(kreuz.net, St. Pölten) Am 21. November 2006 wurde Anton Leichtfried (40) zum neuen St. Pöltener Weihbischof
ernannt.
Opus-Dei-Bischof Klaus Küng erteilte seinem Wunschkandidaten am 25. Februar 2007 die Bischofsweihe.
Ungeachtet des Karrieresprungs steht Weihbischof Leichtfried nach wie vor dem St. Pöltener Priesterseminar
als Regens vor. Dort leben noch zwei Seminaristen.
Für die Ausbildung der zwei sind drei Priester verantwortlich:
der Regens, Subregen Gerhard Reitzinger (39) und der Spiritual, Benediktinerpater Laurentius Resch (51).
Wohl um das zahlenmäßige Mißverhältnis von Seminaristen und Seminarleitung nicht allzu sehr ins Auge
fallen zu lassen, nimmt Mons. Leichtfried mehrmals pro Woche – auch schon an Sonntagen – an der Messe
in der St. Pöltner Klosterkirche der Schulschwestern vom Dritten Orden des heiligen Franziskus teil.
Die Kirche befindet sich etwa dreihundert Meter vom Priesterseminar entfernt.
Dabei wurde der Weihbischof
des öfteren beobachtet, wie er der Messe nach Art der Laien beiwohnte, indem er sich in eine der hinteren
Kirchenbänke setzt und zur Handkommunion nach vorne tritt.
Kommentar eines betagten Pfarrers aus der
Diözese St. Pölten:
„Wir müssen an manchen Tagen drei Messen feiern, und das Bürscherl ist zu faul
zum Zelebrieren! Warum hilft er nicht in einer Pfarre aus?“
Nach der geltenden Einführung in das Meßbuch
soll ein Bischof oder Priester in der heiligen Messe all das und nur das tun, was ihm von seinem Stand
her zukommt.
Falls er nicht zelebriert oder konzelebriert, hat er Chorkleidung zu tragen und im Altarraum
Platz zu nehmen.
Auch das Zweite Vatikanische Konzil verlangt in der Konstitution über die heilige Liturgie
‘Sacrosanctum Concilium’:
„Bei den liturgischen Feiern soll jeder – sei er Liturge oder Gläubiger –
in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den
liturgischen Regeln zukommt“ (Nr. 28).
Email-Adressen der Empfänger
42 Lesermeinungen
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
@typ… Und der Lügenpfarrer bleibt ein Lügenpfarrer Wenn der Lügenpfarrer nicht ein freie Erfindung
von kreuznet ist, soll mich jetzt auf der Stelle der Blitz treffen. *wart* *wart* *wart* *wart* Ok, ich
lebe noch. Kein Blitz. Ich wusste es doch.
Liebe Leserin, lieber Leser, der Du vielleicht gerade heute neu auf diese Seite gestoßen bist: Dieser
Tread verdeutlicht auf’s Schönste die Sorgen und Nöte der Fundamentaltraditionalisten. Welch herrliches
Gezänk!
Vielleicht wäre er besser Priester geblieben… mit seinem Amt als Bischof scheint er sich etwas zu fadisieren.
Und wenn man keine Aufgabe hat, dann gibt man sich dem Müßiggang hin und lungert verstohlen an Plätzen
herum, wo man garnicht sein sollte. Vielleicht sollte man ihn auf Diät setzen solange er keine Messen
liest. Wer nicht arbeitet, der soll ja nicht essen. Allerdings wäre ich dann wohl auch schon lange verhungert.
Kleinkariert Wer wollte den Weihbischof schon anklagen sprechen, wenn er wie ein Laie an der Messe teilnimmt.
Vielleicht bekommt er da Einsichten, die anderen Geistlichen nicht zugänglich sind, weil sie sich bei
der Messe ausschließlich im Altarraum bewegen und ihnen daher der Kontakt zur Gemeinde versagt bleibt.
Wenn es keine anderen Kritikpunkte gibt, ist die Vorhaltung am Weihbischof ziemlich kleinkariert.
