„Es gibt keinen Grund, warum ein Katholik – unterstützt durch entsprechende Minister – nicht der oberste Regent der Kirche von England sein könne“, meinte der anglikanische Bischof von Worcester kürzlich im britischen Oberhaus. Gesetze, die solches verbieten, seien „mittelalterlich“.
(kreuz.net, London) Die britische Tageszeitung „Birmingham Post“ ging kürzlich der Frage nach, ob an
der Spitze der anglikanischen Gemeinschaft des Landes, die sich „Kirche von England“ nennt, ein römisch
katholischer König stehen könnte.
Die „Kirche von England“ erstreckt sich über das Gebiet Englands
ohne Schottland und Wales und ist eine Landeskirche im klassischen Sinne. An ihrer Spitze steht der jeweilige
Monarch von England.
Der anglikanische Bischof von Worcester, Dr. Peter Selby, sieht keinen Grund, warum
nicht auch ein römisch-katholischer König die „Kirche von England“ führen könnte. Der anglikanische
Bischof rief auf, die jahrhundertealten Gesetze endlich abzuschaffen. Diese verbieten dem britischen Monarchen
nicht nur, zum katholischen Glauben zu konvertieren, sondern verwehren ihm auch die Heirat mit einem katholischen
Partner.
„Es gibt keinen Grund, warum ein Katholik – unterstützt durch entsprechende Minister – nicht
der oberste Regent der Kirche von England sein könne.“ Ob er persönlich eine religiöse Überzeugung
vertrete oder nicht, sei diesbezüglich belanglos.
Selby sprach vor dem britischen Oberhaus, der ersten
Kammer des Zweikammerparlaments. Im britischen Parlament wurde kürzlich über Änderungen bezüglich
der Gesetzgebung zur Thronfolge debattiert.
Die sogenannte „Bill of Rights“ aus dem Jahr 1689 legt fest,
daß ein Thronfolger, „der die Papistische Religion bekennt oder einen Papisten heiratet, ausgeschlossen
werden soll. Er verliert die Möglichkeit, die Krone zu erben, zu besitzen oder die Kronrechte auszuüben.“
Ein weiterer spezifischer Bann gegen Katholiken wurde 1701 im sogenannten „Act of Settlement“ eingefügt.
Dieses Gesetz verlangt, daß der Monarch sich als Oberhaupt der anglikanischen Kirche am Leben der „Kirche
von England“ beteiligen müsse. Diese Vorschrift ist nach wie vor gültig.
Der anglikanische Bischof
von Worcester meinte, daß eine Änderung dieser Bestimmungen kein Widerspruch gegen die Verfassung wäre.
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