Finanzen
Schummelnde Bischöfe
Die österreichischen Bischöfe stehen in der Frage des Kirchenaustritts im Widerspruch zum Vatikan. Daran ändert auch ihr jüngster Trick nichts.
Wer verbrennt sich die Finger in der Geld-Falle: die Bischöfe oder die Gläubigen?
Wer verbrennt sich die Finger in der Geld-Falle: die Bischöfe oder die Gläubigen?
© pixelio.de
(kreuz.net, Wien) Im März dieses Jahres approbierte die österreichische Bischofskonferenz ein Schreiben zum Kirchenaustritt. Mit dem Thema befaßten sich die Bischöfe zuvor auf ihrer Frühjahrs- vollversammlung, die Mitte März zuendeging.

Das 16seitige Dokument mit dem Titel „Zugehörigkeit zur Kirche. Pastorale Initiativen in Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt“ ist auf der Webseite der Bischofskonferenz veröffentlicht.

Darin erklären die Bischöfe, daß bei einem Katholiken, der seinen Austritt aus der Kirche erklärt, die Rechtsvermutung bestehe, daß er die Gemeinschaft mit der Kirche und der zuständigen kirchlichen Autorität nicht mehr wahren wolle.

Mit dieser Interpretation läßt sich allerdings das Schreiben des Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Auslegung von Gesetzestexten, Julián Kardinal Herranz, nicht zusammenreimen:

Dieser hat nämlich erklärt, daß der Austritt vor einer staatlichen Behörde keinen Austritt aus der Kirche bewirken kann.

Der Text von Kardinal Herranz ist in dem Dokument der Bischöfe im Wortlaut veröffentlicht.

Die eigentliche Erklärung der Bischofskonferenz umfaßt nur zwei Seiten. Sie legt dar, wie die österreichischen Bischöfe in Zukunft die römische Entscheidung umgehen wollen.

So werden die Bischöfe künftig jedem Ausgetretenen einen Standardbrief schreiben.

Darin wird der Ausgetretene über die kirchlichen Rechtsfolgen des Austritts – im sakramentalen Bereich, im Dienst- und Arbeitsrecht, in Vereinen und Räten, in Liturgie und Verkündigung – informiert.

Das Schreiben des Bischofs setzt dem Ausgetretenen sodann eine Frist von drei Monaten. Wenn sich der Betroffene in der Zeit nicht meldet, treten – mit Wirkung vom Tag der Austrittserklärung vor der staatlichen Behörde – die aufgezählten kirchlichen Rechtsfolgen ein.

Der Austritt wird anschließend im Taufbuch vermerkt.

Die Alternative wäre, daß sich der Betroffene beim Bischof meldet, ihm erklärt, sich nicht von der Kirche trennen zu wollen und eine schriftliche Erklärung unterschreibt, die seinen Austritt widerruft.

Damit wird seine Erklärung vor der staatlichen Behörde hinfällig und der Ausgetretene muß den Kirchenbeitrag weiter bezahlen.
      
51 Lesermeinungen
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#51   ottaviani   08:46:48 | Dienstag, 5. Juni 2007
@matt im auftrag von Tridentinus darf ich ihnen mitteilen
daß das Wort „Forum“ auch im alt- philologischen Sinn als Ort der Meinungsääußerung zu verstehen ist
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#50   Rudolfus   23:46:14 | Montag, 4. Juni 2007
@Gotthard
ICH weiß,wo es lang geht.
ICH definiere den Glauben!
ICH regel den Ritus!
ICH beurteile, was gut und richtig ist.
KLASSE … das ist eine typische Sektenmentalität
Kommt drauf an, wer das sagt: Für Christus und den Papst sind das alles zutreffende Kriterien.
Nicht aber für den Rest, und das betrifft auch Bischof Lehmann.
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#49   Gotthard   23:43:10 | Montag, 4. Juni 2007
@rudolfus
denn der Glaube und der Ritus stehen über diesen schlechten Amtsträgern.
