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Donnerstag, 21. Juni 2007 18:36
Ein Jahr hinter Gitter
Warum wurde Dr. Johannes Lerle für Aussagen über die nationalsozialistische Judenvernichtung verurteilt, die längst historisches Allgemeingut sind? Ein Bericht von Martin F. Weingärtner.
(kreuz.net) Am 14. Juni verurteilte das Amtsgericht Erlangen durch die Einzelrichterin Erda Erdenhofner den bekannten Lebensschützer Dr. Johannes Lerle (55) aus Erlangen nach drei Stunden Verhandlung auf Antrag von Staatsanwalt Dr. Hilmar Höfler zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung.

Die Verurteilung erfolgte gemäß Paragraph 130 Absatz 3 des Deutschen Strafgesetzbuches wegen angeblicher Volksverhetzung durch öffentliche Leugnung oder Verharmlosung nationalsozialistischer Unrechtstaten in einer Weise, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.

Die Staatsanwaltschaft, die im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung tätig ist, hatte in ihrer Anklageschrift geschrieben:

„Der Angeschuldigte verfaßte verschiedene Schriften und Flugblätter, die er unter anderem als Domain-Inhaber […] unter www.johannes-lerle.de zugänglich machte. Ins Internet gestellt wurden vom Angeschuldigten unter anderem die Schriften: ‘Wieder Christenverfolgung in Deutschland’ und ‘War Jesus Christus ein Volksverhetzter?’“

Aus diesen beiden Schriften hatte die Staatsanwaltschaft eine Reihe von Textpassagen herausgezogen, etwa zwei Seiten lang, und in ihrer Gesamtheit als Leugnung des Holocaust in zwei Fällen verurteilt, weil der Leser es so auffasse. Dr. Höfler forderte sogar ein Jahr und drei Monate Gefängnis.

Grund für die hohe Strafe seien auch Lerles sechs Vorstrafen, die zwei Gefängnisaufenthalte mit insgesamt achteinhalb Monaten zur Folge hatten.

Sie erfolgten alle wegen angeblicher Beleidigung, weil er in der Vergangenheit den Kindermord im Mutterleib unter Nennung der Namen der Täter und ihrer Unterstützer angeprangert hatte.

Ferner wurden ihm – obwohl das nicht Teil der Lerle vorgeworfenen „Volksverhetzung“ war – seine Vorwürfe an die Adresse des Bundesverfassungsgerichtes verübelt:

Die Bundesverfassungsrichter Papier, Grimm und Hömig hatten am 6.9.1999 in ihrer Nichtannahmebegründung einer Verfassungsbeschwerde Lerles die vorgeburtlichen Menschentötungen als „vermeintliches Unrecht“ bezeichnet.

Außerdem habe das Bundesverfassungsgericht den Kinderabtreibern Freudemann und Stapf am 27. Oktober 1998 das Grundrecht der Berufsfreiheit eingeräumt, eine unbeschränkte Zahl Menschen einer willkürlich abgegrenzten Personengruppe „rechtswidrig“ zu töten.

Lerle kommentierte diese Tatsache: „Ein solches Fehlurteil läßt sich auch durch noch so große Dummheit von Richtern nicht entschuldigen, sondern ist eindeutig Rechtsbeugung.“

„Die heutigen Bundesverfassungsrichter brachten es fertig, den Berufskillern Freudemann und Stapf hierfür das Grundrecht der freien Berufswahl zuzusprechen.

Solch eine Rechtsbeugung, daß irgendwer ein Grundrecht hätte, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen, dürfte selbst in der Nazizeit kaum zu finden sein.“


Wegen seiner Flugschrift: „Rechtsbeugung sogar beim Bundesverfassungsgericht – so dumm können Richter nicht sein“, in der er diese Dinge ausführlich dargestellt und angeprangert hat, wurde er jedoch nicht angeklagt. Die Schrift ist unter www.johannes-lerle.de auch im Internet veröffentlicht.

Es ist offensichtlich, daß ihm sein energisches Anprangern der Kindermassenmorde im Mutterleib weiterhin sehr verübelt wird.

Doch Dr. Lerle beteuerte gleich zu Beginn seiner Verteidigungsrede, daß er kein Anhänger, sondern ein Gegner Hitlers sei.

Das komme in seinen Schriften deutlich zum Ausdruck, insbesondere in seiner Schrift „Wieder Christenverfolgung in Deutschland“, in der er Adolf Hitler detailliert als Christenverfolger erwiesen habe, indem er zum Beispiel darauf hingewiesen habe, daß er den Hitler-kritischen evangelischen Pfarrer Paul Schneider († 1939) ins Konzentrationslager gebracht habe und an seinem Tod schuld sei.

