Euthanasie
Der Rubel rollt
Alte und kranke Menschen kosten viel Geld. Doch wenn man sie rechtzeitig vergiftet, kann man mit ihnen ein gutes Geschäft machen.
Nach der Karikatur "Wenn Du groß bist" von Waldemar Mandzel
Nach der Karikatur „Wenn Du groß bist“ von Waldemar Mandzel
(kreuz.net, Münster) Die deutschen ‘Christdemokraten für das Leben’ warnen vor einer „Liberalisierung“ der Sterbehilfe

Noch vor Ostern soll sich der Bundestag mit der Bindungswirkung von Patientenverfügungen befassen.

SPD-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will die Reichweite von Patientenverfügungen möglichst wenig beschränken.

Selbstmord-Organisationen wie die umstrittene Schweizer Firma ‘Dignitas’ jubeln bei solchen Ankündigungen.

Sie fordern eine weitreichende „Autonomie“ bei Patientenverfügungen, um auch in Deutschland ins Selbstmord-Geschäft einzusteigen.

In diesem Zusammenhang verdient nach Ansicht der ‘Christdemokraten für das Leben’ ein in der Schweiz bekannt gewordener Skandal große Aufmerksamkeit.

Die ehemalige Stellvertreterin von „Dignitas“-Gründer Ludwig Minelli erhebt mit anderen schwere Vorwürfe gegen die auch in Deutschland aktive Organisation.

Nach einem Bericht des Schweizer Fernsehens vom 7. Februar werden ausländische Todeskandidaten noch am Tag ihrer Anreise mit Hilfe eines Selbstmordhelfers umgebracht.

Die Beratung für die völlig fremde Person dauert dabei oft nur eine halbe Stunde.

Bereits am 3. Februar berichtete die Züricher Tageszeitung ‘Tages-Anzeiger’ ausführlich über die finanziell motivierte Durchführung des Selbstmord-Prozedere bei „Dignitas“.

Gegen Minelli und seine Organisation werden zudem Bereicherungsvorwürfe erhoben.

Die Internetseite der Selbstmord-Organissation informiert detailliert über die beachtlichen Kosten, die Minelli seinen Selbstmordkunden in Rechnung stellt.

Minellis Treiben wird durch die Schweizer Rechtslage und Akzeptanz der Selbstmordhilfe weitgehend gestützt.

Die Bundesvorsitzende ‘Christdemokraten für das Leben’, Mechthild Löhr, warnt mit Blick auf die Vorkommnisse in der Schweiz – aber auch in Holland und Belgien – vor einer drohenden Liberalisierung Richtung Sterbehilfe in Deutschland:

„Der deutsche Gesetzgeber wäre gut beraten, jetzt nicht unter selbstgesetztem Zeitdruck über diese elementaren Fragen von Leben und Tod zu entscheiden.“

Mit Hinweis auf den engen Zeitplan der Diskussion zur Patientenverfügung sagte sie:

„Wir dürfen den bereits deutlich erkennbaren Irrwegen einer Öffnung und Zulassung der Sterbehilfe oder des ärztlich assistierten Suizids, wie sie im Rahmen der Diskussion jetzt erkennbar sind, nicht folgen.“

Gemeinsam mit Rainer Beckmann und Julia Schätzle veröffentlichte die Vorsitzende der ‘Christdemokraten für das Leben’, Mechthild Löhr, zu diesem Thema beim SINUS-Verlag in Krefeld das Buch „Sterben in Würde“.
      
