Das Motu Proprio im Wortlaut
Benedikt XVI. hat heute die Alte Messe freigegeben. Mit ihr sollen Irrtümer vermieden und der vollständige Glaube weitergegeben werden. Denn das Gesetz des Betens entspricht dem Gesetz des Glaubens.
Motu Proprio SUMMORUM PONTIFICUM
Arbeitsübersetzung der deutschen Bischofskonferenz
Die Sorge der Päpste ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, daß die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt, „zum Lob und Ruhm Seines Namens“ und „zum Segen für Seine ganze heilige Kirche“.
Seit unvordenklicher Zeit wie auch in Zukunft gilt es den Grundsatz zu wahren, „demzufolge jede Teilkirche mit der Gesamtkirche nicht nur hinsichtlich der Glaubenslehre und der sakramentalen Zeichen übereinstimmen muß, sondern auch hinsichtlich der universal von der apostolischen und ununterbrochenen Überlieferung empfangenen Gebräuche, die einzuhalten sind, nicht nur Irrtümer zu vermeiden, sondern auch damit der Glaube unversehrt weitergegeben wird; denn das Gesetz des Betens (lex orandi) der Kirche entspricht ihrem Gesetz des Glaubens (lex credendi).“(1)
Unter den Päpsten, die eine solche gebotene Sorge walten ließen, ragt der Name des heiligen Gregor des Großen heraus; dieser sorgte dafür, daß sowohl der katholische Glaube als auch die Schätze des Kultes und der Kultur, welche die Römer der vorangegangenen Jahrhunderte angesammelt hatten, den jungen Völkern Europas übermittelt wurden.
Er ordnete an, daß die in Rom gefeierte Form der heiligen Liturgie – sowohl des Meßopfers als auch des Officium Divinum – festgestellt und bewahrt werde.
Alte Messe: Glaube, Frömmigkeit, Kultur
Eine außerordentlich große Stütze war sie den Mönchen und auch den Nonnen, die unter der Regel des heiligen Benedikt dienten und überall zugleich mit der Verkündigung des Evangeliums durch ihr Leben auch jenen äußerst heilsamen Satz veranschaulichten, daß „dem Gottesdienst nichts vorzuziehen“ sei (Kap. 43). Auf solche Weise befruchtete die heilige Liturgie nach römischem Brauch nicht nur den Glauben und die Frömmigkeit, sondern auch die Kultur vieler Völker.
Es steht fraglos fest, daß die lateinische Liturgie der Kirche – mit ihren verschiedenen Formen in allen Jahrhunderten der christlichen Zeit – sehr viele Heilige im geistlichen Leben angespornt und so viele Völker in der Tugend der Gottesverehrung gestärkt und deren Frömmigkeit befruchtet hat.
Daß aber die heilige Liturgie diese Aufgabe noch wirksamer erfüllte, darauf haben verschiedene weitere Päpste im Verlauf der Jahrhunderte besondere Sorgfalt verwandt; unter ihnen ragt der heilige Pius V. heraus, der mit großem seelsorglichen Eifer auf Veranlassung des Konzils von Trient den ganzen Kult der Kirche erneuerte, die Herausgabe verbesserter und „nach der Norm der Väter reformierter“ liturgischer Bücher besorgte und sie der lateinischen Kirche zum Gebrauch übergab.
Unter den liturgischen Büchern des römischen Ritus ragt das Römische Meßbuch deutlich heraus; es ist in der Stadt Rom entstanden und hat in den nachfolgenden Jahrhunderten schrittweise Formen angenommen, die große Ähnlichkeit haben mit der in den letzten Generationen geltenden.
„Dasselbe Ziel verfolgten die Päpste im Lauf der folgenden Jahrhunderte, indem sie sich um die Erneuerung oder die Festlegung der liturgischen Riten und Bücher bemühten und schließlich am Beginn dieses Jahrhunderts eine allgemeine Reform in Angriff nahmen“. (2) So aber hielten es Unsere Vorgänger Clemens VIII., Urban VIII., der heilige Pius X., (3) Benedikt XV., Pius XII. und der selige Johannes XXIII.
Die Reform des Zweiten Vatikanums
In jüngerer Zeit brachte das Zweite Vatikanische Konzil den Wunsch zum Ausdruck, wonach mit der gebotenen Achtsamkeit und Ehrfurcht gegenüber dem Gottesdienst dieser ein weiteres Mal reformiert und den Erfordernissen unserer Zeit angepasst werden sollte.
Von diesem Wunsch geleitet hat Unser Vorgänger Papst Paul VI. die reformierten und zum Teil erneuerten liturgischen Bücher im Jahr 1970 für die lateinische Kirche approbiert; überall auf der Erde in eine Vielzahl von Volkssprachen übersetzt, wurden sie von den Bischöfen sowie von den Priestern und Gläubigen bereitwillig angenommen.
Johannes Paul II. rekognoszierte die dritte Editio typica des Römischen Messbuchs. So haben die Päpste daran gearbeitet, daß „dieses ‘liturgische Gebäude’ […] in seiner Würde und Harmonie“ neu erstrahlte. (4)
Andererseits hingen in manchen Gegenden durchaus nicht wenige Gläubige den früheren liturgischen Formen, die ihre Kultur und ihren Geist so grundlegend geprägt hatten, mit derart großer Liebe und Empfindung an und tun dies weiterhin, daß Papst Johannes Paul II., geleitet von der Hirtensorge für diese Gläubigen, im Jahr 1984 mit dem besonderen Indult „Quattuor abhinc annos“, das die Kongregation für den Gottesdienst entworfen hatte, die Möglichkeit zum Gebrauch des Römischen Messbuchs zugestand, das von Johannes XXIII. im Jahr 1962 herausgegeben worden war; im Jahr 1988 forderte Johannes Paul II. indes die Bischöfe mit dem als Motu Proprio erlassenen Apostolischen Schreiben „Ecclesia Dei“ auf, eine solche Möglichkeit weitherzig und großzügig zum Wohl aller Gläubigen, die darum bitten, einzuräumen.
Nachdem die inständigen Bitten dieser Gläubigen schon von Unserem Vorgänger Johannes Paul II. über längere Zeit hin abgewogen und auch von Unseren Vätern Kardinälen in dem am 23. März 2006 abgehaltenen Konsistorium gehört worden sind, nachdem alles reiflich abgewogen worden ist, nach Anrufung des Heiligen Geistes und fest vertrauend auf die Hilfe Gottes, beschließen wir mit dem vorliegenden Apostolischen Schreiben folgendes:
Ordentlich und außerordentlich
Art. 1. Das von Paul VI. promulgierte Römische Messbuch ist die ordentliche Ausdrucksform der „Lex orandi“ der katholischen Kirche des lateinischen Ritus. Das vom heiligen Pius V. promulgierte und vom seligen Johannes XXIII. neu herausgegebene Römische Messbuch hat hingegen als außerordentliche Ausdrucksform derselben „Lex orandi“ der Kirche zu gelten, und aufgrund seines verehrungswürdigen und alten Gebrauchs soll es sich der gebotenen Ehre erfreuen.
