Sexualität
Altersgemäße Sexualerziehung?
Eltern, die sich gegen perverse oder schamlose Sexualerziehung wehren, haben in Deutschland das Gesetz auf ihrer Seite. Von Lisa Abelin.
(kreuz.net) Die Sexualerziehung soll das Bewußtsein für eine persönliche Intimsphäre entwickeln.

Außerdem hat sie die Aufgabe, partnerschaftliches Verhalten in persönlichen Beziehungen sowie Ehe und Familie zu fördern.

Seit dem Beschluß der deutschen Kultusministerkonferenz von 1968 steht der Lernkomplex „Sexualerziehung“ auf dem Lernplan der allgemeinbildenden Schulen in Deutschland.

Doch in den folgenden Jahren der sogenannten antiautoritären Bewegung kam es zu wild wachsenden und extrem divergierenden Länderbestimmungen.

Sie wurden durch das Bundverfassungsgerichtsurteil vom 21. Dezember 1977 grundrechtlich normiert:

„Die Sexualerziehung soll sittliche Entscheidungen und sittlich bestimmte Verhaltensweisen im Bereich der Geschlechtlichkeit ermöglichen.“

Dabei soll die Sexualpädagogik auf menschliche und soziale Partnerschaft in Ehe und Familie orientiert sein.

Leider hat diese verfassungsrechtliche Normierung nicht verhindert, daß einzelne Länder heute etwas anderes tun.

Der substantielle Unterschied wird schon von der Benennung dieses schulischen Erziehungsfeldes in den einzelnen Bundesländern angedeutet.

In den meisten Ländern heißt das Lernfach einfach und krude „Sexualerziehung“, in den Ländern Bayern und Sachsen dagegen „Familien- und Sexualerziehung“, in Baden-Württemberg „Familien- und Geschlechtserziehung“.

Im Artikel 6 des Schulgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Mai 1996 wird präzisiert:

„Ziel der Sexualerziehung ist, die Schüler altersgemäß mit den biologischen, ethischen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtlichkeit des Menschen vertraut zu machen.

Die Sexualerziehung soll das Bewußtsein für eine persönliche Intimsphäre und für partnerschaftliches Verhalten in persönlichen Beziehungen sowie in Ehe und Familie entwickeln und fördern.

Ziel, Inhalt und Formen der Sexualerziehung sowie die hierbei verwendeten Lehr- und Lernmittel sind den Erziehungsberechtigten rechtzeitig mitzuteilen und mit ihnen zu besprechen.“


In den Bundesländern Thüringen, Sachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg und Bayern werden die grundlegenden Aufgaben der Sexualerziehung ähnlich bestimmt.

Würden Praxis und Texte der schulischen Sexualerziehung diesen Gesetzesbestimmungen entsprechen, gäbe es in diesen Ländern kaum Beschwerden oder Unbehagen an diesem Fach.

Doch noch ist nicht alles verloren.

Denn die wertorientierten Formulierungen des Gesetzes bilden für Eltern und Lehrer einen Maßstab, an dem schulische Lehrbücher und praktische Unterrichtskonzepte gemessen werden können.

Das gilt auch für außerschulisches Lehrmaterial wie zum Beispiel die umstrittene Schrift „about YOU“, die von der Abtreibungsorganisation ‘pro familia’ herausgegeben wurde.

Tatsächlich wird in den Schulen sehr oft gegen ein altersgemäßes Vertrautmachen mit der Geschlechtlichkeit verstoßen.

So gibt es vielfach Beschwerden von Eltern, daß bestimmte Werthaltungen im sexuellen Bereich von den Schulen lächerlich gemacht werden.

Dagegen spricht das Gesetz von Zurückhaltung sowie von Offenheit und Toleranz den verschiedenen Wertvorstellungen gegenüber und verurteilt einseitige Beeinflussung.

Damit ist klar, daß Lehrer oder Lehrbücher nicht die „Lust“ als Entscheidungskriterium für sexuelle Handlungen hinstellen dürfen, wie das in der erwähnten ‘pro-familia’-Aufklärungsbroschüre „about YOU“ gemacht wird.

