15:55:12 | Freitag, 6. Juli 2007
Bereits am Donnerstag nachmittag hat ein US-amerikanischer Journalist weitreichende Auszüge aus dem Motu Proprio zur Freigabe der Alten Messe und dem päpstlichen Begleitbrief veröffentlicht.

Die Bischöfe werden im Motu Proprio „ernsthaft gebeten, dem Wunsch nach der öffentlichen Zelebration
des Alten Ritus“ nachzukommen.
© latin-mass-society.org(kreuz.net) Der Text des Motu Proprios ‘Summorum Pontificum’ zur Freigabe der Alten Messe ist ein makellos
konstruierter und sorgfältig ausgearbeiteter Text. Er stellt einen wichtigen Kompromiß dar.
Das schreibt
Rocco Palmo – US-Reporter der liberal-katholischen englischen Wochenzeitung ‘The Tablet’ in seinem
Internet-Tagebuch.
Palmo liefert auch den lateinischen Beginn einer „sehr fortgeschrittenen Textversion“ des Dokumentes.
Der vierseitige Text trägt das Datum des morgigen Samstages – der 7.7.07:
LITTERAE APOSTOLICAE
MOTU
PROPRIO DATAE
BENEDICTUS XVI
SUMMORUM PONTIFICUM cura ad hoc tempus usque semper fuit, ut Christi Ecclesia
Divinae Maiestati cultum dignum offerret, «ad laudem et gloriam nominis Sui» et «ad utilitatem totius
Ecclesiae Suae sanctae».
Ab immemorabili tempore sicut etiam in futurum, principium servandum est «iuxta
quod unaquaeque Ecclesia particularis concordare debet cum universali Ecclesia non solum quoad fidei doctrinam
et signa sacramentalia, sed etiam quoad usus universaliter acceptos ab apostolica et continua traditione,
qui servandi sunt non solum ut errores vitentur, verum etiam ad fidei integritatem tradendam, quia Ecclesiae
lex orandi eius legi credendi respondet».
In Übersetzung:
Apostolischer Brief
aus eigenem Antrieb
gegeben
Benedikt XVI.
Die Sorge der Päpste war bis in diese Zeit immer, daß die Kirche Christi der
göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringe, „zum Lob und Ruhm seines Namens“ und „zum Segen
für seine ganze heilige Kirche.“
Seit unvordenklicher Zeit bis auch hinein in die Zukunft ist das Prinzip
zu bewahren, „nach dem jede Ortskirche mit der universalen Kirche übereinstimmen muß, nicht nur in der
Glaubenslehre und in den sakramentalen Zeichen, sondern auch in den Gebräuchen, die allgemein von der
andauernden apostolischen Tradition angenommen sind. Sie sind zu bewahren, nicht nur damit Irrtümer vermieden
werden, sondern auch, um die Vollständigkeit des Glaubens weiterzugeben, weil das Gesetz des Gebetes
der Kirche ihrem Glaubensgesetz entspricht“.
‘Summorum Pontificum’ soll bis zum 14. September – dem Fest
der Kreuzerhöhung – umgesetzt werden.
Außerordentlich und ordentlich

