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Sommer-Enzyklika + Keine Karfreitagsliturgie + Wegen des Motu Proprio? + Frage nach dem Eintritt + Klosterfrauen auf dem Laufsteg
Sommer-Enzyklika

Italien. „Endlich in den Bergen“ – soll Papst Benedikt XVI. gesagt haben, als er gestern in seinem norditalienischen Urlaubsort Lorenzago di Cadore ankam. Der Heilige Vater verbringt die kommenden drei Wochen in den Dolomiten. Während dieser Zeit will er unter anderem an einer neuen Enzyklika arbeiten.

Keine Karfreitagsliturgie

Vatikan. Die Sorgen jüdischer Kreise über die Freigabe der Alten Liturgie seien unbegründet. Das erklärte der Sekretär der vatikanischen Kommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum, Pater Norbert Hofmann. In Artikel 2 des Dokuments sei ausdrücklich festgelegt, daß jeder Priester bei Gottesdiensten ohne Volk das Meßbuch von 1962 verwenden kann, nicht aber an den drei „Heiligen Tagen“ – Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag. Das gelte ebenso für Messen unter Beteiligung des Volkes. In den altgläubigen Gemeinschaften wird dagegen auch die Karwoche nach den alten Büchern zelebriert.

Wegen des Motu Proprio?

Schweiz. Der Schweizer Jesuitenpater Lukas Niederberger (43) hat die Leitung seines Ordens aus persönlichen Gründen um Austritt aus der Gemeinschaft gebeten. Grund für diesen Schritt sei auch, daß sich die Kirche in den vergangenen Jahren angeblich „massiv rückwärts entwickelt“ habe. In einer Kirche, welche die tridentinische Messe wieder gestatte, solle es auch Platz für progressive Formen geben. Der Jesuit wurde von seinen priesterlichen Aufgaben ab sofort dispensiert. Er bleibt weiterhin im esoterisch orientierten, jesuitischen Bildungszentrum Lassalle-Haus als Geschäftsführer und Kursleiter beschäftigt.

Frage nach dem Eintritt

Schweiz. Am 16. Juli wird der Schweizer Theologe Hw. Hans Küng im Innerschweizer Lassalle-Haus der Jesuiten – einem sogenannten Exerzitienhaus – einen Vortrag halten. Thema: „Die Frage nach dem Ursprung – theologischer Blick auf die Naturwissenschaften“. Der Eintritt kostet 25.- Franken (15 Euro), für Studenten 10.- Franken (6 Euro). Der Vortrag findet im Rahmen eines Seminars zu Spiritualität und Mystik statt.

Klosterfrauen auf dem Laufsteg

Deutschland. Am Samstag fand in Essen eine Modenschau der ‘Barmherzigen Schwestern von der Heiligen Elisabeth’ statt. Der Orden feiert den 800. Geburtstag der Heiligen Elisabeth und veranstaltete aus diesem Grund ein Mittelalterfest, bei dem Schwesternbekleidungen – von der Antike bis heute – präsentiert wurden. Die Ordensschwestern im Alter von 47 bis 95 Jahren wurden auf dem Laufsteg zum Großteil von Krankenschwester-Schülerinnen unterstützt.

