Deutschland
Widerspruch auf Kardinalsrede
Haben die Kirchen in Deutschland einen Anspruch auf Förderung und Wohlwollen des Staates? Antwort: Nur solange sie stark und mächtig sind.
Kölner Dom - wie lange ist die katholische Kirche noch mächtig?
Kölner Dom – wie lange ist die katholische Kirche noch mächtig?
© Bruno D Rodrigues, Creative Commons
(kreuz.net) Letzte Woche erklärte der Bischof von Mainz, Karl Kardinal Lehmann, daß sich aus der deutschen Geschichte und Verfassungstradition ein Vorrang für die christlichen Kirchen ergebe.

Der Kardinal erklärte das vor Vertretern der obersten Bundesgerichte Deutschlands in Karlsruhe.

Neutralität des Staates dürfe nicht als „unreflektierte Toleranz“ verstanden werden, sondern müsse angesichts der tiefen Wurzeln des Christentums auch in der europäischen Rechtskultur im Falle der Kirchen „fördernd und wohlwollend“ sein.

Das Modell der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, als welche die Kirchen in Deutschland anerkannt sind, sei zuerst für diese geschaffen worden.

Doch jetzt widersprach der Münsteraner Professor für öffentliches Recht Christian Walter dem Kardinal. Das berichtete der ‘Tagesspiegel’ am 22. Juni.

Walter ist Experte für Religionsverfassungsrecht. Er erklärte, daß Kardinal Lehmann mit seiner Aussage „einseitig eine Seite des sogenannten Weimarer Kirchenkompromisses“ betone, den das Deutsche Grundgesetz übernommen hat.

Der Staat mit seinen christlichen Wurzeln müsse die Kirchen fördern.
Der Staat mit seinen christlichen Wurzeln müsse die Kirchen fördern.
© Bruno D Rodrigues, Creative Commons
Die Deutsche Linke habe 1919 auf eine Trennung von Staat und Kirche nach französischem Modell verzichtet und dem Erhalt des Körperschaftsstatus zugestimmt:

„Im Gegenzug wurde aber der Zugang zum Körperschaftsstatus grundsätzlich allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften geöffnet.“

Walter stimmt mit dem Kardinal überein, daß der Körperschaftsstatus nicht beliebig vergeben werden könne.

Man dürfe „die Bedingungen aber auch nicht so eng führen, daß „überspitzt gesagt“ nur die Katholische Kirche Körperschaft des öffentlichen Rechts sein könne.

„Ich finde, daß man den Weimarer Grundgedanken erhalten soll: Man bewahrt das historisch und kulturell Gewachsene und öffnet sich gleichzeitig dem Neuen“ – so der Professor.
      
4 Lesermeinungen
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#4   Nachtlaterne   11:28:42 | Montag, 25. Juni 2007
Das Unerträgliche
Das Unerträgliche
Wer das Unerträgliche unerträglich nennt, muss damit rechnen unerträglich genannt zu werden! Denn nichts wird von diesem verkommenen Zeitgeist mehr gehütet und beschützt als schwere Irrtümer, Verführungen und Lügen. Aggressive Minderheiten, die sich permanent auf Minderheitenrechte berufen, dominieren immer mehr die Mehrheit, auf dessen Schutz weniger und weniger geachtet wird. Auf diesem Wege sind wir tiefer und tiefer in die Diktatur der Perversen geraten, die wie Wölfe in den Schafstall Gottes eingedrungen sind, ohne dass man es ihnen wehrt. Selbst Geistliche schweigen!! Die Sünde wird beschützt und damit das Gegenparadies zu Gottes schützender Gerechtigkeit und Liebe. Immer noch lautet das große Motto: AUSLEBEN, obwohl doch jeder merken müsste, dass in diesem Wort das AUS enthalten ist und damit letztlich die Existenz als „Lebende Tote“ nach sich zieht von denen schon Christus so warnend spricht. Was wir aus dem Sautrog des Zeitgeistes täglich fressen bzw. verkonsumieren, würden echte Schweine rundweg ablehnen und lieber zugrunde gehen. Uns Menschen als Schweine zu beschimpfen sollte also augenblicklich eine Entschuldigung auslösen…bei den Schweinen, die man mit uns Säuen nicht vergleichen kann. Gibt es nicht immer mehr „Säue“ die die Perlen Gottes zetrampeln und Menschen auf diese und jene Art zerreißen, die das Wort Gottes noch lieben, leben und verbreiten?! Man verachtet die Scheiterhaufen des Mittelalters, will aber nicht wahrhaben, dass man täglic…
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#3   Czibo Nieznany   10:47:50 | Montag, 25. Juni 2007
Chance vertan
Es geht in erster Linie um den Schutz der kirchlichen Institutionen. Der mag berechtigt sein. Ein Vorrang der Kirchen wird sich aber auf Dauer, in Zeiten des Multi-Kulti, nicht aufrecht erhalten lassen, auch wenn sich der Anspruch von der geschichtlichen Entwicklung her begründen ließe. Auf Sicht lassen sich andere Religionsgemeinschaften nicht zweitklassig behandeln. Die außerchristlichen Religionsgemeinschaft pochen auf ein Grundrecht, dass in ihren Ursprungsländern in den wenigsten Fällen verwirklicht ist. Das ist die Ironie. In islamischen Ländern werden christliche Kirchen nach wie vor zweitklassig oder noch schlechter behandelt, in der Türkei zum Beispiel, aber auch anderswo, wo Christen nur unter schwierigsten Umständen, sich zu ihrer Religion bekennen können. Das christliche Abendland kennt das Rechtsgut der Religionsfreiheit und genau das fordern die Religionen, innerhalb deren sich etwas ähnliches nie hat entwickeln können. Kardinal Lehmann hätte ich gewünscht, wenn er die Debatte zu einem viel früheren Zeiztpunkt eröffnet, um seine Position zu festigen. Das dürfte gegenwärtig ziemlich spät sein. Er hat mit seiner jüngsten Forderung eine Chance vertan.
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#2   Genoveva   09:44:47 | Montag, 25. Juni 2007
nix Idiot
Herr Walter hat natürlich völlig Recht: der Körperschaftsstatus ist verfassungsrechtlich kein Privileg der christlichen Kirchen, sondern steht anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften offen.
Dies bedeutet andererseits aber nicht, daß er wahllos vergeben werden könnte. Der Staat tut gut daran, dieser Vergabe eine eingehende Prüfung vorausgehen zu lassen und die beantragende Religionsgemeinschaft auf die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen hin zu überprüfen. Dazu gehört z.B. sicherlich die weltanschauliche Verfassungskonformität der Gemeinschaft.
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#1   Beobachterin   08:40:21 | Montag, 25. Juni 2007
nützliche Idioten
Wenn einer daherkommt und gesunden Menschenverstand beweist (in diesem Fall Karl Lehmann) – dann folgt meist auf den Fuß ein nützlicher Idiot, in diesem Fall mit dem Namen Christian Walter.
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