15:49:01 | Freitag, 19. Januar 2007
St. Pölten
Will der Bischof von St. Pölten das Andenken an den Märtyrerkanzler Engelbert Dollfuß auf den Misthaufen der Geschichte werfen? Von Mag. Thomas Lintner.

Totenbild von Kanzler Dollfuß
(kreuz.net) Am 11. Jänner hat der Bischof von St. Pölten offenbar vor einer Koalition von Sozialisten,
Kommunisten und Anarchos kapituliert.
Der nachgiebige Oberhirte dekretierte „neue Lösungen für den
Altarraum der Prandtauerkirche in St. Pölten“. Diese Lösungen zielen offenkundig auf die Entfernung
eines Wandbildes in der St. Pöltner Prandtauerkirche, auf welchem unter anderem der ehemalige österreichische
Bundeskanzler Engelbert Dollfuß († 1934) dargestellt ist.
Märtyrerkanzler Dollfuß, der politisch gegen
Sozialisten und Nationalsozialisten kämpfte und von letzteren ermordet wurde, ist linken Kreisen ein
Dorn im Auge.
Mit den zeitgeschichtlichen Ausführungen in seinem Schreiben zur Entfernung des Bildes
stellte sich der Bischof mehr oder weniger auf deren Seite.
Zu diesen Ausführungen sind einige Anmerkungen
notwendig.
Zunächst ist die historische Ausgangslage von damals zu bedenken.

In der St. Pöltner Prandtauerkirche ist Dollfuß auf einem Altarfresko zu sehen – auf der rechten Seite die Figur ganz links
Am 9. November 1930 erreichten
die Sozialdemokraten bei den letzten Nationalratswahlen der Ersten Republik 72 von 165 Mandaten.
Die
Christlichensozialen des späteren Kanzlers Dollfuß erhielten 66, die Wahlgruppierung „Nationaler Wirtschaftsblock
und Landbund“ 19 und der „Heimatblock“ 8 Mandate.
Die Nationalsozialisten erreichten mit 3% der Stimmen
kein Mandat.
Die Sozialdemokraten hatten keinen Koalitionspartner. Mit ihren „Diktatur des Proletariats“-Parolen
schreckten sie alle anderen ab. Aufgrund ihrer Radikalität gab es auch keine andere parlamentarische
Linkspartei. Die Kommunisten waren im Nationalrat nicht vertreten.
Daher fiel die Führungsrolle den
Christlichsozialen zu.
Der „Nationale Wirtschaftsblock“ bestand im wesentlichen aus der „Großdeutschen
Volkspartei“ und dem „Landbund“.
Die „Großdeutsche Volkspartei“ stellte 10 der 19 Mandatare des Wahlbündnisses
und war unter Dollfuß nicht mehr in der Regierung vertreten.
Ein Grund dafür war, daß diese Partei
immer mehr mit den Nationalsozialisten zusammenarbeite. Am 15. Mai 1933 schloß sie mit diesen eine sogenannte
„Kampfgemeinschaft“.
Von dieser Partei war eine Unterstützung der christlichsozialen Regierung nicht
mehr zu erwarten.
Der „Landbund“ war ebenfalls eine deutschnationale Gruppierung. Deren Wähler tendierten
auch zunehmend Richtung Nationalsozialisten. Das führte Mitte 1934 zu einer „Kampfgenossenschaft“ mit
den Nationalsozialisten.
Immerhin war der Landbund auch im Jahre 1933 noch bereit, eine christlichsoziale
Regierung zu unterstützen.
Die 9 Landbundabgeordneten brachten gemeinsam mit den 8 Heimatblockabgeordneten
der von den Christlichsozialen geführten Regierung unter Bundeskanzler Dollfuß eine knappe Mehrheit
von 83 der 165 Abgeordneten im Nationalrat.
Der „Heimatblock“ – der vor allem aus der Heimwehrbewegung
entstand – war nicht so einheitlich wie sein Name. Er wies auch einen deutschnationalen Flügel auf –
den Steirischen Heimatschutz.
Dieser schloß bereits im April 1933 eine „Kampfgemeinschaft“ mit den Nationalsozialisten
ab. 1938 wurde er mit der NSDAP fusioniert.
2 der 8 Heimatblockabgeordneten waren dieser Bewegung verbunden.
Dadurch hatte die Dollfußregierung – ab dem 20. Mai 1932 – immer häufiger die Schwierigkeit, parlamentarische
Mehrheiten zu erreichen.
