Tradition und Traditionalismus + Wunder-Eilung + Nicht bewußt + Den lieben Gott statt den Bischof fragen + Pfarrbüro in Kirche
Benedikt XVI. am Sonntag in der römischen Pfarrei Santa Felicita
Tradition und Traditionalismus
Vatikan. Papst Benedikt XVI. widmete seine gestrige Generalaudienz dem
Heiligen Irenäus von Lyon († 202). Der Papst erklärte mit Irenäus die apostolische Tradition. Der Helige
habe den Begriff der apostolischen Tradition nicht nur definiert: „Seine Tradition – die ununterbrochene
Tradition – ist kein Traditionalismus.“ Sie werde in ihrem Innern vom Heiligen Geist lebendig gemacht.
Er interpretiere und verstehe die Tradition in der Vitalität der Kirche.
Wunder-Eilung
Vatikan. Am
Sonntag will die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse ein Wunder auf die Fürsprache
von Johannes Paul II. bekanntgeben. Das kündigte der Postulator des Seligsprechungsprozesses, Mons. Slawomir
Oder, an. Schwester Marie-Simon-Pierre (45), die im Pariser Sainte-Felicite-Krankenhaus arbeitet, soll
auf die Fürsprache von Johannes Paul II. wundersam von Pakinson geheilt worden sein. Die französische
Ordensschwester wird zum zweiten Todestag von Johannes Paul II. einer Messe am Petersplatz beiwohnen.
Ein detaillierter Bericht ihrer Heilung – angeblich aus den Unterlagen für das Seligsprechungsverfahren –
kursiert bereits im Internet.
Nicht bewußt
Herr Lederhilger, was sagt der Bischof zur Aufregung um
die nicht gegebene Hostie an einen evangelischen Pfarrer?
Generalvikar Severin Lederhilger: „Er war sehr
überrascht und sagte: »Aber, das war doch eh ein schönes Fest.« Von einer bewußten Verweigerung kann
gar nicht gesprochen werden.“
Der Linzer Generalvikar im Gespräch mit den ‘Oberösterreichischen Nachrichten’
über seinen Bischof Ludwig Schwarz, der am Sonntag einem protestantischen Pastor die Kommunion verweigerte.
Den lieben Gott statt den Bischof fragen
Deutschland. Der Bischof von Würzburg, Mons. Friedhelm Hofmann,
besuchte kürzlich die protestantische Schwesterngemeinschaft Communität Casteller Ring auf dem Schwanberg
bei Würzburg. Das berichtete die Lokalzeitung ‘Fränkische Nachrichten’. Bei dieser Gelegenheit wurde
der Bischof gefragt, ob es eine Sünde sei, wenn ein Katholik am Sonntag zum evangelischen Abendmahl gehe.
Die Antwort von Bischof Hofmann: „Das muß der Betroffenen den lieben Gott fragen.“
Pfarrbüro in Kirche
Deutschland. Die katholische Kirchengemeinde St. Michael in Neheim im Erzbistum Paderborn muß sparen.
Deswegen sollen das Pfarrbüro und ein Büro für den Pfarrer direkt in die Kirche verlegt werden. In
Absprache mit dem Erzbistum werden die zwei Büros – baulich abgetrennt – in den Kirchenraum integriert.
Für die praktische Umsetzung des Projekts gibt es einen Architekturwettbewerb.
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46 Lesermeinungen
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Ich sehe das ein wenig anders eine christliche Kofession, deren Glauben sich mit dem katholischen nur
teilweise überschneidet, teilweise diesem sogar widerspricht. Dem stimme ich absolut zu. Ich würde auch
an nichts teilnehmen wollen, das dem katholischen Glauben widerspricht. Das ist für meine Begriffe bei
einer evangelischen Abendmahlsfeier aber auch nicht der Fall. Das ändert natürlich nichts daran, dass
diese Abendmahlsfeier um Welten hinter der Heiligen Messe zurückbleibt. Deshalb ist es eine schwere Sünde,
sonntags nicht die Heilige Messe mitzufeiern, aber keine schwere Sünde, einen protestantischen Gottesdienst
zu besuchen – es sei denn, man läßt deswegen die Mitfeier der Heiligen Messe sein.
@iustum das tue ich nicht, wenn ich mit Protestanten zu Abend esse Wenn es sich um ein gewöhnliches Abendessen
handelt, vermutlich nicht. Nun sollte Ihnen aber schon der Unterschied zwischen einer Abendmahlsfeier
und einem gewöhnlichen Abendessen bekannt sein. Das Abendmahl ist einen Gottesdienst einer christlichen
Kofession eingebunden, deren Glauben sich mit dem katholischen nur teilweise überschneidet, teilweise
diesem sogar widerspricht. Wer also am Abendmahl der Protestanten teilnimmt, bringt damit zum Ausdruck,
daß er auch ihren Glauben teilt. Dann kann er/sie aber nicht mehr für sich beanspruchen, katholisch
zu sein…!