Doch wenn die genannten deutschen Bundesverfassungsrichter die massenhafte Tötung unerwünschter Menschen im Mutterleib ungestraft als „vermeintliches Unrecht“ bezeichnen dürften, dann dürfe auch er unter Berufung auf die Gleichbehandlungsvorschrift des Art. 3 Grundgesetz nicht bestraft werden, wenn er in Bezug auf Auschwitz von „vermeintlichem Unrecht“ spreche – zumal keineswegs offenkundig sei, wie viele Menschen und auf welche Weise in Auschwitz ums Leben kamen.

Er habe – so Lerle – keine tatsächlich stattgefundenen Verbrechen Hitlers gegen die Juden geleugnet oder verharmlost, sondern verabscheue diese.

Er ziehe jedoch die Offenkundigkeit des bisher behaupteten Ausmaßes der Holocaustverbrechen in Zweifel, weil der Spiegel-Redakteur Fritjof Meyer im Mai 2002 in der Zeitschrift ‘Osteuropa’ – herausgegeben unter der bekannten CDU-Politikerin Rita Süßmuth – mitgeteilt habe, daß bei einer erneuten Untersuchung vor Ort lediglich eine halbe Million Auschwitz-Tote nachgewiesen werden konnten, davon etwa 356.000 durch Vergasung (Seite 359), während man vor noch nicht langer Zeit vier Millionen Auschwitz-Tote nicht habe bestreiten dürfen.

Da auch heute noch insgesamt sechs Millionen Holocaustopfer – weil angeblich „offenkundig“ – nicht geleugnet oder verharmlost werden dürfen, stelle sich ihm die Frage, wo die restlichen 5,5 Millionen Juden umgekommen seien.

Ferner habe Fritjof Meyer in demselben Artikel mitgeteilt, daß der Kronzeuge für die Vergasung von Millionen von Juden, der Auschwitz-Kommandant Rudolf Höß (gestorben 1947), massiv gefoltert worden sei, bevor er seine Aussagen gemacht hatte.

Sind etwa durch Folter erpreßte Geständnisse glaubwürdig, fragte Lerle? Den durch Folter erpreßten Geständnisse der im Mittelalter verfolgten Hexen werde doch auch nicht Glauben geschenkt. Lerle weiter:

„Die Gaskammern hätten sich übrigens laut Fritjof Meyer in zwei inzwischen abgerissenen Bauernhäusern (Seite 635 und 638) befunden, so daß man heute diesbezüglich nichts mehr beweisen und auch nichts widerlegen kann.

Trotz dieser Verharmlosung der »unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Unrechtstaten« auf ein Achtel seien die entsprechenden Strafanzeigen gegen den Verfasser dieses zitierten Artikels abgewiesen worden.

Fritjof Meyer darf also unbehelligt behaupten, daß die jahrzehntelang den Millionen Besuchern gezeigte Originalgaskammer folglich keine historische Wahrheit hat. Ich jedoch werde angeklagt.“


Das sei ungerecht und grundgesetzwidrig. Es erinnere an das Sprichwort: „Die Kleinen „hängt“ man, die Großen läßt man laufen.“

Zweifel an der offiziellen Holocaustversion von sechs Millionen ermordeten Juden kommen Lerle auch dadurch, daß das Buch des ehemaligen Vorsitzenden Richters, Dr. Wilhelm Stäglich, „Der Auschwitz-Mythos“, vom Stuttgarter Landgericht verboten wurde, obwohl es nicht als falsch widerlegt wurde.

Lerles Einwand gegen die Anklage, daß das Bezweifeln des Holocaust ja nicht strafbar sei, wurde ignoriert.

Dadurch ist sein Grundrecht aus Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz verletzt „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“

Ferner sei früher behauptet worden, in Dachau seien Menschen massenweise vergast worden. Als der Elektriker Martin Fiedler dies bestritt, sei er unschuldig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Kürzlich habe Lerle auf einer Tafel im Dokumentationszentrum des Reichsparteitagsgeländes in Nürnberg gelesen, daß Dachau nie die Funktion eines Vernichtungslagers gehabt habe.

Außerdem hätten die Nationalsozialisten aus der Haut ihrer Opfer Lampenschirme und aus den Knochen ihrer Opfer Seife fabriziert. Das habe er in seiner Schulzeit als historische Wahrheit gelehrt bekommen und glauben müssen.

Heute werde dies nicht mehr amtlich behauptet, sondern es sei als Unwahrheit entlarvt worden.

Unter anderem wurde ihm diese Textpassage als Straftat vorgeworfen. Dabei stelle sich aber die Frage:

„Behauptet die Staatsanwaltschaft hiermit, daß tatsächlich Seife aus menschlichen Knochen und Lampenschirme aus menschlicher Haut gefertigt und in Dachau Menschen vergast worden seien?

Oder behauptet die Staatsanwaltschaft, daß derartige Lügen nie verbreitet worden seien?

Oder aber verübelt sie mir, daß ich eine auch ihr bekannte Lüge öffentlich bekannt mache, weil dadurch die Seriosität des Holocaustdogmas in Zweifel gezogen wird?