Diese zwei Ausdrucksformen der „Lex orandi“ der Kirche werden aber keineswegs zu einer Spaltung der „Lex credendi“ der Kirche führen, denn sie sind zwei Anwendungsformen des einen Römischen Ritus.
Demgemäß ist es erlaubt, das Meßopfer nach der vom seligen Johannes XXIII. promulgierten und niemals abgeschafften Editio typica des Römischen Meßbuchs als außerordentliche Form der Liturgie der Kirche zu feiern. Die von den vorangegangenen Dokumenten „Quattuor abhinc annos“ und „Ecclesia Dei“ für den Gebrauch dieses Messbuchs aufgestellten Bedingungen aber werden wie folgt ersetzt:
Einzelne Bestimmungen
Art. 2. In Messen, die ohne Volk gefeiert werden, kann jeder katholische Priester des lateinischen Ritus – sei er Weltpriester oder Ordenspriester – entweder das vom seligen Papst Johannes XXIII. im Jahr 1962 herausgegebene Römische Messbuch gebrauchen oder das von Papst Paul VI. im Jahr 1970 promulgierte, und zwar an jedem Tag mit Ausnahme des Triduum Sacrum.
Für eine solche Feier nach dem einen oder dem anderen Meßbuch benötigt der Priester keine Erlaubnis, weder vom Apostolischen Stuhl noch von seinem Ordinarius.
Art. 3. Wenn Gemeinschaften der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens – seien sie päpstlichen oder diözesanen Rechts – es wünschen, bei der Konvents- bzw. „Kommunitäts“-Messe im eigenen Oratorium die Feier der heiligen Messe nach der Ausgabe des Römischen Messbuchs zu halten, die im Jahr 1962 promulgiert wurde, ist ihnen dies erlaubt.
Wenn eine einzelne Gemeinschaft oder ein ganzes Institut beziehungsweise eine ganze Gesellschaft solche Feiern oft, auf Dauer oder ständig begehen will, ist es Sache der höheren Oberen, nach der Norm des Rechts und gemäß der Gesetze und Partikularstatuten zu entscheiden.
Art. 4. Zu den Feiern der heiligen Messe, von denen oben in Art. 2 gehandelt wurde, können entsprechend dem Recht auch Christgläubige zugelassen werden, die aus eigenem Antrieb darum bitten.
Art. 5 § 1. In Pfarreien, wo eine Gruppe von Gläubigen, die der früheren Liturgie anhängen, dauerhaft existiert, hat der Pfarrer deren Bitten, die heilige Messe nach dem im Jahr 1962 herausgegebenen Römischen Meßbuch zu feiern, bereitwillig aufzunehmen. Er selbst hat darauf zu achten, daß das Wohl dieser Gläubigen harmonisch in Einklang gebracht wird mit der ordentlichen Hirtensorge für die Pfarrei, unter der Leitung des Bischofs nach der Norm des Canon 392, wobei Zwietracht zu vermeiden und die Einheit der ganzen Kirche zu fördern ist.
§ 2. Die Feier nach dem Meßbuch des seligen Johannes XXIII. kann an den Werktagen stattfinden; an Sonntagen und Festen kann indes ebenfalls eine Feier dieser Art stattfinden.
§ 3. Gläubigen oder Priestern, die darum bitten, hat der Pfarrer auch zu besonderen Gelegenheiten Feiern in dieser außerordentlichen Form zu gestatten, so zum Beispiel bei der Trauung, bei der Begräbnisfeier oder bei situationsbedingten Feiern, wie etwa Wallfahrten.
§ 4. Priester, die das Meßbuch des seligen Johannes XXIII. gebrauchen, müssen geeignet und dürfen nicht von Rechts wegen gehindert sein.
§ 5. In Kirchen, die weder Pfarr- noch Konventskirchen sind, ist es Sache des Kirchenrektors, eine Erlaubnis bezüglich des oben Genannten zu erteilen.
Art. 6. In Messen, die nach dem Meßbuch des seligen Johannes XXIII. zusammen mit dem Volk gefeiert werden, können die Lesungen auch in der Volkssprache verkündet werden, unter Gebrauch der vom Apostolischen Stuhl rekognoszierten Ausgaben.
Art. 7. Wo irgendeine Gruppe von Laien durch den Pfarrer nicht erhalten sollte, worum sie nach Art. 5 § 1 bittet, hat sie den Diözesanbischof davon in Kenntnis zu setzen. Der Bischof wird nachdrücklich ersucht, ihrem Wunsch zu entsprechen. Wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen kann, ist die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ mitzuteilen.
Art. 8. Ein Bischof, der für Bitten dieser Art seitens der christgläubigen Laien Sorge tragen möchte, aber aus verschiedenen Gründen daran gehindert wird, kann die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ berichten, die ihm Rat und Hilfe zu geben hat.
Art 9 § 1. Der Pfarrer kann – nachdem er alles wohl abgewogen hat – auch die Erlaubnis geben, daß bei der Spendung der Sakramente der Taufe, der Ehe, der Buße und der Krankensalbung das ältere Rituale verwendet wird, wenn das Heil der Seelen dies nahe legt.
§ 2. Den Bischöfen ist die Vollmacht gegeben, das Sakrament der Firmung nach dem alten Pontificale Romanum zu feiern, wenn das Heil der Seelen dies nahe legt.
§ 3. Die geweihten Kleriker haben das Recht, auch das Römische Brevier zu gebrauchen, das vom seligen Johannes XXIII. im Jahr 1962 promulgiert wurde.
Art. 10. Der Ortsordinarius hat das Recht, wenn er es für ratsam hält, eine Personalpfarrei nach Norm des Canon 518 für die Feiern nach der älteren Form des römischen Ritus zu errichten oder einen Rektor beziehungsweise Kaplan zu ernennen, entsprechend dem Recht.
Die Kommission Ecclesia Dei
Art. 11. Die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“, die von Johannes Paul II. im Jahr 1988 errichtet wurde (5), fährt fort mit der Erfüllung ihrer Aufgabe. Diese Kommission soll die Form, die Amtsaufgaben und die Handlungsnormen erhalten, mit denen der Papst sie ausstatten will.
Art. 12. Dieselbe Kommission wird über die Vollmachten hinaus, derer sie sich bereits erfreut, die Autorität des Heiligen Stuhls ausüben, indem sie über die Beachtung und Anwendung dieser Anordnungen wacht.
Alles aber, was von Uns durch dieses als Motu Proprio erlassene Apostolische Schreiben beschlossen wurde, ist – so bestimmen Wir – gültig und rechtskräftig und vom 14. September dieses Jahres, dem Fest der Kreuzerhöhung, an zu befolgen, ungeachtet jeder anderen gegenteiligen Anordnung.
Gegeben zu Rom, bei Sankt Peter, am 7. Juli, im Jahr des Herrn 2007, dem dritten Jahr Unseres Pontifikats.
