Wenn Heuchelei weh täte, dann bräuchten gewisse politische Gruppierungen Schmerztabletten. Eine Antwort an die österreichische Grüne Eva Glawischnig. Von Dipl.Ing. Andreas Kirchmair.
(kreuz.net) Die Grünen treten ein für Umwelt- und Tierschutz – aber nicht für Menschenschutz.
Die
Grünen treten ein für die Bestrafung von Umweltsündern. Aber von der Bestrafung der Beteiligten bei
der Abtreibung und Tötung ungeborener Kinder halten sie nichts.
Die Grünen treten ein für die Schwachen
in der Gesellschaft – aber nicht für die Schwächsten, die ungeborenen Kinder.
Eva Glawischnig
Die Grünen treten ein
für die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Aber der Vater des ungeborenen Kindes soll keine Rechte –
und Pflichten – mehr haben.
Die Grünen treten ein für behinderte Menschen. Aber sie verteidigen die
Diskriminierung und Tötung – vermutlich – behinderter ungeborener Kinder.
Die Grünen treten ein für
eine kritische Medizin. Aber wenn jeder Arzt heute laut Gesetz gleichzeitig Berater und Kinderabtreiber
sein kann, schweigen sie zu dieser Unvereinbarkeit.
Die Grünen treten ein für mehr Transparenz, aber
nicht wenn es um Abtreibungen geht. Da wollen sie weder Statistiken, noch eine Motivforschung.
Die Grünen
treten ein für umweltfreundliche Arbeitsplätze. Aber zu den vielen Arbeitsplätzen, bei denen mit der
Tötung ungeborener Kinder sehr viel – und teilweise öffentlich gefördertes – Geld verdient wird, und
wo deren Leichnam als Sondermüll oder als „Rohstoff“ für Wirtschaft und Medizin verwendet wird, schweigen
sie.
Die Grünen fordern mehr politische Verantwortung. Aber für das durch Abtreibungen mitverursachte
„Kinderdefizit“, wodurch der Generationenvertrag gebrochen wird, fühlen sie sich nicht verantwortlich.
Die Grünen fordern Verantwortung vor der Geschichte. Aber wie einmal das Appeasement der Politik mit
der Abtreibung und Tötung hunderttausender Ungeborener beurteilt wird, interessiert sie nicht.
Die Grünen
treten ein für eine kritische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit, aber die Elemente
der Fristen-Endlösung, die auf nationalsozialistischem Gedankengut aufbauen, wollen sie nicht sehen und
rufen „Heil Fristenlösung“.
Sind Grün-Politiker wirklich solche Heuchler?
„Wer ein Kind rettet, rettet
die Welt“, sagt der Talmud.
Leiche eines zweimonatigen Kindes. Todesursache: Abtreibung
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Sperling Der Nachweis, daß die Menschenrechte auf eine „pantheistische Philosophie“ zurückzuführen
seien, ist Sperling noch immer nicht geglückt. Es handelte sich um eine philosophiehistorische Behauptung,
die sich leicht belegen ließe, wenn sie zuträfe…Aber Belege konnte Sperling nicht präsentieren! Ich
bitte also nochmals um Belege!
@ Pünktchen Für was gibt es denn Meinungs-, Religions- und sonstige Freiheiten? Damit die Menschen ihre
Vernunft ohne irgendwelche Fesseln als die der Vernunft selbst einsetzen können. Wurde dabei irgendein
Ziel formuliert? Irgendetwas was am Ende dabei rauskommen sollte? Nein! Aber etwas dabei rauskommen muß
am Ende ja. Sonst brauche ich ja keine Meinungs- oder Redefreiheit. Sonst könnte man einfach „die Wahrheit“
ein für alle mal festlegen und die Sache wäre erledigt. Warum tut man das nicht? Weil man das Ziel,
das „wohin die Meinungs-, Rede-…freiheit führen soll“ schlicht nicht kennt. Warum kennt man es nicht?
Weil es einen qualitativen Unterschied zwischen dem Jetzt-Zustand und dem Zustand nachdem man „die Wahrheit“
gefunden hat gibt. Die Möglichkeit eines qualitativen Unterschiedes setzt aber die Einheit von Gott und
Welt voraus. Also die Immanenz und nicht die Transzendenz.
Sperling Ist Ihnen bewußt, daß Sie Ihre Ausgangshypothese, die Menschenrechte seien im wesentlichen
durch eine pantheistische Philosophie od. Weltsicht begründet, NICHT belegen konnten!? Ich möchte Sie
daher nochmals darum bitten, diese mehrfach vorgetragene Behauptung endlich zu untermauern. B. Spinoza
kann für diese Behauptung nicht als Kronzeuge dienen, weil seine Rechts- und Staatsphilosophie, wenn
sie denn wirklich schlüssig aus dem Gedanken des Pantheismus hergeleitet sein sollte, auf den hier in
Frage stehenden Ideenkomplex bei weitem nicht so einflußreich war wie die antiken Philosophen, die Stoa
und in der Neuzeit Philosophen wie Hobbes, Locke, Rousseau und Kant. Descartes, den Sie beiläufig erwähnen,
kann für die von Ihnen formulierte Hypothese auch nicht Anspruch genommen werden!
@Sperling „Was ist der Mensch:“ Der Mensch ist Gottes Ebenbild. Gen 1,26: Nun sprach Gott: „Lasst uns
den Menschen machen nach unserem Bilde, uns ähnlich. Sie sollen herrschen über die Fische des Meeres
und über die Vögel des Himmels, über das Vieh und über alles Wild des Feldes und über alles Gewürm,
das auf dem Erdboden kriecht!“ Gelegen oder ungelegen, mit oder ohne Spinoza, Kant o. Descartes &Co.“
Wenn schon Aristoteles den Menschen als ein soziales Wesen („zoon politikon“) bezeichnet hat, dann hat
er in philosophischer Sprache eine Grundeinsicht des Menschseins zusammengefasst, die einem jeden Menschen
prinzipiell zugänglich ist. Wer „Ich“ sagen kann, ist bereits dem „Du“ begegnet und hat gelernt, den
Mitmenschen als „anderes Ich“ und als wesentliche Hilfe für die Entfaltung seines eigenen personalen
Lebens zu begreifen.
