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Mittwoch, 18. April 2007 18:35
Bischöfliche Besserwisser
Die deutschen Konzilsumsetzer sonnten sich gerne im Licht ihrer angeblich fortschrittlichen Theorien und Theologien. Von Hubert Hecker.
Warum Kardinälen und Bischöfen gehorchen, die dem Papst untreu sind?
Warum Kardinälen und Bischöfen gehorchen, die dem Papst untreu sind?
(kreuz.net) Im Sommer 1968 veröffentlichte Papst Paul VI. die Enzyklika „Humanae Vitae“.

Darin bekräftigte er die Lehre der Kirche zu Ehe und Liebe.

Grund für das Lehrschreiben war die rasche Verbreitung der als Fortschritt gefeierten Anti-Kinder-Pille.

Die Enzyklika kam nach vierjährigem Ringen des Papstes mit der Kurie und dem Weltepiskopat zustande.

Paul VI. bekräftigte darin, daß die liebende Vereinigung unantastbar und alleine dem Bund der Eheleute vorbehalten ist.

Nur einen Monat nach Veröffentlichung der Enzyklika erklärten die deutschen Bischöfe in der sogenannten „Königsteiner Erklärung“ den Inhalt des päpstlichen Lehrschreibens für unverbindlich.

Das war eine kirchenpolitische Revolte, die den Niedergang der „Deutschen Kirche“ einleitete.

Die Bischöfe schienen nicht zu bemerken, daß sie auch sich selber verurteilten, wenn sie einen „Ausnahmefall“ einforderten und damit die päpstliche Lehrautorität wegfegten und die Gehorsamspflicht der Gläubigen aufhoben.

Dadurch stilisierten sie das offenbar von allen Vorgaben losgelöste Einzelgewissen zur höchsten moralischen Autorität empor.

Mit ihrer Absage an die päpstliche Autorität hatten die Bischöfe auch ihre eigene Weisungsmacht unterminiert.

Wenn die Katholiken nicht auf den Papst hören sollen, brauchen sie erst recht nicht ihre Bischöfe und schon gar nicht die Predigt des Pfarrers zu beachten.

Mit der Königsteiner Erklärung stellten die deutschen Bischöfe grundsätzlich das kirchliche Lehramt in seiner Kontinuität in Frage.

Das II. Vatikanische Konzil hatte in der pastoralen Konstitution „Gaudium et spes“ Nr. 50 ausgeführt:

Die christlichen Gatten dürften „nicht nach eigener Willkür“ vorgehen. „Sie müssen sich vielmehr leiten lassen von einem Gewissen, das sich auszurichten hat am göttlichen Gesetz; sie müssen hören auf das Lehramt der Kirche, das dieses göttliches Gesetz im Licht des Evangeliums authentisch auslegt.“

In der entscheidenden Passage der Nr. 51 bezieht sich das Konzil ausdrücklich auf die in dieser Frage grundlegende und wegweisende Enzyklika „Casti connubii“ von Papst Pius XI. aus dem Jahre 1930:

„Von diesen Prinzipien her ist es den Kindern der Kirche nicht erlaubt, in der Geburtenreglung Wege zu beschreiten, die das Lehramt in Auslegung des göttlichen Gesetzes verwirft.“

Die deutschen Bischöfe haben 1968 die Prinzipien des kirchlichen Lehramtes in der Auslegung des göttlichen Gesetzes verworfen.

In der „Königsteiner Erklärung“ erkennt man unter anderem die Handschrift der Frankfurter Schule. Damit war die Saat dieser Autoritätszerstörung auch in der Kirche aufgegangen.
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 51 Lesermeinungen:
Freitag, 20. April 2007 09:41
regnavit_a_ligno: Mein Reich ist nicht von dieser Welt !
Sie verhöhnten den Gekreuzigten: „Der du den Tempel abbrichst und baust ihn auf in drei Tagen, hilf dir selber, wenn du Gottes Sohn bist, und steig herab vom Kreuz! …“
Freitag, 20. April 2007 09:40
virOblationis: Verweis: Den Rest meiner Antworten findet man auf Kreuzforum, Generell, Integralismus
Die (auf Papst Gelasius zurückgehende) Zwei-Schwerter-Lehre in ihrer Formulierung durch Bonifatius VIII. wird keine Unfehlbarkeit für sich beanspruchen, denke ich.

Allerdings wird in derselben Bulle Unam Sanctam auch erklärt: Wir … definieren, daß es für jedes menschl. Geschöpf unbedingt notwendig zum Heil ist, dem römischen Bischof unterworfen zu sein. (DH 875)

Ich bin mir über den Status von Unam Sanctam nicht im Klaren.
Freitag, 20. April 2007 09:28
Dr. Christoph Heger: @VirOblationis: Zwei-Schwerter-Lehre?
Sie zitieren die berühmte Lehre Bonifaz’ VIII. von den zwei Schwertern in der Hand der Kirche.

