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Samstag, 10. Februar 2007 10:09
In Portugal wütet gegenwärtig ein Kampf um Leben und Tod – zwischen Gut und Böse. Dabei bäumen sich die finsteren Scharen der Hölle gegen das menschliche Leben auf.
Zurück zum Artikel 44 Lesermeinungen:
Mittwoch, 21. Februar 2007 00:57
the.catholic: An Alucard:
Bist Du wie ich vermute,Bene**** Lilien***?
Donnerstag, 15. Februar 2007 20:09
Krokodil †: Der Kreisel
„Von dieser Frage hängt das Lebensrecht eines Menschen nicht ab.“

Um das geht es auch nicht, was inzwischen jedem klar sein sollte, sondern um diese üblen Holocaustverharmlosungen, den zahlreichen Verleumdungen jener, die sich nicht diese menschenverachtenden Äußerungen bieten lassen, die pauschale Kriminalisierung der Abtreibenden und so weiter. Pünktchen dreht sich nur noch im Kreis mit den ständig gleichen Pseudoargumenten, sie weiß nichts mehr, sie ist am Ende, aus, fertig, war wohl nichts mit „Babycaust“.
Donnerstag, 15. Februar 2007 09:16
Pünktchen: römisch-katholisch
„Glauben Sie tatsächlich ein Fötus bzw. ein Embryo hat noch kein Schmerzempfinden?“

Von dieser Frage hängt das Lebensrecht eines Menschen nicht ab. Entscheidend ist, daß mit der befruchteten Eizelle ein Träger von Schmerzempfinden und Bewußtsein ins Leben getreten ist. Dieses menschliche Leben hat die Potenzialität zu Schmerzempfinden und vernünftigem Bewußtsein und steht mit seinem Eintritt ins Leben (d.h. bereits als Embryo) unter dem Schutz des Staates (Menschenwürdegarantie des GG, Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die Urteile des BVerfG in dieser Frage: Abtreibung ist „rechtswidrig“, wenn auch u.U. straffrei. Die Mutter hat die „Rechtspflicht“, das Kind auszutragen. Ihre Interessenperspektive kann das Lebensrecht eines anderen nicht aufwiegen!)

Ansonsten haben Sie recht! Wer das Lebensrecht eines menschlichen Lebewesens von irgendetwas abhängig macht, der vertritt schon nicht mehr das Grundrecht auf Leben! Schmerzempfinden oder Ich-Bewußtsein sind Zuständlichkeiten des menschlichen Lebens, sie sind aber nicht dieses selbst. Vom Nicht-Vorliegen irgendwelcher Zuständlichkeiten und Eigenschaften (deskriptive Ebene) auf das Nicht-Recht von Leben (normative Ebene) zu schließen, ist nicht möglich! Es ist Willkür!
Mittwoch, 14. Februar 2007 21:21
Krokodil †: @ römisch-katholisch
„Folgt man Ihrer Argumentation (Ich-Bewusstsein), dann könnte man auch Neugeborene oder Schwerstbehinderte töten.“

Nein, Sie reden hier vom Neugeborenen, ich vom Embryo und Fötus.

„Glauben Sie tatsächlich ein Fötus bzw. ein Embryo hat noch kein Schmerzempfinden?“

Das ist nunmal ein wissenschaftlicher Fakt, den auch Sie nicht widerlegen können. Aber lesen Sie bitte weiter, bevor Sie nervös werden und mich verdammen.

„Dann könnte man ja Komapatienten auch ohne weiteres umbringen, da sie ja eh keinen Schmerz verspüren oder ein Kind oder eine alte Person zuerst unter Narkose setzen, damit dann kein Schmerz mehr spürbar ist beim Morden. “

Nein, beim Komapatienten existiert bereits das Bewusstsein, es ist nur eine Unterbrechung. Aus physiologischen Erkenntnissen existiert ein Bewusstsein auch während des Zustandes der Bewusstlosigkeit. Das eine hebt also das andere nicht auf.

