Was sich am 9. Juni 2007 in der Basilika zu Altötting ereignet hat
Vorletzten Samstag ging die Wallfahrt der ‘Pro Sancta Ecclesia’ in Altötting zu Ende. Dabei kam es auch zu einem Zwischenfall. Von Hw. Siegfried Lochner.
Altötting-Wallfahrt der ‘Inititavkreise’ im Vorjahr
(kreuz.net, Altötting) Am 9. Juni nachmittags um ungefähr 16.15 Uhr traf der Unterzeichnete den Generaloberen
der Diener Jesu und Mariens, Pater Andreas Hönisch SJM, in der Altöttinger Basilika und bat den Pater,
daß er ihm die Beichte abnehme.
Da die Beichtstühle in der Basilika ordnungsgemäß versperrt waren,
wandte er sich an den gerade daherkommenden Kapuzinerbruder Vinzenz Müller, er möge den Beichtstuhl
aufsperren, damit Pater Hönisch die Beichte hören könne.
Bruder Vinzenz reagierte auf diese Bitte
äußerst ungehalten und meinte, das ginge nicht. Dann würden die anderen Leute auch beichten wollen.
Das sei aber vom Kirchenrektor Pater Marinus Parzinger – einem Neffen des Missionsbischofes Sixtus Parzinger –
ausdrücklich untersagt worden. Denn die Wallfahrt der ‘Pro Sancta Ecclesia’ sei nicht regulär angemeldet.
Ich könne daher nur in einem der hinteren Beichtzimmer beichten, wo uns niemand sähe.
Mir ging es nicht nur um meinen persönlichen Empfang des Bußsakramentes, sondern
auch um das Seelenheil der vielen Wallfahrer. Diese wollen erfahrungsgemäß am Gnadenort beichten, teils,
weil in ihren Pfarren das Bußsakrament gar nicht mehr angeboten wird, teils, weil sie bei modernistischen
Geistlichen nicht mehr beichten wollen, und vor allem, weil sie der Gnaden der Heiligen Beicht, vor allem
zur Gewinnung der Ablässe, nicht entraten wollen.
Darum bat ich den Kapuzinerbruder eindringlich, mit
Pater Marinus Kontakt aufzunehmen und die Beichtstühle zu öffnen, verfügten doch alle in Frage kommenden
geistlichen Herren über die erforderliche Beichtjurisdiktion.
Darauf reagierte der Bruder mit Vorhaltungen
über angeblich fehlende Absprachen und verwies auf die Unerreichbarkeit des Rector Ecclesiae.
Ich muß
gestehen, daß mir ein derartiges Benehmen eines Laienbruders – der zugestandenermaßen von seinem Oberen
vorgeschoben wurde – in meinen ganzen 17 Priesterjahren noch nicht begegnet ist, zumal es sich bei den
Kapuzinern ja um einen Orden handelt, der von seinem Gründer her eine besondere Wertschätzung des geistlichen
Standes pflegen sollte.
Man gewann aber den Eindruck, daß dieser aussterbenden Ordensfamilie alles zuwider
ist, was nach einer wahren geistlichen Erneuerung des kirchlichen Lebens aussieht.
Daher scheinen die
Väter Kapuziner alle Energien, die zu ihrer eigenen Erneuerung dringend notwendig wären, auf die Unterdrückung
betender Wallfahrer aufzuwenden, die im Altöttinger Heiligtum nichts anderes wollen, als die heiligen
Sakramente zu empfangen und das Heilige Meßopfer zu feiern, so wie es ihre Väter seit Jahrhunderten
an diesem Gnadenort getan haben.
Man fragt sich, wie lange man höheren Orts dem schändlichen Treiben
solcher Herren auf dem Rücken des gläubigen Gottesvolkes noch zuschauen wird.
Es berührt eigenartig,
wie man in Altötting kirchensteuerzahlenden Katholiken ihre Grundrechte am liebsten vorenthalten möchte,
während man den Protestanten in Köln am Rhein am selben Wochenende für ihren sogenannten Kirchentag
alle nur mögliche Unterstützung angedeihen ließ.
Am Ende war es nur dem entschlossenen Eingreifen
des Administrators der Heiligen Kapelle, Prälat Alois Furtner, zu verdanken, daß immerhin vier Priester
an hiezu vorgesehenen Orten Beichte hören konnten.
Videant Consules!
Der Verfasser ist Militärgeistlicher
in Wiener Neustadt in Niederösterreich.
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@Benedikt / Irrgläubigkeit Ihre Vorstellungen über die Universaljurisdiktion entsprechen nicht der katholischen
Lehre. Sorry, aber diese Lehrsatz-mäßigen Parolen beeindrucken mich nicht besonders. Vielleicht begründen
Sie ja mal Ihre Auffassung. Dann sind Sie auch nicht katholisch, sondern ein Irrender.
FSSPx- Bischöfe exkommuniziert ?, @ Benedikt Sowohl Athanasius als auch Bischof Lefebvre wurden exkommuniziert,
weil diese das Dogma gegen Irrlehren verteidigt hatten.
@ Galen Athanasius wurde exkommuniziert, weil er die Lehren eines Konzils durchsetzen wollten, nicht weil
er sich einem verweigerte. Lefebvre macht das Gegenteil. Lefebvre mit Athanasius zu vergleichen ist daher
geradezu infam.
FSSPx- Bischöfe exkommuniziert ? Wurde eigentlich auch Athanasius exkommunizert ? Ja, und zwar wurde
nicht nur eine (angebliche) Exkommunikation festgestellt wie im Fall des Erzbischof Lefebvre, sondern
die Exkommunikation über Athanasius wurde vom kompromitierten Papst (Liberius) ausgesprochen. Wenn ja,
hat er sich darüber hinweg gesetzt und trotzdem weiter die Hl. Messe gelesen und die Kommunion empfangen ?
Selbstverständlich, weil die Exkommunikation genauso null und nichtig war wie die über Erzbischof Lefebvre
und seinen Weihbischöfen „festgestellte“. Mehr noch: Ein Unterstützer des hl. Athanasius, der hl. Bischof
Eusebius von Samosata (es gab ja auch noch einen häreitsch-arianischen Namensvetter), reiste durch die
arianischen Diözesen und weihte Priester, die der hl. Überlieferung treu gelieben waren, zu Ortsbischöfen,
nachdem er die offiziellen Bischöfe als abgesetzt erklärt hatte! Das ist ein deutlicher Schritt weiter
gegangen als Erzbischof Lefebvre es mit seinen Weihbischöfen tat, die nur „Super-Priester“ ohne Verfügungsgewalt
eines Ortsbischofs sind. Dennoch wurden Athanasius und Eusebius später zu Heiligen erklärt – und so
wird es auch mit Erzbischof Lefebvre gehen, keine Frage. Quelle : Marcel, Kreuz.net v. 3.6.06
@ Rudolfus Ihre Vorstellungen über die Universaljurisdiktion entsprechen nicht der katholischen Lehre.
Sorry, aber diese Lehrsatz-mäßigen Parolen beeindrucken mich nicht besonders. Vielleicht begründen
Sie ja mal Ihre Auffassung.
@Benedikt / Universaljurisdiktion in der Kirche Ihre Vorstellungen über die Universaljurisdiktion entsprechen
nicht der katholischen Lehre. Informieren Sie sich durch das Lehramt, was (Universal-)Jurisdiktion bedeutet.
@ Rudolfus Die PBSPX ist rechtgläubig, weil sie an alle Dogmen glaubt. Und genau da gibt es wie gesagt
Anlass zum Zweifeln. Auf diesem Forum war mehrfach zu lesen, dass etliche Mitglieder der FSSPX Rechtsakte
des Papstes (hierzu gehört auch die Approbation eines Messbuchs) anzweifelt. Auch die Exkommunikationen
der FSSPX-Weihbischöfe werden für ungültig gehalten. Wie passt das mit dem Jurisdiktionsprimat zusammen?
Die Exkommunikation der Betreffenden ist im Dokument Ecclesia Dei formell bestätigt. Wer dies bestreitet
bestreitet dem Papst seine Rechte, die sich aus seinem Primat ergeben. Also leugnet man ein Dogma. Von
sich zu behaupten rechtgläubig zu sein kann jeder. Jeder Schismatiker hat das von sich behauptet. Oder
glauben Sie, dass die sich selbst für ungläubig gehalten haben?