@ Bernado Na wie schön, dass Sie in einem Absatz von „gestatten“ i.S.v. „Eine Bitte gewähren“ reden,
und gleich im nächsten Absatz behaupten, dieses „gestatten“ sei in Wirklichkeit ein Befehl. Da kann ich
nur sagen: Sie dürfen jetzt gehen, Bernado. Nicht Ihr Tag heute. P.S.: Wieso ist Trination irgendwo notwendig,
um als Pfarrer die Zuständigkeit für mehrere Gemeinden auszuüben? Leute wie Sie sind es doch, die stets
behaupten, den Gläubigen sei sehr wohl zuzumuten, ihr Gesäß in die nächste oder übernächste Pfarrkirche
zu bewegen, wenn dort die Messe stattfindet. Also was nun? Aber wie gesagt: Nicht Ihr Tag heute. Und der
Lügenpfarrer bleibt ein Lügenpfarrer: Kein Bischof und kein kirchliches Recht kann ihn zur Trination
zwingen. Und warum er seinen Namen verschweigt, das wird er wohl wissen. Ein Pfarrer, der einen Weihbischof
seiner Diözese dermaßen beleidigt, gehört suspendiert. Aber feige ist er halt, der Herr Pfarrer. So
feige wie kreuz.net.
Typ vierteilte Haare, die schon vorher recht dünn waren: „Um zu „konzedieren“, muss wohl ein entsprechender
Wunsch vorliegen. Eine Konzession ist niemals ein Befehl.“ Aber der Auftrag, mehrere Gemeinden zu versorgen,
ist ein bindender Auftrag. Und wenn der Priester, wie es recht ist, diesen Auftrag damit besser erfüllen
kann, daß er zwei oder drei Messen an verschiedenen Orten liest, dann gehen die drei nur theoretisch
trennbaren Elemente in Eines: – Der Auftrag des Bischofs – Die Anfrage des Priesters zwecks Gewährung
der dazu erforderlichen Mittel (Bination) – Die entsprechende Gestattung des Bischofs Aber auch ihr Übersetzungsversuch
von „concedere“ nur mit „gestatten“ ist mißlungen. Dieses „concedere“ der Rechtssprache stammt nämlich
aus einer Zeit, in der Chefs ihren Untergebenen das Ende einer Unterredung mit den huldreichen Worten
ankündigten: „Sie dürfen jetzt gehen, Typ.“ Das war keine Gewährung einer zuvor ausgesprochenen Bitte,
sondern die eindeutige Ansage: Nun verschwinden sie schon. Mit ihrem „Eine Konzession ist niemals ein
Befehl“ liegen Sie also genauso falsch wie mit ihrem einleitenden „„1. Kein Pfarrer DARF drei Messen an
einem Tag feiern – kennt der zitierte Priester das kanonische Recht nicht?““ Erst darf er nicht, dann
muß er nicht, und am Schluß bleibt ihm nichts anderes übrig. Nicht Ihr Tag heute.
stimmen der (un)-Vernunft nehme ich nicht mehr ernst. Die mögen blubbern und blabbern. Ihre Unvernunft
haben diese Stimmen schon längst bewiesen. Ignorieren am besten.
Pharisäer, wo seid ihr geblieben? Etwas pharisäerhaft, dieser Artikel, meine ich. Sicherlich steht auch
irgendwo im Messbuch, dass ein Priester nur dann der Hl. Messe voranstehen soll, wenn er mental voll und
ganz hierfür bereit ist. Wer wollte nun sagen, dass eine solche Bereitschaft immer und zu jeder Zeit
gegeben ist.
Herr, dunkel ist deiner Rede Sinn Oder falls du mein Posting zum Sonnenwunder meinst, das ist versehentlich
in den falschen Thread gerutscht, was ich zu entschuldigen suche.
Auf was die Leute hier für Themen kommen, ob diesem Bübelchen, dem Titularbischof aus St. Pölten. Die
unvernünftige Stimme will noch verteidigen, die anderen User jedoch hetzen munter drauf los. Fakt bleibt
doch – und das sollte von entsprechender Seite und nicht durch irgendwelche Kräfte bestätigt werden –
daß der Bischof seiner Pflicht nachkommt und das Hl. Meßopfer feiert. – So wie es eines Bischofs würdig
ist. Und die unvernünftigen Stimmen sind schon gar nicht in der Lage, Meinungen abzugeben.
