12:01:36 | Samstag, 7. Juli 2007
Benedikt XVI.
Der Heilige Vater erwartet sich durch das Motu Proprio eine innere Versöhnung in der Kirche. Er ist hoffnungs- und vertrauensvoll. Der Text im Wortlaut.

Benedikt XVI. geht den Altgläubigen mit offenen Armen entgegen
(kreuz.net, Vatikan) Liebe Brüder im Bischofsamt,
hoffnungsvoll und mit großem Vertrauen lege ich den
Text eines neuen als
Motu Proprio erlassenen Apostolischen Schreibens über den Gebrauch der römischen
Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform in Eure Hände, die Hände der Hirten. Das
Dokument ist Frucht langen Nachdenkens, vielfacher Beratungen und des Gebetes.
Nachrichten und Beurteilungen,
die ohne ausreichende Kenntnis vorgenommen wurden, haben in nicht
Das Motu Proprio
ist eine Frucht langen
Nachdenkens, vielfacher Beratungen und des Gebetes
geringem Maße Verwirrung gestiftet. Es gibt sehr unterschiedliche
Reaktionen, die von freudiger Aufnahme bis zu harter Opposition reichen und die sich auf ein Vorhaben
beziehen, dessen Inhalt in Wirklichkeit nicht bekannt war.
Dem Dokument standen näherhin zwei Befürchtungen
entgegen, auf die ich in diesem Brief etwas näher eingehen möchte.
Eine Befürchtung gegen das Motu
ProprioAn erster Stelle steht die Furcht, hier werde die Autorität des II. Vatikanischen Konzils angetastet
und eine seiner wesentlichen Entscheidungen – die liturgische Reform – in Frage gestellt.
Diese Befürchtung
ist unbegründet.
Dazu ist zunächst zu sagen, daß selbstverständlich das von Papst Paul VI. veröffentlichte
und dann in zwei weiteren Auflagen von Johannes Paul II. neu herausgegebene Missale die normale Form –
die Forma ordinaria – der Liturgie der heiligen Eucharistie ist und bleibt.
Die letzte dem Konzil vorausgehende
Fassung des Missale Romanum, die unter der Autorität von Papst Johannes XXIII. 1962 veröffentlicht und
während des Konzils benützt wurde, kann demgegenüber als Forma extraordinaria der liturgischen Feier
Verwendung finden.
Es ist nicht angebracht, von diesen beiden Fassungen des Römischen Meßbuchs als
von „zwei Riten“ zu sprechen. Es handelt sich vielmehr um einen
Das überlieferte Meßbuch
wurde nie rechtlich
abrogiert und blieb insofern im Prinzip immer zugelassen
zweifachen Usus ein und desselben Ritus.
Was
nun die Verwendung des Meßbuchs von 1962 als Forma extraordinaria der Meßliturgie angeht, so möchte
ich darauf aufmerksam machen, daß dieses Missale nie rechtlich abrogiert wurde und insofern im Prinzip
immer zugelassen blieb.
Im Augenblick der Einführung des neuen Meßbuchs schien es nicht notwendig,
eigene Normen für den möglichen Gebrauch des bisherigen Missale zu erlassen.
Man ging wohl davon aus,
daß es sich um wenige Einzelfälle handeln würde, die fallweise am jeweiligen Ort zu lösen seien. Dann
zeigte sich aber bald, daß vor allem in Ländern, in denen die Liturgische Bewegung vielen Menschen eine
bedeutende liturgische Bildung und eine tiefe innere Vertrautheit mit der bisherigen Form der liturgischen
Feier geschenkt hatte, nicht wenige stark an diesem ihnen von Kindheit auf liebgewordenen Gebrauch des
Römischen Ritus hingen.
Wir wissen alle, daß in der von Erzbischof Lefebvre angeführten Bewegung das
Stehen zum alten Missale zum äußeren Kennzeichen wurde; die Gründe für die sich hier anbahnende Spaltung
reichten freilich viel tiefer.
Viele Menschen, die klar die Verbindlichkeit des II. Vaticanums annahmen
und treu zum Papst und zu den Bischöfen standen, sehnten sich doch auch nach der ihnen vertrauten Gestalt
der heiligen Liturgie, zumal das neue Missale vielerorts nicht seiner
Benedikt XVI:
„Ich habe gesehen,
wie tief Menschen, die ganz im Glauben der Kirche verwurzelt waren, durch die eigenmächtigen Entstellungen
der Liturgie verletzt wurden.“
Ordnung getreu gefeiert, sondern geradezu als eine Ermächtigung oder gar
als Verpflichtung zur „Kreativität“ aufgefaßt wurde, die oft zu kaum erträglichen Entstellungen der
Liturgie führte.
Ich spreche aus Erfahrung, da ich diese Phase in all ihren Erwartungen und Verwirrungen
miterlebt habe. Und ich habe gesehen, wie tief Menschen, die ganz im Glauben der Kirche verwurzelt waren,
durch die eigenmächtigen Entstellungen der Liturgie verletzt wurden.