Anmerkungen:
1) Institutio Generalis Missalis Romani, Editio Tertia, 2002, Nr. 397.
2) Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Vicesimus quintus annus vom 4. Dezember 1988, Nr. 3: AAS 81 (1989) 899.
3) Ebd.
4) Hl. Papst Piux X., Apostolisches Schreiben „Motu Proprio“ Abhinc duos annos vom 23. Oktober 1913: AAS 5 (1913) 449-450; vgl. PAPST Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Vicesimus quintus annus, Nr. 3: AAS 81 (1989) 899.
5) Vgl. Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben „Motu Proprio“ Ecclesia Dei adflicta vom 2. Juli 1988, Nr. 6: AAS 80 (1988) 1498.
© www.fssp.org
Arbeitsübersetzung der deutschen Bischofskonferenz
Die Sorge der Päpste ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, daß die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt, „zum Lob und Ruhm Seines Namens“ und „zum Segen für Seine ganze heilige Kirche“.
Seit unvordenklicher Zeit wie auch in Zukunft gilt es den Grundsatz zu wahren, „demzufolge jede Teilkirche mit der Gesamtkirche nicht nur hinsichtlich der Glaubenslehre und der sakramentalen Zeichen übereinstimmen muß, sondern auch hinsichtlich der universal von der apostolischen und ununterbrochenen Überlieferung empfangenen Gebräuche, die einzuhalten sind, nicht nur Irrtümer zu vermeiden, sondern auch damit der Glaube unversehrt weitergegeben wird; denn das Gesetz des Betens (lex orandi) der Kirche entspricht ihrem Gesetz des Glaubens (lex credendi).“(1)
Unter den Päpsten, die eine solche gebotene Sorge walten ließen, ragt der Name des heiligen Gregor des Großen heraus; dieser sorgte dafür, daß sowohl der katholische Glaube als auch die Schätze des Kultes und der Kultur, welche die Römer der vorangegangenen Jahrhunderte angesammelt hatten, den jungen Völkern Europas übermittelt wurden.
Er ordnete an, daß die in Rom gefeierte Form der heiligen Liturgie – sowohl des Meßopfers als auch des Officium Divinum – festgestellt und bewahrt werde.
Alte Messe: Glaube, Frömmigkeit, Kultur
Eine außerordentlich große Stütze war sie den Mönchen und auch den Nonnen, die unter der Regel des heiligen Benedikt dienten und überall zugleich mit der Verkündigung des Evangeliums durch ihr Leben auch jenen äußerst heilsamen Satz veranschaulichten, daß „dem Gottesdienst nichts vorzuziehen“ sei (Kap. 43). Auf solche Weise befruchtete die heilige Liturgie nach römischem Brauch nicht nur den Glauben und die Frömmigkeit, sondern auch die Kultur vieler Völker.
Es steht fraglos fest, daß die lateinische Liturgie der Kirche – mit ihren verschiedenen Formen in allen Jahrhunderten der christlichen Zeit – sehr viele Heilige im geistlichen Leben angespornt und so viele Völker in der Tugend der Gottesverehrung gestärkt und deren Frömmigkeit befruchtet hat.
Daß aber die heilige Liturgie diese Aufgabe noch wirksamer erfüllte, darauf haben verschiedene weitere Päpste im Verlauf der Jahrhunderte besondere Sorgfalt verwandt; unter ihnen ragt der heilige Pius V. heraus, der mit großem seelsorglichen Eifer auf Veranlassung des Konzils von Trient den ganzen Kult der Kirche erneuerte, die Herausgabe verbesserter und „nach der Norm der Väter reformierter“ liturgischer Bücher besorgte und sie der lateinischen Kirche zum Gebrauch übergab.
Unter den liturgischen Büchern des römischen Ritus ragt das Römische Meßbuch deutlich heraus; es ist in der Stadt Rom entstanden und hat in den nachfolgenden Jahrhunderten schrittweise Formen angenommen, die große Ähnlichkeit haben mit der in den letzten Generationen geltenden.
„Dasselbe Ziel verfolgten die Päpste im Lauf der folgenden Jahrhunderte, indem sie sich um die Erneuerung oder die Festlegung der liturgischen Riten und Bücher bemühten und schließlich am Beginn dieses Jahrhunderts eine allgemeine Reform in Angriff nahmen“. (2) So aber hielten es Unsere Vorgänger Clemens VIII., Urban VIII., der heilige Pius X., (3) Benedikt XV., Pius XII. und der selige Johannes XXIII.
Die Reform des Zweiten Vatikanums
In jüngerer Zeit brachte das Zweite Vatikanische Konzil den Wunsch zum Ausdruck, wonach mit der gebotenen Achtsamkeit und Ehrfurcht gegenüber dem Gottesdienst dieser ein weiteres Mal reformiert und den Erfordernissen unserer Zeit angepasst werden sollte.
Von diesem Wunsch geleitet hat Unser Vorgänger Papst Paul VI. die reformierten und zum Teil erneuerten liturgischen Bücher im Jahr 1970 für die lateinische Kirche approbiert; überall auf der Erde in eine Vielzahl von Volkssprachen übersetzt, wurden sie von den Bischöfen sowie von den Priestern und Gläubigen bereitwillig angenommen.
Johannes Paul II. rekognoszierte die dritte Editio typica des Römischen Messbuchs. So haben die Päpste daran gearbeitet, daß „dieses ‘liturgische Gebäude’ […] in seiner Würde und Harmonie“ neu erstrahlte. (4)
Andererseits hingen in manchen Gegenden durchaus nicht wenige Gläubige den früheren liturgischen Formen, die ihre Kultur und ihren Geist so grundlegend geprägt hatten, mit derart großer Liebe und Empfindung an und tun dies weiterhin, daß Papst Johannes Paul II., geleitet von der Hirtensorge für diese Gläubigen, im Jahr 1984 mit dem besonderen Indult „Quattuor abhinc annos“, das die Kongregation für den Gottesdienst entworfen hatte, die Möglichkeit zum Gebrauch des Römischen Messbuchs zugestand, das von Johannes XXIII. im Jahr 1962 herausgegeben worden war; im Jahr 1988 forderte Johannes Paul II. indes die Bischöfe mit dem als Motu Proprio erlassenen Apostolischen Schreiben „Ecclesia Dei“ auf, eine solche Möglichkeit weitherzig und großzügig zum Wohl aller Gläubigen, die darum bitten, einzuräumen.
Nachdem die inständigen Bitten dieser Gläubigen schon von Unserem Vorgänger Johannes Paul II. über längere Zeit hin abgewogen und auch von Unseren Vätern Kardinälen in dem am 23. März 2006 abgehaltenen Konsistorium gehört worden sind, nachdem alles reiflich abgewogen worden ist, nach Anrufung des Heiligen Geistes und fest vertrauend auf die Hilfe Gottes, beschließen wir mit dem vorliegenden Apostolischen Schreiben folgendes:
Ordentlich und außerordentlich
Art. 1. Das von Paul VI. promulgierte Römische Messbuch ist die ordentliche Ausdrucksform der „Lex orandi“ der katholischen Kirche des lateinischen Ritus. Das vom heiligen Pius V. promulgierte und vom seligen Johannes XXIII. neu herausgegebene Römische Messbuch hat hingegen als außerordentliche Ausdrucksform derselben „Lex orandi“ der Kirche zu gelten, und aufgrund seines verehrungswürdigen und alten Gebrauchs soll es sich der gebotenen Ehre erfreuen.
