(kreuz.net, Wien) Im März dieses Jahres approbierte die österreichische Bischofskonferenz ein Schreiben
zum Kirchenaustritt. Mit dem Thema befaßten sich die Bischöfe zuvor auf ihrer Frühjahrs- vollversammlung,
die Mitte März zuendeging.
Das 16seitige Dokument mit dem Titel „Zugehörigkeit zur Kirche. Pastorale
Initiativen in Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt“ ist auf der Webseite der Bischofskonferenz veröffentlicht.
Darin erklären die Bischöfe, daß bei einem Katholiken, der seinen Austritt aus der Kirche erklärt,
die Rechtsvermutung bestehe, daß er die Gemeinschaft mit der Kirche und der zuständigen kirchlichen
Autorität nicht mehr wahren wolle.
Mit dieser Interpretation läßt sich allerdings das Schreiben des
Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Auslegung von Gesetzestexten, Julián Kardinal Herranz, nicht
zusammenreimen:
Dieser hat nämlich erklärt, daß der Austritt vor einer staatlichen Behörde keinen
Austritt aus der Kirche bewirken kann.
Der Text von Kardinal Herranz ist in dem Dokument der Bischöfe
im Wortlaut veröffentlicht.
Die eigentliche Erklärung der Bischofskonferenz umfaßt nur zwei Seiten.
Sie legt dar, wie die österreichischen Bischöfe in Zukunft die römische Entscheidung umgehen wollen.
So werden die Bischöfe künftig jedem Ausgetretenen einen Standardbrief schreiben.
Darin wird der Ausgetretene
über die kirchlichen Rechtsfolgen des Austritts – im sakramentalen Bereich, im Dienst- und Arbeitsrecht,
in Vereinen und Räten, in Liturgie und Verkündigung – informiert.
Das Schreiben des Bischofs setzt
dem Ausgetretenen sodann eine Frist von drei Monaten. Wenn sich der Betroffene in der Zeit nicht meldet,
treten – mit Wirkung vom Tag der Austrittserklärung vor der staatlichen Behörde – die aufgezählten
kirchlichen Rechtsfolgen ein.
Der Austritt wird anschließend im Taufbuch vermerkt.
Die Alternative
wäre, daß sich der Betroffene beim Bischof meldet, ihm erklärt, sich nicht von der Kirche trennen zu
wollen und eine schriftliche Erklärung unterschreibt, die seinen Austritt widerruft.
Damit wird seine
Erklärung vor der staatlichen Behörde hinfällig und der Ausgetretene muß den Kirchenbeitrag weiter
bezahlen.
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51 Lesermeinungen
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@matt im auftrag von Tridentinus darf ich ihnen mitteilen daß das Wort „Forum“ auch im alt- philologischen
Sinn als Ort der Meinungsääußerung zu verstehen ist
@Gotthard ICH weiß,wo es lang geht. ICH definiere den Glauben! ICH regel den Ritus! ICH beurteile, was
gut und richtig ist. KLASSE … das ist eine typische Sektenmentalität Kommt drauf an, wer das sagt:
Für Christus und den Papst sind das alles zutreffende Kriterien. Nicht aber für den Rest, und das betrifft
auch Bischof Lehmann.
@rudolfus denn der Glaube und der Ritus stehen über diesen schlechten Amtsträgern. ICH weiß,wo es lang
geht. ICH definiere den Glauben! ICH regel den Ritus! ICH beurteile, was gut und richtig ist. KLASSE …
das ist eine typische Sektenmentalität – zeigt eben das sektirerische des Pius-Vereins.
@Rudolfus aber es ist bezeichnend, dass sich Gotthard so um das Geld jener bemüht, die er im gleichen
Posting abschätzig als „Hanseln“ bezeichnet. Es verrät nicht alles, aber viel.
@Rudolfus dass es außerhalb der Ortskirche Strukturen gibt ist ohnehin fast jedem klar – die Orden. Hier
legt Gotthard seine Finger ungewollt in eine ganz allgemeine Ungerechtigkeit der Kirche: warum soll jemand,
der immer zu einer Ordenskirche geht, nicht dort seinen finanziellen Beitrag leisten?
