Schweiz
Rücktritt des Bischofs von Chur angenommen
Das gab das Bischöfliche Ordinariat heute in Chur bekannt. Nach dem Rücktritt des Bischofs bleibt alles beim Alten.
Bischof Amédée Grab
Bischof Amédée Grab
(kreuz.net) Papst Benedikt XVI. hat mit Datum vom 5. Februar 2007 die Demission des Bischofs von Chur, Mons. Amédée Grab (77), angenommen.

Der Schritt wurde schon seit Monaten erwartet.

Bereits mit Erreichen seines 75. Lebensjahres hatte Bischof Grab dem Papst seinen Rücktritt angeboten. Dieser wurde damals noch von Papst Johannes Paul II. abgelehnt.

Heute hat der Papst auch den Rücktritt des Churer Weihbischof, Mons. Peter Henrici SJ (78), angenommen.

Der Heilige Vater ernannte Bischof Grab mit dem heutigen Datum zum Apostolischen Administrator des Bistums Chur. Diese Aufgabe wird er bis zur Amtseinführung des neuen Bischofs von Chur wahrnehmen.

Ein Apostolischer Administrator verfügt über alle Befugnisse und Vollmachten eines Diözesanbischofs. Somit bleibt im Bistum Chur vorläufig alles beim Alten.

Mit der Annahme des Rücktritts kann allerdings das Verfahren für die Wahl und Ernennung eines neuen Bischofs in Gang gesetzt werden.

Die drei Generalvikare der Diözese werden ihr Amt weiterhin verwalten.

Der in Zürich residierende Generalvikar, Weihbischof Paul Vollmar, behält bis zur Amtsübernahme des neuen Bischofs alle Befugnisse, die er bisher als Generalvikar innehatte hat.

Mit heutigem Datum hat Mons. Grab als Apostolischer Administrator der Diözese den bisherigen Generalvikaren, Prälat Vitus Huonder und Hw. Martin Kopp die Befugnisse delegiert, die sie als Generalvikare bisher besessen haben.

In der Praxis bedeutet dies, daß alle drei Generalvikare ihre Arbeit bis zur Amtsübernahme des neuen Bischofs weiterführen.

Der neue Bischof ist anschließend frei, neue Generalvikare und Bischofsvikare zu ernennen.

Bischof Grab wird sich in den nächsten Tagen an alle Gläubigen der Diözese wenden und die Gläubigen bitten, für die Wahl des neuen Diözesanbischofs zu beten.
      
4 Lesermeinungen
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#4   Katharina L. †   18:40:58 | Montag, 5. Februar 2007
@ sacerdos helveticus
Besten Dank für die Erklärungen – sooo ganz falsch lag ich dann ja nicht.
Besonders gut gefällt mir dies hier:
Strenggenommen gehören übrigens nur die Kantone Graubünden und Schwyz zum Churer Diötesangebiet, die übrigen Kantone (siehe oben) sind nur Administrationsgebiet. Sie gehörten zum Alten Bistum Konstanz und wurden bei dessen Zerschlagung vor ca. 200 Jahren „provisorisch“ dem Bischof von Chur zugeteilt.
Wirklich kurios.
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#3   sacerdos helveticus   18:05:29 | Montag, 5. Februar 2007
Bistumsstrukturen Chur
Die Diözese Chur besteht aus 3 Bistumsregionen. Jeder steht ein Generalvikar vor. Offiziell sind jedoch alle Generalvikare des Bistums Chur, jedoch mit besonderer Verantwortung für eine Bistumsregion. Der Generalvikar von Zürich (Vollmar; Kantone Zürich und Glarus ) hat quasi ein kleines Ordinariat in Zürich, der für die Urschweiz (Kopp; Kantone Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Uri) ein Sekretariat, der Generalvikar für Graubünden (Huonder; Kanton Graubünden wirkt im Rahmen des Bschöflichen Ordinariates in Chur und ist gleichzeitig Moderator der Diözesankurie.
Strenggenommen gehören übrigens nur die Kantone Graubünden und Schwyz zum Churer Diötesangebiet, die übrigen Kantone (siehe oben) sind nur Administrationsgebiet. Sie gehörten zum Alten Bistum Konstanz und wurden bei dessen Zerschlagung vor ca. 200 Jahren „provisorisch“ dem Bischof von Chur zugeteilt.
Faktisch hat dies jedoch keine Auswirkungen auf die Ausübung des Bischofsamtes.
Verschiedentliche Bestrebungen, die Schweizer Bistümer neu aufzuteilen haben bisher keinen Erfolg gehabt und so gelten nach wie vor die „Provisorien“ weiter (auch in Basel und St. Gallen gibt es Ähnliches)
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#2   Katharina L. †   15:03:26 | Montag, 5. Februar 2007
@ Benedikt
Das hat historische oder konkordatsrechtliche Gründe oder so etwas. Ich glaube, es hängt damit zusammen, dass sich die Diözese über mehrere Schweizer Kantone erstreckt und jeder davon seine eigene Verwaltung hat.
So ähnlich ist es m.W. auch in der Diözese Münster, in der der Oldenburgische Teil einen eigenen Generalvikar hat.
Ist also ungewöhnlich, aber alles rechtens und m.W. schon sehr alt.
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#1   Benedikt   15:00:42 | Montag, 5. Februar 2007
?????
Die drei Generalvikare der Diözese werden ihr Amt weiterhin verwalten.
Wieso hat dieses kleine Bistum denn bitteschön drei Generalvikare?
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