Diese zwei Ausdrucksformen der „Lex orandi“ der Kirche werden aber keineswegs zu einer Spaltung der „Lex credendi“ der Kirche führen, denn sie sind zwei Anwendungsformen des einen Römischen Ritus.
Demgemäß ist es erlaubt, das Meßopfer nach der vom seligen Johannes XXIII. promulgierten und niemals abgeschafften Editio typica des Römischen Meßbuchs als außerordentliche Form der Liturgie der Kirche zu feiern. Die von den vorangegangenen Dokumenten „Quattuor abhinc annos“ und „Ecclesia Dei“ für den Gebrauch dieses Messbuchs aufgestellten Bedingungen aber werden wie folgt ersetzt:
Einzelne Bestimmungen
Art. 2. In Messen, die ohne Volk gefeiert werden, kann jeder katholische Priester des lateinischen Ritus – sei er Weltpriester oder Ordenspriester – entweder das vom seligen Papst Johannes XXIII. im Jahr 1962 herausgegebene Römische Messbuch gebrauchen oder das von Papst Paul VI. im Jahr 1970 promulgierte, und zwar an jedem Tag mit Ausnahme des Triduum Sacrum.
Für eine solche Feier nach dem einen oder dem anderen Meßbuch benötigt der Priester keine Erlaubnis, weder vom Apostolischen Stuhl noch von seinem Ordinarius.
Art. 3. Wenn Gemeinschaften der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens – seien sie päpstlichen oder diözesanen Rechts – es wünschen, bei der Konvents- bzw. „Kommunitäts“-Messe im eigenen Oratorium die Feier der heiligen Messe nach der Ausgabe des Römischen Messbuchs zu halten, die im Jahr 1962 promulgiert wurde, ist ihnen dies erlaubt.
Wenn eine einzelne Gemeinschaft oder ein ganzes Institut beziehungsweise eine ganze Gesellschaft solche Feiern oft, auf Dauer oder ständig begehen will, ist es Sache der höheren Oberen, nach der Norm des Rechts und gemäß der Gesetze und Partikularstatuten zu entscheiden.
Art. 4. Zu den Feiern der heiligen Messe, von denen oben in Art. 2 gehandelt wurde, können entsprechend dem Recht auch Christgläubige zugelassen werden, die aus eigenem Antrieb darum bitten.
Art. 5 § 1. In Pfarreien, wo eine Gruppe von Gläubigen, die der früheren Liturgie anhängen, dauerhaft existiert, hat der Pfarrer deren Bitten, die heilige Messe nach dem im Jahr 1962 herausgegebenen Römischen Meßbuch zu feiern, bereitwillig aufzunehmen. Er selbst hat darauf zu achten, daß das Wohl dieser Gläubigen harmonisch in Einklang gebracht wird mit der ordentlichen Hirtensorge für die Pfarrei, unter der Leitung des Bischofs nach der Norm des Canon 392, wobei Zwietracht zu vermeiden und die Einheit der ganzen Kirche zu fördern ist.
§ 2. Die Feier nach dem Meßbuch des seligen Johannes XXIII. kann an den Werktagen stattfinden; an Sonntagen und Festen kann indes ebenfalls eine Feier dieser Art stattfinden.
§ 3. Gläubigen oder Priestern, die darum bitten, hat der Pfarrer auch zu besonderen Gelegenheiten Feiern in dieser außerordentlichen Form zu gestatten, so zum Beispiel bei der Trauung, bei der Begräbnisfeier oder bei situationsbedingten Feiern, wie etwa Wallfahrten.
§ 4. Priester, die das Meßbuch des seligen Johannes XXIII. gebrauchen, müssen geeignet und dürfen nicht von Rechts wegen gehindert sein.
§ 5. In Kirchen, die weder Pfarr- noch Konventskirchen sind, ist es Sache des Kirchenrektors, eine Erlaubnis bezüglich des oben Genannten zu erteilen.
Art. 6. In Messen, die nach dem Meßbuch des seligen Johannes XXIII. zusammen mit dem Volk gefeiert werden, können die Lesungen auch in der Volkssprache verkündet werden, unter Gebrauch der vom Apostolischen Stuhl rekognoszierten Ausgaben.
Art. 7. Wo irgendeine Gruppe von Laien durch den Pfarrer nicht erhalten sollte, worum sie nach Art. 5 § 1 bittet, hat sie den Diözesanbischof davon in Kenntnis zu setzen. Der Bischof wird nachdrücklich ersucht, ihrem Wunsch zu entsprechen. Wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen kann, ist die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ mitzuteilen.
Art. 8. Ein Bischof, der für Bitten dieser Art seitens der christgläubigen Laien Sorge tragen möchte, aber aus verschiedenen Gründen daran gehindert wird, kann die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ berichten, die ihm Rat und Hilfe zu geben hat.
Art 9 § 1. Der Pfarrer kann – nachdem er alles wohl abgewogen hat – auch die Erlaubnis geben, daß bei der Spendung der Sakramente der Taufe, der Ehe, der Buße und der Krankensalbung das ältere Rituale verwendet wird, wenn das Heil der Seelen dies nahe legt.
§ 2. Den Bischöfen ist die Vollmacht gegeben, das Sakrament der Firmung nach dem alten Pontificale Romanum zu feiern, wenn das Heil der Seelen dies nahe legt.
§ 3. Die geweihten Kleriker haben das Recht, auch das Römische Brevier zu gebrauchen, das vom seligen Johannes XXIII. im Jahr 1962 promulgiert wurde.
Art. 10. Der Ortsordinarius hat das Recht, wenn er es für ratsam hält, eine Personalpfarrei nach Norm des Canon 518 für die Feiern nach der älteren Form des römischen Ritus zu errichten oder einen Rektor beziehungsweise Kaplan zu ernennen, entsprechend dem Recht.
Die Kommission Ecclesia Dei
Art. 11. Die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“, die von Johannes Paul II. im Jahr 1988 errichtet wurde (5), fährt fort mit der Erfüllung ihrer Aufgabe. Diese Kommission soll die Form, die Amtsaufgaben und die Handlungsnormen erhalten, mit denen der Papst sie ausstatten will.
Art. 12. Dieselbe Kommission wird über die Vollmachten hinaus, derer sie sich bereits erfreut, die Autorität des Heiligen Stuhls ausüben, indem sie über die Beachtung und Anwendung dieser Anordnungen wacht.
Alles aber, was von Uns durch dieses als Motu Proprio erlassene Apostolische Schreiben beschlossen wurde, ist – so bestimmen Wir – gültig und rechtskräftig und vom 14. September dieses Jahres, dem Fest der Kreuzerhöhung, an zu befolgen, ungeachtet jeder anderen gegenteiligen Anordnung.