Es ist unklar, was dieses Zitat in der Anklageschrift mir eigentlich vorwirft, und ich bitte, mir dies mitzuteilen, damit ich mich diesbezüglich verteidigen kann.“


Auf seine Frage bekam Lerle keine Antwort. Auch als der Rechtsanwalt den Staatsanwalt fragte, welche Aussage in der zwei Seiten langen Zusammenstellung von Zitaten aus Lerles beiden Schriften eine Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts darstelle, bekam er keine andere Antwort als die, daß die Gesamtheit der Aussagen den Straftatbestand erfülle und zeige, daß er den Holocaust leugne, zumindest verharmlose. Ebenso die Richterin.

Der Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Stefan Böhmer aus Erlangen, machte gleich zu Beginn der Verhandlung unter Berufung auf Rechtsgelehrte geltend, daß der Paragraph 130 Absatz 3 Strafgesetzbuch mit der Meinungsfreiheit und mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar sei, insbesondere mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, weil niemand zuvor genau wissen könne, was er nun in Bezug auf den Holocaust und in Bezug auf Auschwitz sagen oder fragen dürfe und was nicht.

Dieser Zustand sei schlimmer als früher, wo eine Schrift der Zensurbehörde zur Prüfung vorgelegt werden mußte, dadurch wurde man wenigstens nicht bestraft, wenn man etwas schrieb, was der Staat verbieten wollte.

Es sei unklar, was überhaupt im Detail zum geschützten Rechtsgut des Paragraphen 130 Absatz 3 Strafgesetzbuch gehöre.

Er beantragte daher, daß die Richterin das Bundesverfassungsgericht ersuche, dies im Wege der Normenkontrolle festzustellen. Die Richterin lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, daß sie diesen Paragraphen für grundgesetzkonform halte, obwohl sie später selber einräumte, daß diese Rechtsnorm unbestimmt sei.

Der Rechtsanwalt wies auch darauf hin, daß er seinen Mandanten nicht wirklich verteidigen könne. Denn wenn er dies tue, laufe er Gefahr, selber strafrechtlich verfolgt zu werden, wie die Rechtsanwälte des Holocaustleugners Ernst Zündel und wie der Gerichtsgutachter Germar Rudolf.

Dies sei ein Zustand, der mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar ist.

Meines Erachtens hat Lerle eine klare und geistreiche, fast zwei Stunden dauernde Verteidigungsrede gehalten.

Aber der Staatsanwalt und die Richterin sind auf keines seiner Argumente eingegangen.

Sowohl die Anklageschrift als auch seine Verteidigungrede sind auf seiner Internetdarbietung unter dem Stichwort „Strafprozeß“ zu lesen. Fragt sich nur, wie lange noch?

Lerle sagte, er wolle Berufung einlegen.
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1…33 von 220 Lesermeinungen:
Samstag, 2. August 2008 22:28
rgr: Hier etwas was interesieren könnte
shaef gesetz
und
Die Protokole
Hier ist sicher noch mehr zu finden
Mittwoch, 29. August 2007 00:40
Bokrug †: @Germanslave:
@Germanslave:

Den Holocaust gab es, genauso wie dem Mord an den Armeniern. Und das verfluchte Nazi-Regime war ein anti-christliches und anti-katholisches Regime…

Von den Freimaurern finanziert.
Es gibt eine oligopol-kapitalistische WASP-Freimaurerei nach dem schottischen Ritus von Albert Pike, eine zionistische Maurerei und eine Muslim-Bruderschaft Freimaurerei.

Wer von diesen Verbrechern gerade mit wem konspiriert und gegen wen Machtspiele spiel wechselt je nach Konstellation…! Hjalmar Schacht war auch Freimaurer…Rockefeller finanzierte die Nazis!

Die FDP ist die Interessenvertretung der deutschen Freimaurer – Neoliberal eben…!
Mittwoch, 29. August 2007 00:34
Germanslave: Recht und Freiheit nur Augenwischerei
Man kann alles in Zweifel ziehen, auch den Holocaust.Absolut keine Tabus!
Es gibt keine Institution die das anprangern von irgendwelchen Ereignissen verbieten kann. In einem System, das Die Feiheit eines einzelnen dermassen hervorhebt, wie es in der BRD geschieht, ist das Verbieten des Wortes menschenverachtend und muss deshalb ignoriert werden. Ich wuerde daher jedem emfehlen den Unterdrueckern, den Gehorsam zu verwehren und Ihrer Meinung freien Lauf lassen, speciell zur Aufklaerung zukuenftiger Generationen.
Wer nach den tatsaechlichen Machthabern sucht, braucht nur herauszufinden wen man ungestraft nicht kritisieren darf . Schluss damit Leute, werden wach und verwehrt den Machthabern die Gefolgschaft .Es liegt in unserer Verantwortung die Erde vom Uebel zu befreien.
Freitag, 27. Juli 2007 17:57
mannstein: UN Charter
Ohne freiem Ausdruck ist Demokratie unmoglich und schadet das Menschenrecht.

