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Freitag, 29. Juni 2007 10:30
Sensationelle Preisverleihung
Heute zeichnet die Kirche in Deutschland eine Persönlichkeit aus, die dafür sorgt, daß die Regeln strikt eingehalten und die Schuldigen bestraft werden.
Dr. Markus Merk
Dr. Markus Merk
(kreuz.net, Mainz) Der Bischof von Mainz und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, würdigt den Fifa-Schiedsrichter Dr. Markus Merk (45).

Das gab die Deutsche Bischofskonferenz am 26. Juni in einer Pressemeldung bekannt.

Merk war in seiner Jugend zehn Jahre lang Ministrant. Er wohnt in Otterbach bei Kaiserslautern und ist verheiratet.

Der Schiedsrichter erhält heute in Mainz den DJK-Ethik-Preis des Sports.

Die ‘DJK’ – Abkürzung für: Deutsche Jugendkraft – ist der katholische Bundesverband für Breiten- und Leistungssport in Deutschland.

Kardinal Lehmann wird auch die Laudatio auf den Preisträger halten.

Die Preisverleihung findet um 11.00 Uhr im Mainzer Rathaus statt.

Unter den Anwesenden wird auch der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, Dr. Thomas Bach, sein.

Die Schirmherrschaft hat der Mainzer SPD-Oberbürgermeister, Jens Beutel (60), übernommen.

Die Veranstaltung wird von Dr. York Polus, Sportredakteur beim Zweiten Deutschen Fernsehen, moderiert.

Der Ethik-Preis des Sports wird seit 1992 vom DJK-Sportverband verliehen.

Ausgezeichnet werden Personen, die sich durch besonderes persönliches Vorbild, durch betonte Förderung des sportlich fairen Verhaltens und durch herausragende Aussagen oder Arbeiten auf dem Gebiet der christlich orientierten Sportethik auszeichnen.
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 32 Lesermeinungen:
Dienstag, 3. Juli 2007 11:13
Rudolfus: @Burgorus / Historisches Beispiel einer Einsetzung des Papstes durch den Vorgängerpapst
Übrigens gilt Papst Dioskur, der nach dem Tod Felix’ III. (IV.) gewählt worden ist, heute als Gegenpapst. Wäre die Ernennung Bonifaz’ II. durch Papst Felix III. (IV.)ungültig gewesen, hätte Dioskur seine kurze Lebenszeit lang als richtiger Papst gelten müssen.
Herzlichen Dank für den Hinweis auf dieses sehr interessante historische Beispiel.

Es gibt übrigens noch mindestens einen Fall eines Papstes, der sein Papstamt weiterverkaufte, und auch dieser simonistische Nachfolgepapst war Papst.
Allerdings kehrte der Nachfolger und Altpapst später wieder auf den Thron zurück, sodaß dieser Altpapst sein eigener Nachnachfolger als Papst wurde (der Papstname blieb derselbe).
Man findet diesen Umstand auch in der Papstchronik.

Die Änderung der Papstnachfolge durch die direkte Ernennung eines Nachfolgers wäre z.B. einem Papst wie dem sel. Pius IX. (1846-1878) völlig zuzutrauen gewesen.

Anläßlich des I. Vaticanums (1869/70) kündigte selbst der römisch-katholische abendländische Kaiser Franz Joseph I. von Österreich das Konkordat mit Rom, mit der Begründung „das Vertragsgegenüber“ sei nach dem I. Vaticanum „ein anderer“ geworden.
Die „altkatholische Kirche“ wurde damals in Österreich auch ein wenig gefördert und barg sicher auch größere Gefahren für einen solchen Kaiser, der wegen eines Papstkonzils das Konkordat kündigte.
Dienstag, 3. Juli 2007 11:01
Benedikt: @ Burgorus
Warum hat Papst JP II. das Wahlrecht auf einfache Mehrheit ab 34. Wahlgang geändert? Um bei den verhärteten Fronten zwischen Konservativen und Liberalen die Wahl eines Konservativen nicht zu gefährden.

1978 blockierten sich in den beiden Konklaven die Kardinäle Siri und Benelli solange, bis ein Kompromisskandidat gefunden werden musste, auf den man sich statt dieser beiden einigen konnte. Nur deshlab wurden Luciani und Wojtyla überhaupt Papst. Ich vermute daher, dass Johannes Paul II. einfach die Wahl abkürzen wollte.
Montag, 2. Juli 2007 23:40
Burgorus: Zu Rudolf: Vergleich Papsternennung-Papstwählerernennung sehr treffend.
Übrigens gilt Papst Dioskur, der nach dem Tod Felix’ III. (IV.) gewählt worden ist, heute als Gegenpapst. Wäre die Ernennung Bonifaz’ II. durch Papst Felix III. (IV.)ungültig gewesen, hätte Dioskur seine kurze Lebenszeit lang als richtiger Papst gelten müssen.

