Betrifft das Motu Proprio nur „geeignete Priester“?
Der erste deutsche Bischof hat bereits den Versuch unternommen, die Freigabe der Alten Messe durch den Papst zu verwässern und deren Zelebration zu behindern.
(kreuz.net, Würzburg) Der Bischof von Würzburg, Mons. Friedhelm Hofmann, hat seinen Priestern einen
Brief zum päpstlichen Motu Proprio ‘Summorum Pontificum’ geschrieben.
Darin erklärt Mons. Hofmann, daß er bis zum 14. September den „Bedarf nach Meßfeiern im tridentinischen Ritus“ im Bistum Würzburg erheben und dann „adäquat reagieren“ will.
Der Bischof stellt fest, daß die pastorale Sorge um eine „bestimmte und begrenzte“ Gruppe von Gläubigen in der Gemeinde „auf keinen Fall“ dazu führen dürfe, daß die „legitimen Anliegen der Gesamtgemeinde zu kurz kommen oder gar Streit und Zwietracht entstehen“.
Da der Papst den „tridentinischen Ritus“ als außerordentlichen Ritus dem „römischen ordentlichen Ritus“ der nachkonziliaren Liturgiereform an die Seite stelle, meint der Bischof:
„Die Feier der Gemeindegottesdienste erfolgt prinzipiell weiterhin in der ordentlichen Form des römischen Ritus und damit mit den erneuerten liturgischen Büchern.“
Nur in Ausahmefällen
Der Priester dürfe in der Gemeindemesse nicht von sich aus den ordentlichen Ritus der nachkonziliaren Liturgie durch den außerordentlichen ersetzen.
Um den Ritus von 1962 verwenden zu können, müsse eine feste Gruppe von Mitgliedern der jeweiligen Gemeinde mit dem entsprechenden Wunsch an den Pfarrer herantreten.
Finde eine Messe im Ritus von 1962 als Gemeindemesse statt, sei sie rechtzeitig vorher in der Gemeinde anzukündigen.
Da es nur „geeigneten Priestern“ erlaubt sei, die Messe im tridentinischen Ritus mit der Gemeinde zu feiern, kämen „sicher nicht alle Priester des Bistums Würzburg“ für diese Aufgabe in Frage.
Priester, die im außerordentlichen Ritus feiern wollten, sollten erfahren und in den Ritus eingeführt sein.
Nur in Ausnahmefällen solle ein Priester eine tridentinische Messe ohne Gemeinde feiern.
Das sei „nur an Werktagen“ möglich: „Es darf dafür keine Meßfeier mit der Gemeinde ausfallen.“
Bistum will Voraussetzungen klären
Der Bischof will in Absprache mit dem Allgemeinen Geistlichen Rat und den Dekanen auch klären, wie groß die Gruppe sein müsse, die um die Feier im Ritus von 1962 erfolgreich bitten könne:
„Ebenfalls gilt es noch klarer festzulegen, welche Voraussetzungen ein Priester vorweisen muß, um den Feiern im Alten Ritus vorzustehen.“
Abschließend weist der Bischof auf das persönliche Begleitschreiben des Papstes zum Motu Proprio hin.
Darin gehe es dem Papst angeblich um eine größere Sensibilisierung für eine angebliche „spirituelle Tiefe und Dichte“ der nachkonziliaren Liturgie.
In Würzburg finden derzeit jeweils am zweiten und dritten Samstag eines Monats am späten Nachmittag Messen im tridentinischen Ritus in der Hofkirche der Residenz statt.
Zwischen 25 und 50 Gläubige aus dem Bistum Würzburg nehmen regelmäßig an diesen Gottesdiensten teil.
Für diese Meßfeier im Alten Ritus wurden eigens „ältere Priester“ beauftragt, die mit der Liturgie von 1962 noch aus ihren frühen Priesterjahren vertraut sind.
© Titelbild:The Catholic Sun Newspaper, Lizenz: Creative Commons
© Mons. Hofmann: Pressefoto Ordinariat Würzburg – Hubert Wehner
Darin erklärt Mons. Hofmann, daß er bis zum 14. September den „Bedarf nach Meßfeiern im tridentinischen Ritus“ im Bistum Würzburg erheben und dann „adäquat reagieren“ will.
Der Bischof stellt fest, daß die pastorale Sorge um eine „bestimmte und begrenzte“ Gruppe von Gläubigen in der Gemeinde „auf keinen Fall“ dazu führen dürfe, daß die „legitimen Anliegen der Gesamtgemeinde zu kurz kommen oder gar Streit und Zwietracht entstehen“.
Da der Papst den „tridentinischen Ritus“ als außerordentlichen Ritus dem „römischen ordentlichen Ritus“ der nachkonziliaren Liturgiereform an die Seite stelle, meint der Bischof:
„Die Feier der Gemeindegottesdienste erfolgt prinzipiell weiterhin in der ordentlichen Form des römischen Ritus und damit mit den erneuerten liturgischen Büchern.“
Nur in Ausahmefällen
Der Priester dürfe in der Gemeindemesse nicht von sich aus den ordentlichen Ritus der nachkonziliaren Liturgie durch den außerordentlichen ersetzen.