Die ersten neun Monate seiner Amtsführung bemühte sich Engelbert Dollfuß
also um demokratische Regierungsweise – dies entgegen den völlig einseitigen Ausführungen der ZIB2-Moderatorin
Ingrid Thurnherr in der Sendung vom 12. Jänner 2007. Ebensowenig kann von einem „An-die-Macht-kommen“
mittels Staatsstreich oder Putsch die Rede sein. Dollfuß wurde 1932 ganz normal Bundeskanzler.
Die Sozialdemokraten
huldigten in den frühen 1930er-Jahren dem Prinzip der fundamentalen Opposition.
Die Doktrin lautete,
„dem Kapitalismus nicht beim Überleben“ zu helfen. Die deutschnational gesinnten Abgeordneten eiferten
den Sozialdemokraten zunehmend nach.
Andere als die oben genannte Koalition boten sich dem Bundeskanzler
also nicht an.
Auch der Weg zu Neuwahlen war de facto versperrt. Wegen des Aufstiegs der NSDAP in Deutschland
erzielte diese Partei auch in den österreichischen Landtags- und Gemeinderatswahlen zunehmend Erfolge.
Bei Neuwahlen wäre mit bis zu 30 % – wahrscheinlich ungefähr 20 % – Stimmenanteil für die Nationalsozialisten
zu rechnen gewesen. Das hätte die Bildung einer neuen Regierung weiter erschwert.
Die sozialdemokratische
Fundamentalopposition ist somit maßgeblich für die Zerstörung der Demokratie der Zwischenkriegszeit
verantwortlich.

Am 1. Mai 1934 wurde nach der Forderung der Enzyklika ‘Quadragesimo anno’ (1931) von Papst Pius XI. die Ständestaatsverfassung erlassen.
Im Jahr 1933 schaltete Bundeskanzler Dollfuß das Parlament und den Verfassungsgerichtshof
aus und regiert mit Notverordnungen weiter.
Im Herbst 1933 beschloß die ‘Sozialdemokratische Arbeiterpartei’
auf einem Parteitag einen gewaltsamen Aufstand, sofern eine der folgenden Maßnahmen eintreten würde:
1. Zwangsauflösung ihrer Partei
2. Zwangsauflösung der Gewerkschaften
3. Zwangsauflösung der sozialdemokratischen
Wiener Landesregierung.
Am 12. Februar 1934 war keine dieser drei Voraussetzungen erfüllt. Trotzdem
griffen die Sozialdemokraten zu den Waffen.
Sozialdemokratische Schutzbündler benützten eine Waffensuche
der Polizei in Linz um eine Schießerei zu entfachen. Dieser Schutzbundaufstand war in Wirklichkeit ein
klarer Bruch der sozialdemokratischen Parteitagsbeschlüsse.
Von einem Bürgerkrieg einer Bevölkerungsgruppe
gegen eine andere kann keine Rede sein.
Die Schutzbündler bedienten sich bei ihrem Aufstand teilweise
einer Guerillataktik. Sie nahmen Bewohner von Gemeindebauten als Geiseln, indem sie von diesen Wohnhäusern
aus auf die Exekutive schossen.
In Gemeindebauten wurden auch sozialdemokratische Waffendepots angelegt.
Eine Ironie der Geschichte ist, daß dem Bundesheer damals keine Tränengasgranaten zur Verfügung standen.
Tränengas war in den Friedensverträgen nach dem Ersten Weltkrieg als sogenanntes Kampfgas für das österreichische
Heer verboten worden.
Es mußte darum scharfe Artilleriemunition verwendet werden.
Der Beschuß mit
Kanonen – der zur Warnung jeweils durch Trompetenstöße angekündigt wurde – war mit Sicherheit für
beide Seiten mit weniger Verlusten verbunden als ein Nahkampf von Stockwerk zu Stockwerk.
Daß man Angreifer,
die von Häusern gezielt auf öffentliche Straßen und Personen schossen, nicht gewähren lassen konnte,
bedarf keiner Begründung. Das ist keine Frage von Regierung oder Staatsform.
Dem damaligen Bundeskanzler
sind somit die vom Bischof von St. Pölten erwähnten „Kanonenschüsse gegen Gemeindebauten“ in keiner
Weise vorzuwerfen.
Ein anderes Thema sind die Todesurteile gegen Schutzbündler.
Es kann hier keine
Grundsatzdebatte über die Todesstrafe geführt werden.
Die Kirche hat die Todesstrafe niemals grundsätzlich
abgelehnt. Das tut auch der neue „Katechismus der Katholischen Kirche“ nicht. Die Kirche verlangt nur
den maßvollen und gerechten Einsatz dieser schweren Strafe.
Die Todesstrafe wurde in Österreich im
November 1933 – also vor den Februarkämpfen des Jahres 1934 – wegen der nationalsozialistischen Sprengstoffanschläge
eingeführt.
