10:13:07 | Montag, 26. März 2007
Eine Sedisvakantistenpredigt zum gestrigen Passionssonntag. Von Pater Rolf Hermann Lingen, Dorsten.

Leidender Christus des italienischen Malers Guido Reni († 1642)
(kreuz.net) Zu den großen Schlagzeilen der vergangenen Woche gehört sicherlich der Vorfall am Frankfurter
Amtsgericht:
Eine Familienrichterin erklärt in einem Scheidungsverfahren gegenüber dem muslimischen
Ehepaar mit Verweis auf den Koran wörtlich:
„Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare
Härte gemäß Paragraph 1565 Bürgerliches Gesetzbuch.“
Demzufolge hält die Richterin es auch nicht
für einen hinreichenden Scheidungsgrund, daß die muslimische Frau bekanntermaßen von ihrem muslimischen
Mann geschlagen wurde – dies sei ja schließlich vom Koran so vorgeschrieben, und die Frau müsse eben
damit rechnen.
In den Medien herrscht um diese Meldung enormer Rummel, und noch eifriger wird in der
Öffentlichkeit darüber diskutiert. Bringen wir also etwas Ordnung in dieses Nachrichtenchaos über die
Frankfurter Koran- und Familienrichterin.
Zur Person der Richterin erklärte ein Frankfurter Gerichtssprecher:
„Die Juristin leidet noch immer unter der Erinnerung an eine Schießerei vor zehn Jahren im Gericht.“
Die Richterin ist also eine anscheinend schwer psychisch Kranke, die wegen eines zehn Jahre zurückliegenden
Vorfalls traumatisiert ist, über dessen traumatisierenden Charakter man zudem streiten kann.
Die Gestörte
stört sich aber nicht daran, daß sie schon wegen ihrer Störung für das Richteramt gar nicht qualifiziert
ist. Vielmehr nutzt sie ihr angebliches Trauma weidlich aus, um sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Statt spätestens jetzt irgendwelche Konsequenzen zu ziehen, erklärt die Richterin, sie sei „entsetzt
über die Reaktion“, die ihre Koranauslegung in der Öffentlichkeit hervorgerufen hat.
In der Tat ist
es Zeichen eines schwerkranken Geistes, die Verantwortung für eigene Fehler zu leugnen. Der Pressesprecher
des Frankfurter Amtsgerichts führt über die Richterin weiter aus, ihr sei die politische Tragweite und
Sprengkraft ihrer Erklärung nicht bewußt gewesen.
„Sie ist zurzeit stark belastet“, so der Pressesprecher.
Die Richterin wolle derzeit den Kontakt mit Medien meiden und nicht persönlich an die Öffentlichkeit
gehen. Derzeit sei sie nicht am Gericht und wolle sich zunächst erholen.
Es mag sein, daß die Richterin
Lingen zum Irrweg des Islam
„Die schlimmste diesbezügliche Verwilderung zelebrierte ein mittlerweile verstorbenes
sichtbares Oberhaupt einer international tätigen Firma: Jemand namens Karol Wojtyla küßte in der Öffentlichkeit
den Koran.“
schon seit langem nicht mehr geschäftsfähig ist, aber selbst dann bleibt die Frage, warum
sie weiter im Amt bleiben konnte.
Der hessische Justizminister Jürgen Banzer (CDU) erklärte dazu: Der
Fall zeige, daß die deutsche Rechtsordnung funktioniert:
„Richter kontrollieren richterliche Entscheidungen
und eröffnen den Weg für eine Korrektur.“
Der Vorsitzende des ‘Deutschen Richterbundes’, Wolfgang Arenhövel,
kritisiert die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen die Koranrichterin mit den Worten: „Das geht
entschieden zu weit.“
Ihre Dienstpflicht habe die Richterin nicht verletzt, sondern möglicherweise Recht
falsch angewendet oder einen anfechtbaren rechtlichen Standpunkt vertreten.
Bis jetzt ist also schon
unbestritten bewiesen, daß die Justiz in den Händen völlig Ungeeigneter liegt, und daß die Ungeeigneten
bei ihren Fehlurteilen sich gegenseitig Rückendeckung geben.
Wer möchte, kann auch einmal schauen,
wie es denjenigen geht, die es wagen, die Justiz wegen ihrer permanenten eklatanten Fehlurteile zu kritisieren.
Hier gilt eben der Grundsatz: „Das geht entschieden zu weit.“
Wer die Wahrheit über die Justiz ans Licht
bringt, wird von derselben Justiz wegen angeblicher Beleidigung verurteilt – also diffamiert und mundtot
gemacht.
Nach politischem Willen gilt nur: „Richter kontrollieren richterliche Entscheidungen und eröffnen
den Weg für eine Korrektur.“
Anders gesagt: Niemand darf es wagen, Richter zu kontrollieren, wenn er
nicht selbst dieser Sippschaft angehört.
Wer sich für Wahrheit und Gerechtigkeit einsetzt, der ist
gemäß dem Urteil der Justiz ein Krimineller.
Wie sagten die Juden zu Jesus, als er sie kritisierte:
„Meister, mit solchen Worten beleidigst du auch uns“ (Lk 11,46).