@Benedikt / Rechtgläubig und nicht rechtgläubig Ihre Anaylse ist an den Haaren herbeigezogen. Es gibt
nur „rechtgläubig“ und „nicht-rechtgläubig“. Die PBSPX ist rechtgläubig, weil sie an alle Dogmen glaubt.
Der Großteil der Bischöfe ist nicht rechtgläubig, weil sie die Dogmen leugnen.
@ Rudolfus Der große Unterschied ist jedoch, daß etwa Martin Luther als zuerst katholischer Reformtheologe,
dann doch und explizit die Dogmen der Kirche leugnete, und auch die römische Kirche leugnete. Nichts
von diesen Irrlehren finden wir bei der PBSPX: Denn sie leugnet kein einziges Dogma, sondern verteidigt
sogar jedes einzelne Dogma und verteidigt die römische Kirche als solche. Aha – „als solche“. Damit meinen
Sie wohl, dass die Bischöfe der FSSPX das heutige Rom nicht für das ewige Rom halten. Ich nenne das
eine Leugnung der römischen Kirche, genau wie es die Schismatiker anderer Zeiten getan haben. Überdies
deutet vieles an der Vorgehensweise der FSSPX auf eine faktische Negierung des Jurisdiktionsprimats des
Papstes hin. Das wäre zusätzlich die Leugnung eines Dogmas. Die Position der FSSPX ist somit mehr als
bedenklich.
#118 Rudolfus 20:37:33 | Donnerstag, 21. Juni 2007
@Benedikt / Schismatiker wie die Protestanten & Modernisten & der Rechtgläubige Widerstand der PBSPX
Ich begebe mich jetzt ins Schisma – die haben das Rom vorgeworfen! Von Arius bis Luther – alle haben derart
gesprochen. Was viele Irrlehrer betrifft, die letztlich neue Religionen gegründet haben, so stimmt es,
daß ihre neugegründete Religion meist nur als innerkirchliche Reform begonnen hat und auch innerkirchlich
bleiben sollte, insbesonders bei Dr. Martin Luther. Der große Unterschied ist jedoch, daß etwa Martin
Luther als zuerst katholischer Reformtheologe, dann doch und explizit die Dogmen der Kirche leugnete,
und auch die römische Kirche leugnete. Nichts von diesen Irrlehren finden wir bei der PBSPX: Denn sie
leugnet kein einziges Dogma, sondern verteidigt sogar jedes einzelne Dogma und verteidigt die römische
Kirche als solche. Sie hält nur Widerstand gegen die irrlehrenden Bischöfe und Cardinäle! Wie steht
es mit einem großen Teil der Bischöfe und der Cardinäle? Der große Teil, zumindest in Deutschland,
leugnet Dogmen des Glaubens und hält die Modernismusirrlehre für die Wahrheit: Damit sind die Bischöfe
Irrlehrer und nicht die PBSPX. Irrlehrenden Bischöfen darf man gar nicht gehorchen, denn die verfolgen
die Rechtgläubigen. Die PBSPX gehorcht nur nicht, nämlich den irrlehrenden Bischöfen mit ihren irrlehrenden
Pfarren. Die PBSPX führt deshalb Notstandspfarren in der Form einer weltweiten Notstandsdiözese.
Interessanter Schluss Da bei der päpstl. Anerkennung der apostolischen Administratur von Campos (davor:
Priesterbruderschaft St. Jean de Vianney) die Beichtvollmacht bzw. die rückwirkende Erteilung einer solchen
kein Thema war, muß man davon ausgehen, dass die Priester derselben schon davor eine ordentliche Vollmacht
(von ihrem Bischof: Ex Rangel, 1991 von den 4 FSSPX-Bischöfen geweiht) erhielten. Diesen Schluß halte
ich nicht für zwingend, eher für gewagt. ICH würde eine Ungültigkeit der Beichte bei einem FSSPX-Priester
nicht riskieren.
@ iustus – wo war die Beichtvollmacht bei der Priesterbruderschaft St. Jean de Vianney Da bei der päpstl.
Anerkennung der apostolischen Administratur von Campos (davor: Priesterbruderschaft St. Jean de Vianney)
die Beichtvollmacht bzw. die rückwirkende Erteilung einer solchen kein Thema war, muß man davon ausgehen,
dass die Priester derselben schon davor eine ordentliche Vollmacht (von ihrem Bischof: Ex Rangel, 1991
von den 4 FSSPX-Bischöfen geweiht) erhielten. Anderenfalls müßte man annehmen, dass der hl. Vater die
Gläubigen der Administratur ohne Warnung allenfalls in der Todsünde belassen hätte. Gleiches muß daher
auch für die FSSPX gelten.
@Rudolfus Das ist deutlich – und schismatisch. Zur Beichtvollmacht durch die vier Bischöfe der FSSPX:
Diese können keine Befugnis zur Entgegennahme der Beichte erteilen, sie sind keine Ortsordinarien (vgl.
c. 669). Es besteht also das ganz erhebliche Risiko, dass die Beichte bei FSSPX-Priestern ungültig ist –
außer natürlich, Rudolfus hätte recht.
#114 Benedikt 17:15:29 | Donnerstag, 21. Juni 2007
@ Rudolfus Die Gläubigen der PBSPX gehorchen der Hierachie nicht mehr, sondern den Oberen der PBSPX.
Die Hierarchie ist erst dann wieder zuständig, wenn sie wieder rechtgläubig ist. Es muss Ihnen doch
klar sein, dass diese Sätze auch von jedem Schismatiker der Kirchengeschichte stammen könnten. Von denen
hat auch keiner gesagt: Ich begebe mich jetzt ins Schisma – die haben das Rom vorgeworfen! Von Arius bis
Luther – alle haben derart gesprochen.
#113 Rudolfus 16:51:10 | Donnerstag, 21. Juni 2007
@Beichtvollmachten außerhalb der regulären Kirchenhierarchie gegen die Hierarchie Aus dem Kirchenrecht
wurde zitiert: Pfarrer haben eine Beichtbefugnis kraft des Amtes auf ihrem Pfarrgebiet, andere Priester
können sie aufgrund der Veleihung durch den Bischof haben. Ordensobere haben eine Beichtbefugnis für
ihre Untergebenen. Die Priesterbruderschaft St. Pius X. steht im Krieg mit der Hierarchie, die dem Modernismus
verfallen ist. Der rechte Glaube und die rechte katholische Liturgie ist im Vollumfang nur mehr im Ungehorsam
der Hierarchie gegenüber gegeben: Das Kirchenrecht ist darum nicht auf die reguläre Hierarchie anzuwenden,
sondern auf die irregulären Refugien, insbesonders auf die Priesterbruderschaft St. Pius X. Die Gläubigen
der PBSPX gehorchen der Hierachie nicht mehr, sondern den Oberen der PBSPX. Die Hierarchie ist erst dann
wieder zuständig, wenn sie wieder rechtgläubig ist.
Wasserdicht scheint es ja zu sein: Bei den einzelnen Gläubigen ist sowieso von der Anscheinsvollmacht
der FSSPX-Priester auszugehen, ansonsten vom Notstandsrecht wie bei den Bischofsweihen selbst und im übrigen
gilt „ecclesia supplet“. Aber: 1. Das Notstandsrecht betrifft die Frage, ob der Handlung eine Strafe folgt
(bei den Bischofsweihen also, ob die Exkommunikation eintrat). Hier dagegen ist die Frage der Gültigkeit
angesprochen. Und zur Gültigkeit der Beichte bedarf es eben nicht nur der Voraussetzung, Priester zu
sein, sondern auch der entsprechenden Vollmacht. Eine gesonderte Vollmacht ist aber zur Feier der Hl.
Messe nicht erforderlich. Das mag Ihnen suspekt erscheinen, ist aber so. 2. zum „ecclesia supplet“ („Bei
einem allgemeinen tatsächlichen oder rechtlichen Irrtum und ebenso bei einem positiven und wahrscheinlichen
Rechts- und Tatsachenzweifel ersetzt die Kirche für den äußeren wie für den inneren Bereich die ausführende
Leitungsgewalt.“) ist festzustellen, dass es für diejenigen, die bei der FSSPX beichten, besser ist,
sich nicht zu informieren. Denn je mehr der FSSPX-Anhänger Bescheid wissen, desto unwahrscheinlicher
wird das Vorliegen eines allgemeinen Irrtums.
