22:11:12 | Dienstag, 20. Februar 2007
Mons. Mixa
Im Bistum Augsburg dürfen sich Priester liturgisch fast alles erlauben – es sei denn, sie möchten eine korrekte Übersetzung der Wandlungsworte benützen.
(kreuz.net, Augsburg) In der jüngsten Ausgabe des diözesanen Amtsblatts heißt es:
„Aus gegebenem Anlaß
wird darauf hingewiesen, daß gemäß Canon 846 Paragraph 3 des Kirchenrechtes bei der Feier der Sakramente
die von der zuständigen Autorität gebilligten liturgischen Bücher getreu zu beachten sind und deshalb
niemand eigenmächtig etwas hinzufügen, weglassen oder ändern darf – vergleiche Sacrosanctum Concilium
22 Paragraph 3.“
Diese Bestimmung gilt – so das Amtsblatt – insbesondere für die Einsetzungsworte bei
der heiligen Wandlung.
Daher sei es strikt untersagt die Formulierung „mein Blut, das für euch und für
alle vergossen wird“ durch andere Formulierungen zu ersetzen.
Was hat Generalvikar Josef Heigl – der
für das Amtsblatt verantwortlich zeichnet – mit „irgendwelchen anderen Formulierungen“ gemeint?
Die bischöfliche
Amtspostille
zielt auf diejenigen Priester, welche die von Rom verordnete wörtliche Übersetzung der Konsekrationsworte
„pro multis“ mit „für viele“ bereits vor der offiziellen Änderung des Meßbuches vollziehen möchten.
Mit Sicherheit nicht den liturgischen Wildwuchs, der auch im Bistum Augsburg seit Jahrzehnten wuchert
und den das Bistum mit gewohnter Routine unter den Teppich gekehrt hat und weiter kehrt.
Vielen Zelebranten
ist keine Textstelle im Meßbuch zu schade oder heilig genug, um nicht etwas vermeintlich Besseres einzufügen,
Aktuelleres zu ergänzen oder anscheinend Überholtes wegzulassen.
Ein aktueller Fall im scheinbar vorbildlichen
Bistum Augsburg war eine multireligiöse Feier der „Lebenshilfe e.V. Augsburg“ am Förderzentrum Brunnenschule
in Königsbrunn.
Königsbrunn befindet sich im Landkreis Augsburg.
Über die Feier wird in der neuesten
Ausgabe der Vereinsnachrichten berichtet.
Pfarrer Bernd Weidner zelebrierte in liturgischen Gewändern
und gemeinsam mit dem örtlichen Vorbeter der islamischen Gemeinde in dieser Schule ein christlich-islamisches
Erntedankfest.
Der Imam verkündete den christlichen Schülern die islamische Glaubenslehre und erklärte,
daß es zwischen den Glaubensgemeinschaften kaum Unterschiede gebe.
Zum Abschluß der mit Gebet und Gesang
gestalteten Feier wurde – so der Bericht –, „noch das Brot gesegnet und in die einzelnen Klassenverbände
verteilt“.
Anscheinend hat das Bistum Augsburg nichts gegen synkretistische Kultakte, bei denen aus Bibel
und Koran gelesen, das christliche und das islamische Glaubensbekenntnis gebetet, Allah und der Dreifaltige
Gott gleichgesetzt und interreligiöse Kommunionspendungen simuliert werden.
Während solche skandalöse
Auswüchse von Ordinariatsseite ignoriert werden, fährt man gegenüber einem sogenannten konservativen
Übereifer einen unnachgiebigen Kurs.
Haarscharf zielt die bischöfliche Amtspostille auf diejenigen
Priester, welche die von Rom verordnete wörtliche Übersetzung der Konsekrationsworte „pro multis“ mit
„für viele“ bereits vor der offiziellen Änderung des Meßbuches vollziehen möchten.
Hintergrund für
die bistumsweite Abmahnung ist offenbar der vorauseilende Gehorsam eines Priesters, der sofort umgesetzt
hat, was weltweit, und damit auch im Bistum Augsburg, in absehbarer Zeit umzusetzen ist.
Gemäß der
römischen Gottesdienstkongregation wird die Wiederherstellung der Wandlungsworte bei der nächsten Übersetzung
des Römischen Missale erfolgen, welche die Bischöfe und der Heilige Stuhl für den Gebrauch in den verschiedenen
Ländern zulassen werden.
In den nächsten ein bis zwei Jahren haben die Bischofskonferenzen – etwas
verbindlicher heißt es im römischen Text: „werden die Bischofskonferenzen gebeten“ –, den Gläubigen
zur Vorbereitung auf die wörtliche Übersetzung die notwendigen Katechesen zu halten.
Doch im Augsburger
Ordinariat hofft man offensichtlich, daß es am Ende vielleicht doch noch anders kommt. Oder zugespitzter
formuliert: Wer hat am Ende den längeren Atem, ein 80jähriger Papst oder Generalvikar Heigl und seine
26 deutschen Amtsbrüder.
Folgerichtig läßt der Generalvikar im Amtsblatt schreiben, daß das Verbot
ungeachtet der in der Presse veröffentlichten Meinung gelte, daß die Einsetzungsworte bei der Revision
des deutschen Meßbuchs „möglicherweise“ geändert würden.
Möglicherweise? Davon kann im Schreiben
der Gottesdienstkongregation keine Rede sein. Das Ordinariat scheint auf die Methode „relativieren und
für dumm verkaufen“ zu setzen.
Nicht umsonst hat man den Priestern im Bistum Augsburg den vollen Wortlaut
des Schreibens der Gottesdienstkongregation bis heute offiziell vorenthalten.
An glatte Desinformation
grenzt die ergänzende Mitteilung im Amtsblatt, daß die deutsche Bischofskonferenz eine Entscheidung
für das neue Meßbuch zu treffen habe, die dann verbindlich und rechtskräftig in Kraft gesetzt werde.
In Wahrheit hat die Bischofskonferenz in Sachen Meßbuch eigenmächtig gar nichts zu entscheiden.
Sie
hat vielmehr auszuführen und kann anschließend vom Ausgeführten in den diözesanen Amtsblättern berichten.
Rechtskraft erlangt das neue Missale allein durch eine Approbation des römischen Papstes.
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.