18:28:25 | Dienstag, 27. März 2007
In Belgien wird es immer üblicher, Hilflose und Schwerkranke zu vergiften. Dabei mischt die Kirche kräftig mit – und euthanasiert ihre Glaubwürdigkeit.

(kreuz.net, Brüssel) Die Zahl legaler Euthanasierungen in Belgien ist zwischen 2005 und 2006 um zehn
Prozent gestiegen.
Das berichtete die Tageszeitung ‘Le Soir’ am Montag unter Berufung auf Angaben, die
während einer Debatte im Parlament gemacht wurden.
Im Jahr 2006 wurden 428 Todesfälle registriert.
Die Dunkelziffer wird fünfmal höher geschätzt. Drei Viertel der Lebensmüden wurden im nördlichen,
niederländisch sprechenden Landesteil Flandern umgebracht.
Von ihnen litten 86 Prozent an Krebs. Nur
ein Sechstel war älter als achtzig Jahre.
Vorwiegend in katholischen SpitälernEine im Jahr 2003 durchgeführte
Studie ergab, daß die katholischen Spitäler dick im Geschäft sind. Die Ergebnisse der Studie wurden
im März 2006 im Fachmagazin ‘Health Policy’ veröffentlicht.
Belgien hat seine Euthanasieprogramme im
Jahr 2002 legalisiert.
Die Studie ergab, daß 80 Prozent der Hilflosentötungen in katholischen Spitälern
und Altenheimen begangen werden.
Vier Fünftel der katholischen Krankenhäuser und mehr als vier Fünftel
der katholischen Altenheime erklärten in ihren sogenannten Ethik-Richtlinien den Hilflosenmord „in Ausnahmefällen“
für zulässig.
Nur ein winziger Teil der katholischen Pflegeinstitutionen schließt die aktive Ermöglichung
eines Selbstmordes ihrer Patienten aus.
Die Ethikvorgaben der Krankenhäuser erklären üblicherweise,
daß vor einem Hilflosenmord sämtliche Möglichkeiten der sterbebegleitenden Palliativmedizin ausgeschöpft
werden sollen.
Das bedeutet aber nicht viel. Denn danach darf dem Lebensmüden ins Jenseits geholfen
werden.
Die Studie ergab, daß Ärzten in katholischen Institutionen „in der Regel“ das Recht eingeräumt
werde, die Beteiligung am Hilflosenmord aus Gewissensgründen zu verweigern.
Sie sind aber „verpflichtet“,
den Lebensmüden an einen Kollegen zu überweisen.
Worte und WirklichkeitNoch bei der Einführung der
Euthanasieprogramme hatten sich die belgischen Bischöfe scharf gegen die Tötung lebensmüder Kranker
ausgesprochen.
Im März 1995 erklärte Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika ‘Evangelium Vitae’,
daß die Euthanasie – insofern als es sich um eine vorsätzliche Tötung einer menschlichen Person handelt –
eine schwere Verletzung des göttlichen Gesetzes ist.
Im katholischen Belgien scheint diese Aussage offensichtlich
nicht zu gelten.
Die schon 2003 bekanntgewordenen Verbrechen am menschlichen Leben in katholischen Spitälern
wurden bislang nicht korrigiert.
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#4
Nachtlaterne 06:05:10 | Mittwoch, 28. März 2007
#3
Marcell 20:50:51 | Dienstag, 27. März 2007
#2
Unschuld 19:58:25 | Dienstag, 27. März 2007
#1
golden1848 19:25:57 | Dienstag, 27. März 2007