@ Pünktchen Daß Ihnen das ganz neu ist, kann ich nicht wirklich glauben. Es ist doch ganz einfach so,
daß mindestens seit Spinoza eine Entwicklung in der Philosophie statt gefunden hat, die mit der Lehre
der Kirche nicht mehr wirklich viel zu tun hat. Diese Philosophien bilden heute wesentlich die Grundlage
für die verschiedenen Staatsformen die in jüngerer Zeit existierten. Mein Eindruck (und ich glaube nicht,
daß mich der täuscht) ist, daß die Kirche sich in Diskussionen gern neumodischer Begriffe bedient (Menschenrechte,
Vernunft…). Diese Begriffe aber nicht in dem Sinn gebraucht in dem sie von den geistigen Vätern der
modernen Welt eigentlich gemeint waren, sondern damit Ansichten umschreibt die wesentlich identisch sind
mit denen um 1200 oder 800. Wenn sich nun jemand wie Sie und ich unterhalten, dann benutzen wir vielleicht
die gleichen Begriffe meinen damit aber etwas gänzlich anderes. Ich denke mit meinen ausufernden Betrachtungen
über die Vernunft bei Kant an anderer Stelle habe ich den Zusammenhang in dem ich diese Begriffe verwende
ausreichend deutlich gemacht. Ganz rundheraus gesagt habe ich den Eindruck, daß Sie nicht mit offenen
Karten spielen. Deshalb finde ich solche Diskussionen unersprießlich. Ich bin kein Katholik. Ich würde
mich nur gern mit einem Katholiken über sein Weltbild unterhalten um daraus vielleicht etwas zu lernen.
Bei Ihnen habe ich aber häufig den Eindruck, daß Sie mit Nebelkerzen werfen. Was ist denn Ihrer Ansicht
nach der Mensch?
Sperling Die Idee der Menschenrechte stammt aus dem Bereich des Pantheismus Das ist mir ganz neu! Wenn
Sie mir diese These doch etwas erläutern wollten wäre ich Ihnen dankbar, Sperling! Das mit dem „Pantheismus“
wollte ich früher schon aufgreifen, dazu bestand aber neben all den anderen topics keine Gelegenheit
(oder kein Speicherplatz). Bitte erlauben Sie, daß ich mich für heute zurückziehe vom PC! Bin gespannt,
was Sie ausführen werden! Ihr pünktchen
@ Pünktchen gemeinsamen vernünftigen Regelwerk koordinierbar sein sollen. Das ist bis auf die Bezeichnung
„vernünftig“ erstmal richtig. Denn jedes Regelwerk geht von einer bestimmten Weltanschauung aus. Auch
der „weltanschaulich neutrale“ Staat basiert auf einer bestimmten Weltanschauung, nämlich der der Vernunft.
Die Idee der Menschenrechte stammt aus dem Bereich des Pantheismus. Diese Anschauung geht davon aus, daß
Gott und Welt eins sind. Problematisch dabei ist, daß damit auch die Qualität wieder in die Welt hinein
genommen wurde. Das heißt eine Entwicklung der Menschheit ist nicht mehr nur quantitativ sondern vielmehr
auch qualitativ möglich. Die Grundlagen zu dieser Anschauung hat Spinoza aber auch Kant gelegt. Weiterentwickelt
wurden sie dann von Hegel über die gesamte Naturphilosophie hin bis zu Marx. Eine Spielart davon ist
aber eben auch die Republik die auf Menschenrechten basiert. Hier handelt es sich aber eher um eine weitgehend
säkulare Variante. Die religiöse (pantheistische) Komponente ist weitgehend außen vor geblieben, die
„göttergleichen“ Kräfte erhält die menschliche Vernunft hier vor allem durch den Staat. Leider verkennen
Sie diese Zusammenhänge völlig. Ihnen geht es gewohnt nur darum die Deutungshoheit über Begriffe zu
erlangen um sie dann in Ihrem Sinn gebrauchen zu können. Das mag Ihnen kurzfristige argumentative Erfolgserlebnisse
bescheren, intellektuell befriedigend ist es aber in keiner Weise. Hauptsächlich geht es Ihnen um das
Erlangen von Macht.
als methusalix @sca Teil 2 Im übrigen ist die Behauptung, dass jede Frau, die eine Schwangerschaft abbrechen
lässt, danach ihr Leben lang fürchterlich darunter leiden MUSS, abwegig und durch nichts belegt. Es
kann Frauen geben, die so reagieren wie Sie sich das wünschen. Es kann Frauen geben, die daran zerbrechen
und genauso gut gibt es Frauen, die damit gut zurecht kommen und noch ein glückliches und erfülltes
Leben mit Kindern führen können, die sie NACH dem Abbruch ausgetragen haben. Genauso gut gibt es Menschen
und das sind nach meiner eigenen Erfahrung nicht wenige, die an den Moralansprüchen der katholischen
Kirche zerbrechen und damit ist nicht mal Schwangerschaftsabbruch gemeint. Ich habe lange Jahre beruflichen
Kontakt zu verschiedenen psychiatrischen Kliniken gehabt und genügend ecclesiogene Neurosen und Psychosen
erlebt. PS: Zu Ihrer Information, ich bin nie in meinem Leben auch nur in die Nähe eines Abbruchs gekommen
und würde das, so weit mein Einfluss reicht, auch mit allen mir zur Verfügung stehenden, legalen Mitteln,
zu verhindern suchen!
#41 methusalix † 00:43:56 | Freitag, 20. April 2007
@sca Teil 1 sca: @ methusalix: Erstens gibt es keine katholischen Mullahs und Talibans. Da haben Sie natürliche
recht, sca! Es gibt aber in katholischen Kreisen, vor allem dort, wo man zu konservativem Obskurantismus
und Fundamentalismus neigt, genügend Personen, die in ihren Äusserungen diesen aufs Haar gleichen. Zweitens
ist es sehr wohl so, daß Kinder, die abgetriebene Geschwister haben und/oder deren Eltern für Abtreibung
stehen, oft sehr darunter leiden. Ist das eine Vorstellung von Ihnen, dass es so sein muss, weil Sie es
nicht anders annehmen können, oder gibt es dafür Belege, wie Sie z. B. von NEJM oder LANCET akzeptiert
werden? Da muß sehr viel Urvertrauen verlorengehen, und das ist keine Erfindung der katholischen Kirche.
