14:08:30 | Mittwoch, 14. März 2007
Der Pornojäger will sich vor dem Amtsgericht München vom ehemaligen deutschen Außenminister Joschka Fischer – oder von einer hübschen Magistra juris – verteidigen lassen.
(kreuz.net, München) Kürzlich erhielt der Pornojäger (81) aus München einen
Strafbefehl.
Er hatte
im Mai 2006
angeprangert, daß das Münchner Landgericht die Ausstrahlung eines antipäpstlichen Haßfilm
ohne Einschränkung zugelassen hatte.
Dafür empörte sich die offenbar nicht ganz gefühllose Münchner
Judikative darüber, daß der Pornojäger seinen Protestbrief in Form eines Schreibens der Redaktion des
ehemaligen nationalsozialistischen Wochenblatts ‘Der Stürmer’ eingereicht hatte.
Als Strafe soll der
Pornojäger darum 1.200 Euro bezahlen.
Zwischenzeitlich hat der Pornojäger dem „hochlöblichen Amtsgericht“
geantwortet:
„Für Ihre »werte« Zuschrift abermals herzlichen Dank.“
Den Erhalt bedeutender Schriftsätze
unterschreibe er vor dem Postboten immer, indem er seinem Familiennamen einen Kosenamen hinzufüge: Martinus
Schimpans Humer.
Der Pornojäger weiter: „Das kommt davon, weil ich es oft bedauere, daß ich im 20.
Jahrhundert nicht als Affe geboren wurde.“
Offenbar funktioniere auch die sogenannte Wiedergeburt – in
diesem Fall als Affe – nicht so, wie sie sollte, so die Klage des Pornojägers.
Darum sei zwischenzeitlich
schon bald das hohe Alter von 82 Jahren erreicht und er müsse immer noch auf bessere Zeiten hoffen:
„So gesehen, bleibe ich auch für die gerechten Gerichte ein hoffnungsloser Fall.“
Der Pornojäger weist
das Münchner Amtsgericht in seinem Schimpansen-Schreiben auf das Recht zur Akteneinsicht hin:
„Ich war
immer ein neugieriger Mensch und lernte beizeiten Lesen und Schreiben.“
Daher brauche er – auch als Brillenträger –
keinen sogenannten Verteidiger, der für ihn die Akte einsehe.
In Österreich gehöre es zur ordentlichen
sogenannten Rechtspflege, dem „Verdächtigen“ Akteneinsicht zu gewähren.
Wenn der „Verdächtige“ sich
nicht auskenne, dürfe ein Rechts- oder Linksanwalt für ihn die Schriftstücke studieren:
„Sind die
Akte schon zu dick geworden, gibt es in Österreich Fotokopien auf Staatskosten.“
Denn alles Wichtige
könne sich weder ein „Verdächtiger“ noch sein Anwalt merken.
Bei ihm komme hinzu – erklärt der Pornojäger:
„daß ich zeitlebens die Prostitution ablehnte, sowohl die geistige und auch die körperliche.“
Einer
sogenannten Fremdverteidigung stimme er nur dann zu, wenn Herr Rat Madlindl vom Münchner Amtsgericht
damit den Staatspensionär Josca – mit Hatschek geschrieben – Fischer damit beauftrage:
„Denn der ehemalige
Außenminister ist für mich eine Persönlichkeit, die Deutschland unserer Zeit überzeugend repräsentierte.“
Als Alternative hätte der Pornojäger auch nichts dagegen, „wenn sich eine hübsche, arbeitslose Magistra
juris mit meiner Verteidigung befaßt – damit sie nicht sinnlos den ganzen Tag im Hause herumstreunen
muß.“
Am Schluß seines Schreibens stellt er den Antrag, den vollständigen „Strafakt“ an „mein“ zuständiges
Bezirksgericht Peuerbach im Bezirk Grieskirchen unweit von Wels in Oberösterreich zu übersenden:
„Freundliche
Grüße!
Martinus Schimpans Humer, vulgo Pornojäger“
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
#15
"Katrin" 21:50:51 | Donnerstag, 15. März 2007
#14
thaumaturgos 11:00:53 | Donnerstag, 15. März 2007
#13
st.georg 22:12:09 | Mittwoch, 14. März 2007
#7
Typ 16:53:22 | Mittwoch, 14. März 2007
#6
Desperatus † 16:35:57 | Mittwoch, 14. März 2007
#5
gardellino † 15:28:34 | Mittwoch, 14. März 2007
#4
obelix † 15:24:45 | Mittwoch, 14. März 2007