ICH weiß,wo es lang geht.
ICH definiere den Glauben!
ICH regel den Ritus!
ICH beurteile, was gut und richtig ist.
KLASSE … das ist eine typische Sektenmentalität – zeigt eben das sektirerische des Pius-Vereins.
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#48   Rudolfus   23:35:47 | Montag, 4. Juni 2007
@möchtegern-kathole
Könnte fast ein Bischofs- und Ordinariatsmitarbeiter sein!
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#47   möchtegern-kathole   23:33:58 | Montag, 4. Juni 2007
@Rudolfus
aber es ist bezeichnend, dass sich Gotthard so um das Geld jener bemüht, die er im gleichen Posting abschätzig als „Hanseln“ bezeichnet.
Es verrät nicht alles, aber viel.
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#46   Rudolfus   23:31:46 | Montag, 4. Juni 2007
@Reguläre & irreguläre Gemeinden
So ist es – oder bei einer Altritusgemeinde, entweder regulär oder PBSPX-irregulär.
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#45   möchtegern-kathole   23:28:38 | Montag, 4. Juni 2007
@Rudolfus
dass es außerhalb der Ortskirche Strukturen gibt ist ohnehin fast jedem klar – die Orden. Hier legt Gotthard seine Finger ungewollt in eine ganz allgemeine Ungerechtigkeit der Kirche: warum soll jemand, der immer zu einer Ordenskirche geht, nicht dort seinen finanziellen Beitrag leisten?
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#44   Rudolfus   23:25:23 | Montag, 4. Juni 2007
@Gotthard
Die territoriale oder personale Gliederung der Ortskirchen obliegt einzig dem Bischof.
Also kann ich nicht erkennen, dass es außerhalb dieser Strukturen sonst noch „Gemeinden“ geben sollte.
Diese Zeit ist vorbei. Wir haben nicht mehr 1965 oder 1969.
Diese „Volkskirche“ gibt’s nicht mehr.
Eine Diözese, die den wahren Glauben und den alten Ritus verfolgt, die kann man auch ignorieren – denn der Glaube und der Ritus stehen über diesen schlechten Amtsträgern.
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#43   möchtegern-kathole   23:21:21 | Montag, 4. Juni 2007
@Gotthard
also vergessen wir, was Sie eben zu den Sakramenten geschrieben haben?
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#42   Gotthard   23:19:46 | Montag, 4. Juni 2007
Naseweise
Die territoriale oder personale Gliederung der Ortskirchen obliegt einzig dem Bischof.
Also kann ich nicht erkennen, dass es außerhalb dieser Strukturen sonst noch „Gemeinden“ geben sollte.
Es gibt Liturgie-Orte der Pius-Hanseln – doch Gemeinden sind dies nun nicht, da sie eindeutig und gewollt außerhalb der bischöflichen Struktur der Kirche stehen.
Diese Orte haben keinerlei Berührungen mit der kirchlichen Struktur – und damit können finanzielle Gaben dort auch nicht als „Unterstützung der Aufgaben und Sendung der Kirche“ betrachtet werden.
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#41   möchtegern-kathole   23:09:36 | Montag, 4. Juni 2007
ich entnehme …
… Gottharts Postings, dass man seine Beiträge dort zahlen soll, wo man die Sakramente empfängt.
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#40   Rudolfus   23:05:32 | Montag, 4. Juni 2007
@Gotthard
Sie werden doch nicht glauben, daß die orthodoxen Katholiken nicht eigene Gemeinden hätten, und stattdessen irgendwelchen Irrlehrer auch noch in 20 Jahren weiterfinanzieren?
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#39   möchtegern-kathole   23:04:00 | Montag, 4. Juni 2007
@Gotthard
nach Ihrer Meinung wäre es also für ein Mitglied einer FSSPX-Gemeinde logisch, wenn es die FSSPX-Gemeinde unterstützt?