Klosterfrauen auf dem Laufsteg
      
13 Lesermeinungen
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#13   PietroParente   20:39:57 | Montag, 16. Juli 2007
@Kasperschüler –-> Sie sollte sich mal einen Pressespiegel der letzten Tage zulegen…
…dann hätten Sie in mehreren Interviews mit römischen Prälaten lesen können, was „Palestrina“ und ich hier ausgelegt haben: Dass nämlich aufgrund des Privatmessen-Verbotes während des Triduums in einer normalen Pfarrei des Novus Ordo keine Messe im alten Ritus stattfinden kann! D.h. es gibt in einer Pfarrei an jedem der Hl. Tage jeweils nur EINE Liturgie und diese wird im ordentlichen (neuen) Ritus begangen!!!!
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#12   Kasperschüler †   13:54:44 | Mittwoch, 11. Juli 2007
@Athanasius(2)
Das ist ja sehr interessant, was Sie da schreiben! :-O
Sollte ich mal Papst werden, mache ich Sie zu meinem Berater…! :-$
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#11   AthanasiusII   16:23:50 | Dienstag, 10. Juli 2007
Frage
Und wann wird die Anti-Defamation League (ADL) sich dafür einsetzen dass der antichristliche und gewaltsame Talmud und das 12. Segnungsgebet ‘Birkat ha minim’ in dem die Talmudjuden seit 90 Anno Domini (Rabbinersynode zu Jamnia) dafür beten, dass die „Nazarener [Christen] ausgerottet werden vom Angesicht der Erde“?
Oder waren die Pasque di sangue (Ariel Toaff) gerechtfertigt und nicht so schlimm wie die Pogrome zu Budapest?
Und weiss die amerikanische ADL dass niederländische, französische und slowenische katholische Priester die im Widerstand zehntausende Juden zur Flucht in das katholische Spanien oder die Schweiz verhalfen, oder verbargen, auch jeden Freitag das liebevoll und nicht polemisch gemeinte Gebet „Oremus et pro perfidis judaeis“ anstimmten in ihren Pfarreien?
Wäre das Gebet rassistisch-antisemitisch, so hätten sie das nie verwendet. Die ADL und andere zionistische Gruppen sind aber auf einem Auge blind. An der eigenen Gruppe gibt es so noch etwas zu verbessern.
Horrescue judaicam perfidiam!
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#10   Athanasius   16:19:27 | Dienstag, 10. Juli 2007
Klarstellung
Nach Msgr. Mario Marini, künftiger Sekretär der Kommission Ecclesia Dei, stimmt folgende Aussage aus dem Interreligiösen Dialogverband nicht:
Das gelte ebenso für Messen unter Beteiligung des Volkes. In den altgläubigen Gemeinschaften wird dagegen auch die Karwoche nach den alten Büchern zelebriert.
1. Das sacrum triduum darf nicht ohne Zustimmung des Bischofs in einer sonst ‘Novus Ordo Missae’ Pfarrei zelebriert werden nach dem Ritus vom hl. Pius V., jedoch sehr wohl in den Ecclesia Dei-Gemeinschaften und auch wo der Bischof es erlaubt hat.
2. Bei dem Par. 2 geht es nicht um Ausgrenzung des Karfreitaggebetes, sondern um die Harmonie innerhalb einer Pfarrei die auch die neuen Paul VI.-Bücher verwendet.
3. PrivateMessen durften noch nie im sacrum triduum abgehalten werden.
Meine Frage:
Wann werden die Jüdische Erpressungsgruppen und Lobbyisten die Russisch-Orthodoxe Kirche und die Ukrainisch-Katholische Kirche verfolgen und medial ausgrenzen wegen der Konversionsgebete im byzantinischen Ritus und die Verlesung der Predigte „Contra Judaeos“ des hl. Johannes Chrysostomus am Karfreitag? Diese Predigte gehen viel weiter als das 1962er Gebet „Oremus et pro Judaeis“.
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#9   wolfgang e.   14:07:22 | Dienstag, 10. Juli 2007
Altgläubige
Für den Begriff Altgläubige gibt es drei Bedeutungen:
– Als Altgläubige versteht man in der Geschichtswissenschaft einmal im Zeitalter der Frühen Neuzeit diejenigen Teile der Bevölkerung, die nach der Reformation während der Konfessionalisierung bei der Katholischen Kirche und beim überlieferten katholischen Glauben verblieben waren und nicht zum Protestantismus übergetreten, oder durch obrigkeitsstaatliche Maßnahmen im Zuge der Rekatholisierung zum Katholizismus zurückgekehrt sind.
– Als Altgläubige bezeichnet sich auch eine Abspaltung von der katholischen Kirche. „Nicht in Einheit mit Rom“. Diese sind aber nicht mit dem Altkatholizismus identisch.
– Eine andere Form von Altgläubigen sind die in der Russisch-Orthodoxen Kirche nicht anerkannten Abspaltungen der so genannten Raskolniken oder Altorthodoxen.
Vermutlich will sich kreuz.net auf die erste Bedeutung von „Altgläubigen“ beziehen. Dennoch ist der Begriff reichlich ungeeignet für Katholiken, die die ältere Form der lateinischen Liturgie bevorzugen. Im Sinne von Papst Benedikt XVI ist der Begriff sicher nicht, da er ja eine Bruch vor/nach Vatikanum II impliziert, und genau dies möchte der Papst ja auch mit dem Motu Proprio überwinden.
