13:28:02 | Dienstag, 25. Januar 2005
Gestern mußte sich ein österreichischer Abtreiber wegen der Tötung eines Kindes durch Abtreibung vor Gericht verantworten. Der Abtreiber tötete im letzten Oktober ein Kind im 6. Schwangerschaftmonat. Jetzt drohen ihm bis fünf Jahre Gefängnis.
(kreuz.net, Wien) Ein 64-jähriger Allgemeinmediziner mit einer Praxis in Niederösterreich stand gestern
vor dem Straflandesgericht Wien. Das berichtete die österreichische Tageszeitung „Kurier“. Laut Anklage
hat er ein Kind in der 22. oder 23. Schwangerschaftswoche durch Abtreibung umgebracht. In diesem Alter
ist ein Mensch bei entsprechender medizinischer Versorgung bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig.
Auf der Anklagebank sitzen auch die 23-jährige Mutter des ermordeten Kindes und die Großmutter väterlicherseits.
Die Mutter des Kindsvaters muß sich vor Gericht verantworten, weil sie den Abtreiber vermittelt hat.
Das österreichische Gesetz bedroht einen Kinderabtreiber mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Eine
Mutter, die ihr Kind abtreiben läßt, kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Die Kinderabtreibung
wird in Österreich nicht bestraft, wenn das Kind in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen abgetrieben
wird oder
bestimmte Gründe vor dem Gesetz eine sogenannte Spätabtreibung als legal erscheinen lassen.
Beide Rechtsbestimmungen sind nach dem moralischen Gesetz verwerflich und ungerecht.
Der angeklagte Abtreiber
behauptete vor Gericht, er habe geglaubt, daß die junge Mutter erst im zweiten Monat schwanger sei. Der
als Allgemeinmediziner ausgebildete Angeklagte besitzt eine lange Erfahrung als Abtreiber und zerstückelt
und saugt Kinder seit bereits zehn Jahren ab. Auch führt er in seiner Praxis „kleinere gynäkologische
Untersuchungen“ durch.
Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger widersprach der Behauptung des Abtreibers.
Sie sei nicht glaubwürdig. Die Methode, die der Angeklagte für die Eliminierung des kleinen Menschen
verwendet habe, sei für die Abtreibung eines Kindes im Alter von zwei Monaten „völlig unüblich und
atypisch“.
Der Abtreiber war mit einer chirurgischen Metallpinzette gewaltsam in den Unterleib der Mutter
eingedrungen. Mit einem Stich verletzte er gezielt deren Fruchtblase. Dadurch provozierte er ein Abfließen
des Fruchtwassers und brachte das Kind so in unmittelbare Lebensgefahr. Anschließend schickte er seine
Klientin nach Hause und gab ihr einen Termin für einen der folgenden Tage.
Einen Tag später, am 16.
Oktober 2004, ereilten die junge Mutter heftige Unterleibschmerzen. Umgeben von ahnungslosen Freunden
brachte die 23-jährige Mutter sodann das im Mutterleib wegen des Eingriffs des Abtreibers gestorbene
Kind zur Welt.
Der Sachverständige legte vor Gericht dar, daß die vom Abtreiber angewendete Verletzung
der Fruchtblase gegen ältere Kinder im Mutterleib eingesetzt werde. Er vermutete sogar, daß das Kind
noch älter war, als von der Polizei angenommen.
Die junge Mutter behauptete vor Gericht, von einer Schwangerschaft
„nichts gemerkt“ zu haben. Die 23-jährige habe nur vier Kilo zugenommen und immer Leggins getragen. Sie
habe nicht mehr auf dem Bauch schlafen können, „weil es gedrückt“ habe. Aber das sei ihr alles nicht
ungewöhnlich erschienen. Sie habe einfach Angst gehabt, ihren Freund und Vater des Kindes zu verlieren.
Deshalb habe sie den Rat der Mutter ihres Freundes befolgt und sei zum Arzt gegangen.
Die Beziehung der
Angeklagten zu ihrem Freund und Vater des ermordeten Kindes ist mittlerweile zerbrochen.
Der Abtreiber
habe ihr nicht gesagt, wie alt das Kind gewesen sei, sagte die Mutter vor Gericht. „Bedauerlicherweise
ist ein Irrtum über die Dauer der Schwangerschaft passiert“, meinte ihr Verteidiger.
Auch die Großmutter
bekannte sich nicht schuldig. Sie habe der jungen Frau keine Kinderabtreibung vermittelt, sondern nur
einen Schwangerschaftstest.
Der Vater des Kindes war vor Gericht nicht anwesend. Der Fall wurde auf unbestimmte
Zeit vertagt.
Österreichische Lebensrechtler befürchten, daß der Prozeß trotz eines zweifelsfreien
Nachweises der Schuld mit einem Freispruch enden könnte. Die juridische und politische Verfilzung der
Abtreiber sei so stark, daß sie vom österreichischen Gesetz wenig zu befürchten hätten. Ein derartiger
Gesetzesbruch liege sogar im Interesse der Abtreibungskreise und werde von diesen gerne als Argument für
eine weitere juristische Entrechtung der ungeborenen Kinder benützt.
Lebensfeindliche politische Gruppierungen
fordern in Österreich schon jetzt das Recht, Kinder bis zur Geburt töten zu können. Es sei überhaupt
ungewöhnlich, daß es im Fall des niederösterreichischen Abtreibers zu einer Anklage gekommen sei. Unbestrafte
illegale Spätabtreibungen seien in Österreich keine Seltenheit.
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
#1
Dolfus 12:52:50 | Mittwoch, 26. Januar 2005