Ein US-amerikanischer Priester hat seinen Erzbischof wegen übler Nachrede verklagt. Der Erzbischof hat den Geistlichen vor einem Jahr suspendiert, weil bei der Diözese eine Klage eingegangen war, wonach der Priester vor zwanzig Jahren einen Halbwüchsigen sexuell belästigt haben soll.
(kreuz.net, New Orleans) Ein suspendierter katholischer Priester der US-amerikanischen Erzdiözese New
Orleans hat seinen Erzbischof letzten Freitag vor Gericht verklagt. Erzbischof Alfred Hughes (72) habe
zu schnell gehandelt, als er Vorwürfe gegen ihn in einer Pressekonferenz breitschlug und den Priester
über Nacht aus seiner Pfarrei entließ. Das berichtete gestern die im US-Bundesstaat Louisiana erscheinende
Tageszeitung „The Picayune Times“.
Die Klage des Priesters, Michael Fraser, wirft dem Erzbischof auch
vor, die kirchliche Strafordnung verletzt zu haben, als er den Priester als Pfarrer der Pfarrei Maria-Heimsuchung
entpflichtete. Der Erzbischof habe auch dem kanonischen Recht zuwider gehandelt, weil er den Abschluß
der kirchlichen Voruntersuchung nicht abgewartet habe.
Erzbischof Hughes entband den Priester von allen
geistlichen Ämtern und forderte ihn im Januar des letzten Jahres auf, seine Pfarrei unverzüglich zu
verlassen. Er traf diese Maßnahmen, weil bei der Erzdiözese New Orleans am Tage zuvor die Klage eines
Mannes eingegangen war, wonach Pfarrer Fraser diesen als Jugendlichen vor über zwanzig Jahren sexuell
belästigt haben soll.
Zehn Tage später berief die Erzdiözese New Orleans eine Pressekonferenz ein,
um ihre Vorgangsweise gegen Pfarrer Fraser der Öffentlichkeit darzulegen. Es war das erste Mal, daß
eine solche Vorgangsweise gewählt wurde. Frühere ähnliche Fälle behandelte die Erzdiözese diskreter.
In der Pressekonferenz wurde erwähnt, daß Pfarrer Fraser jede Verfehlung von sich weise.
Der suspendierte
Priester behauptet in seiner Klage, daß der Erzbischof zu schnell gehandelt und ihn mit einer öffentlichen
Erklärung vor Abschluß der diözesanen Voruntersuchung gedemütigt habe. Eine abgeschlossene Voruntersuchung
sei notwendig, um einen angeklagten Priester aus seinem Amt zu entlassen.
Die Erzdiözese verteidigte
dagegen ihre Vorgangsweise. Ein Vorwurf sexuellen Fehlverhaltens werde immer auf seine Glaubwürdigkeit
hin untersucht. Nur wenn die Anklage glaubwürdig erscheine, werde die betroffene Person beurlaubt.
Die
Anklage vom Januar 2004 war der zweite Vorwurf gegen Pfarrer Fraser wegen sexueller Belästigung von Jugendlichen.
Bereits 1998 war eine ähnliche Klage eingegangen, die sich auf einen Vorfall vor ungefähr 10 Jahren
berief. Sie hatte für den Priester keine Konsequenzen.
Der Rechtsanwalt des angeklagten Priesters erklärte,
daß sein Mandant die Möglichkeit einer Klage gegen seinen Bischof fast ein Jahr lang erwogen habe. Der
Priester sei darüber nicht glücklich. Aber er sei letztendlich zur Überzeugung gelangt, daß er ein
angemessenes Verfahren alleine von Cäsar und nicht vom Vatikan erwarten könne. Heute sei der Fraser
ein Geächteter, der die „Chance eines Schneeballs in der Hölle“ habe, in einem kirchlichen Gericht Gerechtigkeit
zu finden.
Die Klage gegen den Erzbischof von New Orleans wirft diesem Verleumdung und üble Nachrede
vor. Der Erzbischof habe seinem Priester auch emotionalen Kummer bereitet und dessen Privatsphäre verletzt.
Die Anklageschrift ist fast die Kopie einer ähnlichen Klage, die der gleiche Rechtsanwalt im vergangenen
April im Namen von Bernard Schmaltz eingebracht hat. Schmaltz ist ein ehemaliger Priester der Erzdiözese
New Orleans, der das Priestertum bereits vor 12 Jahren an den Nagel gehängt und sich ein neues Leben
als Immobilienmakler aufgebaut hat. Er war auf der gleichen Pressekonferenz ebenfalls einer sexuellen
Belästigung beschuldigt worden.
Die Erzdiözese New Orleans hat vergeblich versucht, die Klage von Schmaltz
in den niedrigen Instanzen abzuwehren. Gegenwärtig liegt ein Appell der Erzdiözese vor dem Obersten
Gerichtshof des US-Bundesstaates Louisiana.
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Ein Priester verklagt seinen Bischof vor Gericht Endlich mal ein Mann, der sich traut! Wann wird endlich
dieser vrlogene Pflichtzölibat aufgehoben?. Nichts gegen den Zölibat an sich. Aber wer ihn nicht leben
kann, sollte auch nicht dazu gezwungen werden!!!