Euthanasie
Die Nase voll von der Heuchelei
Gegenwärtig bildet sich in Deutschland unter den Augen der Gesetzeshüter eine kriminelle Vereinigung: „Die sollen das, verdammt noch mal, auch tun können.“
Ein deutscher Arzt gesteht Beihilfe zum Selbstmord. Was tut der Staatsanwalt?
Ein deutscher Arzt gesteht Beihilfe zum Selbstmord. Was tut der Staatsanwalt?
(kreuz.net, Berlin) Der Berliner Arzt Uwe-Christian Arnold hat gestanden, Beihilfe zum Selbstmord geleistet zu haben. Der Mediziner äußerte sich vor der Montagsausgabe der extremistischen Berliner ‘Tageszeitung’.

Arnold ist zweiter Vorsitzender der deutschen Niederlassung des Schweizer Selbstmord-Unternehmens ‘Dignitas’.

„Mein erster Sterbefall war eine Frau um die Fünfzig. Sie hatte Krebs“ – berichtete Arnold vor der ‘Tageszeitung’.

Die Patientin fragte ihn, was sie machen solle, „wenn es nicht mehr gehe“. Arnold erklärte ihr, wie sie sich mit einer Morphiumpumpe umbringen könne.

Es ist das ausdrückliche Ziel des Selbstmordhelfers, daß die Beihilfe zum Selbstmord in Deutschland als legal erklärt wird: „Im Klartext: Ich will, daß es Sterbehelfer gibt, genauso wie es Geburtshelfer gibt. Ärzte, die sich damit beschäftigen wollen, die sollen das, verdammt noch mal, auch tun können.“

Man könne auch in Deutschland „was machen“: „Das sagt nur niemand öffentlich. Aber ich habe die Nase voll von dieser Heuchelei.“

Schon heute komme ein niedergelassener Arzt immer mal in die Situation, daß er „ein bißchen nachhelfen“ müsse.

Staatsanwaltschaft oder Flächenbrand

Arnolds Provokation wurde gezielt lanciert, um öffentliche Empörungsreaktionen auszulösen. Diese wurden in der heutigen Dienstagsausgabe der Berliner ‘Tageszeitung’ veröffentlicht.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Josef Winkler forderte die Staatsanwaltschaft auf, gegen die Selbstmordorganisation ‘Dignitas’ zu ermitteln. Als Straftatbestand nannte der Grüne die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“.

Der Präsident der deutschen Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, bezeichnete das Vorgehen Arnolds als „ethisch problematisch“.

Er warnte, daß eine Legalisierung der Beihilfe zum Selbstmord einen Flächenbrand auslösen würde: „Kranke könnten sich unter Druck gesetzt fühlen, weil sie ihren Angehörigen eine Last seien.“

Die Beihilfe zum Selbstmord sei gefährlich und unnötig – so Hoppe: „Die Palliativmedizin bietet eine Palette von Möglichkeiten, um jedem Menschen das Sterben erträglich zu machen.“

Die sozialistische Bundestagsabgeordnete und ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin verurteilte den „Allmachtsanspruch“ Arnolds, der bestimmen wolle, wann ein anderer sterben dürfe:

„Das Propagieren ärztlicher Unterstützung bei einer Tötung müsse bei alten und kranken Menschen den Eindruck vertiefen, sie seien nicht erwünscht.“

Der stellvertretende Vorsitzende der christdemokratischen Bundestagsfraktion Wolfgang Zöller warnte vor einem Werteverfall: „Beim ärztlich assistierten Suizid würde plötzlich unterschieden, welches Leben noch lebenswert ist.“

Der Schritt zur aktiven Sterbehilfe sei dann nicht mehr weit: „So eine Entwicklung wäre tödlich.“
      
