Kinderabtreibung
Eine ehemalige Menschenrechtsorganisation
Vor kurzem beschloß ein Hüter der Schafe, sich auf die Seite der Wölfe zu schlagen. Von Günter Annen, Weinheim.
"Folter ist falsch" - plakatiert 'Amnesty International'
„Folter ist falsch“ – plakatiert ‘Amnesty International’
(kreuz.net) Die Ankündigung der internationalen Organisation zum Schutz der Menschenrechte ‘Amnesty International’, das Töten ihrer ungeborenen Kinder als ein Recht der Mutter zu verteidigen, ist unfaßbar.

Durch diese Forderung werden alle anderen Bemühungen von Amnesty International unglaubwürdig und zu einer Farce.

Auch wenn ‘Amnesty International’ „nur“ in Fällen von Vergewaltigung, Inzest oder bei Gefahr für die Gesundheit oder das Leben der Frau eine Berechtigung zur Abtreibung rechtfertigt, soll nun die Tötung von Ungeborenen allgemein als ein „Frauen-Recht“ festgeschrieben werden.

Mit diesen neuen Richtlinien katapultiert sich ‘Amnesty International’ aus dem Kreis der Menschenrechtsorganisationen heraus.

Kinderleiche mit 2 Monaten. Folter oder nicht?
Kinderleiche mit 2 Monaten. Folter oder nicht?
‘Amnesty’ befindet sich nun in guter Gesellschaft mit den Regierungen dieser Welt, die – wenn überhaupt – bestenfalls halbherzig, inkonsequent und abwägend das Leben und die Würde des Menschen in ihren Ländern schützen.

Das Töten ungeborener Kinder ist und bleibt ein Unrecht, das gegen das Leben des Menschen und auch gegen die Würde des Menschen verstößt.

Daran ändern auch länderinterne Gesetze nichts, die den demokratischen Abtreibungsmord legitimieren und rechtlich absichern wollen.

Die jüngste Forderung von ‘Amnesty International’ ist eine schwere Menschenrechtsverletzung.

‘Amnesty’ verstößt gegen eigene Statuten und widerspricht eigenen Forderungen.

Der Aufruf des Vatikans, ‘Amnesty International’ zu boykottieren und finanziell nicht mehr zu unterstützen, ist darum angemessen.

Das Leben des Menschen darf nie wieder verfügbar werden!

Der Verfasser ist Vorsitzender der ‘Initiative Nie Wieder!’ in Weinheim bei Mannheim.
      
83 Lesermeinungen
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#83   methusalix †   15:48:04 | Donnerstag, 21. Juni 2007
@Defensor Fidei
Defensor Fidei: @ methusalix
>Soso, es gibt Menschenrechte, die den Herren genehm sind und welche, die es nicht sind.<<
… dann kollidiert dieses „Recht“ mit den Rechten Gottes und ist somit abzulehnen.
Ganz herzlichen Dank für die prompte Bestätigung meiner obigen Aussage!
>>Kommt drauf an, welche Rechtsgüter ihm wichtiger sind<<
Nein! Es kommt darauf an, welche Rechtsgüter objektiv wichtig sind. Subjektive Befindlichkeiten sind dabei unwichtig.
Ihr Wort in Gottes Gehörgang! Allerdings zweifle ich daran, dass Sie das auch meinen, was Sie hier schreiben. Ihnen geht es einzig und alleine darum, IHREN völlig subjektiven Glauben durchzusetzen, koste es was es wolle (siehe „Blumentopfanbeter).
Die alte katholische Arroganz eben. Wir Katholiken haben Recht, alle anderen Unrecht, deswegen dürfen wir unser „Gottesrecht“ durchsetzen, auch gegen die Menschenrechte.
>>Deswegen gehört Zwang in die Hände des neutralen, absolut laizistischen Staates<<
Wie sollte jemand, der Gott komplett ausschließt denn in der Lage sein, gerechte Gesetze zu machen?
Sollten Sie mit Gott Ihren ganz persönlichen, römisch-katholischen Gott, auf den sich auch die ganze Klerisei immer beruft, meinen, dann hätte ich ein paar ganz nette Beispiele, in denen dies auch ganz ohne ihn wunderbar funktioniert.
Aber da kommen sogar Sie mit Ihrer katholisch-arroganten Aussage „Ohne unsern Gott gibt es keine gerechten Gesetze!“ drauf, wenn Sie nur ein klein wenig nachdenken.
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#82   Defensor Fidei   10:37:18 | Donnerstag, 21. Juni 2007
@ methusalix
Soso, es gibt Menschenrechte, die den Herren genehm sind und welche, die es nicht sind.
Wenn es ein „Menschenrecht“ gibt, das sagt, dass jeder ein Recht darauf hat, den richtigen Gott anzubeten, dann ist dieses „Menschenrecht“ sicherlich gut, obwohl es streng genommen kein Menschenrecht, sondern ein Gottesrecht ist. Besagt das „Menschenrecht“ dagegen, dass man auch mit Recht einen Blumentopf anbeten darf, dann kollidiert dieses „Recht“ mit den Rechten Gottes und ist somit abzulehnen. Das bedeutet übrigens nicht, dass der „Blumentopfanbeter“ bei sich zu Hause diesen Kult nicht u.U. ausüben darf. Der Grund für dieses „dürfen“ ist jedoch kein Recht, sondern das Ergebnis einer Tolerierung. Rechtsphilosophisch ist diese Unterscheidung äußerst wichtig, weil sein falsches Tun nicht gut geheißen wird, sondern man lediglich aus Klugheit oder Barmherzigkeit sein falsches Tun duldet.
Kommt drauf an, welche Rechtsgüter ihm wichtiger sind
Nein! Es kommt darauf an, welche Rechtsgüter objektiv wichtig sind. Subjektive Befindlichkeiten sind dabei unwichtig.
Deswegen gehört Zwang in die Hände des neutralen, absolut laizistischen Staates
Natürlich sind die Gesetze und ihre Durchsetzung Sache des Staates. Nur absolut laizistisch sollte dieser Staat natürlich nicht sein. Wie sollte jemand, der Gott komplett ausschließt denn in der Lage sein, gerechte Gesetze zu machen? Unser Staat ist übrigens nicht laizistisch organisiert, sondern ist mehr (Berlin) oder weniger (Bayern) neutral.
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#81   methusalix †   02:17:14 | Donnerstag, 21. Juni 2007
@matt2
matt2: …ix, der Vorzeigefeminist
was plappern Sie da immer von Frauenrechten? Wo würden denn die Frauen schlecht behandelt in der Kirche.
Herrjeh, nicht nur blöd, auch noch blind! Sie sind wirklich mit Leiden geschlagen, wie einst Hiob.
Ihnen gehts doch nur um die Abtreibung, um „der Bauch gehört mir“.
Nicht nur, aber da das hier eines der Lieblingsthemen ist, neben der Sexualtheologie und der Evolutionsbiologie, merke ich dazu des öfteren an.
Weil die …ix Type hat wahrscheinlich das Blut der Ungeborenen über sich gebracht …
Schliessen Sie da von sich auf andere, matt2? Bei mir liegen Sie mit Ihrer Spekulation völlig falsch.
… und jetzt muss er mit dieser Todsünde in der Seele aus der Verdammnis noch seinen Pesthauch des Verderbens über andere Menschen bringen.
Was Sie so Verderben nennen. Sie treffen wohl noch jeden Tag eine Hexe, die Sie am liebsten selbst verbrennen würden.
Aus Ihnen spricht eine verhärtete Bosheit. Sie sind nichts weiter als ein Kirchenhasser.
Gott sei Dank eine völlig falsche Erkenntnis.
Ich bemitleide Sie.
Danke, aber absolut unnötig. Ich bemitleide Sie ja auch nicht. Sie sind an Ihrer Blindheit ja selbst schuld.
