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Unmoralisch + Kardinal Medina ersetzt + Causa Schönborn + Nebenbeschäftigung + Anforderungsprofil
Unmoralisch

Vatikan. Benedikt XVI. hat sich gegen die Todesstrafe ausgesprochen. Der Papst äußerte sich zum Thema in einem Schreiben, das gestern auf dem dritten Weltkongreß gegen die Todesstrafe in Paris vorgelesen wurde. Die Todesstrafe sei nicht nur ein Angriff auf das Leben, sondern auch eine Beleidigung der menschlichen Würde -schrieb Benedikt XVI. Den Staaten würden wirksamere Mittel zur Verfügung stehen, um Unrecht zu verhindern.

Kardinal Medina ersetzt

Vatikan. Papst Benedikt XVI. hat den Präfekten der Ordenskongregation, Franc Kardinal Rodé, zum Mitglied der Päpstlichen Kommission ‘Ecclesia Dei’ ernannt. Das berichtet Radiao Vatikan. ‘Ecclesia Dei’ kümmert sich um die Gläubigen des Alten Ritus. Kardinal Rodé ersetzt in der Kommission den emeritierten chilenischen Kurienkardinal Jorge Kardinal Medina Estevez (80). Dieser hat das Amt Ende 2006 aus Altersgründen zurückgelegt.

Causa Schönborn

Österreich. Der Salzburger Weihbischof Laun hat auf den jüngsten öffentlichen Angriff durch den Pressesprecher von Christoph Kardinal Schönborn, Erich Leitenberger, reagiert. Der Weihbischof äußerte sich vor der Linzer Nachrichtenagentur ‘kath.net’. Mons. Laun erklärte dabei, nicht zu glauben, daß Kardinal Schönborn hinter den Äußerungen seines Pressesprechers stehe. Jetzt will er die – Zitat ‘kath.net’ – „Causa »Leitenberger«“ mit anderen Bischöfen besprechen.

Nebenbeschäftigung

Deutschland. Evangelische Pfarrer im Schuldienst werden im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen neben Religion bald auch Latein unterrichten. Das vereinbarte das Düsseldorfer Schulministerium und die evangelischen Landeskirchen. Damit will das Land dem Lehrermangel im Fach Latein begegnen. Gegenwärtig absolvieren insgesamt dreißig Kandidaten eine entsprechende Ausbildung.

Anforderungsprofil

„Wird ein Bischof gesucht, verschickt Nuntius Erwin Josef Ender einen Fragebogen. Dort sieht man, wie die Kurie sich den idealen Bischof vorstellt. Gesund soll er sein und sich durch »überzeugte und treue Anhänglichkeit an die Lehre und das Lehramt der Kirche« auszeichnen – besonders, wenn es um das »Priesteramt, die Priesterweihe von Frauen, die Ehe und Familie, die Sexualität und die soziale Gerechtigkeit« geht. Die »tägliche Feier der Eucharistie und des Stundengebetes« ist wichtig, auch »marianische Frömmigkeit«, die »Förderung der Menschenrechte«, eine »väterliche Haltung« sowie »Tüchtigkeit in der Verwaltung«. Er muß mindestens 36 Jahre alt, promoviert und fünf Jahre Priester sein.“

Aus einem Artikle von Matthias Drobinski in der ‘Süddeutschen Zeitung’ vom 3. Februar.
      
