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Freitag, 8. Juni 2007 14:18
Gewissenlose Gewissensfreiheit
Wer seinen Nachbarn umbringen will, dem wird wärmstens empfohlen, sich auf sein Gewissen zu berufen. Von Lisa Abelin.
(kreuz.net) Im Jahr 1934 legalisierten die Nationalsozialisten die Schlachtung von ungeborenen Kindern, die im Verdacht standen, behindert zu sein.

Die deutschen Bischöfe und viele Pfarrer kämpften damals gegen diese Preisgabe des menschlichen Lebens.

In den 70er Jahren legalisierten sozialistische Feminismus-Ideologen die Kinderabschlachtung.

Die deutschen Bischöfe und die meisten kirchlichen Verbände kämpften damals gegen diese erneute Preisgabe des menschlichen Lebens.

Es war den deutschen Bischöfen der Gegenwart vorbehalten, unter die Decke der staatlichen Massentötungen Ungeborener zu schlüpfen.

Dabei war es leicht, im Abtreibungsgesetz von 1995 den Betrug zu erkennen, durch den die Förderung der Abtreibung als „Hilfestellung und Lebensschutz“ hingestellt wird.

„Mama, ich will leben“"Mama, ich will leben"Klicken Sie auf das Bild, um die Photomeile mit 9 Bildern zu starten.

Am 10. Juni 1992 erklärte Bischof Karl Lehmann von Mainz, daß sich katholische Beratungsstellen niemals in ein Beratungsverfahren im Vorfeld der straffreien Tötung eines ungeborenen Menschen einbinden lassen dürften.

Im Jahr 1993 nannte Rita Waschbüsch – die damalige Vorsitzende im Zentralkomitee der Katholiken – die Beratung vor der Kindstötung eine „Alibifunktion“.

Somit wußte Bischof Lehmann, was er tat, als er seine Mitbrüder ab 1993 auf eine Beteiligung am Fristentötungsgesetz mit Beratungspflicht einschwor.

Dem Staat diente die kirchliche „Konfliktberatung“ dazu, dem brutalen Tötungsnetzwerk den Anschein von Hilfe und Segen zu geben.

Die moralische Verwerflichkeit der Beratung besteht darin, daß sie das Leben eines Menschen dem Belieben der schwangeren Mutter unterstellt.

Der von den kirchlichen Beratungsstellen ausgestellte Schein wurde zum Schuldschein gegen die Bischöfe – die staatlichen Gelder zum Schweigegeld.

Die Folgen dieser Verstrickung in die Abtreibungsbürokratie sind bis heute wirksam.

Mittels der Königsteiner Erklärung kündeten die deutschen Bischöfe im Jahr 1968 ihre Lehrautorität in Fragen von Ehe und Familie auf.

Mit der Beteiligung an der Fristenlösung zerstörten die Bischöfe das kirchliche Lehramt auch in der Frage des menschlichen Lebensrechtes.

Im Jahr 1995 verurteilte Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika ‘Evangelium vitae’ Abtreibungsgesetze und Tötungsbürokratien als „Kultur des Todes“.

Doch in seinen Schreiben an die Deutschen Bischöfe forderte der Papst diese Wahrheit nicht ein, sondern verlegte sich auf „eindringliche Bitten“.

Erwartungsgemäß beantworteten die Bischöfe die päpstlichen Freundlichkeiten mit einer Hinhaltetaktik. Sie machten zum Beispiel den Vorschlag, auf den Tötungslizenzen zu vermerken, daß diese nicht als solche gebraucht werden dürften.

Ferner wurde erklärt, man sei sich im Ziel der Ablehnung der Abtreibung einig. Nur auf dem Weg dahin gebe es Differenzen.

Auf diese Weise verwässerten die Bischöfe das absolute Tötungsverbot zu einer „pastoralen Frage mit lehramtlichen Implikationen“.

Zugleich stellten sie sich auf die Seite christlicher Gutmenschen: Der Papst rede von Prinzipien und Lehre. Sie aber würden durch die Pastoral der Beratungsstellen zählbare Leben retten.

Der ehemalige Bischof von Limburg, Mons. Franz Kamphaus, behauptet bis heute, daß die kirchliche Beteiligung am Entscheidungsrecht der Schwangeren über Leben und Tod das bessere Modell sei.

Dieser Bischof bot dem Papst auch besserwisserisch die Stirn, als sich seine Mitbrüder wieder den Bestimmungen der Kirche unterwarfen.

Er habe zeigen wollen – so seine vollmundige Behauptung – daß in den katholischen Beratungsstellen trotz staatlich geforderter und bezahlter „ergebnisoffene Beratung“ langfristig Beratung ohne Schein möglich sei.