Dazu müssten die Kinder das erst mal erfahren und dann noch, völlig ohne Zutun der Eltern, Ihre moralische
Position einnehmen. Sie gehen davon aus, dass jeder Mensch Ihre Moralansprüche als naturgegeben, richtig
und völlig widerspruchsfrei ansieht. Wie Sie aus dem hysterischen Gejammer der einschlägigen Personen
über uns „Kinderabtreiber“ erkennen können, wird von manchen Menschen Ihre Position gerade NICHT als
die einzig mögliche angesehen. Es ist daher wohl anzunehmen, dass die Kinder der Frauen, die eine Schwangerschaft
abgebrochen haben, doch wohl eher die Meinung ihrer Eltern vertreten, als Ihre fundamentalistischen Ansprüche
und deswegen auch nicht so darunter leiden, wie Sie oder Pünktchen.
#40 Pünktchen 22:30:17 | Donnerstag, 19. April 2007
Sperling wohin denn nun diese Rechte entschwinden… Diese Frage ist auch Jesus gestellt worden. Schauen
Sie, wie er antwortet: Matth. 22, 23 ff. Die Frage enthält eine falsche Grundannahme und eine Verkennug
von Sinn und Zweck von „Rechten“. Eine Rechtsordnung haben wir, weil wir als vernünftige körperliche
Wesen in einer gemeinsamen und prinzipiell endlichen Welt leben und unsere individuellen Ansprüche in
einem gemeinsamen vernünftigen Regelwerk koordinierbar sein sollen. Was in einer unendlichen Welt womöglich
köperloser Wesen gelten könnte, dazu s. das Jesuswort!
@ methusalix: Erstens gibt es keine katholischen Mullahs und Talibans. Zweitens ist es sehr wohl so, daß
Kinder, die abgetriebene Geschwister haben und/oder deren Eltern für Abtreibung stehen, oft sehr darunter
leiden. Da muß sehr viel Urvertrauen verlorengehen, und das ist keine Erfindung der katholischen Kirche.
Drittens will kein Mensch, daß solche Kinder leiden, sondern sie tun es einfach. Das ist so, das ist
erwiesen, und es ist eine Frechheit, daß Sie mir oder anderen unterstellen, daß irgendjemand will, daß
die Kinder leiden. Im Gegenteil, die katholische Kirche will gerade das nicht, daß die Kinder drunter
leiden, und genau darum trachtet sie danach, die Leute dafür zu sensibilisieren, daß Abtreibung niemals
besser sein kann als was anderes. Einem Kind, das sich damit arrangiert hat, abgetriebene Geschwister
oder Pro-Choice-Eltern zu haben, dem sei es vergönnt, aber das ändert nichts daran, daß es traurig
ist, daß es in einem Staat, der sich Rechtsstaat schimpft, erlaubt ist, Menschen umzubringen.
Nachdem die abstrakte Frage beantwortet ist, nun die konkrete: Der Fall der polnischen Mutter ist mehrfacher
Hinsicht kompliziert. Zunächst spricht nämlich vieles dafür, daß sie nicht so sehr Opfer des polnischen
Abtreibungsrechtes wurde, sondern unschlüssiger Ärzte, die nicht wußten, wei sie entscheiden sollten
im Einklang mit polnischem Recht. Die polnische Frau hatte schon zwei Kinder bekommen und war nach jeweiligen
Beeinträchtigungen ihres Augenlichtes vor einer erneuten Schwangerschaft gewarnt worden! Sie hat also
im Wissen um die gesundheitlichen Risiken ein weiteres Kind empfangen und u.U. das nötige Verantwortungsbewußtsein
fehlen lassen! Auch das sollten Sie bedenken. Das Lebensrecht des Kindes würde ich prinzipiell als höherrangig
einstufen, aber in diesem Fall wäre eine medizinische Indikation denkbar, weil der Schutz eigenen Augenlichtes
als eine notwehrähnliche Abwehrmaßnahme aufgefaßt werden könnte.
#37 Sperling 22:04:59 | Donnerstag, 19. April 2007
@ Pünktchen Hat Ihnen schon mal jemand erklärt, daß es außer Kant auch noch andere Philosophen gibt?
Ich habe Sie ja nicht gebeten hier Kant zu zitieren, sondern nur mir jungem unwissenden Menschen Ihre
weisen Belehrungen zukommen zu lassen. Leider reden Sie aber gewohnt um den heißen Brei herum. Erstens
haben Sie nicht beantwortet wohin denn nun diese Rechte entschwinden. Zweitens haben Sie mit Ihrem Kant
Zitat angegeben, daß die jenseitige Welt „vernünftig“ sein müsse: „sondern als Wesen einer intelligiblen
„Rechtsgemeinschaft“ vernünftiger Subjekte (Kant). Diese Gemeinschaft ist der positiven Rechtsordnung
vor- und übergeordnet.“ Einen Satz weiter unten bezweifeln Sie dann daß man überhaupt Aussagen über
die jenseitige Welt machen kann: „Was für den Himmel gilt, können die Himmlischen selbst besorgen“.
Ja was denn nun? Ist der Himmel nun vernünftig oder nicht? Wie kann etwas in’s Nichts entschwinden, von
dem man gleichzeitig behauptet es sei dem Diesseits vor- und übergeordnet? Anstatt mit Transzendenz sollten
Sie’s mal mit der Immanenz versuchen. Dann kämen Sie vielleicht weiter… Überhaupt? Was ist denn höher
zu bewerten? Augenlicht oder Leben?
#36 Pünktchen 21:50:09 | Donnerstag, 19. April 2007
Sperling In welchen Orkus verschwinden die Rechte die vom Staat nur anerkannt werden können, die somit
metaphysische Realität besitzen? Wer mit Begriffen umgeht, die er nicht beherrscht, kann leicht auf die
Nase fallen. Bei Ihnen ist das ein gewohntes Bild. Menschenrechte sind unveräußerliche Rechte von Menschen,
die ihnen nicht qua empirischer Naturausstattung zustehen, sondern als Wesen einer intelligiblen „Rechtsgemeinschaft“
vernünftiger Subjekte (Kant). Diese Gemeinschaft ist der positiven Rechtsordnung vor- und übergeordnet.