@Gotthard Die territoriale oder personale Gliederung der Ortskirchen obliegt einzig dem Bischof. Also
kann ich nicht erkennen, dass es außerhalb dieser Strukturen sonst noch „Gemeinden“ geben sollte. Diese
Zeit ist vorbei. Wir haben nicht mehr 1965 oder 1969. Diese „Volkskirche“ gibt’s nicht mehr. Eine Diözese,
die den wahren Glauben und den alten Ritus verfolgt, die kann man auch ignorieren – denn der Glaube und
der Ritus stehen über diesen schlechten Amtsträgern.
Naseweise Die territoriale oder personale Gliederung der Ortskirchen obliegt einzig dem Bischof. Also
kann ich nicht erkennen, dass es außerhalb dieser Strukturen sonst noch „Gemeinden“ geben sollte. Es
gibt Liturgie-Orte der Pius-Hanseln – doch Gemeinden sind dies nun nicht, da sie eindeutig und gewollt
außerhalb der bischöflichen Struktur der Kirche stehen. Diese Orte haben keinerlei Berührungen mit
der kirchlichen Struktur – und damit können finanzielle Gaben dort auch nicht als „Unterstützung der
Aufgaben und Sendung der Kirche“ betrachtet werden.
@Gotthard Sie werden doch nicht glauben, daß die orthodoxen Katholiken nicht eigene Gemeinden hätten,
und stattdessen irgendwelchen Irrlehrer auch noch in 20 Jahren weiterfinanzieren?
@rudolfus Danke für die Aufklärung über die Herkunft des Begriffes „Simonie“. Es ist schon erstaunlich
und sehr lehrreich, dass Du und andere sehr interessierte Kreise hier auf die Verpflichtung zur Unterstützung
der Gemeinden und der Kirche mit keinem Wort eingehen… Die Einhaltung dieser Verpflichtung nachzuprüfen,
ehe Sakramente und Sakramentalien (zB Beerdigung) – als Lebenszeichen der Kirche – gespendet werden, ist
doch völlig natürlich. Wer sich dieser Verpflichtung entzieht, hat sich der Gemeinde /Kirche entzogen –
und hat keine (geistlichen) Forderungen zu stellen.
@Gotthard / Simonie Simonie hat mit Sakramentenspendungen überhaupt nichts zu tun! Simonie bezeichnet
den Kauf kirchlicher Ämter (im Mittelalter verbunden mit Pfründen) wie Pfarrer, Bischof, etc. Das Wort
„Simonie“ geht auf den Zauberer Simon im Neuen Testament, der die Gnadengaben Gottes, die durch die Apostel
wirkten, kaufen wollte. „Simonie“ bezeichnet nicht nur, die Kirchenämter zu kaufen, sondern insbesonders
auch die Sakramente und Sakramentalien. Das Kirchenrecht verbietet den Sakramentenverkauf. Demgegenüber
im Widerspruch verwehrt die deutsche Amtskirche allen nicht-zahlenden Katholiken nach derzeitiger Praxis
noch die Sakramente – damit hätte Simon der Zauberer Recht gehabt, nach derzeitiger deutscher Amtskirchenpraxis.
Verpflichtung zur Unterstützung der Kirche für ihren Dienst alle Katholiken sind durch CIC verpflichtet,
nach ihren Möglichkeiten die Kirche für ihren Dienst und ihren Auftrag materiell und finanziell zu unterstützen.
Diese Verpflichtung wird in den einzelnen Gliedkirchen ganz unterschiedlich geregelt und gehandhabt. In
Deutschland wird sie durch das System des staatlich eingezogenen Kirchenbeitrages – sprich Kirchensteuer –
geregelt. Wie jemand auf die Idee kommen kann, dies sei Simonie, ist mir unerklärlich. (Ein Erklärungsversuch:
die Piushanseln sind eifersüchtig auf diese Art der Finanzierung der von ihnen so gehassten „Amtskirche“)
Wie wird die Verpflichtung zur Unterstützung der Gemeinde und Kirche in anderen Ländern gehandhabt?