@ iustus – jeder lebt ständig in Todesgefahr … „denn Ihr kennt weder den Tag noch die Stunde“. Die
Beichtvollmacht der FSSPX-Priester (die auch bei der FSSPX inkardiniert sind) stammt von ihren Weih(e)bischöfen,
die sie ihrerseits von ihrem Gründer Erzbischof Lefebvre empfangen haben. Besonders absurd in der CIC-Zitiererei
kommt mir vor, dass seitens Rom FSSPX-Messe als gültig, zu Erfüllung der Sonntagspflicht geeignet bezeichnet
wird, sogar eine Kollekte gegeben werden darf und andererseits die Vorbereitung darauf bei einem anderen
Priester absolviert werden muß. Das wäre ja geradezu satanisch, wenn es heißen würde: Die Gläubigen
dürfen zur FSSPX-Messe gehen, können aber dort nicht gültig beichten, ergo essen sie sich spätestens
nach einem Jahr ihres dortigen Meßbesuches das Gericht („ätsch“ oder so ähnlich; „Vorsicht Falle“ –
aufgestellt von der päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“). Bei den einzelnen Gläubigen ist sowieso
von der Anscheinsvollmacht der FSSPX-Priester auszugehen, ansonsten vom Notstandsrecht wie bei den Bischofsweihen
selbst und im übrigen gilt „ecclesia supplet“. V2-Halbkonservative, die den modernistischen CIC von 1983
zitieren, sollten sich lieber mit der Ungültigkeit der NOM-Allerlösungsmessen („für alle“ statt „pro
multis“) befassen, das wäre sicherlich fruchtbarer…
Das Kirchenrecht c. 966: Zur Gültigkeit der Lossprechung ist es erforderlich, dass der Spender außer
der Weihegewalt die Vollmacht besitzt, sie über die Gläubigen auszuüben, denen er die Lossprechung
gibt. Fragen Sie Ihren FSSPX-Priester also lieber mal nach der ihm verliehenen Vollmacht. Hat er sie nicht,
absolviert er zwar immer noch jedweden Büßer in Todesgefahr gültig und erlaubt von allen Strafen und
Sünden – fraglich ist nur, ob Sie wirklich so gefährlich leben, dass Sie sich ständig in Todesgefahr
befinden.
#106 Rudolfus 12:24:33 | Donnerstag, 21. Juni 2007
@juergen / Gültige hl. Beichte und Absolution in den Notstandspfarren der PBSPX Pfarrer haben eine Beichtbefugnis
kraft des Amtes auf ihrem Pfarrgebiet Der Seelsorger der PBSPX-Kirchen übernimmt zwangsläufig die Position
des Pfarrers, da nämlich fast alle „reguläre Pfarren“ von Modernisten und Irrlehrern geführt werden –
somit sind die abgelegten Beichten bei den PBSPX-Notstandspfarrern selbstverständlich gültig! Die PBSPX-Kirchen
sind echte Notstandspfarren, und haben somit auch die automatisch gegebene Absolutionsvollmacht. Dank
sei Gott für alle diese rechtgläubigen Notstandspfarren dank des großen Antimodernisten Erzbischof
Marcel Lefebvre!
Beichtbefugnis Bei der Spendung des Bußsakraments reicht es nicht, daß jemand eine Priesterweihe empfangen
hat, sondern er muß für die gültige Absolution auch eine Befugnis (facultas) haben. Der Papst hat uneingeschränkte
Beichtbefugnis. Die Kardinäle auch, wobei es päpstliche Vorbehaltsrechte in Bezug auf bestimmte Tatstrafen
gibt. Bischöfe (und Beichtkanoniker, sofern es die gibt) habe die Befugnis auf ihrem Gebiet; auf anderen
Gebieten auch, sofern nicht ausdrücklich der andere Ortsordinarius widersprochen hat. Der Widerspruch
betrifft aber nicht die Gültigkeit, sondern nur die Erlaubtheit. Pfarrer haben eine Beichtbefugnis kraft
des Amtes auf ihrem Pfarrgebiet, andere Priester können sie aufgrund der Veleihung durch den Bischof
haben. Ordensobere haben eine Beichtbefugnis für ihre Untergebenen. Die Beichtbefugnis kann überall
auf der Welt ausgeübt werden, sofern nicht der zuständige Ortsordinarius dies ausdrücklich verweigert.
In Todesgefahr kann jeder Priester – selbst wenn er keine Beichtbefugnis hat – jeden Pönitenten gültig
und erlaubt von allen Sünden und Zensuren lossprechen. Sollte der Pönitent allerdings wieder genesen,
müssen – sofern Beugestrafen verhängt wurden, die dem apostolischen Stuhl vorbehalten sind, die Lossprechung
im äußeren Bereich erbeten werden, sonst tritt die Strafe wieder ein. (Sollte sich ein Priester ohne
Beichtbefugnis einfach so in den Beichtstuhl setzen, so ist die Absolution dennoch gültig. (c. 144§2))
Ich hoffe, das stimmte jetzt so
unfassbar primitiv Die hier, und auch in anderen Diskussionen in kreuz.net, geäußerten Meinungen sind
oftmals so unfassbar primitiv, dass mir einfach die Worte fehlen. Es vergeht einem die Lust, dieses Forum
überhaupt aufzusuchen. Kann denn hier nicht einmal ein Administrator von kreuz.net einschreiten, und
zumindest die bösartigsten und irrelevantesten Meldungen löschen? Es ist jedesmal einfach eine Beleidigung
für die Intelligenz und die Würde des Lesers. Danke, Nolasker
Widerspruch Eine Beichtjurisdiktion ist immer Ortsgebunden – d.h.: die Befugniss überall Beichte engegenzunehmen
ist – streng genommen – an das Jusitiktionsbereich des Ortsbischofs gebunden. Außer, es gibt eine Übereinkunft
der Bischofskonferenz, wo diese Vollmacht auf auf das Gebiet der Bischofskonferenz ausgedehnt wird. Auch
Bischöfe aus einer Fremden Diözese müssen eine Genehmigung des Ortsbischofs einholen, wenn sie Sakramente
auf dem Gebiet dieser Diözese speden wollen. C. 967 sagt etwas anderes: Wer die Befugnis, ständig Beichten
entgegenzunehmen, besitzt, sei es kraft Amtes, sei es aufgrund der Verleihung durch den Ordinarius des
Ortes, an dem er inkardiniert ist oder an dem er seinen Wohnsitz hat, kann diese Befugnis überall ausüben,
soweit nicht der Ortsordinarius in einem Einzelfall dies verwehrt hat. Also nicht nur im Jurisdiktionsbereich
des Ortsbischofs, der die Befugnis, ständig beichten entgegenzunehmen, verliehen hat, mithin auch in
anderen Bistümern, wobei dann gilt: Der Ortsordinarius (dieses anderen Bistums, in dem die Beichte entgegengenommen
werden soll) kann es ausdrücklich verwehren. Eine gesonderte Erlaubnis ist aber nicht erforderlich.
iustus Zur Klärung Ihrer Verwirrung. Eine Beichtjurisdiktion ist immer Ortsgebunden – d.h.: die Befugniss
überall Beichte engegenzunehmen ist – streng genommen – an das Jusitiktionsbereich des Ortsbischofs gebunden.
Außer, es gibt eine Übereinkunft der Bischofskonferenz, wo diese Vollmacht auf auf das Gebiet der Bischofskonferenz
ausgedehnt wird. Auch Bischöfe aus einer Fremden Diözese müssen eine Genehmigung des Ortsbischofs einholen,
wenn sie Sakramente auf dem Gebiet dieser Diözese speden wollen. Dass im Fall dieser Wallfahrt die Regeln
nicht ganz eindeutig waren ist verständlich. Einem Kirchenrektor oder einem Bruder das Fehlen juristischer
Kompetenz in dieser Situation vorzuwerfen wäre einfach anmaßend – Hw. Lochner würde sich wahrscheinlich
auch nicht auskennen und nur aus dem „Bauch“ reagieren (er hätte sonst nicht dieses Artikel veröffentlichen
lassen). Nur dem Hl. Vater und den Kardinälen ist es erlaubt, jederzeit auf der ganzen Welt die Sakramente
zu spenden.
@juergen / Altäre Die Erhebung der Altäre… Nicht die Altäre werden erhoben (wären ja auch etwas
schwer), sondern der Heilige wird zu Ehren der Altäre erhoben. Herzlichen Dank für den Hinweis. Selbstverständlich
erhebt der Papst nicht die Altäre, sondern die Heiligen (zur Ehre der Altäre).