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#38   Gotthard   23:01:33 | Montag, 4. Juni 2007
@rudolfus
Danke für die Aufklärung über die Herkunft des Begriffes „Simonie“.
Es ist schon erstaunlich und sehr lehrreich, dass Du und andere sehr interessierte Kreise hier auf die Verpflichtung zur Unterstützung der Gemeinden und der Kirche mit keinem Wort eingehen…
Die Einhaltung dieser Verpflichtung nachzuprüfen, ehe Sakramente und Sakramentalien (zB Beerdigung) – als Lebenszeichen der Kirche – gespendet werden, ist doch völlig natürlich.
Wer sich dieser Verpflichtung entzieht, hat sich der Gemeinde /Kirche entzogen – und hat keine (geistlichen) Forderungen zu stellen.
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#37   Rudolfus   22:49:27 | Montag, 4. Juni 2007
@Gotthard / Simonie
Simonie hat mit Sakramentenspendungen überhaupt nichts zu tun! Simonie bezeichnet den Kauf kirchlicher Ämter (im Mittelalter verbunden mit Pfründen) wie Pfarrer, Bischof, etc.
Das Wort „Simonie“ geht auf den Zauberer Simon im Neuen Testament, der die Gnadengaben Gottes, die durch die Apostel wirkten, kaufen wollte.
„Simonie“ bezeichnet nicht nur, die Kirchenämter zu kaufen, sondern insbesonders auch die Sakramente und Sakramentalien.
Das Kirchenrecht verbietet den Sakramentenverkauf.
Demgegenüber im Widerspruch verwehrt die deutsche Amtskirche allen nicht-zahlenden Katholiken nach derzeitiger Praxis noch die Sakramente – damit hätte Simon der Zauberer Recht gehabt, nach derzeitiger deutscher Amtskirchenpraxis.
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#36   Gotthard   22:41:10 | Montag, 4. Juni 2007
Verpflichtung zur Unterstützung der Kirche für ihren Dienst
alle Katholiken sind durch CIC verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten die Kirche für ihren Dienst und ihren Auftrag materiell und finanziell zu unterstützen.
Diese Verpflichtung wird in den einzelnen Gliedkirchen ganz unterschiedlich geregelt und gehandhabt.
In Deutschland wird sie durch das System des staatlich eingezogenen Kirchenbeitrages – sprich Kirchensteuer – geregelt.
Wie jemand auf die Idee kommen kann, dies sei Simonie, ist mir unerklärlich.
(Ein Erklärungsversuch: die Piushanseln sind eifersüchtig auf diese Art der Finanzierung der von ihnen so gehassten „Amtskirche“)
Wie wird die Verpflichtung zur Unterstützung der Gemeinde und Kirche in anderen Ländern gehandhabt? Nehme ich als Beispiel ein afrikanisches Land, das ich gut kenne: bei Taufen, Eheschließungen, Erstkommunion und Firmung wird nachgesehen, ob der Kirchenbeitrag bezahlt worden ist.
Wenn nicht, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Nachzahlen oder keine Sakramentenspendung.
In vielen anderen Ländern gibt es das System der „Stolgebühren“: hohe Gebühren bei Taufen, Eheschließungen, Begräbnissen oder auch bei Messintentionen.
Simonie hat mit Sakramentenspendungen überhaupt nichts zu tun! Simonie bezeichnet den Kauf kirchlicher Ämter (im Mittelalter verbunden mit Pfründen) wie Pfarrer, Bischof, etc.
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#35   Rudolfus   22:24:37 | Montag, 4. Juni 2007
@Kurt K.
Genauso ist es.
Ausweise und Legitimationen sind allerdings notwendig für bestimmte Sakramente, Zeremonien und Patenschaften.
Und hier müssen sich die Diözesen dem Wort des Papstes beugen.
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#34   Kurt K.   20:51:20 | Montag, 4. Juni 2007
Ich weiss gar nicht…
… worin das Problem besteht.