Das Sonnenwunder ist kein Problem, kann jeder selbst haben. Man warte einen Tag ab, an dem der Himmel
von einem leichten Schleier von Wolken bedeckt ist, durch den man die Sonne aber noch sieht (so wie am
Tag des Sonnenwunders von Fatima). Dann sehe man in die Sonne. Nach kurzer Zeit wird die Sonne anfangen
in allen möglichen Farben zu tanzen und zu rotieren. Kann jeder selbst ausprobieren. Man kann damit gut
die Leute verblüffen. Sonnnwunder selbstgemacht, sozusagen.
@ Athanasius >>Mit den Seminaristen darf er aber nachher dann wohl die Kirche besuchen und während einer
anderen hl. Messe z.B. sein Breviarium beten<< Sehr praktisch. Dann ist er am Ende der 10-h-Messe beim
Kompletorium angelangt. Schon was von veritas horarum gehört?
@ Bernado Und mit Ihrer Unterscheidung von dürfen und müssen haben Sie endgültig die Grenze zur absurden
Haarspalterei überschritten: Natürlich geben die Bischöfe den Auftrag zur sonntäglichen Trination
nicht aus Jux und Dollerei, sondern verbinden das mit dem klaren Auftrag: Nun mach das gefälligst auch,
damit wenigstens in drei Gemeinden von den fünfen, die Du versorgen mußt, ein Sonntagsgottesdienst stattfindet.
Haarspalterei? Nein, ich habe den von Ihnen angeführten can. 905 §2 gelesen, und zwar – im Gegensatz
zu Ihnen – gründlich: Der Bischof kann „gestatten (concedere), dass …“ Um zu „konzedieren“, muss wohl
ein entsprechender Wunsch vorliegen. Eine Konzession ist niemals ein Befehl. Kein Bischof keinen einem
Priester die Bi- oder Trination befehlen. So ist das Recht in der Lateinischen Kirche. Alles andere ist
pure Eisegese.
Typ tippte ziemlich verzweifelt: „Das ist falsch. Die Bischöfe haben Bi- und Trination überhaupt nicht
gestattet, sondern es ist einfach gängige Praxis, die im Widerspruch zum kanonischen Recht steht.“ Wie
kommen Sie denn darauf? Schon eine kurze Googelei brachte ein solches bischöfliches Gestattungs-Dokument
www.cath-vs.ch/…uments/D2-3-1.pdfzum Vorschein – wahrscheinlich findet man leicht noch mehrere davon.
Und die meisten werden noch nicht mal im Web stehen. Meinen Informationen nach gibt es wohl in allen Deutschsprachigen
Diözesen entsprechende Weisungen, Erlasse u.ä. Und mit Ihrer Unterscheidung von dürfen und müssen
haben Sie endgültig die Grenze zur absurden Haarspalterei überschritten: Natürlich geben die Bischöfe
den Auftrag zur sonntäglichen Trination nicht aus Jux und Dollerei, sondern verbinden das mit dem klaren
Auftrag: Nun mach das gefälligst auch, damit wenigstens in drei Gemeinden von den fünfen, die Du versorgen
mußt, ein Sonntagsgottesdienst stattfindet. Ich sehe keinen gerechten Grund, mit dem ein Priester die
Erfüllung dieses Auftrages ablehnen könnte: Der Bischof handelt exakt im Rahmen des Rechtes, und was
er verlangt, ist in der Regel wohl begründet. Bei dieser Lage der Dinge ist – wie im letzten Abschnitt
des Papiers aus der Diözese Sitten nachzulesen – vielfach noch nicht einmal eine individuelle Erlaubniss/Beauftragung
nötig: Für die nicht regelmäßige Trination erteilt der Bischof seinen Priestern eine pauschale Erlaubnis.
Die Formulierung von can 905 $2 steht dem nicht entgegen.
@ Athanasius Auch Pius XII. und Johannes XXIII. sind só mit viaticum verstorben, nicht mit Handkommuniönchen.
Lagen die von Ihnen genannten Kardinäle im Sterben und brauchten ein Viaticum?
Übertreibung Natürlich sollte jeder Priester täglich zelebrieren und das Hl. Messopfer darbringen.
Mit den Seminaristen darf er aber nachher dann wohl die Kirche besuchen und während einer anderen hl.