„Im selben Moment wird aber auch von Gott die unsterblichen Seele erschaffen. “

Gut, das ist natürlich eine religiöse Ansicht, die wiederum ich nicht widerlegen kann und auch gar nicht widerlegen möchte. Man kann das durchaus mit der moralischen Wertvorstellung verbinden, auch wenn man nicht religiös ist. Daher schrieb auch von den „moralischen Gründen“, mit denen man die Abtreibung durchaus kritisch betrachten oder ablehnen kann. Vielleicht wird meine Einstellung allmählich etwas klarer.
Mittwoch, 14. Februar 2007 18:52
Das habe ich schon vermutet, will es aber von ihm selber hören.
Mittwoch, 14. Februar 2007 17:44
freddie schenk: @röm-kath
Mensch, von der bösen bösen VII-Sekte – der Stöhr(er) meint doch, dass die rk Kirche nicht die rk Kirche ist, weil eigentlich die katholiban die rk Kirche ist. Is doch gaaaaanz einfach!
Mittwoch, 14. Februar 2007 17:27
Der „KKK“ ist nicht von der römisch-katholischen Kirche erlassen worden. Deshalb hat dieser Wisch für einen Katholiken keine Bedeutung

Was ist denn das für ein Unsinn. Von wem sollte er dann erlassen sein?
Mittwoch, 14. Februar 2007 15:56
Benedikt: @ Stöhr
Warum sollte die Todesstrafe bitter nötig sein? Die Todesstrafe wird nur noch in ganz wenigen Ländern vollstreckt. Diese Länder sind entweder nicht gerade für ihre niedrige Kriminalitätsrate bekannt und/oder fallen durch mangelnde Rechtsstaatlichkeit auf.

Dagegen hat die Abschaffung der Todesstrafe etwa in Europa nicht zu einem Anstieg der Kriminalität geführt, im Gegenteil. Wichtig für die Senkung der Kriminalität ist ein modernes System der Prävention und des Strafvollzuges. Die Todesstrafe dagegen isst eine antiquierte Strafe, die lediglich Rachegelüste stillt und ansonsten zu nichts nutze ist.

Selbstverständlich wurde der KKK von der Kirche erlassen. Die Privatmeinung von Daniel Stöhr ist in dieser Hinsicht unmaßgeblich.
Mittwoch, 14. Februar 2007 15:41
Genoveva: @Daniel: Wie bitte?
Die Kirche hat nie gelehrt, daß der Staat die Todesstrafe vollziehen muss.

Lesen Sie einmal die entsprechenden Passagen der Summa, dann sehen Sie das ganze Dilemma, in dem die Kirche in dieser Frage immer war.
Mittwoch, 14. Februar 2007 15:40
Daniel Stöhr: Der „KKK“ ist nicht von der römisch-
katholischen Kirche erlassen worden. Deshalb hat dieser Wisch für einen Katholiken keine Bedeutung.
Mittwoch, 14. Februar 2007 15:38
Römisch-Katholisch: @Daniel Stöhr
Diese Aussage dürfen Sie nicht aus dem Zusammenhang reissen und verallgemeinern. Siehe KKK 2266 und 2267. In den anschliessenden Artikeln im KKK (2268 – 2269) geht es um Mord und ab 2270 über die Abtreibung und ab 2276 über die Euthanasie. Alle diese Artikel sprechen meiner Meinung nach eine deutliche Sprache. Todesstrafe ist nur im äussersten Fall erlaubt, nämlich wenn dadurch das Leben von mehreren anderen Menschen offensichtlich gerettet werden kann.
Mittwoch, 14. Februar 2007 15:35
Daniel Stöhr: Falsch, Benedikt!
Die römisch-katholische Kirche tritt nicht für die Abschaffung der Todesstrafe ein. Die Todesstrafe ist bitter notwendig!

Ratzinger, Wojtila etc. stellen das Verhalten des Kardinals von Galen als falsch hin:

„Da ein derartiges Vorgehen nicht nur dem göttlichen und natürlichen Sittengesetz widerstreitet, sondern auch als Mord nach § 211 des Reichsstrafgesetzbuches mit dem Tode zu bestrafen ist, erstatte ich gemäß § 139 des Reichsstrafgesetzbuches, pflichtgemäß Anzeige und bitte, die bedrohten Volksgenossen unverzüglich durch Vorgehen, die den Abtransport und die Ermordung beabsichtigenden Stellen zu schützen und mir von dem Veranlaßten Nachricht zu geben.“

http://www.einsicht-aktuell.de/index.php?svar=1&ausgabe…
Mittwoch, 14. Februar 2007 15:33
Pünktchen: Stöhr / Todesstrafe
Mittwoch, 14. Februar 2007 15:32
Benedikt: @ Stöhr
Über 2 Jahrtausende (siehe auch Catech. Rom.) ist es einmütige Lehre, dass die staatliche Gewalt die Todesstrafe vollziehen darf und muss.

Von „Muss“ kann keine Rede sein. Der Staat hat nach Innozenz III. (wohl in Bezug auf Paulus) das Recht, diese Strafe zu verhängen. Dass er es „muss“, dafür gibt es keinerlei Begründung.

