Kinderschlachtung
Ein österreichischer Abtreiber steht wegen Kindstötung vor Gericht
Gestern mußte sich ein österreichischer Abtreiber wegen der Tötung eines Kindes durch Abtreibung vor Gericht verantworten. Der Abtreiber tötete im letzten Oktober ein Kind im 6. Schwangerschaftmonat. Jetzt drohen ihm bis fünf Jahre Gefängnis.
(kreuz.net, Wien) Ein 64-jähriger Allgemeinmediziner mit einer Praxis in Niederösterreich stand gestern vor dem Straflandesgericht Wien. Das berichtete die österreichische Tageszeitung „Kurier“. Laut Anklage hat er ein Kind in der 22. oder 23. Schwangerschaftswoche durch Abtreibung umgebracht. In diesem Alter ist ein Mensch bei entsprechender medizinischer Versorgung bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig.

Auf der Anklagebank sitzen auch die 23-jährige Mutter des ermordeten Kindes und die Großmutter väterlicherseits. Die Mutter des Kindsvaters muß sich vor Gericht verantworten, weil sie den Abtreiber vermittelt hat.

Das österreichische Gesetz bedroht einen Kinderabtreiber mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Eine Mutter, die ihr Kind abtreiben läßt, kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Die Kinderabtreibung wird in Österreich nicht bestraft, wenn das Kind in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen abgetrieben wird oder bestimmte Gründe vor dem Gesetz eine sogenannte Spätabtreibung als legal erscheinen lassen. Beide Rechtsbestimmungen sind nach dem moralischen Gesetz verwerflich und ungerecht.

Der angeklagte Abtreiber behauptete vor Gericht, er habe geglaubt, daß die junge Mutter erst im zweiten Monat schwanger sei. Der als Allgemeinmediziner ausgebildete Angeklagte besitzt eine lange Erfahrung als Abtreiber und zerstückelt und saugt Kinder seit bereits zehn Jahren ab. Auch führt er in seiner Praxis „kleinere gynäkologische Untersuchungen“ durch.

Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger widersprach der Behauptung des Abtreibers. Sie sei nicht glaubwürdig. Die Methode, die der Angeklagte für die Eliminierung des kleinen Menschen verwendet habe, sei für die Abtreibung eines Kindes im Alter von zwei Monaten „völlig unüblich und atypisch“.

Der Abtreiber war mit einer chirurgischen Metallpinzette gewaltsam in den Unterleib der Mutter eingedrungen. Mit einem Stich verletzte er gezielt deren Fruchtblase. Dadurch provozierte er ein Abfließen des Fruchtwassers und brachte das Kind so in unmittelbare Lebensgefahr. Anschließend schickte er seine Klientin nach Hause und gab ihr einen Termin für einen der folgenden Tage.

Einen Tag später, am 16. Oktober 2004, ereilten die junge Mutter heftige Unterleibschmerzen. Umgeben von ahnungslosen Freunden brachte die 23-jährige Mutter sodann das im Mutterleib wegen des Eingriffs des Abtreibers gestorbene Kind zur Welt.

Der Sachverständige legte vor Gericht dar, daß die vom Abtreiber angewendete Verletzung der Fruchtblase gegen ältere Kinder im Mutterleib eingesetzt werde. Er vermutete sogar, daß das Kind noch älter war, als von der Polizei angenommen.

Die junge Mutter behauptete vor Gericht, von einer Schwangerschaft „nichts gemerkt“ zu haben. Die 23-jährige habe nur vier Kilo zugenommen und immer Leggins getragen. Sie habe nicht mehr auf dem Bauch schlafen können, „weil es gedrückt“ habe. Aber das sei ihr alles nicht ungewöhnlich erschienen. Sie habe einfach Angst gehabt, ihren Freund und Vater des Kindes zu verlieren. Deshalb habe sie den Rat der Mutter ihres Freundes befolgt und sei zum Arzt gegangen.

Die Beziehung der Angeklagten zu ihrem Freund und Vater des ermordeten Kindes ist mittlerweile zerbrochen.

Der Abtreiber habe ihr nicht gesagt, wie alt das Kind gewesen sei, sagte die Mutter vor Gericht. „Bedauerlicherweise ist ein Irrtum über die Dauer der Schwangerschaft passiert“, meinte ihr Verteidiger.

Auch die Großmutter bekannte sich nicht schuldig. Sie habe der jungen Frau keine Kinderabtreibung vermittelt, sondern nur einen Schwangerschaftstest.

Der Vater des Kindes war vor Gericht nicht anwesend. Der Fall wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

Österreichische Lebensrechtler befürchten, daß der Prozeß trotz eines zweifelsfreien Nachweises der Schuld mit einem Freispruch enden könnte. Die juridische und politische Verfilzung der Abtreiber sei so stark, daß sie vom österreichischen Gesetz wenig zu befürchten hätten. Ein derartiger Gesetzesbruch liege sogar im Interesse der Abtreibungskreise und werde von diesen gerne als Argument für eine weitere juristische Entrechtung der ungeborenen Kinder benützt.

Lebensfeindliche politische Gruppierungen fordern in Österreich schon jetzt das Recht, Kinder bis zur Geburt töten zu können. Es sei überhaupt ungewöhnlich, daß es im Fall des niederösterreichischen Abtreibers zu einer Anklage gekommen sei. Unbestrafte illegale Spätabtreibungen seien in Österreich keine Seltenheit.
      
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#1   Dolfus   12:52:50 | Mittwoch, 26. Januar 2005
So sollte es sein!
Sämtliche Abtreibungsärzte, die sich mit Tötung Prestige und Luxus finanzieren, an die Anklagebank, Urteil lebenslänglich, kein Anrecht auf eine Einzelzelle.
Die Abtreibungsmütter wären immer mit Milde zu behandeln, den sie handeln nur so, wie es ihnen die staatliche SPÖ-ÖVP-FPÖ-Propaganda an den Schulen gelehrt hat. Es handelt sich bei ihnen zumeist um getreuliche österreichische Staatsbürgerinnen der Zweiten Republik.
Weit strenger sind all jene zu behandeln, die diese Frauen in Ausnahmesituation zu dieser Tat nötigten: Eltern, der Freund, Ehemann, und besonders auch die für die Staatspropaganda zuständigen Politikern aus den vier sozialistischen Parteien unseres Landes.
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