Also: Die Österreichischen Bischöfe sehen im behördlichen Austritt aus der Kirchensteuer als Abwendung von der kath. Kirche. Der Papst sieht das anders. Wer ist der Chef? Na? Richtig, der Papst. Also kann man getrost aus der Amtskirche austreten und dennoch weiter in die Kirchen gehen und die Sakramente „konsumieren“, oder hat euch bei Eintritt in die Kirche schonmal jemand nach eurem Mitgliedsausweis gefragt?
Es gibt kein Problem, welches man nicht wegignorieren könnte.
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#33   matt   19:51:27 | Montag, 4. Juni 2007
@Tridentinus: das ist nicht das Forum, das sind die Lesermeinungen…
ich betätige mich bewußt nicht im Forum, weil es mich auch garnicht interessiert. Also gehen Sie doch dorthin, wenn Sie von mir nicht belästigt werden wollen. Im übrigen kann mir die Redaktion ja zu verstehen geben, dass ich unerwünscht bin, indem sie mich eliminiert. Solange das nicht geschieht, werde ich aber fortfahren mich nach meinem Gutdünken zu produzieren.
mfg matt
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#32   Rudolfus   19:48:56 | Montag, 4. Juni 2007
@matt2 / Glaubenskatechismen
Es gibt eine rechtgläubige Lehre. Diese empfangen alle Christen von der röm.-kath. Kirche.
Alles, was verbindlich zu glauben ist, ist verbindlich zu glauben.
Deswegen druckt die Kirche auch Glaubenskatechismen, die die katholische Lehre gut verständlich wiedergeben.
Leider hat man diese Katechismen in den 1970ern weggenommen, sodaß die Leute den Glauben gar nicht mehr kennen können.
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#31   matt2 †   19:46:14 | Montag, 4. Juni 2007
@Rudolfus: na und!
wieso sollte ich darauf erpicht sein ein kirchliches Amt innezuhaben, da ich mich ohnehin durch Gott berufen weiß. Ich bin auch nicht in der Form berufen IN der Kirche zu wirken. Ich bin ein Kopf und kein Glied. Ich bin göttliches Wesen. Also empfange ich den Geist auch nicht durch die Kirche, sondern unmittelbar von Gott selbst. Der Vater, auf den ich abziele, ist meine Autorität.
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#30   Tridentinus   19:40:27 | Montag, 4. Juni 2007
@matt2
Sie sind in diesem Forum zwar irgendwie originell überspannt oder auch verrückt, trotzdem: Treten Sie freundlicherweise woanders auf, gleich in welcher Eingenschaft oder in welchem (verschroben-irrigen) Selbstverständnis.
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#29   Rudolfus   19:37:45 | Montag, 4. Juni 2007
@matt2 / Gott und die Kirche
Die einzig wahre Autorität ist Gott der Vater, von dem der hl. Geist in Wahrheit ausgeht. Und auf diese Autorität bezogen gründet sich meine Erkenntnis. Die Kirche ist ja, nach ihrem Fassungsvermögen, oder nach ihrer Bereitschaft, auch nur Empfängerin des Geistes.
Aber Sie sind doch kein kirchlicher Amtsträger!
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#28   matt2 †   19:35:00 | Montag, 4. Juni 2007
@Rudolfus: was bitte reden Sie für einen Unsinn!
Die einzig wahre Autorität ist Gott der Vater, von dem der hl. Geist in Wahrheit ausgeht. Und auf diese Autorität bezogen gründet sich meine Erkenntnis. Die Kirche ist ja, nach ihrem Fassungsvermögen, oder nach ihrer Bereitschaft, auch nur Empfängerin des Geistes. Ich sehe für mich in Gott die besondere Gnade und Auserwähltheit als sein Sohn aufzutreten. Diese Überzeugung habe ich auch stets so vertreten.