Mal überlegen: Nach katholischer Lehre werden Brot und Wein nur in einer von einem gültig geweihten
katholischen Priester zelebrierten Heiligen Messe zu Leib und Blut Christi verwandelt Eben. Was also ist
an einem gemeinsamen protestantischen Abendmahl verkehrt, solange ich diese von Ihnen geschilderte Wahrheit
nicht leugne. Und das tue ich nicht, wenn ich mit Protestanten zu Abend esse. Gotthard ist zwar ein Modernist,
aber hier hat er recht.
@Vorposter(in) Nach katholischer Lehre werden Brot und Wein nur in einer von einem gültig geweihten katholischen
Priester zelebrierten Heiligen Messe zu Leib und Blut Christi verwandelt, weil nur in der katholischen
Weihe die Apostolische Sukzession, d.h. die bis auf die Apostel zurückreichende Weihelinie sichergestellt
ist. o^/ Wer als Katholik an nicht-katholischen Abendmahlsgottesdiensten teilnimmt, verstößt damit implizit
gegen die o.g. Lehre und wird so zu einem – materiellen – Häretiker/Schismatiker!
Christus vincit ich war schon häufig beim evangelischen Abendmahl und das als Vertreterin der katholischen
Kirche bei ökumenischen Gottesdiensten. Selbst die Oberhirten sind sich nicht einmal einig, ob ein Katholik
zum evangelischen Abendmahl gehen darf oder nicht. Die jüngste Äußerung hierzu machte Bischof Hofmann.Und
im übrigen muss ich meinem Gewissen folgen. Hier lehrt die Kirche, dass selbst dann dem Gewissen gefolgt
werden muss, wenn es unüberwindlich irrt. Es wird übrigens höchste Zeit, nicht andere Denkweisen als
häretisch abzutun, denn Gott hat keine Religion und keine Konfession. Nur die Liebe zählt und es verstößt
gegen die Liebe, wenn ich einen anderen verurteile. :(3
@vincit warum darf ich als Katholik nicht am evangelischen Abendmahl teilnehmen … ein bischen Brot und
einen winzigen Schluck Wein in gediegener Atmosphäre kann doch nicht schaden, oder?
@Frau Bussmann wenn ich als Katholikin bei den „Häretikern“ zum Abendmahl gehen darf Als Katholikin dürfen
Sie das auf gar keinen Fall! o^/ Nun werden Sie allerdings wohl das 2. Vatikanum vollumfänglich akzeptieren.
Somit dürfen Sie sich – so leid mir das tut – auch nicht als Katholikin bezeichnen…!
@Julius Zählen Sie bitte hier einmal die Päpste auf, die den Beinamen „der Grosse“ tragen! Und dann
begründen Sie nüchtern und sachlich, was Ihres Erachtens die Gemeinsamkeiten sind, die Johannes Paul
II. mit dieser äusserst überschaubaren Gruppe von Päpsten teilt, sodass es gerechtfertigt erscheint,
ihn in diese Gruppe aufzunehmen! Danke im voraus!
Sofort Heilig Ich hätte Papst Johannes PaulII sofort an seiner Beerdigung in den Rang eines Heiligen
sgestéllt. Und im sogar den Titel Der Große gegeben.
Den lieben Gott fragen eine Superantwort von Bischof Hofmann. Das sagt ja alles und lässt hoffentlich
diejenigen unter den Lesern aufhorchen, die immer noch behaupten, dass ein Protestan, der ja ein Häretiker
ist (welch schreckliches Wort) nicht die Kommúnion der katholischen Kirche empfangen darf, wenn ich als
Katholikin bei den „Häretikern“ zum Abendmahl gehen darf, denn Gott ist ja weder katholisch, noch evangelisch,
noch Moslem, noch Jude, ER ist alles in allem. Danke Bischof Hoffmann für diese Weise Antwort.