Beichtstuhlaufschliessvollmacht? Eine andere Frage ist möglicherweise, ob der Kirchenrektor die Beichtstühle
versperrt lassen kann, wenn er schon die Kirche zu Verfügung stellt. Also nach dem Motto: Kirche ja,
Beichte nein. Ziemlich absurd das Ganze. Absurd ist das, aber möglicherweise möglich. Sowas kann man
nur entscheiden, wenn man die genauen Umstände sowie die genaue Rechtslage kennt. c. 561 könnte man
jedenfalls in die Richtung interpretieren, sofern er hier Anwendung findet.
Durcheinander Na, jetzt ging ja einiges durcheinander: Die Zitierung des einschlägigen Canons erfolgte
auf Benedikts Frage nach der Beichtvollmacht bei einer „nicht genehmigten“ Wallfahrt. Meine Antwort mit
dem CIC: Wem die Beichtvollmacht ordnungsgemäß verliehen wurde, der darf sie überall ausüben (also
auch auf Wallfahrten, ob „genehmigt“ oder „nicht genehmigt“ durch andere Bistümer u.ä.), wenn es ihm
nicht der Ortsordinarius verwehrt. Ein Kirchenrektor dagegen kann das Beichte hören also nicht verwehren,
nur der Ortsordinarius. Eine andere Frage ist möglicherweise, ob der Kirchenrektor die Beichtstühle
versperrt lassen kann, wenn er schon die Kirche zu Verfügung stellt. Also nach dem Motto: Kirche ja,
Beichte nein. Ziemlich absurd das Ganze. Aber zum Beichten braucht es keinen Beichtstuhl, sondern das
hr des Priesters.
@Staatsbürgerrechte des hl. Josephmaria als aktiver christlicher Staatsbürger Spaniens Das Opus Dei
ist eine Weltchristenvereinigung, in welchem jedes Mitglied weiterhin aktiver Staatsbürger in der Welt
wie jeder andere Weltchrist und Staatsbürger auch bleibt. Ein Ordenschrist bleibt zwar auch de jure Staatsbürger,
verzichtet aber auf viele Staatsbürgerschaftsrechte zugunsten des Ordenslebens – dies ist beim Opus Dei
als Weltchristenorganisation ausdrücklich nicht der Fall. Als Staatsbürger des Königreiches Spanien
hatte der hl. Josephmaria selbstverständlich das Recht, einen Adelstitel gemäß dem Recht des Königreiches
Spanien zu erwerben. Kein christlicher Staatsbürger darf auf die Mitwirkung am Staatswesen einfach verzichten –
insbesonders das Königreich Spanien erwartete damals die künftige Wiedererrichtung der Königsherrschaft
durch den Beschluß des damaligen spanischen Militärregenten. Um einen Adelstitel gemäß dem Gesetz
der Monarchie, der man zugehört, anzusuchen, ist nichts weiter als eine aktive Beteiligung am Staatsleben
seines Heimatlandes – denn alle Christen müssen danach trachten, den Einfluß der Kirche in der Gesellschaft
zu vermehren – und dies gilt auch gerade für die Priester. Der hl. Josephmaria hat übrigens seinen ihm
verliehenen Adelstitel eines Marquis von Peralta einige Zeit später seinem leiblichen Bruder überschrieben.
Es ist darum völlig unberechtigt, einem heiligen Priester sein heiliges Leben als Priester und Untertane
Spaniens abzusprechen, nur weil er sich vorbildhaft am Staatsleben beteiligt.
#96 Schwarzbach 14:29:07 | Mittwoch, 20. Juni 2007
@iustus es bedarf keiner rechtfertigung. Man sollte dem vatikan und dem papst shon zugestehen, dass dort
die auswahl der mitarbeiter und deren kompetenzen ausgewählt und abgesteckt werden. außerdem wird der
heilige geist die entscheidung hoffentlich auch mit beeinflusst haben.
#94 Schwarzbach 09:20:21 | Mittwoch, 20. Juni 2007
@ graf von Galen Der Papst hat den Brief natürlich nicht persönlich unterschrieben, das habe ich auch
nie behauptet. Im Gegensatz zu vielen anderen bin ich mir aber bewusst, dass er sich um die Belange der
Weltkirche zu kümmern hat. Da spielen die SJm’ler nun wirklich keine Rolle.
Wider VII, @ Schwarzbach Daß der Hl. Vater ein Schreiben gegen die SJM unter- schrieben haben soll, halte
ich bis zum Beweis des Gegenteiles für ein Gerücht. Viel wahrscheinlicher ist, daß irgendein modernistisch
eingestellter „Beamter“ im entsprechenden Sinn geant- wortet hat, ohne die Sache dem Papst vorzulegen.
@Alle / zum Thema zurück Is doch wurscht, wo und wann die beichten – findet ihr nicht? Ich würde sagen:
Jeder Mensch soll dort, wo er will, auch beichten gehen können (islamische Moscheen ausgenommen). Dabei
ist vollkommen irrelevant, welcher katholischen oder protestantischen Sekte er nun angehört. Dabei ist
auch vollkommen irrelevant, ob die Person dort Abt, Schulze oder sonst einen offiziellen Posten inne hat.
Es sollte nur darauf geachtet werden, daß, wenn dies an einem öffentlichen Wallfahrtsort geschieht,
der reuige Büßer die komplette Strecke von seinem Wohnort bis zum Beichtstuhl auf seinen Knien zurückgelegt
hat. Alles andere wäre Augenwischerei und Betrug vor Gott. Nur so kann eine Bitte um Vergebung auch Ernst
gemeint sein.
@Bene Canon 967 CIC § 2: Wer die Befugnis, ständig Beichten entgegenzunehmen, besitzt, sei es kraft
Amtes, sei es aufgrund der Verleihung durch den Ordinarius des Ortes, an dem er inkardiniert ist oder
an dem er seinen Wohnsitz hat, kann diese Befugnis überall ausüben, soweit nicht der Ortsordinarius
in einem Einzelfall dies verwehrt hat, Beichte hören dürfte rechtlich also kein Problem gewesen sein
(notfalls eben ohne Beichtstuhl), es sei denn, es ist ausdrücklich verwehrt worden – was ich kaum glaube.
Ein Tag wir kommen Es kömmmt ein Tag, so das Verborgne richtet, vor dem die Heuchelei erzittern mag.
Denn seines Eifers Grimm vernichtet, was Heuchelei und List erdichtet. Ja, insbesondere die Ergebnisse
in Bezug auf die frömmlerische Heuchelei, die bei mancher Art von Katholiken so weit verbreitet ist.
Wie war das noch mit dem Pharisäer, der sich vorne in den Tempel stellt? Wahrlich, ihr frömmelnden Katholiken,
ein Tag wird kommen…
@Vorposter Es kömmmt ein Tag, so das Verborgne richtet, vor dem die Heuchelei erzittern mag. Denn seines
Eifers Grimm vernichtet, was Heuchelei und List erdichtet.
Mein Weg zur Heiligen Kommunion Das Buch entspricht in jeder Hinsicht der Lehre der Kirche wie sie im
KKK niedergelegt ist. Diese Lehre aber war im 17. Jahrhundert dieselbe wie 1960 und heute. Manche aber
behaupten, das II. Vatikanum habe eine neue Lehre eingeführt: Linke und Rechte. Die in der Mitte, unter
ihnen der Heillige Vater, sehen die Sache so: www.vatican.va/…_roman-curia_ge.html
Frage Bei einer nicht genehmigten Wallfahrt – wie sieht es da eigentlich mit der Beicht-Fakultas aus?
Erzbischof Haas hat sie, aber was ist mit den anderen Priestern, die sich dort auf dem Gebiet einer fremden
Diözese befanden?