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#27   Tridentinus   19:28:11 | Montag, 4. Juni 2007
matt2
ist ja so „erhaben“ :-@ o.O :-D !
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#26   Rudolfus   19:25:51 | Montag, 4. Juni 2007
@matt2 / Einzelne Protestanten und die Kirche
wieso etwa sollte ich etwas zur Kenntnis nehmen, dass meiner Erkenntnis widerspricht.
Woher beziehen Sie Ihre Erkenntnisse, was die Wahrheit ist?
Woher Luther und die Reformatoren?
Es gibt eine Autorität, diese ist die Kirche.
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#25   matt2 †   19:14:37 | Montag, 4. Juni 2007
@Rudolfus: Sie sind ein Träumerlein…
wieso etwa sollte ich etwas zur Kenntnis nehmen, dass meiner Erkenntnis widerspricht. Machen Sie Sich doch nicht lächerlich!
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#24   Rudolfus   19:03:34 | Montag, 4. Juni 2007
@Matt2
Nehmen Sie zur Kenntnis, daß Sie die Wahrheit nicht besitzen, sondern die Kirche.
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#23   matt2 †   19:01:25 | Montag, 4. Juni 2007
@Rudolfus: Sie brauchen nicht so herablassend zu tun…
ich glaube davon mehr zu verstehen, als Sie wahrhaben wollen. Gerade deshalb weiss ich mich ja darüber erhaben, in Gegensatz zu Ihnen.
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#22   Rudolfus   18:50:46 | Montag, 4. Juni 2007
@matt2 / Sie sind …
… auch nicht römisch-katholischen Glaubens, und kennen auch als Nichtkatholik die römisch-katholische Lehre nicht.
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#21   matt2 †   18:11:38 | Montag, 4. Juni 2007
Ich muss Ihnen widersprechen Rudolfus…
ich halte diese „Dienstleistungen“ der Kirche nicht für heilsnotwendig. Entscheidend ist der Glaube und die daraus resultierenden Handlungsweisen eines Menschen. Die Vorstellung, es gäbe kein Heil ausserhalb der Kirche, halte ich für falsch. Ich jedenfalls sehe mich ausserhalb der Kirche stehend und habe damit kein Gewissensproblem.
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#20   Gallowglas   17:59:59 | Montag, 4. Juni 2007
@VirFortis
und wer bezahlt Priester und Religionslehrer ?
In Deutschland bezahlt die der Staat …
genauso wie die meisten Bischöfe & Co vom Staat bezahlt werden und nicht von der Kirche (kommt aber aufs Bundesland an … )
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#19   Stimme aus dem Tradiland   17:00:20 | Montag, 4. Juni 2007
Die eigentliche Sauerei ist die behauptete „Folge“ der Fristsetzung!
Dass aus dem Umstand des Austrittes vor einer staatlichen Behörde nicht auf den Abfall vom Glauben geschlossen werden kann, ergibt sich auch aus der Antwort von Cardinal Herranz an den Vorsitzenden der österr. Bischofskonferenz, Cardinal Schönborn.
Dass die Bischöfe daraufhin ein „Standardschreiben“ an die „Ausgetretenen“ versenden, ist ihr gutes Recht und prinzipiell sinnvoll.
Was ihnen keinesfalls zusteht, ist, aus dem Verstreichen einer Frist einen Kirchenabfall zu konstruieren. Denn die Nichtäußerung aufgrund des Schreibens als „Bestätigung des Abfalls vom Glauben“ odgl. zu konsturieren, kann man schwerlich gelinder als eine ausgekochte Frechheit bezeichnen.
Der Erklärungswert einer Nichterklärung ist null und gibt es gewiß keine CIC-Regelung, die etwas anders definiert.
Dort müßte nämlich normiert sein: Die Nichtbeantwortung eines Schreibens seines Bischofs bei einem Gläubigen, der unzulässiger Weise vor einer staatlichen Behörde seinen Kirchenaustritt erklärt hat, binnen der gesetzten Frist bedeutet, dass er die Kirche verlassen wollte (vom Glauben abgefallen ist usw.).
