Annullierte Annullierung
Die Reichen und Mächtigen können sich das Kirchenrecht offenbar auch kaufen – erklärte eine betroffene Ehefrau seit Jahren. Jetzt bekam sie Recht.

Es handelt sich um die Ehe des Katholiken Joseph Patrick Kennedy (54) mit der Anglikanerin Sheila Rauch.
Joseph Patrick Kennedy ist der älteste Sohn von Robert F. Kennedy († 1968), dem Bruder des US-Präsidenten John F. Kennedy († 1963). Joseph Patrick war von 1987 bis 1999 Mitglied des US-amerikanischen Repräsentantenhauses.
Im Jahr 1979 heiratete er Sheila Rauch, die für die Hochzeit zum Katholizismus konvertiert war. Aus der Ehe wurden Zwillinge geboren.
1991 reichte das Paar nach zwölf Ehejahren die Scheidung ein. Zwei Jahre später verheiratete sich Kennedy zivilrechtlich ein zweites Mal – mit seiner Sekretärin Beth Kelly.

Darüber schrieb sie im Jahr 1997 das Buch „Shattered Faith“ – Erschütterter Glaube. Untertitel: „Der Kampf einer Frau, die Annullierung ihrer Ehe durch die Katholische Kirche zu stoppen.“
Nach Angaben von Frau Rauch Kennedy wurde die Ehe mit der Begründung für ungültig erklärt, daß ihr Ehemann bei der Hochzeit angeblich nicht zurechnungsfähig gewesen sei.
Doch Frau Rauch Kennedy ist überzeugt, daß ihre zwölf Ehejahre nur aufgrund des Einflusses des Kennedy-Klans ausgelöscht werden konnten. Darum legte sie in Rom Berufung gegen die Annullierung ein.
Das bislang unveröffentlichte Urteil fiel bereits im Jahr 2005. Darin erklärte das vatikanische Appellationsgericht Rota Romana, daß die Ehe gültig gewesen sei.
Am letzten Dienstag bestätigte Frau Rauch Kennedy vor ‘Time’, daß die Erzdiözese Boston ihr das Urteil im vergangenen Mai mitgeteilt habe: „Es war eine wirkliche Ehe. Sie ist gescheitert. Aber als Erwachsene müssen wir dafür Verantwortung übernehmen“ – so Frau Rauch Kennedy. Die Annullierung sei unehrlich gewesen.
Frau Rauch Kennedy äußerte die Befürchtung, daß die Katholische Kirche in den USA weiterhin gültig geschlossene Ehen leichtfertig annulliere.
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Freitag, 1. August 2008 09:15
Marcelus: @Athanasius: Bei Christus heißt es meiner Erinnerung nach
»Wer seine Frau entläßt, und eine andere heiratet, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, der begeht
Ehebruch.«
Das würde bedeuten, man darf seine Frau schon entlassen, wenn ein Fall von Unzucht vorliegt,
nur darf man dann keine andere heiraten,
weil die Ehe ja unauflöslich bleibt.
Besten Dank und vergelt’s Gott für die Erklärung dieses schwierigen Sachverhaltes.
Das würde bedeuten, man darf seine Frau schon entlassen, wenn ein Fall von Unzucht vorliegt,
nur darf man dann keine andere heiraten,
weil die Ehe ja unauflöslich bleibt.
Besten Dank und vergelt’s Gott für die Erklärung dieses schwierigen Sachverhaltes.
Samstag, 23. Juni 2007 18:28
juergen: Petrus und Paulus
Schonmal was vom
– Privilegium Petrinum
– Privilegium Paulinum
gehört?
– Privilegium Petrinum
– Privilegium Paulinum
gehört?
Samstag, 23. Juni 2007 18:18
Athanasius: Korrektur
Wegen Ehebruchs hat Christus nur die Trennung, das Wegsenden der Frau erlaubt, jedoch nicht die Wiederheirat
oder neue Sexualbeziehungen zu anderen Frauen. Diese sind Unzucht, auch wenn die eigene Frau noch lebt,
aber im Ehebruch weggesandt wurde von einem oder selbst davongelaufen ist.
Scheidung gibt es nicht und kann es nicht geben. Jedenfalls nicht des Sakramentes Ehe.
Scheidung gibt es nicht und kann es nicht geben. Jedenfalls nicht des Sakramentes Ehe.
Samstag, 23. Juni 2007 11:47
Rudolfus: @Nachtlaterne / Scheidungsverbot
christus sagt…dass eine ehe nicht geschieden werden kann, es sei denn wegen ehebruchs.
Christus verbietet die Scheidung ausnahmslos – außer es läge ein Unzuchtsfall vor.
Darunter ist sicher nicht der Ehebruch zu verstehen, sondern wohl eher eine von Gott verbotene Eheschließung.
Christus verbietet die Scheidung ausnahmslos – außer es läge ein Unzuchtsfall vor.
Darunter ist sicher nicht der Ehebruch zu verstehen, sondern wohl eher eine von Gott verbotene Eheschließung.
Freitag, 22. Juni 2007 21:07
Nachtlaterne: christus sagt…
…dass eine ehe nicht geschieden werden kann, es sei denn wegen ehebruchs.
natürlich gibt es viele gründe zur trennung und gewichtige gründe, die dazu führen, sind meiner meinung nach keine sünde. allerdings kann kein zweites mal geheiratet werden und daran sollte man sich halten.
natürlich gibt es viele gründe zur trennung und gewichtige gründe, die dazu führen, sind meiner meinung nach keine sünde. allerdings kann kein zweites mal geheiratet werden und daran sollte man sich halten.
Freitag, 22. Juni 2007 20:08
möchtegern-kathole: besonders problematisch …
… sind Annulierungen dann, wenn der Grund, warum die Annulierung angestrebt wird, nicht identisch ist
mit dem Grund, der beim Kirchengericht dann zur Annulierung führt.
Wenn also jemand wegen seiner jungen Sekretärin den Grund der Unzurechnungsfähigkeit anführt.
Wenn aber einer Kinder möchte und der andere jedoch verweigert und dann sagt, er habe das schon bei der Eheschließung so gedacht, dann sind Grund für die juristische Ungültigkeit und der Grund, warum das Annulierungsverfahren angetrengt wird, identisch – und nicht so problematisch.
Wenn also jemand wegen seiner jungen Sekretärin den Grund der Unzurechnungsfähigkeit anführt.
Wenn aber einer Kinder möchte und der andere jedoch verweigert und dann sagt, er habe das schon bei der Eheschließung so gedacht, dann sind Grund für die juristische Ungültigkeit und der Grund, warum das Annulierungsverfahren angetrengt wird, identisch – und nicht so problematisch.
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