#36 Karl Murx 20:23:38 | Donnerstag, 29. März 2007
Er hat es aber versucht. Und genau dieser Versuch zeigte seine … …schismatische Gesinnung. Auf das
Argument, Paul VI. hätte die Abschaffung des tridentinischen Ritus explizit erwähnen müssen, oder sogar
die Bulle Quo Primum, geht Cekada doch ein, z.B. wenn Paul VI. sagte: „Notwithstanding, to the extent
necessary, the Apostolic Constitutions and Ordinances of Our Predecessors, and other prescriptions, even
those worthy of special mention and amendment.“ „… non obstantibus, quatenus opus sit, Constitutionibus
et Ordinationibus Apostolicis a Decessoribus Nostris editis, ceterisque praescriptionibus etiam peculiari
mentione et derogatione dignis.“ Pius V. benutzte in Quo Primum exakt dieselbe Sprache: „Non obstantibus
praemissis, ac constitutionibus, et ordinationibus Apostolicis… statutis et consuetudinibus contrariis
quibuscumque.“ Instructione de Constitutione (14 June 1971) is entitled „On the use and the beginning
of the obligation of the new Roman Missal, [Breviary], and Calendar.“ This Notification, like the October
1969 Instruction, addresses some of the practical difficulties which delayed implementing the new liturgical
legislation. „Having attentively considered these things, the Sacred Congregation for Divine Worship,
with the approval of the Supreme Pontiff, lays down the following rules on the use of the Roman Missal.“
It orders that in any given country, „from the day on which the translated texts must be used for celebrations
in the vernacular, only the revised form of the Mass …will be allowed,…“
#35 Tridentinus 19:32:23 | Donnerstag, 29. März 2007
@Murx Ich antworte erst jetzt, weil ich off-line Verpflichtungen nachgehen musste. Auf Dr. Hesse habe
ich mich nicht, auch nicht stillschweigend, bezogen. Allein aus der Schlussformel kann jedenfalls keine
Abrogation geschlussfolgert werden, wenn der eigentliche Text der Konstitution nicht eindeutig aussagt,
der NOM solle qua Gesetz an die Stelle des Ritus Romanus in seiner trid. Kodifikation treten. Denn nur,
wenn das im Text gesagt wird, stünde Quo primum überhaupt entgegen. Meine These geht ja, wie Du weisst,
ohnehin in Richtung einer mit der trid. Kodifikation gegebenen Kanonisierung des Römischen, aber auch
anderer Ordens- und Diözesanriten, was freilich nicht Allgemeingut ist. Trifftsie zu könnte der Papst
überhaupt keinen wesentlich neuen Ritus mehr einführen, auch nicht alternativ.
#34 Karl Murx 19:21:36 | Donnerstag, 29. März 2007
Anderes Beispiel: Hat Paul VI. den alten Firmritus abgeschafft, oder nicht? Auf Englisch ist das Dekret
hier einsehbar. www.fargodiocese.org/…onOnConfirmation.pdf Die entscheidenden Worte auf Latein: His
omnibus de essentiali Sacramenti Confirmationis ritu statutis ac declaratis, Ordinem etiam eiusdem Sacramenti
a Sacra Congregazione prο Culte Divino collatis consiliis cum Sacris Congregationibus prο Doctrina Fidei,
de Disciplina Sacramentorum atque pro Gentium Evangelizatione quοad materiam earum competentiae subiectam
recognitum, Νοs Apostolica Nostra Auctoritate approbamus. Cuius Ordinis, novam formam continentis, editio
Latina, statim ut prodierit, editiones vero vulgares, a Conferentus Episcopalibus apparatae et ab Apostolica
Sede confirmatae, die, quae a singulis ciusmodi Conferentiis statuetur, vigere incipient; vetus autem
Ordo usque ad finem anni 1972 potent adhiberi. A die tamen 1 mensis Ianuarii anni 1973 novo tantum Ordine
omnibus, ad quos pertinet, erit utendum. Nostra haec statuta et praescripta in Ecclesia Latina firma et
efficacia esse et fore volumus, non obstantibus, quatenus opus sit, Constitutionibus et Ordinationibus
Apostolicis a Decessoribus Nostris editis, ceterisque praescriptionibus etiam peculiari mention dignis.
Datum Romae, apud Sanctum Petrum, die XV mensis Augusti, in Assumptione Beatae Mariae Virginis, anno MCMLXXI,
Pontificatus Nostri nono. PAULUS PP. VI
#33 Spätmerker 17:29:38 | Donnerstag, 29. März 2007
Interessant, hier ist der Unterschied besonders deutlich CIC83: Can 6, § 2. Die Canones dieses Codex
sind, soweit sie altes Recht wiedergeben, auch unter Berücksichtigung der kanonischen Tradition zu würdigen.
