13:47:27 | Mittwoch, 20. Juni 2007
Der Bischof von St. Pölten hielt die Laudatio auf eine Befürworterin der Fristentötung. Von Dr. Josef Preßlmayer, Steinbach, Niederösterreich.
(kreuz.net, Steinbach) Am 12. Juni wurde Dr. Gertraude Steindl – langjährige Generalsekretärin der „Aktion
Leben Österreich“ – für ihren angeblich „besonderen Einsatz um Familie und Lebensschutz“ mit der „Kardinal-Opilio-Rossi
Medaille“ geehrt.
Das meldet die Website der Erzdiözese Wien.
Mit der Medaille werden „engagierte Christen
ausgezeichnet, die ihr Leben exemplarisch aus dem Glauben gestalten“ so die Meldung.
Die Frage besteht
aber darin, ob jemand, der die Fristentötung ungeborener Menschen – „innerhalb der ersten drei Monate
nach Beginn der Schwangerschaft“ befürwortet, einen „besonderen Einsatz um Familie und Lebensschutz“
zeigt?
Kann jemand, der die sogenannte eugenische, medizinische und auch die Unmündigkeitsindikation
dieser Fristentötung akzeptiert, ein „engagierter Christ“ und „Lebensschützer“ sein, der sein Leben
exemplarisch aus dem Glauben gestaltet?
Abtreiber beraten vor der Abtreibung und unterrichten Schüler
Die sogenannten Indikationen besiegeln sogar die Tötung des ungeborenen Kindes bis zur Geburt bei „ernster
Gefahr“ der Behinderung, bei seelischer oder körperlicher Gefährdung der Mutter und wenn die Mutter
zum Zeitpunkt der Empfängnis unmündig – also noch nicht 14 Jahre alt – war.
In diesen Fällen ist gesetzlich
keine Beratung vorgesehen, nicht einmal die gänzlich undefinierte „vorhergehende ärztliche Beratung“
die auch der Abtreiber selbst vornehmen kann – ein für die ungeborenen Kinder und deren Mütter fataler
gesetzlicher Mißstand, der von der Abtreibungsindustrie buchstäblich ausgeschlachtet wird.

Fuß eines abgetriebenen Kindes, 2 Monate
Kinderabtreiber
wie der Wiener Christian Fiala dürfen infolge der Fristentötung nicht nur grundsätzlich Frauen vor
der Abtreibung beraten. Dieser darf in seinem Werbefolder, trotz wiederholter Anzeigen bisher ungestraft
sogar behaupten:
„Ein komplikationsloser Schwangerschaftsabbruch […] hat keinen Einfluss auf die Fruchtbarkeit“.
In einem „Museums-Newsletter“ behaupter er auch fälschlich, daß die Spirale keine nidationshemmende
Wirkung hat:
„Leider hält sich immer noch die falsche Auffassung, daß Spiralen die Einnistung einer
befruchteten Eizelle verhindern.“
In dem „Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch“ das seiner
Abtreibungsstätte angeschlossen ist, kann er sogar Schulklassen mit seiner im Wiener Abtreiberkongreß
FIAPAC geäußerten Auffassung indoktrinieren, daß die Abtreibung ein ebenso „gutes Ende“ einer Schwangerschaft
sei wie eine Geburt. Dort wurden Abtreiber aus ganz Europa von der SPÖ-Führung auf Steuerkosten bei
einem offiziellen Empfang hofiert. Der ORF hilft massiv bei der Werbung für solche „Lehrausgänge“. Schulärzte
und Direktoren werden gezielt beworben, sodaß Lebensschützer vor der Klinik immer häufiger Schulbesuche
registrieren.
Ehrung von Kardinal SchönbornDie „Aktion Leben Österreich“ akzeptiert die barbarische
Fristentötung mit ihren fatalen gesetzlichen Mißständen seit dem Jahr 1989.
Nicht genug damit. Deren
langjährige Generalsekretärin wird auch noch von höchster kirchlicher Seite ausgezeichnet.
Im November
2006 erhielt sie aus der Hand des Erzbischofs von Wien, Christoph Kardinal Schönborn, den päpstlichen
St. Gregorius Orden.
Nun hält Bischof Klaus Küng von St. Pölten die Laudatio, während ihr die Kardinal-Opilio-Rossi
Medaille verliehen wird.
Kardinal Opilio RossiDas Andenken dieses großen Kirchenmannes,
der von 1961 bis 1976 – in der Zeit des Kampfes gegen die Fristentötung – Nuntius in Wien war, wird durch
die Verleihung der Medaille seines Namens an eine Befürworterin der Fristentötung nicht geehrt, sondern
verraten und geschändet.
Der damalige Nuntius hat die Aufhebung des Lebensschutzes sicher mit blutendem
Herzen verfolgt. Er würde sich gegen den jetzt geschehenen Mißbrauch seines Namens entschieden verwahren.
Während sich Kardinal Schönborn von Wien seit der Aussage „Wir plädieren nicht für die Bestrafung
von Frauen in Not“ gegen die kirchliche Lehre stellt, die im „Kathechismus der Katholischen Kirche“ Nr.
2273 festlegt, daß Abtreibung bestraft werden muß, war Bischof Küng als Familienbischof bisher ein
festerer Verteidiger des Lebensrechtes ungeborener Menschen.
Er hat auch die „Aktion Leben Österreich“
wiederholt kritisiert.
Umso tragischer ist nun, daß ausgerechnet er die Laudatio für Frau Steindl hält,
die so viele Jahre eine Organisation geleitet hat, die für Fristentötung und Abtreibungspille RU 486/Mifegyne
eintritt.
So erklärte Ingeborg Fischer – Vorsitzende der „Aktion Leben Oberösterreich“ folgerichtig
in der Kirchenzeitung der Diözese Linz:
„Wenn die Abtreibung möglich ist, muß man auch die Abtreibungspille
als eine zweite Möglichkeit akzeptieren.“
Was tun?Fazit: Eine Organisation, die für die Fristentötung
eintritt, darüber hinaus Mütter sogar zur Abtreibung ihrer Kinder begleitet und sich dadurch selbst
exkommuniziert, wird von Kardinal Schönborn und Bischof Küng geehrt.
Dagegen kritisierte Kardinal Schönborn
kirchen- und papsttreue Organisationen wie die „Jugend für das Leben“ und warf ihr „Aktionismus“, Bischof
Küng „überzogene Angriffe auf die ‘Aktion Leben [Österreich]’“ vor.
Wer für die straflose Tötung
ungeborener Kinder bis zur 14. Lebenswoche und in den sogenannten Indikationsfällen bis zur Geburt eintritt,
ist weder ein „Lebensschützer“ noch ein „engagierter Christ“.
Daß die Kirche dies nicht erkennt oder
wegen des Drucks ihrer faulenden Glieder nicht erkennen will, ist schmerzlich und ein Symptom ihres moralischen
und geistlichen Niederganges.
Wer verhindern will, daß sein Kirchenbeitrag für die Unterstützung der
„Aktion Leben Österreich“ mißbraucht wird, möge sich dem Kirchensteuerboykott von Nationalrat Ewald
Stadler zugunsten der Priesterbruderschaft Pius X. anschließen.
Der Verfasser ist Gesundheitspsychologe
und Kurator des „1. Europäischen Lebensschutz-Museums“
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.