Wenn die Richter in Deutschland so weiter machen kommt es wieder einmal zur Diktatur.
Mittwoch, 27. Juni 2007 14:28
Zahnfee: @Reusch
Wirklich heimlich, damit man nicht „erwischt“ wird
War das nicht auf das Auslegen der Flugblätter bezogen?
Hatte ich was anderes behauptet?
Ich kann nicht umher, den Vergleich zu den Geschwistern Scholl zu ziehen. Sehr dreister Vergleich – diese „Lebensschützer“ werden dafür sicherlich nicht mit dem Tode bestraft, oder? Etwas mehr Realitätsnähe ist manchmal angebracht/wünschenswert.

Kriminell sind zunächst einmal die Kinderschlächter.
Gottes Gesetze verstoßen die …
Wie steht eure Gottheit zu Verleumdung und Hetze? Die erlaubt das? Ist es ihr „wohlgefällig“? Nette Götter habt ihr da…

Mit rechtem Gesockse kooperieren? Wenn der Holocaust für uns kein schreckliches Ereignis wäre, würden wir ja nicht darum kämpfen, dass seine Wiederholung, die unseren Tagen stattfindet, endlich einhält.Wenn der Holocaust für euch ein schreckliches Ereignis wäre, dann würdet ihr euch von jener Seite eindeutig distanzieren. Das gilt insbesondere für diese „Katrin“ u.a., die sich hier für diesen Lerle einsetzen, dessen Gedankengut man auf seiner Internetseite bewundern kann: Revisionismus, Antisemitische-Propaganda, etc. Aber er nennt sich ja „Christ“ und ist Abtreibungsgegener, das rechtfertigt natürlich alles.

Hatte mich doch für das Kompliment bedankt (geistige Nähe)!

Wunschdenken. War, bin und bleibe Atheistin!
Oh, das haben schon viele gesagt
Nein, solche Märchenfiguren sind nichts für mich. Keine Geister, Dämonen oder Götter, alles Humbug.
Mittwoch, 27. Juni 2007 14:05
Friedrich Reusch: @ Zahnfee
Wirklich heimlich, damit man nicht „erwischt“ wirdWar das nicht auf das Auslegen der Flugblätter bezogen? Ich kann nicht umher, den Vergleich zu den Geschwistern Scholl zu ziehen.

Auch wenn’s kriminell wird?Kriminell sind zunächst einmal die Kinderschlächter.
Gottes Gesetze verstoßen die Lebensrechtler auch nicht, sonst würde man ja die Abtreibungsärzte umbringen. Trotzdem tut man alles im Kampf für die ungeborenen Kinder.

Mit rechtem Gesockse kooperieren? Wenn der Holocaust für uns kein schreckliches Ereignis wäre, würden wir ja nicht darum kämpfen, dass seine Wiederholung, die unseren Tagen stattfindet, endlich einhält.

Danke, dass du mich in eine reihe mit Jutta Dittfurth und Alice Schwarzer stellst. Nettes Kompliment, aber warum müsst ihr Männekens immer auf Äußerlichkeiten abgehen? Was hat das eine mit dem anderen zu tun?Ich sagte bereits, ich kenne ja Ihr Aussehen ja nicht, dass es sich zunächst um eine Verwandtschaft der Geisteshaltung handelt; aber wenn Sie in diesem Zusammenhang mit diesen Damen nicht genannt werden wollen, so ist das ja bereits ein erster Schritt zur Gesundung.

Wunschdenken. War, bin und bleibe Atheistin!Oh, das haben schon viele gesagt…
Mittwoch, 27. Juni 2007 13:56
Rudolfus: @Zahnfee / Kompetenzen von Frauen und Männern
Ich glaube nicht, daß jemand so die Kompetenzen beurteilt.
Außerdem gibt es ja eine gewisse Ähnlichkeit aller Menschen, Männer und Frauen, und selbstverständlich müssen auch die Männer – zumindest in der Welt, wenn sie keine Ordenschristen sind – auf ihr Äußeres achten.
Aber auch hier wird es Vollkommenheit erst nach der leibhaften Auferstehung der Heiligen geben, wie das Gottes Wille ist.
Mittwoch, 27. Juni 2007 13:48
Zahnfee: @Rudolfus
B16 war als männliches Beispiel gedacht für diese Frechheiten, bei Frauen immer auf das Aussehen zu zielen und ihnen damit vermeintlich Kompetenz absprechen möchte. Solche Argumentation kommt (fast) ausschließlich aus konservativen Kreisen oder von Idioten.
Es war nicht gegen B16 als Mensch gerichtet.

Übrigens: Sicherlich ist es schön, wenn man als alter Mann oder alte Frau noch einigermaßen Rüstig ist.
Mittwoch, 27. Juni 2007 13:41
nonnobisdomine: In einem heute erschienenen Text schreibt Rolfilein …
alias Rolf Lingen, der Sedisvakantist, Schismatiker und Apostat:

„Bei Bedarf können Sie mich gerne kontaktieren. Weisen Sie ggf. darauf hin, dass Sie einen katholischen Seelsorger kontaktieren wollen – ich bin der einzige im gesamten deutschen Sprachraum.Mit christlichem Gruß“

Hervorhebung durch mich.