CIC1917: Can 6, 2.deg. Canones qui ius vetus ex integro referunt, ex veteris iuris auctoritate, atque
ideo ex receptis apud probatos auctores interpretationibus, sunt aestimandi; „Die Kanones, welche das
alte Recht (bis 1917) komplett wiedergeben, sollen aus der Autorität des alten Rechts, wie es daher aus
den Interpretationen anerkannter Rechtsgelehrter rezipiert ist, betrachtet werden.“ Das ist sehr präzise.
Der neue Can. 6 begnügt sich mit einem allgemeinen Hinweis auf Rechtstradtionen, die man vielleicht würdigen
sollte. Der alte Can. 6 spricht von der Anwendung es neuen Rechts (1917) aus der Autorität des alten,
wo sachliche Übereinstimmung gegeben ist.
#32 Karl Murx 17:13:49 | Donnerstag, 29. März 2007
Ja, ich habe Recht! Der Anspruch den alten Ritus abzuschaffen wurde von Paul VI. erhoben. Die Texte des
letzteren die Cekada im Vergleich mit Quo primum anführt, zeigen das eindeutig. Genauso hat JPII. ein
Recht eingeführt, welches den CIC1917 grundsätzlich aufheben will, während der Can. 6 des CIC1917 bezüglich
des vorangehenden Rechtes folgendes festhielt: 2.deg. Canones qui ius vetus ex integro referunt, ex veteris
iuris auctoritate, atque ideo ex receptis apud probatos auctores interpretationibus, sunt aestimandi;
3.deg. Canones qui ex parte tantum cum veteri iure congruunt, qua congruunt, ex iure antiquo aestimandi
sunt; qua discrepant, sunt ex sua ipsorum sententia diiudicandi; 4.deg. In dubio num aliquod canonum praescriptum
cum veteri iure discrepet, a veteri iure non est recedendum; 5.deg. Quod ad poenas attinet, quarum in
Codice nulla fit mentio, spirituales sint vel temporales, medicinales vel, ut vocant, vindicativae, latae
vel ferendae sententiae, eae tanquam abrogatae habeantur; 6.deg. Si qua ex ceteris disciplinaribus legibus,
quae usque adhuc viguerunt, nec explicite nec implicite in Codice contineatur, ea vim omnem amisisse dicenda
est, nisi in probatis liturgicis libris reperiatur, aut lex sit iuris divini sive positivi sive naturalis.
Der neue Can. 6 des CIC83 sagt dagegen nur, daß soweit als möglich die Traditionen des alten Rechts
bei Interpretation beachtet werden sollen. Gleichzeitig legt Can 1 fest: Can. 1 Die Canones dieses Codex
betreffen allein die lat. Kirche.
#30 Karl Murx 16:54:24 | Donnerstag, 29. März 2007
@Tridentinus: Mit Verlaub, das ist Blödsinn Man hätte fast den Eindruck, daß Du nicht Jura studiert,
sondern zuviel auf Deinen Don Gregor gehört hast. Apropos, war der Mann Spezialist im Kirchenrecht? Steriotype
Floskeln in kanonisch bedeutsamen Texten, bedeuten eben, was sie bedeueten, genau wie im BGB auch, oder
in Mietverträgen. Natürlich rekurieren einige Traditionalisten nicht auf die Bedeutung von Floskeln,
sondern auf das, was sie meinen, was es bedeuten soll, z.B. unser umtriebiger Atha. Aber auch Du irrst
Dich, wenn Du meinst, Paul VI. habe den Ritus von Trient nicht abschaffen wollen. Warum gehst Du nicht
auf die Argumente von Cekada ein? Du kennst Sie doch. Nur auf Hesse zu rekurieren und mäkelig auf die
Päpste herabzuschauen, die immer steriotyp sagten, „Unser Dekret gelte auf ewige Zeiten“, um dann zu
behaupten, „das sagen die doch alle“, reicht eben nicht. Nehmen wir nur mal den CIC83, für den Du Dich
nur sehr oberflächlich interessierst und das prinzipielle ignorierst: Can. 1 regelt, daß es kein universales
Recht sein soll, im Gegensatz zum CIC1917. Can. 6 hebt aber nun als selbst erklärtes nichtuniversales
Gesetz das universale Gesetz CIC1917 auf, was der alte Can.6 hinsichtlich des Corpus Iuris, der bis 1917
galt, aber nicht tat. Der Anspruch der Aufhebung des CIC1917 ist also im CIC83 vorhanden, aber auf Grund
von was für Rechtsprinzipien? Die Promulgation erklärt Lumen Gentium als das schlechthin allgemeine
Recht. Nur CIC83 und Ius orient. wären das gesamte Recht. Schon nachgeprüft?
#29 Tridentinus 16:12:19 | Donnerstag, 29. März 2007
@Alanus Diese Formulierung schließt jedes deratige Dokument ab. Man könnte von einer Floskel sprechen.