Gegeben zu Rom, bei Sankt Peter, am 7. Juli, im Jahr des Herrn 2007, dem dritten Jahr Unseres Pontifikats.
Anmerkungen:
1) Institutio Generalis Missalis Romani, Editio Tertia, 2002, Nr. 397.
2) Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Vicesimus quintus annus vom 4. Dezember 1988, Nr. 3: AAS 81 (1989) 899.
3) Ebd.
4) Hl. Papst Piux X., Apostolisches Schreiben „Motu Proprio“ Abhinc duos annos vom 23. Oktober 1913: AAS 5 (1913) 449-450; vgl. PAPST Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Vicesimus quintus annus, Nr. 3: AAS 81 (1989) 899.
5) Vgl. Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben „Motu Proprio“ Ecclesia Dei adflicta vom 2. Juli 1988, Nr. 6: AAS 80 (1988) 1498.
© www.fssp.org
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Samstag, 14. Juli 2007 18:58
Woodquarter: Uneingeschränktes JA …
… zur Messe auf Latein.
Konsequenterweise aber dann bitte auch die Predigt in Latein halten.
Konsequenterweise aber dann bitte auch die Predigt in Latein halten.
Donnerstag, 12. Juli 2007 21:23
Gotthard: gehindert
§ 4. Priester, die das Meßbuch des seligen Johannes XXIII. gebrauchen, müssen geeignet und dürfen
nicht von Rechts wegen gehindert sein.
Damit sind alle Priester der Pius-Hanseln an der rechtmäßigen Zelebration gehindert – da sie suspendiert sind – bzw von Rechts wegen gehindert.
Damit sind alle Priester der Pius-Hanseln an der rechtmäßigen Zelebration gehindert – da sie suspendiert sind – bzw von Rechts wegen gehindert.
Mittwoch, 11. Juli 2007 20:21
Maurice Corvisier: Ich bin sehr glücklich, daß die FSSPX dank ihres Gründers die Messe aller Zeiten, die Messe unserer
Vorfahren gerettet hat. Und wie wunderbar ist es doch, daß laut MP auch die Sakramentenspendung in der
überkommenen Form erhalten geblieben ist.
Dank sei Erzbischof Lefebvre, an dessen Heiligkeit für alle, die ihn kannten, kein Zweifel besteht.
Und Dank sei dem Heiligen Vater Benedikt XVI., der in einem mutigen, kraftvollen Akt die Messe aller Zeiten und die Sakramentenspendung in der überkommenen Form wieder in ihr Recht eingesetzt hat!
Vor seinem Bild, das neben dem des Erzbischofs (naja, richtiger ist, daß das Bild des Erzbischofs neben seinem steht) einen Ehrenplatz in unserem Wohnzimmer hat, wird immer ein Blumenstrauß stehen.
Danke.
Dank sei Erzbischof Lefebvre, an dessen Heiligkeit für alle, die ihn kannten, kein Zweifel besteht.
Und Dank sei dem Heiligen Vater Benedikt XVI., der in einem mutigen, kraftvollen Akt die Messe aller Zeiten und die Sakramentenspendung in der überkommenen Form wieder in ihr Recht eingesetzt hat!
Vor seinem Bild, das neben dem des Erzbischofs (naja, richtiger ist, daß das Bild des Erzbischofs neben seinem steht) einen Ehrenplatz in unserem Wohnzimmer hat, wird immer ein Blumenstrauß stehen.
Danke.
Mittwoch, 11. Juli 2007 20:04
Rottenburg: FSSPX: Primat anerkennen!
Hwst. H. Bischof Müller schreibt zum Motu Proprio und zu FSSPX Interessantes.
Mittwoch, 11. Juli 2007 10:52
landorganist: Zumindest
hat er versucht, die Bischofsweihe per Unterschriftenaktion zu bekommen. Mit Verlaub, der Herr ist nicht mehr als ein die Behörden beschäftigender antisemitischer Hochstapler und Prozesshansel. Ein Blick auf seine HP reicht doch. Mit dem Blödsinn, nonno, hat dankenswerterweise mal etwas davon zitiert, entlarvt sich dieser Mensch doch selber.
Dienstag, 10. Juli 2007 16:48
Sentinel: @sozialkatholisch
Besser kann man es nicht ausdrücken – aber jetzt eine dumme Nebenfrage: Hat Pater Lingen probiert, seine
Sakramente nur denen zu spenden, die ihm kiloweise Geld dafür geben?
Quasi Privatmessenveranstalter?
Quasi Privatmessenveranstalter?
Dienstag, 10. Juli 2007 12:46
Sozialkatholisch: Priestersein
Ohne das jetzt auf P. Lingen persönlich zu beziehen ist eine gültige Weihe für einen röm/kath Priester unumgänglich. Das Priestersein ist aber nicht nur geweiht durch die Gegend laufen, sondern auch sich um die Schäfchen innerhalb und außerhalb der Herde zu kümmern. Priestersein heißt gültig und kostenlos die Sakramente zu spenden und auch eine gewisse Vorbildfunktion im Glaubensleben zu übernehmen. Priestersein heiß auch nicht auf einer höheren Stufe als der Rest der Gläubigen zu stehen sondern darin den Gläubigen bei dem Erklimmen der Glaubensleiter zu helfen.
Dienstag, 10. Juli 2007 12:33
Artois †: @Papapater Lingen
seit etlichen Jahren haben Sie keine einzige logische Äußerung mehr von sich gegeben. Wo hapert’s denn bei Ihnen … ?
Dienstag, 10. Juli 2007 12:29
Pater Lingen: cannabisdomine (der mit dem Hundepriester)
Hier mal die Logik von cannabisdomine:
Lingen ist kein geweihter Pfarrer. Er ist Laie. Seine Weihe mag – unter Umständen – gültig sein.
Noch Fragen?
Aber keine Sorge: Diese Totalrebellion gegen jede Logik ist Existenznotwendig für jeden V2ler.
Lingen ist kein geweihter Pfarrer. Er ist Laie. Seine Weihe mag – unter Umständen – gültig sein.
Noch Fragen?
Aber keine Sorge: Diese Totalrebellion gegen jede Logik ist Existenznotwendig für jeden V2ler.
Dienstag, 10. Juli 2007 10:01
Ultramontanus: @Daniel:
Stimmt genau, das wäre dann immer der Fall, wenn ein Papst stirbt!
Dienstag, 10. Juli 2007 09:58
Ydefix: Sedisvakantist=
nicht katholisch. Wenn dieser Schluss stimmen würde, dann gäbe es zu bestimmten Zeiten keine Katholiken mehr auf der Erde
Dienstag, 10. Juli 2007 09:20
nonnobisdomine: Ad Stöhr
Beweisen Sie mir das Gegenteil.