Ich liege vor Lachen auf dem Boden. Der Lingen ist an Größenwahn erkrankt. – Wann wird er endlich der einzig römisch-katholische Bischof im deutschen Sprachraum sein? Oder hatte seine Kampagne keinen Erfolg?

Mittwoch, 27. Juni 2007 13:37
Rudolfus: @Zahnfee / S.H. Papst Benedikt XVI.
Der Papst sieht durchaus eines 80jährigen Papstes gemäß würdig aus, und macht sich auch entsprechend elegant, trotz seinem fortgeschrittenen Alter – und er ist auch beeindruckend fit für einen 80jährigen.

Joseph Ratzinger hat eigentlich immer einen sehr fitten und sportlichen Eindruck gemacht.

Wir können zurecht stolz auf ihn sein!
Mittwoch, 27. Juni 2007 13:36
nonnobisdomine: Rolfilein alias Lingen alias Prhl
antwortet nicht mehr.

Vielleicht hat er die Nase voll?

Mittwoch, 27. Juni 2007 13:28
Zahnfee: @ Reusch
Nunja, was daran heimlich ist, wenn man auf kreuz.net den Namen einer Abrtreibungsärztin postet, würde ich ja gern mal wissen.
Zitat „Katrin“:
Achtung:
Wirklich heimlich, damit man nicht „erwischt“ wird!


Gegen Kinderschlächter vorzugehen halte ich übrigens persönlich für sehr ehrenhaft und mutig. Auch wenn’s kriminell wird?

Aber abgesehen davon: Halten Sie die christlichen Widerständler im dritten Reich auch für unehrenwert und ängstlich? Die haben ihre Aktionen nämlich tatsächlich heimlich durchgeführt.Eigentlich ist mir vollkommen schnurzegal, welcher Religion ein Widerständler angehört. Schade ist nur, dass hier – und gerade im Zusammenhang mit Abtreibung – mit Revisionisten und rechtem Gesockse kooperiert wird. Das würde die „christlichen“ Widerständler sicher freuen zu hören.

Danke, dass du mich in eine reihe mit Jutta Dittfurth und Alice Schwarzer stellst. Nettes Kompliment, aber warum müsst ihr Männekens immer auf Äußerlichkeiten abgehen? Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Sagt doch auch keiner „B16 ist okay, aber wie der aussieht, nee… da hätten die einen hübscheren nehmen sollen. von so einem hässlichen Kerl, lasse ich mir nix vorschreiben“.

Aber durch das Lesen von kreuz.net-Artikeln sind Sie ja vielleicht schon auf einem guten Weg.
Wunschdenken. War, bin und bleibe Atheistin!
Mittwoch, 27. Juni 2007 13:22
Rudolfus: @Abtreibung ist in Österreich und in vielen Ländern verboten
Nunja, was daran heimlich ist, wenn man auf kreuz.net den Namen einer Abrtreibungsärztin postet, würde ich ja gern mal wissen.
Seit 1.1.1975 ist Abtreibung in Österreich lediglich straffrei, aber weiterhin verboten.

Wer eine Abtreibung verhindert, verhindert somit nur die schwere Straftat einer Kindestötung.

Dies müßte eigentlich bedeuten, daß die Beseitigung eines Abtreibungsarztes vor Ausführen der Tat vor dem österreichischen Recht eine Notwehr ist.

Gleichzeitig muß sich die exekutive Staatsmacht keineswegs an das SPÖ-Gesetz über die Straffreiheit der Abtreibung halten.

Bundesinnenminister in Österreich ist nämlich kein SPÖ-Mitglied, sondern der ÖVP-Christdemokrat Günther Platter.

Dasselbe gilt für die meisten Bundeslandregierungen, die größtenteils immer ÖVP-dominiert waren, und erst zuletzt verstärkt „rot“ dominiert wurden.
Mittwoch, 27. Juni 2007 12:55
Wer zu solchen Aktionen aufruft, hat bestimmt keine Ehre und keine Angst… oder doch? Soll schließlich „heimlich“ ablaufen…Nunja, was daran heimlich ist, wenn man auf kreuz.net den Namen einer Abrtreibungsärztin postet, würde ich ja gern mal wissen. Gegen Kinderschlächter vorzugehen halte ich übrigens persönlich für sehr ehrenhaft und mutig.

Aber abgesehen davon: Halten Sie die christlichen Widerständler im dritten Reich auch für unehrenwert und ängstlich? Die haben ihre Aktionen nämlich tatsächlich heimlich durchgeführt.

Nein, wieso sollte ich mich deswegen schämen?Weil Sie sich hier auf die Seite der Kindermörder stellen.

Und eine Feministenplanschkuh ist eine von der Sorte Jutta Dittfurth oder Alice Schwarzer – einer Gattung, der Sie, selbst wenn nicht äußerlich, so doch leider gesitig angehören.

