Kinderschlachtung
Wird die Abtreibung in der Schweiz durch einen Kinderfleischmarkt ergänzt?
Nicht nur Zellen von überzähligen Kleinstkindern (Embryonen), sondern auch Zellen und Gewebe von abgetriebenen Kindern sollen transplantiert werden können. Das sieht das im Oktober vom Parlament verabschiedete Transplantationsgesetz vor. Lebensrechtler haben das Referendum ergriffen, um das vom Parlament beschlossene Gesetz einer Volksabstimmung zu unterwerfen.
(kreuz.net) Der Schweizer Parlamentarier Markus Wäfler unterstreicht die Dringlichkeit einer Unterschriftensammlung, um das beschlossene Transplantationsgesetz zu Fall zu bringen. Die Unterschriftensammlung muß bereits am 27. Januar 2005 abgeschlossen sein. Das Komitee gegen das Transplantationsgesetz habe dieses zweite Referendum mit Rücksicht auf die Stammzellendebatte im November nicht lanciert, schreibt der Zürcher Politiker. Nun aber dränge die Zeit.

Das vom Schweizer Parlament beschlossene Gesetz erlaubt, „embryonale oder fötale menschliche Gewebe oder Zellen“ zu transplantieren. Es regelt Bewilligungsverfahren und sucht diversen möglichen Mißbräuchen vorzubeugen. Die Mehrheit der eidgenössischen Politiker ist nach dem Ja des Stimmvolks zur Fristenlösung im Jahre 2002 offenbar willens, den Embryoverwertern auch das Feld der Transplantationen zu eröffnen.

Daß die Schweiz ein Gesetz für Transplantationen braucht, ist unbestritten. Aber laut Nationalrat Wäfler wird in diesem Abschnitt „leise die bereits in der neuen Fristenlösung eingebaute Tür für Spätabtreibungen aufgestoßen“ – Grund genug für ein Referendum.

Die detaillierten Gesetzesbestimmungen zeigen die ethischen Grauzonen und Probleme an, die das hemmungslose Nützlichkeitsdenken und Gewinnstreben der industriellen Forschung schafft. So „müssen laut Gesetz Zeitpunkt und Methode eines Schwangerschaftsabbruchs unabhängig von einer späteren Transplantation gewählt werden“.

Erst nachdem der „Entscheid zum Schwangerschaftsabbruch feststeht“, darf die Mutter überhaupt angefragt werden, ob sie der Verwendung ihres abgetriebenen Kindes für Transplantationszwecke zustimmt. Dies darf erfolgen, wenn „die Spenderin umfassend informiert worden ist und der vorgesehenen Verwendung frei und schriftlich zugestimmt hat“.

Es sei leicht vorstellbar, meint Nationalrat Wäfler, daß die Mutter einen scheinbaren industriellen Nutzen der Abtreibung gegen aufkommende Schuldgefühle ins Feld führen könne.

Eine Regelung trifft das Gesetz auch für Paare, deren mit künstlicher Befruchtungstechnik erfüllter Kinderwunsch zu ‘überzähligen’ Kleinstkindern (Embryonen) geführt hat. Solche Paare dürfen für eine industrielle Verwertung ihrer Kleinstkinder erst angefragt werden, nachdem deren „Überzähligkeit“ festgestellt worden ist.

Artikel 41 des neuen Gesetzes bemüht sich um einen – illusionären – Zaun: Die an der Transplantation Beteiligten „dürfen das medizinische Personal, das den Schwangerschaftsanspruch vornimmt oder das beim Fortpflanzungsverfahren mitwirkt, nicht beeinflussen“. Dazu Nationalrat Wäfler: „Als ob jene, die das Material beschaffen, nicht auf jene hören, die es verwerten wollen…“

Der Schweizer Parlamentarier fährt fort: „Der Embryo oder der Fötus wird erst zum Menschen-Material, wenn ihn die Beteiligten dazu machen – so bringt der Gesetzgeber heute das hochgelobte Recht von Frau und Herrn Schweizer auf individuelle Selbstbestimmung und die Interessen der Forschung auf einen Nenner.“

In der ganzen Angelegenheit sei zwischen menschlichem Gewebe und Zellen einerseits und den Embryonen und Föten als Lebewesen anderseits zu unterscheiden. Das Gesetz verbiete bloß, überzählige Kleinstkinder aus künstlichen Befruchtungen über den siebten Tag hinaus im Hinblick auf Verpflanzung „als Ganzes künstlich am Leben zu erhalten“. Die Bestimmung gelte nicht für Körperteile der Kinder und für Kinder, die einer Abtreibung zum Opfer gefallen sind.

Der Zürcher Nationalrat Markus Wäfler geht davon aus, daß das Abtreibungsgeschäft in der Schweiz mit dem neuen Gesetz zusätzlichen Schwung bekommt: Weil Föten bis zur 12. Schwangerschaftswoche in der Regel ausgekratzt oder abgesogen werden und das „Endprodukt“ dieser Eingriffe für Transplantationen schlecht geeignet sei, fördere das Gesetz auch Spätabtreibungen.
      
1 Lesermeinung
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#1   Dolfus   19:29:39 | Freitag, 7. Januar 2005
Kinderfleischmarkt
Der ist doch schon längst Realität. Kinderföten als Ersatzteillager, weltweit. Für lebende Kinder sind ja andere Organisationen in Lateinamerika bzw. auch in den Seebeben-Regionen zuständig.
Was ist die Menschheit für eine Gesellschaft von bösen Kreaturen? Und doch gibt es gute Leute, die nach Gott streben. Alleine das ist doch schon erstaunlich.
„Der Klügere gibt nach. Eine traurige Wahrheit. Sie erklärt die Herrschaft der Dummen.“ (nach Marie von Ebner-Eschenbach)
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