willkür. Nun, dann muss das auch für die „andere Fraktion“ gelten, nicht nur für die Tradis, sondern
auch für die Revoluzzers. Oder sollten Tradis etwa etwas gegen „eine genaue kirchenrechtliche Prüfung
unter Einbeziehung aller Fakten“ haben? So wie hier die Exkommunikation von Bischof Lefebvre von allen
möglichen Leuten solange hin- und herinterpretiert wird, bis aus einem Exkommunizierten ein Heiliger
wird, wird man ja wohl auch in der causa Hw. Golatz verlangen dürfen, dass Pauschalurteile sorgsam geprüft
und abgewogen und ggfs. auch revidiert werden. Also: Recht so, Exzellenz!
#13 leshandl1 15:25:37 | Mittwoch, 17. Januar 2007
„Die Wahrheit“ passt glänzend, das Tradi-Blatt aus OÖ fährt genau die Linie, die auch von +net in dieser
Sache verfolgt wird. Nur: Von Wahrheit keine Spur, vielmehr von Selbsttäuschung, Naderertum, Rechthaberei
etc. Hauptsache, die Führung der Diözese Linz wird angepatzt, denunziert, in Rom angeklagt, gegen sie
aufgehetzt. Genauso stelle ich mir die „Kirche Christi“ vor, oder? Irgendwer sagte zwar: „Bei Euch aber
soll es nicht so sein!“ Aber inzwischen haben die Pharisäer seine Kirche schon fast zur Gänze inhaliert,
oder tun zumindest so.
#12 Seminarist 15:19:49 | Mittwoch, 17. Januar 2007
S.E. Schwarz: „Algi, wie schmeisst man Priester raus?“ Vielleicht sollte H.H. Golatz in die SJM eintreten.
Dann wäre er schneller weg vom Amt als er „piep“ sagen könnte. S.E. Schwarz kann sich doch eh in Fulda
bei seinem Mitbruder Algermissen erkundigen, wie man Priester rauswirfst. Da H.H. Golatz aber im Gegensatz
zu den tapferen SJM-Patres nur das ausspricht, was modernistische Bisschöfe denken, ist ihm der Schongang
gewährt und er darf uns auch die nächsten Jahre noch mit seinem unüberlegtem Geschwätz auf die Nerven
gehen.
Abschreiben schreibt doch nicht dauern beim biermeier ab und recheriert selber Kreuz.net schreibt sicher
nicht beim Sekten-Guru ab, denn sonst müßten diese dem Algermissen und Schwarz und Consorten doch in
den Hintern kriechen und noch ein paar Erscheinungsorte mehr erfinden und natürlich fast täglich um
den Mammon flehen… …nun manchmal hat sogar der Sektenguru die selben Quellen wie die Wahrheit
#7 Agathenon † 13:14:41 | Mittwoch, 17. Januar 2007
Dumme Sache, Gunsenum… Bischof Algermissen ist eben unten durch, seit er Sie beim Kräppelcaffée versetzt
hat! Wir suchen noch einige gute Rezepte für Heißgetränke. www.kreuz.net/…ticle.4550-page.html So,
jetzt muß ich aber los…
#6 Catholicus 13:11:07 | Mittwoch, 17. Januar 2007
Unkirchlicher Geist? Von „Blamage-Bischof“ (Titel, gesetzt durch Redaktion von kreuz.net), „Skandalbischof“
oder gar „Idioten-Bischof“ (so Lesermeinungen) zu reden ist – wie immer man das Wirken eines von Gott
bestellten, in der Nachfolge der Apostel stehenden Hirten einschätzen mag – keineswegs angemessen. Darin
offenbart sich ein unkirchlicher Geist, nicht ganz fern jener Haltung, mit der viele den Priester Andreas
Golatz in Verbindung bringen. Unbeschadet dessen darf man der Meinung sein, der Bischof möge hier wirksam
handeln und um der Gerechtigkeit und Liebe für Ordnung in seiner Diözese sorgen!
@thaumaturgos Es freut mich immer wenn Sie sich für Skandal-Bischof Schwarz in s Zeug werfen mit beleidigenden
Worten Herr Magister Ferdinand, jetzt sieht man in Rom wenigstens was man an dem kürzlich ernannten Bischof
hat, oder an ihm gezogen hat. Was Biermeier und sonstige von Ihnen verwendete Ausdrücke betrifft, schauen
Sie sich doch Ihre eigene SexCD an Ich frage mich immer noch und oft, da kommt der Heilige Vater des öfteren
nach Aigen zur Internationalen Sommerakademie, kennt dort die Leute die sich über Jahrzehnte bemühen
den Missständen in der Diözese Linz gegenzusteuern, und dann ernennt der Heilige Vater von auswärts
so einen Skandalbischof. .