Aber durch das Lesen von kreuz.net-Artikeln sind Sie ja vielleicht schon auf einem guten Weg.
Mittwoch, 27. Juni 2007 09:12
Zahnfee: ach Reuschlein / sonstige Vorposter
Und davor soll das ehrenwerte Fräulein jetzt Angst haben oder wie? Nein, wieso sollte ein „ehrenwertes Fräulein“ davor Angst haben? Aber ich nehme mal an, dass die Posterin weder „ehrenwert“ noch ein „Fräulein“ sein. Wer zu solchen Aktionen aufruft, hat bestimmt keine Ehre und keine Angst… oder doch? Soll schließlich „heimlich“ ablaufen…

Schämen Sie sich nicht, so etwas hier zu schreiben? Nein, wieso sollte ich mich deswegen schämen?

Ist es denn jetzt peinlich, die Schlächterinnen und Schlächter (ja, so muss man dass doch schreiben nach ihrem Geschmack, Sie Feministen-Planschkuh!) beim Namen zu nennen?

Was ist denn eine „Feministen-Planschkuh!“?

Das war es schon oft in der Geschichte (z.B. im dritten Reich). Und immer hat es Christen gegeben, die die Dinge trotzdem beim Namen genannt haben.
Stimmt, wie der Faulhuber und die guten Deutschen Christen!

Immer hat es auch Menschen wie Sie gegeben, die – wissentlich oder unwissentlich – das Böse unterstützt haben. Dem kann ich nur zustimmen, allerdings unter geänderten Vorzeichen. Sie fördern den Hass und das Böse.
Mittwoch, 27. Juni 2007 08:01
Initiative „Nie wieder!“: Die Abtreiberin Pöschl aus Göttingen
hatte früher in ihrem Leistungsspektrum das Töten von ungeborenen Kindern aufgelistet.
Da die Staatsanwaltschaft gegen sie wegen Verstoß gegen den § 219a(1) StGB ermittelt hatte, hat Abtreiberin Pöschl ihr „Angebot“ aus dem Internet entfernt.
Sie geht aaber nach wie vor ihrem „MORDS-Blutgeschäft“ nach.
Pöschl hat wohl nichts gegen Blutgeld?
Dienstag, 26. Juni 2007 22:52
Ydefix: „LEISTUNGSSPEKTRUM“ in der Praxis Dr. Pöschl:
„• Vorsorge-Untersuchung incl.
• Mammographie und Ultraschall der Brust incl. Zystenpunktion
• Schwangerschaftsvorsorge und Betreuung von Risikoschwangerschaften incl.
• fetale Fehlbildungsdiagnostik und
• Farbdoppler-Sonographie (fetale / mütterl.Gefäße)
• CTG (Wehen- / fetale Herzton-Aufzeichnung)
• Pillenkontrolle, Pille danach und Pillenberatung (Zyklusverschiebung, Reisen u. Pille)
• Sexualfragen, Sexualberatung incl.Vaginismus, Konfliktberatung
• Einlage, Entfernen oder Wechsel von Spiralen (IUPs) – auf Wunsch in Lokalanästhesie
• Nachsorge von Krebspatientinnen
• Behandlung von Wechseljahresbeschwerden
• Bei Kinderwunsch: Überprüfung des Eilbläschenwachstums (Follikulometrie)“

eMail: praxis@dr-poeschl.de
Dienstag, 26. Juni 2007 22:34
Initiative „Nie wieder!“: Das mit den Abtreibungen…
ist für die Abtreiber ein „MORDS-Geschäft“!!!
Für 10 Minuten „Arbeit“ 300-500 Euros und mehr.
Wenn Tötungsspezialist Freudemann in Nürnberg
durchschnittlich 20 Kinder „schafft“, kann man sich den Monatsverdienst ausrechnen.

… und die Pöschl aus Göttingen,…ob die auch einen solchen Verdienst aus dem Tötungsgeschäft für ungeborenen Kinder hat wie Freudemann?

Darf man Pöschl schon Tötungsspezialistin für ungeborene Kinder nennen oder „arbeitet“ sie daran?
Dienstag, 26. Juni 2007 20:49
Friedrich Reusch: @ Zahnfee:
Und davor soll das ehrenwerte Fräulein jetzt Angst haben oder wie?

Schämen Sie sich nicht, so etwas hier zu schreiben? Ist es denn jetzt peinlich, die Schlächterinnen und Schlächter (ja, so muss man dass doch schreiben nach ihrem Geschmack, Sie Feministen-Planschkuh!) beim Namen zu nennen?

Das war es schon oft in der Geschichte (z.B. im dritten Reich). Und immer hat es Christen gegeben, die die Dinge trotzdem beim Namen genannt haben. Immer hat es auch Menschen wie Sie gegeben, die – wissentlich oder unwissentlich – das Böse unterstützt haben.

