Eltern, die sich gegen perverse oder schamlose Sexualerziehung wehren, haben in Deutschland das Gesetz auf ihrer Seite. Von Lisa Abelin.
Samstag, 17. Februar 2007 16:42
Lorenz: Themenbezug
Warum wird hier nicht über die Probleme einer dem Libertinismus keine klare Grenze setzenden Sexualerziehung debattiert? Was wir brauchen ist doch eine Sexualerziehung, die unserer Natur entgegensteht, indem sie uns vor unvernünftigen Jugend- und Schönheitskulten schützt, ohne dass wir uns deswegen gleich verschleiern.
Samstag, 17. Februar 2007 00:06
7~nephesh: Sehr viel höflicher
Daniel Stöhr: Wieso wird methusalixeigentlich von Kreuz.net, dass sich als „katholische nachrichten“
ausgibt nicht gesperrt. Allein der ausdruck „katholischer Hexenverbrennungsverein“ ist doch genug.
ist
der Begriff „V2-Sekte“ aber auch nicht…
Freitag, 16. Februar 2007 19:04
OnanIV: @methusalix
auf den punkt getroffen, dem ist nichts hinzuzufügen!
Freitag, 16. Februar 2007 18:08
methusalix †: @Benedikt @D. Stöhr
Auch dies erlaubt der von Ihnen zitierte Urteilstenor. Was verklemmt ist, ist reine Definitionssache.
Zustimmung Benedikt! Was verklemmt ist, ist, wie vieles andere auch, Definitionssache. Zum Beispiel dies hier:
Daniel Stöhr: Wieso wird methusalix…
Allein der ausdruck „katholischer Hexenverbrennungsverein“ ist doch genug.
Natürlich können die kreuz.net-Fundamentalisten heute keine Hexen mehr verbrennen. Insofern ist der Ausdruck „Hexenverbrennungsverein“ nicht wörtlich zu verstehen. Allerdings bin ich sicher, dass unter unseren hochgeschätzten Mitdiskutanten hier sich einige befinden, die gegen ein vertiables Autodafe von Frauen wenig einzuwenden hätten.
Ich habe einfach ein Wort gesucht, dass als Gegenpol zur Worterfindung „Babycaust“ dienen kann. Herrn Stöhrs Forderung zeigt mir, dass ich es getroffen haben.
Zu guter letzt bin ich nicht Ihrer Meinung, dass das angesprochene Gerichtsurteil eine katholische Indoktrination von Kindern und Jugendlichen erlaubt. Die Darstellung von Liebe ohne Trauschein als in den Abgrund führende Sünde, wie sie dann im Biounterricht gelehrt werden müsste, wird durch dieses Urteil sicher nicht gestützt.
Moralische Ansprüche von Religionsgemeinschaften haben im Sexualkundeunterricht allgemeinbildender öffentlicher Schulen genau so wenig verloren, wie die Genesis im Biologieunterricht. Beides, die Vermittlung katholischer Sexualmoral und die Genesis gehören in den Reliunterricht. Und dort sollten sie möglichst gründlich behandelt werden!
Zustimmung Benedikt! Was verklemmt ist, ist, wie vieles andere auch, Definitionssache. Zum Beispiel dies hier:
Daniel Stöhr: Wieso wird methusalix…
Allein der ausdruck „katholischer Hexenverbrennungsverein“ ist doch genug.
Natürlich können die kreuz.net-Fundamentalisten heute keine Hexen mehr verbrennen. Insofern ist der Ausdruck „Hexenverbrennungsverein“ nicht wörtlich zu verstehen. Allerdings bin ich sicher, dass unter unseren hochgeschätzten Mitdiskutanten hier sich einige befinden, die gegen ein vertiables Autodafe von Frauen wenig einzuwenden hätten.
Ich habe einfach ein Wort gesucht, dass als Gegenpol zur Worterfindung „Babycaust“ dienen kann. Herrn Stöhrs Forderung zeigt mir, dass ich es getroffen haben.