Kirchliche Lehre ist, dass die Todesstrafe dann zur Anwendung kommen kann, wenn aufgrund der Umstände ein Schutz der Gesellschaft vor einem Straftäter nicht möglich ist. Dies ist aber heute nirgendwo mehr der Fall, weswegen die Kirche folgerichtig für die Abschaffung der Todesstrafe eintritt.

Dass Sie der Kirche dieses Recht bestreiten, beweist einmal mehr, dass Sie im Unklaren über die Möglichkeiten der Kirche sind. Da die Todesstrafe weder Dogma noch sonst irgendwas ist, sind Überlegungen zu ihr jederzeit möglich und bedürfen nicht der Erlaubnis durch das Stöhr-Lehramt.

So konnte Paul VI. zB den Tyrannenmord erlauben, und genauso kann die Kirche gegen die Todesstrafe eintreten, wenn es ihr beliebt. Die „Kirche“ die Sie hier konstruieren ist derart limitiert, dass sie – wäre sie tatsächlich derart konstituiert – noch heute eine 50 Mitglieder-Truppe wäre.

Gewöhnen Sie sich dran, dass nicht alle Dinge unveränderlich sind.
Mittwoch, 14. Februar 2007 15:20
Daniel Stöhr: @Römisch-Katholisch:
Dass die Kirche das Verbot der Todesstrafe lehrt, ist eindeutig falsch! Über 2 Jahrtausende (siehe auch Catech. Rom.) ist es einmütige Lehre, dass die staatliche Gewalt die Todesstrafe vollziehen darf und muss.
Mittwoch, 14. Februar 2007 15:18
Pünktchen: römisch-katholisch:
Was wäre nun, wenn Ihre Mutter SIE, Krokodil, abgetrieben hätte?

Es ist interessant, daß Willy Brandt, in dessen Amtszeit als Kanzler eine später vom VerfG wieder „gekippte“ Fristenregelung für den Abtreibungsmord eingeführt wurde, selbst der Abstimmung fernblieb, weil er persönlich die Abtreibung ablehnte! Könnte es sein, daß Brandt, der aus unglücklichen Familienverhältnissen stammte (er war unehelich geboren), sich selbst diese Frage stellen mußte:

„Was wäre nun, wenn meine Mutter mich …“
Mittwoch, 14. Februar 2007 15:10
Was Sie da von sich geben ist ganz einfach FALSCH! Das ungeborene Kind ist ein Mensch von Anfang an, einfach in einem anderen Entwicklungsstadium. Wieso soll ein Mensch in dieser Phase nicht auch das gleiche Recht aufs Leben haben, wie in späteren Phasen? Folgt man Ihrer Argumentation (Ich-Bewusstsein), dann könnte man auch Neugeborene oder Schwerstbehinderte töten. Glauben Sie tatsächlich ein Fötus bzw. ein Embryo hat noch kein Schmerzempfinden? Dann könnte man ja Komapatienten auch ohne weiteres umbringen, da sie ja eh keinen Schmerz verspüren oder ein Kind oder eine alte Person zuerst unter Narkose setzen, damit dann kein Schmerz mehr spürbar ist beim Morden. Nein Krokodil, Ihre Argumente stechen nun wirklich nicht.
Vom Moment der Verschmelzung des Samens mit der Eizelle entsteht ein neuer Mensch mit einer völlig neuen Erbmasse. Dies geschieht durch den Beitrag zweier Menschen. Im selben Moment wird aber auch von Gott die unsterblichen Seele erschaffen. Und kein Mensch hat das Recht, ein von Gott erschaffener Mensch nach belieben umzubringen. Das gilt für Verbrecher (Todesstrafe), für alte Menschen wie auch für ungeborene Menschen. Nur Gott ist Herr über Leben und Tod. Und falls Sie sich fragen, was das für Ansichten sind: es ist die Lehre der Kirche!
Wer behauptet, ein ungeborenes Kind sei noch kein Mensch und darf deshalb nach Belieben getötet werden ist schlicht und einfach verblendet und zwar vom Satan! Was wären nun, wenn Ihre Mutter SIE, Krokodil, abgetrieben hätte?
Mittwoch, 14. Februar 2007 14:45
Pünktchen: Mit dem Mut der Verzweiflung versucht Kroko
nun das verloeren Terrain zurückzuerobern, indem es mir Aussagen unterschiebt:

Den Unterschied zwischen philosophisch-ehtischen Fragen und wissenschaftlichen Erkenntnissen

leugnet ja gerade Kroko durch sein Festhalten am naturalist. Fehlschluß! Wenn das Vorliegen von Ich-Bewußtsein (oder gar vernünftiger Selbstbestimmung) das Kriterium wäre für „menschliches Leben“ dann hätte dies in der Tat für zahlreiche Fälle auch bei geborenem Leben u.U. tödliche Folgen. In diesem Sinne gibt es ja tatsächlich einen Ethiker, der Neugeborenenmorde rechtfertigt!