Da die Todesstrafe damals existierte, erstaunt es nicht, daß die Urheber eines Aufstandes,
der mehr als 300 Menschenleben kostete, zu dieser Strafe verurteilt wurden.
Die Hälfte der Opfer waren
Polizisten, Soldaten und Angehörige der Hilfstruppen.
Angesichts des angerichteten Blutbades war auch
klar, daß eine Begnadigung der Rädelsführer nicht in Frage kam – dies schon aus Rücksicht auf die
Angehörigen der ermordeten Sicherheitskräfte.
Daß ein Delinquent (nicht „mehrere Bürger“, wie SPÖ-Nationalratsabgeordneter
Anton Heinzel in der ZIB2 vom 12. Jänner 2006 phantasierte) „auf der Tragbahre zum Galgen“ geschleppt
wurde, betrifft nicht den Kern der Sache.
Problematisch wäre dessen Gesundheitszustand nur gewesen,
wenn er ihm die Verteidigung vor Gericht verunmöglicht oder behindert hätte. Das war aber nicht der
Fall. Jedenfalls kann von einer „gnadenlosen Verfolgung“ der Gegner durch die Dollfuß-Regierung (entgegen
den unisono Unwahrheiten verbreitenden Moderatorin Thurnherr und dem SPÖ-Abgeordneten Heinzel) keine
Rede sein.
Bei den geschichtlichen Ausführungen im bischöflichen Brief ist eine bedenkliche Verwendung
sozialdemokratischer Kampfbegriffe zu beklagen. Das macht die Darlegungen einseitig – auch wenn der Bischof
den Kampf von Bundeskanzler Dollfuß gegen den Nationalsozialismus hervorhebt.
Insgesamt ist die bischöfliche
Erklärung weder Fisch noch Fleisch – ein ungeschickter Versuch, es allen recht zu machen.
Dieser Versuch
ist zum Scheitern verurteilt. Denn entweder war Engelbert Dollfuß ein katholischer Märtyrer für den
katholischen Staat und das Königtum Christi oder nicht.
Zugunsten seines Martyriums spricht die nachprüfbare
Einschätzung der damaligen Bischöfe, wichtigen Zeitzeugen der Ereignisse.
Nach der Ermordung des Bundeskanzlers
wurden Dollfußkirchen und Dollfußkapellen sowie Statuen, Bildnisse und Gedenktafeln in Kirchen in beachtlicher
Zahl eingeweiht.
Es gab auch ein Denkmal für Engelbert Dollfuß in der St. Pöltner Prandtauerkirche.
Kardinal Theodor Innitzer, der für das diözesane Seligsprechungsverfahren für den Kanzler verantwortlich
war, begann im September 1936 Zeugnisse von Gebetserhörungen zu sammeln, die auf die Fürsprache von
Engelbert Dollfuß zurückgeführt wurden.
Sogar der linksliberale Journalist Peter Michael Lingens schrieb
am 29. Februar 2004 im „Profil“ folgendes:

Dollfuß war unter allen Staatsmännern Europas Hitlers einziger, zum Handeln entschlossener, Gegner.
„Dollfuß war ein Patriot – in Wahrheit der Begründer dessen,
was wir heute ,Österreich’ nennen. Und er war nicht nur kein ,Wegbereiter’ Hitlers, sondern unter allen
Staatsmännern Europas dessen einziger, zum Handeln entschlossener, Gegner…
Wenn der Teufel sich anschickt,
die Macht zu ergreifen, ist es die erste Aufgabe eines Staatsmannes, den Teufel zu bekämpfen – alles
andere verblaßt daneben.
Dollfuß hat sich dieser Aufgabe gestellt und mit seinem Leben dafür bezahlt.
Er verdient es, ein Held genannt zu werden, auch wenn er Schuld auf sich geladen hat.“
Will der Bischof
von St. Pölten den Märtyrerkanzler Dollfuß trotz dieser Tatsachen wegen ein paar Medienberichten und
linken Protesten auf den Misthaufen der Geschichte werfen?
Wer mit der ungerechten Vorgangsweise des
St. Pöltner Bischofs nicht einverstanden ist, möge diesem schreiben:
S. Exzellenz
Diözesanbischof
DDr. Klaus Küng
3100 St. Pölten, Domplatz 1
Tel. + 43(0)2742 324-0
Fax + 43(0)2742 324 DW 309
E-mail:
bischof.sekretariat@kirche.at
Im übrigen ersuche ich Christoph Kardinal Schönborn von Wien, das Seligsprechungsverfahren
für den Märtyrerkanzler Österreichs, Engelbert Dollfuß, einzuleiten. Auch an den Kardinal sollte in
diesem Anliegen geschrieben werden.
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