Bildquelle: Die Webseite ‘worth1000.com’ veranstaltet Wettbewerbe für Photoshop-Talente
      
10 Lesermeinungen
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#10   Lorenz   16:42:29 | Samstag, 17. Februar 2007
Themenbezug
Warum wird hier nicht über die Probleme einer dem Libertinismus keine klare Grenze setzenden Sexualerziehung debattiert? Was wir brauchen ist doch eine Sexualerziehung, die unserer Natur entgegensteht, indem sie uns vor unvernünftigen Jugend- und Schönheitskulten schützt, ohne dass wir uns deswegen gleich verschleiern.
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#9   7~nephesh   00:06:49 | Samstag, 17. Februar 2007
Sehr viel höflicher
Daniel Stöhr: Wieso wird methusalixeigentlich von Kreuz.net, dass sich als „katholische nachrichten“ ausgibt nicht gesperrt. Allein der ausdruck „katholischer Hexenverbrennungsverein“ ist doch genug.
:-@ ist der Begriff „V2-Sekte“ aber auch nicht…
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#8   OnanIV   19:04:53 | Freitag, 16. Februar 2007
@methusalix
:)3
auf den punkt getroffen, dem ist nichts hinzuzufügen!
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#7   methusalix †   18:08:54 | Freitag, 16. Februar 2007
@Benedikt @D. Stöhr
Auch dies erlaubt der von Ihnen zitierte Urteilstenor. Was verklemmt ist, ist reine Definitionssache.
Zustimmung Benedikt! Was verklemmt ist, ist, wie vieles andere auch, Definitionssache. Zum Beispiel dies hier:
Daniel Stöhr: Wieso wird methusalix…
Allein der ausdruck „katholischer Hexenverbrennungsverein“ ist doch genug.
Natürlich können die kreuz.net-Fundamentalisten heute keine Hexen mehr verbrennen. Insofern ist der Ausdruck „Hexenverbrennungsverein“ nicht wörtlich zu verstehen. Allerdings bin ich sicher, dass unter unseren hochgeschätzten Mitdiskutanten hier sich einige befinden, die gegen ein vertiables Autodafe von Frauen wenig einzuwenden hätten.
Ich habe einfach ein Wort gesucht, dass als Gegenpol zur Worterfindung „Babycaust“ dienen kann. Herrn Stöhrs Forderung zeigt mir, dass ich es getroffen haben.
Zu guter letzt bin ich nicht Ihrer Meinung, dass das angesprochene Gerichtsurteil eine katholische Indoktrination von Kindern und Jugendlichen erlaubt. Die Darstellung von Liebe ohne Trauschein als in den Abgrund führende Sünde, wie sie dann im Biounterricht gelehrt werden müsste, wird durch dieses Urteil sicher nicht gestützt.
Moralische Ansprüche von Religionsgemeinschaften haben im Sexualkundeunterricht allgemeinbildender öffentlicher Schulen genau so wenig verloren, wie die Genesis im Biologieunterricht. Beides, die Vermittlung katholischer Sexualmoral und die Genesis gehören in den Reliunterricht. Und dort sollten sie möglichst gründlich behandelt werden!
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#6   Ydefix   15:19:09 | Freitag, 16. Februar 2007
Wieso wird methusalix
eigentlich von Kreuz.net, dass sich als „katholische nachrichten“ ausgibt nicht gesperrt. Allein der ausdruck „katholischer Hexenverbrennungsverein“ ist doch genug.
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#5   Benedikt   12:24:48 | Freitag, 16. Februar 2007
@ methusalix
Genau das steht drin und nicht etwa: „Die Familienerziehung soll verklemmte katholische Verhaltensweisen im Bereich Ehe und Familie betonieren.
Auch dies erlaubt der von Ihnen zitierte Urteilstenor. Was verklemmt ist, ist reine Definitionssache. Für den einen sind Klotüren schon verklemmt, für den anderen dagegen ist ein Ganzkörperbadeanzug noch normal.
