08:30:39 | Donnerstag, 21. Juni 2007
Beispiel der Rechtgläubigkeit + Tauschhandel + Keine gezielte Zerstörung + Polen wehrt sich + Auch das Latein war nicht wegzudenken

Gestern fuhr Benedikt XVI. wegen der Hitze nicht durch die Menge
© Paul Resh, Lizenz: Creative Commons Beispiel der RechtgläubigkeitVatikan. Wegen der Hitze fand die Generalaudienz von Papst Benedikt XVI.
gestern nicht im Freien statt. Der Papst begrüßte die Pilger zuerst im Petersdom. Anschließend hielt
er in der nahegelegenen Audienzhalle eine Katechese über den Kirchenvater Athanasius († 373), Bischof
von Alexandrien. Benedikt XVI. erwähnte unter anderem, daß Athanasius wegen seines Eintretens für den
wahren Glauben innerhalb von dreißig Jahren fünf Mal aus Alexandrien verbannt wurde und insgesamt 17
Jahre im Exil verbringen mußte.
TauschhandelDeutschland. Kardinal Joachim Meisner von Köln erklärte
am Mittwoch vor dem ‘Deutschlandfunk’, Verständnis für den Bau einer Moschee in Köln zu haben. Gleichzeitig
räumte er ein, nicht Angst, aber ein „ungutes Gefühl“ zu verspüren. Es sei Wachsamkeit geboten, daß
die Terrains, die den Muslimen zur Verfügung gestellt würden nicht zu Territorien würden, auf denen
sich die Scharia ausbreite. Ferner forderte der Kardinal auch eine leichtere Genehmigung für den Bau
von Kirchen in der Türkei: „Wir brauchen nicht so viele christliche Kirchen in der Türkei, wie die Türken
bei uns Moscheen brauchen.“
Keine gezielte ZerstörungUSA. US-Präsident George W. Bush hat am Mittwoch
ein Veto gegen die Ausweitung der staatlich geförderten Forschung an Kleinstkinderzellen eingelegt. Vor
zwei Wochen hatte das demokratisch dominierte Abgeordnetenhaus mit deutlicher Mehrheit für ein entsprechendes
Gesetz gestimmt. In einer Mitteilung des Weißen Hauses heißt es: „Wenn dieser Entwurf zum Gesetz würde,
wäre es das erste Mal in der Geschichte Amerikas, daß Steuerzahler zur gezielten Zerstörung menschlicher
Embryos gezwungen würden.“ Präsident Bush ordnete gleichzeitig an, die Forschung an Stammzellen Geborener
zu fördern.
Polen wehrt sichPolen. Polen wird gegen ein
Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Straßburg
Berufung einlegen. Das Land wurde im März zu einer Schadenersatzzahlung von 39.000 Euro an eine Mutter
verurteilt, die wegen der Geburt ihres Kindes fast erblindet ist. Der polnische Staat schützte das Kind
trotz einer angeblich drohenden Behinderung der Mutter. Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski erklärte
am Mittwoch, daß Polen seine Abtreibungsgesetzte ändern müßte, wenn es das Urteil akzeptiert hätte.
Auch das Latein war nicht wegzudenken„Die volkssprachige Liturgie, heute nicht mehr wegzudenken, hat
sich mit einer Schnelligkeit eingebürgert, mit der die eher vorsichtigen Konzilsväter selbst nicht gerechnet
haben.“
Aus einem Artikel in der Linzer ‘Kirchenzeitung’ vom 13. Juni.
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#3
Prof. 19:35:33 | Donnerstag, 21. Juni 2007
#2
PhilomenaWolkenstein 10:08:59 | Donnerstag, 21. Juni 2007
#1
Bruder Theophil 09:02:26 | Donnerstag, 21. Juni 2007