Die sieben Todsünden von Johannes Paul II.
Am 28. Juni 2005 begann der Seligsprechungsprozeß von Johannes Paul II. Eine linkskatholische Wochenzeitung erklärt, warum sie gegen die Seligsprechung ist.

Erste Hauptsünde
Die „intellektuelle Unterdrückung“ und die „institutionelle Abkehr“ von Theologen, Bischöfen und Ordensleuten durch Denunziation sowie durch ein autoritäres und verletzendes Einschreiten der Glaubenskongregation.
Zweite Hauptsünde
Der systematische Widerstand gegen ein „Überdenken“ der Sexualmoral im Licht des Evangeliums, der menschlichen Wissenschaften und der Geschichte.
Dritte Hauptsünde
Das kompromißlose Festhalten am Weltpriesterzölibat.
Vierte Hauptsünde
Die fehlende Kontrolle über schmutzige Geschäfte im vatikanischen Finanzwesen. Das habe der „steinreichen“ Personalprälatur ‘Opus Dei’ – für ‘Golias’ eine „wahre Kirche in der Kirche“ – einflußreiche kirchliche Positionen zugeschanzt.
Fünfte Hauptsünde
Die beständige Weigerung des verstorbenen Papstes, wirklich und ernsthaft über die Position der Frau in der Kirche zu diskutieren.
Sechste Hauptsünde
Die fortwährende Verneinung des Prinzips der Kollegialität bei der Leitung der Kirche.
Siebte Hauptsünde
Die kirchliche und politische Isolierung, die Johannes Paul II. und seine Diplomaten großen kirchlichen Verantwortungsträgern wie Erzbischof Oscar Romero († 1980) bei deren Kampf gegen die Diktaturen – in El Salvador, Argentinien, Guatemala, Chile, Nikaragua oder Brasilien – entgegengebracht hätten.
© Titelbild: Simone Donadello, Creative Commons
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Mittwoch, 4. Juli 2007 21:06
HeinrichderZweite: Lieber T.S.,
aber wo steht denn geschrieben, dass wir blind durch die Welt laufen sollen?
Mittwoch, 4. Juli 2007 21:03
T.S.: Bestimmen die Menschen?
Ich denke es gehört sich nicht, dass Menschen die angeblichen Todsünden Anderer bestimmen. Nicht wir sind Richter, sondern Gott…
Montag, 2. Juli 2007 20:41
Mathias Wagener: Sicht der Linken
Das ist die Sicht linker Kreise, die sich auch in der Kirche tummeln. Was dort an Thesen aufgestellt worden
ist,
ist Meinung, die wir zur Kenntnis nehmen und als solche nicht für gut befinden.
ist Meinung, die wir zur Kenntnis nehmen und als solche nicht für gut befinden.
Sonntag, 1. Juli 2007 08:17
Rudolfus: Die sieben „Hauptsünden“ aus Sicht der Gottlosen …aber Johannes Paul als Verteidiger des Glaubens?
Diese sieben Hauptsünden in den Augen der Gottlosen, diese sind natürlich in Wirklichkeit sieben katholische
Tugenden als Argumente für eine Seligsprechung des Papstes Johannes Paul II.
Aber wenn man als rechtgläubiger Katholik das vergangene Pontifikat 1978-2005 in seinen wesentlichen Amts- und Personalentscheidungen betrachtet, so gibt es darin sicherlich auch Positives zu sehen (wie z.B. die vielen Selig- und Heiligsprechungen), doch die grundlegende Frage für eine Seligsprechung Johannes Pauls II. wäre:
War Papst Johannes Paul II. ein Verteidiger des katholischen Glaubens?
Und hat er Verteidiger des Glaubens auch zu Bischöfen und Cardinälen berufen? (Cardinal Ratzinger verdankt seine Cardinalskreierung Papst Paul VI.)
Aber wenn man als rechtgläubiger Katholik das vergangene Pontifikat 1978-2005 in seinen wesentlichen Amts- und Personalentscheidungen betrachtet, so gibt es darin sicherlich auch Positives zu sehen (wie z.B. die vielen Selig- und Heiligsprechungen), doch die grundlegende Frage für eine Seligsprechung Johannes Pauls II. wäre:
War Papst Johannes Paul II. ein Verteidiger des katholischen Glaubens?