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#4   methusalix †   09:36:39 | Freitag, 16. Februar 2007
Und wieder starrt kreuz.net genau auf den Unterleib der Menschen! Sei’s drum.
Sie wurden durch das Bundverfassungsgerichtsurteil vom 21. Dezember 1977 grundrechtlich normiert:
„Die Sexualerziehung soll sittliche Entscheidungen und sittlich bestimmte Verhaltensweisen im Bereich der Geschlechtlichkeit ermöglichen.“
Genau das steht drin und nicht etwa: „Die Familienerziehung soll verklemmte katholische Verhaltensweisen im Bereich Ehe und Familie betonieren.“
Auch wenn unsere hochgeschätzten Mitdiskutanten natürlich davon ausgehen, dass nur das drinstehen dürfte, da sie doch im Alleinbesitz der göttlichen Wahrheit sind.
Denn die wertorientierten Formulierungen des Gesetzes bilden für Eltern und Lehrer einen Maßstab, an dem schulische Lehrbücher und praktische Unterrichtskonzepte gemessen werden können.
Das gilt auch für außerschulisches Lehrmaterial wie zum Beispiel die umstrittene Schrift „about YOU“, die von der Abtreibungsorganisation ‘pro familia’ herausgegeben wurde.
Na und das macht pro familia ja auch (den vom Gericht vorgegebenen Massstab einhalten), denn sonst würden die Schriften von denen doch laufend eingestampft werden. Dass sie die Vorstellungen des katholischen Hexenverbrennungsvereins nicht transportieren, kann man denen wohl kaum zum Vorwurf machen.
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#3   sniperhdk   23:58:54 | Donnerstag, 15. Februar 2007
Sexualerziehung schuld an der Schuld?!
Ein seltsamer Artikel. In erster Linie ist wohl mal jeder selbst verantwortlich für sein Handeln.
Abgesehen davon, würde ich eher sagen, das dies wohl an einer völligen Überreizung liegt. Man wird doch überall damit konfrontiert, es ist eine Marktstrategie und es ist doch schon längst normal. Was wäre für alle männlichen Leser die Bild ohne Covergirl?
Es ist diese Normalität, in einer völlig verantwortungslosen Gesellschaft, die so etwas möglich macht. Die Aufklärung über Verhütung ist da noch das Mindeste.
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#2   Ydefix   21:42:40 | Donnerstag, 15. Februar 2007
Das Bundesverfassungsgericht
hat schon 1957 das Konkordat mit der katholischen Kirche für erledigt erklärt:
„Durch das im niedersächsischen Schulstreit ergangene Konkordatsurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. März 1957 ist mit innerstaatlicher Wirkung die rechtliche Fortgeltung des RK anerkannt, die praktische Durchführung der Schulbestimmungen des RK aber in nebelhafte Ferne gerückt, weil nach der Meinung des Gerichts keine verfassungsrechtliche Pflicht der Länder bestehe, das RK bei ihrer Schulgesetzgebung zu beachten [FN: Das dem Konkordatsurteil zugrunde liegende Material ist abgedruckt in dem von F. Gieße und F. A. Frh. v. d. Heydte hrsg. Sammelwerk: Der Konkordatsprozeß, München 1956 ff.]. In diesem Ja und Nein zeigt sich eine innere Widersprüchlichkeit des Urteils [FN: Vgl. J. Kaiser, Die Erfüllung der völkerrechtlichen Verträge des Bundes durch die Länder, Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 18 (1958) 526-558 mit der S. 526 Anm. 3 angegebenen Literatur.].
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#1   sca   21:07:11 | Donnerstag, 15. Februar 2007
Das ist krank:
Zu Recht empören wir uns, wenn eine 11jährige noe.orf.at/stories/172023/ ein Kind abtreiben „muß“, für das 3 verschiedene biologische Väter in Frage kommen…aber andererseits :-( :-! …wundert Euch das?!??
:-O :-# :-!
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