Nehme ich als Beispiel ein afrikanisches Land, das ich gut kenne: bei Taufen, Eheschließungen, Erstkommunion
und Firmung wird nachgesehen, ob der Kirchenbeitrag bezahlt worden ist. Wenn nicht, gibt es nur zwei Möglichkeiten:
Nachzahlen oder keine Sakramentenspendung. In vielen anderen Ländern gibt es das System der „Stolgebühren“:
hohe Gebühren bei Taufen, Eheschließungen, Begräbnissen oder auch bei Messintentionen. Simonie hat
mit Sakramentenspendungen überhaupt nichts zu tun! Simonie bezeichnet den Kauf kirchlicher Ämter (im
Mittelalter verbunden mit Pfründen) wie Pfarrer, Bischof, etc.
@Kurt K. Genauso ist es. Ausweise und Legitimationen sind allerdings notwendig für bestimmte Sakramente,
Zeremonien und Patenschaften. Und hier müssen sich die Diözesen dem Wort des Papstes beugen.
Ich weiss gar nicht… … worin das Problem besteht. Also: Die Österreichischen Bischöfe sehen im behördlichen
Austritt aus der Kirchensteuer als Abwendung von der kath. Kirche. Der Papst sieht das anders. Wer ist
der Chef? Na? Richtig, der Papst. Also kann man getrost aus der Amtskirche austreten und dennoch weiter
in die Kirchen gehen und die Sakramente „konsumieren“, oder hat euch bei Eintritt in die Kirche schonmal
jemand nach eurem Mitgliedsausweis gefragt? Es gibt kein Problem, welches man nicht wegignorieren könnte.
@Tridentinus: das ist nicht das Forum, das sind die Lesermeinungen… ich betätige mich bewußt nicht
im Forum, weil es mich auch garnicht interessiert. Also gehen Sie doch dorthin, wenn Sie von mir nicht
belästigt werden wollen. Im übrigen kann mir die Redaktion ja zu verstehen geben, dass ich unerwünscht
bin, indem sie mich eliminiert. Solange das nicht geschieht, werde ich aber fortfahren mich nach meinem
Gutdünken zu produzieren. mfg matt
@matt2 / Glaubenskatechismen Es gibt eine rechtgläubige Lehre. Diese empfangen alle Christen von der
röm.-kath. Kirche. Alles, was verbindlich zu glauben ist, ist verbindlich zu glauben. Deswegen druckt
die Kirche auch Glaubenskatechismen, die die katholische Lehre gut verständlich wiedergeben. Leider hat
man diese Katechismen in den 1970ern weggenommen, sodaß die Leute den Glauben gar nicht mehr kennen können.
@Rudolfus: na und! wieso sollte ich darauf erpicht sein ein kirchliches Amt innezuhaben, da ich mich ohnehin
durch Gott berufen weiß. Ich bin auch nicht in der Form berufen IN der Kirche zu wirken. Ich bin ein
Kopf und kein Glied. Ich bin göttliches Wesen. Also empfange ich den Geist auch nicht durch die Kirche,
sondern unmittelbar von Gott selbst. Der Vater, auf den ich abziele, ist meine Autorität.
@matt2 Sie sind in diesem Forum zwar irgendwie originell überspannt oder auch verrückt, trotzdem: Treten
Sie freundlicherweise woanders auf, gleich in welcher Eingenschaft oder in welchem (verschroben-irrigen)
Selbstverständnis.
@matt2 / Gott und die Kirche Die einzig wahre Autorität ist Gott der Vater, von dem der hl. Geist in
Wahrheit ausgeht. Und auf diese Autorität bezogen gründet sich meine Erkenntnis. Die Kirche ist ja,
nach ihrem Fassungsvermögen, oder nach ihrer Bereitschaft, auch nur Empfängerin des Geistes. Aber Sie
sind doch kein kirchlicher Amtsträger!
@Rudolfus: was bitte reden Sie für einen Unsinn! Die einzig wahre Autorität ist Gott der Vater, von
dem der hl. Geist in Wahrheit ausgeht. Und auf diese Autorität bezogen gründet sich meine Erkenntnis.
Die Kirche ist ja, nach ihrem Fassungsvermögen, oder nach ihrer Bereitschaft, auch nur Empfängerin des
Geistes. Ich sehe für mich in Gott die besondere Gnade und Auserwähltheit als sein Sohn aufzutreten.
Diese Überzeugung habe ich auch stets so vertreten.