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#80   matt2 †   01:50:07 | Donnerstag, 21. Juni 2007
…ix, der Vorzeigefeminist
was plappern Sie da immer von Frauenrechten? Wo würden denn die Frauen schlecht behandelt in der Kirche. Ihnen gehts doch nur um die Abtreibung, um „der Bauch gehört mir“. Weil die …ix Type hat wahrscheinlich das Blut der Ungeborenen über sich gebracht und jetzt muss er mit dieser Todsünde in der Seele aus der Verdammnis noch seinen Pesthauch des Verderbens über andere Menschen bringen. Aus Ihnen spricht eine verhärtete Bosheit. Sie sind nichts weiter als ein Kirchenhasser. Ich bemitleide Sie.
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#79   methusalix †   01:23:23 | Donnerstag, 21. Juni 2007
als obelix @Def. Fid.
Defensor Fidei: @ obelix
Wenn Sie sagen welche „Menschenrechte“ Sie meinen, …
So so, es gibt Menschenrechte, die den Herren Moralaposteln genehm sind und welche, die es nicht sind. Womöglich die der Frauen? Es ist doch noch keine fünfzig Jahre her, da sprach die katholische Kirche Frauen in Bausch und Bogen das Recht auf Selbständigkeit ab. Na ja, Frauen waren ja in Klerikeraugen auch lange keine richtigen Menschen.
Ich selber habe mich nie besonders intensiv mit „Menschenrechten“ beschäftigt. Ich halte sie auch für unnötig.
Das merkt man Ihren Beiträgen an.
… und alles was den Geboten Gottes widerspricht, das lehne ich sowieso ab.
Da könnten Sie unter Umständen mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Aber dann werden Sie halt zum Märtyrer und die siebzig Huris … pardon, nein, das waren die anderen, die auch behaupten im Alleinbesitz der göttlichen Wahrheit zu sein.
Wichtige Rechtsgüter gilt es dabei sicherlich stärker zu schützen.
Kommt drauf an, würde der Jurist sagen, welche Rechtsgüter ihm wichtiger sind.
Das Problem ist nicht der gerechte Zwang.
Sicher der, den SIE für gerecht halten; aber mit Verlaub, die Terroristen des 11. September waren mindestens genau so überzeugt das Recht zu haben, Zwang einzusetzen, wie Sie es für die Kirche sind.
Deswegen gehört Zwang in die Hände des neutralen, absolut laizistischen Staates. Und zwar ausschliesslich, so wie das im Gewaltmonopol des Staates hierzulande festgelegt ist.
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#78   Defensor Fidei   23:19:01 | Mittwoch, 20. Juni 2007
@ obelix
Wenn die Menschenrechte doch dem Willen Gottes entsprechen? DÜRFEN wir dann Zwang ausüben, um sie durchzusetzen, oder MÜSSEN wir das nicht sogar?
Wenn, wenn, wenn…Das lässt sich ja nachprüfen bzw. ist schon geprüft worden. Nennen Sie das Kind doch beim Namen. Wenn Sie sagen welche „Menschenrechte“ Sie meinen, dann kann man „Recht“ für „Recht“ durchprüfen.
Ich selber habe mich nie besonders intensiv mit „Menschenrechten“ beschäftigt. Ich halte sie auch für unnötig. Die Gebote Gottes und die sie konkretisierenden Gesetze sind völlig ausreichend. Daneben braucht es nichts und alles was den Geboten Gottes widerspricht, das lehne ich sowieso ab.
Wenn jemand absolut überzeugt ist, den wahren Willen Gottes zu kennen und dieser Wille Gottes den Menschenrechten entspricht, MUSS er dann nicht zu jedem zur Verfügung stehenden Zwangsmittel greifen um die Menschenrechte, also Gottes Willen, durchzusetzen?
Müssen tut er gar nichts. Ob Zwang geboten ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Der Ratgeber ist die Kardinaltugend der Klugheit. Wichtige Rechtsgüter gilt es dabei sicherlich stärker zu schützen.
Sie sehen, Zwang ist eine sehr gefährliche Angelegenheit
So gefährlich ist der Zwang nun auch wieder nicht. Der Staat arbeitet ständig mit Zwang, wenn man die Gesetze nicht einhält. Schlimm wird es erst, wenn die Herrschenden von justitia und prudentia noch nicht viel gehört haben. Das Problem ist nicht der gerechte Zwang.
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#77   obelix †   19:50:08 | Mittwoch, 20. Juni 2007
@Defensor Fidei
>>Also muss der Papst gezwungen werden, die Menschrechtskonvention der Vereinten Nationen zu unterzeichnen und in Zukunft peinlichst genau zu beachten.<<
Da ich daran zweifele, daß die Menschenrechte dem Willen Gottes entsprechen, würde es sich beim Zwang zur Unterzeichnung auch nicht um einen guten Zwang handeln. Der Zwang wäre somit ein ungerechter.
Und wenn Sie sich irren? Wenn die Menschenrechte doch dem Willen Gottes entsprechen? DÜRFEN wir dann Zwang ausüben, um sie durchzusetzen, oder MÜSSEN wir das nicht sogar?
Wenn jemand absolut überzeugt ist, den wahren Willen Gottes zu kennen und dieser Wille Gottes den Menschenrechten entspricht, MUSS er dann nicht zu jedem zur Verfügung stehenden Zwangsmittel greifen um die Menschenrechte, also Gottes Willen, durchzusetzen?
Sie sehen, Zwang ist eine sehr gefährliche Angelegenheit. Vor allem, wenn man nicht sicher ist, auf der richtigen Seite zu stehen, auf der seite Gottes. Und vor allem für die Menschen, die das falsche „glauben“. Wobei man sehr schnell auf der „falschen“ Seite stehen kann, wie die Bischöfe Serbiens im Jugoslawienkrieg bewiesen haben; oder standen die auf der „richtigen“ Seite und der Weltepiscopat hat sich nur nicht getraut das zu sagen?
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#76   Defensor Fidei   18:57:03 | Mittwoch, 20. Juni 2007
@ obelix
Ist es schlimm, jemanden zu zwingen die Menschenrechte einzuhalten? Nein!
Zuerst steht ja die Frage, ob es sich bei den Menschenrechten um etwas gutes oder um etwas schlechtes handelt. Stehen die Menschenrechte im Widerspruch zu den Rechten Gottes? Wenn dem so sein sollte, dann wären die Menschenrechte auch nicht gut. Abgesehen davon würde es den Menschenrechten auch an jeglicher Legitimation fehlen, weil niemand Gesetze als verbindlich erklären kann, die den Rechten Gottes zuwiderlaufen.
Ist es schlimm, jemanden zu zwingen, andere Menschen nicht wegen ihrer Religion zu verachten? Nein!
Ich verachte falsche Religionen, nicht aber jeden, der diesen Religionen anhängt. Diese Menschen bemitleide ich höchstens und bete für ihre Bekehrung. Fakt ist jedoch, daß niemand das Recht besitzt, einen Götzen anzubeten. So ein „Recht“ wäre nicht mit den Rechten Gottes vereinbar. Man denke nur an die Geschichte vom goldenen Kalb. Da sagte Moses auch nicht: „Ok! Betet halt zum goldenen Kalb, wenn ihr wollt. Das ist eure Sache.“ Nein! Stattdessen hat er diese Götzenanbetung scharf verurteilt.
Also muss der Papst gezwungen werden, die Menschrechtskonvention der Vereinten Nationen zu unterzeichnen und in Zukunft peinlichst genau zu beachten.
Da ich daran zweifele, daß die Menschenrechte dem Willen Gottes entsprechen, würde es sich beim Zwang zur Unterzeichnung auch nicht um einen guten Zwang handeln. Der Zwang wäre somit ein ungerechter.
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#75   obelix †   18:12:47 | Mittwoch, 20. Juni 2007
@Def. F.