#85 Schwarzbach 16:45:31 | Dienstag, 19. Juni 2007
@iustus @landorganist @iustus es war eine ganze anzahl von guten Gründen, die den Bischof im Oktober
2006 dazu bewegt haben. wenn man den suchbegriff schwarzbach oder sjm eingibt erhält man eine auswahl
der unzähligen „artikel“ zu diesem Thema. Die sachlichsten aussagen im forum gaben m.E. prawda, landorganist
und schwarzbach zu diesem thema ab. prawda glänzte mit insiderinfos. beispielsweise wurden briefe zitiert
in denen der damalige sjm pater pfaffenhuber den bischof in einem persönlichen Brief Vertrauensbruch
vorwarf, weil der ihm ein buch zur kommunionvorbereitung verboten hatte. Mein weg zur heiligen kommunion
aus dem 17. Jhd. pfaffenhuber selbst hatte den brief an den bischof öffentlich gemacht. vermutlich auf
anweisung von hönisch; denn die sind dort fast alle ferngesteuert. aber mein freund, der landorganist,
hat auch sehr persönliche stellungnahmen abgegeben. Nun hat der Spuk endlich ein ende, aber man hört
von den sjm’lern nix mehr … haben sich irgendwie verkrochen! @ landorganist Die Schminkebilder hab ich
natürlich schon gesehen. War ein irrtum ich hatte den guten EB Haas mit EB Krenn verwechselt. kann ja
mal vorkommen.
@Schwarzbach Aus diesem Schreiben geht inhaltlich klar und unmissverständlich hervor, dass die Entscheidung
des Diözesanbischofs , bezogen auf die überfällige Entlassung der SJM „Pater“, vom Papst in vollem
Umfang getragen wird. Was war denn der Grund für die Entlassung?
Rudolfus Jetzt sind Sie schlichtweg unfair, nur weil Sie auf Ihrer Meinung beharren wollen oder einfach
übersehen wollen, dass ich in einer an Sie gerichteten Antwort darauf hingewiesen habe, dass im antiken
Christentum die Märtyrer zur Ehre der Altäre erhoben wurden und erst im Mittelalter der Heiligenrummel
im große Stil begonnen hat. Das ignorieren sie einfach. Sie können mich nicht belehren. Ich haben mein
Pensum Kirchengeschichte gelernt. Es kann sein, dass ich mich täusche, wenn ich bei Ihnen einen schlimmen
Drang zur Besserwisserei glaube feststellen zu dürfen, wenn ich es denn wollte. Damit schaden Sie Ihrer
Performance. Im übrigen sind wir hier nicht im Katechismusunterricht, falls Sie es übersehen haben sollten.
Auf nervtötende Belehrungen dieser besserwisserischen Qualität kann ich getrost verzichten. o^/
#80 wolfgang e. 13:59:18 | Dienstag, 19. Juni 2007
@ Stimme aus dem Tradiland Mit unhaltbaren Äußerungen über das Opus Dei www.kreuz.net/…ticle.4524-page.html
haben Sie sich schon mehrmals unglaubwürdig gemacht. Sie haben eine persönliche Aversion gegen das Opus
Dei (wenn ich das richtig verstehe, aufgrund persönlicher Erfahrungen), und lassen daher in Ihrer Beurteilung
leider jegliche Objektivität vermissen. Josemaria Escriva war übrigens weder adoptiet, noch ein Adeliger.
Der Zusatz „de Balaguer“ zu seinem Namen ist eine reine Herkunftsbezeichnung, die die Vorfahren Escrivas
immer schon geführt hatten. Über das Heiligsprechungsverfahren sind Sie auch falsch informiert: den
Promotor Fidei gibt es sehrwohl noch , lediglich die eher volkstümliche Bezeichnung „Advocatus Diaboli“
ist abgeschafft worden. Übrigens sind zwischen dem Tod Escrivas (1975) und seiner Heiligsprechung (2002)
27 Jahre vergangen. So eilig war die Sprechung also wohl doch nicht. (Das erste offizielle Heiligsprechungsverfahren
in der Kirchengeschichte im 10. Jh. (hl. Bischof Ullrich von Augsburg) hat übrigens genau 1 Jahr gedauert.
Davor wurden die Verstorbenen „per Akklamation“ durch das Volk „heiliggesprochen.) Und so unsinnige Aussagen
wie von Freinsberg weiter unten braucht man auch nicht weiter beachten. Natürlich wurden zahlreiche Gegner
der Heiligsprechung auch als Zeugen befragt. Ein paar (die nichts wesentliches mehr hinzufügen hätten
können, ihre Meinungen waren ja bekannt) fühlten sich übergangen und waren offenbar nachher beleidigt.
Es wurden ja auch nicht alle Befürworter als Zeugen einvernommen…
Orden Orden sind nicht gleich Orden und innerhalb der Orden gibt es auch noch verschiedene – nennen wir
es mal – „Strömungen“. Die Franziskaner hier in der Stadt sind „modern“ – zu modern; selbst für manche
ältere Franziskaner, die dort im Kloster ihren Ruhesitz haben aber lieber in die Messen im Dom gehen,
als in die „modernen“ Messen in der Franziskanerkirche. Als ich mal zu Besuch in Süddeutschland war,
lernte ich eine ganz andere Seite von Franziskanern kennen. Beidesmal sind es OFM und doch mit grundverschieden
Ansichten. So kann man sicher auch nicht von DEN Kapuzinern sprechen. Auch dort gibt vermutlich es solche
und solche…
Heiligsprechung Es ist die Konsens der katholischen Theologen aller Jahrhunderte, daß Kanonisationen
unfehlbar sind. Und wieso könnte Monsignore Josémaría Escrivá de Balaguér nicht doch irgendwie in
den Himmel gekommen sein? Hat er nicht seine vermeintlichen Fehler beichten können? Mit allem Respekt
vor der von mir geliebten FSSPX ist das Abstreiten der Kanonisation von Escrivá theologisch kaum haltbar
und kommt es mir eher politisch vor Escrivá so zu dämonisieren, wie es die liberale Medien und – alas! –
bestimmte Personen in der FSSPX tun. Zur Wallfahrt: Es ist kein Skandal dass heute sogar Kapuziner, früher
und in Traditionsklöstern auch heute noch wahre Büsser und Beichthörer, die Beichten verhindern wollen,
obwohl Jurisdiktion vorlag und die Wallfahrt angemeldet war. Es zeigt der sektiererische Geist der deutschen,
unglücklich modernistisch indoktrinierten Geistlichen und Religiösen die sich fast ohne Ausnahme gegen
Christus und Seine einzige Kirche gewandt haben und versuchen sie zu verletzen bzw. in Frage zu stellen.
Wo man dann endet, zeigt der Tod Voltaires auf. Schreien um einen Priester aus Angst, aber kein Priester
kommt, da die früheren „Brüder“ einen umringen um das vorzubeugen.
@Schwarzbach / Unterstützung vom „Vatikan“ „Der Papst habe das verfügt“: Wer’s glaubt, wird selig –
gemeint ist „der Vatikan“: Joseph Ratzinger als einfacher Geistlicher würde von diesen Leuten à la DBK-Vorsitzender
Lehmann doch genauso vor die Türe gesetzt werden – man sieht doch, wie Sie schon aufschreien, weil der
Papst sein Motuproprio angekündigt hat, um dem Hl. Vater in den Rücken zu fallen. Nun ist aber dieser
Joseph Ratzinger kein kleiner SJM-Priester, den man wegschicken kann, sondern er ist der Oberste Pontifex
Benedikt XVI.
#76 Schwarzbach 13:14:40 | Dienstag, 19. Juni 2007
@ Graf von Gaalen Der Bischof tut nicht nur so als hätte er die Unterstützung des Vatikans – es ist
so – er hat sie, sogar schriftlich. Der Pfarrgemeinderat Schwarzbach hat auf schriftliche Anfrage eine
Antwort des Vatikans erhalten. Aus diesem Schreiben geht inhaltlich klar und unmissverständlich hervor,
dass die Entscheidung des Diözesanbischofs , bezogen auf die überfällige Entlassung der SJM „Pater“,
vom Papst in vollem Umfang getragen wird. Im gleichen Schreiben wird den Gremien für ihr „Engangement“
herzlich gedankt und empfohlen die Kongregation SJM in das Gebet einzuschließen … und ich füge an:
sie haben es nötiger denn je!!! noch Fragen Herr Graf? Das Schreiben liegt mir persönlich nicht vor.
Die ewig Gestrigen in den Pfarreien der Rhön halten die bayerische „Watsch’n“ unter Verschluss.
Tradition !? Bezüglich der „Tradition“ der Heiligsprechungen sollte man sich vor Augen halten, daß die
zentrale Heiligsprechung durch den Papst noch gar nicht uralt ist. Wenn ich das richtig im Kopf habe,
gibt es das erst bei dem 10. oder 11. Jh. Der erste Heilige, der so Heiliggesprochen wurde, war meines
Wissens der Hl. Ulrich von Augburg. –- Der wurde übrigens auch knapp 20 Jahre nach dem Tode heiliggesprochen.