Damit endet aber schon die Metaphysik der Sitten, bester Sperling. Was für den Himmel gilt, können die
Himmlischen selbst besorgen, um ein Jesuswort in Abwandlung zu zitieren!
#35 Sperling 21:49:06 | Donnerstag, 19. April 2007
@ Pünktchen Leider beantworten Sie meine Frage nicht. Daß sich die Ungeborenen „außerhalb des staatlichen
Verfügungsrahmens“ befänden, ist wohl ein Witz? Wir reden nämlich die ganze Zeit darüber, in welcher
Weise der Staat über diese wehrlosen Wesen verfügt: z.B. in seinen Abtreibungsgesetzen, in seinem Erbrecht,
in den Grundrechtsgarantien… Nein das ist kein Witz. Der Staat erläßt auch Gesetze die den Umgang
mit Leichnamen betreffen. Wo sie beerdigt werden dürfen usw. Trotzdem wird es einen bereits Verstorbenen
herzlich wenig interessieren welches Gesetz das Parlament gerade wieder ausbrütet. Beantworten Sie doch
bitte mal meine zwei Fragen: 1. Abstrakt: Wohin entschwinden die Rechte die ihrer Meinung nach eine transzendentale
Realität besitzen, meiner Meinung nach aber eine lediglich immanente? 2. Konkret: Wenn ein ungeborenes
Kind Menschenrechte besitzt, wie kann dann das Augenlicht der Mutter höher bewertet werden als das Leben
des Kindes?
Sperling, was Sie schreiben ist ja peinlich! Daß Ungeborene schon Rechte haben nach deutschem Verfassungsrecht,
wurde Ihnen von mehreren hier mitgeteilt. Das hat zunächst nichts mit Metaphysik zu tun, sondern einfach
mit der Tatsache, daß Ungeborene menschliche Lebewesen sind: ungeborene Menschen. Diese sind noch nicht
handlungsfähig, daher in diesem Sinne auch noch nicht „Subjekte“, aber sie sind schon lebend und insofern
schutzwürdig. Aus diesem Grunde gilt auch für sie die grundgesetzliche Menschenwürdegarantie und das
Recht auf Leben (Art. 1 und 2 GG). Daß man Ungeborenen z.B. noch keine Geschäftsfähigkeit zuspricht,
ist also unerheblich für ihr Lebensrecht. Andernfalls könnte man nämlich Kleinstkindern auch das Lebensrecht
absprechen! Daß sich die Ungeborenen „außerhalb des staatlichen Verfügungsrahmens“ befänden, ist wohl
ein Witz? Wir reden nämlich die ganze Zeit darüber, in welcher Weise der Staat über diese wehrlosen
Wesen verfügt: z.B. in seinen Abtreibungsgesetzen, in seinem Erbrecht, in den Grundrechtsgarantien…
Sperling: Meiner Auffassung nach (die ich Ihnen ja schon oft genug auseinander gesetzt habe) ist der Staat
die Realisierung der Menschenrechte. Und wer ein Mensch ist, bestimmt Sperling … ???
#33 Sperling 21:34:47 | Donnerstag, 19. April 2007
@ Pünktchen Ist das alles was Ihnen einfällt wenn Sie sich in einer argumentativen Zwickmühle befinden?
Belehren Sie mich doch mal! In welchen Orkus verschwinden die Rechte die vom Staat nur anerkannt werden
können, die somit metaphysische Realität besitzen? Ist der Himmel eine parlamentarische Demokratie?
Wer ist Präsident? Willy Brandt? George Washington?
#30 Sperling 21:23:08 | Donnerstag, 19. April 2007
@ Pünktchen Wenn dieses Wesen nicht mehr lebt, dann erlöschen natürlich auch diese Rechte! Und wie
geht das wo sich mich doch gelegentlich mal darüber belehren wollten, daß der Staat die Rechte nur anerkennt?
Wenn die Rechte vom Staat nur anerkannt werden können, dann gibt es logisch zwei Möglichkeiten. Entweder
erlangen beide (Rechte und Rechtsstaat) im gleichen Augenblick Realität, das ist meine Auffassung. Oder
aber die Rechte sind bereits unabhängig vom Staat vorhanden, dann besitzen sie aber metaphysische Realität
und können somit auch mit dem Tod nicht einfach erlöschen. Ist meine Auffassung richtig, dann kann ein
ungeborenes Kind in dem Sinn keine Menschenrechte besitzen weil es sich außerhalb des Verfügungsrahmens
des Staates befindet. Meiner Auffassung nach (die ich Ihnen ja schon oft genug auseinander gesetzt habe)
ist der Staat die Realisierung der Menschenrechte. Da der Mensch aber schon mit seiner Zeugung im Diesseits
ankommt, reden Sie folgerichtig Quatsch! Solange man nicht geboren ist, ist man kein Subjekt des Staates.
keine Rechte verletzt werden können! Weil der Mensch nicht zur Verfügungsmasse oder zum Rohstoff des
Staates werden darf, wie z.B. im Stalinismus oder bei den Nazis. Soweit ich weiß wurde in Polen eine
Frau gezwungen ein Kind zur Welt zu bringen obwohl man wußte, daß sie erblinden würde. Ich lehne das
ab. Aber Sie? Das Lebensrecht des Kindes steht doch sicher höher als das Augenlicht der Mutter? Nicht
wahr?
#29 Pünktchen 21:02:23 | Donnerstag, 19. April 2007
Sperling Wenn nun ein Mensch seine Rechte nicht durch die Geburt erlangt, sondern sie bereits vor der
Geburt besitzt, dann kann er sie logischerweise auch nicht durch den Tod verlieren. Logischerweise? Und
was, wenn ich sage, diese Rechte hat ein lebendes Wesen der Gattung Mensch. Lebendes Wesen der Gattung
Mensch ist jedes Individuum ab dem Zeitpunkt seiner Zeugung. Dies ist auch die Auffassung des Grundgesetzes
und des Philosophen Kant übrigens auch. Wenn dieses Wesen nicht mehr lebt, dann erlöschen natürlich
auch diese Rechte! „Folgerichtig gelten sie erst in dem Moment in dem der Mensch im Diesseits ankommt
und das ist nun mal die Geburt.“ Da der Mensch aber schon mit seiner Zeugung im Diesseits ankommt, reden
Sie folgerichtig Quatsch! Meiner Ansicht nach sollte man Abtreibungen nur dann zulassen wenn eine Gefahr
für die körperliche Gesundheit der Mutter besteht oder eine Vergewaltigung vorliegt. Das ist aber schön,
das entspricht z.B. der polnischen Abtreibungsregelung. Aber warum sind Sie überhaupt so rigoros, Sperling,
wenn doch beim Ungeborenen – nach Ihrer Auffasssung – keine Rechte verletzt werden können! Ich glaube,
Sie reden hier so ein bißchen aus dem hohlen Bauch heraus, was?