@matt2 / Einzelne Protestanten und die Kirche wieso etwa sollte ich etwas zur Kenntnis nehmen, dass meiner
Erkenntnis widerspricht. Woher beziehen Sie Ihre Erkenntnisse, was die Wahrheit ist? Woher Luther und
die Reformatoren? Es gibt eine Autorität, diese ist die Kirche.
@Rudolfus: Sie sind ein Träumerlein… wieso etwa sollte ich etwas zur Kenntnis nehmen, dass meiner Erkenntnis
widerspricht. Machen Sie Sich doch nicht lächerlich!
@Rudolfus: Sie brauchen nicht so herablassend zu tun… ich glaube davon mehr zu verstehen, als Sie wahrhaben
wollen. Gerade deshalb weiss ich mich ja darüber erhaben, in Gegensatz zu Ihnen.
Ich muss Ihnen widersprechen Rudolfus… ich halte diese „Dienstleistungen“ der Kirche nicht für heilsnotwendig.
Entscheidend ist der Glaube und die daraus resultierenden Handlungsweisen eines Menschen. Die Vorstellung,
es gäbe kein Heil ausserhalb der Kirche, halte ich für falsch. Ich jedenfalls sehe mich ausserhalb der
Kirche stehend und habe damit kein Gewissensproblem.
@VirFortis und wer bezahlt Priester und Religionslehrer ? In Deutschland bezahlt die der Staat … genauso
wie die meisten Bischöfe & Co vom Staat bezahlt werden und nicht von der Kirche (kommt aber aufs Bundesland
an … )
Die eigentliche Sauerei ist die behauptete „Folge“ der Fristsetzung! Dass aus dem Umstand des Austrittes
vor einer staatlichen Behörde nicht auf den Abfall vom Glauben geschlossen werden kann, ergibt sich auch
aus der Antwort von Cardinal Herranz an den Vorsitzenden der österr. Bischofskonferenz, Cardinal Schönborn.
Dass die Bischöfe daraufhin ein „Standardschreiben“ an die „Ausgetretenen“ versenden, ist ihr gutes Recht
und prinzipiell sinnvoll. Was ihnen keinesfalls zusteht, ist, aus dem Verstreichen einer Frist einen Kirchenabfall
zu konstruieren. Denn die Nichtäußerung aufgrund des Schreibens als „Bestätigung des Abfalls vom Glauben“
odgl. zu konsturieren, kann man schwerlich gelinder als eine ausgekochte Frechheit bezeichnen. Der Erklärungswert
einer Nichterklärung ist null und gibt es gewiß keine CIC-Regelung, die etwas anders definiert. Dort
müßte nämlich normiert sein: Die Nichtbeantwortung eines Schreibens seines Bischofs bei einem Gläubigen,
der unzulässiger Weise vor einer staatlichen Behörde seinen Kirchenaustritt erklärt hat, binnen der
gesetzten Frist bedeutet, dass er die Kirche verlassen wollte (vom Glauben abgefallen ist usw.). Steht
aber nirgends! Abgesehen von den vielen Fällen, in denen das bischöfl. Schreiben verschlampt werden
wird, vergessen wird, nicht verstanden wird: Ob jemand die Kirche verlassen will (eigentlich ein innerer
Vorgang) muß sich durch äußerliche Zeichen manifestieren. Nunmehr wird ein festgest. Nichtzeichen („Kirchenaustritt“)
mit einem offens. Nichtzeichen (Nichtantwort) als „Zeichen“ kombiniert!
@Matt2 Die heiligen sieben Sakramente sind von Christus selbst eingesetzt, die heilige Taufe und die heilige
Absolution (hl. Beichte) sind überhaupt notwendig, um das ewige Seelenheil erlangen zu können.
Die Sakramente sind ja auch eine Dienstleistung… ich kann ja auch gläubig sein ohne Dienste der Kirche
in Anspruch zu nehmen. Wer nicht will, der hat schon. Ich sehe das eigentlich pragmatisch.
@matt2 wer keinen Beitrag zahlt (obwohl er ihn zahlen könnte) kriegt keine Sakramente…finde ich ok.
Es klingt zwar o.k., wenn man eine nüchterne Arbeit- und Arbeitslohnrechnung macht – für die Priester
und Kleriker der hl. Kirche gelten aber immer andere Bedingungen als für den Rest der Welt: „Umsonst
habt ihr empfangen, umsonst sollt ihr geben“, lautet der Auftrag Jesu Christi an Seine Apostel und Missionare.