Die „Beweise“, die Herr Lingen auf seinen Internetseiten vorlegt, reichen nicht aus, um ihn römisch-katholisch zu nennen. Er ist Sedisvakantist, was seine mannigfaltigen Aussagen, Prozesse etc. beweisen.
Mit römisch-katholisch hat das nichts zu tun.
Er ist schon eine eigenartige Type, eben „der Letzte seiner Art“.
Die „Beweise“, die Herr Lingen auf seinen Internetseiten vorlegt, reichen nicht aus, um ihn römisch-katholisch zu nennen. Er ist Sedisvakantist, was seine mannigfaltigen Aussagen, Prozesse etc. beweisen.
Mit römisch-katholisch hat das nichts zu tun.
Er ist schon eine eigenartige Type, eben „der Letzte seiner Art“.
Dienstag, 10. Juli 2007 00:35
Ydefix: @nonno:
Warum soll Pater Lingen a) Laie und b) nicht römisch-katholisch sein ? Die Beweislast liegt bei Dir!
Montag, 9. Juli 2007 23:58
nonnobisdomine: Lingen ist kein „geweihter Pfarrer“.
Er ist Laie, seines Zeichens Sedisvakantist.
Seine Weihe mag – unter Umständen – gültig sein, aber er darf nicht den Anspruch erheben, römisch-katholisch zu sein.
ER ist keinesfalls römisch-katholisch und kann nicht für die römisch-katholische Kirche sprechen.
Genausowenig wie mein Hund, den ich durch das Internet zum Priester habe weihen lassen.
Seine Weihe mag – unter Umständen – gültig sein, aber er darf nicht den Anspruch erheben, römisch-katholisch zu sein.
ER ist keinesfalls römisch-katholisch und kann nicht für die römisch-katholische Kirche sprechen.
Genausowenig wie mein Hund, den ich durch das Internet zum Priester habe weihen lassen.
Montag, 9. Juli 2007 22:14
LuxVeritatis: THE MOTU MASS: BENEFITS AND DANGERS – PREDIGT VON FATHER CEKADA
The Motu Mass: Benefits and Dangers
Predigt von H. H. Pater Anthony Cekada vom vergangenen Sonntag, dem 8. Juli 2007 in englischer Sprache, in der er auf die Vorteile und Gefahren der Motu Messe eingeht.
Die Predigt ist zu hören unter:
http://www.sgg.org/wp-content/sermons/070708.mp3
Predigt von H. H. Pater Anthony Cekada vom vergangenen Sonntag, dem 8. Juli 2007 in englischer Sprache, in der er auf die Vorteile und Gefahren der Motu Messe eingeht.
Die Predigt ist zu hören unter:
http://www.sgg.org/wp-content/sermons/070708.mp3
Montag, 9. Juli 2007 22:08
Sentinel: @Kasperschüler
Wenn Sie meine Antwort verstanden und Sie nicht als Scherz interpretiert hätten, wären Sie vielleicht
in der Lage, diese zu verstehen.
Ich schreibe dazu nichts mehr weiter, da es etwas mehr braucht, mich aus der Reserve zu locken.
Ich schreibe dazu nichts mehr weiter, da es etwas mehr braucht, mich aus der Reserve zu locken.
Montag, 9. Juli 2007 21:53
Kasperschüler †: @Sentimel
…aus diesem Grund verzeihe ich Ihnen ihre unflätige Antwort
Noch mehr Witze auf Lager…?
(Was soll denn an meiner Antwort „unflätig“ gewesen sein?)
(Was soll denn an meiner Antwort „unflätig“ gewesen sein?)
Montag, 9. Juli 2007 21:35
Sentinel: @Kasperschüler
Seien sie froh, daß ich kein geweihter Pfarrer bin, wie unser Lingen hier!
Sonst könnte ich mit schwarzer Kunst etwas in ihrem Leben bewegen!
Aber seien sie beruhigt – ich glaube an das einzig wahre: An die Liebe!
Und wie sie uns verbindet. Allein aus diesem Grund verzeihe ich Ihnen ihre unflätige Antwort.
Sonst könnte ich mit schwarzer Kunst etwas in ihrem Leben bewegen!
Aber seien sie beruhigt – ich glaube an das einzig wahre: An die Liebe!
Und wie sie uns verbindet. Allein aus diesem Grund verzeihe ich Ihnen ihre unflätige Antwort.
Montag, 9. Juli 2007 18:58
alvofiu: doppelgefühl
na ja, einerseits ist man froh anderseits hätte ich von diesem Motu Proprio mehr erwartet.
Vor allem hätte sich der Papst mehr für das Thema widmen sollen bezüglich des widerrechtlichen Verbots der gesamten tridentienischen Liturgie und weiter hätte Er auch erwähnen sollen, dass die altglaubigen
Priester und Laien aber der alte Liturgie selbst und damit der gesamte eigentliche katholische Geist in den letzten vier Jahrzehnten eine ungeheuerliche
Ungerechtigkeiten in Form von diversen Verboten und indirekte Verfolgungen erlitten
haben. Und dafür wäre eine kleine Entschuldigung von Seiten der HL. Stuhl wohl
angebracht.
Stattdessen haben wir hier wieder einen Rechtbeugungsversuch des missgelungenen
Liturgiereform.
Aber was soll’s, die Zeit wird noch kommen, wo der gesamte modernistische Freimaurerfreund-Episkopat zähneknirschend zugeben wird,
dass die ganze Liturgiereform reif für den Papierkorb ist.
Vor allem hätte sich der Papst mehr für das Thema widmen sollen bezüglich des widerrechtlichen Verbots der gesamten tridentienischen Liturgie und weiter hätte Er auch erwähnen sollen, dass die altglaubigen
Priester und Laien aber der alte Liturgie selbst und damit der gesamte eigentliche katholische Geist in den letzten vier Jahrzehnten eine ungeheuerliche
Ungerechtigkeiten in Form von diversen Verboten und indirekte Verfolgungen erlitten
haben. Und dafür wäre eine kleine Entschuldigung von Seiten der HL. Stuhl wohl
angebracht.
Stattdessen haben wir hier wieder einen Rechtbeugungsversuch des missgelungenen
Liturgiereform.
Aber was soll’s, die Zeit wird noch kommen, wo der gesamte modernistische Freimaurerfreund-Episkopat zähneknirschend zugeben wird,
dass die ganze Liturgiereform reif für den Papierkorb ist.
Montag, 9. Juli 2007 18:47
nonnobisdomine: Lingen schon wieder.
Zur Anmerkung gebracht: Auf seiner Internetpräsenz schreibt er heute:
„„09.07.2007 Heute traf in der Sache „Judenseife“ die erste Antwort seitens der OMF-„brd“ hier ein, u.z. von der SA Berlin.