Zu Benedikt: Die Sache mit der Papsternennung ist keine bloße Theorie. Sie wäre momentan nocht außergewöhnlich. Aber wenn mal alles drunter und drüber geht, ist sie wohl ganz normal.

Warum hat Papst JP II. das Wahlrecht auf einfache Mehrheit ab 34. Wahlgang geändert? Um bei den verhärteten Fronten zwischen Konservativen und Liberalen die Wahl eines Konservativen nicht zu gefährden. Womöglich war es auch notwendig. Die Konservativen hatten offensichtlich die absolute Mehrheit, aber wohl keine Zweidrittelmehrheit. Warum sollte man also bis zum 34. Wahlgang warten, um sich dann demütigen zu lassen und als unnachgiebig dastehen? Da ist es doch besser, Eintracht vorzutäuschen.

Und warum hat B16 die Papstwahl wieder auf Zweidrittelmehrheit geändert? Damit eben kein Papst mehr gewählt werden kann. Die Fronten werden sich verhärten. Eine Zweidrittelmehrheit kriegt keiner mehr. Also muss damit jedem klar sein, dass der dann designierte Papst (der Prophet des Antichristen) kein echter Papst mehr sein kann, da er entgegen dem Kirchenrecht gewählt sein wird.

Nach Malachias gibts ja nur noch einen Papst (Petrus Romanus, Petrus II.). Und dieser wird – was in Zeiten großer Unruhe ganz normal ist – ernannt werden.
Montag, 2. Juli 2007 17:00
Rudolfus: @Burgorus / Nachfolger eines absoluten Monarchen
Die katholische Kirche ist eine absolute Monarchie. Wenn der Papst seinen Nachfolger ernennt –, dann ist es eben so. Ob er da noch dazu sagen muss: „Das bisher gültige Kirchenrecht hinsichtlich Papstwahl ist aufgehoben“, bevor er sagt: „und den da ernenne ich zu meinem Nachfolger“, ist Nebensache.

Genauso ist es.
Es ist einerlei, ob der Papst kirchenrechtlich direkt seine Nachfolgewähler ernennt oder ob er gleich direkt seinen Nachfolger ernennt.

Die Papstwähler werden ja auch alle direkt vom Papst ernannt.

Er könnte z.B. allen Cardinälen den Cardinalshut wegnehmen und nur einen Cardinal bestehen lassen.

Dies ist aber gar nicht notwendig, da der Papst seine Nachfolgewahl auch kirchenrechtlich anders regeln kann – dazu braucht er gar nicht die Cardinäle.

Auch Paul VI. hat auch manchen Cardinälen – historisch einmalig – mit der Altersgrenze das Papstrecht entzogen.

Die Papstwahl ist eine Kirchenrechtsfrage, und der Papst steht über dem Kirchenrecht.

Hinderlich waren in der Vergangenheit nur die Vetoansprüche von Kaisern und Monarchen.

Diese hat Papst St. Pius X. abgeschafft und für die weiteren Papstwahlen nach 1903 ausgeschlossen.
Montag, 2. Juli 2007 16:11
Benedikt: @ Burgorus
Also wenn man die Tradition heranzieht, dann wäre ein solches Vorgehen aber illegitim. Und: Absoluter Monarch ist man eben nur solange man lebt. Wenn also der Papst das Wahlrecht nicht abschafft, dann müssten die Kardinäle nach geltendem Recht wieder zusammentreten.

Allerdings sind auch das alles theoretische Diskurse, denn weder Pius noch Johannes haben Nachfolger ernannt.
Montag, 2. Juli 2007 15:59
Burgorus: Klar kann der Papst seinen Nachfolger ernennen.
Aus Wikipedia unter „Felix IV.“ findet man:

Felix versuchte seinen eigenen Nachfolger zu designieren – Bonifatius II… Jedoch folgte daraus die Reaktion des Senats, der eine Diskussion eines Papstnachfolgers zu Lebzeiten verbot, ebenso die Annahme einer derartigen Nomination.

Die Mehrheit des Klerus wählte nach Felix Tod Dioskur, während eine Minderheit Bonifatius II. favorisierte. Das Schisma wurde durch den baldigen Tod Dioskurs beendet.


Alles klar? Der Tod, oder besser gesagt: der Herr über Leben und Tod, hat entschieden! Und zwar für Bonifaz II., den ernannten Papst.

Allen Kleingläubigen sei gesagt:

Die katholische Kirche ist eine absolute Monarchie. Wenn der Papst seinen Nachfolger ernennt –, dann ist es eben so. Ob er da noch dazu sagen muss: „Das bisher gültige Kirchenrecht hinsichtlich Papstwahl ist aufgehoben“, bevor er sagt: „und den da ernenne ich zu meinem Nachfolger“, ist Nebensache. Um alle Zweifel auszuschließen, wäre es gut, wenn er es täte. (Eine schriftliche Fixierung, dass das bisherige Kirchenrecht aufgehoben ist, ist natürlich nicht notwendig. Es hat bereits das Wort eines absoluten Monarchen Gültigkeit.)
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