Defensor Fidei: @ Zahnfee
>>Die Frau wurde gezwungen …<<
Zwang als solches muß nichts schlechtes sein.
Na dann sollten wir mal anfangen die katholische Klerisei zu zwingen die Menschenrechte einzuhalten und bei sich selbst damit anzufangen.
„Frage nicht ob du gezwungen wirst, … (Augustinus)
Ist es nun schlimm jemanden zu zwingen, kein Leben zu vernichten? Nein! Sind die gesundheitlichen Komplikationen der Mutter unbeachtlich? Nein!
Ist es schlimm, jemanden zu zwingen die Menschenrechte einzuhalten? Nein!
Ist es schlimm, jemanden zu zwingen, andere Menschen nicht wegen ihrer Religion zu verachten? Nein!
Also muss der Papst gezwungen werden, die Menschrechtskonvention der Vereinten Nationen zu unterzeichnen und in Zukunft peinlichst genau zu beachten. Unter Zwang! Ist ja nichts schlimmes, weil er ja zum Guten gezwungen wird.
Jedoch muss abgewogen werden:
Was ist schlimmer?
Die Gefahr, dass gegen jemanden Zwang ausgeübt wird? (Nicht so schlimm, wenn es „zum Guten“ geschieht, laut August), oder jemandem die Menschenrechte vorzuenthalten?
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#74   methusalix †   18:09:17 | Mittwoch, 20. Juni 2007
@Virus @D. Stöhr
Daniel Stöhr: „Michael Schmidt-Salomon“
Der Herr propagiert ein ewiges Universum und meint, damit den Gottesbeweis zermalmt zu haben…
Von welchem „Gottesbeweis“ faseln Sie hier, Herr Stöhr? Die Gottesbeweise der Theologen müssen alle geglaubt werden, sonst existieren sie schlicht und einfach nicht, genau so wie ein Dogma. Deswegen heisst es ja auch GLAUBEN und nicht WISSEN, wie in der Mathematik.
VirFortis: Zahnfee
ist doch wundervoll wenn neues Leben das Lcht der Welt erblickt. Da sollten sich alle freuen !
Oder meinen sie es ist minderwertig oder „lebensunwertes Leben“ weil es behindert ist?
Lebensunwert sicher nicht, aber für die Eltern extrem belastend in jeder Hinsicht, wenn sie ihrem behinderten Kind ein halbwegs lebenswertes Leben bieten wollen; vor allem in unserer haifischkapitalsitischen Bundesrepublik.
Dass die katholische Kirche in Polen allzu viel zu den extrem hohen Sorgen, die ein chronisch krankes Kind, oder ein Kind mit Schwerstbehinderung verursacht, entlastend wirkt, habe ich auch noch nicht erfahren, lasse mich aber durch Quellenangaben gerne eines besseren belehren.
Im sozialistischen und protestantischen Schwenden sieht das völlig anders aus. Dort wird ein behindertes Kind vom Staat umsorgt, dass es wirklich eine Freude für die Eltern sein kann.
In den anderen Ländern ist es meist nur entsetzliche Sorge, Angst und Qual, weil die selbst ernannten „Lebensschützer“ sofort auf Tauchstation gehen, wenn das Kind geboren ist.
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#73   Defensor Fidei   21:16:00 | Dienstag, 19. Juni 2007
@ Zahnfee
Die Frau wurde gezwungen das Kind auszutragen, obwohl gesundheitliche Risiken für die Schwangere bekannt waren! Das ist Menschenverachtung, wie es nur „Christen“ fertig bringen.
Zwang als solches muß nichts schlechtes sein.
„Frage nicht ob du gezwungen wirst, sondern wozu du gezwungen wirst; zum Guten oder zum Bösen!“
(Augustinus)
Ist es nun schlimm jemanden zu zwingen, kein Leben zu vernichten? Nein! Sind die gesundheitlichen Komplikationen der Mutter unbeachtlich? Nein! Jedoch muss abgewogen werden:
Was ist schlimmer? Die Gefahr einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf Seiten der Mutter oder das Töten eines Kindes? Das Töten stellt immer einen stärkeren Eingriff dar als die gesundheitliche Beeinträchtigung. Daran ist nicht zu rütteln, auch wenn eine gewisse Tragik nicht zu leugnen ist. Nur darf man nicht so tun als wenn mit der Tötung des Kindes gar kein Unrecht begangen worden würde. Dieses Unrecht darf nicht kleingeredet werden.
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#72   juergen   20:57:43 | Dienstag, 19. Juni 2007
Erlaubt?
Bei Gefahr für das Leben der Mutter müßte man nochmal genau hinschauen, wie das gemeint ist.
Ein behindertes Kind ist jedoch kein Grund zur Abtreibung.
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#71   Ydefix   20:53:45 | Dienstag, 19. Juni 2007
@Zahnfee:
In dem Bericht steht: „Abtreibung ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt: Wenn Leben oder Gesundheit der Mutter bedroht ist, wenn das Kind aller Voraussicht nach für immer behindert sein wird oder bei Schwangerschaften durch Vergewaltigung.“
Also von einer Anti-Abtreibungsgesetzgebung kann auch in Polen keine Rede sein.
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#70   juergen   20:51:40 | Dienstag, 19. Juni 2007
@Zahnfee
Nein.
Die Frau hat sich mit ihrer Familie die Sache lange überlegt und die Entscheidung nicht leicht gemacht.
Sie hat sich aber letztlich für das Kind entschieden.
Das Kind wurde geboren, getauft, christlich beerdigt. Damit hatten sie auch einen Ort der Trauer, was für sie sehr hilfreich war.
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#69   Zahnfee   20:46:37 | Dienstag, 19. Juni 2007
Gebärzwang
Die Frau wurde gezwungen das Kind auszutragen, obwohl gesundheitliche Risiken für die Schwangere bekannt waren!
Das ist Menschenverachtung, wie es nur „Christen“ fertig bringen.
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#68   juergen   20:41:46 | Dienstag, 19. Juni 2007
lebensunwert?
Ich bin strikt gegen Abtreibung – in jeder Lebensphase. Aber es kann für die betroffenen Eltern schon arg schwierig werden.
Ein Bekannter bekam die Diagnose, daß das Kind, welches seine Frau erwartet, schwerstbehindert sein wird und nur sehr kurz zu leben haben wird. Sie haben sich FÜR das Kind entschieden – gegen den Rat des Frauenarztes. Die Frau hat das Kind bekommen und es ist noch am selben Tag innerhalb weniger Stunden gestorben (natürlich notgetauft!).
Für die Familie war dies sehr, sehr schwer. Es hat Jahre gedauert, bis sie dies halbwegs verkraftet hatten.
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#67   Zahnfee   20:40:39 | Dienstag, 19. Juni 2007
Wirr
Dass es dich in keiner Weise interessiert, ob die Frau dabei blind wird oder nicht ist mir vollkommen klar.
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#66   VirFortis   20:37:27 | Dienstag, 19. Juni 2007
Zahnfee
ist doch wundervoll wenn neues Leben das Lcht der Welt erblickt. Da sollten sich alle freuen !
Oder meinen sie es ist minderwertig oder „lebensunwertes Leben“ weil es behindert ist?
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#65   Zahnfee   20:35:30 | Dienstag, 19. Juni 2007
Falls es doch jemanden interessiert
39.000 Euro muss Polen laut dem Urteil eines europäischen Gerichts an eine Frau zahlen, die bei der Geburt ihres Kindes schwere gesundheitliche Schäden erlitten hat – eine Abtreibung war zuvor nicht erlaubt worden.
www.spiegel.de/…,1518,489566,00.html
Haupsache das Kind ist da, der Rest interessiert die Lebensschützer ja nicht.