Zunächst zur Erinnerung:
Am 25.06.2007 hatte ich an 48 Stellen der OMF-„brd“ eine Strafanzeige per Fax geschickt gegen folgende Personen / Gruppen wegen Volksverhetzung:
– Museum Auschwitz-Birkenau, Polen, und Internationaler Gerichtshof, Den Haag, wegen Behauptung der Judenseife;
– Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, und Wolfgang Benz, Berlin, wegen Leugnung der Judenseife;
– Andreas Laun, Salzburg, wegen seiner schriftlichen Erklärung: „Das Verbrechen an den Juden war ungeheuerlich, und es ist unerheblich, wie sie umgebracht wurden und ebenso, ob wir genaue Zahlen wissen.“
Hier also die Antwort der SA Berlin:
–-------------------------------------------------------------------------------
Staatsanwaltschaft Berlin
81 Js 1834/07
Dez.: 114
Berlin, 03.07.2007
Sehr geehrter Herr Lingen, das auf Ihre erstattete Strafanzeige vom 25. Juni 2007 gegen das Museum Auschwitz-Birkenau u.a. wegen Volksverhetzung eingeleitete Ermittlungsverfahren liegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat vor. Ich habe das Verfahren daher eingestellt (§ 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung). Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.
Hochachtungsvoll Pützhoven Staatsanwalt [keine Unterschrift!]
Beglaubigt Denkmann Justizangestellte““
…
„„09.07.2007 Heute traf in der Sache „Judenseife“ die erste Antwort seitens der OMF-„brd“ hier ein, u.z. von der SA Berlin.
Zunächst zur Erinnerung:
Am 25.06.2007 hatte ich an 48 Stellen der OMF-„brd“ eine Strafanzeige per Fax geschickt gegen folgende Personen / Gruppen wegen Volksverhetzung:
– Museum Auschwitz-Birkenau, Polen, und Internationaler Gerichtshof, Den Haag, wegen Behauptung der Judenseife;
– Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, und Wolfgang Benz, Berlin, wegen Leugnung der Judenseife;
– Andreas Laun, Salzburg, wegen seiner schriftlichen Erklärung: „Das Verbrechen an den Juden war ungeheuerlich, und es ist unerheblich, wie sie umgebracht wurden und ebenso, ob wir genaue Zahlen wissen.“
Hier also die Antwort der SA Berlin:
–-------------------------------------------------------------------------------
Staatsanwaltschaft Berlin
81 Js 1834/07
Dez.: 114
Berlin, 03.07.2007
Sehr geehrter Herr Lingen, das auf Ihre erstattete Strafanzeige vom 25. Juni 2007 gegen das Museum Auschwitz-Birkenau u.a. wegen Volksverhetzung eingeleitete Ermittlungsverfahren liegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat vor. Ich habe das Verfahren daher eingestellt (§ 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung). Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.
Hochachtungsvoll Pützhoven Staatsanwalt [keine Unterschrift!]
Beglaubigt Denkmann Justizangestellte““
…
Montag, 9. Juli 2007 18:27
Kasperschüler †: @Pater Lingen, Sentinel
Platte Polemik (= „ignorantia affectata“) bringt uns nicht weiter. Das scheint mir aber – cum grano salis – für Sie beide zu gelten…!
Montag, 9. Juli 2007 17:52
Sentinel: @Pater Lingen
Weil HvO aber keine Ahnung hat und auch keine Ahnung haben will (ignorantia affectata), nimmt er dies
zum Anlass, um mich vollkommen unberechtigt als „seichten Geist“ zu titulieren.Nur weil sie ein wenig
Latein abtippen können, sind sie kein tiefer Geist.
Aber manche ihrer Äußerungen hier lassen durchaus den Schluß zu, daß sie einen seichten Geist besitzen.
Nehmen Sie es mir bitte nicht krumm, obwohl sie manches Mal richtige Aussagen treffen (ich weiß nicht, wie sie diese per copy/paste hierher kriegen), verzetteln sie sich, weil sie hier zu viele Gegner haben.
Bleiben sie freundlich, lassen sie ihr Latein und reden sie Klartext. Aber kommen sie nicht mit so dreißigfach ineinander verschachtelten Sätze wie auf ihrer Internetpräsenz. Diesen Wortgetümen kann einfach niemand folgen.
Und jetzt bitte daß, was sie eben geschrieben haben, noch einmal im Klartext, damit es auch ein Vollidiot verstehen kann!
[Sentinel bekennender Vollidiot ist.]
Aber manche ihrer Äußerungen hier lassen durchaus den Schluß zu, daß sie einen seichten Geist besitzen.
Nehmen Sie es mir bitte nicht krumm, obwohl sie manches Mal richtige Aussagen treffen (ich weiß nicht, wie sie diese per copy/paste hierher kriegen), verzetteln sie sich, weil sie hier zu viele Gegner haben.
Bleiben sie freundlich, lassen sie ihr Latein und reden sie Klartext. Aber kommen sie nicht mit so dreißigfach ineinander verschachtelten Sätze wie auf ihrer Internetpräsenz. Diesen Wortgetümen kann einfach niemand folgen.
Und jetzt bitte daß, was sie eben geschrieben haben, noch einmal im Klartext, damit es auch ein Vollidiot verstehen kann!
[Sentinel bekennender Vollidiot ist.]
Montag, 9. Juli 2007 17:46
Pater Lingen: „HeinrichvonOfterdingen“, von der Sehnsucht getrieben,
dass die katholische Kirche endlich von den Pforten der Hölle überwunden wird, schnappt wieder einmal
verzweifelt nach einem imaginären Strohhalm.
Tja, hätte er sich mal informiert, bevor er sich mal wieder der Lächerlichkeit preisgibt.
Also: Eine Google-Suche hätte sofort zur Erkenntnis geführt, dass ich eine Pius-Broschüre zitiere.
Weil HvO aber keine Ahnung hat und auch keine Ahnung haben will (ignorantia affectata), nimmt er dies zum Anlass, um mich vollkommen unberechtigt als „seichten Geist“ zu titulieren.
Der Schuss ging mal wieder objektiv nach hinten los. Aber die Feinde der Kirche haben sich so auf ihre ignorantia affectata eingeschworen, dass sie sich zu Lebzeiten von der Realität nicht mehr beeindrucken lassen.
Mag HvOs höchstpeinliche Schlappe allen zur Mahnung gereichen, nicht ebenfalls den Weg der ignorantia affectata zu gehen.
Tja, hätte er sich mal informiert, bevor er sich mal wieder der Lächerlichkeit preisgibt.
Also: Eine Google-Suche hätte sofort zur Erkenntnis geführt, dass ich eine Pius-Broschüre zitiere.
Weil HvO aber keine Ahnung hat und auch keine Ahnung haben will (ignorantia affectata), nimmt er dies zum Anlass, um mich vollkommen unberechtigt als „seichten Geist“ zu titulieren.
Der Schuss ging mal wieder objektiv nach hinten los. Aber die Feinde der Kirche haben sich so auf ihre ignorantia affectata eingeschworen, dass sie sich zu Lebzeiten von der Realität nicht mehr beeindrucken lassen.
Mag HvOs höchstpeinliche Schlappe allen zur Mahnung gereichen, nicht ebenfalls den Weg der ignorantia affectata zu gehen.