Die ethische Auffassung unseres Verfassungsrechtes und der ganzen aufgeklärten, aber auch der christlichen Naturrechtstradition ist dagegen, daß menschliches Leben von Anfang an unantastbar ist. Die Biologie steht dazu nicht im Gegensatz, denn hier gilt, wie Kroko richtig zitiert (von einer Abtreiber-Site):

Welche Eigenschaften den Menschen zum Menschen machen bzw. eine Person ausmachen, welcher Stellenwert dem embryonalen Leben im Vergleich mit andern Werten zukommt – das sind philosophisch-ethische Fragen, auf die die Wissenschaft keine Antwort geben kann.

Wenn Kroko dies also endlich kapiert hat, wann distanziert er sich von seinem eigenen Gefasel, daß seine Sicht von den „Wissenschaft“ gedeckt sei. (Er meint damit Naturwissenschaft, aber mißbraucht diese genau im Sinne des von ihm gebrachten Zitates!)
Mittwoch, 14. Februar 2007 14:13
Krokodil †: Pünktchens verzweifelte Verwechslungen
„Kein Biologe würde die Aussage treffen: der Embryo sei kein Mensch oder er lebe noch nicht! Das ist zunächst einmal der Ausgangspunkt!“

Das sieht die Wissenschaft ganz anders:

Welche Eigenschaften den Menschen zum Menschen machen bzw. eine Person ausmachen, welcher Stellenwert dem embryonalen Leben im Vergleich mit andern Werten zukommt – das sind philosophisch-ethische Fragen, auf die die Wissenschaft keine Antwort geben kann.

Pünktchen möchte in ihrer Verzweiflung den Unterschied zwischen philosophisch-ehtischen Fragen und wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht erkennen. Mit ihrem pseudowissenschaftlichen Humbug gaggert sie wie eine hysterisch gewordene Henne quer durch diese Foren.

„Schmerzempfinden oder „Ich“-Bewußtsein können aus verschiedenen unwiderlegten Gründen nicht zum Kriterium von Menschsein gemacht werden, sonst wäre z.B. der Säugling auch kein „Mensch“ (fehlendes Ich-Bewußtsein)!“

Sie redet hier vom „Säugling“ um abermals vom Stadium des Fötus abzulenken. Die Volksverdummungs-Versuche gehen also weiter.

„Das Wort „Kind“ kann ein Entwicklungsstadium bezeichnen oder eine interpersonale Relation (z.B.: Mutter-Kind). „

Bedeutung des Wortes „Kind“:

„heranwachsender Mensch, kein Baby mehr, aber noch kein Jugendlicher“

Also, kein Baby, kein Fötus (Ungeboren), prompt schreibt sie weiter:

„Eine Mutter, die ihren Ungeborenen töten läßt,“

Unfähig zwischen den einzelnen Entwicklungsstadien zu unterscheiden, redet die noch von „Wissenschaft“
Mittwoch, 14. Februar 2007 09:17
Pünktchen: Menschliches Leben
ist eine biologische Kategorie. Kein Biologe würde die Aussage treffen: der Embryo sei kein Mensch oder er lebe noch nicht! Das ist zunächst einmal der Ausgangspunkt!

Schmerzempfinden oder „Ich“-Bewußtsein können aus verschiedenen unwiderlegten Gründen nicht zum Kriterium von Menschsein gemacht werden, sonst wäre z.B. der Säugling auch kein „Mensch“ (fehlendes Ich-Bewußtsein)!

Das Wort „Kind“ kann ein Entwicklungsstadium bezeichnen oder eine interpersonale Relation (z.B.: Mutter-Kind). Eine Mutter, die ihren Ungeborenen töten läßt, tötet ihr Kind, tötet ihre Tochter oder ihren Sohn. In der Relationalität zu einer Mutter bleibt jede(r) Kind, selbst im hohen Alter. Das Nicht-Kind-Sein im entwicklungsbiologischen Sinne jedoch impliziert kein Nicht-Mensch-Sein, es sei denn man möchte dies – interessegeleitet – so sehen!

Kant behält recht: Solange man nicht sagen kann, wann und wodurch ein „etwas“ zum „jemand“ wird, ist es ethisch verwerflich, ein menschliches Wesen zu töten! Kant behält auch darin recht – und wird darin auch von der modernen Biologie unterstützt –, daß wir gar keinen „Begriff“ davon haben können, wann und wie ein Zellverbnand zur Person wird! Als „Person“ im Vollsinne bezeichnet man zur vernünftigen Selbstbestimmung fähige Menschen. Wie weit sind davon Säuglinge und Kleinkinder entfernt. Dürften wir sie deswegen töten?