Die Kirche verbietet jedenfalls explizit den Verkauf der heiligen Sakramente: denn dies ist die schwere
Sünde der Simonie. Priester und Kleriker müssen selbstverständlich auch finanziert werden – aber nicht
durch den Verkauf der Sakramente, wie dies derzeit faktisch geschieht, denn genau das ist die Sünde der
Simonie.
@r.ruhrgebietler / Abschaffung der Kirchensteuer Die Bischöfe und die nationalen Kirchenapparate wären
nie zu einem solchen Schritt bereit, nämlich die Kirchensteuer einfach offiziell zu kippen. Es besteht
aber die Frage, was geschieht, wenn ein großer Teil der Katholiken in der BRD, in Österreich und in
der CH seine Kirchensteuer einfach nicht mehr zahlt – und dies trifft bereits auf Millionen Katholiken
zu, die in diesen Ländern wohnen oder ein Einkommen beziehen. Ich glaube, der Heilige Vater aus Deutschland
hat dem katholischen Volke eine gute Antwort zukommen lassen.
Ich glaub der VirFortis liegt mit seinen Beitragszahlungen im Rückstand… das werd ich gleich mal seiner
zuständigen Diözese melden. Die soll sich den mal vorknöpfen.
wer keinen Beitrag zahlt (obwohl er ihn zahlen könnte) kriegt keine Sakramente… finde ich ok. Ich zahle
zwar auch keinen Beitrag, aber ich verdiene ja auch nix, also verlangt man auch nichts. Also kann ich,
als Owezahra trotzdem Sakramente konsumieren, tue es aber nicht, und ätsch! Wer sein Desinteresse an
der Kirche zeigt, indem er seinen Beitrag nicht zahlt, der darf eben auch nichts mehr von ihr erwarten.
Finde ich in Ordnung.
die Kirchensteuer gehört ohnehin abgeschafft! Damit ist ein Hauptübel der hlg. röm. kath. Kirche dann
beseitigt: Die Pfründesicherung, die jeder Seelenrettung direkt im Widerspruch steht! Dann kämen auch
nur noch echte Berufungen in den Priesterstand! Gelobt sei Jesus Christus im allerheiligsten Altarsakrament!
@Catholicus / Einvernehmen mit dem Hl. Stuhl Es besteht also kein Grund zur Aufregung für alle Katholiken
in Österreich, die sich bereits vor dem Staat von der Liste der amtlich registrierten Katholiken streichen
haben lassen. Die Sakramente können unverändert weiter empfangen werden (unter denselben Bedingungen
wie für alle anderen römischen Katholiken außerhalb Österreichs auch).
Einheit mit Rom gegeben Im Vorwort des bischöflichen Dokuments heißt es wörtlich: Eine Erklärung des
Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte zum »formellen Abfall von der Kirche«, welche den Vorsitzenden
aller Bischofskonferenzen zugemittelt wurde, gibt einen Impuls zu neuen pastoralen Initiativen und hat
die Österreichische Bischofskonferenz veranlasst, ihrerseits eine »Erklärung zum Kirchenaustritt«
zu beschließen und im Einvernehmen mit dem genannten Päpstlichen Rat eine Regelung zu treffen.
@nonobisdomine / Karl-Lehmann-Kirchensteuernormen Nachdem Karl Lehmann Gott sei Dank nicht Papst ist,
kann er sich seine Kirchensteuernormen an den Hut stecken.
Die „Deutsche Kirche“ vertreten durch den Rotarier Karl Lehmann hat andere Normen angelegt. Das wurde
mir von einer Referentin telefonisch mitgeteilt. Allerdings: Offiziellen schriftliche Stellungnahmen scheut
man sich. Falls das zuständige Referat der DBK hier mitliest, dann sei es Ihnen ins Gästebuch geschrieben:
Sie sind Feiglinge.