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#64   Ydefix   19:45:13 | Dienstag, 19. Juni 2007
„Michael Schmidt-Salomon“
Der Herr propagiert ein ewiges Universum und meint, damit den Gottesbeweis zermalmt zu haben…
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#63   methusalix †   19:37:24 | Dienstag, 19. Juni 2007
Merken sie, Jürgen, wie die katholischen Taliban beim Wort FREIHEIT anfangen herumzueiern?
Defensor Fidei: @ juergen…
„Können“ ist das eine. „Dürfen“ etwas ganz anderes.
Sie müssen bei dem Begriff „Freiheit“ genauer differenzieren. Es gibt die psychologische Freiheit – den freien Willen – die den intelligenzbegabten Wesen zu eigen ist und die die Fähigkeit beschreibt, sich nach dem oder jenem Gut hin zu wenden.
Freiheit war und ist in den erzreaktionären und stockonservativen Kreisen (z. B. des Opus Dei, auch Santa Mafia genannt) schon immer ein Schimpfwort. Frei ist nur die Klerisei. Vor allem der Papst.
Heute Abend wird bei Frau Maischberger in der ARD sicher darüber gestritten werden. Zwei der Teilnehmer sind Gebhard Fürst und Michael Schmidt-Salomon. Da werden sich die Worte wieder hart im Raum treffen.
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#62   Defensor Fidei   19:32:36 | Sonntag, 17. Juni 2007
@ juergen
Die Willensfreiheit gilt nicht nur für den Irrenden, sondern für alle. Und damit kann der Mensch sich für oder gegen Gott entscheiden.
„Können“ ist das eine. „Dürfen“ etwas ganz anderes.
Sie müssen bei dem Begriff „Freiheit“ genauer differenzieren. Es gibt die psychologische Freiheit – den freien Willen – die den intelligenzbegabten Wesen zu eigen ist und die die Fähigkeit beschreibt, sich nach dem oder jenem Gut hin zu wenden.
Daneben gibt es die sittliche Freiheit, welche den Gebrauch des freien Willens betrifft: ein guter Gebrauch, wenn die gewählten Mittel zur Erlangung eines guten Zwecks dienen, ein schlechter Gebrauch, wenn sie nicht dazu führen. Die sittliche Freiheit, so sagt Leo XIII., ist „die Fähigkeit, sich zum Guten zu bewegen“.
Schließlich gibt es noch die physische Freiheit (Handlungsfreiheit).
Die Religionsfreiheit beschreibt ein doktrinelles Prinzip und sagt nichts über die psychologische Freiheit („Willensfreiheit“) aus. Wer die heutige Religionsfreiheit leugnet, der leugnet nicht die Willensfreiheit, sondern sagt, dass nur die objektiv wahre und richtige Religion vor Gott ein Recht auf Existenz hat. Dieses Recht haben die falschen Religionen nicht.
Natürlich können wir töten, lügen und stehlen. Dürfen tun wir es nicht. Wir können uns für den einen (dreifaltigen) Gott entscheiden oder aber für andere Götter (Götzen). Ein Recht haben wir nur, uns für den richtigen Gott zu entscheiden. In der ganzen Hl. Schrift gibt Gott dieses Recht nicht!
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#61   juergen   13:26:28 | Sonntag, 17. Juni 2007
Willensfreiheit
Gott gewährt nur eine Willensfreiheit für die Irrenden, aber keine objektive Wahlmöglichkeit.
Die Willensfreiheit gilt nicht nur für den Irrenden, sondern für alle.
Und damit kann der Mensch sich für oder gegen Gott entscheiden.
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#60   Charlotte Bongartz †   13:10:37 | Sonntag, 17. Juni 2007
Gott äußert sich nicht zur Religionswahlfreiheit
Er steht über den Dingen, die da heißen „Protestanten“, „Katholiken“ etc. Dieses Menschenmachwerk, das allein dazu dienen soll, Gott machtverschaffend zu instrumentalisieren, ist unter seiner Würde. Lächelnd blickt er auf all jene, die sich anmaßen, in seinem Namen zu sprechen. Denn er weiß, dass diese Blasphemisten ihre Überraschung noch erleben werden.
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#59   Rudolfus   12:50:19 | Sonntag, 17. Juni 2007
@juergen / Gottes Wahlfreiheiten
Wenn der Mensch die Religion nicht frei wählen dürfte, dann beinhaltete dies auch, daß er nicht frei wählen dürfte, z.B. vom Islam zum Christentum zu wechseln.
Innerhalb der Religionslehre auf keinen Fall, denn die Religion stammt von Gott – Gott gewährt niemals eine Religionswahlfreiheit, lediglich der Staat, nicht aber Gott.
Gott gewährt nur eine Willensfreiheit für die Irrenden, aber keine objektive Wahlmöglichkeit.
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#58   juergen   12:45:31 | Sonntag, 17. Juni 2007
Wahlfreiheit
Die Kirche kann nur Toleranz lehren, aber keine objektive Religionswahlfreiheit.
Wenn der Mensch die Religion nicht frei wählen dürfte, dann beinhaltete dies auch, daß er nicht frei wählen dürfte, z.B. vom Islam zum Christentum zu wechseln.
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#57   Hornet   12:44:55 | Sonntag, 17. Juni 2007
Doch, hat er!
„Da frag ich mich ja dann immer: Haben die noch alle Tassen im Schrank?“
QED!
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#56   Ydefix   12:32:42 | Sonntag, 17. Juni 2007
Geschwafel
„…die am liebesten eine Theokratie oder das HRRDN mit einem christlichen (?) Kaiser wiederhaben wollen, der andersgläubigen dann ratzfatz die Rübe abhaut.“
Sie haben keine Ahnung.
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#55   Kurt K.   12:26:23 | Sonntag, 17. Juni 2007
@ Rudolfus
Das ist absolut korrekt, denn die Kirche verbietet deswegen auch, daß man andere gewaltsam zum Glauben zwingen wollte, denn durch Gewaltandrohung kann bekanntlich auch kein Glaubensakt entstehen.
So sehe ich das auch. Gewalt kann niemanden zum Glauben führen, deshalb hat die Kirche irgendwann auch Zwangstaufen verboten.
Aber manche Menschen hier sprechen eine andere Sprache (so z.B. matt2) die am liebesten eine Theokratie oder das HRRDN mit einem christlichen (?) Kaiser wiederhaben wollen, der andersgläubigen dann ratzfatz die Rübe abhaut.
Da frag ich mich ja dann immer: Haben die noch alle Tassen im Schrank?
Das ist ja nichtmal „nur“ eine zutiefst Menschenverachtende Sicht aus Sichtweise der Humanität, sondern widerspricht auch dem Glauben, dem sie anzuhängen denken.
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#54   Rudolfus   12:12:39 | Sonntag, 17. Juni 2007
@juergen / „Freiheit der Menschen auf Religionswahl“
Sagt der Herr da nicht selbst: Wenn jemand die rechte Lehre nicht annehmen will, dann laßt ich in seinem falschen Glauben weitermachen – er wird das Urteil dann beim Gericht empfangen?
Das ist absolut korrekt, denn die Kirche verbietet deswegen auch, daß man andere gewaltsam zum Glauben zwingen wollte, denn durch Gewaltandrohung kann bekanntlich auch kein Glaubensakt entstehen.
Die Formulierung in den Menschenrechten steht dennoch im Widerspruch zur katholischen Lehre, weil der Mensch vor Gott eben nicht das Recht hat, seine Religion nach Gutdünken zu wählen, sondern er ist objektiv verpflichtet, Gott im einen von Gott gestifteten Kult anzubeten, und hier kann man sich nur für oder gegen Gott entscheiden.
Die Kirche kann darum nie ein persönliches Menschenrecht auf Religions(wahl)freiheit lehren, sondern lediglich ein irdisches Staatsrecht auf Toleranz gegenüber allen objektiv Irrenden.
Es ist darum vor allem die Formulierung, die nicht mit der katholischen Lehre von der einen von Gott gestifteten Religion vereinbar ist.
Die Kirche kann nur Toleranz lehren, aber keine objektive Religionswahlfreiheit.