P. Hoffmann hat den Begriff „Altgläubige“ sicher nicht verwendet. Seine Erklärung war wohl nicht auf Deutsch. Es handelt sich daher entweder um eine kreuz.net-Übersetzung, oder der letzte Satz ist bereits ein kreuz.net-Kommentar (bei kreuz.net kann man das leider nie so genau wissen).
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#8   Kasperschüler †   12:38:29 | Dienstag, 10. Juli 2007
@Ottaviani
Nimmt man Art. 5 hinzu, der die in Art. 2 enthaltene Einschränkung („an jedem Tag mit Ausnahme des Triduum Sacrum“) nicht enthält, dürfte die richtige Interpretation doch eher die sein, daß eben – der Tradition entsprechend – nur Privatmessen an den Heiligen Tagen grundsätzlich ausgeschlossen sind, nicht jedoch gemeinschaftliche Feiern – sei es in der Pfarrei, sei es in einer Ordensgemeinschaft – nach dem Roncalli-Ritus.
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#7   ottaviani   12:18:31 | Dienstag, 10. Juli 2007
es ezieht sich eben nur auf
dem Art2(missa sine populo)
nicht aber auf gemeinschaften die nur den außerordentlichen Ritus verwenden (Art 3+ Art 10) zur klärung wird man da wohl die Komission Ecclesia Dei bemühen
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#6   Kasperschüler †   12:08:15 | Dienstag, 10. Juli 2007
@Palestrina, PietroParente: Ich empfehle Ihnen dringend…
…ein Hermeneutikseminar zu besuchen!
Wie man aus dem oben angeführten Text
In Artikel 2 des Dokuments sei ausdrücklich festgelegt, daß jeder Priester bei Gottesdiensten ohne Volk das Meßbuch von 1962 verwenden kann, nicht aber an den drei „Heiligen Tagen“ – Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag. Das gelte ebenso für Messen unter Beteiligung des Volkes.
herauslesen kann, dass der Roncalli-Ritus grundsätzlich auch an den drei „Heiligen Tagen“ zelebriert werden dürfe, müssen Sie mir schon erklären…! Entweder irrt P. Hofmann oder das Motu Proprio lässt mehrere Auslegungen zu, was schon einem Skandal gleichkäme…! :-(
Nebenbei: Was versteht P. Hofmann denn unter „altgläubigen Gemeinschaften“? Werden diese auch im MP erwähnt…? :-|
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#5   Nachtlaterne   11:48:58 | Dienstag, 10. Juli 2007
auf dem laufsteg…
… des ach so modernen zeitgeistes befinden sich typen wie lehmann, drewermann, küng und co und sie werden einen hohen preis dafür im gericht gottes zahlen müssen, weil sie andere menschen einen so hohen preis für ihre ausgestreuten irrtümer zahlen lassen
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#4   PietroParente   10:16:30 | Dienstag, 10. Juli 2007
@Palestrina
Genau so hab ich es gemeint und verstanden. Erscheint mir auch recht logisch. Wenn der Hl. Vater das doch anders gemeint hat, dann möge er sich bei mir melden ^-^
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#3   palestrina   10:01:12 | Dienstag, 10. Juli 2007
@PietroParente
Danke für die Klarstellung.
Fasse zusammen:
1. Im Triduum sacrum gibt es jeweils nur eine Liturgie am Tag und diese unter Beteiligung des Volkes. Sie kann im ordentlichen oder ausserordentlichen Ritus sein.
2. Zusätzliche Privatmessen, egal in welcher Form des Ritus sind an diesen Tagen verboten.
Habe ich das richtig verstanden? :-$
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#2   Bruder Theophil   09:30:53 | Dienstag, 10. Juli 2007
Zum Geleit…das heutige Evangelium
EVANGELIUM Matthäus 9, 32-38
In jener Zeit brachte man zu Jesus einen Stummen, der von einem Dämon besessen war. Er trieb den Dämon aus, und der Stumme konnte reden. Alle Leute staunten und sagten: So etwas ist in Israel noch nie geschehen. Die Pharisäer aber sagten: Mit Hilfe des Anführers der Dämonen treibt er die Dämonen aus. Jesus zog durch alle Städte und Dörfer, lehrte in ihren Synagogen, verkündete das Evangelium vom Reich und heilte alle Krankheiten und Leiden. Als er die vielen Menschen sah, hatte er Mitleid mit ihnen; denn sie waren müde und erschöpft wie Schafe, die keinen Hirten haben. Da sagte er zu seinen Jüngern: Die Ernte ist groß, aber es gibt nur wenig Arbeiter. Bittet also den Herrn der Ernte, Arbeiter für seine Ernte auszusenden.
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#1   PietroParente   09:21:44 | Dienstag, 10. Juli 2007
Zu Pater Norbert Hofmann
P. Hofmann irrt und versteht den Paragraphen falsch. Da die Liturgien des Triduums in jeder Gemeinde einmalig sind, d.h. in einer Gemeinde (ausgenommen Filialkirchen) kann es nur EINE Gründonnerstagsliturgie geben.
Für gewöhnlich werden in diesen Pfarreien die Liturgien des Triduums im neuen Ritus begangen, somit ist eine Feier nach den Büchern des Missale Romanum 1962 ausgeschlossen.
Personalpfarreien des alten Ritus ist die Feier nach den 62er Büchern selbstverständlich gestattet.
PS: Privatzelebrationen innerhalb des Triduums sind selbstverständlich auch ausgeschlossen!
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