Erfolg für die Papsttreuen Diese ÖBK-Erklärung ist jedenfalls auch ein juristischer Erfolg für die
papsttreuen Katholiken: Denn diese Erklärung könnte nicht deutlicher dokumentieren, wie genau es die
Bischöfe, insbesonders in den deutschen Ländern, mit der Treue zum Papst und zum Heiligen Stuhl nehmen:
Nämlich alle Dokumente aus Rom, die unerwünscht sind, werden den Gläubigen vorenthalten oder einfach
ignoriert. Das ist aber nichts Neues: Während des europäischen Staatskirchentums der katholischen Monarchien
durften viele päpstliche Verlautbarungen nur mit Zustimmung des Staatsmonarchen bekanntgemacht werden,
wohlgemerkt römisch-katholische Monarchen, welche sich das Recht vorbehielten, und dem Papst ins Handwerk
zu pfuschen, selbst im Heiligenkult. Zum Beispiel sollte es unter der Regierung der Römischen Kaiserin
Maria Theresia aus dem Hause Österreich keinen Kult um den hl. Papst Gregor VII. geben dürfen, zumindest
dort, wo sie das Sagen hatte. Diese Mitsprache machten die weltlichen Schutzherren der Kirche selbst in
der Umsetzung oder Nichtumsetzung von Reformdekreten geltend. Heute haben wir leider keine weltlichen
Schutzherren für die Kirche mehr, dafür pfuschen jetzt die Bischöfe seit der Zeit nach dem Pastoralkonzil
dem Papst weiterhin gehörig ins Handwerk. Abgesehen davon ist nur mehr ein kleiner Teil der Bischöfe
rechtgläubig, und den Gläubigen wird der überlieferte römische Ritus vorenthalten, der niemals verfolgt
werden darf (vgl. Meßbuchdekret, Papst St. Pius V., 1570).
Erstaunlich! Diesmal gibt kreuz.net tatsächlich die richtige Interpretation an. Die österr. Bischöfe
führen die römische Entscheidung nicht aus, sondern biegen sie in ihrem Sinne zurecht. Das wird die
DBK vermutlich nachahmen (oder: gar nichts tun). Diese Praxis, römische Vorgaben IMMER als Rahmengesetzgebung
zu sehen, die man auch umdeutend „ausfüllen“ darf, hat zwar bereits Hans Küng 1960 in seinem Buch „Konzil
und Wiedervereinigung“ vorgeschlagen. Sie findet jedoch keinen Rückhalt im Konzil oder im Kirchenrecht.
Die rezente Gesetzgebungspraxis im Kirchenrecht nördlich der Alpen hat mithin als „Anspruchsgrundlage“
eine Idee des späteren Dissidenten von 1960! In Sachen „pro multis“ und „Freigabe“ (MR 62) läufts wahrscheinlich
demnächst ähnlich.
Nationalchristentum Was die ÖBK da von sich gibt, das kann man nur als österreichisches Nationalkirchentum
bezeichnen. S.H. der Papst hat die Frage des staatlichen Pflichtkirchensteuersystems ein für allemal
geklärt – die Veröffentlichung dieses Dokumentes verdanken wir aber nicht unseren Diözesen, sondern
der Berichterstattung von „www.kreuz.net“. Bereits Millionen Bürger in der BRD, in Österreich und in
der Schweiz haben sich bereits von der Amtskirche abgemeldet – diesen werden damit von ihren Bischöfen
die heiligen Sakramente verweigert, während es in der katholischen Kirche außerhalb der deutschen Länder
und der CH ein solches Sakramenteverkaufssystem nicht gibt. Die hl. Kirche verbietet den Verkauf der Sakramente,
denn das ist Simonie. Simonistische Mißstände hatten wir schon einmal in Deutschland, und zwar im Mittelalter
und zu Beginn der Neuzeit: Ein wesentlicher Faktor für die Entstehung der Reformation und der reformierten
National- und Landeskirchen, ausgehend von Deutschland bis in die ganze europäische Welt, dadurch verlor
die katholische Kirche große Teile Deutschlands, Nordeuropas und Großbritannien (und mit Großbritannien
auch das spätere Großbritische Weltreich).
Austritt aus der Gesellschaft der Kirchensteuerzahler kann sogar erfolgen, um sich von der Kirche nicht
zu trennen. Nämlich dann, wenn der Ausgetretene der Überzeugung ist, nicht ausschliessen zu können,
dass mit seinen Geldmitteln zumindest unter anderem Zwecke verfolgt werden, die dem Glauben der Kirche
oder zumindest faktisch der Wahrung der hierarchischen Einheit und Unterordnung widersprechen.