Montag, 9. Juli 2007 17:30
Kasperschüler †: @Heinrich von Ofterdingen
„Pater“ Lingen meint wohl: Gérard Mura „Bischofsweihen durch Erzbischof Lefebvre, Theologische Untersuchung
der Rechtmäßigkeit“, Zaitzkofen, 1992.
An diesem Buch haben sich schon andere die Zähne ausgebissen: Johannes Rothkranz: Die Sedisvakanzthese widerlegt? Antwort auf eine untaugliche Kritik von P. Gérard Mura. Anton Schmid, Durach 1999
Die Broschüre von Rothkranz bezieht sich meines Wissens nicht auf die o.g. Monographie von P. Mura, sondern auf eine von demselben verfaßte, 1998 in einer FSSPX-Zeitschrift erschienene Kritik an dem Rothkranzschen Werk zur Konzilserklärung über die Religionsfreiheit, Dignitatis Humanae…
An diesem Buch haben sich schon andere die Zähne ausgebissen: Johannes Rothkranz: Die Sedisvakanzthese widerlegt? Antwort auf eine untaugliche Kritik von P. Gérard Mura. Anton Schmid, Durach 1999
Die Broschüre von Rothkranz bezieht sich meines Wissens nicht auf die o.g. Monographie von P. Mura, sondern auf eine von demselben verfaßte, 1998 in einer FSSPX-Zeitschrift erschienene Kritik an dem Rothkranzschen Werk zur Konzilserklärung über die Religionsfreiheit, Dignitatis Humanae…
Montag, 9. Juli 2007 16:30
Sedisvakantist †: Von der Redaktion entfernt
Sonntag, 8. Juli 2007 23:48
Aleph †: Sentinel
Aper ein Engel im Himmel schreibt angeblich immer alles auff…
Sonntag, 8. Juli 2007 19:21
Sentinel: @Heinrich von und zu und überhaupt
ich habe wirklich nichts gegen Sie, auch wenn Sie sich hier öfters etwas flegelhaft benehmen.Sehen sie,
ich auch nicht, aus den gleichen Gründen!
Sonntag, 8. Juli 2007 19:17
HeinrichvonOfterdingen: Lieber Sentinl.
ich habe wirklich nichts gegen Sie, auch wenn Sie sich hier öfters etwas flegelhaft benehmen.
Sonntag, 8. Juli 2007 19:10
Sentinel: @Heinrich von und zu und überhaupt
Ich mag den Pater genauso wenig wie Sie! Und inwieweit ich die FSSPX nicht ausstehen kann, ist allein
meine Sache!
Aber ich finde es schön, daß Sie sich von ihrem Olymp herab begeben, um mit Jemanden wie Mir zu sprechen. Dies zeigt zumindest, daß sie der Wahrheit immerhin aufgeschlossen sind.
Der Pater hat mit seinen Formulierungen ausnahmsweise einmal Recht. Und wenn Sie dies stört, streiten Sie mit ihm, aber nicht mit mir! Nur weil sie vermeintlich den Glauben hegen, ich wäre das leichtere Ziel.
Aber ich finde es schön, daß Sie sich von ihrem Olymp herab begeben, um mit Jemanden wie Mir zu sprechen. Dies zeigt zumindest, daß sie der Wahrheit immerhin aufgeschlossen sind.
Der Pater hat mit seinen Formulierungen ausnahmsweise einmal Recht. Und wenn Sie dies stört, streiten Sie mit ihm, aber nicht mit mir! Nur weil sie vermeintlich den Glauben hegen, ich wäre das leichtere Ziel.
Sonntag, 8. Juli 2007 19:08
Rudolfus: @Sentinel / Die authentische katholische Lehre
Sentinels Interesse an der katholischen Religion ist sehr lobenswert.
Man sollte die katholische Lehre, wie sie die Kirche lehrt, aber auch genau kennen, und nicht irgendwelche irrigen und modernistischen Theorien.
Aus diesem Grund hat auch der jetzige Papst die authentische katholische Lehre im Katechismus der Katholischen Kirche auch als Frage-Antwort-Kompendium herausgegeben.
Die Kenntnis der katholischen Lehre ist für einen Katholiken verpflichtend, um das ewige Seelenheil sicher zu erlangen.
Man sollte die katholische Lehre, wie sie die Kirche lehrt, aber auch genau kennen, und nicht irgendwelche irrigen und modernistischen Theorien.
Aus diesem Grund hat auch der jetzige Papst die authentische katholische Lehre im Katechismus der Katholischen Kirche auch als Frage-Antwort-Kompendium herausgegeben.
Die Kenntnis der katholischen Lehre ist für einen Katholiken verpflichtend, um das ewige Seelenheil sicher zu erlangen.
Sonntag, 8. Juli 2007 19:00
HeinrichvonOfterdingen: Lieber Sentinel,
stimmt, ich muss Ihnen nicht antworten. Spricht ja auch für sich, wie Sie nun rumeiern, in Ihrem Hass auf die Priesterbruderschaft so halb verbrüdert mit dem „Pater“ Lingen.
Sonntag, 8. Juli 2007 18:44
Sentinel: @Heinrich von und zu und überhaupt
Das Sie weder in der Lage sind Satire, noch Sarkasmus oder Zynismus zu erkennen, läßt sie im Moment
reichlich doof aussehen.
Sie sollten etwas dagegen machen:
Ein wenig intelligenter Posten wäre schon einmal ein Anfang.
Das ich mit Pater Lingen absolut nicht einer Meinung bin, seine Formulierungen in diesem Falle aber leider treffend sind, entbehrt hier nicht einer gewissen Ironie.
Ich schrieb schon an anderer Stelle, das MP ist der Sargnagel der von Ihnen so verehrten FSSPX. Und nun, wo es sogar ein noch schlimmerer Traditionalist als Sie, als Tatsache anerkennt, daß die FSSPX untergehen wird, laufen sie Amok.
Was für ein Katholiban sind Sie, daß Sie sich nicht einmal in diesen 5 Minunten treu bleiben können?
Sie müssen mir nicht antworten!
Aber über ihren Kommentar amüsierte ich mich genauso wie über den des Herrn Paters.
Sie sollten etwas dagegen machen:
Ein wenig intelligenter Posten wäre schon einmal ein Anfang.
Das ich mit Pater Lingen absolut nicht einer Meinung bin, seine Formulierungen in diesem Falle aber leider treffend sind, entbehrt hier nicht einer gewissen Ironie.
Ich schrieb schon an anderer Stelle, das MP ist der Sargnagel der von Ihnen so verehrten FSSPX. Und nun, wo es sogar ein noch schlimmerer Traditionalist als Sie, als Tatsache anerkennt, daß die FSSPX untergehen wird, laufen sie Amok.
Was für ein Katholiban sind Sie, daß Sie sich nicht einmal in diesen 5 Minunten treu bleiben können?
Sie müssen mir nicht antworten!
Aber über ihren Kommentar amüsierte ich mich genauso wie über den des Herrn Paters.
Sonntag, 8. Juli 2007 18:11
Ansbach.Dragoner: Artois
freut mich
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