Zu guter letzt bin ich nicht Ihrer Meinung, dass das angesprochene Gerichtsurteil eine katholische Indoktrination von Kindern und Jugendlichen erlaubt. Die Darstellung von Liebe ohne Trauschein als in den Abgrund führende Sünde, wie sie dann im Biounterricht gelehrt werden müsste, wird durch dieses Urteil sicher nicht gestützt.
Moralische Ansprüche von Religionsgemeinschaften haben im Sexualkundeunterricht allgemeinbildender öffentlicher Schulen genau so wenig verloren, wie die Genesis im Biologieunterricht. Beides, die Vermittlung katholischer Sexualmoral und die Genesis gehören in den Reliunterricht. Und dort sollten sie möglichst gründlich behandelt werden!
Freitag, 16. Februar 2007 15:19
Daniel Stöhr: Wieso wird methusalix
eigentlich von Kreuz.net, dass sich als „katholische nachrichten“ ausgibt nicht gesperrt. Allein der ausdruck „katholischer Hexenverbrennungsverein“ ist doch genug.
Freitag, 16. Februar 2007 12:24
Benedikt: @ methusalix
Genau das steht drin und nicht etwa: „Die Familienerziehung soll verklemmte katholische Verhaltensweisen
im Bereich Ehe und Familie betonieren.
Auch dies erlaubt der von Ihnen zitierte Urteilstenor. Was verklemmt ist, ist reine Definitionssache. Für den einen sind Klotüren schon verklemmt, für den anderen dagegen ist ein Ganzkörperbadeanzug noch normal.
Auch dies erlaubt der von Ihnen zitierte Urteilstenor. Was verklemmt ist, ist reine Definitionssache. Für den einen sind Klotüren schon verklemmt, für den anderen dagegen ist ein Ganzkörperbadeanzug noch normal.
Freitag, 16. Februar 2007 09:36
methusalix †: Und wieder starrt kreuz.net genau auf den Unterleib der Menschen! Sei’s drum.
Sie wurden durch das Bundverfassungsgerichtsurteil vom 21. Dezember 1977 grundrechtlich normiert:
„Die Sexualerziehung soll sittliche Entscheidungen und sittlich bestimmte Verhaltensweisen im Bereich der Geschlechtlichkeit ermöglichen.“
Genau das steht drin und nicht etwa: „Die Familienerziehung soll verklemmte katholische Verhaltensweisen im Bereich Ehe und Familie betonieren.“
Auch wenn unsere hochgeschätzten Mitdiskutanten natürlich davon ausgehen, dass nur das drinstehen dürfte, da sie doch im Alleinbesitz der göttlichen Wahrheit sind.
Denn die wertorientierten Formulierungen des Gesetzes bilden für Eltern und Lehrer einen Maßstab, an dem schulische Lehrbücher und praktische Unterrichtskonzepte gemessen werden können.
Das gilt auch für außerschulisches Lehrmaterial wie zum Beispiel die umstrittene Schrift „about YOU“, die von der Abtreibungsorganisation ‘pro familia’ herausgegeben wurde.
Na und das macht pro familia ja auch (den vom Gericht vorgegebenen Massstab einhalten), denn sonst würden die Schriften von denen doch laufend eingestampft werden. Dass sie die Vorstellungen des katholischen Hexenverbrennungsvereins nicht transportieren, kann man denen wohl kaum zum Vorwurf machen.
„Die Sexualerziehung soll sittliche Entscheidungen und sittlich bestimmte Verhaltensweisen im Bereich der Geschlechtlichkeit ermöglichen.“
Genau das steht drin und nicht etwa: „Die Familienerziehung soll verklemmte katholische Verhaltensweisen im Bereich Ehe und Familie betonieren.“
Auch wenn unsere hochgeschätzten Mitdiskutanten natürlich davon ausgehen, dass nur das drinstehen dürfte, da sie doch im Alleinbesitz der göttlichen Wahrheit sind.
Denn die wertorientierten Formulierungen des Gesetzes bilden für Eltern und Lehrer einen Maßstab, an dem schulische Lehrbücher und praktische Unterrichtskonzepte gemessen werden können.
Das gilt auch für außerschulisches Lehrmaterial wie zum Beispiel die umstrittene Schrift „about YOU“, die von der Abtreibungsorganisation ‘pro familia’ herausgegeben wurde.
