09:41:07 | Montag, 24. Januar 2005
In Österreich darf niemandem ein Nachteil erwachsen, wenn er sich weigert, seine Hände an der Kinderabtreibung schmutzig zu machen. Und wie steht es mit den Reinigungskräften des Spitals? Einladung zu einem Vortrag am nächsten Mittwoch in Salzburg.
(kreuz.net/
jfdl) „Darf ein Rechtsstaat zum Töten weisen?“ Unter dem Patronat der österreichischen Lebensschutzorganisation
„Jugend für das Leben“ wird sich der berühmte österreichische Rechtsgelehrte Prof. Dr. Wolfgang Waldstein
in einem Vortrag dieser Frage stellen.
Prof. Dr. Wolfgang Waldstein lehrte von 1965 bis zu seiner Emeritierung
im Jahre 1992 Römisches Recht an der Universität in Salzburg. Seit dem 31. Mai 1994 ist er Mitglied
der Päpstlichen Akademie für das Leben.
Die Salzburger Landeshauptfrau Gabriele Burgstaller (SPÖ)
verordnete vergangenen Dezember in einem umstrittenen Einzelgang, daß Kinder im Landeskrankenhaus Salzburg
ab April 2005 abgetrieben werden sollen. Angesichts des Widerstandes von Seiten des Krankenhauspersonals
(link) beschloß die Regierungspräsidentin kurzerhand, ein Abtreibungs-Kommando aus Wien einfahren zu
lassen.
Die „Jugend für das Leben“ weist in der Ankündigung zum Vortrag von Prof. Waldstein darauf
hin, daß die Sozialistin Burgstaller die Kinderabtreiber zwar aus Wien importieren könne, die notwendige
Infrastruktur aber vom Salzburger Landeskrankenhaus bereitgestellt werden müsse. Das sei ein Problem.
Denn in diesem Fall müßten Verantwortliche und Mitarbeiter des Spitals, die sich ihre Hände nicht
mit der Abtreibung beschmutzen wollen, wohl oder übel dazu beitragen, daß die Wiener Abtreiber die Zerstückelung
und Absaugung von Kindern im Mutterleib durchführen können. Damit stellt sich die Frage, ob die Salzburger
eine kompromittierende Mitarbeit verweigern können, ohne Konsequenz fürchten zu müssen?
Laut dem österreichischen
Abtreibungsgesetz ist die Kinderabtreibung bei Strafe verboten. Die Strafe wird allerdings unter bestimmten
Bedingungen – die einen sehr breiten Spielraum für die Kinderabtreibung lassen – ausgesetzt. Zugleich
betont das Gesetz, daß keinem ein Nachteil erwächst, der sich weigert, an der Tötung von Kindern teilzunehmen.
Angesichts dieser Gesetzeslage wird sich Prof. Waldstein in seinem Vortrag am nächsten Mittwoch die
Frage stellen, ob die Weisung der sozialistischen Landeshauptfrau ein Verstoß gegen die Verfassung ist.
Ob das versprochene Wiener Abtreiber-Kommando auch die Putzfrauen mitbringen wird, um die zerfetzten
Kinderleichen zu entsorgen, wird somit auch nach dem Vortrag ein wunder Punkt sein.
„Darf ein Rechtsstaat
zum Töten ‘weisen’?“ Einladung zum Vortrag von Univ. Prof. DDr. h.c. em. Wolfgang Waldstein am Mittwoch,
26. Jänner 2005 um 18 Uhr
Ort: Universität Salzburg, Rechtswissenschaftliche Fakultät Churfürststraße
1 (Toskana- Trakt), Hörsaal 208
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