Wo im Text selbst (!) steht etwas von Rechtskraft? Maximal führt Paul VI. einen Alternativritus ein,
von dem er wünscht, daß er angenommen werde. Wenn Sie nur so argumentieren, argumentieren Sie nicht
anders als manche Tradis mit Quo primum, sofern sie nicht auf dessen Inhalt, sondern bestimmte Floskeln,
die in päpstlichen Dokumenten sozusagen stereotyp vorkommen, stützen. Ansonsten verweise ich erneut
auf Waldstein. Ich führe nicht immer alle meine Literatur mit, obwohl ich weiß: Sapiens omnia sua secum
portat.
@ Tridentinus Außerdem: Wie erklären Sie sonst die Vorschrift bzgl. Händefalten? Ja meine Güte, das
gehört halt zu den Dingen, die geregelt wurden. Andere wurden nicht geregelt. Erwarten Sie ernsthaft
von einem Messbuch, CIC oder Ähnlichem, dass da über 1000 Seiten detailliert verzeichnet ist, was NICHT
MEHR geregelt wird? Sie sind schon ein sehr merkwürdiger Kauz… Ich suche mal ein Beispiel heraus von
einer Sache, die IRGENDWANN mal geregelt war und danach nie wieder neu geregelt, und dann eben auch anders –
nämlich frei – gehandhabt wurde. Da wird man etwa in Ordens-Consuetudines eine Menge finden. Vermutlich
auch in der Messliturgie. Mal schauen, wann mir ein Beispiel einfällt.
@ Tridentinus: Ich empfehle besonders den Schlußsatz von „Missale Romanum“: „Unsere Anweisungen und Vorschriften
[sprich: das neue Meßbuch] sollen jetzt und in Zukunft gültig und rechtskräftig sein, unter Aufhebung
jedweder entgegenstehender Konstitutionen und Verordnungen Unserer Vorgänger sowie aller übrigen Anweisungen,
welcher Art sie auch seien.“ Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was es da noch zu interpretieren geben soll.
Meine These: Gewisse liturgische Praktiken schienen 1968, nachdem sie jahrhundertelang praktiziert wurden,
so klar, dass man es einfach für überflüssig hielt, diese Dinge zu regeln: Jeder Priester wußte 1968,
wie er die Hände zu falten hatte und mit wie vielen Doppelzügen er was zu inzensieren hatte. Nachdem
sich diese Priestergeneration aber weigerte, dieses Wissen an die nachfolgende weiterzugeben (nicht zuletzt,
weil man diese Dinge für unwesentlich hielt), kann man in diesen Kleinigkeiten seit 20 Jahren alles Mögliche
beobachten. So langsam wird das von der zuständigen Autorität aber erkannt: So wurde die Art der Inzensation
in der neuen Einführung ins Messbuch aus 2002 wieder beschrieben.
irgendwie ist es bezeichnend, dass hier tatsächlich über die richtige Fingerhaltung des Papstes diskutiert
wird. Das erinnert irgendwie an Harry Potter „Du musst den Zauberstab so schwingen, nicht damit fuchteln,
sonst funktioniert es nicht richtig“ sagte Hermine besserwisserisch. „Ach der blöde Zauber wird schon
irgendwie hinhaun“ antwortete Ron genervt
#23 Tridentinus 15:30:11 | Donnerstag, 29. März 2007
@Alanuas ab Insulis Bzgl. der Apostolischen Konstitution Missale Romanum drückt der Wortlaut eben gerade
keine Gesetzeskraft aus, sondern den „Wunsch“ Pauls VI., das neue Meßbuch möge angenommen werden. Dazu
hat u.a. der arrivierte Römischrechtler Wolfgang Waldstein Analysen juristischer Natur angestellt und
1976 in seinem Buch Hirtensorge und Liturgiereform zugänglich gemacht. Es gibt aber auch noch andere,
derartige Untersuchungen.
@ Tridentinus: Um dem von Ihnen vertretenen Denkmodell entgegenzutreten, ist in die meisten juristischen
Neuerungen ja auch die Formel „alle bisherigen Bestimmungen dazu gelten nicht mehr“ (so in etwa) aufgenommen.
Wo nun nach alter Regelung festgeschrieben ist, wie man die Hostie anfassen soll, weiß ich zwar nicht.
Wenn es aber im alten Missale gestanden hat: Das ist bekanntlich durch die Apostolische Konstitution von
1970 (oder 69?) namens „Missale Romanum“ ersetzt worden. Da läßt der Wortlaut keine Interpretation zu.