Ist das System erst einmal durchschaut,
erkennt man die ganze Lächerlichkeit der vermeintlichen Diskussion des Koranurteils in der Öffentlichkeit:
Es fragt niemand nach dem Kern, also danach, worum es eigentlich geht.
Praktisch alle, ob nun die Verteidiger
oder die Ankläger der psychisch schwerstgestörten Koranrichterin, schreien unisono: Allein das deutsche
Recht darf gelten.
Nun, in dieser Idiotie war auch der Gottesmord der Juden ein Akt der Gerechtigkeit:
„Wir haben ein Gesetz, und nach dem Gesetz muß er sterben“ (Joh 19,7).
In dieser Idiotie ist jegliches
Verbrechen Gerechtigkeit, wenn es mit den Bestimmungen der Machthaber im Einklang steht.
Diese monströse,
menschenverachtende Staatsungerechtigkeit wird begründet zum Beispiel in der kirchlich verurteilten Lehre
des „kategorischen Imperativs“ von Immanuel Kant.
In Wahrheit gibt es nämlich objektives Recht, zum
Beispiel das Naturrecht.
Die Kirche lehrt dazu (nach Göpfert):
„Das Naturgesetz hat von Gott seine verpflichtende
Kraft, unabhängig von dem geschriebenen oder geoffenbarten göttlichen Gesetz.
Der erste Teil unseres
Satzes richtet sich gegen die von Kant, Fichte und anderen proklamierte ‘Autonomie der Vernunft’ – kategorischer
Imperativ, unabhängige Moral.“
„Das Naturgesetz ist die notwendige Grundlage des positiven Gesetzes.
Das gilt selbst von der göttlichen Gesetzgebung. Umsomehr gilt das vom menschlichen Gesetz.
Darum kann
kein menschliches Gesetz etwas gegen das natürliche Gesetz vorschreiben, und jedes Gesetz, das dem natürlichen
Gesetz widerspricht, entbehrt jeder verbindlichen Kraft und kann höchstens dazu dienen, die gesetzgebende
Autorität selbst zu untergraben.“Man könnte nun noch auf die Behauptungen insbesondere von muslimischer
Seite eingehen, daß der Islam eine friedliche Religion sei, der auch Gewalt gegen Ehefrauen verbiete.
Aber hier soll der Hinweis des Heiligen Thomas von Aquin († 1274) über das Wesen des Islam genügen:
„Die aber, die aus Irrtümern bestehende Sekten eingeführt haben, sind auf entgegengesetztem Wege vorgegangen,
wie es offenkundig ist bei Mohammed, der durch Versprechen fleischlicher Freuden, zu deren Verlangen die
fleischliche Begierde antreibt, die Völker verführte.
Er erließ auch Vorschriften, die seinen Versprechen
angepaßt waren, indem er der Fleischeslust die Zügel löste, denen, wie auf der Hand liegt, von lustorientierten
Menschen gehorcht wird.
Auch brachte er keine Belege dafür, daß er die Wahrheit verkündet, außer
denjenigen, die von jedem durchschnittlich Gebildeten mit natürlicher Begabung durchschaut werden können.
Ja vielmehr vermischte er das Wahre, das er lehrte, mit vielen Märchen und völlig falschen Lehren.“
„Ihm glaubten anfangs auch nicht irgendwelche, die in der Lehre über Gott gebildet waren, und die in
Lehren über Gott und den Menschen geübt waren, sondern verwilderte Menschen, die in Wüsten hausten
und in der Lehre über Gott völlig unwissend waren; durch die Menge dieser Menschen zwang Mohammed andere
mit Waffengewalt unter sein Gesetz.“Die schlimmste diesbezügliche Verwilderung zelebrierte ein mittlerweile
verstorbenes sichtbares Oberhaupt einer international tätigen Firma:

Korankuß des Papstes im Mai 1999
Jemand namens Karol Wojtyla küßte
in der Öffentlichkeit den Koran, um den ganzen darin enthaltenen Gotteslästerungen und ausdrücklich
antichristlichen Gewaltparolen seine Hochachtung zu beweisen und um diese Botschaft der Gewalt und der
Gottlosigkeit noch mehr Verbreitung zu verschaffen.
Zusammenfassend: Der Koranvorfall und die vermeintliche
öffentliche Diskussion darüber belegen vor allem eine in der Öffentlichkeit herrschende praktisch unbegrenzte
Ignoranz und Verlogenheit, in der Wahrheit und Gerechtigkeit brutal ausgeschaltet werden.
Wer sich auf
die Seite von Wahrheit und Gerechtigkeit stellt, wird genau das am eigenen Leib zu spüren bekommen.
Doch halten wir uns stets das Leiden unseres Herrn Jesus Christus vor Augen und folgen wir seinem Ruf,
das Kreuz zu tragen.
Widerstehen wir der öffentlichen Verwirrung, orientieren wir uns unbeirrt an Wahrheit
und Gerechtigkeit, damit wir dereinst teilhaben an der ewigen Gemeinschaft mit Christus im Himmel. Amen.
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