Der Staat kann nach kirchlicher Lehre die Religionstoleranz auch einschränken, wenn z.B. der Staat oder die Kirche durch Irrtum bedroht wäre, z.B. eine Antistaatsreligion, oder ein Teufelskult.
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#53   juergen   11:41:58 | Sonntag, 17. Juni 2007
@Rudolfus –- Religionsfreiheit
Nachzulesen ist die Erklärung der Menschenrechte dort: www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm
Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Demnach darf jeder seine Religion ausüben. Es verbietet auf der anderen Seite aber nicht die Mission.
Lesen wir mal Mt 10,14f.: Wenn man euch aber in einem Haus oder einer Stadt nicht aufnimmt und eure Worte nicht hören will, dann geht weg, schüttelt den Staub von euren Füßen. Amen, das sage ich euch: Dem Gebiet von Sodom und Gomorra wird es am Tage des Gerichts nicht so schlimm ergehen wie dieser Stadt.
Sagt der Herr da nicht selbst: Wenn jemand die rechte Lehre nicht annehmen will, dann laßt ich in seinem falschen Glauben weitermachen – er wird das Urteil dann beim Gericht empfangen?
Sagt der Herr etwa: Wenn man euch nicht hören will, dann zwingt die Leute mit Gewalt, verbietet ihnen zu tun, was sie tun?
Redaktion benachrichtigen
#52   Rudolfus   11:33:52 | Sonntag, 17. Juni 2007
@juergen
Vieles der Menschenrechte mag mit dem christlichen Glauben vereinbar sein, aber nicht alles, inbesonders die Theorie, es gäbe ein Menschenrecht vor Gott, seine Religion nach seinem persönlichen Geschmack auszuwählen, als ob es keine Religion gäbe, die nicht von Gott selbst gestiftet worden wäre.
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#51   juergen   11:29:13 | Sonntag, 17. Juni 2007
Menschenrechte
Wenn ich mir die „Erklärung der Menschenrechte“ ansehe, dann stehen die meisten der Artikel wohl im Einklang mit der kath. Lehre.
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#50   Rudolfus   22:48:52 | Samstag, 16. Juni 2007
@Gallowglas
daß die Kirche die Religionsfreiheit nicht anerkennen will, sie aber gleichzeitig für sich immer einfordert (z.b. in muslimischen Ländern) …
Die Kirche fordert die Freiheit für die katholische Kirche aufgrund anderer eigener Rechtsgrundsätze, aber sicher nicht ausgehend aufgrund der von der UNO proklamierten Menschenrechte.
Wenn sie auf die Menschenrechtssituation in einem Land verweist, dann nur als ein zusätzliches Argument, wenn ein Staat z.B. die „Religionsfreiheit“ in der Verfassung hat, sich aber nicht daran hält, insbesonders in bezug auf die katholische Kirche – und das ist ein rechtsstaatliches und juristisches Argument.
Ein prinzipielles Recht auf Religionsfreiheit widerspricht dem Königtum Christi.
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#49   Gallowglas   19:06:33 | Samstag, 16. Juni 2007
@Matt & Rudi
Seltsam nur, daß die Kirche die Religionsfreiheit nicht anerkennen will, sie aber gleichzeitig für sich immer einfordert (z.b. in muslimischen Ländern) …
o.O
Redaktion benachrichtigen
#48   Rudolfus   18:13:46 | Samstag, 16. Juni 2007
@matt2
Das ist auch einer der wichtigsten Gründe, weshalb der Apostolische Stuhl so eine Proklamation nicht unterschreiben könnte.
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#47   matt2 †   18:11:26 | Samstag, 16. Juni 2007
Kirche soll sich hüten Menschenrechte anzuerkennen…
Soll etwa der Christenstaat Vatikan, Sitz der römischen Kurie, für sich die Religionsfreiheit verwirklichen? Das ist doch wohl Quatsch und eine Intrige der Modernisten. In den weltlichen Staatswesen herrscht der Atheismus vor, also ist ihnen das Christentum gleichgültig mit den Irrlehren. Sie sehen diese auch als Religion im gleichwertigen Sinn. Für den Vatikan, der alleine für Christen existiert muss so ein Denken inakzeptabel sein, auch wenn es sich zum Teil ja eingeschlichen hat.
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#46   Rudolfus   17:52:26 | Samstag, 16. Juni 2007
@Defensor Fidei
Die Menschenrechte wurden ja von einer großen Anzahl an Staaten unterschrieben – alleine es hält sich niemand daran.
Der Apostolische Stuhl hat diese sehr fiktiven Menschenrechte jedenfalls nicht unterschrieben, und die Päpste haben gute Gründe dafür.
Man vergleiche doch unsere Päpste mit den kriegslüsternen US-Präsidenten, die ständig die „Menschenrechte“ im Munde führen, dafür aber weltweit Kriege anzetteln.
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#45   HeinrichderZweite   17:46:38 | Samstag, 16. Juni 2007
Lieber Defensor,
weil das so ist, wie Sie schreiben hat die katholische Kirche bezüglich der „Menschenrechte“ immer ein anderes Konzept verfolgt, das die Anmaßung vermeidet und die Rechte Gottes nicht verletzt, sie hat die „Menschenrechte“ immer über Pflichten definiert.
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#44   Defensor Fidei   17:43:38 | Samstag, 16. Juni 2007
@ obelix
Wo kämen wir denn da hin, wenn sich die römisch-katholische Kirche urplötzlich an die Menschenrechte halten müsste. Da sei Gott vor!
Nunja, schlimm wäre dies nur dann, wenn die „Menschenrechte“ von denen Sie sprechen nicht mit den Rechten Gottes im Einklang stünden.
Sollte dem etwa so sein? o.O
Wenn dem so sein sollte, dann müsste man sich schließlich fragen, wer denn auf dieser Welt überhaupt das Recht besitzt, „Rechte“ zu proklamieren, die nicht mit den Rechten Gottes im Einklang stehen.
Wenn niemand dieses Recht besitzt, dann würde es sich bei den „Menschenrechten“ nicht wirklich um „Rechte“ handeln.
Ergo: Niemand müsste sich daran halten!
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#43   Rudolfus   17:00:58 | Samstag, 16. Juni 2007
@Der Kampf gegen die Todesstrafe
ist jedenfalls kein Hauptanliegen der Kirche Jesu Christi.
Die unschuldigen Ungeborenen haben einen größeren Wert als die Frage der Todesstrafe in einem Rechtsstaat.
Und diese brauchen einen Anwalt – die zum Tode Verurteilten haben genug Anwälte unter ihren Anhängern.
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#42   HeinrichderZweite   16:24:11 | Samstag, 16. Juni 2007
Lieber angeblicher Rosenkranzsoldat,
(Ps: Man sollte immer aufpassen dass man seinen eigenen Vogel nicht mit dem hl. Geist verwechselt !)
Könnten Sie es bitte unterlassen so despektierlich über Gott zu schreiben.
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#41   Rosenkranzsoldat   16:22:47 | Samstag, 16. Juni 2007
@ Horstel
Ich habe nicht gerichtet
(Ps: Man sollte immer aufpassen dass man seinen eigenen Vogel nicht mit dem hl. Geist verwechselt !)
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#40   HeinrichderZweite   16:19:33 | Samstag, 16. Juni 2007
Lieber Horst Metzker,
aber Sie richten sich doch selbst! Ihr Sündenstolz zeigt es doch deutlich. Die reine Feststellung hat mit richten gar nichts zu tun. Eher schon mit Ermahnung. Kehren Sie um ehe es zu spät ist.
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#39   Horst Metzker   16:16:07 | Samstag, 16. Juni 2007
@Rosenkranzsoldat,
willen Sie denn nicht, dass Sie nicht richten dürfen?
Dies ist nur einer, und wer möchte sich ihm gleichstellen?