15 Lesermeinungen
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#15   franco.felice   11:41:53 | Mittwoch, 20. Juni 2007
Nachtlaterne: Papst Johannes Paul…
„Behinderte, Depressive usw. kosten den Staat viel Geld, da begrüßt man es schon im Stillen wenn sie „sozialverträglich Frühabsterben“ wie es mal ein FDP Mann formulierte.“
Es stimmt, die FDP ist wieder einmal die schlimmste Partei, die ich in Deutschland sehe. Und wen die FDP im Rücken hat, daran besteht nach der Reaktion Westerwelles, als jemand es wagte, ein gewisses Faktum mit den Abtreibungsmorden zu „relativieren“ (albernes Schlagwort für Pseudogelehrte) kein Zweifel. Interessant war auch vor kurzem wieder mal, was dieser Brüderle so alles von sich gab. „Rentensystem überholt“ … damit Kapitalgesellschaften mit „natürlich“ ganz uneigennützigen Absichten an dessen Stelle treten. Kohl in der Wiedervereinigung, auf Kosten der Rentenkassen (sagen wir doch deren Plünderung), legte den Grundstein zum Irrsinn der doppelten Beitragszahlung. Dass aber nun durch sozialverträgliches Frühabsterben (welche nihilistische Wildsau hat das gesagt?) durch jene, die früher unser Sozialsystem erwirtschafteten, geschont werden sollen: das ist – angesichts der Tatsache, dass alleine schon Kassengelder in fremde Länder fließen, damit Erst- und Zweitfrauen (Verwandte inklusive? – merkt ja keiner!) den Arzt und/oder die Krankenhäuser aufsuchen können – eine nicht mehr zu überbietende Frechheit. Aber wie schon mal bemerkt: Wer das Leben nach unten begrenzt, wird nicht zögern, dies auch nach oben hin durchsetzen zu wollen. Merkwürdig allerdings, dass das jetzt sogar einem Grünen zu viel wird …!
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#14   Czibo Nieznany   21:56:10 | Dienstag, 19. Juni 2007
Sirilo
Bloß keine Angst. Das Abendland wird wegen Zwobbels salopper Ausdrucksweise nicht untergehen. Aber bei den ersten Christen soll es einen Beter gegeben haben, bei dem habe sich auf den Knieen richtige Hornhaut gebildet, so will es die Legende wissen, weil er zu jeder Stunde im Tempel zu Jerusalem kniete, um zu beten. Die Christen hatten ja noch keine Kirchen, um zu knieen und zu beten. Wenn Hornhaut allerdings aufgrund mangelnder Pflege aufspringt ist das nicht ähnlich als wenn die Schwarte kracht?
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#13   Sirilo   17:54:38 | Dienstag, 19. Juni 2007
@zwobbel
Sie schreiben: „Dann wird gebetet, bis die Schwarte kracht.“
Wann kracht die Schwarte beim Beten?
(Das habe ich noch nie erlebt; nicht einmal im Kloster…)
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#12   sniperhdk   15:20:28 | Dienstag, 19. Juni 2007
Relativierung der Moral
Allein das Geschwätz dieses Volksverhetzers ist schon gefährlich. So fängt es an. Rede und Gegenrede. These und Antithese.
Die Argumentation, es bestände eine Gefahr der Relativierung ist durchaus berechtigt und stichhaltig, was die Legalisierung der Abtreibung ja schon deutlich macht.
Ich sehe allein in dieser Forderung bereits einen klare Missachtung von Artikel 1 des Grundgesetzes.
Es ist wohl auch jedem vernunftbegabten Menschen völlig klar, dass ein Arzt(Hypokratischer Eid) der für die Tötung von, aus seiner Sicht, unwerten Leben eintritt und propagandiert, der Heuchler ist.
@zum Glück katholisch
Da hilft bestimmt kein beten. Das hört sich ja schon so an, als sei Gott für solche Dinge verantwortlich, lässt er sie den geschehen. Der Mensch, nach seinen Bild erschaffen, hat die Entscheidung. Beten eignet sich um ‘richtig und falsch’ mal mit unserem Herrn in Ruhe zu besprechen, der Rest liegt wohl an uns.
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#11   Pater Lingen   15:06:18 | Dienstag, 19. Juni 2007
Die „Gesetzeshüter“ *SIND* eine kriminelle Vereinigung!
Es kommt nicht von ungefähr, dass die „Justiz“ der OMF-„brd“ immer wieder öffentlich mit Titeln belegt wird wie „Rechtsbeugermafia“, „übles Pack“, „Saustall“ etc. pp.:
„Die gefährlichste kriminelle Vereinigung. Das ist die Justiz, besonders die Staatsanwaltschaft. Diese Leute fördern Gesetzesverstöße aller Art und decken Kriminelle. Richtig aktiv werden die Angehörigen der Justiz nur, wenn sie Angst bekommen, dass ihre Korruption publik wird.“
www.althand.de/verein.html
Bekannt sind auch die Bücher von Jürgen Roth, z.B. „Ermitteln verboten“ und „Anklage unerwünscht“.
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#10   Czibo Nieznany   14:34:02 | Dienstag, 19. Juni 2007