Es gibt kein biologisches Faktum, das über das „Lebensrecht“ des Embryos und Fötus entscheidet! Dies wäre ein naturalist. Fehlschluß!
Mittwoch, 14. Februar 2007 00:33
Krokodil †: Püntkchens Philosophie-Gewäsch
„Der längst widerlegte Unsinn von Ihnen wird durch Wiederholung auch nicht wahrer, Kroko.“

In diesem Thema war dies der erste Kommentar meinerseits. Man kann nicht erwarten, dass jede/r LeserIn jedes Thema durchliest.

„Kind“ Ihrer Mutter und Ihres Vaters bleiben Sie immer“

Eine Beschreibung passend in den Bereich der Philosophie, mehr nicht. Für sachliche und wissenschaftliche Diskurse orientiere ich mich an Fakten, die Bedeutung des Wortes wie folgt:

heranwachsender Mensch, kein Baby mehr, aber noch kein Jugendlicher

„Menschsein hängt nicht von Schmerzempfinden und Bewußtsein ab“

Fakt ist, dass im Stadium des abgetriebenen Fötus im Normalfall weder eine funktionierende Hirnrinde existiert, noch Gehirnströme messbar sind. Ein eigenständiges „Ich“ ohne existierendem Bewusstsein steht im Widerspruch dessen, was als „Menschsein“ ethisch und philosophisch beschrieben wird.

„sonst wären ja schmerzunempfindliche oder – z.B. zeitweise bewußtlose – Personen „

Teilweise Bewusstlosigkeit setzt das Bewusstsein voraus, es ist lediglich eine Unterbrechung des Bewusstseins. Wobei es nach physioligischen Erkenntnissen auch ein Bewusstsein während des Zustandes der Bewusstlosigkeit gibt. Der Rest des Kommentars erübrigt sich.

Netter Versuch, aber auch nur einer dieser billigen Tricks zur Volksverdummung.
Dienstag, 13. Februar 2007 22:09
Pünktchen: Der längst widerlegte Unsinn von Ihnen wird durch Wiederholung auch nicht wahrer, Kroko.
„Kind“ Ihrer Mutter und Ihres Vaters bleiben Sie immer (auch wenn Sie achzig sind und Ihre Mutter bereis tot)!

Menschsein hängt nicht von Schmerzempfinden und Bewußtsein ab, sonst wären ja schmerzunempfindliche oder – z.B. zeitweise bewußtlose – Personen mit dem Fehlen oder Verlust von Schmerzempfinden und/oder des Bewußtsein ihres Lebensrechtes verlustig gegangen! Ein Schlafender ist auch bewußtlos. Heißt das, daß für Sie die Ermordung eines Schlafenden ethisch weniger bedenklich erscheint als die Ermordung eines Hellwachen?

Alle Versuche, Menschsein von qualitativen Entwicklungsmomenten oder z.B. rassischen Merkmalen abhängig zu machen, widersprechen daher unserer gesamten europäischen sowohl aufgeklärten (Kant) als auch christlichen Menschenrechtstradition.
Dienstag, 13. Februar 2007 21:47
Krokodil †: Das Märchen vom „Kind“ auch hier
Was hat das mit rückständig zu tun, wenn man gegen die Kindstötung im Mutterleib ist?

Es wird kein „Kind“ getötet, sondern ein Fötus entfernt, bei dem in diesem Stadium noch kein eigenes „Ich“, noch kein Bewusstsein und keine Wahrnehmungen wie Schmerzempfindungen existieren.

„Sind Sie dafür, dass eine Mutter oder ein Vater ein neugeborenes Baby einfach in den nächsten Müllcontainer werfen darf, wenn es nicht mehr genehm ist?“

Selbstverständlich ist das Abscheulich und auf’s Schärfste zu verurteilen. Allerdings ist das nur eine billige, rhetorische Frage, die mit der Abtreibung nicht das geringste zu tun hat

„Warum sind Sie dann dafür, dass ein Baby, welches noch im Mutterleib ist einfach so ermordet werden darf?“

Ein Baby ist ein Säugling und kein Fötus oder Embryo. Es ist auch kein „Mord“, da noch kein eigenes Bewusstsein, kein eigenes „Ich“ entwickelt ist. Wäre es ein Mord, würde jede Abtreibung auch aus strafrechtlicher Hinsicht als Mord geahndet werden, was jedoch nicht der Fall ist.
Montag, 12. Februar 2007 14:00
Was hat das mit rückständig zu tun, wenn man gegen die Kindstötung im Mutterleib ist?