#28 Sperling 20:28:37 | Donnerstag, 19. April 2007
@ Pünktchen Bleiben wir doch mal bei der Theorie. Wir reden hier von den Menschenrechten allgemein. Wenn
nun ein Mensch seine Rechte nicht durch die Geburt erlangt, sondern sie bereits vor der Geburt besitzt,
dann kann er sie logischerweise auch nicht durch den Tod verlieren. Wer so argumentiert gesteht den Menschenrechten
also eine metaphysische Realität zu. Das heißt also daß der Mensch ihrer Auffassung nach nicht nur
eine unsterbliche Seele besitzt, sondern darüber hinaus besitzt diese Seele auch noch unveräußerliche
Rechte. Daraus muß man dann wohl folgern, daß der Himmel eine parlamentarische Demokratie sein muß.
Das gleiche gilt natürlich für die Hölle. Überhaupt fragt man sich wie Gott am Ende der Zeit ein Gericht
halten will, wenn jede Seele sich auf ihr Recht auf Meinungs, Gewissens oder Religionsfreiheit berufen
kann? Letztendlich sind die Menschenrechte Rechte im Diesseits. Folgerichtig gelten sie erst in dem Moment
in dem der Mensch im Diesseits ankommt und das ist nun mal die Geburt. Meiner Ansicht nach sollte man
Abtreibungen nur dann zulassen wenn eine Gefahr für die körperliche Gesundheit der Mutter besteht oder
eine Vergewaltigung vorliegt. Wenn Eltern sich nicht fähig fühlen ein behindertes Kind großzuziehen
haben sie immer noch die Möglichkeit es zur Adoption freizugeben. Aber ungeborenen Kindern Menschenrechte
zuzugestehen ist grober Unfug. Es gibt genügend Argumente ungeborenes Leben zu schützen, man braucht
nicht auf solchen logischen Unsinn zurückzugreifen.
#26 franco.felice 01:21:30 | Donnerstag, 19. April 2007
@Sperling: „Ihrer Argumentation zufolge müße ja auch ein Toter Rechte besitzen.“ § 189 StGB [Verunglimpfung
des Andenkens Verstorbener] Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Soviel zu den Rechtlosen, lieber Sperling! Er kann ‘s
ja mal versuchen. Aber fange Er um Himmels willen nicht ausgerechnet bei jenem an, der sich, um beim Thema
zu bleiben, so vehement gegen jene stemmte, welche die weltweit Abermillionen Abgetriebener mittlerweile
als furchtbarste Tat im modernen Weltgeschehen anmahnen wollten und zu ihm nicht genehmen Vergleichen
griffen. Junge, da machte sich aber einer stark! Immerhin gibt es solches ruchlose Gebaren wie die Abtreibung
auch in heiligstem Lande, wo man gar einen eigenen Gott hat. Da ist doch alles wohl getan. Wie gerne hätte
ich an eine gewisse Organisation geschrieben, als ich von eines gewissen Mannes Tod hörte und ich mir
vorstellte, wie er Gott sein Differenzieren und den negativen Effekt, den er damit hervorrief, nun zu
erklären versuchte. (Strampelhosen als Grabbeigabe wären generell nicht schlecht.) Aber im Unterschied
zum lieben Sperling durfte ich weder Genugtuung übermitteln noch dabei von einem Gottesgericht sprechen.
Letzteres aber darf ich Heulsusi und Co. wünschen, die noch nicht unter § 189 StGB fallen. Aber vielleicht
arbeiten sie dran …
Eva = „Leben“ …das ist noch ein weiterer Aspekt, eine Ironie des Schicksals. Ja, ich kann mir gut vorstellen,
daß Kinder, deren Eltern pro-choice resp. anti-life sind, die ärgsten Komplexe durchmachen müssen.
Dasselbe hab ich mir übrigens auch bei der ehemaligen ÖH-Vorsitzenden Patrice Fuchs gedacht, die ja
auch einen Sohn hat und ebenfalls Abtreibungsbefürworterin ist. Schon zu Zeiten, als sie „im Amt“ war,
hab ich mir gedacht, wie wird es ihrem Sohn dabei gehen; man muß hier auch dazusagen, daß ihr Sohn damals
schon etwas älter war als Glawischnigs Sohnemann jetzt ist. Allein das Wissen, daß es einen aufgrund
der Gesinnung der eigenen Eltern sehr leicht selber hätte treffen können, muß einen ja in den Wahnsinn
treiben. Analog zum „Post-Abortion-Syndrome“ gibt es ja auch das „Post-Abortion-Survivor-Syndrome“. Ja,
das Buch „Myriam, warum weinst du“ ist wirklich sehr gut, das hab ich selber zu Hause. Eine sehr empfehlenswerte
Lektüre.