Und hat er Verteidiger des Glaubens auch zu Bischöfen und Cardinälen berufen? (Cardinal Ratzinger verdankt seine Cardinalskreierung Papst Paul VI.)
Samstag, 30. Juni 2007 21:01
wickerl: schlechte Pädagogik
auch Kreuznet verwechselt die Totsünden mit den Hauptsünden obwohl sie einander nicht ausschließen. Das war schon immer eine schlechte Pädagogik in der Kirche.
Samstag, 30. Juni 2007 15:24
Rudolfus: Johannes Pauls II. zwiespältige Cardinalsernennungen als ein bedeutendes Seligsprechungshindernis
Noch nie hat ein Papst so viele Cardinäle ernannt wie Johannes Paul II. – nachdem seit den Reformen Johannes’
XXIII. und Pauls VI. erstens die Zahl der Cardinäle einerseits zuletzt auf die extrem hohe Zahl von 120
Cardinälen ausgedehnt worden war,
andererseits aber den über-80jährigen Cardinälen durch Paul VI. das Papstwahlrecht weggenommenworden war, und diese anscheinend gar nicht zu den 120 papstwahlberechtigten Cardinälen gezählt werden, sodaß es ja dann über 120 Cardinäle wären:
Nämlich die papstwählenden 120 Cardinäle und die restlichen emeritierten Cardinäle.
Es ist jedenfalls sehr zu beklagen, wie viele Häretiker und Modernisten durch Papst Johannes Paul II. in seiner äußerst langen obersten Kirchenregierung in dieses oberste päpstliche Kollegium aufgenommen wurden: Eine riesige Mischung an Theologen und Bischöfen, die unterschiedlicher nicht sein könnte.
Man darf sich zurecht fragen, wieso sich Papst Johannes Paul II. nicht davon abhalten ließ, offizielle Häretiker in dieses oberste Kollegium zu berufen, als bekanntestes Beispiel den deutschen häretischen und modernistischen Professor Walter Caspar, des ehemaligen Bischofs v. Rottenburg-Stuttgart (Bundesland Baden-Württemberg, BRD), und späteren Römischen Kurienökumenismusbeauftragten!
Während das alte katholische Österreich am Ende der Johannes-Paul-II.-Amtszeit 1978-2005 nur mehr einen papstwählenden Cardinal hatte: den Erzbischof Christoph Schönborn v. Wien, einer traditionellen Cardinalsstadt.
andererseits aber den über-80jährigen Cardinälen durch Paul VI. das Papstwahlrecht weggenommenworden war, und diese anscheinend gar nicht zu den 120 papstwahlberechtigten Cardinälen gezählt werden, sodaß es ja dann über 120 Cardinäle wären:
Nämlich die papstwählenden 120 Cardinäle und die restlichen emeritierten Cardinäle.
Es ist jedenfalls sehr zu beklagen, wie viele Häretiker und Modernisten durch Papst Johannes Paul II. in seiner äußerst langen obersten Kirchenregierung in dieses oberste päpstliche Kollegium aufgenommen wurden: Eine riesige Mischung an Theologen und Bischöfen, die unterschiedlicher nicht sein könnte.
Man darf sich zurecht fragen, wieso sich Papst Johannes Paul II. nicht davon abhalten ließ, offizielle Häretiker in dieses oberste Kollegium zu berufen, als bekanntestes Beispiel den deutschen häretischen und modernistischen Professor Walter Caspar, des ehemaligen Bischofs v. Rottenburg-Stuttgart (Bundesland Baden-Württemberg, BRD), und späteren Römischen Kurienökumenismusbeauftragten!
Während das alte katholische Österreich am Ende der Johannes-Paul-II.-Amtszeit 1978-2005 nur mehr einen papstwählenden Cardinal hatte: den Erzbischof Christoph Schönborn v. Wien, einer traditionellen Cardinalsstadt.
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