Sind Sie dafür, dass eine Mutter oder ein Vater ein neugeborenes Baby einfach in den nächsten Müllcontainer werfen darf, wenn es nicht mehr genehm ist? Nicht? Hab ichs mir doch gedacht.
Warum sind Sie dann dafür, dass ein Baby, welches noch im Mutterleib ist einfach so ermordet werden darf? Da stimmt doch was nicht…
Montag, 12. Februar 2007 12:16
Pünktchen: Niederlage der AbtreibungsbefürworterDie
Die Abtreibungstoleranzler hatten nun also zum erneuten Male zur Urne gebeten, weil sie eine frühere Abstimmungsniederlage in Portugal nicht hinnehmen wollten! (Wir lassen so oft abstimmen, bis uns das Ergebnis paßt!) Der erneute Versuch wäre nur dann für sie geglückt, wenn wirklich das Abstimmungsquorum erreicht worden wäre. Der Mobilisierungseffekt war eindeutig aufseiten der Abtreiber, weil – anders als bei den Abtreibungsgegnern – die Nichtteilnahme an der Abstimmung für sie keine taktische Option darstellte, die Teinahme also dringend erforderlich war. Dennoch verfehlten die Abtreiber das Quorum. In Portugal haben sich also nicht einmal 30% der Abstimmungsberechtigten für die Fristenregelung ausgesprochen! Eine Niederlage!

Die Abstimmung ist zudem mit dem Makel belastet, daß schon die Fragestellung tendenziös formuliert ist und sogar eine Lüge enthält! Es gibt keine Schwangerschaftsunterbrechungen, daher kann man auch nicht für oder gegen ihre Zulässigkeit votieren.

Ein überzeugendes Fanal für die Fristenregelung ist das nicht!Für die Politiker ergibt sich – unter rein demokratischen Gesichtspunkten – aus den beiden entgegengesetzten Ergebnissen zweier Abstimmungen mit suggestiv-tendenziöser und auch sachlich fehlerbehafteter Formulierung gar nichts!
Sonntag, 11. Februar 2007 23:06
methusalix †: Richtig Marita! Hier die Info aus den Salzburger Nachrichten
Sonntag, 11. Februar 2007 21:07
Marita: JAAAAAAA
Juhuuuuu, das Ja hat gewonnen!!! Auch wenn wahrscheinlich weniger als 50% zur Abstimmung gegangen sind… Aber wenigstens zeigt es, dass wir Portugiesen nicht mehr ganz so rückständig und beschränkt sind!!!
Sonntag, 11. Februar 2007 19:39
Puchil2: an Pünktchen
Sie (die Verfechter einer Fristenregelung) selbst fordern doch auch die Strafe für Abtreibung, nämlich ab dem 4. Monat. Warum eigentlich? Wie begründen sie dieses Gesetz? Sie müssen dann aber auch erklären, warum sie den Schutz der Strafe den ganz kleinen Kindern vorenthalten wollen, den anderen aber (und natürlich sich selbst in vielfacher Hinsicht!) sehr wohl gewähren. Eine solche Begründung fehlt !

Mögliche Begründungen:
1.Je weiter eine Schwangerschaft fortgeschritten ist, um so gefährlicher ist ein Abbruch auch für die Mutter. (Güterabwägung)
2. Durch die Strafandrohung auch im frühen Stadium der Schwangerschaft wir in der Regel die Abtreibung nicht verhindert. Die abtreibungswilligen Frauen werden aber dann in die Illegalität und in die Hände von geldgierigen Geschäftemachern getrieben.

Das Problem ist wohl nur auf der Gewissensebene und auf der Ebene der umfassenden Hilfsangebote für ungewollt schwanger gewordene Frauen zu lösen.
Sonntag, 11. Februar 2007 14:11
Pünktchen: Puchil2: neben der moralischen und der strafrechtlichen gibt es auch noch eine rechtsethische
Samstag, 10. Februar 2007 21:55
Puchil2: zu: möchtegern-kathole
„Für eine Abtreibung sein oder für Straffreiheit sein sind sind 2 ganz veschiedene Paar Schuhe“

Das ist Propaganda vom allerfeinsten. In Wirklichkeit sind das nur 2 Seiten einer Münze. Ein Verbrechen straffrei zu stellen heisst, es zu akzeptieren.
Noch nie etwas von der strafrechtlichen Ebene und von der moralischen Ebene einer Tat gehört? Lernen sie Moraltheologie!
Samstag, 10. Februar 2007 17:56
athanasius1957: ad pünktchen
danke für deine zustimmung.
du erwähntest falsch verstandene toleranz und schales salz.