@Stimme aus dem Tradiland Die traditionelle Lehre ist, daß eine Kanonisation unfehlbar ist. Theologische
Untersuchungen sind aber immer nützlich, auch durch Mitglieder der PBSPX. Der hl. Josephmaria ist natürlich
ein Heiliger.
@ Rudolfus Nein. Mittlerweile übrigens auch von der FSSPX untersucht. Seligsprechungen sind unbestrittener
Maßen nicht unfehlbar, bei Heiligsprechungen ist es umstritten, ob sie es sind oder nicht. Escrivar ist
ein wunderbares Argument ad personam, dass sie es nicht sind.
@Stimme aus dem Tradiland / Papstkanonisationen Die Praxis der gegenwärtigen Selig- und Heiligsprechungen
ist nicht katholisch und steht gegen jahrhundertealte Tradition. Die Erhebung der Altäre wird durch die
Erklärung des Papstes gültig. Damit sind alle anderen Einwände gegenstandslos.
@ Rudolfus Die Praxis der gegenwärtigen Selig- und Heiligsprechungen ist nicht katholisch und steht gegen
jahrhundertealte Tradition. Da kein Promotor Fidei („Advocatus Diaboli“) mehr beigezogen wird, werden
Bedenken gegen kirchenpolitisch erwünschte Selig- und Heiligsprechungen offiziell von niemandem mehr
akzentuiert und inoffiziell unter den Tisch fallen gelassen. Wie bei Escrivar, dem adoptierten eitlen
„Adeligen“. Somit ist es zur Zufallssache geworden, ob eine Selig- oder Heiligsprechung heute in Ordnung
geht oder nicht. Ebenfalls hat man die Anzahl der erforderlichen anerkannten Wunder reduziert und bei
seligzusprechenden Märtyrern überhaupt gestrichen. Daher gibt es auch keine Probleme, die personifizierte
Wehrdienstverweigerung (Jägerstätter) seligzusprechen. Es kann sein, dass eine Selig – oder Heiligsprechung
in Ordnung geht, muß aber nicht. Bei Johannes XXIII. mit Sicherheit nicht. Der ist nur stinkende Schimäre –
wie JoPaII. und einige andere Kandidaten.
@Czibo N. Sie sagen nichts Neues und widerlegen mich auch nicht. Oh doch, denn Sie reden von der Heiligenverehrung
als „rein mittelalterliches Erbe“ – genau wie die Protestanten das lehren. Das entspricht nicht den Tatsachen
der Kirchengeschichte – denn dazu gehört, daß der Heiligen- und Märtyrerkultbereits in der frühesten
Kirche vorhanden war. Die mittelalterliche Ausprägung dieses Christenkultes ist ein Thema, das unabhängig
davon ist.
Rudolfus: Gravierende Unterschiede Sie sagen nichts Neues und widerlegen mich auch nicht. Fest steht aber,
dass im Mittelalter der Heiligenrummel richtig in Gang gesetzt wurde. Bei den ersten Christen waren es
in der Regel die Märtyrer, die zur Ehre der Altäre erhoben wurden. Unter welchem Martyrium ist der Opus-Dei
Gründer eigentlich zu Tode gekommen, damit er zur Ehre der Altäre erhoben werden konnte. Ich denke zwischen
der Heiligsprechungspraxis der antiken Christen und der heutigen Kirche, die im Schnellverfahren ganze
Himmel mit Heiligen füllt, gibt es gravierende Unterschiede.
@Stimme aus dem Tradiland Für mich ist der Gründer des „Opus Dei“ kein Heiliger oder Seliger der kath.
Kirche. Die Ablehnung von päpstlichen Selig- und Heiligsprechungen ist mit Sicherheit nicht katholisch!
Selbstverständlich ist St. Josephmaria ein Heiliger, ebenso wie auch St. Ignatius v. Loyola, der Jesuitengründer.
Selig- / Heiligsprechung Eine Selig- oder Heiligsprechung ist ja kein Akt in dem etwas „passiert“. Da
wird der Tote nicht selig oder seliger oder gar heilig oder heiliger. Es ist nur die Feststellung, daß
er selig oder heilig ist und gleichzeitig die Erlaubnis der Verehrung.
@Czibo N. / Heiligen- und Märtyrerverehrung als antikes Erbe Soll dieses merkwürdige mittelalterliche
Erbe Bereits die früheste Kirche hat ihre frühen Märtyrer und Heiligen verehrt, besonders am Todestag
(der Geburtstag für den Himmel) und am Bestattungsort des Märtyrers. Es ist nur eine Gnade, viele Selige
und Heilige zu haben, und Papst Johannes Paul II. hat diesen unter den Päpsten die bis jetzt größte
Bedeutung beigemessen mit der Riesenzahl an neuen Seligen und Heiligen, die er zu solchen erklärte.
Inflationäre Heiligsprechungswut Unter dem Pontifikat JP II hat sich in der Kirche eine richtige Heiligsprechungswut
mit inflationären Auswirkungen entfaltet. Soll dieses merkwürdige mittelalterliche Erbe unbesehen weitergeführt
werden und weitere Myriaden von Verstorbenen zur Ehre der Altäre erhoben werden, wenn andererseits aus
finanziellen Gründen immer weniger Kirchen gebaut, ergo weniger Altäre errichtet, alte Kirchen abgerissen
oder als Bestattungshallen hergerichtet werden?
@Freinsberg / „Eiligsprechungen“ Das war die erste Eiligsprechung. „Eiligsprechungen“ gab es auch schon
viel früher in der Kirchengeschichte. Die wichtigste Sache, die für die Gültigkeit einer Erhebung zur
Ehre der Altäre notwendig ist, ist nicht ein möglichst hoher Zeitrahmen, sondern die Erklärung einer
rechtmäßigen Seligen- oder Heiligenverehrung durch den Papst.
Was nun? um ungefähr 16.15 Uhr traf der Unterzeichnete den Generaloberen der Diener Jesu und Mariens,
Pater Andreas Hönisch SJM, in der Altöttinger Basilika und bat den Pater, daß er ihm die Beichte abnehme.
… Mir ging es nicht nur um meinen persönlichen Empfang des Bußsakramentes… Wollte nun Hw. Siegfried
Lochner selbst beichten oder war es ihm egal, ob er es konnte oder nicht?
@ Stimme Dann ist aber auch der Gründer des Opus Dei nicht gültig seliggesprochen. Denn bei diesem Verfahren
wurden wichtige Zeugen, die gegen eine Seligsprechung aussagen hätten können, erst gar nicht gehört.
Das war die erste Eiligsprechung.
Wallfahrt (angemeldet), Beichte und Seelenheil 1. Die Behauptung, die Wallfahrt von Pro Sancta Ecclesia
in Altötting sei nicht angemeldet worden, ist mit Gewißheit eine Lüge; im Gegenteil, mir ist bekannt,
dass im Vorfeld noch nicht gesichert war, dass wieder die Basilika zur Verfügung stehen wird und erst
nach einigen Briefwechseln und Diskussionen diese gesichert wurde; 2. Die versuchte Verunmöglichung der
Beichte für die Wallfahrer stellt einen schweren Mißbrauch einer kirchlichen Amtsstellung und eine schwere
Verfehlung gegen die pastoralen Verpflichtungen der Kapuziner in Altötting dar; außer Lüge und Mutwillen
gab es dafür keinerlei Grund; 3. Papst Johannes XXIII. ist nicht gültig selig gesprochen worden, da
Bedenken gegen die Seligsprechung nicht angemessen gewürdigt wurden; er hat der Kirche schweren Schaden
zugefügt, den er auch am Totenbett nicht mehr gutmachen konnte; seine allfälligen Äusserungen daselbst
waren nur noch für sein Seelenheil allenfalls von Belang, da er mit modernistischen Cardinalsernennungen
(insb. Montini!) die Rutsche für einen modernistischen Papst als Nachfolger gelegt hatte; 4. Die unten
vorgebrachten boshaften Auswürfe gegen das hl. Bußsakrament (matt2, sentinel, Gotthard, typ usw.) stellen
schwere Häresie dar; bei Nichtbereuen schwere Todsünde, welche den p.t. Herren den Weg in den Himmel
versperren wird.