Priesterbruderschaft St. Petrus

©
Pedro Oliveira/visitadopapa.org.br

Priesterbruderschaft
St. Petrus

© Latin-Mass-Society
Im Begleitbrief
des Papstes an die Bischöfe heißt es: „Ich lade Euch, liebe Brüder ein, drei Jahre nachdem dieses Motu
Proprio Gültigkeit erlangt hat, dem Heiligen Stuhl einen Rechenschaftsbericht über Eure Erfahrungen
zu senden. Sollten wirklich ernsthafte Schwierigkeiten ans Tageslicht kommen, können dann Wege gesucht
werden, um diese aus der Welt zu schaffen.“
In dem Begleitbrief erwähnt der Papst auch, daß die Zeit
vor der Publikation von ‘Summorum Pontificum’ geprägt war von „Nachrichten und Urteilen, die ohne genügend
Information verbreitet wurden und kein geringes Durcheinander erzeugt haben.“
Der Papst erwähnt auch
„sehr unterschiedliche Reaktionen, die von freudiger Annahme bis zu harschem Widerstand gingen, über
einen Plan, dessen Inhalt in Wirklichkeit unbekannt war“.
Das Motu Proprio sei „Frucht von viel Nachdenken,
zahlreichen Konsultationen und Gebet“.
‘Summorum Pontificum’ sagt, daß die liturgischen Bücher des
Alten Ritus „nie abgeschafft“ wurden. Der Alte Ritus wird darum als „außerordentlicher“ Gebrauch des
„einen Römischen Ritus“ weiterexistieren.
Der Priester braucht in Zukunft keine Erlaubnis mehr, um den
Alten Ritus „ohne Volk“ zu zelebrieren. Gläubige, welche die Zelebration des Alten Ritus spontan erbitten,
können zu diesen Messen zugelassen werden.
Solche privaten Liturgien sind aber während des Triduums
Pasquale verboten.
Palmo erwähnt, daß keine Mindestanzahl von Gläubigen erforderlich ist.
Neue Leseordnung
im Alten RitusIn Pfarreien, wo eine Hingezogenheit zum Alten Ritus in stabiler Form existiert, werden
die Pfarrer ermahnt, „willig“ Alte Messen mit Beteiligung des Volkes zu erlauben, aber nicht mehr als
eine pro Sonntag oder Festtag.
Der Pfarrer kann auch Hochzeiten, Beerdigungen und „gelegentliche Zelebrationen“
im Alten Ritus erlauben. Auch Taufe, Beichte und Letzte Ölung im Alten Ritus sind möglich.
Allerdings
hat nur der Diözesanbischof das Recht, die Firmung im Alten Ritus zu erteilen.
Während der Alten Messe
kann die neue Leseordnung – „auch in Landessprache“ – verwendet werden.
Die Bischöfe werden „ernsthaft
gebeten, dem Wunsch nach der öffentlichen Zelebration des Alten Ritus“ nachzukommen.
Erlaubt ist ebenfalls
die Errichtung von „Personalpfarreien“ für den Alten Ritus oder die Ernennung eines Rektors oder Kaplans
für die Zelebration dieses Ritus.
Auch das alte Brevier kann von Klerikern ungehindert verwendet werden.
Die Rolle der BischöfeDer Papst nimmt im Motu Proprio zur Kenntnis, daß die lateinische Liturgie
das geistliche Leben vieler Heiligen gestärkt hat und daß auch nach den liturgischen Anpassungen im
Gefolge des Zweiten Vatikanums keine kleine Anzahl von Gläubigen „mit so großer Liebe und Hinneigung
den früheren liturgischen Formen“ verbunden geblieben ist.
In seinem Begleitbrief an die Bischöfe erklärt
der Papst, daß die oberste Verantwortung des Diözesanbischofs für den Kult in seiner Diözese nicht
beschnitten wird.
Die Rolle des Bischofs bestehe darin zu wachen, daß „alles sich in Friede und Gleichmut“
vollzieht.
Sollten Probleme auftauchen, die der Pfarrer nicht lösen kann, kann der Bischof immer eingreifen,
aber nur in voller Harmonie „mit dem, was in den neuen Normen des Motu Proprios niedergelegt ist“.
Der
Papst ermahnt die Bischöfe, ihre Herzen großzügig zu öffnen und Raum zu schaffen für alles, was der
Glaube selber erlaubt.
Unbegründete ÄngsteEr erwähnt, daß dem Motu Proprio aufgrund zweier Ängste
Widerstand entgegengesetzt wurde: daß es die Autorität des Zweiten Vatikanums und der Liturgiereform
abschwächen und daß es die Pfarreien entzweien würde.
Der Papst hält die erste Angst für unbegründet:
„Es ist nicht angebracht, von diesen zwei Versionen des Römischen Meßbuches zu sprechen, als ob sie
»zwei Riten« wären.“
Es gehe vielmehr um den zweifachen Gebrauch des einen und selben Ritus.
Wo die
Umsetzung der neuen Normen nach dem Zweiten Vatikanum „als eine Erlaubnis oder gar eine Forderung nach
Kreativität“ verstanden worden seien, habe das Ergebnis „oft zu Deformierungen der Liturgie, die hart
zu ertragen waren“, geführt:
„Ich spreche aus Erfahrung, weil auch ich in dieser Zeit gelebt habe mit
all ihren Hoffnungen und Verwirrungen“ – schreibt Benedikt XVI.: „Und ich habe gesehen, wie willkürliche
Deformationen der Liturgie, einzelnen Gläubigen, die völlig im Glauben der Kirche verwurzelt waren,
einen tiefen Schmerz zugefügt haben.“
Den Einwand, daß die Erlaubnis des Alten Ritus die Gemeinden
spalten werde, bezeichnet der Papst als „ziemlich unbegründet“:
„Die Verwendung des Alten Meßbuches
setzt einen gewissen Grad der liturgischen Bildung und eine gewisse Kenntnis der lateinischen Sprache
voraus“ – erklärt der Papst und fügt hinzu: „Beide finden sich heute nicht mehr häufig.“
Im Lichte
„dieser konkreten Voraussetzungen“ – fährt Benedikt XVI. weiter – „kann man deutlich sehen, daß das
neue Meßbuch mit Gewißheit die übliche Form des Römischen Ritus bleiben wird, nicht nur wegen der
juridischen Normen, sondern auch aufgrund der gegenwärtigen Situation der Gemeinschaften der Gläubigen.“
Spaltung überwindenDer Papst erwähnt auch indirekt die Situation der Priesterbruderschaft St. Pius
X.
Man habe den Eindruck, daß die Kirchenleitung in der Vergangenheit bei der Entstehung von Spaltungen
nicht genügend getan habe, um die Einheit wiederzugewinnen.
„Der Blick auf die Vergangenheit verpflichtet
uns heute jede Anstrengung zu unternehmen, es allen, die wirklich die Einheit wünschen, möglich zu machen,
in ihr zu bleiben oder sie von neuem zu erreichen.“
Der Papst erklärt auch den Bischöfen, daß sogar
jene Priester, die für den Alten Ritus geweiht wurden, es prinzipiell nicht ausschließen dürfen, „nach
den neuen Büchern zu zelebrieren“.
Ein solcher Ausschluß wäre inkonsistent mit der Anerkennung des
Wertes und der Heiligkeit des Neuen Ritus.
Kein WiderspruchDer Papst äußert auch den Wunsch, daß
neue Heilige und einige neue Präfationen in den Alten Ritus eingeführt werden könnten.
Es gebe keinen
Widerspruch zwischen den zwei Ausgaben des Römischen Meßbuchs:
„In der Liturgiegeschichte gibt es Wachstum
und Fortschritt, aber keinen Bruch. Was frühere Generationen als heilig betrachtet haben, bleibt auch
für uns heilig und groß. Es kann nicht auf einmal gänzlich verboten sein oder gar als schädlich betrachtet
werden.“
„Es dient uns allen, die Reichtümer, die sich im Glauben und Gebet der Kirche entfaltet haben,
zu bewahren und ihnen ihren angemessenen Platz zu geben.“
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