Beten
Da kann man nur noch beten.
Wenn das noch mal hilft. Der liebe Gott hat besseres zu tun… als kindliche Gebetswünsche zu erfüllen! :&)
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#9   zum Glück katholisch   13:59:46 | Dienstag, 19. Juni 2007
das schreit doch zum Himmel!
In was für einer Gesellschaft leben wir denn? es kann doch nicht sein, daß es Menschen gibt, die legal über Leben und Tod entscheiden möchten! Gott der Herr ist Herr über Leben und Tod, nicht der größenwahnsinnige Mensch. Reicht es nicht, daß die menschen schon Babies töten dürfen? Jetzt auch noch „Ältere“?
Da kann man nur noch beten.
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#8   juergen   12:42:40 | Dienstag, 19. Juni 2007
nicht nur beim Privatmann
Etwa die Abgabe von Morphium oder Zyankali durch einen Privatmann ist sehr wohl strafbar
Beim Privatmann ist die Sache eindeutig.
Bei einem Arzt nicht immer. Bei Zyankali wird er sich kaum auf eine medizinische Notwendigkeit „rausreden“ können, wenn er sowas „verordnet“. Bei Morphium wird es schwieriger, wenngleich man ihm da vermutlich auch einen gewollten „Kunstfehler“ nachweisen kann.
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#7   santo domingo 2   12:37:22 | Dienstag, 19. Juni 2007
@ juergen
Berechtigter Einwand.
Etwa die Abgabe von Morphium oder Zyankali durch einen Privatmann ist sehr wohl strafbar; nicht aber die Beihilfe zum Selbstmord, weil dieser (als Haupttat) nicht strafbar ist.
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#6   juergen   12:31:50 | Dienstag, 19. Juni 2007
nicht strafbar?
Die eigentliche Beihilfe zum Selbstmord ist in Dtl. nicht strafbar.
Das bedeutet aber nicht, daß demjenigen, der Beihilfe leistet nicht doch strafrechtliche Sanktionen drohen.
Etwain Bezug auf einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz oder ähnliches. Bei Ärzten ggf. auch standesrechtliche Sanktionen, wie den Verlust der Approbation.
Da kommt es immer darauf an, was der Arzt oder Selbstmordhelfer getan hat.
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#5   santo domingo 2   12:25:54 | Dienstag, 19. Juni 2007
„Beihilfe zum Selbstmord“
ist nicht strafbar.
Strafbar macht sich nur, wer an einem anderen eine erbetene Tötungshandlung vornimmt, wegen Tötung auf Verlangen.
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#4   Gallowglas   12:23:13 | Dienstag, 19. Juni 2007
unwissenheit …
bei Herrn Hoppe oder gezielte Falschmeldung von Kreuz.net ?
„Er warnte, daß eine Legalisierung der Beihilfe zum Selbstmord einen Flächenbrand auslösen würde“
„Beihilfe zum Selbstmord“ IST vollkommen legal, sie muß nicht erst legalisiert werden.
Aber Hauptsache, man kann es so aussehen lassen, als sollte plötzlich was vollkommen Neues eingeführt werden.
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#3   zwobbel   12:05:25 | Dienstag, 19. Juni 2007
Sterbehelfer gibt es doch längst!
Seit ca. 2000 Jahren gibt es katholische Priester, die Sterbenden beistehen und ihnen die hl. Beichte abnehmen, den hl. Leib des Herren reichen und dann noch eine sakramentale Ölung vornehmen. Dazu wird gebetet bis die Schwarte kracht. So wird den Sterbenden die letze Stunde erleichtert und der Weg in die ewige Glückseligkeit geebnet.
Das ist doch die beste Sterbehilfe die man sich vorstellen kann!!!
Wer aber andere tötet oder ihnen hilft sich zu töten ist kriminell und gehört in den Knast!
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#2   Czibo Nieznany   11:54:47 | Dienstag, 19. Juni 2007
Lage richtig eingeschätzt
Die Kultivierung des Todes ist insoweit gewinnträchtiger als die Kultivierung des Lebens, von dem man ja nicht weiß wie lange es denn wirklich zu dauern gedenkt und so die armen Kassen belastet. Da ist die Kultivierung des Todes viel kompakter und effektver und wirft für das jeweilige Unternehmen auch noch einen ordentlichen Reibach ab. Das hat doch was. JP II hat die Lage richtig eingeschätzt.
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#1   Nachtlaterne   11:45:47 | Dienstag, 19. Juni 2007
Papst Johannes Paul…
… sprach zu Recht von einer zunehmenden kultivierung des Todes und nicht des Lebens.
Behinderte, Depressive usw. kosten den Staat viel Geld, da begrüßt man es schon im Stillen wenn sie „sozialverträglich Frühabsterben“ wie es mal ein FDP Mann formulierte.
Die Rechnung machen alle ohne den Wirt!
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