1-jähriger Sohn von Glawischnigg, was wird er später über seine Mama denken? Nein, zu beneiden sind
solche Kinder von Abtreibungsbefürwortern nicht! Wenn ich weiß – und die Kinder fühlen es – dass ich
nur ein Zeit-Wunschkind bin und meine Geschwister im Gebärmutter-Fleischwolf starben, dann verlieren
diese überlebenden Kinder das Urvertrauen zu seiner Mutter, seinem Vater. Dieser psychische Zustand,
der durch Existenz-Angst, aber auch unbewusste und bewusste Aggression gegenüber der Umwelt geprägt
ist, die ihm dieses Urvertrauen nicht geben will oder kann, wird auch PASS (Post-Abortion-Surviver-Syndrom)
genannt. Auch jene, die Tötungskompromisse eingehen und sich selbst und der Mutter einreden, dass die
Zerstückelung des ungeborenen Kindes im Mutterleib nicht so schlimm ist, weil ja die Mutter das höherwertige
Recht auf ein ungestörtes Leben hat, sollten z.B. im Buch „Myriam …warum weinst Du? – Die Leiden der
Frau nach der Abtreibung …“ nachlesen, unter welchen Gewissensqualen ein Großteil der Frauen nach der
Abtreibung leidet. Viele solcher Frauen wie z.B. Susan Stanford – „Werde ich morgen weinen“, Karin Struck –
„Ich sehe mein Kind im Traum“ haben über diesen ungeheuren psychischen Schmerz berichtet. Es gibt aber
auch die andere Reaktion, dass sich die Mutter oder der Vater mit einem Eispanzer umgibt und das Töten
verteidigt. Das kostet enorme Verdrängungs-Energie und wird mit einem emotional abgestumpften Leben,
voll von Hass und Aggression, bezahlt. Näheres im Buch „Lebensdämmerung“ S. 119, 148, 162, 404, www.lebensschutzmuseum.at
Mama Glawischnig Eva Glawischnig hat ja selbst einen einjährigen Sohn. Wenn der wüßte, was seine eigene
Mutter so vertritt! Ich will nicht in seiner Haut stecken, wenn er eines Tages alt genug ist und mitkriegt,
wofür seine Mutter steht.
#22 Nachtlaterne 12:50:56 | Mittwoch, 18. April 2007
verbrecher brechen das recht willkürlich legen verbrecher fest, dass ein ungeborenes bis in die 12. lebenswoche
vernichtet und entsorgt werden darf. habt ihr mal ein ungeborenes in der 12. woche gesehen? wie sagt der
psalmist: ihre worte sind glatt wie butter und doch gezückte schwerter.
Sperling Ein ungeborenes Kind hat überhaupt keine Rechte. Ganz einfach deshalb weil es kein Subjekt des
Staates ist. Wie wäre es, wenn Sie sich erst einmal informieren würden und dann posten? Nach deutschem
Verfassungsverständnis hat das Ungeborene Rechte! Insbesondere gilt dies für das allergrundlegendste
Recht: das Menschenrecht auf Leben! Nach dem Verständnis des deutschen Verfassungsrechtes erstreckt sich
die Garantie des Art. 2 GG (Leben und körperliche Unversehrtheit) auch auf die Gesamtheit der Ungeborenen.
Aus diesem Grund wird auch die Abtreibung nach einer förmlichen Beratung vom Verfassungsrecht als „rechtswidrig“
eingestuft. Sowohl zivilrechtlich (Erbrecht!) als auch strafrechtlich werden dem Ungeborenen bereits Rechte
zugestanden! Sperling: Bei einem ungeborenen Kind handelt es sich um menschliches Leben, aber (noch) nicht
um einen Menschen Ein Mensch ist ein Wesen der Gattung Homo sapiens. Dieses Wesen lebt, wenn es nicht
gestorben ist. Alles andere ist Ideologie, genauso wie der Versuch Fremdrassige, Behinderte, Geisteskranke
oder Altersdemente willkürlich als „Nicht-Menschen“ zu definieren, um sie töten zu können. Wann immer
wir es Menschen gestatten, Kriterien für „Menschsein“ zu formulieren, in denen Entwicklungsstand, Rasse,
körperliche oder geistige Verfaßtheit entscheidend sein sollen, werden Menschenrechte tangiert! Das
hatte ich Ihnen aber alles schon vorgeführt, als Sie sich noch „Adrian Leverkühn“ nannten, Parzifal-Sperling-Blueberry-…
Na endlich! Hallo Herr Stöhr! Ich hab mich schon gefragt, wo denn der gute Christenmensch D. Stöhr bleibt,
der seinen Nächsten wie sich selbst liebt und dies auch immer so liebevoll in einer Frohen Botschaft
an seine lieben Mitmenschen zum Ausdruck bringt. Ja, so ist er, unser lieber Stöhr. Das menschliche Leben
geht ihm über alles… dafür würde er sogar über Leichen gehen. Es ist doch immer wieder herzerfrischend
und eine Wonne, zu sehen, wie manche unserer Mitmenschen für ihre Ideale einer friedlichen Welt einstehen
und dafür sogar bereit wären, zu töten. Hervorragend! Das ist Einsatz! Engagement wie dieses ist heute
selten geworden. Solche herausragenden Persönlichkeiten wie D. Stöhr bringen die christliche frohe Botschaft
mit den einfachsten Worten des Volkes unter die Menschen. Niemand kann dem auf Dauer widerstehen und so
wird er mit seiner gefälligen Wortwahl auch in Zukunft noch viele Menschen von der Ernsthaftigkeit der
Botschaft Jesu von der Liebe und dem Frieden überzeugen können. Würde es mehr solche wachen Geister
geben, so bräuchten wir uns endlich nicht mehr um die Überbevölkerung der Welt, die Kälte im Winter
und Frauen in Hosen zu sorgen. Schöne warme Scheiterhaufen wohin das Auge blickt! Ja, das ist eine schöne
Vision, von der ich heute Nacht träumen werde, in der bedauerlichen Gewissheit, dass es aufgrund der
Verdorbenheut der übrigen Menschheit leider eine schöne Utopie bleiben wird. Danke D. Stöhr für Ihre
freundlichen Worte in dieser unfreundlichen Zeit.
Psychische Beihilfe zum Mord existiert nur in Ihrer kranken Phantasie, Herr Stöhr … Daniel Stöhr:
Die Schmierer“Sperling“ und „Kurt K.“ sind schuldig der Anstiftung und psychischen Beihilfe zum Mord.
So etwas kann mit dem Tod bestraft werden. … und ist deshalb vor einem ordentlichen und legitimierten
Gericht NICHT justitiabel. Da Sie aber, wie wir Sie hier kennen gelernt haben, von einem Willkürgericht
a la „heilige“ Inquisition träumen, vor die NUR Unschuldige gezerrt wurden, um dann bis zu einem erzwungenen
Phantasiegeständnist gefoltert und auf dem Scheiterhaufen elend ermordet zu werden, ist Ihr Wahn natürlich
für Sie völlig real.
Weiss Gott was er tut? Was Gott will das ist zumutbar, denn Gott weiß doch was er tut, verdammt nochmal!