Steht aber nirgends!
Abgesehen von den vielen Fällen, in denen das bischöfl. Schreiben verschlampt werden wird, vergessen wird, nicht verstanden wird: Ob jemand die Kirche verlassen will (eigentlich ein innerer Vorgang) muß sich durch äußerliche Zeichen manifestieren.
Nunmehr wird ein festgest. Nichtzeichen („Kirchenaustritt“) mit einem offens.
Nichtzeichen (Nichtantwort) als „Zeichen“ kombiniert!
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#18   Rudolfus   16:40:04 | Montag, 4. Juni 2007
@Matt2
Die heiligen sieben Sakramente sind von Christus selbst eingesetzt, die heilige Taufe und die heilige Absolution (hl. Beichte) sind überhaupt notwendig, um das ewige Seelenheil erlangen zu können.
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#17   matt2 †   15:08:43 | Montag, 4. Juni 2007
Die Sakramente sind ja auch eine Dienstleistung…
ich kann ja auch gläubig sein ohne Dienste der Kirche in Anspruch zu nehmen. Wer nicht will, der hat schon. Ich sehe das eigentlich pragmatisch.
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#16   Rudolfus   14:51:40 | Montag, 4. Juni 2007
@matt2
wer keinen Beitrag zahlt (obwohl er ihn zahlen könnte) kriegt keine Sakramente…finde ich ok.
Es klingt zwar o.k., wenn man eine nüchterne Arbeit- und Arbeitslohnrechnung macht – für die Priester und Kleriker der hl. Kirche gelten aber immer andere Bedingungen als für den Rest der Welt:
„Umsonst habt ihr empfangen, umsonst sollt ihr geben“, lautet der Auftrag Jesu Christi an Seine Apostel und Missionare.
Die Kirche verbietet jedenfalls explizit den Verkauf der heiligen Sakramente: denn dies ist die schwere Sünde der Simonie.
Priester und Kleriker müssen selbstverständlich auch finanziert werden – aber nicht durch den Verkauf der Sakramente, wie dies derzeit faktisch geschieht, denn genau das ist die Sünde der Simonie.
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#15   Catholicus   14:42:44 | Montag, 4. Juni 2007
@Rudolfus
Wie kommst Du zu dieser Interpretation?
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#14   Rudolfus   14:42:22 | Montag, 4. Juni 2007
@r.ruhrgebietler / Abschaffung der Kirchensteuer
Die Bischöfe und die nationalen Kirchenapparate wären nie zu einem solchen Schritt bereit, nämlich die Kirchensteuer einfach offiziell zu kippen.
Es besteht aber die Frage, was geschieht, wenn ein großer Teil der Katholiken in der BRD, in Österreich und in der CH seine Kirchensteuer einfach nicht mehr zahlt – und dies trifft bereits auf Millionen Katholiken zu, die in diesen Ländern wohnen oder ein Einkommen beziehen.
Ich glaube, der Heilige Vater aus Deutschland hat dem katholischen Volke eine gute Antwort zukommen lassen.
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#13   matt2 †   14:40:46 | Montag, 4. Juni 2007
Ich glaub der VirFortis liegt mit seinen Beitragszahlungen im Rückstand…
das werd ich gleich mal seiner zuständigen Diözese melden. Die soll sich den mal vorknöpfen.
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#12   VirFortis   14:38:09 | Montag, 4. Juni 2007
matt2
bischen arbeit würd dir ganz gut tun.
am besten körperliche – das schützt vor grössenwahn :-D
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#11   matt2 †   14:36:34 | Montag, 4. Juni 2007
wer keinen Beitrag zahlt (obwohl er ihn zahlen könnte) kriegt keine Sakramente…
finde ich ok. Ich zahle zwar auch keinen Beitrag, aber ich verdiene ja auch nix, also verlangt man auch nichts. Also kann ich, als Owezahra trotzdem Sakramente konsumieren, tue es aber nicht, und ätsch!