So sah sich Papst Johannes Paul
II. veranlaßt, mit dem Motu Proprio „Ecclesia Dei“ vom 2. Juli 1988 eine Rahmennorm für den Gebrauch
des Missale von 1962 zu erlassen, die freilich keine Einzelbestimmungen enthielt, sondern grundsätzlich
an den Großmut der Bischöfe gegenüber den „gerechtfertigten Wünschen“ derjenigen Gläubigen appellierte,
die um diesen Usus des Römischen Ritus baten.
Der Papst hatte damals besonders auch der „Priester-Bruderschaft
des heiligen Pius X.“ helfen wollen, wieder die volle Einheit mit dem Nachfolger Petri zu finden, und
hatte so eine immer schmerzlicher empfundene Wunde in der Kirche zu heilen versucht.
Diese Versöhnung
ist bislang leider nicht geglückt, aber eine Reihe von Gemeinschaften machten dankbar von den Möglichkeiten
dieses Motu Proprio Gebrauch.
Schwierig blieb dagegen die Frage der Verwendung des Missale von 1962 außerhalb
dieser Gruppierungen, wofür genaue rechtliche Formen fehlten, zumal die Bischöfe
Nach dem Konzil
dachte
man, das Verlangen nach der Alten Messe beschränke sich auf die ältere Generation. Inzwischen hat sich
gezeigt, daß junge Menschen diese liturgische Form entdecken und sich von ihr angezogen fühlen.
dabei
häufig fürchteten, die Autorität des Konzils werde hier in Frage gestellt.
Hatte man unmittelbar nach
dem Ende des II. Vatikanums annehmen können, das Verlangen nach dem Usus von 1962 beschränke sich auf
die ältere Generation, die damit aufgewachsen war, so hat sich inzwischen gezeigt, daß junge Menschen
diese liturgische Form entdecken, sich von ihr angezogen fühlen und hier eine ihnen besonders gemäße
Form der Begegnung mit dem Mysterium der heiligen Eucharistie finden.
So ist ein Bedarf nach klarer rechtlicher
Regelung entstanden, der beim Motu Proprio von 1988 noch nicht sichtbar war; diese Normen beabsichtigen,
gerade auch die Bischöfe davon zu entlasten, immer wieder neu abwägen zu müssen, wie auf die verschiedenen
Situationen zu antworten sei.
Zweite Befürchtung gegen das Motu ProprioAls zweites wurde in den Diskussionen
über das erwartete Motu Proprio die Befürchtung geäußert, eine erweiterte Möglichkeit zum Gebrauch
des Missale von 1962 werde zu Unruhen oder gar zu Spaltungen in den Gemeinden führen.
Auch diese Sorge
scheint mir nicht wirklich begründet zu sein.
Der Gebrauch des alten Missale setzt ein
Der Gebrauch
des alten Missale
setzt liturgische Bildung und Lateinkenntnisse voraus. Das eine wie das andere ist nicht
gerade häufig anzutreffen.
gewisses Maß an liturgischer Bildung und auch einen Zugang zur lateinischen
Sprache voraus; das eine wie das andere ist nicht gerade häufig anzutreffen.
Schon von diesen konkreten
Voraussetzungen her ist es klar, daß das neue Meßbuch nicht nur von der rechtlichen Normierung, sondern
auch von der tatsächlichen Situation der gläubigen Gemeinden her ganz von selbst die Forma ordinaria
des Römischen Ritus bleibt.
Es ist wahr, daß es nicht an Übertreibungen und hin und wieder an gesellschaftlichen
Aspekten fehlt, die in ungebührender Weise mit der Haltung jener Gläubigen in Zusammenhang stehen, die
sich der alten lateinischen liturgischen Tradition verbunden wissen.
Eure Liebe und pastorale
Neuer Heiligenkalender?
„Das
alte Meßbuch kann und soll neue Heilige und einige der neuen Präfationen aufnehmen.“
Klugheit wird Anreiz
und Leitbild für eine Vervollkommnung sein.
Im übrigen können sich beide Formen des Usus des Ritus
Romanus gegenseitig befruchten: Das alte Meßbuch kann und soll neue Heilige und einige der neuen Präfationen
aufnehmen.
Die Kommission Ecclesia Dei wird im Kontakt mit den verschiedenen Institutionen die sich dem
usus antiquior widmen, die praktischen Möglichkeiten prüfen. In der Feier der Messe nach dem Missale
Pauls VI. kann stärker, als bisher weithin der Fall ist, jene Sakralität erscheinen, die viele Menschen
zum alten Usus hinzieht.
Die sicherste Gewähr dafür, daß das Missale Pauls VI. die Gemeinden eint
und von ihnen geliebt wird, besteht im ehrfürchtigen Vollzug seiner Vorgaben, der seinen spirituellen
Reichtum und seine theologische Tiefe sichtbar werden läßt.