Da wäre dann auch ein Rückgriff explizit nicht erlaubt.
#20 Tridentinus 15:12:59 | Donnerstag, 29. März 2007
@Alanus ab Insulis Bis auf weiteres gehe ich das Wagnis ein. Aber die Frage ist doch interessant, oder?
Worin sehen Sie zB das Problematische meiner Argumentation?
@ Tridentinus: Differenzieren. Wenn irgendwo explizit auf ältere Regelungen verwiesen wird, ist das ja
auch in Ordnung. Auch im dt. Grundgesetz wird an einer Stelle auf die Weimarer Reichsverfassung verwiesen.
Wenn aber solch ein Verweis nicht stattfindet, findet er eben nicht statt. Weil man das einfach nicht
mehr regeln will. Daraus zu schließen, daß dann noch die bisherige Regelung gilt, dürfte reichlich
gewagt sein.
#18 Tridentinus 14:25:53 | Donnerstag, 29. März 2007
@Typisch schlechtes Beispiel Bspw. nennt der CIC 1983 auch die Freimaurer nicht mehr unter den Exkommunizierten.
Kardinal Ratzinger hat deshalb auf Anfrage erklärt, dass sie nach wie vor exkommuniziert sind. Sofern
die neue Regelung die Materie regelt, setzt sie die alte außer Kraft. Stillschweigend kann der Gesetzgeber
die Ausgestaltung des Rechtes nicht unterlassen. Dann müßte er schon schreiben: Dieses und jenes Detail
wünschen wir nicht zu regeln, sonst füllt die Vorgängernorm die Lücke, da keine solchen lücken erwünscht
sind. Außerdem: Wie erklären Sie sonst die Vorschrift bzgl. Händefalten?
@ Tridentinus Wenn eine neue Rechtsbestimmung eine Materie in einem Detail weniger präzise regelt als
die entsprechende Vorgängernorm, ist die Lücke im neuen Recht aus der letztgültigen Regelung der gleichen
Materie „aufzufüllen“. Oder anders gesagt: In diesem Detail bleibt die ältere Regelung in Kraft. Welch
ein Unsinn. Es ist ja neues Recht in Kraft, nämlich solches, das diese Details eben nicht mehr für regelungsbedürftig
hält. Es sind ja auch nicht alle Canones aus dem CIC/1917 in Kraft, die irgendwelche Details regeln,
die im CIC/1983 eben einfach nicht mehr geregelt sind. Meine Güte, was reden Sie für einen Unsinn.
@PetrusII -es wird nicht gefeiert sondern zelebriert! Liebe Bischöfe von Würzburg und Paderborn. Wissen
Sie nicht mehr, dass in der Kirche das Sacrificium gefeiert (FALSCH!) zelebriert (richtig! Denn es ist
der ZELEBRANT der das hlg. Messopfer zelebriert! Hier keine Schützenhilfe für geistig verdummte Bischöfe
aufbauen!!) wird. Was ein Sacrificium ist kann und werde ich Ihnen sagen. Es ist das Opfer, das nur Gott
allein dargebracht werden kann. Wer kann Gott denn dieses Opfer würdig darbringen? Ein Mensch, ein Heiliger,
unsere Gottesmutter Maria? Nein es gibt niemanden auf dieser Erde, der dieses Sacrificium würdig unserem
Himmlischen Vater darbringen kann. Und darum hat auch unser Herr und GOTT Jesus Christus die hl. Messe
eingesetzt. Unser Herr ist es, der dieses Opfer darbringt. Er bedient sich nur den Händen und der Stimme
des geweihten Priesters. Es ist das gleiche Opfer, welches auf Golgotha vollbracht wurde. Es ist das gleiche
Opfer, aber die Form ist eine andere. Wissen Sie denn nicht mehr meine lieben Brüder (Bischöfe) was
in der hhl. Messe geschieht? In der hhl. Messe dürfen wir der Geburt, dem Leben, Leiden und dem Opfertod
Christi beiwohnen. Und das in Wirklichkeit. wie können die dummen Bischöfe wissen wie zelebriert wird,
wenn sie noch in Gedanken am feiern sind. tz tz tz… ist das lustig.
@Bischof von Würzburg @ Pfarrbüro in der Kirche Eure Ex. Bischof von Würzburg. Wenn Sie nicht antworten
wollen, so tu ich es für Sie. Es ist eine Sünde, bei den evangelischen zum Abendmahl zu gehen, und das
nicht nur am Sonntag. Sondern immer und überall. Meine Begründung folgt am Schluss Zum Büro in der
Kirche. Ich hoffe, dass diese Kirche nicht auf diese Weise entweiht wird. Eine Kirche ist nur für einen
einzigen Grund gebaut. Und nun meine Begründung zu beiden Artikel Liebe Bischöfe von Würzburg und Paderborn.