Messe z.B. sein Breviarium beten und die Seminaristen am eucharistischen Opfer teilnehmen lassen. Aber
man muss nicht übertreiben mit Anklagen gegen Priester die das nicht tun. Im Vatikan machten Benedikt
XVI. und seine Kardinäle es auch so bei der ersten Novus Ordo-Messe nach der Papstwahl, leider. Dabei
gingen sogar Kardinäle in Zivilkleruskleidung mit Purpur zur Hl. Kommunion, obwohl sie weder konzelebrierten,
noch selbst das Hl. Meßopfer dargebracht hatten an einem der Seitenaltäre im St. Petersdom. Dazu gingen
sie alle zur Kommunion und einige empfingen auf die Hand, was zwar erlaubt ist für Bischöfe, aber im
lateinischen Ritus vorher immer unüblich war. Der heilige Papst Pius X. hat auf seinem Todesbett auch
nicht die Hl. Kommunion in die Hand angenommen, sondern seinen Mund geöffnet wonach ein Priester ihm
die Hl. Hostie erteilte und auf der Zunge legte. Auch Pius XII. und Johannes XXIII. sind só mit viaticum
verstorben, nicht mit Handkommuniönchen.
Natürlich ist es richtig, dass es diese Vorschrift gibt, aber muß das hier denn so dargestellt werden
wie „ich danke dir, dass ich nciht so bin, wie dieser hier“??? Wenn sich Bischof und Regens nichts Schlimmeres
zu Schulden kommen lassen, dann ist das doch nicht dramatisch!
Rudolfus Die vorgebrachte Kritik ist: Er empfängt in einer Messe Handkommunion. Das ist gleichbedeutend
mit: Er zelebriert nicht selbst. (warum würde er sonst in einer anderen Messe kommunizieren)
@ Bernado Das ist falsch. Die Bischöfe haben Bi- und Trination überhaupt nicht gestattet, sondern es
ist einfach gängige Praxis, die im Widerspruch zum kanonischen Recht steht. Aber gut, ich kann meinen
Einwand auch anders formulieren: Der Pfarrer schreibt, er MÜSSE an manchen Tagen drei Messen feiern.
DAS ist definitiv falsch, denn can. 905 spricht nicht davon, dass ein Bischof seine Priester zur dreimaligen
Zelebration VERPFLICHTEN könne. Niemand MUSS drei Messen am Tag feiern. So oder so hat der Pfarrer eine
falsche Behauptung aufgestellt.
Eigentlich ist mir das alles hier … schlicht und ergreifend zu blöde , wenn sich nicht irgendwelche
schreiberlinge über einen geistlichen menschen ereifern würden, vor dessen ehrlicher und geistlich geprägten
demut ein jeder der pt. schreiberlinge hier in höchstem maße erröten müßte. Ich kenne o^/ Anton nun
schon ein gutes Jahrzehnt und ich bin erschüttert, was sich hier unter dem deckmantel vermeintlicher
katholiziät an religiöser substanzlosigkeit schriftlich breit macht (im wirklichen leben, nehme ich
an, sind die pt schreiberlinge ja sowieso nullen und nieten – nur so eine theorie von mir – kleine hunde –
kläffer – bellen immer am dauerhaftesten und lautesten). aber ohne jetzt mit ihm gesprochen zu haben,
kann ich gleich mal eines sagen, wahrscheinlich wird ihn der beitrag hier zum lachen bringen – weil gesunder
humor ist eine seiner typischen eigenschaften. und allen pt schreiberlingen wünsche ich noch viele nette
stunden mit ihren virtuellen spiegelgefechten – ich muss wieder zurück in’s wirkliche leben – und jetzt
wieder meine übliche smilieyschlacht (ich mag sie ganz einfach – herrlich: O:O :(3 o^/ lg sani
Typ tippte: „1. Kein Pfarrer DARF drei Messen an einem Tag feiern – kennt der zitierte Priester das kanonische
Recht nicht?“ Warum bestehen Sie darauf, Ihre Unwissenheit zur Schau zu stellen? Nach Can. 905 §2 www.intratext.com/IXT/LAT0010/_P37.HTM
haben die Ortsbischöfe das Recht, Priestern bei entsprechendem Bedarf die zweimalige Feier der Messe,
an Sonn- und Feiertagen auch die dreimalige Messfeier zu gestatten. Zumindest in den deutschsprachigen
Ländern wird von dieser Möglichkeit sehr umfassend Gebrauch gemacht, so daß die meisten Priester an
Sonntagen tatsächlich dreimal die hl. Messe feiern.