Na und das macht pro familia ja auch (den vom Gericht vorgegebenen Massstab einhalten), denn sonst würden die Schriften von denen doch laufend eingestampft werden. Dass sie die Vorstellungen des katholischen Hexenverbrennungsvereins nicht transportieren, kann man denen wohl kaum zum Vorwurf machen.
Donnerstag, 15. Februar 2007 23:58
sniperhdk: Sexualerziehung schuld an der Schuld?!
Ein seltsamer Artikel. In erster Linie ist wohl mal jeder selbst verantwortlich für sein Handeln.
Abgesehen davon, würde ich eher sagen, das dies wohl an einer völligen Überreizung liegt. Man wird doch überall damit konfrontiert, es ist eine Marktstrategie und es ist doch schon längst normal. Was wäre für alle männlichen Leser die Bild ohne Covergirl?
Es ist diese Normalität, in einer völlig verantwortungslosen Gesellschaft, die so etwas möglich macht. Die Aufklärung über Verhütung ist da noch das Mindeste.
Abgesehen davon, würde ich eher sagen, das dies wohl an einer völligen Überreizung liegt. Man wird doch überall damit konfrontiert, es ist eine Marktstrategie und es ist doch schon längst normal. Was wäre für alle männlichen Leser die Bild ohne Covergirl?
Es ist diese Normalität, in einer völlig verantwortungslosen Gesellschaft, die so etwas möglich macht. Die Aufklärung über Verhütung ist da noch das Mindeste.
Donnerstag, 15. Februar 2007 21:42
Daniel Stöhr: Das Bundesverfassungsgericht
hat schon 1957 das Konkordat mit der katholischen Kirche für erledigt erklärt:
„Durch das im niedersächsischen Schulstreit ergangene Konkordatsurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. März 1957 ist mit innerstaatlicher Wirkung die rechtliche Fortgeltung des RK anerkannt, die praktische Durchführung der Schulbestimmungen des RK aber in nebelhafte Ferne gerückt, weil nach der Meinung des Gerichts keine verfassungsrechtliche Pflicht der Länder bestehe, das RK bei ihrer Schulgesetzgebung zu beachten [FN: Das dem Konkordatsurteil zugrunde liegende Material ist abgedruckt in dem von F. Gieße und F. A. Frh. v. d. Heydte hrsg. Sammelwerk: Der Konkordatsprozeß, München 1956 ff.]. In diesem Ja und Nein zeigt sich eine innere Widersprüchlichkeit des Urteils [FN: Vgl. J. Kaiser, Die Erfüllung der völkerrechtlichen Verträge des Bundes durch die Länder, Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 18 (1958) 526-558 mit der S. 526 Anm. 3 angegebenen Literatur.].
„Durch das im niedersächsischen Schulstreit ergangene Konkordatsurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. März 1957 ist mit innerstaatlicher Wirkung die rechtliche Fortgeltung des RK anerkannt, die praktische Durchführung der Schulbestimmungen des RK aber in nebelhafte Ferne gerückt, weil nach der Meinung des Gerichts keine verfassungsrechtliche Pflicht der Länder bestehe, das RK bei ihrer Schulgesetzgebung zu beachten [FN: Das dem Konkordatsurteil zugrunde liegende Material ist abgedruckt in dem von F. Gieße und F. A. Frh. v. d. Heydte hrsg. Sammelwerk: Der Konkordatsprozeß, München 1956 ff.]. In diesem Ja und Nein zeigt sich eine innere Widersprüchlichkeit des Urteils [FN: Vgl. J. Kaiser, Die Erfüllung der völkerrechtlichen Verträge des Bundes durch die Länder, Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 18 (1958) 526-558 mit der S. 526 Anm. 3 angegebenen Literatur.].
Donnerstag, 15. Februar 2007 21:07
sca: Das ist krank:
Zu Recht empören wir uns, wenn eine 11jährige ein Kind abtreiben „muß“, für das 3 verschiedene biologische
Väter in Frage kommen…aber andererseits
…wundert Euch das?!??
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