Wer sein Desinteresse an der Kirche zeigt, indem er seinen Beitrag nicht zahlt, der darf eben auch nichts mehr von ihr erwarten. Finde ich in Ordnung.
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#10   VirFortis   14:36:09 | Montag, 4. Juni 2007
ruhrgebietler
und wer bezahlt Priester und Religionslehrer ?
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#9   r.ruhrgebietler   14:30:19 | Montag, 4. Juni 2007
die Kirchensteuer gehört ohnehin abgeschafft!
Damit ist ein Hauptübel der hlg. röm. kath. Kirche dann beseitigt: Die Pfründesicherung, die jeder Seelenrettung direkt im Widerspruch steht! Dann kämen auch nur noch echte Berufungen in den Priesterstand!
Gelobt sei Jesus Christus im allerheiligsten Altarsakrament!
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#8   Rudolfus   14:25:40 | Montag, 4. Juni 2007
@Catholicus / Einvernehmen mit dem Hl. Stuhl
Es besteht also kein Grund zur Aufregung für alle Katholiken in Österreich, die sich bereits vor dem Staat von der Liste der amtlich registrierten Katholiken streichen haben lassen.
Die Sakramente können unverändert weiter empfangen werden (unter denselben Bedingungen wie für alle anderen römischen Katholiken außerhalb Österreichs auch).
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#7   Catholicus   14:16:31 | Montag, 4. Juni 2007
Einheit mit Rom gegeben
Im Vorwort des bischöflichen Dokuments heißt es wörtlich: Eine Erklärung des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte zum »formellen Abfall von der Kirche«, welche den Vorsitzenden aller Bischofskonferenzen zugemittelt wurde, gibt einen Impuls zu neuen pastoralen Initiativen und hat die Österreichische Bischofskonferenz veranlasst, ihrerseits eine »Erklärung zum Kirchenaustritt« zu beschließen und im Einvernehmen mit dem genannten Päpstlichen Rat eine Regelung zu treffen.
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#6   Rudolfus   14:13:17 | Montag, 4. Juni 2007
@nonobisdomine / Karl-Lehmann-Kirchensteuernormen
Nachdem Karl Lehmann Gott sei Dank nicht Papst ist, kann er sich seine Kirchensteuernormen an den Hut stecken.
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#5   nonnobisdomine   14:08:10 | Montag, 4. Juni 2007
Die „Deutsche Kirche“ vertreten durch den Rotarier
Karl Lehmann hat andere Normen angelegt.
Das wurde mir von einer Referentin telefonisch mitgeteilt.
Allerdings: Offiziellen schriftliche Stellungnahmen scheut man sich.
Falls das zuständige Referat der DBK hier mitliest, dann sei es Ihnen ins Gästebuch geschrieben: Sie sind Feiglinge.
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#4   Rudolfus   14:00:51 | Montag, 4. Juni 2007
Erfolg für die Papsttreuen
Diese ÖBK-Erklärung ist jedenfalls auch ein juristischer Erfolg für die papsttreuen Katholiken:
Denn diese Erklärung könnte nicht deutlicher dokumentieren, wie genau es die Bischöfe, insbesonders in den deutschen Ländern, mit der Treue zum Papst und zum Heiligen Stuhl nehmen: Nämlich alle Dokumente aus Rom, die unerwünscht sind, werden den Gläubigen vorenthalten oder einfach ignoriert.
Das ist aber nichts Neues: Während des europäischen Staatskirchentums der katholischen Monarchien durften viele päpstliche Verlautbarungen nur mit Zustimmung des Staatsmonarchen bekanntgemacht werden, wohlgemerkt römisch-katholische Monarchen, welche sich das Recht vorbehielten, und dem Papst ins Handwerk zu pfuschen, selbst im Heiligenkult.
