18:32:11 | Donnerstag, 29. März 2007
Im September 2000 veröffentlichte die vatikanische Gottesdienstkongregation ein Dokument über die Zelebrationsrichtung während der Heiligen Messe.

Messe im Wiener Don Bosco Haus
(kreuz.net) Die Gottesdienstkongregation wurde [von Christoph Kardinal Schönborn] angefragt, ob die Formulierung
bei Nr. 299 der ‘Institutio Generalis Missalis Romani’ eine Norm beinhaltet, wonach die Haltung des Priesters
‘versus absidem’ – zu Gott hin – bei der Feier der Heiligen Messe ausgeschlossen sei.
Die Gottesdienstkongregation
antwortet nach reiflicher Überlegung und im Licht der liturgischen Vorgeschichte folgendermaßen:
Nein –
und zwar in Übereinstimmung mit der folgenden Erklärung, die verschiedene Elemente enthält, die einbezogen
werden müssen.
Zunächst ist zu beachten, daß das Wort ‘expedit’ – „es gebührt sich“ – in Nr. 299
der ‘Institutio Generalis Missalis Romani’ keine Verpflichtung beinhaltet, sondern eine Empfehlung darstellt,
die sich auf einen freistehenden Altar und auf die Zelebration „zum Volk hin“ bezieht.
Der Satzteil „wo
es möglich ist“ bezieht sich auf verschiedene Elemente, so zum Beispiel auf die Topographie des Ortes,
die Verfügbarkeit von Raum, den künstlerischen Wert des existierenden Altars sowie die Sensibilität
der Menschen, die in einer bestimmten Kirche an der Zelebrationen teilnehmen usw.
Er bestätigt, daß
die Hinwendung zur Versammlung hin angemessener scheint, insofern sie die Kommunikation erleichtert (vgl.
das Editorial in der Zeitschrift ‘Notitiae’ 29 [1993] 245-249), ohne allerdings die andere Möglichkeit
auszuschließen.
Was immer die Haltung des zelebrierenden Priesters sein mag, es ist klar, daß das eucharistische
Opfer dem einen und dreieinigen Gott dargebracht wird, und daß der erste, ewige Hohepriester Jesus Christus
ist, der durch den Dienst des Priesters handelt, welcher der Messe sichtbar als sein Instrument vorsteht.
Die liturgische Versammlung nimmt an der Zelebration kraft des allgemeinen Priestertums aller Gläubigen
teil. Dieses erfordert, daß der Dienst des geweihten Priesters in der eucharistischen Synaxis ausgeübt
wird.
Die äußere körperliche Haltung – in Rücksicht auf die Kommunikation zwischen den verschiedenen
Mitgliedern der Versammlung – muß von der inneren geistlichen Orientierung aller unterschieden werden.
Es wäre ein schwerer Fehler zu glauben, daß die Opferhandlung zunächst auf die Gemeinschaft ausgerichtet
ist. Wenn der Priester zum Volk hin zelebriert – was legitim und häufig zu empfehlen ist –, muß er seine
geistliche Haltung als Repräsentant der ganzen Kirche immer „durch Jesus Christus auf Gott“ hinlenken.
Auch die Kirche, die in der teilnehmenden Versammlung eine konkrete Gestalt annimmt, ist in ihrer ersten
geistlichen Bewegung ganz „auf Gott“ hingeordnet.
Es scheint, daß die alte Tradition – wenn auch nicht
ausnahmsfrei – darin bestand, daß der Zelebrant und die betende Gemeinschaft „versus orientem“ ausgerichtetet
waren.
Das ist die Richtung, aus der das Licht, das Christus ist, herkommt. Es ist nicht ungewöhnlich
für die alten Kirchen, nach Osten ausgerichtet zu sein, so daß der Priester und das Volk während des
öffentlichen Gebetes „versus orientem“ ausgerichtet waren.
Es konnte auch vorkommen, daß die Apsis
der Kirche den Osten symbolisch repräsentierte, wenn es – beim Bau der Kirche – Raum- oder andere Probleme
gab.
Heute bedeutet der Ausdruck „versus orientem“ häufig „versus apsidem“, und wenn man „versus populum“
sagt, ist nicht der Westen, sondern eher die anwesende Gemeinschaft gemeint.
In der alten Kirchenarchitektur
befand sich der Platz des Bischofs oder des zelebrierenden Priesters im Zentrum der Apsis, wo er sitzend
und zur Gemeinschaft gekehrt, die Verkündigung der Lesungen anhörte.
Dieser Sitz des Vorstehers wurde
nicht der menschlichen Person des Bischofs oder Priesters zugeschrieben, noch seinen intellektuellen Gaben,
nicht einmal seiner persönlichen Heiligkeit, sondern seiner Rolle als Werkzeug des unsichtbaren Pontifex,
welcher der Herr Jesus ist.
Im Falle einer alten Kirche oder dort, wo es um einen großen künstlerischen
Wert geht, ist es außerdem angemessen, staatliche Vorschriften hinsichtlich der Änderung oder Erneuerung
des Kirchenraumes zu erwägen. Die Hinzufügung eines zweiten Altars ist nicht immer eine würdige Lösung.
Es ist nicht nötig, Elementen, die sich im Laufe der Jahrhunderte verändert haben, eine unangemessene
Wichtigkeit zuzuschreiben. Was bleibt, ist das Ereignis, das in der Liturgie zelebriert wird. Dieses erscheint
in den Riten, Zeichen, Symbolen und Worten, die verschiedene Aspekte des Mysteriums ausdrücken, ohne
es auszuschöpfen, weil es sie übersteigt.
Eine starre Haltung einzunehmen und sie zu verabsolutieren,
könnte die Verwerfung eines Aspektes der Wahrheit beinhalten, welcher Respekt und Annahme verdient.
Vatikanstaat, 25. September 2000
+Jorge A. Kardinal Medina Estevez, Präfekt
+Francesco Pio Tamburrino,
Erzbischof Sekretär
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