Wenn Gott wüsste was er tut, dann würde er einer Frau, die kein Kind will (aus welchen Gründen auch
immer) keines geben, denn er wüsste ja auch, dass sie es abtreiben wird. In Ihrem Post ist irgendwie
keine richtige Logik zu erkennen, sorry. P.S. Du sollst nicht fluchen, verdammt nochmal!
#16 wolfgang e. 2 23:55:24 | Dienstag, 17. April 2007
Lieber Sperling! Der Unterschied zwischen einem Ungeborenen und einem Toten ist ganz einfach: Der Ungeborene
lebt, der Tote ist tot. Abgesehen davon ist Ihre Aussage falsch: Natürlich haben auch Ungeborene vom
Staat garantierte Rechte und sind daher Subjekte des Staates (Sowohl in D als auch in Ö). Sie haben z.B.
das Recht auf Leben (das durch die Fristenregelung leider ausgehöhlt wird), das Recht auf medizinische
Versorgung, das Erbrecht etc. Und seit wann ist der Mensch erst ab der Geburt ein Mensch, und davor nur
menschliches Leben, ohne Mensch zu sein? (Was bitte ist ein menschliches Lebewesen, wenn es kein Mensch
ist?) Ihre Idee ist rein biologisch absurd. Im alten Rom waren übrigens die Sklaven keine Subjekte des
Staates. Na und? War es deswegen recht, seinen eigenen Sklaven zu töten? Vom Staat geahndet wurde es
jedenfalls nicht. Aber vielleicht gibt es ja auch Recht, das über das Gesetz hinausgeht?
@ Pünktchen …um einen „Kompromiß“ zwischen den „Rechten der Mutter“ und denen des Kindes, sondern
es handelt sich um eine Entrechtung des Kindes zugunsten von Interessen der Mutter! Das ist völlig unlogisch.
Ein ungeborenes Kind hat überhaupt keine Rechte. Ganz einfach deshalb weil es kein Subjekt des Staates
ist. Genauso wenig wie ein Toter Rechte haben kann. Die Gesetze des Rechtsstaates regeln das Zusammenleben
seiner Bürger. Folgerichtig betreffen sie nur diejenigen denen gegenüber der Staat die Einhaltung der
Gesetze durchsetzen kann. Das gilt weder für bereits Verstorbene noch für noch nicht Geborene. Bei einem
ungeborenen Kind handelt es sich um menschliches Leben, aber (noch) nicht um einen Menschen. Infolgedessen
muß man mit menschlichem Leben verantwortungsvoll umgehen. Meiner Ansicht nach sollte man Abtreibungen
auch verbieten die nur deshalb stattfinden weil das Kind behindert sein wird. Aber „Rechte“ in dem Sinn
besitzt ein ungeborenes Kind mit Sicherheit nicht. Zu einer solchen ideologisch verblendeten Überhöhung
kommen Sie nur, weil Sie überall Moral wittern wo gar keine vorhanden ist. Ihrer Argumentation zufolge
müße ja auch ein Toter Rechte besitzen. Das würde dazu führen, daß deutsche Gerichte Urteile fällen
von denen sie erwarten, daß sie auf das Jenseits Auswirkungen haben. Eine ziemlich absurde Vorstellung.
@Nachtfunzel piep, piep, piep, jesus hat euch lieb! Also unter Ihrem ganzen unsinnigen und überheblichen
Geschwurbel ist das der einzige Satz, der halbwegs verständlich ist, Funzel! Hat Ihnen Ihr Pfleger als
Gutenachtgeschichte aus Deus Caritas Est vorgelesen? Man möchte nicht meinen, dass jemand mit so einer
Begabung wie Sie, Nachtlaterne, das was Papst Benedikt dort geschrieben hat, auch nur halbwegs erfassen
kann. Daher bleibt nur eine Erklärung: ein Wunder ist geschehen. Nachtlaterne erfasst den Sinn der ersten
Enzyklika von Papratzi! Wer schickt ne Brieftaube nach Rom und meldet das Wunder? o^/ o^/ o^/ o^/ o^/
o^/ o^/ o^/ o^/
#13 Nachtlaterne 20:30:20 | Dienstag, 17. April 2007
nächstenliebe = massenabtreibung versteht die linken christen doch endlich: unter nächstenliebe verstehen
sie massenabtreibung, masseneinwanderung und massenabkehr von gottes schützenden geboten. jesus lächelt
und segnet diese bande zumal sie so toll sozialgetue betreiben. piep, piep, piep, jesus hat euch lieb!
#12 methusalix † 19:51:07 | Dienstag, 17. April 2007
@matt matt: Jedes Menschwesen, das im Bauch einer Frau heranwächst ist gottgewollt… wann werdet Ihr
erbärmlichen Stümper das einmal begreifen? Nettes Vokabular matt, für einen Katholiken, der Nächstenliebe
als zuvörderste Aufgabe vom Chef mit auf den Weg bekommen hat. Aber die Eiferer können sich da möglicherweise
auf einen viel zu hohen Adrenalin- und Testosteronspiegel im Blut herausreden. Wussten Sie übrigens,
dass beide Hormone, in entsprechender Konzentration, GIFTIG sind? Es ist nicht das Recht des Menschen
die Begleitumstände einer Schwangerschaft als inadequat anzusehen. Also müssen wir die Frauen krepieren
lassen, so wie die Nicaraguaner das tun und die Polen es wollen. … und es muß Wille der Frau sein ihm
zu entsprechen, und nichts, absolut nichts, was Ihr kleingläubigen Chaoten vorzubringen wisst, kann dieses
Faktum ausser Kraft setzen. Aber wenn Männer ein Todesurteil sprechen und es vollstrecken, ist das gottgefällig?
… so glauben die verstockten Abtreibungsfreunde sie stünden an seiner statt und können darüber bestimmen …
Was Gott will das ist zumutbar, … Und matt weiss genau, was Gott will! Immer und in jedem Fall! Ganz
genau! Vor allem, wenn es um Frauen geht! … denn Gott weiß doch was er tut, verdammt nochmal! DEUS
LO VULT! Kruzitürken noamal! Eigensinniges Mörderpack! Misogyner Hexenverbrenner!