Wissen Sie nicht mehr, dass in der Kirche das Sacrificium gefeiert wird. Was ein Sacrificium ist kann
und werde ich Ihnen sagen. Es ist das Opfer, das nur Gott allein dargebracht werden kann. Wer kann Gott
denn dieses Opfer würdig darbringen? Ein Mensch, ein Heiliger, unsere Gottesmutter Maria? Nein es gibt
niemanden auf dieser Erde, der dieses Sacrificium würdig unserem Himmlischen Vater darbringen kann. Und
darum hat auch unser Herr und GOTT Jesus Christus die hl. Messe eingesetzt. Unser Herr ist es, der dieses
Opfer darbringt. Er bedient sich nur den Händen und der Stimme des geweihten Priesters. Es ist das gleiche
Opfer, welches auf Golgotha vollbracht wurde. Es ist das gleiche Opfer, aber die Form ist eine andere.
Wissen Sie denn nicht mehr meine lieben Brüder (Bischöfe) was in der hhl. Messe geschieht? In der hhl.
Messe dürfen wir der Geburt, dem Leben, Leiden und dem Opfertod Christi beiwohnen. Und das in Wirklichkeit.
Darum ist auch das ev. Abendmahl und z.T. die neue Messe eine Sünde vor Gott.Ein Theater
#14 Tridentinus 13:00:42 | Donnerstag, 29. März 2007
@hähnchen @„manipelfeind“ Erstens ist das allgemein sehrwohl so, weil rechtliche Lücken nicht erwünscht
sind. Zweitens wendet ja das neue Ceremoniale Episcoporum mein Prinzip an (also müssen Sie dagegen Gegenargumente
finden, nicht ich!) Wenn man nicht weiss, wie zB die Hände gefaltet werden sollen, kann man der Vorschrift
strenggenommen überhaupt nicht Folge leisten, was dem Sinn der Vorschrift direkt entgegengesetzt ist.
Das wäre unlogisch. Nie habe ich behauptet, Manipel seien der Wesenskern der Liturgie, auf so einen Unsinn
gehe ich nur der Vollständigkeit halber ein. Und zwar nur einmal.
Ganz genau Wichtig ist, dass die Finger richtig gehalten werden und dass das Manipel korrekt sitzt. Alles
andere ist nebensächlich. Naja, wenigstens trägt der Papst keine Messgewänder, die 5 Nummern zu klein
sind.
@tridentinus Was erzählen sie denn ? Wenn eine neue Regelung weniger präzise sei als die alte Regelung,
füllt die alte auf ? Das ist doch unlogisch: wenn eine neue Regelung bewusst auf gewisse Formen verzichtet,
dann ersetzt sie doch die alte.so what ?
#11 Tridentinus 12:41:52 | Donnerstag, 29. März 2007
@@@Typ Daumen und Zeigefinger sind zusammenzualten. Bei der Elevation sollten sich die Fingerkuppen der
jeweils freibleibenden Finger paarweise berühren. Das Messbuch Pauls VI. enthält diese Vorschrift nicht.
Das besagt aus einem bestimmten Grund nichts. Und hier wirds jetzt wirklich juristisch (weil der amtliche
Kult der Kirche auch ein rechtlich geregeltes bzw zu regelndes Feld ist). Wenn eine neue Rechtsbestimmung
eine Materie in einem Detail weniger präzise regelt als die entsprechende Vorgängernorm, ist die Lücke
im neuen Recht aus der letztgültigen Regelung der gleichen Materie „aufzufüllen“. Oder anders gesagt:
In diesem Detail bleibt die ältere Regelung in Kraft. Das Messbuch Pauls VI. enthält zB auch keine Vorschrift,
wie genau die Hände liturgissch zu falten sind. Hier geht das nachkonziliare Ceremoniale Episcoporum
genau nach meinem Prinzip vor: Es verweist auf das Ceremoniale Episcoporum von 1886 und bestätigt die
Vorschrift, dass die inneren Hand- und Fingerflächen sich berühren sollen, wobei die Finger gerade ausgestreckt
sein müssen, der rechte Daumen aber über dem linken liegt, so dass sich die Daumen kreuzen.
@ Tridentinus „Korrektheit“ kann allenfalls ein juristischer Begriff sein, niemals ein ästhetischer.