Meiner Kenntnis nach wird diese Lehre nicht als ständige Lehre im Sinne des ordentlichen Lehramtes betrachtet, erst recht nicht als durch das außerordentliche Lehramt definiert.

Irre ich mich?

MfG
Christoph Heger
Donnerstag, 19. April 2007 21:10
virOblationis: wieder nur ein Teilstück
.chen schrieb:
„Es gibt aber kein staatliches Wahrheitsfindungsorgan in religiösen und metaphysischen Fragen!“

Wie konnte z.B. Papst Bonifatius VIII. (1294 – 1303) dann den Staat auffordern, die ihm von Gott verliehene Gewalt (Schwert) für die Kirche zu führen: „… Durch die Aussagen der Evangelien werden wir belehrt, daß in dieser ihrer (sc. der Kirche) Gewalt zwei Schwerter sind (vgl. Luk. 22, 38), nämlich das geistliche und das zeitliche… Beide sind also in der Gewalt der Kirche, nämlich das geistliche Schwert und das materielle. Jedoch ist dieses für die Kirche, jenes aber von der Kirche zu handhaben… Es gehört sich aber, daß ein Schwert unter dem andern ist und daß die zeitliche Autorität sich der geistlichen Gewalt unterwirft… Daß die geistliche Gewalt jedwede irdische sowohl an Würde als auch an Adel überragt, müssen wir desto deutlicher erkennen, je mehr das Geistliche das Zeitliche überragt …“ (DH 873)

„Und Mehrheitsentscheidungen können/sollen Grundrechte niemals aufheben können. Das ist ein Leitgedanke des katholischen Naturrechts als einem positiver Rechtssetzung vor- und übergeordnetem Recht.“

Keinem einzelnen wird irgendein Glaube aufgezwungen, also auch kein Grundrecht verletzt.

„Also: auch demokratische Mehrheiten (=der Souverän) entscheiden nicht darüber, welcher Religion Betätigungsfreiheiten zuungunsten anderer Religionen einzuräumen wären.“

Hier erfolgt (wie in DH) sogleich ein Sprung vom einzelnen zur Religionsgemeinschaft und deren Rechten. Was …
Donnerstag, 19. April 2007 20:44
Domenico Tuttisanti: VirO: Augustinus
„Fides semper praevenit visionem. Credimus enim ut cognoscamus, non cognoscimus ut credamus

Hiermit ist doch wohl eher die visio Dei gemeint, die Schau Gottes, nicht die säkularen Erkenntnisse, die wir im Bereich der Naturwissenschaften z.B. haben können. Die Naturwissenschaften zeichenen sich sogar durch einen methodischen Atheismus aus, d.h. die Vokabel „Gott“ soll keinen Erklärungswert bei naturgesetzlichen Theorien haben. Und das ist gut so! Man muß sich nur davor hüten, diesen methodischen „Atheismus“ in einen weltanschaulichen zu transformieren und dann immer noch „Wissenschaftlichkeit“ reklamieren zu wollen. Dagegn wehren sich nicht zuletzt viele religiöse Naturwissenschaftler.

Das „Autoritätsargument“ ist keines, weil das einzelne Gewissen ja wieder mit einer Mehrzahl religiöser Autoritäten konfrontiert ist und dann wieder vor der Entscheidung steht: welcher Autorität soll ich folgen?

Freilich, wenn ich eine Autorität in meinem Gewissen als echte Autorität erkannt habe, dann soll ich meine Entscheidungen an ihr ausrichten .
Donnerstag, 19. April 2007 20:36
virOblationis: hier erst einmal der fehlende Rest; weitere Entgegnung folgt


Jeder Mensch sollte den Glauben als Voraussetzung seines Erkennens annehmen, denn den Glauben legitimiert die Autorität der Kirche. „Ego vero evangelio non crederem, nisi me catholicae ecclesiae conmoveret auctoritas.“ (Ich würde dem Evangelium nicht glauben, wenn mich die Autorität der Kirche nicht dazu bewegte.) Man glaubt der Kirche, weil sie mit der Apostolischen Sukzession, der bis zu den Aposteln zurückreichenden Kette der Geweihten, und ihrer weltweiten Verbreitung, der katholischen Universalität zwei Kennzeichen besitzt, die ihr größte Glaubwürdigkeit verleihen.

Bei Augustinus wird also folgende Rangordnung erkennbar:
Kirchl. Autorität (auctoritas) – persönl Annahme des Glaubens (fides) – eigenständiges Erkennen (ratio).

In vergleichbarer Weise, so denke ich, ist die Wahrheit der Autorität zuzuordnen. Dem Gewissens des einzelnen entspricht der Annahme des Glaubens an die Wahrheit, und die Gewissenserforschung dem eigenständigen Erkennen.
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