Notwehr??? Wirklich Notwehr??? Es ist grotesk, bei Abtreibung von Notwehr zu sprechen, es beleidigt den
Intellekt. Eine Frau führt, abgesehen im Fall der Vergewaltigung, ja eine Schwangerschaft selbst herbei,
jeder weiß das. Sie fragt das Kind nicht, ob es gezeugt werden will, und sie fragt es nicht, ob es abgetrieben
werden will. Wenn Sie erst ein Kind zeugt das sie nicht will, und das hinterher umbringt, ist das kein
Kompromiss, sondern zweifache Verantwortungslosigkeit – vorher und nachher.
#10 Heinz Josef 18:56:48 | Dienstag, 17. April 2007
@matt, Inhalt und Form Lieber matt, der Inhalt Ihres Postings steht in einer seltsamen Spannung zu der
Spache mit der sie sprechen. Aber vieleicht schippern Sie ja unter falscher Flagge und wollen den Inhalt
durch die Form abwerten?
Jedes Menschwesen, das im Bauch einer Frau heranwächst ist gottgewollt… wann werdet Ihr erbärmlichen
Stümper das einmal begreifen? Es ist nicht das Recht des Menschen die Begleitumstände einer Schwangerschaft
als inadequat anzusehen. Wenn Gott ein Leben schafft, dann ist es sein Wille und es muß Wille der Frau
sein ihm zu entsprechen, und nichts, absolut nichts, was Ihr kleingläubigen Chaoten vorzubringen wisst,
kann dieses Faktum ausser Kraft setzen. Sagte damals Jakob noch zu seiner Frau: „stehe ich denn an Gottes
statt!“, so glauben die verstockten Abtreibungsfreunde sie stünden an seiner statt und können darüber
bestimmen wann es adequat wäre ein Kind zu bekommen und wann – ja sie erdreisten sich zu sagen – „unzumutbar“.
Was Gott will das ist zumutbar, denn Gott weiß doch was er tut, verdammt nochmal! Eigensinniges Mörderpack!
#8 methusalix † 18:27:57 | Dienstag, 17. April 2007
@Kurt K. Wenn Sie einen besseren Vorschlag haben, immer her damit! Haben die! Absolutes Abbruchverbot,
auch bei Todesgefahr für die Frau. Erinnern Sie sich, was für ein Jubelgeschrei das war, als dieses
in Nicaragua erlassen wurde? Und wie er Europäische Gerichtshof beschimpft wurde, weil er einer Polin,
die nach erzwungener Austragung der Schwangerschaft die völlige Erblindung droht, Schadenersatz zuerkannte?
Aber den „besseren Vorschlag“ haben die Hexenverbrenner nur, weil Frauen für die Typen sowieso nur Menschen
zweiter Klasse sind. Wenn Männer schwanger werden würden, wäre Abtreibung ein Sakrament, um mal die
Feministinnen zu zitieren.
@ Pünktchen Sonst müßte man ja auch „Kompromisse“ fordern mit Raubmördern und Totschlägern! Und genau
das tut man. Man fordert sie nicht nur, man geht sie ein. So wird ein Totschläger weniger hart bestraft
als ein Mörder, obwohl beide das gleiche Leid hervorgerufen haben. Beide haben ein Menschenleben vernichtet.
Oder vergleichen Sie es mit Notwehr. Jemand will ihnen Schaden zufügen. Dann haben sie das Recht, denjenigen
aufzuhalten mit möglichst sanften Mitteln. Wenn bei einem konstruierten Fall es so wäre: Sie sind körperlich
ziemlich schwach, haben aber eine Schrotflinte, ihr Angreifer ist ein Muskelberg ohne Waffen. Dann dürften
Sie ihn anschiessen (auch wenn er dabei stirbt) um Schaden von sich abzuwenden. Da werden auch Kompromisse
eingegangen. Geht gar nicht anders. Bei Abtreibungen kann es sein, dass die Frau durch das Austragen des
Kindes seelische oder körperliche Schäden erleiden würde (Der Fall neulich in Polen mit der erblindeten
Frau z.B., oder die viel zitierten Vergewaltigungsopfer). Hier gilt meines Erachtens die Notwehr genauso.
Oder die Lebenslange Einschränkung der Lebensqualität (wenn keine Kinder in der Lebensplanung vorkommen).
Nun muss man irgendwie einen Kompromiss finden, der es den Frauen ermöglicht, ihren Lebensentwurf und
ihre Unversehrtheit zu schützen, gleichzeitig aber das ungeborene Leben nicht ganz zu entrechten. Das
ist sehr schwer, und die Fristenlösung ist ein Versuch, genau das zu tun. Wenn Sie einen besseren Vorschlag
haben, immer her damit!
Man sieht wieder bevor man einem Abtreibungsbefürworter überhaupt eine Antwort gibt muß man erstmal
das vorgebrachte Pseudoargument auseinandernehmen das meist schon 5-6 Lügen für sich alleine aufweist…
Kurt K.: Es handelt sich außerdem nicht um einen „Kompromiß“ zwischen den „Rechten der Mutter“ und denen
des Kindes, sondern es handelt sich um eine Entrechtung des Kindes zugunsten von Interessen der Mutter!
@ Kurt K. doch sind sie gezwungen, Kompromisse einzugehen zwischen den Rechten des Kindes und denen der
Mutter Ja, welche Rechte denn das Kind ? Es ist traurig, wenn man feststellen muss, dass die Zeit der
Schwangerschaft für einen Fötus wahrscheinlich der lebensgefährlichste Abschnitt seines Menschseins
darstellt. Eigentlich müsste es die geborgenste und sicherste Zeit sein, oder ?
Kompromisse… Das Dilemma sehen wahrscheinlich auch die Grünen, doch sind sie gezwungen, Kompromisse
einzugehen zwischen den Rechten des Kindes und denen der Mutter. Irgendwie muss man das ja regeln.
Die Grünen treten FÜR Embryonenschutz ein und GEGEN Fötenschutz: das eine tun sie mit Berufung auf
die Menschenwürde, das andere trotz der Berufung auf die Menschenwürde! Nach den Grünen genießt schon
der Embryo die Schutzrechte, die einem Menschen zukommen! Ist dieser Mensch dann zu einem Fötus herangewachsen,
dann verliert er zwischenzeitlich diesen Schutzanspruch an das Belieben seiner Mutter, um nach willkürlich
festgelegter Frist wieder schutzwürdig zu sein. Wohlgemerkt: dies alles vor der Geburt!