Daß eine Mehrheit der Beratenen auch im Bistum Limburg den Tötungsschein forderte, war für ihn offenbar ein Detail.

Der Beifall der Lebensfeinde hätte den Bischof stutzig machen sollen. Aber er kokettierte lieber mit den Medien.

Nach der späten Ausstiegsweisung aus Rom am 7. März 2002 inszenierte Bischof Kamphaus seinen „erzwungenen“ Ausstieg als spektakulären Medienauftritt.

Der Papst erteilte seine Anordnung „als Nachfolger des Heiligen Petrus und nach dem Willen Jesu Christi vor Gott für das Wohl aller Teilkirchen und die Einheit der Kirche Verantwortung“ tragend.

Bischof Kamphaus präsentierte diese Weisung als persönliche päpstliche „Gewissensentscheidung“. Diese könne er – Bischof Kamphaus – zwar respektieren, aber „persönlich nicht nachvollziehen“.

Damit reduzierte er das kirchliche Lehramt und die Sittenlehre zu einer persönlichen Ansicht und stellte sich zugleich auf die gleiche Stufe wie der Papst.

„Gewissen gegen Gewissen – da muß eben jeder seinem Gewissen folgen“ – folgerte die deutsche Wochenzeitung ‘Die Zeit’.

Mit dieser Aushöhlung der Lehre hinterließ der Limburger Bischof seiner Diözese und der Kirche in Deutschland eine schwere Hypothek.

Die Kirchenzeitung des Bistums Limburg machte ein halbes Jahr Stimmung und Werbung für ‘Donum vitae’. Bis heute unterstützen Pfarrer Hubertus Janssen aus Limburg und andere diesen von Kirche und Glaubenslehre abgefallenen Verein.

Dieser fühlt sich weiterhin berechtigt, die Linie des ehemaligen Bischofs von Limburg weiterzuführen – „aus Gewissensgründen“.

© Titelbild: Creative Commons
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 133 Lesermeinungen:
Montag, 11. Juni 2007 23:17
Kurt K.: @ Rudolfus
Sie schlossen jetzt blitzschnell auf die USA. Ist auch nicht falsch. Gerade dort werden viele Unschuldige gemordet. Aber auch in anderen Ländern, in denen die Todesstrafe gilt, werden Justizirrtümer am laufenden Band erzeugt.

Und selbst diejenigen, die „schuldig“ sind – haben die die Todesstrafe verdient? Habe gerade gestern eine Live-Stream-Reportage gesehen über ein 16 jähriges Mädchen im Iran, welches wegen „unkeuschen Verhaltens“ gehängt wurde.
http://…umentationen.blogspot.com/…ge-warum-atefeh.html
War sie schuldig?

Hinrichtung wegen Fahrrad-Diebstahls in China – trifft die TS da „Schuldige“?

Jedenfalls würd ich immer noch gerne die Definition von „staatlicher Notwehr“ hören, die es gestattet, Menschen umzubringen.
Montag, 11. Juni 2007 23:06
Rudolfus: @Kurt K.
Wegen des schlechten US-Rechtssystems in einem unüberschaubar großen Gebiet, in dem jedes Individuum völlige Bewegungsfreiheit genießt.
Montag, 11. Juni 2007 23:01
Kurt K.: @ Rudolfus
Ja, man hofft, dass es ausschliesslich „schuldige“ trifft. Schauen Sie aber mal in die Statistiken der Todesstrafe. Man hat sehr viele unschuldige hingerichtet bisher.
Montag, 11. Juni 2007 22:57
Rudolfus: @Kurt K. / Todesstrafe & Abtreibung
Der Fehler ist, Abtreibung und Todesstrafe gemeinsam zu diskutieren.

Ein ungeborenes Kind ist immer unschuldig (von der Erbsünde abgesehen) – die Todesstrafe bezieht sich aber ausschließlich auf schuldige Staatsbürger.
Montag, 11. Juni 2007 22:53
Kurt K.: @ Pünktchen
Hab da noch eine Bitte:

Können Sie mir ein Beispiel geben, in dem der Staat in einer „Notwehrsituation“ ist, die es erlaubt, die Todesstrafe anzuwenden?
Montag, 11. Juni 2007 19:03
Hornet: Asbach Drag:
Warum gehts bei den Katholen eigentlich immer gleich los mit der Fäkalsprache? Den Unsinn hat mir schonmal einer prophezeit: a.) ich pfeif drauf und b.)das ist das typische „ihr-werdet-schon-sehen“ Gequassel mit dem man kleine Kinder erschrecken kann. Ich bin schon groß! Und in der Lage, meine Entscheidungen ohne einen alten Wälzer unter dem Arm zu treffen!
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