heißt es nicht im Evabgelium, wir können nur dann ins himmelreich, wenn wir wie die kinder sind. gerade kinder aber brauchen grenzen. wenn wir diese nicht setzen als eltern, machen wir uns schuldig am wohl der gesellschaft.

auch platon hat dies im „staat“ gesagt:
Wenn Väter ihre Kinder in allem gewähren lassen und vor ihnen geradezu Angst haben,… die Alten sicher aber unter die Jungen setzen und versuchen, sich ihnen gefällig zu mache, indem sie Ungehörigkeiten übersehen oder gar daran teilnehmen, um nicht vergreist oder autoritätsgierig zu erscheinen;
wenn die so verführte Jugend aufsässig wird, sofern man ihr nur den geringsten Zwang auferlegen will, weil niemand sie lehrte, die Gesetze zu achten, ohne die keine Gesellschaft leben kann, dann ist Vorsicht geboten:
DIESER WEG DROHT IN DIE TYRANNEI ZU FÜHREN.
Samstag, 10. Februar 2007 15:12
Pünktchen: Ganz recht, Athanasius,
und dasselbe muß auch für den Hochwürdigen Schwulen Ex-Stricher und Abtreibungsbefürworter Raymond Gravel gelten! Die förmliche Exkommunikation sorgt für die nötige Klarheit bei den Betroffenen und den Gläubigen und würde in dem einen oder anderen Fall womöglich auch einen Prozeß der Läuterung und Wiederversöhnung initiieren! Deckt man dagegen alles mit dem Mantel falschverstandener Toleranz zu, dann erfüllt sich an der Kirche das Jesuswort:

„Wenn das Salz seinen Geschmack verliert, womit kann man es wieder salzig machen? Es taugt zu nichts mehr; es wird weggeworfen und von den Leuten zertreten …“

Eine „religiöse“ Botschaft, die den Leuten einfach nur nach dem Munde redet, hat keine Strahl- und Überzeugungskraft mehr! Sie landet – wie alle Moden und Zeitgeistströmungen – irgendwann auf dem Müllhaufen der Geschichte …
Samstag, 10. Februar 2007 14:29
athanasius1957: annahme: Priester, 79 J, stimmt mit Ja
Nehmen wir an, daß die Überschrift mit den Fakten übereinstimmt, daß dieser Geistliche morgen Sonntag mit Ja für die Änderung des Portugisischen Abtreibungsgesetzes im Sinne der Fristenregelung stimmt.
Damit hat er sich latae sententiae die Strafe der Exkommunikation zugezogen, ohne daß diese Strafe öffentlich ausgesprochen werden muß, und ist somit hin suspendiert.
Ausgehend davon müßte seitens seines Ordinarius der Geistliche, von der Ausübung seines Amtes enthoben werden, um die ihm anvertraute Herde vor Schaden zu schützen, da an der Gültigkeit der von ihm gespendeten Sakramente berechtigte Zweifel bestünden.
Oder gelten in Österreich andere kanonische Gesetze (erinnert Euch nur vor wenigen Tagen an die Kontroversen bzgl. Exkommunikation Lugners).

Da ein österreichischer Baumeister dort ein römisch-katholischer Priester.
Hier die Exkommunikation latae sententiae dort „NIX????“
Samstag, 10. Februar 2007 13:19
möchtegern-kathole: jemand schrieb:
„Für eine Abtreibung sein oder für Straffreiheit sein sind sind 2 ganz veschiedene Paar Schuhe“

