Schweiz
Souveräner Bischof
Kürzlich verspürte eine stark überalterte Kirchengemeinde mit massiven Defiziten in der Glaubenspraxis das Bedürfnis, Lehramt zu spielen.
Plakat zur Feier ökumenischer Bettage in Luzern - von der Kirchgemeinde Luzern zur Illustration des jünsten offenen Briefes benützt
Plakat zur Feier ökumenischer Bettage in Luzern – von der Kirchgemeinde Luzern zur Illustration des jünsten offenen Briefes benützt
(kreuz.net) Die katholische Kirchgemeinde Luzern hat am 12. Juli 2007 in einem offenen Brief an die evangelisch- reformierte und die christkatholischen Gemeinschaften gewendet. Darin wird der Bischof von Basel, Mons. Kurt Koch, kritisiert.

Die Kirchgemeinde ist nach Schweizer Recht eine halbstaatliche Körperschaft, die für die Verwaltung der Kirchensteuer zuständig ist. Sie hat keine Kompetenzen in Sachen Seelsorge oder Glaubenslehre

Der Brief der Kirchgemeinde bedauert, daß Bischof Koch „ohne Rücksprache mit Verantwortlichen in der Seelsorge und mit Gläubigen“ die von der Glaubenskongregation verfaßten „Antworten auf Fragen zu einigen Aspekten bezüglich der Lehre über die Kirche“ vom 29. Juni 2007 vorbehaltlos unterstützt hat.

Die ‘Katholische Volkspartei’ im Kanton Luzern hat kein Verständnis für die Wortmeldung der Kirchgemeinde. Diese verkennt damit Stellung und Aufgabe ihrer selber und des Bischofs, dem sie Gehorsam schuldig sei.

Die Partei erinnert die Kirchgemeinde daran, daß sie eine staatskirchenrechtliche Institution mit Hilfsfunktion ist:

„Sie ist nicht legitimiert, die Art und Weise, wie ein Bischof sein Lehramt in Glaubenssachen ausübt, zu kritisieren.“

Geradezu absurd sei es, von einem Bischof Ungehorsam in der katholischen Glaubensverkündigung zu verlangen: „Die Kirche übt ihr Lehramt letztlich ohne Rücksicht auf Meinungen der Gläubigen aus, da die Kirche in diesem Punkt keine Demokratie ist.“

Die ‘Katholische Volkspartei’ im Kanton Luzern erachtet den offenen Brief der Kirchgemeinde Luzern daher als verfehlt.

Sie stellt fest, daß Bischof Kurt Koch auch aus staatskirchenrechtlicher Sicht im Rahmen seiner Kompetenzen gehandelt hat – im Gegensatz zur katholischen Kirchgemeinde Luzern.
      
2 Lesermeinungen
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
Kommentar schreiben
#2   Aleph †   12:13:06 | Freitag, 13. Juli 2007
Gohhard
Wenn das Gelesene kommentiert und veröffentlicht wird, hat man die Gewähr, das es wenigstens richtig (!) verstanden wird, um Nachhaken von vorn herein auszuschließen.
Redaktion benachrichtigen
#1   Gotthard   11:45:52 | Freitag, 13. Juli 2007
Original?
Der Abdruck des Original-Briefes der Kirchgemeinde wäre interessanter gewesen als der Kommentar dieser Splitterpartei.
Redaktion benachrichtigen
Weiterlesen:
SchweizPensionistenverein möchte die Kirche in Pension schicken SchweizRücktritt des Bischofs von Chur angenommen SchweizEin neuer Vorsitzender PriesterseminarVerheirateter Subregens SchweizSelbstreinigung SchweizWie unser Pfarrer abserviert wurde SchweizKirchenstreit wird vor das Kantonsparlament gezerrt SchweizErneut ein Schweizer Priester verheizt SchweizDemokratische Marschmusik für den neuen Bischof SchweizEine Sorge weniger SchweizEinst führten sie Kreuzzüge SchweizHöre, und du wirst ankommen! SchweizManipulationen SchweizDekan spaltet – Pfarrer klagt vor dem Diözesangericht SchweizReisen Sie mal nach Lateinamerika!
RSS Feed  •  News Ticker  •  Werbebanner  •  Visitenkarte  •  Kontakt  •  Impressum
© CC-BY-NC-SA 2012 kreuz.net