9 Lesermeinungen
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#9   Mens Sana   14:30:38 | Samstag, 17. Februar 2007
Der Rubel rollt ! aber wohin?
Ganz richtig der Rubel rollt,
Schlimm jedoch, wenn er die die Richtung ändern will.
Ganz übel, ein paar Tausend EURO für Dignitas,
wo man an demselben Menschen in einem katholische Sterbehospiz doch locker das Zehn- oder Hundertfache hätte verdinen können: je länger- je mehr.
Deshalb muss die Losung lauten:
Päppeln, päppeln bis zum geht nicht mehr.
Zumal daran alles so gottgefällig ist
– die hilfreiche Päppelei, (die kostengünstigen Nonnen muss man halt importieren)
– das Sterben mit maximalen Leidensgenuss,
– die Rechnung des Hospizes
– wenn die potentiell Hinterbliebenen dabei bis zur Sozialhilfe verarmen,
umso besser – denn den Armen gehört das Himmelreich.
Und damit sich daran ja nichts ändert
muss man was dagegen unternehmen.
Ich habe verstanden.
Mens Sana
–-
Selber Denken statt Denken lassen.
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#8   sniperhdk   06:22:02 | Samstag, 17. Februar 2007
@freddie
Dieser Meinung bin ich auch. Dennoch hielt ich den Unterschied zwischen einen künstlichen Eingriff um Leben zu beenden oder zu erhalten für deutlich genug. Dies ist aber auch das Problem der Sprachverwischung, die dort ansetzt, ansonsten stimme ich wie gesagt mit Ihnen überein.
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#7   freddie schenk   00:18:49 | Samstag, 17. Februar 2007
@sniper
Das Leben muß heilig sein, unter allen Gesichtspunkten.
Richtig!
Wenn wir heute aber Menschen am Ende ihres Lebens sterben lassen, statt sie mit den Möglichkeiten der Apparatemedizin künstlich am Leben zu erhalten, tangiert das die Heiligkeit des Lebens?
Im vergangenen Jahr sind meine Großmutter mit fast 92 Jahren und meine Schwiegermutter mit 80 Jahren gestorben. Vielleicht hätte man sie, beide schwer krank, mit Apparaten am Leben erhalten können, vielleicht sogar über Jahre, aber sie waren sehr alt und ihre natürlichen Organfunktionen haben zuletzt versagt (was man heute doch wohl technisch „überbrücken“ kann). Vor vielleicht zehn oder zwanzig Jahren wäre das medizinisch vermutlich nicht möglich gewesen. Wäre dieser geliche tod dann vor zehn Jahren also natürlich, gottgewollt, gewesen, während er heute als „Mord“ anzuprangern wäre?
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#6   sniperhdk   00:05:58 | Samstag, 17. Februar 2007
Megalomanie und Dekadenz
scheinen wirklich die gerade geistigen Merkmale unsere Gesellschaft zu werden. Den theologischen Aspekt gar nicht erwähnend, bleibt es doch auch ethisch unhaltbar, als gesellschaftliche Norm, über die Länge eines Lebens zu bestimmen. Das Leben muß heilig sein, unter allen Gesichtspunkten. Ist erst mal diese Schranke gefallen, steht Tür und Tor offen, um die Wahrheit beliebig zu relativieren. Dennoch gibt es immer nur eine Wahrheit und die lautet: Das Leben ist heilig.
Vielleicht sollte man alten Menschen ein würdiges Leben ermöglichen.
Was hat Sterbehilfe mit einer Patientenverfügung zu tun?
Also ich seh da nur einen Sinn, die sprachliche Verwischung. ‘Sterbehilfe’ löst doch direkt komische Gefühle aus, im Gegensatz zu ‘Patientenverfügung’. Diese sprachliche Verwischung ist z.B. ein Grundmuster aller gefährlichen Ideologien. z.B.: Endlösung
Diese Entwicklung lässt durchaus einen wollenden Intellekt dahinter vermuten.
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#5   rolf34   16:48:15 | Freitag, 16. Februar 2007
@Dr. Heger
Aber mit der „Patientenverfügung“ in der Hand kann der Arzt einigermaßen gefahrlos dem Patienten einen schnelleren Tod bereiten – ob der nun noch will oder nicht.
falsch!
Er will ja, darum hat er die Patientenverfügung unterschrieben! Wenn er das plötzlich nicht mehr will, kann er diese jederzeit widerrufen.
Weiterhin haben Menschen, die eine solche Verfügung unterschreiben nur sehr selten den Wunsch, diese zurückzuziehen, da eine solche Verfügung meist aus religiösen Gründen erteilt wird. Bei sonstigen Beweggründen wird eine solche Verfügung häufig auch von kranken Menschen erteilt.
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#4   Dr. Christoph Heger   16:33:44 | Freitag, 16. Februar 2007
Sterbehilfe und Patientenverfügung
Was hat Sterbehilfe mit einer Patientenverfügung zu tun?
Man sollte wirklich nicht dümmer tun als man ist. Der Zusammenhang ist klar:
Eine Patientenverfügung, die jemand in Zeiten der Gesundheit ohne konkrete Todesgefahr abgegeben hat, soll nach den Plänen von Cypries und Co. auch dann noch Rechtsgültigkeit haben, wenn der Patient krank und vielleicht einen baldigen Tod vor Augen es sich womöglich ganz anders überlegt. Aber mit der „Patientenverfügung“ in der Hand kann der Arzt einigermaßen gefahrlos dem Patienten einen schnelleren Tod bereiten – ob der nun noch will oder nicht.
Tatsächlich ist ja bekannt, daß in Holland ein erheblicher Teil der Patiententötungen bei solchen Patienten erfolgt, die nicht mehr in der Lage sind, ihre fortbestehende Zustimmung zu ihrer Tötung zu äußern, bei denen einfach „angenommen wird“, daß sie zu sterben wünschen.
MfG
Christoph Heger
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#3   Sirilo   16:33:09 | Freitag, 16. Februar 2007
Was…
hat eigentlich die Karikatur mit dem Artikel zu tun? Ich sehe keinen Bezug…
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#2   Herward   16:07:39 | Freitag, 16. Februar 2007
SPD-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will die Reichweite von Patientenverfügungen möglichst w
Recht hat sie. Die Patientenverfügung wird bei einem guten Katholiken anders lauten als bei einem lauen Protestanten, anders bei einem eifrigen Mohammedaner als bei einem trübsinnigen Freidenker, der ketzerischen Agnostiker wird wieder anders schreiben als der bekennende Atheist. Wie sprach doch angeblich vor vielen Jahren Friedrich II“. Jeder soll nach seiner Facon selig werden.“
Kürzlich hörte ich von einem Arzt der inneren Medizin: wir können heutzutage den Termin der Geburt weitgehend bestimmen warum sollte das für den Zeitpunkt des Todes anders sein?
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#1   rolf34   15:38:40 | Freitag, 16. Februar 2007
Was hat
Sterbehilfe mit einer Patientenverfügung zu tun? Bei Sterbehilfe wird aktiv in das bestehende Leben eingegriffen. Bei einer Patientenverfügung wird nur nichts unternommen, um z. B. das Leben zu retten. Somit würde man sein Leben lediglich in Gottes Hand legen und nicht aktiv das Leben beenden.
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