18 Lesermeinungen
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#18   stat crux   18:47:08 | Montag, 5. Februar 2007
@Katharina L.
Bei den Anforderungen von kreuz.net an Bischofskandidaten wäre wohl ein Mindestalter von 135 J. vorzusehen (und ein Zertifikat des Instituts für publizistischen Nachwuchs, dessen Förderkriterien nicht zu genügen).
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#17   Stephanus   04:47:45 | Montag, 5. Februar 2007
christin…warum wollen sie den mitmenschen die himmlische glückseligkeit nicht gönnen???
um es gleich vorweg zu sagen, als lebensrechtler tue ich mich sehr schwer mit der todesstrafe, vor allem wenn sie verhängt wird, nachdem amerikanische anwälte mit riesengetöse ihre schau abgezogen haben. da bin ich 1000prozentig gegen jede art von todesstrafe!!!!!!!!
verstanden!!!!!
auch nach indizienprozessen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
aber!!!!!!!!!!!!
lebenslang ist eben nicht besser!!!
wer sich auskennt im strafvollzug, der wird bestätigen, daß der mensch durch langes einsitzen nicht automatisch heiligmässiger wird. viele gefängnisseelsorger zeichnen da gerade ein bild vom gegenteil. seelische und moralische verwahrlosung wird den lange einsitzenden bescheinigt. wer kümmert sich auch um die seele, das wichtigste????
und da wir, auf der heutigen seite ist ja auch ein bericht von papst johannes XXIII über die konzilseröffnung in der steht: wir sollen so leben und die materiellen mittel gebrauchen in dem sinn, daß wir die himmlichen güter auch erreichen, in diesem sinne kann die todesstrafe ein segen sein. erstens muß der mensch nicht noch jahre unter anstaltsterror ausgelöst von bösartigen monsterhaften mithäftlingen leiden und zusätzlich verrohen und wie oben beschrieben: seelich verwahrlosen, also sehr sehr leiden aber auch immer weiter sündigen und sich vom himmlichen ziehle entfernen, andererseits bewirkt die todesstrafe sicher ein innehalten und bei geistlicher betreuung auch eine tiefe reue und sei es nur aus angst: nach dem fegefeuer lohnt dann ewige glückseeligkeit!!!
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#16   golfi   20:34:45 | Sonntag, 4. Februar 2007
Bendikt,
ja, alle Achtung vor Ihnen, nach > 4000 Kommentaren zählen Sie quantitativ zu den Größten.
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#15   Benedikt   20:25:47 | Sonntag, 4. Februar 2007
@ golfi
Noch irgendwelche „Kommentare“? :-S
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#14   golfi   19:49:37 | Sonntag, 4. Februar 2007
Bendikt,
ich gib Ihnen erneut Recht, aber stelle eine Frage:“ Wem
tut es denn weh ?“. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag.
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#13   Benedikt   19:11:03 | Sonntag, 4. Februar 2007
@ golfi
Tut das eigentlich weh, so einen Quark zu schreiben?
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#12   golfi   19:08:39 | Sonntag, 4. Februar 2007
Benedikt
als Protestan haben Sie unbedingt recht.
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#11   Credo   16:33:37 | Sonntag, 4. Februar 2007
@ Bernardo
Zum Einen stehen längst nicht alle anglikanischen Bischöfe in der Utrechter Sukzession und zum Anderen, dadurch, dass die Weihen im anglikanischen Ritus gespendet werden, sind Sie dennoch nicht gültig, auch wenn anglikanische „Bischöfe“ von Bischöfen der Utrechter Union geweiht werden.
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#10   Katharina L. †   15:41:42 | Sonntag, 4. Februar 2007
@ bonifaz
Nur weil das kanonische Recht 35 Jahre und nicht unbedingt die Promotion verlangt, heißt das ja noch lange nicht, dass es eine entsprechende, sich in dem angeblichen Fragebogen widerspiegelnde Praxis der Kurie gibt, zunächst einmal das Alter ein Jahr höher anzusetzen und eine Promotion zu verlangen.
Solange wir dieses Papier nicht kennen, wissen wir auch nicht, was drinsteht. Aber vielleicht hat sich der Redakteur (Drobinski oder aber der bekennermutige anonyme Redakteur von kreuz.net) auch nur vertippt und das mit der Promotion wird zwar in dem Fragebogen abgefragt, ist aber letztlich doch keine Bedingung, sondern nur eine kuriale Idealvorstellung.
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#9   Benedikt   15:30:17 | Sonntag, 4. Februar 2007
