20:49:40 | Donnerstag, 15. Februar 2007
Eltern, die sich gegen perverse oder schamlose Sexualerziehung wehren, haben in Deutschland das Gesetz auf ihrer Seite. Von Lisa Abelin.

(kreuz.net) Die Sexualerziehung soll das Bewußtsein für eine persönliche Intimsphäre entwickeln.
Außerdem hat sie die Aufgabe, partnerschaftliches Verhalten in persönlichen Beziehungen sowie Ehe und
Familie zu fördern.
Seit dem Beschluß der deutschen Kultusministerkonferenz von 1968 steht der Lernkomplex
„Sexualerziehung“ auf dem Lernplan der allgemeinbildenden Schulen in Deutschland.
Doch in den folgenden
Jahren der sogenannten antiautoritären Bewegung kam es zu wild wachsenden und extrem divergierenden Länderbestimmungen.
Sie wurden durch das Bundverfassungsgerichtsurteil vom 21. Dezember 1977 grundrechtlich normiert:
„Die
Sexualerziehung soll sittliche Entscheidungen und sittlich bestimmte Verhaltensweisen im Bereich der Geschlechtlichkeit
ermöglichen.“
Dabei soll die Sexualpädagogik auf menschliche und soziale Partnerschaft in Ehe und Familie
orientiert sein.
Leider hat diese verfassungsrechtliche Normierung nicht verhindert, daß einzelne Länder
heute etwas anderes tun.
Der substantielle Unterschied wird schon von der Benennung dieses schulischen
Erziehungsfeldes in den einzelnen Bundesländern angedeutet.
In den meisten Ländern heißt das Lernfach
einfach und krude „Sexualerziehung“, in den Ländern Bayern und Sachsen dagegen „Familien- und Sexualerziehung“,
in Baden-Württemberg „Familien- und Geschlechtserziehung“.
Im Artikel 6 des Schulgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern
vom 15. Mai 1996 wird präzisiert:
„Ziel der Sexualerziehung ist, die Schüler altersgemäß mit den
biologischen, ethischen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtlichkeit des Menschen
vertraut zu machen.
Die Sexualerziehung soll das Bewußtsein für eine persönliche Intimsphäre und
für partnerschaftliches Verhalten in persönlichen Beziehungen sowie in Ehe und Familie entwickeln und
fördern.
Ziel, Inhalt und Formen der Sexualerziehung sowie die hierbei verwendeten Lehr- und Lernmittel
sind den Erziehungsberechtigten rechtzeitig mitzuteilen und mit ihnen zu besprechen.“In den Bundesländern
Thüringen, Sachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg und Bayern werden die grundlegenden
Aufgaben der Sexualerziehung ähnlich bestimmt.
Würden Praxis und Texte der schulischen Sexualerziehung
diesen Gesetzesbestimmungen entsprechen, gäbe es in diesen Ländern kaum Beschwerden oder Unbehagen an
diesem Fach.
Doch noch ist nicht alles verloren.
Denn die wertorientierten Formulierungen des Gesetzes
bilden für Eltern und Lehrer einen Maßstab, an dem schulische Lehrbücher und praktische Unterrichtskonzepte
gemessen werden können.
Das gilt auch für außerschulisches Lehrmaterial wie zum Beispiel die umstrittene
Schrift „about YOU“, die von der Abtreibungsorganisation ‘pro familia’ herausgegeben wurde.
Tatsächlich
wird in den Schulen sehr oft gegen ein altersgemäßes Vertrautmachen mit der Geschlechtlichkeit verstoßen.
So gibt es vielfach Beschwerden von Eltern, daß bestimmte Werthaltungen im sexuellen Bereich von den
Schulen lächerlich gemacht werden.
Dagegen spricht das Gesetz von Zurückhaltung sowie von Offenheit
und Toleranz den verschiedenen Wertvorstellungen gegenüber und verurteilt einseitige Beeinflussung.
Damit ist klar, daß Lehrer oder Lehrbücher nicht die „Lust“ als Entscheidungskriterium für sexuelle
Handlungen hinstellen dürfen, wie das in der erwähnten ‘pro-familia’-Aufklärungsbroschüre „about YOU“
gemacht wird.
Bildquelle: Die Webseite ‘worth1000.com’ veranstaltet Wettbewerbe für Photoshop-Talente
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Lorenz 16:42:29 | Samstag, 17. Februar 2007
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7~nephesh 00:06:49 | Samstag, 17. Februar 2007
#8
OnanIV 19:04:53 | Freitag, 16. Februar 2007
#7
methusalix † 18:08:54 | Freitag, 16. Februar 2007
#6
Ydefix 15:19:09 | Freitag, 16. Februar 2007
#5
Benedikt 12:24:48 | Freitag, 16. Februar 2007
#4
methusalix † 09:36:39 | Freitag, 16. Februar 2007
#3
sniperhdk 23:58:54 | Donnerstag, 15. Februar 2007
#2
Ydefix 21:42:40 | Donnerstag, 15. Februar 2007
#1
sca 21:07:11 | Donnerstag, 15. Februar 2007