@St. Polterer Priestergewänder, Handkommunion … Das hat ja nichts unmittelbar mit der vorgebrachten
grundsätzlichen Kritik an den Meßbesuchen zu tun. Die Handkommunion ist abzulehnen, aber leider durch
der Paul VI. abgerungenen Unterschrift Praxis geworden: Wer die Mißstände um das heiligste Altarssakrament
ablehnt, sollte darum ausschließlich in die betreffenden Kirchen gehen, wo das hlgst. Sakrament auch
vorschriftgemäß (nämlich mit Patene und Kniebank) ausgeteilt wird (z.B. in den FSSPX-Kapellen, denn
das hlgst. Sakrament ist das höchste Gut der Kirche, und nicht etwa der neue Ritus und die Verfolgung
des alten).
Klare Konsequenz „Wir müssen an manchen Tagen drei Messen feiern, und das Bürscherl ist zu faul zum
Zelebrieren! Warum hilft er nicht in einer Pfarre aus?“ 1. Kein Pfarrer DARF drei Messen an einem Tag
feiern – kennt der zitierte Priester das kanonische Recht nicht? 2. Ein Pfarrer, der einen in seiner Diözese
tätigen Weihbischof als „Bürscherl“ bezeichnet, gehört suspendiert.
Ein frommer Meßbesucher Allein aus der Tatsache, daß ein Weihbischof als einfacher Gläubiger regelmäßig
einer hl. Messe beiwohnt, kann man nicht schließen, daß er nicht die hl. Messe auch selbst zelebriert.
Jedenfalls ist die Kritik eines einfachen Pfarrers, in der er einen neuordinierten Weihbischof vor aller
Öffentlichkeit ein „faules Bürschchen“ nennt, weil er nicht im Altarraum dabei ist, alles andere als
fromm. Außerdem hat ein Weihbischof mitunter auch die Pflicht, die Meßzelebrationen in seiner Diözese
zu überwachen. Einem Meßbesucher, noch dazu einem Weihbischof, über die Medien auszurichten, er wäre
in der hl. Messe unerwünscht, ist jedenfalls nicht sehr vorbildhaft.
nonobisuntersteller Aha, weil der Herr Weihbischof auch manchmal an einer Messe nichtzelebrierend teilnimmt,
heisst das, er feiert sonntags keine Messen mehr. Aber sonst geht’s dir noch gut, oder?
@ Stimme der Vernunft Sie sind selbst ein Zausel, wenn Sie diesen seltsamen Regens-Bischof in Schutz nehmen.
Er feiert offensichtlich keine Hl. Messe mehr an Sonntagen. Und sonst noch was?
Was ist eigentlich ein „Opus-Dei-Bischof“? Würde man einen Bischof, der aus einer Ordensgemeinschaft
stammt, so ohne weiteres z.B. als „Der Franziskaner-Bischof“ oder der „Der Unbeschuhte-Karmeliter-Bischof“
bezeichnen?
Wie beruhigend, daß in St. Pölten die Bespitzelung und Observierung der Bischöfe so gut funktioniert.
Ich hoffe, daß Kreuz.net demnächst uns auch berichtet, was der Weihbischof ißt und trinkt, wenn er
einmal ein weltliches Gasthaus aufsucht.
Recht hat der betagte Pfarrer aus St. Pölten, … wenn er diesen Bischöf als „Bürscherl“ bezeichnet.
Warum leistet sich St. Pölten überhaupt noch einen Subregens für zwei Priesteramtskandidaten? St. Pölten
ist doch überhaupt nur noch ein großer Witz. Genau wie die österreichische Kirche mit ihren weiteren
Skandalbistümern Wien / Linz …
more laico Ich habe schon an vielen (kirchenoffiziellen!) Konferenzen teilgenommen, bei denen Priester
und Bischöfe in der Mehrheit waren. In den Messen konzelebrierten aber immer nur wenige, die übrigen
Ordinierten feierten more laico mit. Zwölf Priester um den Altar und drei Laien im Schiff – das hätte
auch etwas eigenartig gewirkt.
schlimm! Kommentar eines betagten Pfarrers aus der Diözese St. Pölten: „Wir müssen an manchen Tagen
drei Messen feiern“ So ein dummer alter Zausel! Wo doch jeder weiss, dass ein Priester gar nicht oft genug
das heilige Messopfer feiern kann! Er sollte froh sein, dass er das an manchen Tagen dreimal darf!