Ein Priester verklagt seinen Bischof vor Gericht
Ein US-amerikanischer Priester hat seinen Erzbischof wegen übler Nachrede verklagt. Der Erzbischof hat den Geistlichen vor einem Jahr suspendiert, weil bei der Diözese eine Klage eingegangen war, wonach der Priester vor zwanzig Jahren einen Halbwüchsigen sexuell belästigt haben soll.
(kreuz.net, New Orleans) Ein suspendierter katholischer Priester der US-amerikanischen Erzdiözese New
Orleans hat seinen Erzbischof letzten Freitag vor Gericht verklagt. Erzbischof Alfred Hughes (72) habe
zu schnell gehandelt, als er Vorwürfe gegen ihn in einer Pressekonferenz breitschlug und den Priester
über Nacht aus seiner Pfarrei entließ. Das berichtete gestern die im US-Bundesstaat Louisiana erscheinende
Tageszeitung „The Picayune Times“.Die Klage des Priesters, Michael Fraser, wirft dem Erzbischof auch vor, die kirchliche Strafordnung verletzt zu haben, als er den Priester als Pfarrer der Pfarrei Maria-Heimsuchung entpflichtete. Der Erzbischof habe auch dem kanonischen Recht zuwider gehandelt, weil er den Abschluß der kirchlichen Voruntersuchung nicht abgewartet habe.
Erzbischof Hughes entband den Priester von allen geistlichen Ämtern und forderte ihn im Januar des letzten Jahres auf, seine Pfarrei unverzüglich zu verlassen. Er traf diese Maßnahmen, weil bei der Erzdiözese New Orleans am Tage zuvor die Klage eines Mannes eingegangen war, wonach Pfarrer Fraser diesen als Jugendlichen vor über zwanzig Jahren sexuell belästigt haben soll.
Zehn Tage später berief die Erzdiözese New Orleans eine Pressekonferenz ein, um ihre Vorgangsweise gegen Pfarrer Fraser der Öffentlichkeit darzulegen. Es war das erste Mal, daß eine solche Vorgangsweise gewählt wurde. Frühere ähnliche Fälle behandelte die Erzdiözese diskreter. In der Pressekonferenz wurde erwähnt, daß Pfarrer Fraser jede Verfehlung von sich weise.
Der suspendierte Priester behauptet in seiner Klage, daß der Erzbischof zu schnell gehandelt und ihn mit einer öffentlichen Erklärung vor Abschluß der diözesanen Voruntersuchung gedemütigt habe. Eine abgeschlossene Voruntersuchung sei notwendig, um einen angeklagten Priester aus seinem Amt zu entlassen.
Die Erzdiözese verteidigte dagegen ihre Vorgangsweise. Ein Vorwurf sexuellen Fehlverhaltens werde immer auf seine Glaubwürdigkeit hin untersucht. Nur wenn die Anklage glaubwürdig erscheine, werde die betroffene Person beurlaubt.
Die Anklage vom Januar 2004 war der zweite Vorwurf gegen Pfarrer Fraser wegen sexueller Belästigung von Jugendlichen. Bereits 1998 war eine ähnliche Klage eingegangen, die sich auf einen Vorfall vor ungefähr 10 Jahren berief. Sie hatte für den Priester keine Konsequenzen.
Der Rechtsanwalt des angeklagten Priesters erklärte, daß sein Mandant die Möglichkeit einer Klage gegen seinen Bischof fast ein Jahr lang erwogen habe. Der Priester sei darüber nicht glücklich. Aber er sei letztendlich zur Überzeugung gelangt, daß er ein angemessenes Verfahren alleine von Cäsar und nicht vom Vatikan erwarten könne. Heute sei der Fraser ein Geächteter, der die „Chance eines Schneeballs in der Hölle“ habe, in einem kirchlichen Gericht Gerechtigkeit zu finden.
Die Klage gegen den Erzbischof von New Orleans wirft diesem Verleumdung und üble Nachrede vor. Der Erzbischof habe seinem Priester auch emotionalen Kummer bereitet und dessen Privatsphäre verletzt.
Die Anklageschrift ist fast die Kopie einer ähnlichen Klage, die der gleiche Rechtsanwalt im vergangenen April im Namen von Bernard Schmaltz eingebracht hat. Schmaltz ist ein ehemaliger Priester der Erzdiözese New Orleans, der das Priestertum bereits vor 12 Jahren an den Nagel gehängt und sich ein neues Leben als Immobilienmakler aufgebaut hat. Er war auf der gleichen Pressekonferenz ebenfalls einer sexuellen Belästigung beschuldigt worden.
Die Erzdiözese New Orleans hat vergeblich versucht, die Klage von Schmaltz in den niedrigen Instanzen abzuwehren. Gegenwärtig liegt ein Appell der Erzdiözese vor dem Obersten Gerichtshof des US-Bundesstaates Louisiana.
Weiterlesen:
Sonntag, 18. Juni 2006 21:30
Regina 1961: Ein Priester verklagt seinen Bischof vor Gericht
Endlich mal ein Mann, der sich traut! Wann wird endlich dieser vrlogene Pflichtzölibat aufgehoben?. Nichts gegen den Zölibat an sich. Aber wer ihn nicht leben kann, sollte auch nicht dazu gezwungen werden!!!
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen sowie Leser aus der Debatte auszuschließen.