Um den Ritus von 1962 verwenden zu können, müsse eine feste Gruppe von Mitgliedern der jeweiligen Gemeinde mit dem entsprechenden Wunsch an den Pfarrer herantreten.
Finde eine Messe im Ritus von 1962 als Gemeindemesse statt, sei sie rechtzeitig vorher in der Gemeinde anzukündigen.
Da es nur „geeigneten Priestern“ erlaubt sei, die Messe im tridentinischen Ritus mit der Gemeinde zu feiern, kämen „sicher nicht alle Priester des Bistums Würzburg“ für diese Aufgabe in Frage.
Priester, die im außerordentlichen Ritus feiern wollten, sollten erfahren und in den Ritus eingeführt sein.
Nur in Ausnahmefällen solle ein Priester eine tridentinische Messe ohne Gemeinde feiern.
Das sei „nur an Werktagen“ möglich: „Es darf dafür keine Meßfeier mit der Gemeinde ausfallen.“
Bistum will Voraussetzungen klären
Der Bischof will in Absprache mit dem Allgemeinen Geistlichen Rat und den Dekanen auch klären, wie groß die Gruppe sein müsse, die um die Feier im Ritus von 1962 erfolgreich bitten könne:
„Ebenfalls gilt es noch klarer festzulegen, welche Voraussetzungen ein Priester vorweisen muß, um den Feiern im Alten Ritus vorzustehen.“
Abschließend weist der Bischof auf das persönliche Begleitschreiben des Papstes zum Motu Proprio hin.
Darin gehe es dem Papst angeblich um eine größere Sensibilisierung für eine angebliche „spirituelle Tiefe und Dichte“ der nachkonziliaren Liturgie.
In Würzburg finden derzeit jeweils am zweiten und dritten Samstag eines Monats am späten Nachmittag Messen im tridentinischen Ritus in der Hofkirche der Residenz statt.
Zwischen 25 und 50 Gläubige aus dem Bistum Würzburg nehmen regelmäßig an diesen Gottesdiensten teil.
Für diese Meßfeier im Alten Ritus wurden eigens „ältere Priester“ beauftragt, die mit der Liturgie von 1962 noch aus ihren frühen Priesterjahren vertraut sind.
© Titelbild:The Catholic Sun Newspaper, Lizenz: Creative Commons
© Mons. Hofmann: Pressefoto Ordinariat Würzburg – Hubert Wehner
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Dienstag, 10. Juli 2007 22:05
Jörg Guttenberger, Köln: Montfalcone: wieso?
Msgr. von Steinitz ist zweifellos Pfarrer von St. Pantaleon, im Pfarrhaus wohnen ebenso zweifellos weitere Mitglieder von opus dei. Es handelt sich jedoch nicht um die einzige Niederlassung der Prälatur in Köln.
Dienstag, 10. Juli 2007 20:38
Montfalcone: St. Pantaleon
ist keineswegs der „Sitz“ des Werkes, weder in Köln noch in Deutschland. Das kann eine Kirche nicht sein, noch gar eine von dieser Bedeutung. Die Bedeutung von St. Pantaleon, von Msgr. v. Steinitz usw. für das Werk ist natürlich unbestritten.
Dienstag, 10. Juli 2007 20:30
Jörg Guttenberger, Köln: Maledica: suchen
Es kommt sicher auf die Größe einer Stadt an. In der Kölner Innenstadt gibt es ausreichend Möglichkeiten
zum Besuch einer konservativen Liturgie, so z. B. im Dom selbst, in St. Maria in der Kupfergasse, Minoritenkloster/St.
Columba, Apostelkirche und vermutlich auch St. Pantaleon (Sitz von opus dei). Auch die Petrus- und Pius-Brüder
haben Kirchen in Köln, aber m. W. nicht in der Innenstadt. In der Pfarrkirche St. Josef in Köln-Dellbrück
(also Stadtrand) wird jeden Sonntag ein gregorianisches Choralamt gefeiert.
In München habe ich es in einer Kirche in Bahnhofsnähe erlebt, wie dort ganz offen eine entsprechende regelmäßige Beratung angeboten wird.
Sie sollten versuchen, einfach in ihrer näheren Umgebung von Kirche zu Kirche zu ziehen, bis Sie etwas passendes gefunden haben, ich wünsche Ihnen guten Erfolg; vielleicht können Ihnen gleichgesinnte Bekannte raten.
Ich kann mir vorstellen, daß sich das Angebot von tridentinischen Liturgien aufgrund des derzeitigen Priestermangels nicht wesentlich vergrößert. Wie ich von einem Bekannten erfahre, rechnen die Pius-Brüder mittelfristig mit ihrer Anerkennung als Personalprälatur nach dem Vorbild von opus dei.
In München habe ich es in einer Kirche in Bahnhofsnähe erlebt, wie dort ganz offen eine entsprechende regelmäßige Beratung angeboten wird.
Sie sollten versuchen, einfach in ihrer näheren Umgebung von Kirche zu Kirche zu ziehen, bis Sie etwas passendes gefunden haben, ich wünsche Ihnen guten Erfolg; vielleicht können Ihnen gleichgesinnte Bekannte raten.