Zum Beispiel sollte es unter der Regierung der Römischen Kaiserin Maria Theresia aus dem Hause Österreich keinen Kult um den hl. Papst Gregor VII. geben dürfen, zumindest dort, wo sie das Sagen hatte.
Diese Mitsprache machten die weltlichen Schutzherren der Kirche selbst in der Umsetzung oder Nichtumsetzung von Reformdekreten geltend.
Heute haben wir leider keine weltlichen Schutzherren für die Kirche mehr, dafür pfuschen jetzt die Bischöfe seit der Zeit nach dem Pastoralkonzil dem Papst weiterhin gehörig ins Handwerk.
Abgesehen davon ist nur mehr ein kleiner Teil der Bischöfe rechtgläubig, und den Gläubigen wird der überlieferte römische Ritus vorenthalten, der niemals verfolgt werden darf (vgl. Meßbuchdekret, Papst St. Pius V., 1570).
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#3   No Comment   13:41:50 | Montag, 4. Juni 2007
Erstaunlich!
Diesmal gibt kreuz.net tatsächlich die richtige Interpretation an.
Die österr. Bischöfe führen die römische Entscheidung nicht aus, sondern biegen sie in ihrem Sinne zurecht. Das wird die DBK vermutlich nachahmen (oder: gar nichts tun).
Diese Praxis, römische Vorgaben IMMER als Rahmengesetzgebung zu sehen, die man auch umdeutend „ausfüllen“ darf, hat zwar bereits Hans Küng 1960 in seinem Buch „Konzil und Wiedervereinigung“ vorgeschlagen. Sie findet jedoch keinen Rückhalt im Konzil oder im Kirchenrecht.
Die rezente Gesetzgebungspraxis im Kirchenrecht nördlich der Alpen hat mithin als „Anspruchsgrundlage“ eine Idee des späteren Dissidenten von 1960!
In Sachen „pro multis“ und „Freigabe“ (MR 62) läufts wahrscheinlich demnächst ähnlich.
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#2   Rudolfus   13:39:17 | Montag, 4. Juni 2007
Nationalchristentum
Was die ÖBK da von sich gibt, das kann man nur als österreichisches Nationalkirchentum bezeichnen.
S.H. der Papst hat die Frage des staatlichen Pflichtkirchensteuersystems ein für allemal geklärt – die Veröffentlichung dieses Dokumentes verdanken wir aber nicht unseren Diözesen, sondern der Berichterstattung von „www.kreuz.net“.
Bereits Millionen Bürger in der BRD, in Österreich und in der Schweiz haben sich bereits von der Amtskirche abgemeldet – diesen werden damit von ihren Bischöfen die heiligen Sakramente verweigert,
während es in der katholischen Kirche außerhalb der deutschen Länder und der CH ein solches Sakramenteverkaufssystem nicht gibt.
Die hl. Kirche verbietet den Verkauf der Sakramente, denn das ist Simonie.
Simonistische Mißstände hatten wir schon einmal in Deutschland, und zwar im Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit: Ein wesentlicher Faktor für die Entstehung der Reformation und der reformierten National- und Landeskirchen, ausgehend von Deutschland bis in die ganze europäische Welt, dadurch verlor die katholische Kirche große Teile Deutschlands, Nordeuropas und Großbritannien (und mit Großbritannien auch das spätere Großbritische Weltreich).
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#1   Tridentinus   13:33:11 | Montag, 4. Juni 2007
Austritt
aus der Gesellschaft der Kirchensteuerzahler kann sogar erfolgen, um sich von der Kirche nicht zu trennen. Nämlich dann, wenn der Ausgetretene der Überzeugung ist, nicht ausschliessen zu können, dass mit seinen Geldmitteln zumindest unter anderem Zwecke verfolgt werden, die dem Glauben der Kirche oder zumindest faktisch der Wahrung der hierarchischen Einheit und Unterordnung widersprechen.
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Es wurde eine Lesermeinung von der Redaktion entfernt
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