Dies gilt auch für alle anderen sogenannten Richter!
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#38   santo domingo 2   16:11:05 | Samstag, 16. Juni 2007
@ Pünktchen
Grundsätzlich Zustimmung:
Notwehr, d.h. die Abwehr eines lebensbedrohlichen Angriffes bleibt zulässig und verletzt auch nicht die Menschenrechte des Angreifers. Wer einem anderen nach dem Leben trachtet, muß im Ernstfall damit rechnen, daß er in Notwehr – und das auch zu Recht!!! – getötet wird.
Die Todesstrafe kann in manchen (unterentwickelten) Staaten als notwehrähnliche Abwehr verstanden werden. Laut KKK und Evangelium vitae ist das jedoch in modernen Staaten kaum gegeben. Hier ist derselbe Zweck (Abwehr und Prävention) durch „unblutige Mittel“ zu gewährleisten (s. Zitat unten!)
Und sogar in unterentwickelten Staaten ist Notwehr/-hilfe an die Gegenwärtigkeit der Gefahr, die bevorzugt durch unblutige Mittel (Verhaftung) abzustellen ist, gebunden. De facto bleiben nur noch solche Situationen, in denen unblutige Mittel unverfügbar sind, übrig (und das ist selbst in unterentwickelten Regionen selten, sieht man von kriegerischen Situationen ab). In solchen Lagen bedarf der Begriff „Strafe“ dann auch wieder einer sehr weitläufigen Auslegung.
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#37   HeinrichderZweite   16:08:44 | Samstag, 16. Juni 2007
Pünktchen, ganz konkret,
gelten für den Verbrecher, dem im Staate xy, sagen wir den USA, die Todesstrafe angedroht ist, die universellen Menschenrechte oder nicht?
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#36   Artois †   16:07:07 | Samstag, 16. Juni 2007
@Obelix
Ja was, glauben Sie, daß es nun eine Wahrheit gibt, die amnestyverteidigt, oder glauben Sie, daß es überhaut keine Wahrheit gibt? DAs geht aus ihrem posting nicht klar hervor …
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#35   Rudolfus   16:01:13 | Samstag, 16. Juni 2007
@Rosenkranzsoldat
Eben! Für einen Christen ist das irdische Leben zweitrangig.
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#34   Rosenkranzsoldat   16:01:13 | Samstag, 16. Juni 2007
Hornet: – Ich widerhole:
Was ist eigentlich so schlimm an der Todesstrafe diese nimmt ja lediglich das IRDISCHE Leben.
Ist das Irdische so wichtig ?
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#33   Hornet   15:58:56 | Samstag, 16. Juni 2007
Rosenkranzdingsda:
Bitte halten Sie doch einfach mal Ihren Kopf 10 Minuten unter Wasser, danke!
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#32   Rudolfus   15:56:30 | Samstag, 16. Juni 2007
@Pünktchen
Sie vertreten eine legitime katholische Position, aber nicht mehr.
Persönlich sollte sich ein Katholik nicht zu sehr für die Schuldigen engagieren, denen eine angemessene irdische Strafe widerfährt.
Es ist weiterhin legitim, die Gegenposition zu vertreten, egal, wer gerade auf dem Thron Petri sitzt.
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#31   Rosenkranzsoldat   15:51:53 | Samstag, 16. Juni 2007
Was ist eigentlich so schlimm an der Todesstrafe
diese nimmt ja lediglich das IRDISCHE Leben.
Ist das Irdische so wichtig ?
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#30   Pünktchen   15:49:48 | Samstag, 16. Juni 2007
Rudolfus
Was Sie sagen, entkräftet nicht die Lehre des Katechismus und der Enzyklika: die Todesstrafe ist in seiner Zulässigkeit an die Verwirklichung eines Zweckes gebunden, der anders nicht zu verwirklichen wäre. Das ist jedoch in modernen Staaten nicht gegeben, lt. Katechismus und Enzyklika.
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#29   Rudolfus   15:43:17 | Samstag, 16. Juni 2007
@Pünktchen / Die Päpste und die Todesstrafe
„In diesen Problemkreis gehört auch die Frage der Todesstrafe, wobei in der Kirche wie in der weltlichen Gesellschaft zunehmend eine Tendenz festzustellen ist, die eine sehr begrenzte Anwendung oder überhaupt die völlige Abschaffung der Todesstrafe fordert.“ (Papst Johannes Paul II., Evangelium vitae, Kap. 56)
Papst Johannes Paul II. (1978-2005) spricht von einer Tendenz in der Theologie, und legt seinen Standpunkt dar und seine päpstliche Interpretation, ohne aber den katholischen, allgemein gültigen Grundstandpunkt zu ändern – der Papst verweist nur darauf, daß die Todesstrafe nämlich auch gesellschafts- und staatsgebildeabhängig ist.
Der letzte Papstkönig der päpstlichen Staaten, der sel. Papst Pius IX. (1846-1878), hat die Todesstrafe als weltlicher Regent keineswegs abgeschafft – und er wurde von Papst Johannes Paul II. im Hl. Jahr 2000 seliggesprochen.
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#28   Pünktchen   15:40:17 | Samstag, 16. Juni 2007
Heinrich
Natürlich können konkrete Strafmaßnahmen menschenunwürdig sein und sind daher am Maßstab der Menschenrechte kritisierbar, nicht aber die Freiheitsstrafe als solche, wenn sie als angedrohte Rechtsfolge über einen Verbrecher verhängt wird.
Notwehr, d.h. die Abwehr eines lebensbedrohlichen Angriffes bleibt zulässig und verletzt auch nicht die Menschenrechte des Angreifers. Wer einem anderen nach dem Leben trachtet, muß im Ernstfall damit rechnen, daß er in Notwehr – und das auch zu Recht!!! – getötet wird.
Die Todesstrafe kann in manchen (unterentwickelten) Staaten als notwehrähnliche Abwehr verstanden werden. Laut KKK und Evangelium vitae ist das jedoch in modernen Staaten kaum gegeben. Hier ist derselbe Zweck (Abwehr und Prävention) durch „unblutige Mittel“ zu gewährleisten (s. Zitat unten!)
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#27   HeinrichderZweite   15:30:10 | Samstag, 16. Juni 2007
Liebes Pünktchen, lieber Rudolfus,
ein interessanter Nebenkriegsschauplatz. Mich interessiert aber die Todesstrafe (oder von mir aus das Weggesperrtsein in einem menschenunwürdigen deutschen Gefängnis, wenn Sie damit weniger Probleme haben) in Hinblick auf die universalen Menschenrechte. Werden die da nicht gravierend eingeschränkt?
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#26   Pünktchen   15:29:26 | Samstag, 16. Juni 2007
Rudolfus / Todesstrafe
Johannes Paul II legt in Evangelium vitae Nr. 56 dar: daß
Ausmaß und Art der Strafe sorgfältig abgeschätzt und festgelegt werden und dürfen außer in schwerwiegendsten Fällen, das heißt wenn der Schutz der Gesellschaft nicht anders möglich sein sollte, nicht bis zum Äußersten, nämlich der Verhängung der Todesstrafe gegen den Schuldigen, gehen. Solche Fälle sind jedoch heutzutage infolge der immer angepaßteren Organisation des Strafwesens schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben.
Jedenfalls bleibt der vom neuen Katechismus der Katholischen Kirche angeführte Grundsatz gültig: »soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener www.vatican.va/…s/DEU0073/__PM.HTM«.
Es ist also klar, daß die Zulässigkeit der Todesstrafe nach kathol. Verständnis an den Notwehrgedanken geknüpft wird und daher für moderne Staaten abgelehnt wird, weil in ihnen derselbe Zweck praktisch auch anders zu bewerkstelligen ist: durch „ublutige Mittel“
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#25   Rudolfus   15:18:56 | Samstag, 16. Juni 2007
@Pünktchen / Todesstrafe
Die Todesstrafe ist nach katholischer Lehre generell zulässig.
