11:56:01 | Mittwoch, 7. März 2007
Hitlers Völkermorde werden in ihrer Holocaust-Interpretation als mediale Waffe benützt, um die Schlächterei im Mutterschloß zu relativieren. Von Leo G. Schüchter.

Plakat von US-Lebensrechtlern vergleicht Leichenberge: Juden, Sklaven, kleine Kinder
(kreuz.net) Kenner der antiken Kultur bekunden, daß das Wort „holocaustum“ die Ganzopferverbrennung eines
einzelnen Opfers meint.
Will man diesen religiösen Begriff auf die säkulare Welt anwenden, müßte
somit die Bedeutung des Einzelopfers an erster Stelle stehen.
Wenn also jemand sagt: Die schwangere Frau
hat ihr ungeborenes Kind für ihre Karriere oder sonst etwas geopfert, ist ein metaphorischer Begriff
„Holocaust“ für diesen Fall korrekt.
Für die offiziell vier – in Wahrheit eher sieben Millionen – ungeborenen
Kinder, die seit 1975 offiziell in Deutschland abgetrieben wurden, könnte man „Massen-Holocaust“ oder
eben „Babycaust“ sagen.
Doch bei diesem Ausmaß des Grauens sollte man nicht über Zahlen streiten. Jedes
menschliche Abtreibungsopfer ist eines zuviel.
Das Zweite Vatikanische Konzil hat deutlich erklärt,
daß jede Abtreibung ein „abscheuliches Verbrechen“ ist.
Die Wortsiegelbewahrer protestieren gegen eine
historisch-linguistische Herleitung des Begriffes Holocaust. Sie behaupten eine semantische Verfälschung
und rufen nach der politischen Sprachenpolizei.
Denn schließlich hätten Elie Wiesel und seine Zuträger
den Begriff „Holocaust“ als erste aufgegriffen und besäßen somit das Recht, dem antiken Wort eine beliebige
Bedeutung unterzuschieben.
Deshalb wurde ein
medialer Aufschrei organisiert, als Joachim Kardinal Meisner
von Köln bei seiner Dreikönigspredigt des Jahres 2005 sagte:
„Zuerst Herodes, der die Kinder von Bethlehem
umbringen läßt, dann unter anderem Hitler und Stalin, die Millionen Menschen vernichten ließen, und
heute, in unserer Zeit, werden ungeborene Kinder millionenfach umgebracht.“
Die Entrüstungsindustrie
begann sich sogleich zu empören.
Das Wochenmagazin ‘Der Spiegel’ und Paul Spiegel – der damalige Vorsitzende
des Zentralrats der Juden in Deutschland – klagten den Kardinal an, den nationalsozialistischen Völkermord
an Juden „relativiert“ zu haben.
In Wahrheit hatte Kardinal Meisner diesen Völkermord gar nicht ausdrücklich
erwähnt.
Doch genau das wurde ihm als zweifache Relativierung und Verharmlosung angerechnet.
Der Kardinal
wurde beschuldigt, die Judenvernichtung aus den anderen Menschheitsverbrechen Stalins und Hitlers nicht
hervorgehoben und den nicht ausdrücklich erwähnten jüdischen Völkermord mit dem Abtreibungsmord in
eine Reihe gestellt zu haben.
Eine Sprecherin des berüchtigten Abtreibungsnetzwerks ‘Pro familia’, der
FDP-Chef von Nordrhein-Westfalen und die damalige Grünen-Chefin Claudia Roth schlugen in die gleiche
Kerbe.
Kardinal Meisners Aussage sei nicht nur eine „Beleidigung der Opfer des Holocaust“, sondern auch
der „Frauen, die sich in einer schwierigen Notlage gegen ein Kind entschieden.“
Immerhin zeigte Paul
Spiegel Verständnis dafür, daß man „Abtreibung auch als Mord an ungeborenem Leben bezeichnen könnte“,
wobei er die vorgeburtliche Tötung sogleich als etwas verharmloste, „was Frauen mit ihrem Körper tun“.
Die Taktik, die Abtreibung als ein Problem des weiblichen Körpers zu bagatellisieren oder als Einzelentscheidung
einer Frau zu individualisieren, ist ein beliebter Trick, um eine angebliche Unvergleichbarkeit des Abtreibungsmordens
mit dem nationalsozialistischen Morden zu behaupten.
Doch wer soll entscheiden, ob es schlimmer ist,
von Stalin oder Hitler oder von seiner eigenen Mutter ermordet zu werden?
Wer kann darüber richten,
ob die fabrikmäßige Organisation von Menschentötungen empörender ist als das medizintechnische Zerschneiden,
Zerstückeln oder Absaugen von Kindern im Mutterleib?
Mit den Aufnahmen der Leichenberge der Konzentrationslager
wird der deutschen Öffentlichkeit immer wieder eine „ewige Schuld“ einreden.
Zugleich werden Bilder
der Leichenteile abgetriebener Kinder vor den Blicken der Öffentlichkeit verborgen, um Schuldgefühle
zu verhindern.
Ein Vergleichsverbot von Holocaust und Babycaust wird auch mit der angeblichen Unvergleichlichkeit
von staatlich organisiertem Mord und individuellem Tötungswille begründet.
Aber diese Gegenüberstellung
ist so nicht richtig: Das deutsche Abtreibungsgemetzel ist nur möglich, weil der Staat seine Schutzpflicht
gegenüber dem Grundrecht auf Leben – Artikel 2 des Grundgesetzes – vernachlässigt.
Er finanziert sogar
die Beratung abtreibungsbetreibender Organisationen wie ‘Pro familia’ und übernimmt die Kosten der Abtreibung
zu 90 Prozent.
Somit werden Stalins und Hitlers Massenmorde sowie die „Holocaust“-Interpretation der
Judenmorde als Waffe der Medienkonzerne benützt, um den millionenfachen Mord an ungeborenen Menschen
zu verharmlosen.
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