Aber Angst davor haben wir nicht.
Dienstag, 26. Juni 2007 11:33
Zahnfee: Artoise-Babe
Kusch … !!
Wie süß! Gibt es tatsächlich Leute, die auf deine „Befehlchen“ reagieren?
Muss mir da immer eine kleines Männchen vorstellen , dass aufgeregt von einem Bein auf das andere hüpft und dabei einen ganz roten Kopf bekommt

Ach ja, „Katrin“, ich war so frei eine Kopie deines „Aufrufes“ an die genannte Ärztin zu schicken, damit sie vorgewarnt ist und ggf. geeignete Maßnahmen ergreifen kann.
Dienstag, 26. Juni 2007 00:53
GerdEric: @Pater Lingen
Pater Lingen: ganz wie schon Adolf lehrte:

Der Pater und sein Lehrer
Montag, 25. Juni 2007 23:23
„Katrin“: Pater Lingen: Was tun?
Grüß GOTT!

Es stimmt:
In diesem „Linksstaat“ werden Recht und Unrecht oft verdreht.
Ich meine, daß wir nicht nur mit Anzeigen gegen die Abtreiberei
kämpfen sollten, sondern auch mit Bekanntmachungen usw.!
Z. B.:
Wer in der Nähe von Erlangen wohnt, kann heimlich
Flugblätter auslegen, die den Fall betreffen.
Achtung:
Wirklich heimlich, damit man nicht „erwischt“ wird!

Die „Linken“ machten es früher ähnlich.
Sie hatten Erfolg!
Warum wenden wir die „Tricks“ unserer Feinde nicht an,
wenn sie uns nützen?

Z. B.:
„Helft mir – Ich möchte leben!“
Das ist ein gutes (hartes) Flugblatt
gegen Abtreibung der „Christlichen Mitte“.
Siehe unter:
<christliche-mitte.de>
Dieses Flugblatt könnte mit der Bemerkung (unter dem Leichenfoto) versehen werden:
„Das macht der Dr. X.!“
Wenn das in der Wohn- und Praxisumgebung des Abtreibers ausliegt, wird ihm dies sicher nicht gefallen.

Ich habe die Erfahrung gemacht, daß Abtreiber(innen)
stets auf ihre „Ehre“ und „Guten Ruf“ bedacht sind.
Auf der einen Seite morden sie, doch das „Ansehen“
bei den Leuten möchten sie trotzdem haben.

In Göttingen gibt es eine „Ärztin“,
die äußerlich sehr „nett“ ist.
Ihr Name:
Ulrike Pöschl.
Die ist die schlimmste Abtreiberin der Stadt!
Einige Leute versuchen bereits, sie von ihren verbrecherischen
Taten abzubringen, doch sie gibt sich als das „Opfer“ aus.
Es wäre gut, wenn noch mehr gekämpft würde!
Die macht das ja auch. Leider für den Tod.
Wir kämpfen für das Leben!
Wer macht mit?

GOTTES Segen allen Lebensschützern!
Montag, 25. Juni 2007 21:03
Brandenburgis: Der Begriff OMF
stammt aus einer Bundestagsrede des sozialdemokratischen Philosophen Carlo Schmid, der ihn etwa 1952 prägte – durchaus WEIL er zu den „Vätern“ der brd-Pseudoverfassung gehörte und wußte, was bei der Staatsgründung gespielt worden war. Ich spare mir mal die vielen Anführungszeichen. Wiederentdeckt wurde der Passus von den Gestalten des Deutschen Kollegs etwa 1992, seither wird er von tatsächlichen oder Pseuzdo-Rechten gern gebraucht.
Montag, 25. Juni 2007 17:35
Artois †: @zahnfee
Kusch … !!
@Benedikt: Warum nicht gleich so!!!
Montag, 25. Juni 2007 09:39
nonnobisdomine: Ad Benedikt
In *rechten Kreisen* ist der Begriff „OMF“ sehr beliebt. Und Herr Lingen benutzt ihn ja auch.

Nach dem pappa-Forum heißt das „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“.

Im Forum heißt es u.a. dazu:

„Mag sein, daß das in rechten Kreisen sehr genau genommen wird, wobei ich dachte, daß wir seit dem 2 + 4 Vertrag suverän wären und wenn man diesen Vertrag näher ansieht sollte es die BRD nicht mehr geben, dafür aber ein vereintes Deutschland.

Artikel 1.1 Daraus:

(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sein und werden am Tage des Inkraftretens dieses Vertrages endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschlands ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.“

Quelle: http://www.papa.com/…-Forum/viewtopic.php?t=6441&highlig…

Übrigens postet Lingen auch in diesem Forum, das sich „Forum für ein gerechtes gemeinsames Sorgerecht für unsere Kinder“ nennt. Ich habe mich aber dort nicht näher umgeschaut.
Montag, 25. Juni 2007 08:35
Zahnfee: Unser Lingen
Das Beste auf der Seite ist jedoch der hinweis auf das Gutachten bzgl. des „querulatorischen Wahns“ unseres lieben Rolf Hermann. Herrlich!