Der Katechismus Papst Johannes Pauls II. bestätigt nur, daß die Todesstrafe generell zulässig ist, auch wenn er meint, daß es heute bessere Möglichkeiten des Strafvollzugs gäbe.
Wer schwere Untaten verübt, dem gebührt auch wenig Schonung.
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#24   Pünktchen   15:13:22 | Samstag, 16. Juni 2007
Heinrich der Zweite
Nein, die Todesstrafe ist nach katholischer Aufassung nicht zulässig! Der Katechismus knüpft eine denkbare Zulässigkeit der Todesstrafe an die Bedingung, daß durch sie eine notwehränliche Handlung vollzogen werde, was in modernen Staaten – so der Katechismus – praktisch nicht mehr gegeben ist.
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#23   Horst Metzker   15:06:05 | Samstag, 16. Juni 2007
@Charlotte Bongratz,
ja was soll denn eine Kirche tun die so nach staatlichen Gegebenheiten lächtzt, und dies schon seit 2 tausend Jahren? Dazu auch noch bestimmt wird von zölibatären senilen Greisen? Die Macht ist wichtig, nicht die Gerechtigkeit.
Als Familienvater kann ich nicht sagen: „Nach mir die Sintflut!“ Da trage ich schon meinen Kindern gegenüber zuviel Verantwortung. Doch als Zölibatsmann oder Frau, kann ich sagen, das war immer schon so. Lassen wir es.
„Der Bischof soll untadelig sein, eines einzig Weibes Mann, der die Kinder in Zucht hält hält, in aller Würde.“
Liebe Charlotte, nur ein Beispiel, doch ein Beleg dafür, was man mit der Bibel so alles treiben kann.
Schönen Tag des Herrn!
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#22   Junonian   14:56:55 | Samstag, 16. Juni 2007
@HeinrichderZweite
…Dokument der Internationalen Theologenkommission des Vatikans…dass die Theorie des Limbus eine mögliche theologische Option bleibe…dass wir die berechtigte Hoffung haben, „dass es für die ohne Taufe gestorbenen Kinder einen Heilsweg gibt“. (Vgl. KKK 1261)…„Wir kennen keine anderen Wege als über die Taufe, die zum ewigen Leben führen.“ Trotzdem sei Gott aber nicht an die Sakramente gebunden. „Wir dürfen daher annehmen, dass es andere Wege gibt, die nur Gott bekannt sind.“
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#21   Charlotte Bongartz †   14:50:26 | Samstag, 16. Juni 2007
Ach Heinrich…
AI ist alles andere, als eine „Superreligion“. Gerade, weil sie diese Organisation n i c h t den ideologischen Ansätzen von Religion unterwirft, ist dieser Vergelich unsinnig.
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#20   HeinrichderZweite   14:43:27 | Samstag, 16. Juni 2007
Liebe Charlotte Bongartz,
AI als Superkirche! Freut mich, dass Sie überhaupt an etwas glauben.
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#19   Charlotte Bongartz †   14:39:31 | Samstag, 16. Juni 2007
Menschenrechte aus zweierlei Sicht:
Amnesty International tritt für Menschenrechte nach sozialen und menschlichen Maßstäben ein. Der Vatikan koppelt das Zugeständnis an Menschenrechte an die bedingungslose Unterwerfung der katholischen Lehre.
AI fragt also nach Ursachen von Mißständen, die Kirche hingegen blendet diese aus, weil ihr die Durchsetzung einer Ideologie wichtiger erscheint.
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#18   HeinrichderZweite   14:32:58 | Samstag, 16. Juni 2007
Lieber Junonian,
ich weiß zwar nicht, was nicht so ist, Ihre Rede ist dunkel! Aber wenn Sie beten ist das immer gut!
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#17   Junonian   14:28:09 | Samstag, 16. Juni 2007
@HeinrichvonOfterdingen
ich glaube mal das was unser Papst dazu sagt und dann meditiere ich im Gebet darüber nach…, auch wenn Sie es sich wünschen, es ist nicht so.
Gelobt sei der Herr für seine Barmherzigkeit+.
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#16   HeinrichderZweite   14:24:49 | Samstag, 16. Juni 2007
Liebes Pünktchen,
„Dass die Kirche den genannten ihre Menschenrechte aberkennen würde, ist so hirnrissig, wie z.B. die Behauptung, Verbrecher verlören ihre Menschenrechte, weil der Staat für verschiedene Verbrechen Strafen verhängt. „
Die Todesstrafe z.B. in den USA nimmt den Menschen nach Ihrer Theorie also bloß das Leben und lässt Ihnen die Menschenrechte? :-) :-] :-D
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#15   HeinrichvonOfterdingen   14:08:39 | Samstag, 16. Juni 2007
Lieber Junonian,
Sie glauben wohl auch, dass man sich Krankheiten, die man nicht nicht kennt, sich nicht zuziehen kann?
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#14   Junonian   13:59:57 | Samstag, 16. Juni 2007
@obelix
ungetaufte kinder kommen nicht in den limbus, ach so, sie glauben ja gar nicht dran…
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#13   Sirilo   13:19:06 | Samstag, 16. Juni 2007
Katzen und Mäuse
„Wenn du die Wahrheit über die Katzen wissen willst, frag nicht die Katzen, frag die Mäuse!“, sagte der Hund.
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#12   Horst Metzker   13:18:33 | Samstag, 16. Juni 2007
@Artois, @Obelix, eine kurze Geschichte:
Auf einer Wiese verfolgt die Katze die Maus und kommt immer näher. Die Maus sieht eine Kuh und fragt: „ Darf ich mich hinter dir verstecken?“ Die Kuh bejaht, und lässt prompt einen Fladen auf die Maus fallen. Als die Katze die Kuh erreicht, sieht sie den Schwanz der Maus der aus dem Fladen herausragt. Daran zieht sie die Maus heraus und frisst sie.
Dies ist die ganze Geschichte, und die Moral daraus ist:
Nicht jeder der dich bescheißt ist dein Feind!
Nicht jeder der dich aus der Scheiße zieht, ist dein Freund.
Schönes Wochenende,
in der Liebe des Herrn!
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#11   obelix †   12:31:19 | Samstag, 16. Juni 2007
Hallo Artois!
Ein schönes Sprichwort für Sie:
„Wenn du die Wahrheit über die Katzen wissen willst, frag nicht die Katzen, frag die Mäuse!“
Genau das tut amnesty international. Da Sie glauben auf der Seite mit der gepachteten Wahrheit zu stehen, können Sie das natürlich nicht durchgehen lassen. Wo kämen wir denn da hin, wenn sich die römisch-katholische Kirche urplötzlich an die Menschenrechte halten müsste. Da sei Gott vor!
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#10   Artois †   12:25:36 | Samstag, 16. Juni 2007
Amnesty
war schon immer ein linker Verein, der Terror und Verbechen unterstützt und gerechtfertigt hat. Wieso ist das eine Meldung wert? Wieso kommt xy erst heute – plötzlich?- darauf?
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#9   Zahnfee   12:19:41 | Samstag, 16. Juni 2007
auch Pünktchen
„Menschenrechtserklärungen werden von Staaten unterschrieben! Religionsgemeinschaften sind keine Subjekte, von denen solche Erklärungen abgegeben würden.“
Der eilige Stuhl ist ein nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt (Völkerrechtssubjekt ist jeder andere Staat auch).
„Wann wurde zuletzt der Vatikan oder der Hl. Stuhl in einem Jahresbericht von AI als Verletzerstaat von Menschenrechten aufgeführt?“
Habe ich behauptet er würde aufgeführt sein?