Positive Gründe für das Motu Proprio
Damit bin ich bei dem positiven Grund angelangt, der mich veranlaßt hat, mit diesem Motu Proprio dasjenige
von 1988 fortzuschreiben. Es geht um eine innere Versöhnung in der Kirche.
In der Rückschau auf die
Spaltungen, die den Leib Christi im Lauf der Jahrhunderte verwundet haben, entsteht immer wieder der Eindruck,
daß in den kritischen Momenten, in denen sich die Spaltung anbahnte, von seiten der Verantwortlichen
in der Kirche nicht genug getan worden ist, um Versöhnung und Einheit zu erhalten oder neu zu gewinnen;
daß Versäumnisse in der Kirche mit schuld daran sind, daß Spaltungen sich verfestigen konnten.
Diese
Rückschau legt uns heute eine Verpflichtung auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um all denen das
Verbleiben in der Einheit oder das neue Finden zu ihr zu ermöglichen, die wirklich Sehnsucht nach Einheit
tragen.
Mir kommt da ein Wort aus dem zweiten Korintherbrief in den Sinn, wo Paulus den Korinthern sagt:
„Unser Mund hat sich für euch aufgetan, Korinther, unser Herz ist weit geworden. In uns ist es nicht
zu eng für euch; eng ist es in eurem Herzen. Laßt doch als Antwort darauf … auch euer Herz weit aufgehen!“
(2 Kor 6, 11-13).
Paulus sagt das in anderem Zusammenhang, aber sein Anruf kann und soll uns gerade auch
in dieser Sache berühren. Machen wir unser Herz weit auf, und lassen wir all dem Raum, wozu der Glaube
selbst Raum bietet.
Es gibt keinen Widerspruch zwischen der einen und der anderen Ausgabe des Missale
Romanum. In der Liturgiegeschichte gibt es Wachstum und Fortschritt, aber keinen Bruch. Was früheren
Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder
gar schädlich sein.
Es tut uns allen gut, die Reichtümer zu wahren, die im Glauben und Beten der Kirche
gewachsen sind und ihnen ihren rechten Ort zu geben. Um die volle communio zu leben, können die Priester,
die den Gemeinschaften des alten Usus zugehören, selbstverständlich die Zelebration nach den neuen liturgischen
Büchern im Prinzip nicht ausschließen.
Ein völliger Ausschluß wäre nämlich nicht in Übereinstimmung
mit der Anerkennung des Wertes und der Heiligkeit des Ritus in seiner erneuerten Form.
Abschließende
Worte an die BischöfeAbschließend, liebe Mitbrüder, liegt mir daran zu betonen, daß diese neuen
Bestimmungen in keiner Weise Eure Autorität und Verantwortlichkeit schmälern, weder hinsichtlich der
Liturgie noch was die Seelsorge an Euren Gläubigen anbelangt.
In der Tat steht jedem Bischof das Recht
zu, in der eigenen Diözese die Liturgie zu ordnen (vgl. Sacrosanctum Concilium, Nr. 22: „Sacrae Liturgiae
moderatio ab Ecclesiae auctoritate unice pendet quae quidem est apud Apostolicam Sedem et, ad normam iuris,
apud Episcopum“).
Nichts wird folglich der Autorität des Bischofs weggenommen, dessen Aufgabe in jedem
Fall jene bleibt, darüber zu wachen, daß alles friedlich und sachlich geschieht.
Sollten Probleme auftreten,
die der Pfarrer nicht zu lösen imstande ist, kann der Ordinarius immer eingreifen, jedoch in völliger
Übereinstimmung mit den im Motu Proprio festgelegten neuen Bestimmungen.
Außerdem lade ich Euch, liebe
Mitbrüder, hiermit ein, drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Motu Proprio dem Heiligen Stuhl über Eure
Erfahrungen Bericht zu erstatten.
Wenn dann wirklich ernsthafte Schwierigkeiten aufgetreten sein sollten,
können Wege gesucht werden, um Abhilfe zu schaffen.
Liebe Brüder, dankbar und zuversichtlich vertraue
ich Eurem Hirtenherzen diese Seiten und die Bestimmungen des Motu Proprio an. Seien wir stets eingedenk
der Worte des Apostels Paulus, die er an die Ältesten von Ephesus gerichtet hat: „Gebt acht auf euch
und auf die ganze Herde, in der euch der Heilige Geist zu Bischöfen bestellt hat, damit ihr als Hirten
für die Kirche Gottes sorgt, die er sich durch das Blut seines eigenen Sohnes erworben hat“ (Apg 20,
28).
Der mächtigen Fürsprache Mariens, der Mutter der Kirche, vertraue ich diese neuen Bestimmungen
an und erteile Euch, liebe Mitbrüder, den Pfarrern in Euren Diözesen und allen Priestern, die Eure Mitarbeiter
sind, sowie allen Euren Gläubigen von Herzen meinen Apostolischen Segen.
Gegeben zu Sankt Peter, am
7. Juli 2007
BENEDICTUS PP. XVI
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