Allerdings weniger erbaulich ist z.B. seine Nähe zu dieser Barbara Kulaszka, die Verteidigerin von Ernst Zündel (http://www.kirchenlehre.com/leugnung.htm) oder auch sein Eintreten für solche Personen wie Günter Deckert, Germar Rudolf…

Natürlich alles nur unter dem Mantel des wahren katholischen Glaubens… sicher.
Montag, 25. Juni 2007 01:21
Charlotte Bongartz †: @santo domingo 2
Oh je! Jetzt tut er mir noch mehr Leid. Hoffentlich berät ihn mal jemand über ein leserfreundliches Seitenlayout. In dieser Form fehlt schnell die Lust, weiterzulesen. Was den Inhalt betrifft, ist dies eh der Fall. Wenn jemand sein persönliches Schicksal- an dem er maßgeblich beteiligt ist-
derart in den Vordergrund stellt und daraus solche Schlüsse zieht, ist das schon dramatisch. Das man gegenüber der Justiz den Kürzeren ziehen kann und dabei das subjektive
Rechtsempfinden erheblich verletzt wird, kann ich mir sehr gut vorstellen. Aber die Konsequenzen, die er daraus zieht, sind mir fremd. Vielleicht kommt er innerlich irgendwann mal wieder zur Ruhe.
Sonntag, 24. Juni 2007 22:50
santo domingo 2: @ Charlotte Bongartz
Liebe Frau Knobloch! Oder wer immer.

Schon erstaunlich, für wen man hier alles gehalten werden kann, nicht wahr? Na, solange man nur mit sympathischen Leuten verwechselt wird…

Wenn Sie sich von Herrn Lingen ein Bild machen wollen, empfehle ich den Besuch seiner Homepage Kirche zum Mitreden. Übernehme aber keine Garantien für den Inhalt.
Sie werden dann schon sehen, warum nicht!
Sonntag, 24. Juni 2007 22:34
Kein Problem! Mir ist es i.Ü. ziemlich egal, ob dies ein echter
„Pater“ ist, oder ein selbsternannter. Ein Titel schützt ja vor Torheit nicht, eine Ausbildung garantiert keinen Schutz vor
ideologischer Taktiererei. Das er mich jetzt schon für Charlotte Knobloch hält, zeigt, wo er seine Feinde vermutet. Als ob ich Jüdin sein müsste, um seinen unsinnigen Vergleich kritisieren zu können. Hätte ich als ein Michel Bongartz geschrieben, hätte er mich wahrscheinlich sofort als Michel Friedman „entlarvt“. Ich habe mir soeben auf einer anderen Seite seinen Kampf gegen den SWR und Klaus Jung angetan: Puh! Im Grunde habe ich Mitleid, weil er offenbar so eine Art Verschwörung gegen sich vermutet. Das ist schon deshalb albern, weil sich m.E. Verschwörungen gegen einflußreiche Instanzen richten. Dies scheint mir hier eher nicht der Fall zu sein. Ich wünsche ihm, dass er dem bösen System BRD dereinst entfliehen kann und weit, weit weg im Ausland eine neue Bleibe/Asyl findet, wo er sich voll entfalten kann. Möglichst ohne Internetanschluss.
Sonntag, 24. Juni 2007 21:18
Leblhuber: @Charlotte Bongartz:
Bitte entschuldigen Sie die inkorrekte Schreibweise Ihres Namens in meinem letzten Posting.
Grüße
Sonntag, 24. Juni 2007 20:59
Pater Lingen: Flegelhuber: Querulant
Im nächsten Quartal gibts dann wieder einen Link auf das Kivi-Gutachten, demzufolge man mich noch nicht mal als Querulanten bezeichnen darf. Flegelhuber hat sich also mal wieder der Verleumdung schuldig gemacht.

Wer sich über den Sinn und Zweck des Begriffs „Querulant“ informieren will, suche nach dem Artikel von Joachim Hellmer, Gutachten als Waffe gegen „Querulanten“.

Flegelhuber, nonno, Charlie Knoblauch etc. – sie setzen auf Ermüdungserscheinungen, ganz wie schon Adolf lehrte: Den Leuten immer wieder die Lüge einhämmern, dann resignieren die Rechtschaffenen, während die Lemminge brav folgen. Diese Leute verraten also nur zu gut, wer ihr Führer ist.
Sonntag, 24. Juni 2007 20:35
Leblhuber: Scharlotte Bongartz:
Lingen ist ein Querulant, wie er im Buche steht. Seine Bitzelei entspringt einem kindlichen HABEN-WOLLEN. Recht haben wollen und Anerkennung wollen. Dazu ist ihm jedes Mittel recht, auch um den Preis der Lächerlichkeit, die er ja nicht als solche erkennen kann.

Ein armer Narr eben. Wir sollten ihn in Ruhe lassen.
Sonntag, 24. Juni 2007 20:34
Benedikt: Was mich schon immer interessiert hat…
…was bedeutet eigentlich dieses „OMF“?
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