@„Päpstlicher Auftrag“ aus Rom unter S.H. Papst Johannes Paul II. Sentinel: Bischof Hw. Algermissen handelte
im päpstlichen Auftrag, als er die drei Pfaffen der SJM vor die Tür setzte. Sein Gelächter war bis
hinüber zum Marktplatz zu hören, als er das vatikanische Schreiben seinem Pfarrgemeinderat vorlegte.
Nur ein weiterer Beweis für die Verkommenheit der Amtskirche und ihrer modernistischen Kirchenfunktionäre
(Kirchenfunktionäre, die in sehr absehbarer Zeit ohne ihren verhaßten Brötchengeber dastehen werden):
Der übriggebliebene Haufen der rechtgläubigen Geistlichen wird von Irrlehrerbischöfen „vor die Tür“
gesetzt und von Liberalismusanhängern als „Pfaffen“ beschimpft. Jeder Katholik kennt den damaligen Papst
Johannes Paul II. und weiß auseinanderzuhalten, was ein wirklicher päpstlicher Auftrag unter dem Pontifikat
Johannes Pauls II. war (nämlich die Neuevangelisierung des ungläubig und gottlos gewordenen Europa),
und welche Weisungen „aus dem Vatikan“ mit diesem Auftrag Papst Johannes Pauls II. herzlich wenig zu tun
hatten oder sogar Papst Johannes Pauls II. Vorgaben ins Gegenteil verkehrten (im bekannten subversiven
Modernistenungehorsam und Haß gegen den Hl. Vater, den Papst, der innerhalb der Kirche nur den Modernisten
eigen ist). Es ist ausreichend belegt, daß Johannes Paul II. seine treuen Bischöfe und Priester stets
in Schutz genommen und verteidigt hat. Insbesonders in Österreich weiß man, daß der Papst alle Untergebenenintrigen
gegen seine Getreuen stets ignoriert hat (bes. bei den Bischöfen Prof. Dr. Krenn & Cardinal Groer).
Wie passend… Das Evangelium vom 3. Sonntag nach Pfingsten (MR 1962), Lk 15,1-10: „ … Ebenso wird im
Himmel Freude sein über e i n e n Sünder, der Buße tut, mehr als über neunundneunzig Gerechte, die
der Buße nicht bedürfen… “
@Graf von Galen Hier muß ich sie enttäuschen: Bischof Hw. Algermissen handelte im päpstlichen Auftrag,
als er die drei Pfaffen der SJM vor die Tür setzte. Sein Gelächter war bis hinüber zum Marktplatz zu
hören, als er das vatikanische Schreiben seinem Pfarrgemeinderat vorlegte. Bischof Algermissen war vollkommen
im Recht. Und es war auf päpstliche Weisung. Hier entgegen zu handeln ([von der Redaktion zensuriert]),
daß wäre wider die Vorgaben des V-II gewesen – und dann wäre er wirklich einer Verfehlung Schuldig
geworden. Er hat das getan, daß jeder gute Bischof tun würde in dieser Situation. Er hat sich angehört,
was der Pfarrgemeinderat dazu zu sagen hat und dann entschieden. Das die Entscheidung gegen die FSSPX-nahe
SJM ausfiel, war Pech für die FSSPX – aber Glück für Fulda, da von da an sämtliche Gerüchte verstummten.
Wider VII, @ Schwarzbach Warum kommt Pater Hönisch so oft mit der VII- Amtslirche in Konflikt ? Weil
er zu den wenigen gehört, die versuchen katholisch und in voller Unterwerfung zur VII- Hierachie zu bleiben
und dabei nicht gegenüber den ihm anvertrauten Seelen, in schuldhafter Weise zu schweigen. Eigentlich
ein Ding der Unmöglichkeit. Früher hielt Kardinal Ratzinger seine schützende Hand über ihn, deshalb
ist es völlig unglaubwürdig, wenn nun ein Bischof Algermissen so tut als wären seine ungerechten Maßnahmen
gegen die SJM vom Papst gedeckt.
@rudolfus Für einen seligen Johannes XXIII. im Himmel kann man jedenfalls keine besondere Stellung am
Hofe der Königin des Himmels und der Erde, der hl. Mutter Gottes, annehmen! ich versuche mir vergeblich
den Hof der „Königin des Himmels und der Erde“ vorzustellen – ist das übrigens die, die früher Maria
gewesen sein soll? Ich kann mir keinen barocken Hof für die demütige Magd vorstellen … wohl aber die
Dirigentin des Chores aller Heiligen – dieser unübersehbaren Schar, die Gott zujubeln und Heilig und
Halleluja singen.
@Daniel Stöhr / Der gute Papst mit den bösen Mitarbeitern Die „böse Kurie“ und die „böse Jungfrau
von Fátima“ mit ihrer Unglücksbotschaft! Für einen seligen Johannes XXIII. im Himmel kann man jedenfalls
keine besondere Stellung am Hofe der Königin des Himmels und der Erde, der hl. Mutter Gottes, annehmen!
„Propheten des Unglücks“ Gemeint war damit wohl die böse „reaktionäre“ Kurie. Die von ihr vorbereiteten
Schemata, die völlig traditionelle und rechtgläubige Formulierungen enthielten, wurden dann auch von
Roncalli abgelehnt.
@Sirilo / Johannes-XXIII.-Zitat: Ein schnelles Konzilsende! Das von Athanasius gebrachte Zitat kann verschiedene
Ansichten des vor dem Lebensende stehenden sel. Johannes XXIII. bedeuten. Der leidende Papst verwendet
das italienische Wort „rapidamente“: Er wollte also ganz sicher ein schnelles Konzilsende! Seine letzte
Anweisung für sein Pastoralkonzil muß also gelautet haben: Bringt das Konzil schnell zu Ende! Ihr sollt
es schnell abschließen! Sein Todesjahr war 1963, die Konzilseröffnung 1962 und in der Eröffnungsrede
hatte derselbe Papst vor den „Propheten des Unglücks“ gewarnt: Diese Furcht vor den Prophetien des Unglücks
war ganz sicher auch der Grund, weshalb es Johannes XXIII. auch abgelehnt hatte, das III. Geheimnis von
Fátima im Jahre 1960 bekanntzumachen – obwohl es gemäß dem Wunsch Unserer Lieben Frau v. Fátima der
himmlische Auftrag an den Papst des Jahres 1960 gewesen wäre, dieses Geheimnis der gesamten Kirche und
aller Welt bekanntzumachen.
@Rudolfus Richten Sie Ihre Kritik bitte an Athanasius, denn das italienische Zitat von Johannes XXIII.
hat er beigebracht. Ich habe nur seinen Übersetzungsfehler moniert.
@Sirilo / Die Sterbestunde des sel. Johannes XXIII. Johannes XXIII. wollte, daß das Konzil schnell zu
Ende gebracht bzw. abgeschlossen werde, nicht, daß man es stoppen oder abbrechen sollte. Was der selige
Papst in seiner Sterbestunde tatsächlich wollte, und was er wirklich zum Ausdruck bringen wollte, das
können Sie gar nicht wissen. Er hatte jedenfalls ein langes Todesleiden, und es ist bekannt, daß viele
in einem solchen Leiden viele Dinge anders beurteilen, selbst ein Papst, da auch ein Papst ein sterblicher
Mensch bleibt.
@Athanasius Wenn hier jemand Aussagen verdreht, dann sind Sie es. „Concludere“ (condurre a termine) heißt
im Italienischen „beenden, abschließen, zu Ende bringen/führen“. „Stoppen“ wäre „arrestare“ oder „rompere“.
Johannes XXIII. wollte, daß das Konzil schnell zu Ende gebracht bzw. abgeschlossen werde, nicht, daß
man es stoppen oder abbrechen sollte.
Fließbandbeichte Beichte hat durchaus ihren Sinn, der sich allerdings nicht in der Häufigkeit mit der
man zum Beichten geht ausdrückt. Mich stört an diesem Artikel die Verschwörungsideologie, dass es nur
die bösen modiernistischen Mächte sein können, die die armen Pönitenten an der Beichte hindern wollen.
Damit werden alte Ammenmärchen wieder aufgekocht, die niemand helfen können. Ob es allerdings zweckmäßig
ist an einer Fließbandbeichte im Rahmen einer Wallfahrt teilzunehmen, darf ja wohl bezweifelt werden.
Kult als solcher besitzt keine Heilsnotwendigkeit, sondern spricht sich selbst sein leeres Urteil. o^/
@Typ: der hat wirklich ein be-stechendes Antlitz… bei dem würde ich auch nur im Beichtstuhl beichten.