@ golfi
Nicht nur Lesen, sondern auch Verstehen müsste man können. Die „Idealvorstellung“ wir mit „er soll“ ausgeführt. Der letzte Satz beginnt mit „er muss“. Es handelt sich (soll es zumindest) um die vom CIC vorgesehenen zwingenden(!) Eigenschaften des Kandidaten.
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#8   bonifatius   15:30:17 | Sonntag, 4. Februar 2007
@Katholisch, auf Inhalt achten!
Leider ist häufig in der Flasche, auf der katholisch steht, nur protestantisch drinnen!
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#7   Bernado   14:50:59 | Sonntag, 4. Februar 2007
Anglikanische Priesterweihen
Credo zitierte: (Papst Leo XIII. – „Apostolicae curae“, 1896).
Was Papst Leo noch nicht wissen konnte: Etwa seit den 40er Jahren des vergangenen Jahrhunderts finden anglikanische Priesterweihen zunehmend unter Mitwirkung eines Bischofs einer Gemeinschaft der Utrechter Union statt. Diese Bischöfe stehen zwar nicht in Gemeinschaft mit dem Papst, aber in anerkannter apostolischer Sukzession, so daß die Ungültigkeit anglikanischer Weihen nicht von vornherein feststeht.
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#6   golfi   14:49:02 | Sonntag, 4. Februar 2007
Benedikt
lesen muß man können, es heißt „ideal Vorstellung“. Aber von katholisch ist auch nicht die Rede.
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#5   Credo   13:47:55 | Sonntag, 4. Februar 2007
@ Katholisch
Allerdings müssten beim anglikanischen „Priester“ zuerst einmal die Diakonats- und Priesterweihe nachgeholt werden.
Dadurch dass Sie „Priester“ in Anführungszeichen gesetzt haben, gehe ich davon aus, dass Sie wissen, dass die Weihen der Anglikaner ungültig sind, auch wenn in den letzten Jahren von gewissen Kreisen anderes behauptet wurde.
(Papst Leo XIII. – „Apostolicae curae“, 1896)
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#4   Benedikt   13:40:17 | Sonntag, 4. Februar 2007
Drobinski
Mal wieder lauter Fehler. Ein Bischofskandidat muss keineswegs promoviert sein. 35 Lebensjahre genügen zudem.
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#3   Katholisch   12:21:12 | Sonntag, 4. Februar 2007
zu bonifatius
Antwort: Wenn es im Anforderunsprofil heisst dass er 5 Jahre Priester sein muss, so gehe ich davon aus, dass er von einem katholischen Bischof,d er mit Rom in Gemeinscahft steht geweiht worden sein muss. Also ist er auch katholisch. Nicht gegen dürfte allerdings, das er von einem schismatischen Bischof, wie sie leider Gottes Bischof Levefbre hervorgebracht hat geweiht wurde. Ein solcher Priester könnte erst nachdem er seinen Irrtum aufgegeben hat und von einem katholischen Bischof inkardiniert wurde, zum Bischof der katholischen Kirche geweiht werden. Was im übrigen auch die anglikanischen „Priester“ betrifft, soweit man sie als Priester bezeichnen kann.
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#2   Christin   12:19:09 | Sonntag, 4. Februar 2007
unmoralischeTodesstrafe?
Vatikan. Benedikt XVI. hat sich gegen die Todesstrafe ausgesprochen. Der Papst äußerte sich zum Thema in einem Schreiben, das gestern auf dem dritten Weltkongreß gegen die Todesstrafe in Paris vorgelesen wurde. Die Todesstrafe sei nicht nur ein Angriff auf das Leben, sondern auch eine Beleidigung der menschlichen Würde -schrieb Benedikt XVI. Den Staaten würden wirksamere Mittel zur Verfügung stehen, um Unrecht zu verhindern.
Zitat:ende
_____________
Ja,das kann ich unterschreiben!Staaten die Todesstrafe noch im Programm haben sollten aufgefordert werden diese in „lebenslang“umzuwandeln.
Das wäre ein Fortschritt für die Menschheit!
weil es nicht weniger Verbrechen gibt,weil viele unschuldige zum tod verurteilt werden und die Androhung durch die Todesstrafe keine Verbrecher abschreckt vor weiteren Verbrechen .Da gäbe es noch das Problem weil lebenlange Häftlinge zuviel kosten,da könnte man eine Firma,VErein gründen die lebenslangen Häflingen Wohnung Arbeit gibt wo sie einen begrenzten Freiraum haben und die Häftlingskosten sich von selber einspielen. :(3
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#1   bonifatius   11:48:40 | Sonntag, 4. Februar 2007
Anforderungen für das Bischofsamt
Muß er auch katholisch sein?
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