„Daß Der Hl. Stuhl systematisch „sexuelle Aufklärung“ verhindere, ist mir neu! „
So doof kannst du doch jetzt nicht wirklich sein, oder? Aber gut, zwei Stichworte: Pille, Kondome
„Übrigens: Waren Sie es nicht, zahnfee, die die Abtreibung als „sexuelles und reproduktives Recht“ bezeichnet hatte?“
Nein, ich hatte da aus einer Erklärung von AI zitiert, ist also nicht meine Bezeichnung.
Zudem geht es dabei um ein Recht auf Nichteinmischung staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen in die individuelle Sexualiät/Reproduktion – generell umfasst dies natürlich auch, dass es eine Entscheidung des einzelnen Frau bzw. der beiden Partner ist, ob sie sich für oder gegen Kinder entscheiden. Eine Entscheidung gegen Kinder beinhaltet allerdings auch solche Dinge wie Benutzung von Empfängnisverhütung u./od. Abrteibung.
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#8   obelix †   12:18:00 | Samstag, 16. Juni 2007
@Pünktchen
Daß Der Hl. Stuhl systematisch „sexuelle Aufklärung“ verhindere, ist mir neu!
Selten so gelacht! Sie scheinen mir allzuvieles nicht zu wissen, besser: nicht wissen zu wollen, was in der Welt so von der Klerisei verunstaltet wird.
Aber das macht nichts, Pünktchen, alle anderen wissen ganz gut, dass das Wort FREIHET im römisch-katholischen Klerus ein Unwort ist. Frei ist nur der Papst (gemäss kanonischem Recht), sonst niemand, bei Androhung ewiger Höllenqualen. Gilt schon für Säuglinge, oder halten Sie den „Limbus“ für einen erstrebenswerten Aufenthaltsort? ;-)
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#7   Pünktchen   12:02:42 | Samstag, 16. Juni 2007
Menschenrechtserklärungen
werden von Staaten unterschrieben! Religionsgemeinschaften sind keine Subjekte, von denen solche Erklärungen abgegeben würden.
Wann wurde zuletzt der Vatikan oder der Hl. Stuhl in einem Jahresbericht von AI als Verletzerstaat von Menschenrechten aufgeführt?
Daß Der Hl. Stuhl systematisch „sexuelle Aufklärung“ verhindere, ist mir neu! Übrigens: Waren Sie es nicht, zahnfee, die die Abtreibung als „sexuelles und reproduktives Recht“ bezeichnet hatte?
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#6   Zahnfee   11:52:35 | Samstag, 16. Juni 2007
ach Pünktchen
Die Menschenrechte wurden erstmals 1789 bei der französischen Revolution ausgerufen. Damals waren es erst 10.
Die „modernen“ Menschenrechte wurden am 10. Dezember 1948 von der UNO ausgerufen. Inzwischen haben die meisten Staaten diese Menschenrechte ratifiziert. Ausnahme: Der Vatikan bzw. der heilige Stuhl (der Vatikan an sich ist ja kein UN-Mitglied)
Außerdem müssen Menschenrechtsverletzungen nicht zwangsläufig an den eigenen Staatsbürgern geschehen. Verhinderung von sexueller Aufklärung, Indoktrination von Kindern (übrigens wird es da sicherlich noch einen großen Aufschrei von euch geben müssen – Stichwort: Innaiah Narisetti), usw. usf.
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#5   Kurt K.   11:48:37 | Samstag, 16. Juni 2007
@ Pünktchen / Menschenrechte
Ob der Vatikan jetzt 500 oder was auch immer EW hat, ist mal Wurst.
Der Vatikan ist nun mal (leider) von grosser Bedeutung in der Welt. Und wenn er das SIgnal sendet: Nö, wir ratifizieren die Menschenrechtscharta nicht, dann ist das mehr als „ach, bei den paar Männeken lohnt das nicht!“
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#4   Pünktchen   11:42:34 | Samstag, 16. Juni 2007
stephanSchmidt
Die Kirche bekennt sich ganz ausdrücklich zu den Menschenrechten und die katholisch-theologische Tradition hat dazu wichtige Beiträge www.kreuz.net/bookentry.936.html geliefert. Die Menschenrechte gliedern sich in grundlegende persönliche Rechte und Freiheitsrechte. Das Recht auf Leben ist ein allergrundlegendstes Recht, dessen Respektierung in gewisser Weise Voraussetzung aller anderen Rechte ist. Welchen Sinn sollte es auch haben, jemandem ein Recht auf freie Meinungsäußerung zuzugestehen, dem man zuvor die kehle durchgeschnitten hat.
Der Vatikan besteht aus ca. 500 „Staatsbürgern“, von denen z.Zt. ca 300 auch im Vatikan leben. Diese „Staatsbürger“ sind fast allesamt hohe kirchliche Würdenträger, die im übrigen ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten haben. Es
handelt sich ausschließlich um eine „verliehene“ Staatsbürgerschaft, nie um eine natürliche. Ich weiß nicht, wann zuletzt grobe vatikanische Menschenrechtsverletzungen an Kardinälen und Erzbischöfen sich ereignet hätten, aber ich lasse mich da gerne belehren! (Der Vatikan müßte ja dann im Jahresbericht von AI auftauchen!)
Daß Menschenrechte auch für „Schwule, Atheisten, Frauen und sogar Verbrecher“ gelten, ist klar! Es handelt sich ja um Rechte, die ursprünglich mit dem Menschsein als solchem verbunden sind. Daß die Kirche den genannten ihre Menschenrechte aberkennen würde, ist so hirnrissig, wie z.B. die Behauptung, Verbrecher verlören ihre Menschenrechte, weil der Staat für verschiedene Verbrechen Strafen verhängt.
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#3   apex   11:38:56 | Samstag, 16. Juni 2007
@ Freunde der Sünde
Vor den Menschenrechten kamen die Menschenpflichten – Verpflichtungen, die aus den Geboten Gottes resultieren. Aber davon will die verschwulte und abtreibungsgierige Welt nichts hören.
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#2   stephanSchmidt   11:13:39 | Samstag, 16. Juni 2007
Menschenrechte und die Kirche
Zum Thema Menschenrechte sollte man hier vielleicht zu bedenken geben, dass der Vatikan bis heute noch keine der Erklärungen der Menschenrechte ofiziell ratifiziert bzw. sich an einer beteiligt hat.
Die Menschenrechte wurden erstmals 1789 bei der französischen Revolution ausgerufen. Damals waren es erst 10. Die Menschenrechte wurden am 10. Dezember 1948 von der UNO ausgerufen. Inzwischen haben die meisten Staaten diese Menschenrechte ratifiziert. Ausnahme: Der Vatikan.(vgl. www.frieden-gewaltfrei.de/menschen.htm)
Besonders wichtig sei hier nochmal zu erwähnen, dass die Menschenrechte das die Menschenrechte universell und unteilbar sind, was die UN in Wien 1993 nochmals bestätigte. Daher fällt es gerade den Judeo-Christlichen Traditionen schwer, die Menschenrechte zu akzeptieren. Dies heißt nämlich auch, dass die Menschenrechte für jeden gelten, egal welcher Konfession – auch für Schwule, Atheisten, Frauen und sogar Verbrecher, kurz: aus Ihrer Sicht den Sündern. Dieser Grundsatz der Gleichheit ist unvereinbar mit der Kirche und führ zu Wiederstand, wie man hier (pdf) dip.bundestag.de/…d/16/028/1602800.pdf gut dokumentiert sieht.
Bevor Sie also hier harsche Kritik üben, müssen SIe (nicht sollten, sondern müssen) erst einmal die Grundsätze der Menschenrechte in Ihrer eigenen Organisation konsequent anwenden und akzeptieren!
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#1   Zahnfee   10:57:49 | Samstag, 16. Juni 2007
Etwas mehr Recherche wäre gut
[Der] Internationale Vorstand von Amnesty [hat] seine Haltung explizit auf Notfälle begrenzt: bei Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung, durch Inzest oder bei Lebensgefahr für die werdende Mutter…
Soviel zum „Recht“ auf Abtreibung bei AI!
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