Das ist Propaganda vom allerfeinsten. In Wirklichkeit sind das nur 2 Seiten einer Münze. Ein Verbrechen straffrei zu stellen heisst, es zu akzeptieren.
Samstag, 10. Februar 2007 13:16
Alucard †: Zur Abwechslung…
gratulieren wir den Jungs von OOMPH! zu ihrem Sieg im Bundesvision Song Contest gestern Abend!!!
Samstag, 10. Februar 2007 13:02
VirFortis: Der Papst
hat ganz klar und deutlich definiert welche Position von Katholiken zur „Abtreibung“ zu erwarten ist.
Jeder Geistliche oder Laie der sich nicht an diese Weisung hält ist ein Verräter an der Kirche und am Hl Vater der den Schutz des menschlichen Lebens vom Anbeginn bis zum Ende und den Kampf gegen eine Kultur des Todes zum wichtigsten Gebot der Stunde gemacht hat.
Samstag, 10. Februar 2007 12:45
Römisch-Katholisch: Kindstötungen
Abtreibung ist Mord – Mord am ungeborenen Kind. Das Wort „Abtreibung“ ist nur eine Verschleierung der wahren Tatsache. Es ist unglaublich, wie abschätzig gewisse Leute und Medien von den ungeborenen Kindern sprechen. Als ob sie irgendein lästiges Übel oder der letzte Müll wären, den es möglichst mit geringem Aufwand zu entsorgen gilt. Ich kann wirklich nicht verstehen, was in diesen kranken und abgrundtief verdorbenen Menschen vor sich geht, die ja offensichtlich in unseren Breitengraden in der Mehrheit sind und somit auch ein Spiegel unserer gottlosen Gesellschaft sind. Ein Kind ist ein Kind und zwar vom ersten Moment seiner Erschaffung an. Egal, ob es aus vier Zellen besteht, ob es 5 cm gross ist, ob es seid drei Wochen oder seit vier Jahren auf der Welt ist. Ein Kind ist ein Kind von Anfang an mit einem unauslöschlichen Recht aufs Leben. Die massenweisen Tötungen von ungeborenen Kindern ist das allergrösste und schlimmste Verbrechen auf der ganzen Welt!
Alle Menschen, die sich in irgendeiner Form an einem unschuldigen Kind schuldig gemacht haben, egal in welcher Form, werden mal vor dem Herrgott dafür Rechenschaft ablegen müssen.
Samstag, 10. Februar 2007 12:09
Pünktchen: Die Alternative zum kategorischen Tötungsverbot
der Bibel hat – ernsthaft !!! – ein zeitgenössischer Schriftsteller verkündet. In seinem 4. Gebot heißt es:

„Du sollst nicht lügen, betrügen, stehlen, töten – es sei denn, es gibt im Notfall keine anderen Möglichkeiten, die Ideale der Humanität durchzusetzen!“

So etwa lautet die höchstpersönliche Tötungslizenz, auf die sich alle Hitlers, Stalins und Freddie Schenks immer schon berufen haben und auch in Zukunft berufen werden! Man/frau beruft sich auf höhere „Ideale“ und eine „aufgeklärte Weltsicht“ und schon „ist alles erlaubt“. (Der Mörder Raskolnikow in Dostojewskijs Schuld und Sühne)
Samstag, 10. Februar 2007 11:54
Domenico Tuttisanti: Ein Priester, der für die Tötungslizenz eintritt, sollte amtsenthoben und exkommuniziert werden!
Er hat das Recht, als Diener Christi und Priester der Hl. Katholischen Kirche aufzutreten, definitiv verwirkt, von seiner verlorengegangenen Glaubwürdigkeit gar nicht zu reden!
Samstag, 10. Februar 2007 11:26
Pünktchen: Freddie Schenk
kann nicht lesen!

Der Priester sei nur für „straffreie Ausnahmesitutionen“, meint F.S. im Widerspruch zum Artikel. Dort steht nämlich, daß der Priester auch dem Gesetz zustimmen wolle. Das Gesetz sieht jedoch nicht nur straffreie Ausnahmesituationen vor, sondern eine Fristenregelung! Nicht ausnahmsweise, sondern generell sollen demnach Mütter ihre Kinder ermorden lassen dürfen, solange die Frist eingehalten ist.

Straffreie Ausnahmensituationen gibt es schon im bestehenden portugiesischen Abtreibungsgesetz!
Samstag, 10. Februar 2007 11:19
Um meine Weltsicht geht es hier doch gar nicht. Es ist aber doch schon erstaunlich, dass kreuz.net einen Artikel „Portugiesischer Priester will die Abtreibung“ titelt, wenn es darum im Text a) nur am Rande geht und b) dieser priester gar nicht für die Abtreibung persé ist, sondern straffreie Ausnahmesituationen befürwortet. Eine solche Berichterstattung empfinde ich schlicht als unseriös.
Samstag, 10. Februar 2007 11:09
Heggi: Schenk
Sie selbst haben keine verschrobene Weltsicht, Sie sind aufgeklärt und vernünftig?? Wenn ja, woran machen das fest??
Samstag, 10. Februar 2007 10:57
freddie schenk: @Puchil2
Doch, kreuz.net weiss das. Denen ist aber keine Überschrift im Boulevard-Stil zu reißerisch, zu primitiv, wenn es darum geht, ihre verschrobene Weltsicht ins weltweite Netz zu pusten.
Samstag, 10. Februar 2007 10:45
Puchil2: Kein Priester will die Abtreibung!
Der zitierte Priester bringt zum Ausdruck, dass er unter bestimmten Bedingungen im Falle einer Abtreibung für Straffreiheit ist.
Für eine Abtreibung sein oder für Straffreiheit sein sind sind 2 ganz veschiedene Paar Schuhe!
Das hat aber kreuznet noch nicht erkannt
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