Ich kann mir vorstellen, daß sich das Angebot von tridentinischen Liturgien aufgrund des derzeitigen Priestermangels nicht wesentlich vergrößert. Wie ich von einem Bekannten erfahre, rechnen die Pius-Brüder mittelfristig mit ihrer Anerkennung als Personalprälatur nach dem Vorbild von opus dei.
Dienstag, 10. Juli 2007 16:55
Maledica: Suchen
In größeren Städten suchen sich die Gläubigen schon seit Jahren die Kirche zur Liturgieteilnahme aus,
die ihren Vorstellungen und Wünschen am nächsten kommt,
Nur oft genug findet man solch eine Kirche, dank des gelungenen Zerstörungswerk der kirchenfeinde der letzen Jahrzehnte nicht.
Doch nun besteht Anlaß zur Hoffnung, nun ist es auch wieder in der deutschen Kirche legitim, katholisch zu sein
Nur oft genug findet man solch eine Kirche, dank des gelungenen Zerstörungswerk der kirchenfeinde der letzen Jahrzehnte nicht.
Doch nun besteht Anlaß zur Hoffnung, nun ist es auch wieder in der deutschen Kirche legitim, katholisch zu sein
Dienstag, 10. Juli 2007 15:45
Jörg Guttenberger, Köln: Genovefa: Liturgie von 1962
Herzlichen Dank für Ihren Hinweis.
Es trifft zu, vom Papst bestätigt, daß es sich hier um 2 Liturgien innerhalb des römischen Ritus handelt.
Nachvollziehbar sind die Probleme, die Mons. Dr. Hofmann und andere Bischöfe mit der tridentinischen Liturgie haben, nicht. Denn, wie schon mehrfach bemerkt, kann auch die neue Liturgie in lateinischer Sprache und mit dem Rücken zum Volk zelebriert werden, genauso, wie die alte Liturgie in manchen Kirchen schon lange vor dem Konzil mit dem Gesicht zum Volk zelebriert worden ist, so u. a, im Maria Laach und in der Pfarrkirche „Zum Göttllichen Erlöser“ in Köln-Rath(-Königsforst). Die Praxis der Zelebration mit dem Gesicht zum Volk ist m. W. nicht vom Konzil vorgeschrieben, sondern wurde von den Verfassern der Ausführungsbestimmungen ins Spiel gebracht.
So ist der Untgerschied zwischen einem lat. Hochamt in alter und neuer Liturgie nur geringfügig, jedenfalls weit geringfügiger, als innerhalb der neuen Liturgie zwischen einem Hochamt und einer „Familienmesse“.
Die Möglichkeit einer Spaltung der Gemeinden durch Freigabe der alten Liturgie ist jedenfalls bei weitem nicht so groß, wie durch die Möglichkeiten innerhalb der neuen Liturgie (s.o.)
In größeren Städten suchen sich die Gläubigen schon seit Jahren die Kirche zur Liturgieteilnahme aus, die ihren Vorstellungen und Wünschen am nächsten kommt, was zu einer Ausblutung der Stadtrandpfarren führen kann. In einer Kirche in München habe ich sogar eine ausführliche Beratung erlebt.
Es trifft zu, vom Papst bestätigt, daß es sich hier um 2 Liturgien innerhalb des römischen Ritus handelt.
Nachvollziehbar sind die Probleme, die Mons. Dr. Hofmann und andere Bischöfe mit der tridentinischen Liturgie haben, nicht. Denn, wie schon mehrfach bemerkt, kann auch die neue Liturgie in lateinischer Sprache und mit dem Rücken zum Volk zelebriert werden, genauso, wie die alte Liturgie in manchen Kirchen schon lange vor dem Konzil mit dem Gesicht zum Volk zelebriert worden ist, so u. a, im Maria Laach und in der Pfarrkirche „Zum Göttllichen Erlöser“ in Köln-Rath(-Königsforst). Die Praxis der Zelebration mit dem Gesicht zum Volk ist m. W. nicht vom Konzil vorgeschrieben, sondern wurde von den Verfassern der Ausführungsbestimmungen ins Spiel gebracht.
So ist der Untgerschied zwischen einem lat. Hochamt in alter und neuer Liturgie nur geringfügig, jedenfalls weit geringfügiger, als innerhalb der neuen Liturgie zwischen einem Hochamt und einer „Familienmesse“.
Die Möglichkeit einer Spaltung der Gemeinden durch Freigabe der alten Liturgie ist jedenfalls bei weitem nicht so groß, wie durch die Möglichkeiten innerhalb der neuen Liturgie (s.o.)
In größeren Städten suchen sich die Gläubigen schon seit Jahren die Kirche zur Liturgieteilnahme aus, die ihren Vorstellungen und Wünschen am nächsten kommt, was zu einer Ausblutung der Stadtrandpfarren führen kann. In einer Kirche in München habe ich sogar eine ausführliche Beratung erlebt.
Dienstag, 10. Juli 2007 01:08
Genoveva: @Jörg G.
Das Original der Stellungnahme von Bischof Hofmann finden Sie hier
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