Da kriegt man ja eine Angst. Das muss die straffe Militärerziehung ausmachen. Ich kann mir gut vorstellen,
dass beim kriegsgeilen Bundesheer, dem man gerade wieder Milliarden für unnütze Abfangjäger in den
Rachen geworfen hat, die meisten schlecht über den Jägerstätter reden. Das färbt halt ab auf die Geistlichen,
die ihren Schäfchen gefallen wollen und dafür auch die Wahrheit beugen.
Beichthäufigkeit Dass auch früher öfter gebeichtet wurde, weiß ich (allerdings z. T. in Form der Andachtsbeichte).
Aber so häufig wir etwa zwischen 1920 und 1960 wurde vor- und nachher nie gebeichtet. Dass dies mit der
Kommunionfrequenz zusammenhängt. zeigt Michael Schneider in seinem Buch auf. Seit dem Mittelalter wagten
die Leute trotz Beichte nicht zu kommunizieren. Warum wohl ließ Pius X. das Kommuniondekret veröffentlichen?
(Es enthält übrigens eine lebendige Schilderung der damaligen Situation.)
@ matt2 Ja, genau derselbe Lochner ist das! Ein Mann, dem die Freude, zu der uns der Hl. Apostel Paulus
aufruft und mahnt (Phil 4,4), geradezu leiblich ins Gesicht geschrieben ist, siehe hier www.milrg.at/imgs/lochner.jpg
und hier www.mildioz.at/…ochner_siegfried.jpg!
Beichte Jesus hat während seines öffentlichen Wirkens Sünden vergeben. Diese Vollmacht gab er seinen
Aposteln weiter und somit der Kirche wetier siehe Mt 16,19 und Lumen Gentium 22. Binden und lösen haben
hier entscheidenden Charakter. Die Versöhung mit der iche lässt sich von der Versöhnung mit Gott nicht
trennen. Im Laufe der Jahrhunderte hat die konkrete Form des Sakramentes der Versöhung starke Veränderungen
druchlaufen. Im 7 Jahrhundert kam die Privatbuße über die irischen Missionare in unsere Breiten.1 Und
noch ein Wort zu Johannes XXIII. er sagte „… das Heilige Kollegium werde ohne Schwierigkeiten einen
Nachfolger finden und die Bischöfe werden das Konzil zu einem glücklichen Ende führen“2 Literatur:
1 Katechismus 2 Derwahl, Freddy, Johannes XXIII.
Achso! der Lochner hat ja auch versucht das Ansehen vom Franz J. zu besudeln! der hätte allerdings in
der Sache genug zu beichten. Der soll mal schauen, dass das Blut dieses Märtyrers nicht über ihn kommt.
Aber sich im Beichtgehabe gut vorkommen.
@Freinsberg Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass Ihre Behauptung mit einem Hinweis auf irgendein Buch
nur etwas glaubwürdiger wird? Die meisten Beichtstühle in den hiesigen Kirchen sind sowieso weit älter
als 1905. Oder glauben Sie die Priester und Bischöfe hatten 1850 schon geahnt der Heilige Pius X. würde
die tägliche Kommunion empfehlen? Deutsche Bücher sind sowieso im theologischen Bereich, soziologischen
und philosophischem Bereich unzuverlässig und pseudointellektuell. Ich lese die nicht. Dr. Van der Meer
schreibt in seinem Werk ‘Confessiones’ zur Beichte, dass das Sakrament bereits 1100 sehr häufig gespendet
wurde. Natürlich muss man nicht so wie Luther, Schillebeeckx und Küng – in ihren skrupulösen Jahren
in einem Seminar bzw. Kloster – täglich bzw. zweimaltags beichten gehen, aber einmal im Monat wurde schon
von Kardinal Newman empfohlen. Auch damals empfingen in England die Katholiken wenigstens einmal im Monat
am Sonntag die Hl. Kommunion.
@Sirilo Daß Papst Johannes XXIII. auf dem Sterbebett gesagt haben soll: „Stoppt das Konzil!“, ist ein
übles Latrinengerücht. Was er wirklich gesagt hat, ist: „Führt das Konzil zu Ende!“, also mit anderen
Worten: „Bringt das Konzil zum Abschluß Concluda rapidamente il Concilio! (Apud: Jean Guitton, Les Papes)
Wiesehr Sie auch die ganzen Aussagen verdrehen wollen mögen, so hört sich dies auf Italienisch doch
eher an als „Stoppt das Konzil“ als wie „Führt das Konzil ruhig zu Ende und lasst alle ruhig toben und
schreien.“
@Athanasius Siehe dazu dieses Buch: Schneider, Michael: Umkehr zum neuen Leben. Wege der Versöhnung und
Buße heute. Freiburg im Breisgau: Herder, 1991. ISBN 3-451-22045-8.
@athanasius Ja, jeder gültig geweihte Priester mit Beichtjurisdiktion kann in Deutschland und Österreich
in jeder anderen Diözese die Hl. Beichte hören. DAS ist nun überhaupt keine Antwort auf meine Frage!
@Freinsberg: Amateurgeschichtler! Die häufige Beichte kam erst in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts
auf. Unsinn. Die häufige Beichte kam schon nach dem 13. Jahrhundert stark auf. Natürlich hat die tägliche
Kommunionpraxis die Beichtzahlen erhöht, die häufige Beichte ist aber keine Neuerung. Der hl. Kolumbanus
empfahl schon im 6. Jahrhundert die häufige Beichte. Nur die Hyperliturgisten Parsch und die Neomodernisten
widersetzten sich Mitte 20. Jh. gegen diese gläubige Frömmigkeit. @Gotthard: Ja, jeder gültig geweihte
Priester mit Beichtjurisdiktion kann in Deutschland und Österreich in jeder anderen Diözese die Hl.
Beichte hören. @Fundamentalist: Sie sollten nicht hier als Troll herumtoben, sondern lieber mal selbst
zur Hl. Beichte gehen. Hw. Lochner ist Priester des Militärbistums Österreich. Vielleicht ist die Bundeswehr
für Sie ‘eine Sekte’, aber eben nicht alle Priester sind hetzerische, modernistische Heilig-Herz-Marxisten.
Beichte Rein technisch gesehen ist es doch so, daß die Kirche die Beichte einführte, um jederzeit über
alles, daß in der Gemeinde geschah, informiert zu sein. Ob es nun der Giftmord am reichen Bäcker um
die Ecke war – oder ob der Müllers Knecht mal wieder mit der vollbusigen Bedienung der Taverne rumgemacht
und sie in der Nacht sogar noch geschwängert hat. Dies war alles wichtig, weil nämlich nur so der Pfarrer
seine von Gott gegebene Allwissenheit unter Beweis stellen konnte. Die Beichte ist ein reines Machtinstrument.
Wer also von sich glaubt, daß alles, was er tut, keinerlei Sünde ist, muß auch nicht beichten. Beichten
muß nur derjenige, der Angst vor Gottes Strafgericht hat – dafür sorgt dann schon die allwöchentliche
Predigt, damit so etwas geschieht.
Hönisch kann in der Kirche, in der P. Hönisch Rektor ist, auch jeder vorbeikommende Priester zu jeder
Zeit ohne Anmeldung sich in den Beichtstuhl setzen und Beichte hören?
Beichtpraxis Die häufige Beichte kam erst in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts auf. Pius X. wollte
den Katholiken die Angst vor der Kommunion nehmen. Das in seinem Auftrag erarbeitete berühmte Kommuniondekret
„Sacra Tridentina synodus“ (1905) sagt: Jeder darf kommunizieren, der frei von schwerer Sünde ist, und
kein Beruf und kein Stand (z. B. sexuell aktive Eheleute) ist von der Kommunion ausgeschlossen. Allmählich
gingen mehr Leute zur Kommunion. Aber weil sie unsicher waren, ob sie vielleicht doch schwer gesündigt
hätten, gingen sie vorsichtshalber zur Beichte. So entstand die Praxis der häufigen Beichte – die dann
ab ca. 1960 wieder abriss.
@Rudolfus: Ein Latrinengerücht! Daß Papst Johannes XXIII. auf dem Sterbebett gesagt haben soll: „Stoppt
das Konzil!“, ist ein übles Latrinengerücht. Was er wirklich gesagt hat, ist: „Führt das Konzil zu
Ende!“, also mit anderen Worten: „Bringt das Konzil zum Abschluß.“