13:55:57 | Freitag, 7. Januar 2005
Nicht nur Zellen von überzähligen Kleinstkindern (Embryonen), sondern auch Zellen und Gewebe von abgetriebenen Kindern sollen transplantiert werden können. Das sieht das im Oktober vom Parlament verabschiedete Transplantationsgesetz vor. Lebensrechtler haben das Referendum ergriffen, um das vom Parlament beschlossene Gesetz einer Volksabstimmung zu unterwerfen.
(kreuz.net) Der Schweizer Parlamentarier Markus Wäfler unterstreicht die
Dringlichkeit einer Unterschriftensammlung,
um das beschlossene Transplantationsgesetz zu Fall zu bringen. Die Unterschriftensammlung muß bereits
am 27. Januar 2005 abgeschlossen sein. Das Komitee gegen das Transplantationsgesetz habe dieses zweite
Referendum mit Rücksicht auf die Stammzellendebatte im November nicht lanciert, schreibt der Zürcher
Politiker. Nun aber dränge die Zeit.
Das vom Schweizer Parlament beschlossene Gesetz erlaubt, „embryonale
oder fötale menschliche Gewebe oder Zellen“ zu transplantieren. Es regelt Bewilligungsverfahren und sucht
diversen möglichen Mißbräuchen vorzubeugen. Die Mehrheit der eidgenössischen Politiker ist nach dem
Ja des Stimmvolks zur Fristenlösung im Jahre 2002 offenbar willens, den Embryoverwertern auch das Feld
der Transplantationen zu eröffnen.
Daß die Schweiz ein Gesetz für Transplantationen braucht, ist unbestritten.
Aber laut Nationalrat Wäfler wird in diesem Abschnitt „leise die bereits in der neuen Fristenlösung
eingebaute Tür für Spätabtreibungen aufgestoßen“ – Grund genug für ein Referendum.
Die detaillierten
Gesetzesbestimmungen zeigen die ethischen Grauzonen und Probleme an, die das hemmungslose Nützlichkeitsdenken
und Gewinnstreben der industriellen Forschung schafft. So „müssen laut Gesetz Zeitpunkt und Methode eines
Schwangerschaftsabbruchs unabhängig von einer späteren Transplantation gewählt werden“.
Erst nachdem
der „Entscheid zum Schwangerschaftsabbruch feststeht“, darf die Mutter überhaupt angefragt werden, ob
sie der Verwendung ihres abgetriebenen Kindes für Transplantationszwecke zustimmt. Dies darf erfolgen,
wenn „die Spenderin umfassend informiert worden ist und der vorgesehenen Verwendung frei und schriftlich
zugestimmt hat“.
Es sei leicht vorstellbar, meint Nationalrat Wäfler, daß die Mutter einen scheinbaren
industriellen Nutzen der Abtreibung gegen aufkommende Schuldgefühle ins Feld führen könne.
Eine Regelung
trifft das Gesetz auch für Paare, deren mit künstlicher Befruchtungstechnik erfüllter Kinderwunsch
zu ‘überzähligen’ Kleinstkindern (Embryonen) geführt hat. Solche Paare dürfen für eine industrielle
Verwertung ihrer Kleinstkinder erst angefragt werden, nachdem deren „Überzähligkeit“ festgestellt worden
ist.
Artikel 41 des neuen Gesetzes bemüht sich um einen – illusionären – Zaun: Die an der Transplantation
Beteiligten „dürfen das medizinische Personal, das den Schwangerschaftsanspruch vornimmt oder das beim
Fortpflanzungsverfahren mitwirkt, nicht beeinflussen“. Dazu Nationalrat Wäfler: „Als ob jene, die das
Material beschaffen, nicht auf jene hören, die es verwerten wollen…“
Der Schweizer Parlamentarier
fährt fort: „Der Embryo oder der Fötus wird erst zum Menschen-Material, wenn ihn die Beteiligten dazu
machen – so bringt der Gesetzgeber heute das hochgelobte Recht von Frau und Herrn Schweizer auf individuelle
Selbstbestimmung und die Interessen der Forschung auf einen Nenner.“
In der ganzen Angelegenheit sei
zwischen menschlichem Gewebe und Zellen einerseits und den Embryonen und Föten als Lebewesen anderseits
zu unterscheiden. Das Gesetz verbiete bloß, überzählige Kleinstkinder aus künstlichen Befruchtungen
über den siebten Tag hinaus im Hinblick auf Verpflanzung „als Ganzes künstlich am Leben zu erhalten“.
Die Bestimmung gelte nicht für Körperteile der Kinder und für Kinder, die einer Abtreibung zum Opfer
gefallen sind.
Der Zürcher Nationalrat Markus Wäfler geht davon aus, daß das Abtreibungsgeschäft
in der Schweiz mit dem neuen Gesetz zusätzlichen Schwung bekommt: Weil Föten bis zur 12. Schwangerschaftswoche
in der Regel ausgekratzt oder abgesogen werden und das „Endprodukt“ dieser Eingriffe für Transplantationen
schlecht geeignet sei, fördere das Gesetz auch Spätabtreibungen.
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#1
Dolfus 19:29:39 | Freitag, 7. Januar 2005