Und nun zeigen Sie mir, wo im Messbuch steht, wie die Hostie „korrekt“ gehalten wird. Zitat/Stellenangabe
genügt. Danke schön. „accipite“, aber bloß „korrekt“! Oder, wie schon Jesus zu Thomas sagte: „Mitte
manum tuam“, aber schön korrekt bleiben, sonst wird’s unästhetisch!
@ Tridentinus Sie haben eben noch nicht einmal Ahnung von liturgischer Ästhetik. Quatsch. Sie kennen
mich ja gar nicht. Woher wollen Sie also mein Verständnis von liturgische Ästhetik kennen? Nur mit „korrekt“
und „inkorrekt“ hat liturgische Ästhetik eben nichts zu tun.
#6 Tridentinus 11:16:05 | Donnerstag, 29. März 2007
@Typisch für Sie, Typ! Sie haben eben noch nicht einmal Ahnung von liturgischer Ästhetik. Der Heilige
Vater prinzipiell durchaus. Und es gibt für meine Anspielung vor allem auch noch gewichtigere Gründe
als solche ästhetischer Art.
@ Tridentinus Auch die abgebildete überdimensionale Hostie könnte man korrekt halten/ berühren bei
der Elevation. „korrekt halten“ „accipite et manducate“, aber berührt mich bloß nicht inkorrekt!
#4 Tridentinus 09:44:40 | Donnerstag, 29. März 2007
Auch die abgebildete überdimensionale Hostie könnte man korrekt halten/ berühren bei der Elevation.
Übrgens fällt mir auf, dass der Papst immer die selben Manschettenknöpfe trägt. Vielleicht eine Idee
zum Geburtstag.
Natürlich keine Sünde Natürlich ist es keine Sünde, wenn ein Katholik am Sonntag zum evangelischen
Abendmahl geht. Es ist aber eine schwere Sünde, wenn er am Sonntag nicht an einer heiligen Messe teilnimmt.
Ein Blick in den Katechismus hilft weiter: 2180 Eines der Kirchengebote bestimmt das Gesetz des Herrn
genauer: „Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der
Meßfeier verpflichtet“ (⇒ CIC, can. 1247). „Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an
einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert
wird“ (⇒ CIC, can. 1248, § 1). 2181 Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen
Leben und bestätigt es. Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen an der
Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit,
Betreuung von Säuglingen) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind [Vgl. ⇒ CIC, can.
1245]. Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde.
Zum Geleit…das heutige Evangelium EVANGELIUM Johannes 8, 51-59 In jener Zeit sprach Jesus zu den Juden:
Amen, amen, ich sage euch: Wenn jemand an meinem Wort festhält, wird er auf ewig den Tod nicht schauen.
Da sagten die Juden zu ihm: Jetzt wissen wir, dass du von einem Dämon besessen bist. Abraham und die
Propheten sind gestorben, du aber sagst: Wenn jemand an meinem Wort festhält, wird er auf ewig den Tod
nicht erleiden. Bist du etwa größer als unser Vater Abraham? Er ist gestorben und die Propheten sind
gestorben. Für wen gibst du dich aus? Jesus antwortete: Wenn ich mich selbst ehre, so gilt meine Ehre
nichts. Mein Vater ist es, der mich ehrt, er, von dem ihr sagt: Er ist unser Gott. Doch ihr habt ihn nicht
erkannt. Ich aber kenne ihn, und wenn ich sagen würde: Ich kenne ihn nicht, so wäre ich ein Lügner
wie ihr. Aber ich kenne ihn und halte an seinem Wort fest. Euer Vater Abraham jubelte, weil er meinen
Tag sehen sollte. Er sah ihn und freute sich. Die Juden entgegneten: Du bist noch keine fünfzig Jahre
alt und willst Abraham gesehen haben? Jesus erwiderte ihnen: Amen, amen, ich sage euch: Noch ehe Abraham
wurde, bin ich. Da hoben sie Steine auf, um sie auf ihn zu werfen. Jesus aber verbarg sich und verließ
den Tempel.
Sehr richtig! Bei dieser Gelegenheit wurde der Bischof gefragt, ob ob es eine Sünde sei, wenn ein Katholik
am Sonntag zum evangelischen Abendmahl gehe. Die Antwort von Bischof Hofmann: „Das muß der Betroffenen
den lieben Gott fragen.“ 1. Bischof Hofmann hat meines Wissens nicht eine so schlechte Grammatik. 2. In
der Sache hat er absolut recht, denn Sünde ist nun einmal eine bewusste Absage gegen Gott. Dass die Kirche
etwas regelt und bestimmte Dinge erlaubt, andere einfordert, andere untersagt, heißt noch nicht, dass
ein Verstoß gegen kirchliches Gebot auch automatisch Sünde ist.